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0626/2021

Beantwortung der Anfrage von Frau Hölzing-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung ASW vom 18.Januar 2021 zur Vorlage "Sexueller Missbrauch in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen" DS Nr.3195/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 3.2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5450 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  24.02.2021 
 0626/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Beantwortung der Anfrage von Frau Hölzing-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung 
ASW vom 18.Januar 2021 zur Vorlage "Sexueller Missbrauch in Kitas, Schulen und 
Jugendeinrichtungen" DS Nr.3195/2020 
Die Verwaltung beantwortet die Nachfragen von Frau Hölzing wie folgt: 
 
 
1. Hat jede Schule einen Ordner mit Leitfaden? Wird dieser fortlaufend aktualisiert? Von wem ? 
 
Grundsätzlich haben alle Schulen den vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) bzw. 
den Bezirksregierungen unter Beteiligung der Schulpsychologie NRW entwickelten roten Ord-
ner (Notfallordner für die Schulen in NRW „Hinsehen und Handeln“) zur Verfügung gestellt be-
kommen. Zuletzt, im Jahr 2015, wurde dieser um den Teil Kinderschutz (u.a. Gewalt in Fami-
lie, sexuelle Übergriffe) erweitert. Zusätzlich ist im Jahr 2017 vom MSB in Kooperation mit 
dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Berlin, eine Anleitung 
„Kein Raum für Missbrauch“ zur Verfügung gestellt worden. Diese wurde in 2017 durch die 
Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Besprechung mit den Schulleitungen implementiert. 
Da es sich um innere schulische Angelegenheiten handelt, ist jede Schule eigenverantwortlich 
für die Umsetzung, Implementierung und Anwendung der dort empfohlenen Handlungsschritte 
zuständig. Die Schulen sind angehalten, die o.g. Empfehlungen umzusetzen. 
 
Zusätzlich haben alle Kölner Schulen eine Kooperationsvereinbarung zum Thema Kinder-
schutz mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familien (51), die sog. Vereinbarung zum Minder-
heitenschutz. Dort sind u.a. Ablaufschemata zur Vorgehensweisen bei dem Verdacht auf se-
xualisierte Gewalt und Hinweise auf mögliche Symptome.  
 
2. Werden die angebotenen Fortbildungen entsprechend nachgefragt und besucht? 
 
Entsprechende Fortbildungen werden u.a. durch den Schulpsychologischen Dienst der Stadt 
angeboten. Die Schulpsycholog*innen nehmen selber regelmäßig an Fortbildungen und Fach-
tagungen zum Thema teil und erfahren fachliche Unterstützung durch die koordinierende Kin-
derschutzfachkraft der Familienberatung und des Schulpsychologischen Dienstes (5110). Die 
Teilnahme ist freiwillig und in der Regel anlassbezogen. Der Schulpsychologische Dienst der 
Stadt Köln berät und begleitet ratsuchende Schulen systembezogen. Zusätzlich wird fachliche 
Unterstützung bei der Erstellung von schulbezogenen Kinderschutzkonzepten bei Verdacht 
auf sexualisierte Gewalt angeboten. 
Im Leitungsteam der Schulsozialarbeit sind zwei Kolleginnen zertifizierte Fachberaterinnen im 
Kinderschutz und für akute Problemlagen für alle Fachkräfte ansprechbar. Die Fachkräfte sel-
ber nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema teil. Das Sachgebiet 
steht in Kontakt mit den entsprechenden Fachdienststellen und wird regelmäßig über aktuelle 
Veranstaltungen informiert, so dass die Informationen gezielt weitergegeben werden können

2 
 
3. Da nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Form Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt 
von Schulen vorgehalten werden, stellt sich hier die Frage, ob es nicht eine klare Regelung, 
differenziert nach Schulform bedarf. Ebenso für die OGS und unter Einbeziehung der Schulen 
und der Sozialarbeiter*innen. 
 
Es handelt sich hier um innere schulische Angelegenheiten. Es obliegt dem MSB bzw. den 
Bezirksregierungen hier Regelungen, Vorgaben und Umsetzungen zu regeln.  
Da die Fachkräfte der Schulsozialarbeit Mitwirkende bezüglich der Kooperationsvereinbarung 
von Jugendamt und Schule sind, sind diese auch in die Schutzkonzepte der Schulen, soweit 
diese welche erstellen, eingebunden. 
 
4. Ist es sinnvoll, den Bereich in erster Linie in die Zuständigkeit  des schulpsychologischen 
Dienstes zu geben? 
 
Nein. Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln ist als unabhängige Beratungseinrich-
tung für die Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schüler*innen sowie deren 
Eltern zur Thematik ansprechbar. 
 
5. Bitte geben Sie uns auch einen Bericht zur Fachtagung mit Erwähnung, wer daran teilgenom-
men hat. 
 
Die Ringvorlesung des Sachgebietes der Schulsozialarbeit 2020 zum Thema „Kooperativer 
Kinder- und Jugendschutz in der Schule“ richtete sich an alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit 
in Köln, sowohl an die kommunalen Schulsozialarbeiter*innen und an die Kolleg*innen der 
freien Träger, als auch an Landesbedienstete. Darüber hinaus waren weitere Kooperations-
partner*innen, wie Lehrkräfte, Schulleitungen und OGS-Mitarbeitende eingeladen. Insgesamt 
haben rund 200 Pädagog*innen die Veranstaltungen besucht. 
Die Vorträge im Einzelnen: 
- Milena Bücken vom Institut für Soziale Arbeit in Münster zu: Kindeswohlgefährdung- ge-
meinsam wahrnehmen, erkennen, handeln. Kinderschutz in gemeinsamer Verantwor-
tung 
- Familienrichter am OLG in Hamm Andreas Hornung zu: Das familiengerichtliche Verfahren 
bei Kindeswohlgefährdung 
- Prof. Dr. Birgitta Goldberg von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen – Lippe 
zu: Datenschutz und Schweigepflicht im Kinderschutzverfahren 
- Renate Schäfer-Sikora vom Amt für Kinder-, Jugend und Familie der Stadt Köln zur: Vorge-
hensweise des Jugendamtes bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0626/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.02.2021
Erstellt
19.02.2021 07:39