3306/2021
Beantwortung Anfrage AN/1954/2021 Die FRAKTION: RheinEnergie AG // Klimawende Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 15.09.2021 3306/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.09.2021 Beantwortung Anfrage AN/1954/2021 Die FRAKTION: RheinEnergie AG // Klimawende Köln Die Fraktion Die FRAKTION bat um Beantwortung der folgenden Anfrage zur Sitzung des Rates: „Stadtöffentlichkeit und politische Entscheider*innen erfuhren am 21. Juli 2021 über eine gemeinsame Pressemitteilung der „Klimaw ende Köln“, der RheinEnergie AG und der Stadtverwaltung von den nichtöffentlichen und geheimen Mediationsgesprächen zwischen März und Juli diesen Jahres zu dem geplanten Bürgerbegehren der Klimawende Köln. Dem Vernehmen nach seien die Gespräche auf Initi ative der grünen Ratsfraktion zu Stande gekom- men. Die Ergebnisse der Verhandlungen beinhalten sowohl die Einschätzung von Herrn Dr. Stein- kamp, Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie AG, der Umbau der Versorgungssysteme schreite voran, sobald der energiewirtschaftliche Rahmen dies erlaube, als auch die Ankündigung der Klima- wende Köln, das Bürgerbegehren auf den Termin der Landtagswahl NRW im Mai 2022 zu verschie- ben, sollte ein kommender Ratsbeschluss hierzu nicht den Erwartungen in dem formulierten Eckpunk- tepapier entsprechen. Die Verwaltung kündigt weiter an in der Mitteilung 2985/2021 vom 24.8.2021, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten. Der Rat der Stadt Köln wi rd somit einen sehr komplexen und be- deutsamen Sachverhalt einschätzen und verabschieden müssen, ohne den Austausch der jeweiligen Argumente der Mediationsteilnehmer*innen erfahren zu haben.“ Vor diesem Hintergrund und zur besseren Einschätzung dieses Prozesses, bittet die FRAKTION um die Beantwortung folgender Fragen, die die Verwaltung wie nachfolgend beantwortet: 1) Welche Mitglieder des Rates haben an einem der neun Mediationstermine zwischen März und Juli teilgenommen? Antwort: 2 An den Terminen des Verm ittungsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende und RheinEner- gie, waren keine Mitglieder des Rates der Stadt Köln beteiligt. Das Ergebnis des Verfahrens wurde in einem Eckpunktepapier zusammengefasst und von den Teilnehmern des Verfahrens unterzeich net (siehe Mitteilung 2985/2021). Das Ergebnis der Vermittlung wird im weiteren Prozess in eine Be- schlussvorlage überführt und dem Rat der Stadt Köln zur Beratung vorgelegt. 2) Welche Vereinbarung wurde über den Fortbestand der Mediationsrunde getroffen bzw. gibt es Grund zur Annahme, dass der Rat der Stadt Köln mittelfristig und im Nachgang über neue Verhandlungsergebnisse dieses Gremiums in Kenntnis gesetzt wird? Antwort: Die Mediation wurde mit der Unterzeichnung des im Ratsinformationssystem veröffentl ichten „Eck- punktepapiers“ abgeschlossen. Über den in dem Papier dargestellten Monitoringprozess bleiben die Gesprächspartner auch weiterhin miteinander verbunden. Auch der Rat der Stadt Köln wird über den jährlichen CO2-Monitoringbericht der RheinEnergie über die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen der RheinEnergie informiert. 3) Wer tritt bei nicht hinreichendem Ratsbeschluss und einer Wiederaufnahme des Bürgerbegeh- rens in die erneute Verhandlung mit den Initiator*innen? Antwort: Wie im Eckpunktepapier ve reinbart, bleibt auch die Verwaltung mit den Beteiligten im Austausch. Sollte die Bürgerinitiative Klimawende entgegen der beabsichtigten, im „Eckpunktepapier“ gemeinsam entwickelten Zielstellung doch für die Einbringung des Bürgerbegehens in den Rat der Stadt Köln zu einem späteren Zeitpunkt entschließen wollen, wird die Stadtverwaltung Köln das Gespräch mit der Initiative suchen. 4) Wie lange behalten die Unterschriften für das Bürgerbegehren ihre formelle Gültigkeit, sofern ein noch zu benennender Monitoringprozess nicht zu den von den Initiator*innen des Bürger- begehrens erwarteten Ergebnis führt? Antwort: Die Geltung der geleisteten Unterschriften ist nach der Gemeindeordnung grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Etwas anderes kann sich dann ergeben, w enn sich die dem Bürgerbegehren zugrundelie- genden Tatsachen wesentlich geändert haben. 5) Welche Relevanz sieht die Verwaltung in der von Herrn Dr. Steinkamp aufgeführten Abhän- 3 gigkeit vom „energiewirtschaftlichen Rahmen“? Antwort: Die Stadtverwaltung Köln hat den Mediationsprozess als Auftraggeberin aktiv begleitet. In dem Pro- zess wurden die Rahmenbedingungen für die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung der RheinEnergie beleuchtet sowie verschiedene energiewirtschaftliche Szenarien für deren Umset- zung auf der Zeitachse betrachtet. Diese sind ausführlich in dem Eckpunktepapier beschrieben. Über die massive Abhängigkeit eines Dekarbonisierungspfades von energiewirtschaftlichen (politischen und marktlichen) Rahmenbedingungen besteht zwischen d en Teilnehmenden angesichts des Be- trachtungszeitraumes bis 2035 Konsens. In Abhängigkeit zu diesen Rahmenbedingungen wird die RheinEnergie im Austausch mit ihren Aufsichtsgremien die skizzierten Schritte beim bundesweiten sowie beim Ausbau Erneuerbarer Energien in Köln, der Umstellung ihrer Stromkunden auf Ökostrom, der Transformation ihrer Wärmeversorgung sowie der Beendigung ihrer fossilen Energieerzeugung und den Einstieg in eine regenerative Wasserstoff-Nutzung umsetzen. Die Fortentwicklung der für die RheinEnergie relevanten energierechtlichen und marktlichen Rah- menbedingungen und der Stand ihrer Transformation in eine vollständig klimaneutrale Energieversor- gung wird über das dargestellte Monitoring regelmäßig erfasst. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3306/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 15.09.2021
- Erstellt
- 15.09.2021 08:53