3825/2017
Stadt Köln und Vertreter der Wohnungswirtschaft schließen das "Kölner Wohnbündnis"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 12.12.2017 3825/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 Stadt Köln und Vertreter der Wohnungswirtschaft schließen das „Kölner Wohnbündnis“ Am 27. November 2017 ist nach konstruktiver gemeinsamer Arbeit das „Kölner Wohnbündnis“ unter- zeichnet worden (vgl. Anlage). Zu diesem Anlass kam das „Kölner Wohnungsbauforum“ zu einer be- sonderen Sitzung zusammen. Träger der gemeinsamen Initiative sind neben der Stadt Köln, vertreten durch Frau Oberbürgermeis- terin Reker, die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (köln ag), die Wohnungsbau Initiative Köln (WIK), der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 (Haus und Grund), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Landesverband Nordrhein- Westfalen, sowie der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen. Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum bis 2030. Im Kölner Wohnbündnis wird dokumentiert, mit welchen Beiträgen sich die jeweiligen Institutionen einbringen können mit dem Ziel, den Wohnstandort Köln zu stärken und zu profilieren. Es unterstreicht die Notwendigkeit und den Wert der Zusammenarbeit. Das Kölner Wohn- bündnis setzt einen Fokus auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, vornehmlich von bezahl- baren Geschosswohnungen. Selbstverständlich bedarf auch die Umsetzung der im Wohnbündnis getroffenen Vereinbarungen der kritischen Begleitung und Prüfung. Insofern hat das Kölner Wohnbündnis einen prozessualen Charak- ter. Die im Kölner Wohnbündnis vereinbarten Zielsetzungen und Zielzahlen sollen Signalwirkung ent- falten und sind, wie in den vielen anderen deutschen Städten mit ähnlichen Vereinbarungen, sehr ambitioniert. Hervorgegangen ist das Kölner Wohnbündnis aus dem am 11. Februar 2014 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen). Es verfolgt einen integrierten Ansatz und ist ebenfalls gemeinsam mit den wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Akt- euren erarbeitet worden. Gez. Blome i.V. für Dez.VI
Anlage 1_Kölner Wohnbündnis
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KÖLNER WOHNBÜNDNIS Gemeinsame Initiative zur Förderung von Wohnungsneubau und Innenentwicklung, Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben sowie zur Intensivierung von Zusammenarbeit und Dialog der Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft, der Verbände und der Stadt Köln bis 2030 Die Ob erbürgermeisterin Seite 2 Kölner Wohnbündnis Inhalt Die Ob erbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Amt für Stadtentwicklung und Statistik Gestaltung: Heimrich & Hannot GmbH Bildnachweis: Quartier und Projekt „Mittendrin in Ehrenfeld“ moderne stadt © Benjamin Kreuzer Druck: Druckhaus Süd, Köln www.stadt.koeln Präambel Seite 3 I. Wohnungsneubau Seite 5 II. Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben Seite 7 III. Zusammenarbeit und Dialog Seite 8 Unterschriften Seite 11 Seite 3 Kölner Wohnbündnis Der Rat der Stadt Köln hat am 1 1. Februar 2014 mit gro- ßer Mehrheit das Stadtentwicklungskonzept Wohnen beschlossen. Das Konzept verfolgt einen integrierten Ansatz aller relevanten Handlungsfelder der Wohnungs - politik und ist gemeinsam mit den wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Akteuren erarbeitet worden. Wegen der Attraktivität der Stadt Köln als Wohn-, Aus - bildungs- und Arbeitsstandort wird bis 2030 von einem weiteren starken Wachstum ausgegangen. Die damit verbundenen großen Chancen möchte die Kölner Woh - nungspolitik durch die Schaffung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen wahrnehmen. Im Stadtentwick - lungskonzept Wohnen von 2014 sind die diesbezüglichen Zielsetzungen definiert und eine Vielzahl von Maßnah - men konzipiert worden. Von besonderer Priorität sind die Maßnahmen, die direkt oder indirekt zu der Schaffung von mehr Wohnraum, vornehmlich von bezahlbaren Geschosswohnungen, führen. Um das Einwohnerwachstum zu ermöglichen, wird angestrebt, die jährliche Bauleistung schrittweise auf bis zu 6.000 Wohnungen zu steigern. Große Anteile an zusätzlichem Wohnraum können mit - telfristig in mehreren, von der Verwaltung mit hoher Priorität verfolgten Großprojekten geschaffen werden. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln das Ziel, jährlich 1.000 Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungs - bindung zu fördern. Zugleich dürfen die eher qualitativen Zielsetzungen, zum Beispiel die Umgestaltung von Wohnungsbestän - den gemäß den Bedürfnissen der älter werdenden Be - völkerung und unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes, wie etwa die energetische Ertüchtigung von älteren Beständen, nicht aus dem Blickfeld geraten. Um den bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu mehren, sieht sich die Stadt Köln dazu verpflichtet, die eigenen Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Kooperative Baulandmodell, 2013 vom Rat beschlossen, nimmt daher diejenigen, die von einer Bodenwertstei - gerung profitieren, in die Pflicht, einen definierten Teil der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment zu realisieren und sich stärker als bisher an den Folgekosten der Bauleitplanung zu beteiligen. Vorha - benbezogen sind die soziale und technische Infrastruk - tur grundsätzlich von der Maßnahmenträgerin bezie - hungsweise dem Maßnahmenträger zu übernehmen. Eine Überarbeitung und Präzisierung des Kooperativen Baulandmodells erfolgte in Kooperation mit der Woh - nungswirtschaft und wurde im April 2017 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Verpflichtungen bei der Errichtung von übergeordneten Infrastrukturen nachkommt. Um den Wohnstandort Köln zu profilieren und zu stär - ken, setzt die Stadt Köln auf die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft. Im Dialog und in Kooperation mit den verschiedenen Akteuren sollen die Herausforderungen angegangen und die Zielsetzungen aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen erreicht werden. Von den Akteuren der Wohnungswirtschaft wird dies unterstützt. Sie erwarten in diesem Kontext eine Würdi - gung ihrer Einzelaktivitäten als wertvollen Beitrag zu ei - ner an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientierten Wohnungsmarktentwicklung. Eine Orientierung bietet das „Bündnis für Wohnen Nord- rhein-Westfalen“ vom 4. März 2013. Darin heißt es, dass die Umsetzung „klima-, wohnungs- und sozialpoli - tischer Ziele eine konzertierte Aktion, ein Bündnis aller Beteiligten, die sich dafür einsetzen, die erforderlichen In vestitionen auf möglichst breiter Basis zu tätigen“ vor - aussetzt. Der Fokus des „Kölner Wohnbündnis“ liegt aktuell ana - log zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen auf der Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Erweiterung von Inhalten, insbesondere die Behandlung von Themen wie Nachhaltigkeit, Ökologie, Verkehrsverträglichkeit und Mobilitätskonzepte, Quartiersentwicklung und Ver - netzung von Forschungs- und Förderungsprogrammen (z. B. GrowSmarter), wird als wichtig erachtet und soll ergänzend erfolgen. Die Partner verpflichten sich, hierzu bedeutende Beiträge zu leisten. Dabei geht es um aus - gewogene Lösungen für eine zügige, zukunftsgerichtete Angebotsverbesserung, die im konstruktiven Dialog und gemeinsam konkretisiert werden. Insbesondere ord - nungsrechtliche Vorgaben sind auf ihre technische und Präambel Seite 4 Kölner Wohnbündnis wirtschaftliche Umsetzbarkeit hin zu prüfen. In neuer Zu- sammensetzung und mit veränderter Aufgabenstellung wird die Arbeitsgruppe zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen die Umsetzung und Weiterentwicklung des „Kölner Wohnbündnis“ begleiten. Die Stadt Köln, vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, schließt mit der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e. V., vertreten durch Kathrin Möller und Martin Frysch, der Wohnungsbau Initiative Köln, vertreten durch Manfred Haesemann, dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, vertreten durch Thomas Tewes, – im Folgenden die Akteure der Kölner Wohnungs- wirtschaft genannt – und dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., Landesverband Nordrhein-Westfalen (BFW NRW), vertreten durch Martin Dornieden, und dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. (VdW Rheinland Westfalen), vertreten durch Alexander Rychter, eine Vereinbarung wie folgt: Seite 5 Kölner Wohnbündnis Gemessen an der gegenwärtigen und prognostizierten künftigen Entwicklung der Einwohner- und Haushalts - zahlen war die Bautätigkeit in Köln in den vergangenen Jahren zu gering; dies betrifft insbesondere das Seg - ment der bezahlbaren Geschosswohnungen. Auch der Bestand stößt vermehrt an die Kapazitätsgrenzen. Die Anzahl von innerstädtischen Umzügen ist in der Tendenz der letzten Jahre rückläufig, der Anteil leer stehender Wohnungen ist gering – Indizien dafür, dass der Woh - nungsmarkt in Köln angespannt ist. Insgesamt führt dies zu steigenden Bauland- und Mietpreisen. Kernproblem in Köln ist der Mangel an baureifen und marktgängigen Grundstücken. Das Ziel der Wohnungspolitik besteht in der Verbesse - rung der Rahmenbedingungen für die Errichtung vor allem von zusätzlichen Geschosswohnungen. Gemäß der städtischen Bevölkerungsprognose ist der Bedarf insbesondere in den nächsten Jahren sehr hoch und be - läuft sich auf jährlich 6.000 Wohneinheiten. Unabhängig davon verfolgt die Stadt Köln das Ziel, jähr - lich 1.000 Wohneinheiten durch öffentliche Förderung mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung zu fördern. Nur mit zusätzlichen Entwicklungen im Innen- und Au - ßenbereich kann ausreichender Wohnraum in der Stadt entstehen. Dies wird unter anderem in die Überlegungen zur Überarbeitung des Regionalplanes einfließen. Vereinbarungen Verpflichtungen der Stadt Köln: Mit dem Ziel der strategischen Flächenentwicklung im gesamtstädtischen Interesse hat die Verwaltung das Stadtgebiet auf Potenzialflächen, die sich grundsätzlich zu Wohnzwecken eignen, hin untersucht. Das Ergebnis wird nach politischer Beratung in das Wohnungsbaupro- gramm der Stadt Köln aufgenommen. Der Wohnnutzung soll auf diesen Flächen Priorität eingeräumt werden. Die Stadt wird überdies der Realisierung und Begleitung von Wohnungsbauprojekten eine hohe Bedeutung beimes - sen. Sie wird – soweit rechtlich möglich und städtebau - lich angemessen – die Flächeneigentümer potenzieller Wohnbauflächen bei der städtebaulichen Qualifizierung und im Bedarfsfall mit Priorität bei der Schaffung oder Anpassung des Planrechts unterstützen. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungs - marktes strebt die Stadt Köln die Wiedereinführung des Baulückenprogramms an. Ziel ist die Mobilisierung von privaten Flächen für den Wohnungsbau. Hierdurch soll auch ein Angebot für bauwillige Kleininvestoren ge - schaffen werden. Bei Vorliegen qualifizierter und genehmigungsfähiger Bauantragsunterlagen beabsichtigt die Stadt Köln, jähr - lich Baugenehmigungen für 6.000 Wohneinheiten zu erteilen. Zu diesem Ziel sollen alle baurechtlichen Instru- mente ausgeschöpft werden. Die Überarbeitung des Re - gionalplanes wird seitens der Stadt Köln genutzt, um die erforderlichen weiteren Flächenbedarfe der wachsenden Stadt für Wohnungsbau, Gewerbe, Infrastruktur sowie Grün- und Erholung darzustellen und mit dem Umland abzugleichen. Mit dem kommunalen Wohnungsbauför - derungsprogramm hat die Stadt Köln bis zum Jahr 2016 durch die Bereitstellung entsprechender Fördermittel in nachrangiger Ergänzung zu der Förderung durch das Land die Voraussetzungen einer Förderung von 1.000 Wohnungen jährlich ermöglicht. Die Stadtverwaltung Köln wird das kommunale Wohnungsbauförderpro - gramm evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Förde- rung auch nach dem Jahr 2016 mit entsprechenden eige- nen Initiativen und Fördermitteln vorschlagen. Sie wird darüber hinaus tatkräftig darauf hinwirken, dass Bund und Land – nach Auslaufen der Entflechtungsmittel nach 2019 – sich ihrer Mitverantwortung für die soziale Wohn- raumförderung stellen und sich hier auch finanziell in die Pflicht nehmen lassen. Die Stadt Köln hat ihre Vergabearten um die Verga - be nach Konzeptqualität erweitert. Hierdurch soll die Schaffung bezahlbaren, zielgruppengerechten, ener - gieeffizienten und auch städtebaulich attraktiven Woh - nungsbaus ermöglicht werden. Zugunsten der Qualität der Bebauung wird dabei auf die Erzielung eines maxi - malen Grundstückserlöses verzichtet. Hierdurch kommt es zu einer Kaufpreisdämpfung und Kostenminderung. Die Stadt Köln prüft weiterhin die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren bei der Vergabe städ - tischer Grundstücke. Über den Stand der Prüfung wird die Stadt Köln im Rahmen des Kölner Wohnungsbau - forums berichten. I. Wohnungsneubau Seite 6 Kölner Wohnbündnis Bereits heute besteht bei Bauvorhaben in Köln die Mög - lichkeit einer Stellplatzreduzierung in Bereichen mit ho - her ÖPNV-Erschließungsqualität. Darüber hinaus ist eine weitere Reduzierung von Stellplätzen möglich, wenn dies durch entsprechende Mobilitätsgutachten plausibel begründbar ist. Die Stadt Köln bietet hier eine kurzfri - stige Einschätzung der Erfolgsaussichten einer solchen Untersuchung an. Mit der Novellierung der Landesbau - ordnung von Dezember 2016 wird es den Kommunen ermöglicht, die Errichtung von Abstellanlagen für Kfz und Fahrräder im Rahmen des Baugenehmigungsver - fahrens in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu regeln. Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer ent - sprechenden Satzung. Ein Entwurf dieser Satzung ist in Vorbereitung und wird die vorgenannten Aspekte be - rücksichtigen. Die Wohnungswirtschaft wird über den Stand der Erarbeitung informiert. Über den Stand der Anwendung und die Wirksamkeit des Kooperativen Baulandmodells wird die Stadt in re - gelmäßigen Abständen Bericht erstatten. Verpflichtungen der Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft: Von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft wird zugesagt, dass sie auf ihre Unternehmen einwirken, die Prüfung der Bebaubarkeit und von eventuellen Nachver - dichtungspotenzialen auf den vorhandenen Flächen vor- zunehmen sowie den ergänzenden Ankauf von privaten Flächen intensiv zu prüfen. Sie weisen in diesem Zusam - menhang ihre Mitglieder auf die Revi talisierung von min- dergenutzten Grundstücksflächen hin und unterstützen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Verwirklichung von solchen Vorhaben. Die Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft unterstüt - zen das Kooperative Baulandmodell und verpflichten sich zu dessen Zielen. Sie verpflichten sich, auf ihre Wohnungsunternehmen einzuwirken, Planungen anzustoßen und jährlich insge - samt ein Bauantragsvolumen von 6.000 Wohneinheiten zu projektieren und genehmigungsfähige Unterlagen einzureichen. Die Vorhaben sind nach Vorliegen der Ge - nehmigung zügig umzusetzen. Die Wohnungsunternehmen werden von ihren Verbän - den im Rahmen derer Möglichkeiten besonders unter - stützt, Vorhaben auch in planerisch anspruchsvollen La - gen umzusetzen. Die Mitgliedsunternehmen sollen ferner durch die Ak - teure der Kölner Wohnungswirtschaft aufgefordert wer - den, dass im Zuge der Nachverdichtungsmaßnahmen auch qualitative Verbesserungen für Bestandsmieter erreicht werden. Sie stellen sicher, dass die bauliche Nachverdichtung stets mit einer kompensierenden, ins - besondere nutzungsorientierten und bedarfsgerechten Gestaltung von Freiräumen kombiniert wird. Ebenfalls sind verkehrsplanerische Aspekte zu bewerten. Wenn zum Beispiel weitere Reduzierungen von Stellplät- zen, siehe oben, gewünscht sind, müssen projektbe - zogene Mobilitätskonzepte durch den Investor bezie - hungsweise Projektentwickler erarbeitet werden. Das anspruchsvolle Ziel wird nur zu erreichen sein, wenn neben der Stadt auch die Wohnungswirtschaft einen nennenswerten Beitrag zur Entwicklung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur leistet. Von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft wird zugesagt, auf ihre Unternehmen einzuwirken, die zügige Entwicklung der neu erschlossenen großen städtischen und privaten Wohnungsbauflächen durch die Errichtung von Wohnungen voranzutreiben. Die Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft unter - stützen die Stadt Köln bei der Bekanntmachung und Vermarktung von kleinteiligeren Bauflächen. Darü - ber hinaus werden sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Privateigentümer ansprechen, deren Flächen als grund - sätzlich zu Wohnzwecken geeignet identifiziert worden sind, diese auch kurz- bis mittelfristig zu mobilisieren. Seite 7 Kölner Wohnbündnis Investoren setzen ein Projekt unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit um. Um die Bautätigkeit in Köln positiv zu beeinflussen, ist es wichtig, dass die Entschei - dungsprämissen der Planungs- und Genehmigungsver - fahren von der Verwaltung im Vorfeld klar und präzise kommuniziert werden. Die Verfahren müssen transpa - rent und deren Dauer verlässlich und kalkulierbar sein. Dadurch erhöhen sich die Verbindlichkeit und das Ver - trauen. Das Ziel der Kölner Wohnungspolitik besteht in der Optimierung der administrativen Strukturen, vornehm - lich durch die Ausweitung von gezielten Beratungsleis - tungen. Vereinbarungen Verpflichtungen der Stadt Köln: Die Stadt Köln hat zum 3. April 2017 eine Wohnungsbau- leitstelle eingerichtet unter anderem mit dem Ziel, die Genehmigungs- und Planungsverfahren größerer Wohn- bauprojekte zu beschleunigen. Die Bauwilligen und Inve- storen sollen frühzeitig und qualifiziert beraten werden, so dass Fragen im Vorfeld der Bauantragsstellungen ge - klärt und ein zügiger Verfahrensablauf ermöglicht wird. Die Wohnungsbauleitstelle wird projektbezogen mit Querschnittskompetenzen ausgestattet und vermittelt als Projekt- und Prozesssteuerin direkt zwischen Woh - nungswirtschaft und den beteiligten Fachdienststellen. Im Konfliktfall kommt der Wohnungsbauleitstelle eine Vermittlungsfunktion innerhalb der Verwaltung zu. Es obliegt ihr, die Verfahren im Sinn der Wahrnehmung von gesamtstädtischen Zielen zu optimieren. Die Dauer von Bauleitplanverfahren soll reduziert wer - den. Ein von der Verwaltung erarbeiteter Verfahrens - vorschlag zur Beschleunigung von Bauleitplanverfahren wurde am 28. Juni 2016 vom Rat beschlossen. Darüber hinaus gehende Beschleunigungsansätze werden ge - prüft und eingeführt. Das Ziel besteht darin, die Dienstleistungen rund um das Wohnen gegenüber Bauwilligen und Investoren zu opti - mieren. Abhängig von der Größe der Vorhaben und unter der Voraussetzung der Vollständigkeit und Genehmigungs - fähigkeit der eingereichten Unterlagen wird die Stadt - verwaltung innerhalb von drei bis sechs Monaten eine Entscheidung über den Bauantrag treffen. Die Stadt Köln verpflichtet sich auch dazu, das Woh - nungsbauprogramm auf den Internetseiten der Stadt in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Verpflichtungen der Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft: Von den Unterzeichnern des „Kölner Wohnbündnis“ werden die Mitglieder so informiert beziehungsweise beraten, dass sie die Bebauungsplan- und Bauantragsun- terlagen im erforderlichen Maß qualifizieren können, um einen zügigen Verfahrensablauf sowie eine kurze Bear - beitung zu ermöglichen. Nach Erteilung der Baugeneh - migungen sollen die Vorhaben zügig realisiert werden. II. Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben Seite 8 Kölner Wohnbündnis Die Herausforderungen der Kölner Wohnungsmarkt - entwicklung sind vielfältig und nur in enger Zusam - menarbeit von Stadt, Politik und Wohnungswirtschaft nachhaltig zu gestalten. Das Kölner Wohnungsbaufo - rum hat sich seit Jahren als verlässliche Plattform eta - bliert, um sich über die aktuellen Entwicklungen aus - zutauschen. Auf Basis der bewährten Kooperation im Kölner Wohnungsbauforum besteht das Ziel der Kölner Wohnungspolitik darin, die Zusammenarbeit durch das „Kölner Wohnbündnis“ darüber hinaus und anhand von konkreten Modellprojekten einzelner Partner auszuwei - ten. Sollte sich zukünftig herausstellen, dass die mit dem „Kölner Wohnbündnis“ getroffenen Vereinbarungen der Präzisierung und Erweiterung bedürfen, wird eine ein - vernehmliche Fortschreibung angestrebt. Alle Beteiligten sind zu einem partnerschaftlichen Di - alog bereit. Seitens der Wohnungswirtschaft schließt dies die Würdigung der an den Zielen der Gesamtstadt orientierten, ganzheitlichen Wohnungspolitik mit ihren unterschiedlichen Facetten ein – ebenso die Prüfung, in - wieweit sie die Stadt Köln hierin unterstützen kann. Im Gegenzug wird von der Stadt Köln ein Verständnis dafür erwartet, dass die Mitgliedsunternehmen in ihren wirt - schaftlichen Entscheidungen unabhängig sind. Vereinbarungen Verpflichtungen der Stadt Köln: Die Stadt Köln verpflichtet sich, alle relevanten Be - schlussvorlagen und Initiativen zum Themenfeld Woh - nen in Köln frühzeitig im Kölner Wohnungsbauforum bekannt zu geben und dort zu diskutieren. Das Ziel be - steht darin, Ideen und neue Entwicklungen vorzustellen, Änderungen, die qua Gesetz erforderlich sind, zu kom - munizieren, Transparenz zu schaffen und die in dem Gre- mium vertretenen Gruppen in angemessener Form und jeweils zu Beginn an diesen Prozessen zu beteiligen. Weiterhin bietet die Stadt Köln an, in eine Diskussion mit den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft über eine gemeinsame Formulierung der für das Erreichen der Zielsetzungen der Kölner Wohnungspolitik notwen - digen geänderten Rahmenbedingungen an das Land Nordrhein-Westfalen und an den Bund einzutreten. Die Stadt Köln schafft die organisatorischen Voraus - setzungen zwecks der Identifizierung weiterer Hand - lungsfelder der Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft. Konkret sollen die in die - ser Vereinbarung noch zum Großteil ausgeklammerten Themen der wichtigen Quartiers- und Bestandsentwick - lung, Ökologie und Mobilitätskonzepte mittelfristig Ge - genstand der Kooperation werden. Der Dialog wird zu - dem über die Realisierung der vereinbarten Ziele sowie die Weiterentwicklung des Kölner Wohnungsbaus und der Flächen ständig fortgeführt. In neuer Zusammenset- zung und mit erweiterter Aufgabenstellung soll der bis - herigen Arbeitsgruppe zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen unter anderem die Aufgabe zukommen, die Umsetzung und Weiterentwicklung des „Kölner Wohn - bündnis“ zu begleiten. Es besteht die Absicht, in ausge - wählten Wohnquartieren gemeinsam Maßnahmen mit Modellcharakter umzusetzen. Verpflichtungen der Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft: Von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft wird eine aktive Mitarbeit im Kölner Wohnungsbauforum zu - gesagt. Sie verpflichten sich, auf ihre Wohnungsunter - nehmen einzuwirken, zu der laufenden Wohnungsmarkt- entwicklung zu berichten. Sie werden an ihre Mitglieder appellieren, die Möglich - keiten einer Weiterentwicklung ihrer Siedlungsbestände zu prüfen und diese auch unter Berücksichtigung von un- ter anderem sozialen und ökologischen Ansprüchen und Erfordernissen durchzuführen. Weiterhin verpflichten sie sich, die Ergebnisse der Studie „Zukunft Wohnen Köln“ in Kooperation mit der Stadt Köln aktiv zu kommunizieren und für deren Übertrag - barkeit zu werben. Gemeinsam mit der Stadt Köln wird von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft eine aktive Öffentlich - keitsarbeit mit dem Ziel einer Erhöhung der Bautätigkeit betrieben. Damit soll sowohl die Kölner Stadtgesellschaft als auch die Bezirkspolitik und der Stadtrat sensibilisiert werden, dass mehr und schneller Wohnraum geschaf - fen werden muss und dass die Stadt Köln dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnraum ohne die Nachverdichtung von bestehenden Quartieren nicht nachkommen kann. III. Zusammenarbeit und Dialog Seite 9 Kölner Wohnbündnis Verpflichtungen des VdW Rheinland Westfalen: Ein Großteil der wohnungspolitischen beziehungswei - se wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist durch europäische oder bundes- und landesrechtliche Gesetze und Normen, Auflagen und steuerliche Gege - benheiten bedingt, die die Vertragspartner nicht unmit - telbar beeinflussen können. Im Rahmen seiner Möglich - keiten wird sich der VdW Rheinland Westfalen für eine Verbesserung dieser übergeordneten Rahmenbedin - gungen einsetzen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der VdW Rheinland Westfalen vor allem dazu, auf die Rahmenbe - dingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Gunsten des bezahlbaren Wohnungsbaus einzuwirken und die Umsetzung von Wohnraumförderprogrammen aktiv zu unterstützen. Er wird die Mitgliedsunternehmen, die auch zum Teil auf dem Kölner Wohnungsmarkt aktiv sind, umfangreich über die angebotenen Fördermög - lichkeiten informieren. Die Partner des landesweiten „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationengerecht, energieeffizient“ ha - ben sich zugunsten einer zügigen zukunftsgerichteten Angebotsverbesserung dazu bekannt, auch die beste - henden politischen und rechtlichen Vorgaben auf ihre technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit hin zu prüfen. Die regionalen Besonderheiten werden in die - sem Kontext berücksichtigt. Das Ziel besteht darin, zu wirtschaftlichen Lösungen im Spannungsfeld von Renta - bilität und Mietkostenbelastung zu kommen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Verband, durch Infor - mation und Beratung zum Beispiel im Kölner Wohnungs- bauforum einen Beitrag zu der Umsetzung der Zielset - zungen aus dem „Kölner Wohnbündnis“ zu leisten. Verpflichtungen des BFW NRW: Als Verband der mittelständischen Wohnungs- und Im - mobilienwirtschaft legt der BFW Landesverband Nord - rhein-Westfalen einen besonderen Schwerpunkt auf den Wohnungsneubau. Eigens in der Stadt Köln wurde hierfür von Mitgliedsunternehmen die „Wohnungsbau - initiative Köln“ gegründet. Ziel der Initiative ist es, die deutliche und nachhaltige Verbesserung der wohnungs - wirtschaftlichen Situation in dieser lebenswerten Stadt zu fördern. Vor dem Hintergrund dieses eng verzahnten Engage - ments auf Stadt- und Landesebene verpflichtet sich der BFW Landesverband, die Herausforderungen des Kölner Wohnungsmarktes im Rahmen seiner Interessen- vertretung gegenüber der Landesregierung zu kommu - nizieren, Maßnahmen einzufordern und – sofern Hand - lungsbedarf durch den Bundesgesetzgeber erforderlich ist – sich gleichermaßen an die Bundespolitik zu wenden. Zur Förderung des bezahlbaren Wohnens wird der Ver - band sich im Rahmen der Gestaltung der Wohnraumför - derbestimmungen NRW für marktfähige Konditionen einsetzen sowie seine Mitgliedsunternehmen und mit dem BFW NRW vernetzte Branchenakteure über das Bauen mit öffentlich geförderten Mitteln informieren. Nachhaltiges Bauen, neue Mobilitätskonzepte, Akzep - tanz für Neubau – diese und andere Themen wird der Verband in seinen Fachtagungen wie dem jährlichen Bauträgertag NRW in Köln und Fachausschüssen aufgrei- fen und diskutieren – durch Fachbeiträge, Best Practice, politische Gespräche und Studien. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen, insbe - sondere den Mitgliedern der Wohnungsbauinitiative Köln, wird der Verband die Qualität des Wohnungsbaus zugunsten einer lebenswerten Stadt weiterentwickeln und vorantreiben. Wichtige Erkenntnisse und Informa - tionen werden im Rahmen des „Kölner Wohnbündnis“ allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Seite 10 Kölner Wohnbündnis Die Ob erbürgermeisterin Seite 11 Kölner Wohnbündnis Für die Stadt Köln Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Für die Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft Kathrin Möller Martin Frysch Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e. V. Manfred Haesemann Wohnungsbau Initiative Köln Thomas Tewes Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 Für die Verbände Martin Dornieden Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., Landesverband Nordrhein-Westfalen (BFW NRW) Alexander Rychter Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. (VdW Rheinland Westfalen) Köln, 27. November 2017 Unterschriften
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3825/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.12.2017
- Erstellt
- 04.12.2017 11:24