AN/0096/2021
Ausweisung des Heckhofweges und eines Abschnitts der Escher Straße als Fahrradstraße sowie Rückbau der Escher Straße in diesem Bereich
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
2911 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021 AN/0096/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Ausweisung des Heckhofweges und eines Abschnitts der Escher Straße als Fahrradstraße sowie Rückbau der Escher Straße in diesem Bereich - Antrag der Grünen – Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den Heckhofweg sowie den Teil der Escher Straße, der die Verlängerung des Heckhofwegs bis zur Einmündung der Robert-Perthel-Straße bildet, als Fahrradstraße mit einem Verbot für Kfz (Anlieger ausgenommen) auszuweisen. Des Weite- ren ist die Escher Straße im Bereich nahe der Robert-Perthel-Straße, in dem sie aufgrund ihrer früheren Nutzung noch eine Breite von mehreren Kfz-Spuren hat, zurückzubauen, so dass die versiegelte Fläche nicht breiter ist als notwendig, d.h. so dass sich zwei Fahrzeuge in vorsichtiger Fahrt begegnen können. Die so gewonnenen Flächen sollen entsiegelt und begrünt/bepflanzt werden. Begründung: Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung des nichtmotori- sierten Verkehrs und damit zur Erreichung unserer Klimaziele. Die Strecke Heckhof- weg/Escher-Straße bietet sich als Fahrradstraße besonders an, da sie in Teilen bereits Kfz- Verkehr mit Ausnahme von Anliegern ausschließt und durch die Kfz-Sperre zwischen den Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de beiden Straßen nur von Zweiradfahrern zur Durchfahr genutzt werden kann. Sie bietet somit für den Fahrverkehr eine wichtige Verbindungsachse von Longerich nach Bilderstöckchen und weiter in die innerstädtischen Stadtteile. Die Ausweisung als Fahrradstraße stellt soweit eine Anpassung der offiziellen an die de facto-Nutzung dar, verstärkt aber den Schutz der Fahrradfahrenden vor dem dort immer noch bestehendem Kfz-Verkehr. Der Rückbau der nicht mehr benötigten Fahrspuren erfüllt hierbei eine doppelte Funktion: Zum einen ist die Entsiegelung und Begrünung von Flächen ein wichtiger Beitrag zur Abküh- lung des Mikroklimas und zur Erreichung unserer Klimaziele. Zum anderen besteht derzeit die größte Unfallgefahr auf der Strecke durch Lkw, die den vorderen Bereich der Escher Straße zum illegalen Parken nutzen und beim An- und Abfahren die Radfahrenden und Zu- fußgehenden behindern und gefährdenden. Wenn nach dem Rückbau keine ausreichende Fläche zum Parken mehr zur Verfügung steht, ist auch die Versuchung des illegalen Parkens genommen und die Verwaltung erspart sich den Aufwand, die Parksünder zu verfolgen. gez. Beckhaus gez. Vogel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0096/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 11:15