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3306/2021

Beantwortung Anfrage AN/1954/2021 Die FRAKTION: RheinEnergie AG // Klimawende Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 15.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5677 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 15.09.2021 
 3306/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 16.09.2021 
 
Beantwortung Anfrage AN/1954/2021 Die FRAKTION: RheinEnergie AG // Klimawende Köln 
Die Fraktion Die FRAKTION bat um Beantwortung der folgenden Anfrage zur Sitzung des Rates:   
 
„Stadtöffentlichkeit und politische Entscheider*innen erfuhren am 21. Juli 2021 über eine gemeinsame 
Pressemitteilung der „Klimaw ende Köln“, der RheinEnergie AG und der Stadtverwaltung von den 
nichtöffentlichen und geheimen Mediationsgesprächen zwischen März und Juli diesen Jahres zu dem 
geplanten Bürgerbegehren der Klimawende Köln.  
 
Dem Vernehmen nach seien die Gespräche auf Initi ative der grünen Ratsfraktion zu Stande gekom-
men. Die Ergebnisse der Verhandlungen beinhalten sowohl die Einschätzung von Herrn Dr. Stein-
kamp, Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie AG, der Umbau der Versorgungssysteme schreite 
voran, sobald der energiewirtschaftliche Rahmen dies erlaube, als auch die Ankündigung der Klima-
wende Köln, das Bürgerbegehren auf den Termin der Landtagswahl NRW im Mai 2022 zu verschie-
ben, sollte ein kommender Ratsbeschluss hierzu nicht den Erwartungen in dem formulierten Eckpunk-
tepapier entsprechen.  
 
Die Verwaltung kündigt weiter an in der Mitteilung 2985/2021 vom 24.8.2021, eine entsprechende 
Beschlussvorlage vorzubereiten. Der Rat der Stadt Köln wi rd somit einen sehr komplexen und be-
deutsamen Sachverhalt einschätzen und verabschieden müssen, ohne den Austausch der jeweiligen 
Argumente der Mediationsteilnehmer*innen erfahren zu haben.“ 
 
Vor diesem Hintergrund und zur besseren Einschätzung dieses Prozesses, bittet die FRAKTION um 
die Beantwortung folgender Fragen, die die Verwaltung wie nachfolgend beantwortet: 
 
1) Welche Mitglieder des Rates haben an einem der neun Mediationstermine zwischen März und 
Juli teilgenommen?  
 
Antwort:

2 
 
An den Terminen des Verm ittungsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende und RheinEner-
gie, waren keine Mitglieder des Rates der Stadt Köln beteiligt. Das Ergebnis des Verfahrens wurde in 
einem Eckpunktepapier zusammengefasst und von den Teilnehmern des Verfahrens unterzeich net  
(siehe Mitteilung 2985/2021). Das Ergebnis der Vermittlung wird im weiteren Prozess in eine Be-
schlussvorlage überführt und dem Rat der Stadt Köln zur Beratung vorgelegt. 
 
2) Welche Vereinbarung wurde über den Fortbestand der Mediationsrunde getroffen bzw. gibt es 
Grund zur Annahme, dass der Rat der Stadt Köln mittelfristig und im Nachgang über neue 
Verhandlungsergebnisse dieses Gremiums in Kenntnis gesetzt wird?  
 
Antwort: 
Die Mediation wurde mit der Unterzeichnung des im Ratsinformationssystem veröffentl ichten „Eck-
punktepapiers“ abgeschlossen. Über den in dem Papier dargestellten Monitoringprozess bleiben die 
Gesprächspartner auch weiterhin miteinander verbunden. Auch der Rat der Stadt Köln wird über den 
jährlichen CO2-Monitoringbericht der RheinEnergie über die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen 
der RheinEnergie informiert. 
 
 
3) Wer tritt bei nicht hinreichendem Ratsbeschluss und einer Wiederaufnahme des Bürgerbegeh-
rens in die erneute Verhandlung mit den Initiator*innen?  
 
Antwort:  
Wie im Eckpunktepapier ve reinbart, bleibt auch die Verwaltung mit den Beteiligten im Austausch. 
Sollte die Bürgerinitiative Klimawende entgegen der beabsichtigten, im „Eckpunktepapier“ gemeinsam 
entwickelten Zielstellung doch für die Einbringung des Bürgerbegehens in den Rat der Stadt Köln zu 
einem späteren Zeitpunkt entschließen wollen, wird die Stadtverwaltung Köln das Gespräch mit der 
Initiative suchen. 
 
4) Wie lange behalten die Unterschriften für das Bürgerbegehren ihre formelle Gültigkeit, sofern 
ein noch zu benennender Monitoringprozess nicht zu den von den Initiator*innen des Bürger-
begehrens erwarteten Ergebnis führt?  
 
Antwort:  
Die Geltung der geleisteten Unterschriften ist nach der Gemeindeordnung grundsätzlich nicht zeitlich 
begrenzt. Etwas anderes kann sich dann ergeben, w enn sich die dem Bürgerbegehren zugrundelie-
genden Tatsachen wesentlich geändert haben.  
  
 
5) Welche Relevanz sieht die Verwaltung in der von Herrn Dr. Steinkamp aufgeführten Abhän-

3 
 
gigkeit vom „energiewirtschaftlichen Rahmen“?  
 
Antwort: 
Die Stadtverwaltung Köln hat den Mediationsprozess als Auftraggeberin aktiv begleitet. In dem Pro-
zess wurden die Rahmenbedingungen für die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung 
der RheinEnergie beleuchtet sowie verschiedene energiewirtschaftliche Szenarien für deren Umset-
zung auf der Zeitachse betrachtet. Diese sind ausführlich in dem Eckpunktepapier beschrieben. Über 
die massive Abhängigkeit eines Dekarbonisierungspfades von energiewirtschaftlichen (politischen 
und marktlichen) Rahmenbedingungen besteht zwischen d en Teilnehmenden angesichts des Be-
trachtungszeitraumes bis 2035 Konsens. In Abhängigkeit zu diesen Rahmenbedingungen wird die 
RheinEnergie im Austausch mit ihren Aufsichtsgremien die skizzierten Schritte beim bundesweiten 
sowie beim Ausbau Erneuerbarer Energien in Köln, der Umstellung ihrer Stromkunden auf Ökostrom, 
der Transformation ihrer Wärmeversorgung sowie der Beendigung ihrer fossilen Energieerzeugung 
und den Einstieg in eine regenerative Wasserstoff-Nutzung umsetzen.  
Die Fortentwicklung der für die  RheinEnergie relevanten energierechtlichen und marktlichen Rah-
menbedingungen und der Stand ihrer Transformation in eine vollständig klimaneutrale Energieversor-
gung wird über das dargestellte Monitoring regelmäßig erfasst. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3306/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
15.09.2021
Erstellt
15.09.2021 08:53