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3825/2017

Stadt Köln und Vertreter der Wohnungswirtschaft schließen das "Kölner Wohnbündnis"

Mitteilung Ausschuss 12.12.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1_Kölner Wohnbündnis

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  12.12.2017 
 3825/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 
Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 
 
Stadt Köln und Vertreter der Wohnungswirtschaft schließen das „Kölner Wohnbündnis“ 
Am 27. November 2017 ist nach konstruktiver gemeinsamer Arbeit das „Kölner Wohnbündnis“ unter-
zeichnet worden (vgl. Anlage). Zu diesem Anlass kam das „Kölner Wohnungsbauforum“ zu einer be-
sonderen Sitzung zusammen.  
Träger der gemeinsamen Initiative sind neben der Stadt Köln, vertreten durch Frau Oberbürgermeis-
terin Reker, die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (köln ag), die Wohnungsbau 
Initiative Köln (WIK), der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 (Haus und Grund), der 
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Landesverband Nordrhein-
Westfalen, sowie der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen. Die Vereinbarung gilt 
für einen Zeitraum bis 2030. Im Kölner Wohnbündnis wird dokumentiert, mit welchen Beiträgen sich 
die jeweiligen Institutionen einbringen können mit dem Ziel, den Wohnstandort Köln zu stärken und zu 
profilieren. Es unterstreicht die Notwendigkeit und den Wert der Zusammenarbeit. Das Kölner Wohn-
bündnis setzt einen Fokus auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, vornehmlich von bezahl-
baren Geschosswohnungen.  
Selbstverständlich bedarf auch die Umsetzung der im Wohnbündnis getroffenen Vereinbarungen der 
kritischen Begleitung und Prüfung. Insofern hat das Kölner Wohnbündnis einen prozessualen Charak-
ter. Die im Kölner Wohnbündnis vereinbarten Zielsetzungen und Zielzahlen sollen Signalwirkung ent-
falten und sind, wie in den vielen anderen deutschen Städten mit ähnlichen Vereinbarungen, sehr 
ambitioniert.  
Hervorgegangen ist das Kölner Wohnbündnis aus dem am 11. Februar 2014 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen). Es verfolgt einen integrierten 
Ansatz und ist ebenfalls gemeinsam mit den wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Akt-
euren erarbeitet worden.  
 
 
Gez. Blome i.V. für Dez.VI

Anlage 1_Kölner Wohnbündnis

25876 Zeichen

KÖLNER WOHNBÜNDNIS
Gemeinsame Initiative zur Förderung von Wohnungsneubau und Innenentwicklung, 
Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben sowie zur 
Intensivierung  von Zusammenarbeit und Dialog der Akteure der  
Kölner Wohnungswirtschaft, der Verbände und der Stadt Köln bis 2030
Die Ob erbürgermeisterin

Seite 2
Kölner Wohnbündnis
Inhalt
Die Ob erbürgermeisterin
Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Gestaltung:
Heimrich & Hannot GmbH
Bildnachweis: 
Quartier und Projekt „Mittendrin in Ehrenfeld“ 
moderne stadt © Benjamin Kreuzer
Druck:
Druckhaus Süd, Köln
www.stadt.koeln
Präambel Seite 3
I. Wohnungsneubau Seite 5
II. Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben Seite 7
III. Zusammenarbeit und Dialog Seite 8
Unterschriften Seite 11

Seite 3
Kölner Wohnbündnis
Der Rat der Stadt Köln hat am 1 1. Februar 2014 mit gro-
ßer Mehrheit das Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
beschlossen. Das Konzept verfolgt einen integrierten 
Ansatz aller relevanten Handlungsfelder der Wohnungs -
politik und ist gemeinsam mit den wohnungspolitischen 
und wohnungswirtschaftlichen Akteuren erarbeitet 
worden.
Wegen der Attraktivität der Stadt Köln als Wohn-, Aus -
bildungs- und Arbeitsstandort wird bis 2030 von einem 
weiteren starken Wachstum ausgegangen. Die damit 
verbundenen großen Chancen möchte die Kölner Woh -
nungspolitik durch die Schaffung der dafür notwendigen 
Rahmenbedingungen wahrnehmen. Im Stadtentwick -
lungskonzept Wohnen von 2014 sind die diesbezüglichen 
Zielsetzungen definiert und eine Vielzahl von Maßnah -
men konzipiert worden.
Von besonderer Priorität sind die Maßnahmen, die direkt 
oder indirekt zu der Schaffung von mehr Wohnraum, 
vornehmlich von bezahlbaren Geschosswohnungen, 
führen. Um das Einwohnerwachstum zu ermöglichen, 
wird angestrebt, die jährliche Bauleistung schrittweise 
auf bis zu 6.000 Wohnungen zu steigern.
Große Anteile an zusätzlichem Wohnraum können mit -
telfristig in mehreren, von der Verwaltung mit hoher 
Priorität verfolgten Großprojekten geschaffen werden. 
Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln das Ziel, jährlich 
1.000 Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungs -
bindung zu fördern.
Zugleich dürfen die eher qualitativen Zielsetzungen, 
zum Beispiel die Umgestaltung von Wohnungsbestän -
den gemäß den Bedürfnissen der älter werdenden Be -
völkerung und unter Berücksichtigung von Aspekten des 
Klimaschutzes, wie etwa die energetische Ertüchtigung 
von älteren Beständen, nicht aus dem Blickfeld geraten.
Um den bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu 
mehren, sieht sich die Stadt Köln dazu verpflichtet, die 
eigenen Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das 
Kooperative Baulandmodell, 2013 vom Rat beschlossen, 
nimmt daher diejenigen, die von einer Bodenwertstei -
gerung profitieren, in die Pflicht, einen definierten Teil 
der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten 
Segment zu realisieren und sich stärker als bisher an den 
Folgekosten der Bauleitplanung zu beteiligen. Vorha -
benbezogen sind die soziale und technische Infrastruk -
tur grundsätzlich von der Maßnahmenträgerin bezie -
hungsweise dem Maßnahmenträger zu übernehmen. 
Eine Überarbeitung und Präzisierung des Kooperativen 
Baulandmodells erfolgte in Kooperation mit der Woh -
nungswirtschaft und wurde im April 2017 durch den Rat 
der Stadt Köln beschlossen. Die Stadt hat dafür Sorge zu 
tragen, dass sie ihren Verpflichtungen bei der Errichtung 
von übergeordneten Infrastrukturen nachkommt. 
Um den Wohnstandort Köln zu profilieren und zu stär -
ken, setzt die Stadt Köln auf die Zusammenarbeit mit 
den Akteuren der Wohnungswirtschaft. Im Dialog und in 
Kooperation mit den verschiedenen Akteuren sollen die 
Herausforderungen angegangen und die Zielsetzungen 
aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen erreicht 
werden. 
Von den Akteuren der Wohnungswirtschaft wird dies 
unterstützt. Sie erwarten in diesem Kontext eine Würdi -
gung ihrer Einzelaktivitäten als wertvollen Beitrag zu ei -
ner an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientierten 
Wohnungsmarktentwicklung. 
Eine Orientierung bietet das „Bündnis für Wohnen Nord-
rhein-Westfalen“ vom 4. März 2013. Darin heißt es, 
dass die Umsetzung „klima-, wohnungs- und sozialpoli -
tischer Ziele eine konzertierte Aktion, ein Bündnis aller 
Beteiligten, die sich dafür einsetzen, die erforderlichen 
In vestitionen auf möglichst breiter Basis zu tätigen“ vor -
aussetzt. 
Der Fokus des „Kölner Wohnbündnis“ liegt aktuell ana -
log zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen auf der 
Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Erweiterung von 
Inhalten, insbesondere die Behandlung von Themen wie 
Nachhaltigkeit, Ökologie, Verkehrsverträglichkeit und 
Mobilitätskonzepte, Quartiersentwicklung und Ver -
netzung von Forschungs- und Förderungsprogrammen 
(z. B. GrowSmarter), wird als wichtig erachtet und soll 
ergänzend erfolgen. Die Partner verpflichten sich, hierzu 
bedeutende Beiträge zu leisten. Dabei geht es um aus -
gewogene Lösungen für eine zügige, zukunftsgerichtete 
Angebotsverbesserung, die im konstruktiven Dialog und 
gemeinsam konkretisiert werden. Insbesondere ord -
nungsrechtliche Vorgaben sind auf ihre technische und 
Präambel

Seite 4
Kölner Wohnbündnis
wirtschaftliche Umsetzbarkeit hin zu prüfen. In neuer Zu-
sammensetzung und mit veränderter Aufgabenstellung 
wird die Arbeitsgruppe zum Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen die Umsetzung und Weiterentwicklung des 
„Kölner Wohnbündnis“ begleiten. 
Die Stadt Köln, vertreten durch 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker,
schließt mit 
der Arbeitsgemeinschaft 
Kölner Wohnungsunternehmen e. V., 
vertreten durch 
Kathrin Möller und Martin Frysch,
der Wohnungsbau Initiative Köln, 
vertreten durch 
Manfred Haesemann, 
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, 
vertreten durch 
Thomas Tewes,
– im Folgenden die Akteure der Kölner Wohnungs-
wirtschaft genannt – 
und
dem Bundesverband Freier Immobilien- und 
Wohnungsunternehmen e. V., 
Landesverband Nordrhein-Westfalen (BFW NRW), 
vertreten durch 
Martin Dornieden, 
und
dem Verband der Wohnungs- und 
Immobilienwirtschaft Rheinland 
Westfalen e. V. 
(VdW Rheinland Westfalen), 
vertreten durch 
Alexander Rychter,
eine Vereinbarung wie folgt:

Seite 5
Kölner Wohnbündnis
Gemessen an der gegenwärtigen und prognostizierten 
künftigen Entwicklung der Einwohner- und Haushalts -
zahlen war die Bautätigkeit in Köln in den vergangenen 
Jahren zu gering; dies betrifft insbesondere das Seg -
ment der bezahlbaren Geschosswohnungen. Auch der 
Bestand stößt vermehrt an die Kapazitätsgrenzen. Die 
Anzahl von innerstädtischen Umzügen ist in der Tendenz 
der letzten Jahre rückläufig, der Anteil leer stehender 
Wohnungen ist gering – Indizien dafür, dass der Woh -
nungsmarkt in Köln angespannt ist. Insgesamt führt dies 
zu steigenden Bauland- und Mietpreisen. Kernproblem 
in Köln ist der Mangel an baureifen und marktgängigen 
Grundstücken. 
Das Ziel der Wohnungspolitik besteht in der Verbesse -
rung der Rahmenbedingungen für die Errichtung vor 
allem von zusätzlichen Geschosswohnungen. Gemäß 
der städtischen Bevölkerungsprognose ist der Bedarf 
insbesondere in den nächsten Jahren sehr hoch und be -
läuft sich auf jährlich 6.000 Wohneinheiten. 
Unabhängig davon verfolgt die Stadt Köln das Ziel, jähr -
lich 1.000 Wohneinheiten durch öffentliche Förderung 
mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung zu fördern. 
Nur mit zusätzlichen Entwicklungen im Innen- und Au -
ßenbereich kann ausreichender Wohnraum in der Stadt 
entstehen. Dies wird unter anderem in die Überlegungen 
zur Überarbeitung des Regionalplanes einfließen.
Vereinbarungen
Verpflichtungen der Stadt Köln:
Mit dem Ziel der strategischen Flächenentwicklung im 
gesamtstädtischen Interesse hat die Verwaltung das 
Stadtgebiet auf Potenzialflächen, die sich grundsätzlich 
zu Wohnzwecken eignen, hin untersucht. Das Ergebnis 
wird nach politischer Beratung in das Wohnungsbaupro-
gramm der Stadt Köln aufgenommen. Der Wohnnutzung 
soll auf diesen Flächen Priorität eingeräumt werden. Die 
Stadt wird überdies der Realisierung und Begleitung von 
Wohnungsbauprojekten eine hohe Bedeutung beimes -
sen. Sie wird – soweit rechtlich möglich und städtebau -
lich angemessen – die Flächeneigentümer potenzieller 
Wohnbauflächen bei der städtebaulichen Qualifizierung 
und im Bedarfsfall mit Priorität bei der Schaffung oder 
Anpassung des Planrechts unterstützen. 
Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungs -
marktes strebt die Stadt Köln die Wiedereinführung 
des Baulückenprogramms an. Ziel ist die Mobilisierung 
von privaten Flächen für den Wohnungsbau. Hierdurch 
soll auch ein Angebot für bauwillige Kleininvestoren ge -
schaffen werden. 
Bei Vorliegen qualifizierter und genehmigungsfähiger 
Bauantragsunterlagen beabsichtigt die Stadt Köln, jähr -
lich Baugenehmigungen für 6.000 Wohneinheiten zu 
erteilen. Zu diesem Ziel sollen alle baurechtlichen Instru-
mente ausgeschöpft werden. Die Überarbeitung des Re -
gionalplanes wird seitens der Stadt Köln genutzt, um die 
erforderlichen weiteren Flächenbedarfe der wachsenden 
Stadt für Wohnungsbau, Gewerbe, Infrastruktur sowie 
Grün- und Erholung darzustellen und mit dem Umland 
abzugleichen. Mit dem kommunalen Wohnungsbauför -
derungsprogramm hat die Stadt Köln bis zum Jahr 2016 
durch die Bereitstellung entsprechender Fördermittel 
in nachrangiger Ergänzung zu der Förderung durch das 
Land die Voraussetzungen einer Förderung von 1.000 
Wohnungen jährlich ermöglicht. Die Stadtverwaltung 
Köln wird das kommunale Wohnungsbauförderpro -
gramm evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Förde-
rung auch nach dem Jahr 2016 mit entsprechenden eige-
nen Initiativen und Fördermitteln vorschlagen. Sie wird 
darüber hinaus tatkräftig darauf hinwirken, dass Bund 
und Land – nach Auslaufen der Entflechtungsmittel nach 
2019 – sich ihrer Mitverantwortung für die soziale Wohn-
raumförderung stellen und sich hier auch finanziell in die 
Pflicht nehmen lassen.
Die Stadt Köln hat ihre Vergabearten um die Verga -
be nach Konzeptqualität erweitert. Hierdurch soll die 
Schaffung bezahlbaren, zielgruppengerechten, ener -
gieeffizienten und auch städtebaulich attraktiven Woh -
nungsbaus ermöglicht werden. Zugunsten der Qualität 
der Bebauung wird dabei auf die Erzielung eines maxi -
malen Grundstückserlöses verzichtet. Hierdurch kommt 
es zu einer Kaufpreisdämpfung und Kostenminderung. 
Die Stadt Köln prüft weiterhin die Möglichkeiten zur  
Beschleunigung der Verfahren bei der Vergabe städ -
tischer Grundstücke. Über den Stand der Prüfung wird 
die Stadt Köln im Rahmen des Kölner Wohnungsbau -
forums berichten.
I. Wohnungsneubau

Seite 6
Kölner Wohnbündnis
Bereits heute besteht bei Bauvorhaben in Köln die Mög -
lichkeit einer Stellplatzreduzierung in Bereichen mit ho -
her ÖPNV-Erschließungsqualität. Darüber hinaus ist eine 
weitere Reduzierung von Stellplätzen möglich, wenn 
dies durch entsprechende Mobilitätsgutachten plausibel 
begründbar ist. Die Stadt Köln bietet hier eine kurzfri -
stige Einschätzung der Erfolgsaussichten einer solchen 
Untersuchung an. Mit der Novellierung der Landesbau -
ordnung von Dezember 2016 wird es den Kommunen 
ermöglicht, die Errichtung von Abstellanlagen für Kfz 
und Fahrräder im Rahmen des Baugenehmigungsver -
fahrens in eigener Zuständigkeit und Verantwortung 
zu regeln. Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer ent -
sprechenden Satzung. Ein Entwurf dieser Satzung ist in 
Vorbereitung und wird die vorgenannten Aspekte be -
rücksichtigen. Die Wohnungswirtschaft wird über den 
Stand der Erarbeitung informiert.
Über den Stand der Anwendung und die Wirksamkeit 
des Kooperativen Baulandmodells wird die Stadt in re -
gelmäßigen Abständen Bericht erstatten. 
Verpflichtungen der Akteure der Kölner
Wohnungswirtschaft: 
Von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft wird 
zugesagt, dass sie auf ihre Unternehmen einwirken, die 
Prüfung der Bebaubarkeit und von eventuellen Nachver -
dichtungspotenzialen auf den vorhandenen Flächen vor-
zunehmen sowie den ergänzenden Ankauf von privaten 
Flächen intensiv zu prüfen. Sie weisen in diesem Zusam -
menhang ihre Mitglieder auf die Revi talisierung von min-
dergenutzten Grundstücksflächen hin und unterstützen 
sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Verwirklichung 
von solchen Vorhaben.
Die Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft unterstüt -
zen das Kooperative Baulandmodell und verpflichten 
sich zu dessen Zielen. 
Sie verpflichten sich, auf ihre Wohnungsunternehmen 
einzuwirken, Planungen anzustoßen und jährlich insge -
samt ein Bauantragsvolumen von 6.000 Wohneinheiten 
zu projektieren und genehmigungsfähige Unterlagen 
einzureichen. Die Vorhaben sind nach Vorliegen der Ge -
nehmigung zügig umzusetzen.
Die Wohnungsunternehmen werden von ihren Verbän -
den im Rahmen derer Möglichkeiten besonders unter -
stützt, Vorhaben auch in planerisch anspruchsvollen La -
gen umzusetzen. 
Die Mitgliedsunternehmen sollen ferner durch die Ak -
teure der Kölner Wohnungswirtschaft aufgefordert wer -
den, dass im Zuge der Nachverdichtungsmaßnahmen 
auch qualitative Verbesserungen für Bestandsmieter 
erreicht werden. Sie stellen sicher, dass die bauliche 
Nachverdichtung stets mit einer kompensierenden, ins -
besondere nutzungsorientierten und bedarfsgerechten 
Gestaltung von Freiräumen kombiniert wird. 
Ebenfalls sind verkehrsplanerische Aspekte zu bewerten. 
Wenn zum Beispiel weitere Reduzierungen von Stellplät-
zen, siehe oben, gewünscht sind, müssen projektbe -
zogene Mobilitätskonzepte durch den Investor bezie -
hungsweise Projektentwickler erarbeitet werden. 
Das anspruchsvolle Ziel wird nur zu erreichen sein, wenn 
neben der Stadt auch die Wohnungswirtschaft einen 
nennenswerten Beitrag zur Entwicklung der öffentlichen 
Verkehrsinfrastruktur leistet.
 
Von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft wird 
zugesagt, auf ihre Unternehmen einzuwirken, die zügige 
Entwicklung der neu erschlossenen großen städtischen 
und privaten Wohnungsbauflächen durch die Errichtung 
von Wohnungen voranzutreiben. 
Die Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft unter -
stützen die Stadt Köln bei der Bekanntmachung und 
Vermarktung von kleinteiligeren Bauflächen. Darü -
ber hinaus werden sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten 
 Privateigentümer ansprechen, deren Flächen als grund -
sätzlich zu Wohnzwecken geeignet identifiziert worden 
sind, diese auch kurz- bis mittelfristig zu mobilisieren.

Seite 7
Kölner Wohnbündnis
Investoren setzen ein Projekt unter der Voraussetzung 
der Wirtschaftlichkeit um. Um die Bautätigkeit in Köln 
positiv zu beeinflussen, ist es wichtig, dass die Entschei -
dungsprämissen der Planungs- und Genehmigungsver -
fahren von der Verwaltung im Vorfeld klar und präzise 
kommuniziert werden. Die Verfahren müssen transpa -
rent und deren Dauer verlässlich und kalkulierbar sein. 
Dadurch erhöhen sich die Verbindlichkeit und das Ver -
trauen.
 
Das Ziel der Kölner Wohnungspolitik besteht in der  
Optimierung der administrativen Strukturen, vornehm -
lich durch die Ausweitung von gezielten Beratungsleis   -
tungen.
Vereinbarungen
Verpflichtungen der Stadt Köln:
Die Stadt Köln hat zum 3. April 2017 eine Wohnungsbau-
leitstelle eingerichtet unter anderem mit dem Ziel, die 
Genehmigungs- und Planungsverfahren größerer Wohn-
bauprojekte zu beschleunigen. Die Bauwilligen und Inve-
storen sollen frühzeitig und qualifiziert beraten werden, 
so dass Fragen im Vorfeld der Bauantragsstellungen ge -
klärt und ein zügiger Verfahrensablauf ermöglicht wird. 
Die Wohnungsbauleitstelle wird projektbezogen mit 
Querschnittskompetenzen ausgestattet und vermittelt 
als Projekt- und Prozesssteuerin direkt zwischen Woh -
nungswirtschaft und den beteiligten Fachdienststellen. 
Im Konfliktfall kommt der Wohnungsbauleitstelle eine 
Vermittlungsfunktion innerhalb der Verwaltung zu. 
Es obliegt ihr, die Verfahren im Sinn der Wahrnehmung 
von gesamtstädtischen Zielen zu optimieren. 
Die Dauer von Bauleitplanverfahren soll reduziert wer -
den. Ein von der Verwaltung erarbeiteter Verfahrens -
vorschlag zur Beschleunigung von Bauleitplanverfahren 
wurde am 28. Juni 2016 vom Rat beschlossen. Darüber 
hinaus gehende Beschleunigungsansätze werden ge -
prüft und eingeführt. 
Das Ziel besteht darin, die Dienstleistungen rund um das 
Wohnen gegenüber Bauwilligen und Investoren zu opti -
mieren. 
Abhängig von der Größe der Vorhaben und unter der 
Voraussetzung der Vollständigkeit und Genehmigungs -
fähigkeit der eingereichten Unterlagen wird die Stadt -
verwaltung innerhalb von drei bis sechs Monaten eine 
Entscheidung über den Bauantrag treffen.
Die Stadt Köln verpflichtet sich auch dazu, das Woh -
nungsbauprogramm auf den Internetseiten der Stadt in 
regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. 
Verpflichtungen der Akteure der Kölner
Wohnungswirtschaft:
Von den Unterzeichnern des „Kölner Wohnbündnis“ 
werden die Mitglieder so informiert beziehungsweise 
beraten, dass sie die Bebauungsplan- und Bauantragsun-
terlagen im erforderlichen Maß qualifizieren können, um 
einen zügigen Verfahrensablauf sowie eine kurze Bear -
beitung zu ermöglichen. Nach Erteilung der Baugeneh -
migungen sollen die Vorhaben zügig realisiert werden. 
II. Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben

Seite 8
Kölner Wohnbündnis
Die Herausforderungen der Kölner Wohnungsmarkt -
entwicklung sind vielfältig und nur in enger Zusam -
menarbeit von Stadt, Politik und Wohnungswirtschaft 
nachhaltig zu gestalten. Das Kölner Wohnungsbaufo -
rum hat sich seit Jahren als verlässliche Plattform eta -
bliert, um sich über die aktuellen Entwicklungen aus -
zutauschen. Auf Basis der bewährten Kooperation im 
Kölner Wohnungsbauforum besteht das Ziel der Kölner 
Wohnungspolitik darin, die Zusammenarbeit durch das 
„Kölner Wohnbündnis“ darüber hinaus und anhand von 
konkreten Modellprojekten einzelner Partner auszuwei -
ten. Sollte sich zukünftig herausstellen, dass die mit dem 
„Kölner Wohnbündnis“ getroffenen Vereinbarungen der 
Präzisierung und Erweiterung bedürfen, wird eine ein -
vernehmliche Fortschreibung angestrebt.
Alle Beteiligten sind zu einem partnerschaftlichen Di -
alog bereit. Seitens der Wohnungswirtschaft schließt 
dies die Würdigung der an den Zielen der Gesamtstadt 
orientierten, ganzheitlichen Wohnungspolitik mit ihren 
unterschiedlichen Facetten ein – ebenso die Prüfung, in -
wieweit sie die Stadt Köln hierin unterstützen kann. Im 
Gegenzug wird von der Stadt Köln ein Verständnis dafür 
erwartet, dass die Mitgliedsunternehmen in ihren wirt -
schaftlichen Entscheidungen unabhängig sind. 
Vereinbarungen
Verpflichtungen der Stadt Köln:
Die Stadt Köln verpflichtet sich, alle relevanten Be -
schlussvorlagen und Initiativen zum Themenfeld Woh -
nen in Köln frühzeitig im Kölner Wohnungsbauforum 
bekannt zu geben und dort zu diskutieren. Das Ziel be -
steht darin, Ideen und neue Entwicklungen vorzustellen, 
Änderungen, die qua Gesetz erforderlich sind, zu kom -
munizieren, Transparenz zu schaffen und die in dem Gre-
mium vertretenen Gruppen in angemessener Form und 
jeweils zu Beginn an diesen Prozessen zu beteiligen.
Weiterhin bietet die Stadt Köln an, in eine Diskussion 
mit den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft über 
eine gemeinsame Formulierung der für das Erreichen 
der Zielsetzungen der Kölner Wohnungspolitik notwen -
digen geänderten Rahmenbedingungen an das Land 
Nordrhein-Westfalen und an den Bund einzutreten.
Die Stadt Köln schafft die organisatorischen Voraus -
setzungen zwecks der Identifizierung weiterer Hand -
lungsfelder der Zusammenarbeit mit den Akteuren der 
Kölner Wohnungswirtschaft. Konkret sollen die in die -
ser Vereinbarung noch zum Großteil ausgeklammerten 
Themen der wichtigen Quartiers- und Bestandsentwick -
lung, Ökologie und Mobilitätskonzepte mittelfristig Ge -
genstand der Kooperation werden. Der Dialog wird zu -
dem über die Realisierung der vereinbarten Ziele sowie 
die Weiterentwicklung des Kölner Wohnungsbaus und 
der Flächen ständig fortgeführt. In neuer Zusammenset-
zung und mit erweiterter Aufgabenstellung soll der bis -
herigen Arbeitsgruppe zum Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen unter anderem die Aufgabe zukommen, die 
Umsetzung und Weiterentwicklung des „Kölner Wohn -
bündnis“ zu begleiten. Es besteht die Absicht, in ausge -
wählten Wohnquartieren gemeinsam Maßnahmen mit 
Modellcharakter umzusetzen.
Verpflichtungen der Akteure der Kölner
Wohnungswirtschaft: 
Von den Akteuren der Kölner Wohnungswirtschaft wird 
eine aktive Mitarbeit im Kölner Wohnungsbauforum zu -
gesagt. Sie verpflichten sich, auf ihre Wohnungsunter -
nehmen einzuwirken, zu der laufenden Wohnungsmarkt-
entwicklung zu berichten.
Sie werden an ihre Mitglieder appellieren, die Möglich -
keiten einer Weiterentwicklung ihrer Siedlungsbestände 
zu prüfen und diese auch unter Berücksichtigung von un-
ter anderem sozialen und ökologischen Ansprüchen und 
Erfordernissen durchzuführen. 
Weiterhin verpflichten sie sich, die Ergebnisse der Studie 
„Zukunft Wohnen Köln“ in Kooperation mit der Stadt 
Köln aktiv zu kommunizieren und für deren Übertrag -
barkeit zu werben.
Gemeinsam mit der Stadt Köln wird von den Akteuren 
der Kölner Wohnungswirtschaft eine aktive Öffentlich -
keitsarbeit mit dem Ziel einer Erhöhung der Bautätigkeit 
betrieben. Damit soll sowohl die Kölner Stadtgesellschaft 
als auch die Bezirkspolitik und der Stadtrat sensibilisiert 
werden, dass mehr und schneller Wohnraum geschaf -
fen werden muss und dass die Stadt Köln dem weiterhin 
hohen Bedarf an Wohnraum ohne die Nachverdichtung 
von bestehenden Quartieren nicht nachkommen kann. 
III. Zusammenarbeit und Dialog

Seite 9
Kölner Wohnbündnis
Verpflichtungen des VdW Rheinland Westfalen:
Ein Großteil der wohnungspolitischen beziehungswei -
se wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist 
durch europäische oder bundes- und landesrechtliche 
Gesetze und Normen, Auflagen und steuerliche Gege -
benheiten bedingt, die die Vertragspartner nicht unmit -
telbar beeinflussen können. Im Rahmen seiner Möglich -
keiten wird sich der VdW Rheinland Westfalen für eine 
Verbesserung dieser übergeordneten Rahmenbedin -
gungen einsetzen. 
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der VdW 
Rheinland Westfalen vor allem dazu, auf die Rahmenbe -
dingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Gunsten 
des bezahlbaren Wohnungsbaus einzuwirken und die 
Umsetzung von Wohnraumförderprogrammen aktiv 
zu unterstützen. Er wird die Mitgliedsunternehmen, die 
auch zum Teil auf dem Kölner Wohnungsmarkt aktiv 
sind, umfangreich über die angebotenen Fördermög -
lichkeiten informieren. 
Die Partner des landesweiten „Bündnis für Wohnen – 
bezahlbar, generationengerecht, energieeffizient“ ha -
ben sich zugunsten einer zügigen zukunftsgerichteten 
Angebotsverbesserung dazu bekannt, auch die beste -
henden politischen und rechtlichen Vorgaben auf ihre 
technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit hin zu 
prüfen. Die regionalen Besonderheiten werden in die -
sem Kontext berücksichtigt. Das Ziel besteht darin, zu 
wirtschaftlichen Lösungen im Spannungsfeld von Renta -
bilität und Mietkostenbelastung zu kommen. Vor diesem 
Hintergrund verpflichtet sich der Verband, durch Infor -
mation und Beratung zum Beispiel im Kölner Wohnungs-
bauforum einen Beitrag zu der Umsetzung der Zielset -
zungen aus dem „Kölner Wohnbündnis“ zu leisten. 
Verpflichtungen des BFW NRW: 
Als Verband der mittelständischen Wohnungs- und Im -
mobilienwirtschaft legt der BFW Landesverband Nord -
rhein-Westfalen einen besonderen Schwerpunkt auf 
den Wohnungsneubau. Eigens in der Stadt Köln wurde 
hierfür von Mitgliedsunternehmen die „Wohnungsbau -
initiative Köln“ gegründet. Ziel der Initiative ist es, die 
deutliche und nachhaltige Verbesserung der wohnungs -
wirtschaftlichen Situation in dieser lebenswerten Stadt 
zu fördern. 
Vor dem Hintergrund dieses eng verzahnten Engage -
ments auf Stadt- und Landesebene verpflichtet sich  
der BFW Landesverband, die Herausforderungen des 
Kölner Wohnungsmarktes im Rahmen seiner Interessen-
vertretung gegenüber der Landesregierung zu kommu -
nizieren, Maßnahmen einzufordern und – sofern Hand -
lungsbedarf durch den Bundesgesetzgeber erforderlich 
ist – sich gleichermaßen an die Bundespolitik zu wenden. 
 
Zur Förderung des bezahlbaren Wohnens wird der Ver -
band sich im Rahmen der Gestaltung der Wohnraumför -
derbestimmungen NRW für marktfähige Konditionen 
einsetzen sowie seine Mitgliedsunternehmen und mit 
dem BFW NRW vernetzte Branchenakteure über das 
Bauen mit öffentlich geförderten Mitteln informieren.  
Nachhaltiges Bauen, neue Mobilitätskonzepte, Akzep -
tanz für Neubau – diese und andere Themen wird der 
Verband in seinen Fachtagungen wie dem jährlichen 
Bauträgertag NRW in Köln und Fachausschüssen aufgrei-
fen und diskutieren – durch Fachbeiträge, Best Practice, 
politische Gespräche und Studien. 
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen, insbe -
sondere den Mitgliedern der Wohnungsbauinitiative 
Köln, wird der Verband die Qualität des Wohnungsbaus 
zugunsten einer lebenswerten Stadt weiterentwickeln 
und vorantreiben. Wichtige Erkenntnisse und Informa -
tionen werden im Rahmen des „Kölner Wohnbündnis“ 
allen Beteiligten zur Verfügung gestellt.

Seite 10
Kölner Wohnbündnis
Die Ob erbürgermeisterin

Seite 11
Kölner Wohnbündnis
Für die Stadt Köln 
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Für die Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft 
Kathrin Möller          Martin Frysch
Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e. V.
Manfred Haesemann
Wohnungsbau Initiative Köln
Thomas Tewes
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888
Für die Verbände
Martin Dornieden
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., 
Landesverband Nordrhein-Westfalen (BFW NRW)
Alexander Rychter
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft 
Rheinland Westfalen e. V. (VdW Rheinland Westfalen)
Köln, 27. November 2017
Unterschriften

Beratungsverlauf (3)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3825/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.12.2017
Erstellt
04.12.2017 11:24