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V/0405/2016

Horstmarer Landweg (Abschnitt zwischen Corrensstraße und Orléans-Ring) - Änderung der Radverkehrsführung und Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflächenbefestigung im Zuge von Leitungsverlegungen und Einrichtung als Tempo 30 Zone

Vorlagen 24.05.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.06.2016, TOP 6.1

Anlage 1

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Anlage 1

228 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0405/2016

Amt für , Stadtentwicklung
7
+

Stadtplanung

Verkehrsplanung name |
\ Bearbotet“ Mai 2016 [Kuhn |

Horstmarer Landweg (Neo
NP > imanstp [1:00 00 |

geänderte
Radwegführung

Plotdatum 11.05.2016

Beschlussvorlage

6157 Zeichen

V/0405/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Horstmarer Landweg (Abschnitt zwischen Corrensstraße und Orléans-Ring) - Änderung der 
Radverkehrsführung und Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflächenbefestigung im 
Zuge von Leitungsverlegungen und Einrichtung als Tempo 30 Zone 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Änderung der Radverkehrsführung und zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflä-
chenbefestigung wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Mai 2016 (Anlage 
1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 152.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 15.200 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2016 152.000  
Einzahlungen  
 
 2016 15.200 Beteiligung 
Stadtwerke 
Münster GmbH 
Saldo 136.800  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0405/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0405/2016 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hat dem Tiefbauamt bekannt gegeben, dass sie für das 3. Quartal 
2016 am Horstmarer Landweg im Abschnitt zwischen der Corrensstraße und dem Orléans-Ring die 
Verlegung einer Leitung im südlichen Parkstreifen vorsehen. 
 
Im betrachteten Abschnitt weisen die Verkehrsflächen der Nebenanlagen bereichsweise einen 
schlechten Zustand auf. Die Wurzeln der Straßenbäume haben den umliegenden Plattenbelag des 
südlichen Geh- und Radweges hochgedrückt. Das Tiefbauamt sieht vor, die Nebenanlagen bereichs-
weise auf ihrer gesamten Breite im Zuge der Wiederherstellung des südlichen Parkstreifens seitens 
der Stadtwerke Münster GmbH zu erneuern.  
 
Das Tiefbauamt hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung über die geplante 
Leitungsverlegung sowie über die geplante Erneuerung der Nebenanlagen im betrachteten Abschnitt 
informiert. Infolgedessen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einen 
Verkehrstechnischen Entwurf erarbeitet, der die Änderung der Radverkehrsführung beinhaltet.    
 
Durch das Zusammenlegen der geplanten Leitungsverlegung seitens der Stadtwerke Münster GmbH, 
der geplanten Erneuerung der Nebenanlagen seitens des Tiefbauamtes und der geplanten Änderung 
der Radverkehrsführung seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
können Synergien genutzt werden. 
 
Planung: 
 
Der Abschnitt des Horstmarer Landweges zwischen Corrensstraße und Orléans-Ring wird als Tempo 
30 Zone ausgewiesen. Somit verlagert sich der Beginn der Zone von der Philippistraße auf die Ein-
mündung Corrensstraße. Der südliche Radweg auf dem Horstmarer Landweg wird zurückgebaut. Der 
Radfahrer wird in der Fahrbahn geführt. Hierzu wird im Einmündungsbereich Corrensstraße die Rad-
wegeführung der neuen Situation angepasst. Der rechtsabbiegende Radfahrer aus der Corrensstraße 
erhält eine separate Spur und wird mit Hilfe einer kurzen Schutzmarkierung in die Fahrbahn geleitet. 
Der geradeausfahrende Radfahrer erhält eine Aufstellfläche inklusive Haltlinie. Auf der gegenüberlie-
genden Seite wird für den Radfahrer die vorhandene 3 cm Absenkung auf 0 cm abgesenkt. Erstmalig 
wird eine Aufstellfläche für den Fußgänger angelegt und erleichtert somit das Queren der Correns-
straße. 
Der nördliche Radweg zwischen der Corrensstraße und Philippistraße wird nicht zurückgebaut. Da 
die Benutzungspflicht aufgehoben wird, kann der Radfahrer selber entscheiden, ob er weiterhin den 
Radweg oder die Fahrbahn nutzt.  
Der vorhandene Verbindungsweg zwischen dem Horstmarer Landweg (Wendehammer) und dem 
Orléans-Ring wird neu sortiert. Die Wegeverbindung wird von Radfahrern in beide Richtungen befah-
ren. Auf der Nordseite ist ein reiner Gehweg geplant. Der rechtsabbiegende Radfahrer aus dem Ring 
wird auf einen breiten Radweg und später auf die Fahrbahn geleitet. Der Radfahrer aus dem Wende-
hammer bekommt ebenfalls eine komfortablere Führung. 
Die südlichen Baumscheiben entlang des Horstmarer Landweges werden vergrößert.  
Die gesamte Beschilderung im o.g. Abschnitt wird an die neue Tempo 30 Zone angepasst.  
 
Bauen für Alle: Die auf dem Verkehrstechnischen Entwurf aufbauende Ausführungsplanung wird im 
Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abgestimmt.

- 3 - 
V/0405/2016 
Inwiefern im Rahmen der Maßnahme die Kanalhaupt- und Kanalanschlussleitungen instand gesetzt 
bzw. erneuert werden müssen, ist durch das Tiefbauamt im Rahmen der Ausführungsplanung noch 
zu klären. 
 
Reduktionsvariante: 
 
Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der 
einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. 
 
 
Kosten/Finanzierung: 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das 3. Quartal 2016 geplant. Dieser Umsetzungszeit-
punkt ist durch die geplante Leitungsverlegung seitens der Stadtwerke Münster GmbH vorgegeben.  
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand beteiligen sich die Stadtwerke Münster GmbH mit ca. 15.200 € 
an der Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. 
 
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um keine KAG-Maßnahme. Beiträge Dritter fallen nicht an. Zu-
schüsse werden nicht erwartet. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf

Beratungsverlauf (1)

16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Corrensstraße
  • Philippistraße
  • Horstmarer Landweg
  • Orléans-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0405/2016
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37