V/0405/2016
Horstmarer Landweg (Abschnitt zwischen Corrensstraße und Orléans-Ring) - Änderung der Radverkehrsführung und Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflächenbefestigung im Zuge von Leitungsverlegungen und Einrichtung als Tempo 30 Zone
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0405/2016 Amt für , Stadtentwicklung 7 + Stadtplanung Verkehrsplanung name | \ Bearbotet“ Mai 2016 [Kuhn | Horstmarer Landweg (Neo NP > imanstp [1:00 00 | geänderte Radwegführung Plotdatum 11.05.2016
Beschlussvorlage
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V/0405/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Horstmarer Landweg (Abschnitt zwischen Corrensstraße und Orléans-Ring) - Änderung der Radverkehrsführung und Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflächenbefestigung im Zuge von Leitungsverlegungen und Einrichtung als Tempo 30 Zone Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zur Änderung der Radverkehrsführung und zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflä- chenbefestigung wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Mai 2016 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 152.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 15.200 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2016 152.000 Einzahlungen 2016 15.200 Beteiligung Stadtwerke Münster GmbH Saldo 136.800 Vorlagen-Nr.: V/0405/2016 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 11.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0405/2016 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass: Die Stadtwerke Münster GmbH hat dem Tiefbauamt bekannt gegeben, dass sie für das 3. Quartal 2016 am Horstmarer Landweg im Abschnitt zwischen der Corrensstraße und dem Orléans-Ring die Verlegung einer Leitung im südlichen Parkstreifen vorsehen. Im betrachteten Abschnitt weisen die Verkehrsflächen der Nebenanlagen bereichsweise einen schlechten Zustand auf. Die Wurzeln der Straßenbäume haben den umliegenden Plattenbelag des südlichen Geh- und Radweges hochgedrückt. Das Tiefbauamt sieht vor, die Nebenanlagen bereichs- weise auf ihrer gesamten Breite im Zuge der Wiederherstellung des südlichen Parkstreifens seitens der Stadtwerke Münster GmbH zu erneuern. Das Tiefbauamt hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung über die geplante Leitungsverlegung sowie über die geplante Erneuerung der Nebenanlagen im betrachteten Abschnitt informiert. Infolgedessen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einen Verkehrstechnischen Entwurf erarbeitet, der die Änderung der Radverkehrsführung beinhaltet. Durch das Zusammenlegen der geplanten Leitungsverlegung seitens der Stadtwerke Münster GmbH, der geplanten Erneuerung der Nebenanlagen seitens des Tiefbauamtes und der geplanten Änderung der Radverkehrsführung seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung können Synergien genutzt werden. Planung: Der Abschnitt des Horstmarer Landweges zwischen Corrensstraße und Orléans-Ring wird als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Somit verlagert sich der Beginn der Zone von der Philippistraße auf die Ein- mündung Corrensstraße. Der südliche Radweg auf dem Horstmarer Landweg wird zurückgebaut. Der Radfahrer wird in der Fahrbahn geführt. Hierzu wird im Einmündungsbereich Corrensstraße die Rad- wegeführung der neuen Situation angepasst. Der rechtsabbiegende Radfahrer aus der Corrensstraße erhält eine separate Spur und wird mit Hilfe einer kurzen Schutzmarkierung in die Fahrbahn geleitet. Der geradeausfahrende Radfahrer erhält eine Aufstellfläche inklusive Haltlinie. Auf der gegenüberlie- genden Seite wird für den Radfahrer die vorhandene 3 cm Absenkung auf 0 cm abgesenkt. Erstmalig wird eine Aufstellfläche für den Fußgänger angelegt und erleichtert somit das Queren der Correns- straße. Der nördliche Radweg zwischen der Corrensstraße und Philippistraße wird nicht zurückgebaut. Da die Benutzungspflicht aufgehoben wird, kann der Radfahrer selber entscheiden, ob er weiterhin den Radweg oder die Fahrbahn nutzt. Der vorhandene Verbindungsweg zwischen dem Horstmarer Landweg (Wendehammer) und dem Orléans-Ring wird neu sortiert. Die Wegeverbindung wird von Radfahrern in beide Richtungen befah- ren. Auf der Nordseite ist ein reiner Gehweg geplant. Der rechtsabbiegende Radfahrer aus dem Ring wird auf einen breiten Radweg und später auf die Fahrbahn geleitet. Der Radfahrer aus dem Wende- hammer bekommt ebenfalls eine komfortablere Führung. Die südlichen Baumscheiben entlang des Horstmarer Landweges werden vergrößert. Die gesamte Beschilderung im o.g. Abschnitt wird an die neue Tempo 30 Zone angepasst. Bauen für Alle: Die auf dem Verkehrstechnischen Entwurf aufbauende Ausführungsplanung wird im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abgestimmt. - 3 - V/0405/2016 Inwiefern im Rahmen der Maßnahme die Kanalhaupt- und Kanalanschlussleitungen instand gesetzt bzw. erneuert werden müssen, ist durch das Tiefbauamt im Rahmen der Ausführungsplanung noch zu klären. Reduktionsvariante: Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. Kosten/Finanzierung: Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das 3. Quartal 2016 geplant. Dieser Umsetzungszeit- punkt ist durch die geplante Leitungsverlegung seitens der Stadtwerke Münster GmbH vorgegeben. Nach dem derzeitigen Planungsstand beteiligen sich die Stadtwerke Münster GmbH mit ca. 15.200 € an der Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um keine KAG-Maßnahme. Beiträge Dritter fallen nicht an. Zu- schüsse werden nicht erwartet. i.V. gez. Peck Stadtrat Anlage: Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Corrensstraße
- Philippistraße
- Horstmarer Landweg
- Orléans-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0405/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37