V/0259/2022
"Mobiles Fallclearing" - Angebot zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
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Beschlussvorlage
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V/0259/2022 V/0259/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Mobiles Fallclearing" - Angebot zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III Beratungsfolge 05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Mobiles Fallclearing“ gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 30.11.2023 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen Vergabeverfahren (UVgO) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Mobiles Fallclearing“ für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Begründung: I. Zielgruppe und Bedarf Das Angebot „Mobiles Fallclearing“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb). Deren Lebenssituation – so ist grundsätzlich festzustellen – zeichnet sich durch eine Ressourcenarmut in beschäftigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben führen zu können. Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit einem Leistungsbezug im Sinne des SGB II auf Seiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verbunden sind. Dazu Jobcenter Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Geißmann T elefon:492-9170 Geissmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0259/2022 zählen u. a. die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Jobcenters der Stadt Münster, den Jobcoaches. Häufig ist bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Überforderung im Hinblick auf - eine angemessene Selbstorganisation im Alltag, - nicht erfahrene bzw. erlernte Selbstwirksamkeit, - fehlende oder gering ausgeprägte Wertschätzung für sich selbst und eigene potentielle - Lösungsversuche, - fehlende Ideen für ein gesichertes Leben, - fehlende persönliche Zielsetzungen und Zielpriorisierung, - ausbaufähige Kommunikationsfähigkeiten, - gesundheitliche Einschränkungen und eine oftmals unzureichende gesundheitsfördernde Versorgung, - eingeschränkte lösungs-/ressourcenorientierte Problemlösekompetenzen, - Ungeübtheit in der Auseinandersetzung mit eigenen Haltungen und Verhalten im sozialen Kontext, - Fehlen eines unterstützenden Regulativs, - wenig Wissen um Unterstützungsmöglichkeiten und um Zugänge zu Supportoptionen, - eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Kontext von Arbeitsweltanforderungen, - keine oder wenig Lebenserfahrung außerhalb von Transfersystemen, - Kränkungserleben und Ausgrenzungserfahrungen, - wenig Vertrauen in Institutionen, kulturelle Besonderheiten, die eine Inklusion in die deutsche Mehrheitsgesellschaft erschweren, - verhärtete (oftmals sehr traditionelle) Rollenerwartungen und -zuschreibungen in Familiensystemen, die den Zugang zur Arbeitswelt erschweren, festzustellen. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Schlagworte wie „keine bezahlte Arbeit“, „materielle Armut“, „nicht realisierbare Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit“ und „Bildungsarmut“ markieren darüber hinaus auch strukturelle Mängel, die individuelle und systemische Entwicklungsoptionen im persönlichen Lebensumfeld beschränken. II. Angebotsziel Mit dem Bereitstellen des Angebotes „Mobiles Fallclearing“ soll die Handlungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesteigert und mehr Gelegenheiten geschaffen werden, in denen diese gestärkte Handlungsfähigkeit zum Tragen kommen kann. Es geht darum, die zum T eil sehr prekären Lebenssituationen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wirksam zu entschärfen und damit (wieder) Raum für eine Weiterentwicklung und Realisierung der individuellen Lebensentwürfe zu schaffen. Das benötigte Angebot muss auf der einen Seite gewährleisten, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ihre gegenwärtigen Unterstützungsbedarfe identifizieren und die Ressourcen, die ihnen für die Problemlösung zur Verfügung stehen erkennen und engagiert nutzen (können). Auf der anderen Seite benötigen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aber auch geeignete Impulse und Hilfestellungen, die sie anregen und (weiter)befähigen, jenseits der aktuell drängenden Probleme, Ideen für ein Leben in einem gesicherten Lebensumfeld und mit Beschäftigung im engen und im weitesten Sinne zu entwickeln. Bei der Konstruktion der Hilfestellungen ist zwingend zu berücksichtigen, welch hohe Bedeutung das Lebensumfeld der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Entstehung und Realisierung von Veränderungsoptionen hat. Ob die Entwicklung von beschäftigungsorientierten Lebensperspektiven gelingt, ist oftmals entscheidend davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß und in welcher Qualität Menschen in ihren beruflichen Entwicklungsprozessen von Familienangehörigen, Freunden usw. unterstützt oder behindert werden. - 3 - V/0259/2022 Durch die T eilnahme an dem Angebot „Mobiles Fallclearing“ sollen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befähigt werden, - die an sie gestellten Herausforderungen zu identifizieren. - eigenständig zu priorisieren, welche der identifizierten Herausforderungen sie am dringlichsten bewältigen müssen. - die ihnen zur Verfügung stehenden persönlichen Gestaltungsoptionen daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie zu ihnen passen könnten und eigenständig Gestaltungsoptionen auszuwählen, die sie verfolgen wollen. Zudem sollen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den Mehrwert der zukünftig wieder verstärkten Zusammenarbeit mit den Jobcoaches erkennen. III. Rahmenbedingungen Die Angebotsdauer beträgt 13 Monate. Sie beginnt am 01.11.2022 und endet am 30.11.2023. Das Angebot beinhaltet 30 T eilnehmendenplätze. Das Angebot besteht aus 2 Phasen: der Einstiegsphase, deren Kernelemente zum einen die Kontaktaufnahme und -herstellung zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und zum anderen die Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung zwischen zu Unterstützenden und Beratenden sind und der Bearbeitungsphase, in der erwerbsfähige Leistungsberechtigte die von ihnen in der Einstiegsphase grob entworfenen Lösungsentwürfe konkretisieren und ausgestalten. IV.Inhalt Phase 1: Einstiegsphase Das Angebot startet mit der Einstiegsphase. Leitziel der Einstiegsberatung in der ersten Phase der Angebotsteilnahme ist die Herstellung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen Beratenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb von hoher Relevanz, weil es im weiteren Verlauf des Angebotes darum geht, die zuständigen Jobcoaches in dieses Arbeitsbündnis zu integrieren. Demzufolge kommt der ergebnisoffen angelegten Beratung in der Einstiegsberatung eine zentrale Bedeutung zu: Sie eröffnet erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Option, eine autonome Entscheidung darüber zu treffen, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht. In der Regel wird die Entscheidung davon abhängig sein, ob sie einen Nutzen und welchen Nutzen sie in einer T eilnahmesehen. Die für eine solche Entscheidung notwendigen informativen und bindungsorientierten Grundlagen werden im Rahmen von Beratungseinheiten zur Verfügung gestellt bzw. entwickelt, die sich an die ersten persönlichen Kontakte zwischen Beratenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten anschließen. Wie viele Beratungseinheiten in dieser Phase nötig sind, ist nicht zuletzt davon abhängig, ob und wie sich die Beziehungsarbeit zwischen Beratenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gestaltet bzw. seitens der Beratenden gestaltet wird. Den Abschluss der Phase 1 bildet ein gemeinsames Zwischengespräch zwischen den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, den Beratenden und den zuständigen Jobcoaches, in dem die Ergebnisse, Prozessverlauf und Prozessqualität der Einstiegsphase thematisiert und Perspektiven einer weiteren Zusammenarbeit erörtert werden. Sollte in diesem gemeinsamen Zwischengespräch seitens der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine weitere T eilnahme am Angebot gewünscht werden, so werden die Jobcoaches und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine individualisierte Vereinbarung und die Auftragnehmenden einen weiterführenden Kooperationsvertrag mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abschließen. Damit werden die in der Einstiegsberatung bereits ansatzweise entwickelten Strukturen der Zusammenarbeit stabilisiert. - 4 - V/0259/2022 Phase 2: Bearbeitungsphase In Phase 2 werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten begleitet, die sich nach dem Zwischengespräch für die zukünftige weitere Zusammenarbeit entscheiden. Sie bearbeiten die in der Einstiegsphase bereits identifizierten Herausforderungen bzw. Themen weiter. Im weiteren Verlauf dieser Phase ist die rechtzeitige Planung und Begleitung der Rückführung in die Beratung der Jobcoaches des Jobcenters der Stadt Münster von zentraler Bedeutung und muss sich auch in den konkreten Angebotsaktivitäten wiederspiegeln. Im Rahmen des Angebotes „Mobiles Fallclearing“ ist eine weitere Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglich, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. V. Erfolgserwartungen Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand von folgenden Indikatoren: a) Anzahl der T eilnehmenden, die zukünftig wieder regelmäßig mit ihren Jobcoaches zusammenarbeiten / Anzahl aller T eilnehmendenmit beendeter Phase 1 b) Anzahl der T eilnehmendenmit einer Gestaltungsoption, die sie umsetzen wollen / Anzahl der T eilnehmendenmit beendeter Phase 2. Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn die Quote zu a) bei 75% und die Quote zu b) bei 80% liegt. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0259/2022 Kurzüberblick Das Angebot „Mobiles Fallclearing“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb). Deren Lebenssituation – so ist grundsätzlich festzustellen – zeichnet sich durch eine Ressourcen- armut in beschäftigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben führen zu können. Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit einem Leistungsbezug im Sinne des SGB II auf Seiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verbunden sind. Dazu zählen u. a. die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenar- beit zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren persönlichen Ansprechpartnerin- nen und Ansprechpartnern des Jobcenters der Stadt Münster, den Jobcoaches. Mit dem Bereitstellen des Angebotes „Mobiles Fallclearing“ soll die Handlungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesteigert und mehr Gelegenheiten geschaffen werden, in denen diese gestärkte Handlungsfähigkeit zum Tragen kommen kann. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Mobiles Fallclearing" gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den Bedarf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Von dem geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster profitieren alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) unabhängig von ihrem Geschlecht oder einer Migrationsvorgeschichte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0259/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 07.04.2022 16:45