V/0197/2015
B-Plan Nr. 415 Wolbeck Nord
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V_0197_2015 Anlage1_K296-6 Ballspielfeld M500_150414
435 Zeichen
14.04.2015Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiterB-Plan 415Wolbeck Nord Lageplan Entwurf Ballspielfeldg*XQG6SLHOSOlW]H+ROWURGH G.Determann1: 500 / 2.000 G.Determann ...... K 296. 62603.2014 Lageplan M. 1:500 hEHUVLFKW0 Anlage 1 zu V/0197/2015 gez. gez.gez.gez.
Beschlussvorlage
8500 Zeichen
V/0197/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
B-Plan Nr. 415 Wolbeck Nord
Ballspielfeld nördlich Holtrode und Wegeverbindung südlich "Am Borggarten"
- Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ballspielplatz wird als Baustein der Spielflächen nördlich Holtrode in Wolbeck Nord,
B-Plan Nr. 415, nach dem Entwurf des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz (Plan
Nr. K296.6) gebaut.
2. Die öffentliche Wegeverbindung südlich der Straße „Am Borggarten“ wird nach dem Ent-
wurf (Plan Nr. G 233.3) des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz gebaut, dabei ste-
hen die letzten 100 m² des östlichen Anschlusses unter dem Vorbehalt der liegenschaftli-
chen Bereitstellung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 130
1
Grün- und Freiflächen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2016 ff 3.600,-
14 Bilanzielle Abschreibung 2016 ff 9.920,-
Vorlagen-Nr.:
V/0197/2015
Auskunft erteilt:
Herr Determann
Ruf:
492 67 40
E-Mail:
Determann@stadt-muenster.de
Datum:
24.04.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0197/2015
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 130
1
Grün- und Freiflächen
Investitionsmaßnah-
me
426
0
ÖG/ KSP Wolbeck Nord
B-Plan 415
Auszahlungen 2015 165.000,-
Einzahlungen
Summe aller Auszahlungen/Saldo 165.000,-
Die Herstellungskosten für die dargestellten Bauabschnitte betragen ca. 165.000,-€.
Die jährlichen Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung der Spielplätze und Grünflächen be-
tragen derzeit ca. 3.600,- €.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im HH-Plan 2015 bei der o.g. Produkt-
gruppe veranschlagt.
Begründung:
Der im Jahr 2004 rechtskräftig gewordene B-Plan Nr. 415 erstreckt sich über ein weitläufiges Ge-
biet im Norden Wolbecks. In der Vorlage V/0060/2014 wurden bezüglich der Grünflächen die ein-
zelnen Bauabschnitte und deren zeitliche Realisierung dargelegt. Derzeit sind die Spielplätze der
Kategorie A und B/C sowie die Wegeverbindung Mühlenesch-Friedhof kurz vor der Fertigstellung.
Diese Vorlage beinhaltet weitere Bauabschnitte innerhalb des B-Planes.
zu Beschlusspunkt 1) (Ballspielfeld)
Der B-Plan 415 sieht östlich der Spielplätze verschiedene familienbezogenen Bewegungsangebote
für Freizeit und Erholung vor. In der Vorlage V/0060/2014 ist der Bereich als „N2“ dargestellt. Zeit-
lich war dieser für „spätere Jahre“, mit der Option weitere Unterabschnitte bilden zu können, vor-
gesehen. Mit der Anregung 2014-00044 wurde eine zeitnahe Realisierung eines „Fußballplatzes“
angeregt. Der Anregung nach § 24 GO wurde durch die Bereitstellung von zusätzlichen Haus-
haltsmitteln in Höhe von 93.000,-€ für das Jahr 2015 gefolgt.
Kurzfristige Entwicklung:
Im B-Plan ist am östlichen Rand ein Ballspielplatz von 20 m x 40 m Größe dargestellt. Dieser Platz
wird zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht entwickelt, da er dann zusammenhanglos in der „noch
freien“ Landschaft liegen würde. Damit verbleibt eine zusammenhängende Fläche von ca. 8.000
m², die bis zur weiteren Entwicklung möglichst an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet werden
soll. Dieses wird zu einer Vermeidung von zusätzlichen Pflegekosten in den nächsten Jahren füh-
ren. Zudem wird eine spätere Baustellenabwicklung der Fläche durch kreuzenden Publikumsver-
kehr erschwert. Als Standort für das jetzt zu erstellende Spielfeld ist der im B-Plan als „Streetball-
feld“ markierte Bereich vorgesehen.
- 3 -
V/0197/2015
Durch die sehr weit fortgeschrittene wohnbauliche Entwicklung ist mit einer sehr hohen Nutzungs-
intensität des Spielfeldes zu rechnen. Ein Rasen-Bolzplatz als derzeit einzige Ballspielfläche in
diesem Bereich würde kurzfristig abgespielt sein. Daher sieht die Planung des Amtes für Grünflä-
chen und Umweltschutz (Anlage 1) die Herstellung eines multifunktionalen Kunststoff-Spielfeldes
von 16 m x 30 m vor. Der Belag kann witterungsunabhängig intensiv bespielt werden. Zudem bie-
tet das Feld für unterschiedlichste Ballspiele variable Nutzungsmöglichkeiten. Neben Streetball
und Basketball sowie „Bolzen“ auf Kleinfeldtore, kann die Fläche auch für Völkerball, Brennball,
Volleyball und weitere Ballspiele genutzt werden.
Solange in dem Bereich nur dieses eine Spielfeld liegt, ist kein Lärmschutz erforderlich. Bei weite-
ren Entwicklungen wird ein Lärmschutz auf der westlichen und nördlichen Seite des Platzes not-
wendig. Dieser Lärmschutz soll dann im Rahmen der weiteren Entwicklung des Bereiches konzi-
piert und hergestellt werden. Die dafür vorgesehenen Flächen im Umfeld des Spielfeldes werden
bis zum Endausbau durch die Stadt Münster extensiv gepflegt. Zum jetzigen Zeitpunkt können
somit durch die Verschiebung der Investitionen Einsparungen erzielt werden. Weitere Vorschläge
zur Kostenreduktion können derzeit nicht unterbreitet werden.
Perspektivische Entwicklung:
Der östliche Bereich des Plangebietes kann, vorbehaltlich der HH-Planberatungen für das Jahr
2016, voraussichtlich in den Jahren 2016 und 2017 hergerichtet werden. Als wichtiger Baustein ist
dann auch der im B-Plan fixierte Bolzplatz zu sehen. Ergänzend sind noch weitere Angebote
denkbar. Da schon seit vielen Jahren ein Standort für einen Skateplatz in Wolbeck gewünscht
wird, prüft die Verwaltung auch die Möglichkeiten für die Einrichtung eines Skateplatzes. Ein
Beachvolleyballfeld könnte ein weiterer attraktiver Baustein sein. Dabei werden dann auch die Be-
lange des Immissionsschutzes berücksichtigt.
Flächengrößen und Baukosten:
480 m² Kunststoff-Spielfeld
80 m² Betonsteinpflaster
300 m² wassergebundene Wegedecke
1.000 m² Rasen/Wiesenflächen
1.860 m² Gesamtfläche
Baukosten: 100.000,-€
Bauzeiten:
Die Baumaßnahme sollen zeitnah nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und im Anschluss
umgesetzt werden.
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V/0197/2015
Zu Beschlusspunkt 2) (Wegeverbindung südlich „Am Borggarten“)
Gemäß der Vorlage V/0060/2014 ist der Ausbau dieses Abschnittes für das Jahr 2015 vorges e-
hen.
Die Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschu tz (Plan Nr. G 233.3) sieht einen Verbi n-
dungsweg vor, der die zwei bestehenden Geh- und Radwege in der Grünanlage nördlich der Str a-
ße „Am Borggarten“ in südlicher Richtung weiter führt. Die Wegetrasse orientiert sich an der nör d-
lichen Grundstücksgrenze. So mit bleibt zum jetzigen Zeitpunkt eine möglichst große zusamme n-
hängende Wiese als Weidefläche erhalten. So können zum jetzigen Zeitpunkt auch hier Pflegekos-
ten eingespart werden. Zudem bleibt der Entwicklungsspielraum für zukünftige Gestaltungen wei t-
gehend erhalten. Langfristig soll der Piepenbach renaturiert werden. Der B -Plan sieht zudem die
Anlage eines Spielplatzes der Kategorien A und B/C vor.
Um die ländliche Ausprägung des Gebietes zu betonen, werden entlang des Weges Blütenbä ume
mit dem Charakter „ Streuobstwiese“ gepflanzt. Dabei werden Zieräpfel mit Birnen, Pflaumen und
Wildkirschen und Weißdorn-Hochstämmen gemischt.
Im Kreuzungsbereich zum bestehenden Verbindungsweges vom „Am Borggarten“ zur Angel wird
eine Bank aufgestellt.
Flächengrößen und Baukosten:
1.000 m² wassergebundene Wegedecken
2.500 m² Rasen/Wiesenflächen
3.500 m² Gesamtfläche
Baukosten: 65.000,-€
Bauzeiten:
Die Baumaßnahmen sollen zeitnah nach der Beschlussfassung ausgeschrieben werden. Der Ba u-
beginn ist für das III Quartal 2015 vorgesehen. Für den östlichen Wegeanschluss wird die Klärung
verbliebener liegenschaftlicher Belange derzeit bearbeitet.
Die Pflanzarbeiten sollen bis März 2016 abg eschlossen sein. Daran schließt sich eine dreijährige
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an.
Reduktionsvariante:
Durch eine flächensparende Anordnung der Wegeverbindung verbleiben größere zusammenhän-
gende Bereiche derzeit noch unentwickelt. Durch eine Verpachtung können so Pflegekosten ver-
mieden werden. Die vorgeschlagene Bauweise entspricht dem Mindeststandard.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: ÖG und Spielplätze Holtrode, Lageplan Entwurf Ballspielfeld (Plan Nr. K 296.6)
Anlage 2: ÖG südlich “Am Borggarten”, Lageplan Entwurf Wegeverbindung (Plan Nr. G 233.3)
V_0197_2015 Anlage2_G233-3 suedl Borggarten M1000_150414
388 Zeichen
14.04.2015Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiterB-Plan 415Wolbeck Nord Lageplan Entwurf Wegeverbindungg*VGOLFK$P%RUJJDUWHQ G.Determann1:1.000 G.Determann ...... G 233.3.... . 2015 Anlage 2 zu V/0197/2015 gez.gez.gez.gez.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Borggarten
- Mühlenesch
- Holtrode
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0197/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37