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V/0259/2022

"Mobiles Fallclearing" - Angebot zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III

Vorlagen 08.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10

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Beschlussvorlage

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V/0259/2022
V/0259/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
"Mobiles Fallclearing" - Angebot zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II
i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Beratungsfolge
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Mobiles Fallclearing“ gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 30.11.2023 im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen,
- dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen
Vergabeverfahren (UVgO) erfolgen wird.
- dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Mobiles Fallclearing“ für die Haushaltsjahre
2022 und 2023 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Der kommunale Haushalt wird
nicht belastet.
Begründung:
I. Zielgruppe und Bedarf
Das Angebot „Mobiles Fallclearing“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb). Deren
Lebenssituation – so ist grundsätzlich festzustellen – zeichnet sich durch eine Ressourcenarmut in
beschäftigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu Ressourcen
aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben führen zu können.
Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit einem Leistungsbezug
im Sinne des SGB II auf Seiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verbunden sind. Dazu
Jobcenter
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Geißmann
T elefon:492-9170
Geissmann@stadt-
muenster.de

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V/0259/2022
zählen u. a. die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren persönlichen Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern des Jobcenters der Stadt Münster, den Jobcoaches.
Häufig ist bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Überforderung im Hinblick auf
- eine angemessene Selbstorganisation im Alltag,
- nicht erfahrene bzw. erlernte Selbstwirksamkeit,
- fehlende oder gering ausgeprägte Wertschätzung für sich selbst und eigene potentielle
- Lösungsversuche,
- fehlende Ideen für ein gesichertes Leben,
- fehlende persönliche Zielsetzungen und Zielpriorisierung,
- ausbaufähige Kommunikationsfähigkeiten,
- gesundheitliche Einschränkungen und eine oftmals unzureichende gesundheitsfördernde
Versorgung,
- eingeschränkte lösungs-/ressourcenorientierte Problemlösekompetenzen,
- Ungeübtheit in der Auseinandersetzung mit eigenen Haltungen und Verhalten im sozialen
Kontext,
- Fehlen eines unterstützenden Regulativs,
- wenig Wissen um Unterstützungsmöglichkeiten und um Zugänge zu Supportoptionen,
- eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Kontext von Arbeitsweltanforderungen,
- keine oder wenig Lebenserfahrung außerhalb von Transfersystemen,
- Kränkungserleben und Ausgrenzungserfahrungen,
- wenig Vertrauen in Institutionen, kulturelle Besonderheiten, die eine Inklusion in die deutsche
Mehrheitsgesellschaft erschweren,
- verhärtete (oftmals sehr traditionelle) Rollenerwartungen und -zuschreibungen in
Familiensystemen, die den Zugang zur Arbeitswelt erschweren,
festzustellen.
Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Schlagworte wie „keine bezahlte Arbeit“, „materielle
Armut“, „nicht realisierbare Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit“ und „Bildungsarmut“
markieren darüber hinaus auch strukturelle Mängel, die individuelle und systemische
Entwicklungsoptionen im persönlichen Lebensumfeld beschränken.
II. Angebotsziel
Mit dem Bereitstellen des Angebotes „Mobiles Fallclearing“ soll die Handlungsfähigkeit von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesteigert und mehr Gelegenheiten geschaffen werden, in
denen diese gestärkte Handlungsfähigkeit zum Tragen kommen kann.
Es geht darum, die zum T eil sehr prekären Lebenssituationen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten wirksam zu entschärfen und damit (wieder) Raum für eine Weiterentwicklung
und Realisierung der individuellen Lebensentwürfe zu schaffen. Das benötigte Angebot muss auf der
einen Seite gewährleisten, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ihre gegenwärtigen
Unterstützungsbedarfe identifizieren und die Ressourcen, die ihnen für die Problemlösung zur
Verfügung stehen erkennen und engagiert nutzen (können). Auf der anderen Seite benötigen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte aber auch geeignete Impulse und Hilfestellungen, die sie anregen
und (weiter)befähigen, jenseits der aktuell drängenden Probleme, Ideen für ein Leben in einem
gesicherten Lebensumfeld und mit Beschäftigung im engen und im weitesten Sinne zu entwickeln.
Bei der Konstruktion der Hilfestellungen ist zwingend zu berücksichtigen, welch hohe Bedeutung das
Lebensumfeld der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Entstehung und Realisierung von
Veränderungsoptionen hat. Ob die Entwicklung von beschäftigungsorientierten Lebensperspektiven
gelingt, ist oftmals entscheidend davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß und in welcher Qualität
Menschen in ihren beruflichen Entwicklungsprozessen von Familienangehörigen, Freunden usw.
unterstützt oder behindert werden.

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Durch die T eilnahme an dem Angebot „Mobiles Fallclearing“ sollen die erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten befähigt werden,
- die an sie gestellten Herausforderungen zu identifizieren.
- eigenständig zu priorisieren, welche der identifizierten Herausforderungen sie am dringlichsten
bewältigen müssen.
- die ihnen zur Verfügung stehenden persönlichen Gestaltungsoptionen daraufhin zu überprüfen, ob
und inwiefern sie zu ihnen passen könnten und eigenständig Gestaltungsoptionen auszuwählen,
die sie verfolgen wollen.
Zudem sollen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den Mehrwert der zukünftig wieder
verstärkten Zusammenarbeit mit den Jobcoaches erkennen.
III. Rahmenbedingungen
Die Angebotsdauer beträgt 13 Monate. Sie beginnt am 01.11.2022 und endet am 30.11.2023.
Das Angebot beinhaltet 30 T eilnehmendenplätze.
Das Angebot besteht aus 2 Phasen:
 der Einstiegsphase, deren Kernelemente zum einen die Kontaktaufnahme und -herstellung zu
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und zum anderen die Entwicklung einer
Kooperationsvereinbarung zwischen zu Unterstützenden und Beratenden sind und
 der Bearbeitungsphase, in der erwerbsfähige Leistungsberechtigte die von ihnen in der
Einstiegsphase grob entworfenen Lösungsentwürfe konkretisieren und ausgestalten.
IV.Inhalt
Phase 1: Einstiegsphase
Das Angebot startet mit der Einstiegsphase. Leitziel der Einstiegsberatung in der ersten Phase der
Angebotsteilnahme ist die Herstellung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen Beratenden und
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb von hoher Relevanz, weil
es im weiteren Verlauf des Angebotes darum geht, die zuständigen Jobcoaches in dieses
Arbeitsbündnis zu integrieren. Demzufolge kommt der ergebnisoffen angelegten Beratung in der
Einstiegsberatung eine zentrale Bedeutung zu: Sie eröffnet erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die
Option, eine autonome Entscheidung darüber zu treffen, ob sie das Angebot annehmen wollen oder
nicht. In der Regel wird die Entscheidung davon abhängig sein, ob sie einen Nutzen und welchen
Nutzen sie in einer T eilnahmesehen. Die für eine solche Entscheidung notwendigen informativen und
bindungsorientierten Grundlagen werden im Rahmen von Beratungseinheiten zur Verfügung gestellt
bzw. entwickelt, die sich an die ersten persönlichen Kontakte zwischen Beratenden und
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten anschließen. Wie viele Beratungseinheiten in dieser Phase
nötig sind, ist nicht zuletzt davon abhängig, ob und wie sich die Beziehungsarbeit zwischen
Beratenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gestaltet bzw. seitens der Beratenden
gestaltet wird.
Den Abschluss der Phase 1 bildet ein gemeinsames Zwischengespräch zwischen den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, den Beratenden und den zuständigen Jobcoaches, in dem die
Ergebnisse, Prozessverlauf und Prozessqualität der Einstiegsphase thematisiert und Perspektiven
einer weiteren Zusammenarbeit erörtert werden. Sollte in diesem gemeinsamen Zwischengespräch
seitens der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine weitere T eilnahme am Angebot gewünscht
werden, so werden die Jobcoaches und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine individualisierte
Vereinbarung und die Auftragnehmenden einen weiterführenden Kooperationsvertrag mit den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abschließen. Damit werden die in der Einstiegsberatung
bereits ansatzweise entwickelten Strukturen der Zusammenarbeit stabilisiert.

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Phase 2: Bearbeitungsphase
In Phase 2 werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten begleitet, die sich nach dem
Zwischengespräch für die zukünftige weitere Zusammenarbeit entscheiden. Sie bearbeiten die in der
Einstiegsphase bereits identifizierten Herausforderungen bzw. Themen weiter. Im weiteren Verlauf
dieser Phase ist die rechtzeitige Planung und Begleitung der Rückführung in die Beratung der
Jobcoaches des Jobcenters der Stadt Münster von zentraler Bedeutung und muss sich auch in den
konkreten Angebotsaktivitäten wiederspiegeln.
Im Rahmen des Angebotes „Mobiles Fallclearing“ ist eine weitere Unterstützung der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten möglich, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine
betriebliche Ausbildung aufnehmen.
V. Erfolgserwartungen
Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand von folgenden Indikatoren:
a) Anzahl der T eilnehmenden, die zukünftig wieder regelmäßig mit ihren Jobcoaches
zusammenarbeiten / Anzahl aller T eilnehmendenmit beendeter Phase 1
b) Anzahl der T eilnehmendenmit einer Gestaltungsoption, die sie umsetzen wollen / Anzahl der
T eilnehmendenmit beendeter Phase 2.
Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn die Quote zu
a) bei 75% und die Quote zu b) bei 80% liegt.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Anlage A

2484 Zeichen

Anlage A zur V/0259/2022
Kurzüberblick
Das Angebot „Mobiles Fallclearing“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb).
Deren Lebenssituation – so ist grundsätzlich festzustellen – zeichnet sich durch eine Ressourcen-
armut in beschäftigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu
Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben
führen zu können. Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit
einem Leistungsbezug im Sinne des SGB II auf Seiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
verbunden sind. Dazu zählen u. a. die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenar-
beit zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren persönlichen Ansprechpartnerin-
nen und Ansprechpartnern des Jobcenters der Stadt Münster, den Jobcoaches.
Mit dem Bereitstellen des Angebotes „Mobiles Fallclearing“ soll die Handlungsfähigkeit von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesteigert und mehr Gelegenheiten geschaffen werden, in
denen diese gestärkte Handlungsfähigkeit zum Tragen kommen kann.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Mobiles
Fallclearing" gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zu informieren. Der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den Bedarf der
Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel)
finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Von dem geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster profitieren
alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) unabhängig von ihrem Geschlecht oder einer
Migrationsvorgeschichte.

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0259/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2022
Erstellt
07.04.2022 16:45