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A-N/0041/2005

Antrag zur Vorl. Nr. V/803/2005 - Erweiterung Zentrum Kinderhaus, z.B. durch betreute Altenwohnungen

Antrag an die BV Nord 14.11.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.11.2005, TOP 5.3

Antrag zur Vorl. Nr. V/803/2005 - Erweiterung Zentrum Kinderhaus - z.B. durch betreute Altenwohnungen

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Antrag zur Vorl. Nr. V/803/2005 - Erweiterung Zentrum Kinderhaus - z.B. durch betreute Altenwohnungen

3230 Zeichen

SPD   Fraktion 
in der Bezirksvertretung Münster-Nord  
  
48159 Münster, 20.10. 2005  
 
 
Antrag zur Vorlage „Erweiterung Zentrum Kinderhaus“  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
1. Die Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmen bedingungen (Ziff. 2. der Vorlage V/0803/2005) so- 
wie der Beschlussvorschlag werden wie folgt geändert bzw. ergänzt (Änderungen jeweils kursiv ): 
 
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und Erweite rung des Stadtteilzentrums. Deshalb ist eine multifunk- 
tionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen  (auch betreutes Wohnen 
und Altenpflegeeinrichtungen)  vorzusehen.  
- Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen mode rnen und zukunftsfähigen Lebensmittelmarkt sind 
ergänzend kleinteilige Nutzungseinheiten für Läden bzw. Gastronomie nachzuweisen. 
- Es ist eine maßvolle,  mehrgeschossige, sich an dem jetzigen Zentrum Kinderhaus orientierende  
Bebauung zu planen. Die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie die 
benachbarte Bebauung bilden für die Beurteilung einer angemessenen Bebauungsdichte den städte- 
baulichen Maßstab. 
- Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur  Westhoffstraße auszurichten. 
- Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist a nknüpfend an den Vorplatz Ecke Westhoffstra- 
ße/Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige Verbindung zum Idenbrockplatz ent-
steht. Zielsetzung ist nicht nur  eine gestalterische Verzahnung. 
- Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung der Trennwirkung zwischen dem Zentrum und dem Er- 
weiterungsbereich soll hierfür eingeplant werden. 
- Der Erweiterungsbereich ist außerdem in die Wegev erbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz 
einzubeziehen. 
- Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen. 
- Max. 11.000 qm Bruttogeschossfläche. 
 
2. Der Beschlussvorschlag wird um eine neue Ziffer 7.  wie folgt ergänzt: 
 
Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bürgerin- 
formation vorzustellen.   
 
Begründung 
 
In Kinderhaus fehlen Wohnungen für ältere Menschen (siehe hierzu auch Vorlage V/0798/2005, Wohnen im 
Alter, Fortschreibung 2005). Die Menschen wollen jedoch auch im Alter in der vertrauten Umgebung ihres Stadt- 
teils bleiben. Hier bietet sich die einmalige Chance, diesen sich in der Zukunft noch weiter entwickelnden Bedarf 
zu decken. 
 
Eine mehrgeschossige Bauweise ist notwendig. Allerdings soll sie sich nicht an der bestehenden Bebauung in 
der Nordwestschleife orientieren. Um die Gestaltungsfreiheit des Investors nicht zu stark einzuengen, wurde 
ausdrücklich auf die Festlegung einer Geschosszahl verzichtet und der Begriff „maßvoll“ in Bezug zum jetzigen 
Zentrum Kinderhaus gewählt. Außerdem bleibt die Möglichkeit, im weiteren Verfahren hier noch Einfluss zu 
nehmen. 
 
Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren für „ihr Kinderhaus“. Das Thema der Erweiterung des Zentrums Kin- 
derhaus war und wird engagiert aber auch kontrovers diskutiert. Eine öffentliche Bürgerinformation ist daher 
notwendig und wird der Bedeutung der Angelegenheit auch am ehesten gerecht

Frese         Herholz  Igelbrink                  L amken  Langela

Beratungsverlauf (1)

22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Westhoffstraße
  • Idenbrockplatz
  • Sprickmannplatz
  • Kristiansandstraße
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0041/2005
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
14.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37