V/0055/2005
Bau- und Erhaltung öffentlicher Straßen
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Bau- und Erhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum hier: Information der Betroffenen und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Gremien Beratungsfolge 15.02.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung 01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 15.03.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Tiefbauamt: a) die Information der Öffentlichkeit und der unmittelbar Betroffenen über Baumaß- nahmen im Straßenraum und deren Abrechnung gegenüber den Anliegern durch Serviceangebote (Anschreiben, Info-Telefon, Baukalender im Internet) weiterentwi- ckelt und durch Serviceversprechen gewährleistet, b) zum Ende eines Jahres die Bezirksvertretungen und den AUB über die im kommen- den Jahr geplanten Beitragserhebungen nach dem Baugesetzbuch und dem Kom- munalabgabengesetz informiert, c) zum Ende eines Jahres den zuständigen politischen Gremien ein Maßnahmenpro- gramm zur Entscheidung vorlegt, das alle in den nächsten anderthalb Jahren vorge- sehenen Baumaßnahmen mit Baukosten > 10.000 Euro beinhaltet und d) für alle größeren Maßnahmen (Baukosten > 40.000 €), die eine bauliche und funkti- onale Veränderung der Straßenoberfläche vorsehen, künftig Baubeschlüsse durch die zuständigen Gremien herbeiführt. 2. Die sich aus dieser Vorlage ergebenen Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständig- keitsordnung werden in einer entsprechenden Ratsvorlage geregelt. Mit dieser Ratsvorlage wird auch der Antrag der CDU Nr. A-R/0026/2004 „Maßnahmenprogramme für die Ämter Tiefbau und Grünflächen/Umweltschutz“ erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0055/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 14.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: 1. Ausweitung des Informationsangebots und Serviceversprechen Durch Bauarbeiten am Kanal- und Straßennetz sichert das Tiefbauamt das öffentliche Vermögen. Baumaßnahmen im öffentlichen Raum sind jedoch häufig mit Unannehmlichkei- ten für die Anwohner, Verkehrsteilnehmer und des öfteren mit einer Kostenbeteiligung der Eigentümer von Anliegergrundstücken (Beiträge nach dem Baugesetzbuch oder dem Kommunalabgabengesetz NRW) verbunden. Über solche Maßnahmen wurden die Öffent- lichkeit und die unmittelbar betroffenen Anwohner und Eigentümer bislang teils über per- sönliche Anschreiben, öffentliche Planauslegungen, die Tagespresse oder das Internet in- formiert. Diese Informationsquellen sollen ausgeweitet und durch entsprechende Service- versprechen gewährleistet werden. Um durch eine möglichst frühzeitige Information Missverständnisse zu vermeiden und offe- ne Fragen im Vorfeld zu klären, gibt das Tiefbauamt folgende Serviceversprechen ab: Alle laufenden und bevorstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum mit Kosten über 10.000,00 € werden (ab Mitte 2005) in einem Baukalender im Internet aufgelistet und beschrieben. Das Tiefbauamt verspricht, diesen Baukalender (in der Versuchsphase quartals- weise und später) monatlich zu aktualisieren. Das „Info-Telefon-Tiefbauamt“ ist zentrale Anlaufstelle für telefonische Anfragen an das Amt. Das Tiefbauamt verspricht - eine sofortige telefonische Hilfe über das „Info-Telefon-Tiefbauamt“ oder - die sofortige Kontaktvermittlung mit der zuständigen Stelle, falls eine soforti- ge Auskunft oder Beratung nicht möglich ist, oder - einen Rückruf der zuständigen Stelle innerhalb von drei Arbeitstagen. Nach Dienstschluss und am Wochenende stehen Anrufbeantworter zur Verfügung. Diese Anrufe werden am folgenden Werktag unverzüglich bearbeitet. Alle Anwohner, die von einer beabsichtigt en Baumaßnahme des Tiefbauamtes unmittelbar betroffen sind, werden mindestens sieben Tage vor Baubeginn mittels Wurfsendung persön- lich über die Baumaßnahme informiert, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - die Bauzeit beträgt mehr als fünf Arbeitstage, - Nachtarbeit ist erforderlich, - eine Vollsperrung der Fahrbahn wird notwendig, - Zufahrten zu Grundstücken sind betroffen, - die Baukosten betragen mehr als 10.000 €. Alle Grundstückseigentümer, die zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages für die Herstellung neuer Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen herangezogen werden sollen, werden sechs Mo- nate vor dem Versand der Beitragsbescheide schriftlich informiert, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - die Fertigstellung der Maßnahme liegt länger als fünf Jahre zurück, - es wird eine Grünanlage bzw. eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme abge- rechnet. - 3 - Anmerkung: Bei der Erschließung von Baugebieten müssen die Eigentümer nach dem BauGB 90 % der Kosten tragen. Bei neuen Grünanlagen ggf. au ch Eigentümer außerhalb des Baugebietes, wenn der Abstand vom Grundstück zur Grünanlage geringer als 200 m ist. Bauwillige wer- den über die Höhe und den Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Regel vor Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrages informiert. Alle Eigentümer, die bei bestehenden Straßen zum Ausbaubeitrag herangezogen werden sol- len, werden bei Maßnahmen, die über eine technische Verbesserung hinausgehen und funkti- onelle oder bauliche Veränderungen der Oberfläche beinhalten durch entsprechend angekün- digte Auslegung der Planunterlagen informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei sonstigen Straßenbaumaßnahmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden alle betroffenen Beitragszahler persönlich mindestens einen Monat vor Baubeginn über den Hin- tergrund der Maßnahmen und die Größenordnung der Beiträge schriftlich informiert. Dies gilt nicht für die bloße Erneuerung der Beleuchtung, da die Beitragshöhe hier in der Regel unter 100 € pro Grundstück liegt. Anmerkung: An Kosten der Erneuerung von Straßen und Wegen oder bei deren Verbesserung müssen sich die Eigentümer der Anliegergrundstücke nach dem KAG NRW mit bis zu 80 % beteili- gen. Bei Maßnahmen, die über eine technische Verbesserung hinausgehen und funktionelle oder bauliche Veränderung der Oberfläche beinhalten, werden die Planunterlagen bereits bisher öffentlich ausgelegt, und die Eigentümer haben die Möglichkeit Anregungen zu äu- ßern. 2. Jahresprogramm Beiträge Im letzten Quartal eines jeden Jahres info rmiert das Tiefbauamt die Bezirksvertretungen und den AUB über die Maßnahmen, bei denen im kommenden Jahr Grundstückseigentü- mer zu Beiträgen nach dem Baugesetzbuch (erstmalige Herstellung) und dem Kommunal- abgabengesetz NRW (Erneuerung bzw. Verbesserung) veranlagt werden sollen. 3. Jahresprogramm Baumaßnahmen Das Tiefbauamt legt im IV. Quartal jeden Jahres, spätestens jedoch parallel zur Haus- haltseinbringung, einen Entwurf für ein Programm aller für die nächsten anderthalb Jahre geplanten Maßnahmen im Tiefbaubereich mit einem geplanten Finanzvolumen von über 10.000 € vor. Das Tiefbauamt wird nach eigenem Ermess en zusätzlich Maßnahmen mit geringeren Kos- ten aufnehmen, wenn besondere Randbedingungen (z. B. erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit öffentlicher Flächen, Beitragsfinanzierung) dies sinnvoll erscheinen lassen. Das Jahresprogramm enthält für jede Maßnahme im Einzelnen: • Bezeichnung • Stichwortartige Kurzbeschreibung • Geplantes Finanzvolumen • Zugehörige Haushaltsstelle im HH-Entwurf • Information über erforderliche Beteiligung der Eigentümer nach dem BauGB/KAG NRW • Geplanter Zeitraum für die Umsetzung • Evtl. inhaltliche Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen • Information über ggf. bereits vorliegende Beschlüsse • Angaben zum Stadtbezirk Das Programm gliedert sich entsprechend der Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen (Programm für jede BV) bzw. des AUB (überbezirkliche Maßnahmen) in 2 Teile. - 4 - Mit zusätzlichen Maßnahmen, die bei Programmauf stellung noch nicht erforderlich erschie- nen, darf erst begonnen werden, wenn ein Beschluss im entsprechenden Gremium einge- holt wurde. Bei Maßnahmen besonderer Dringlichkeit (z. B. zusammengebrochener Kanal, Beseitigung von Unfallschäden, Erstellung eines Hausanschlusses auf Kundenwunsch) wird das zuständige Gremium in der nächsten Sitzung informiert. Sollte sich während der konkreten Bauvorbereitung ergeben, dass eine im Programm ent- haltene Maßnahme nicht termingerecht begonnen werden kann, wird eine für das Folgejahr vorgesehene und beschlossene Maßnahme zeitlich vorgezogen. 4. Baubeschlüsse Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Zuständigkeiten für • Baumaßnahmen über 40.000 € an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, wenn die funktionelle oder bauliche Gestaltung der Straßenoberfläche merklich verändert wird (z. B. Wegfall von Stellplätzen, Verbreiterung der Straße) • Baumaßnahmen über 500.000 €, in allen anderen Fällen mit einer Ratsvorlage neu zu regeln. Die Vielzahl der bisherigen Regelungen zu diesem Thema werden dadurch gestrafft und übersichtlicher gestaltet. i. V. gez. Joksch
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0055/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37