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AN/0096/2021

Ausweisung des Heckhofweges und eines Abschnitts der Escher Straße als Fahrradstraße sowie Rückbau der Escher Straße in diesem Bereich

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 8.1.1

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2911 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021 
AN/0096/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Ausweisung des Heckhofweges und eines Abschnitts der Escher Straße als 
Fahrradstraße sowie Rückbau der Escher Straße in diesem Bereich 
- Antrag der Grünen – 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den Heckhofweg sowie den Teil der Escher Straße, der die 
Verlängerung des Heckhofwegs bis zur Einmündung der Robert-Perthel-Straße bildet, als 
Fahrradstraße mit einem Verbot für Kfz (Anlieger ausgenommen) auszuweisen. Des Weite-
ren ist die Escher Straße im Bereich nahe der Robert-Perthel-Straße, in dem sie aufgrund 
ihrer früheren Nutzung noch eine Breite von mehreren Kfz-Spuren hat, zurückzubauen, so 
dass die versiegelte Fläche nicht breiter ist als notwendig, d.h. so dass sich zwei Fahrzeuge 
in vorsichtiger Fahrt begegnen können. Die so gewonnenen Flächen sollen entsiegelt und 
begrünt/bepflanzt werden. 
 
Begründung: 
 
Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung des nichtmotori-
sierten Verkehrs und damit zur Erreichung unserer Klimaziele. Die Strecke Heckhof-
weg/Escher-Straße bietet sich als Fahrradstraße besonders an, da sie in Teilen bereits Kfz-
Verkehr mit Ausnahme von Anliegern ausschließt und durch die Kfz-Sperre zwischen den 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

beiden Straßen nur von Zweiradfahrern zur Durchfahr genutzt werden kann. Sie bietet somit 
für den Fahrverkehr eine wichtige Verbindungsachse von Longerich nach Bilderstöckchen 
und weiter in die innerstädtischen Stadtteile. Die Ausweisung als Fahrradstraße stellt soweit 
eine Anpassung der offiziellen an die de facto-Nutzung dar, verstärkt aber den Schutz der 
Fahrradfahrenden vor dem dort immer noch bestehendem Kfz-Verkehr.  
 
Der Rückbau der nicht mehr benötigten Fahrspuren erfüllt hierbei eine doppelte Funktion: 
Zum einen ist die Entsiegelung und Begrünung von Flächen ein wichtiger Beitrag zur Abküh-
lung des Mikroklimas und zur Erreichung unserer Klimaziele. Zum anderen besteht derzeit 
die größte Unfallgefahr auf der Strecke durch Lkw, die den vorderen Bereich der Escher 
Straße zum illegalen Parken nutzen und beim An- und Abfahren die Radfahrenden und Zu-
fußgehenden behindern und gefährdenden. Wenn nach dem Rückbau keine ausreichende 
Fläche zum Parken mehr zur Verfügung steht, ist auch die Versuchung des illegalen Parkens 
genommen und die Verwaltung erspart sich den Aufwand, die Parksünder zu verfolgen.  
 
 
 
gez. Beckhaus   gez. Vogel

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0096/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
14.01.2021
Erstellt
14.01.2021 11:15