AN/0359/2026
Naturschutzgebiet Ginsterpfad schützen
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Gem. Antrag nach § 3 (BV5)
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Grüne Linke Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.03.2026 AN/0359/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Naturschutzgebiet Ginsterpfad schützen - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken und Volt - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Beschluss: Der Erhalt, die Pflege und der Schutz von Flächen, die Rückzugs- und Erholungsraum für Tiere und Pflanzen in Städten wie Köln sein können, sind von großer Bedeutung, um die Vielfalt der Arten und überhaupt die Biodiversität zu stärken. Wir alle haben den Schutzraum als solchen zu respektieren, damit das Ziel der ausgewiesenen Naturschutzflächen seine Wirkung entfalten kann. Gleichwohl ist der menschliche Drang nach Ruhe und Naturerleben nachvollziehbar und ein respektloses Verhalten oftmals nicht beabsichtigt. Deswegen wird beschlossen, dass die Verwaltung folgende Maßnahmen umsetzt: 1. Unterbindung von falschen Darstellungen über Zugänglichkeiten und Nutzungen im Na- turschutzgebiet (NSG) Ginsterpfad, z. B. in Social-Media-Angeboten und Webseiten. Vielmehr Darstellung der Ge- und Verbote im NSG. 2. Informationen der Bürger*innen im Stadtbezirk Nippes (z. B. Schüler*innen, Hundebesit- zer*innen) zum Thema Naturschutz und Naturschutzgebieten, z. B. per Rundbrief über die Schulen an die Schüler*innen und deren Familien des Stadtbezirks, ggf. mehrspra- chig, 3. Markierung z. B. durch Stelen am Rande des Gebiets zur Ausweisung der Schutzräume - 2 - 4. Stärkere Präsenz und Durchführung von Schwerpunktkontrollen (Bußgelder) durch das Ordnungsamt im Frühjahr/Sommer 2026. Hier gilt es, jeden Verstoß gleichermaßen zu ahnden statt nach Ermessen, da dies häufig migrantisierte Gruppen benachteiligt. 5. Gezielte Kommunikation der Infrastrukturen und Flächen für naturnahe Freizeiterholung im Bezirk Nippes gegenüber den unterschiedlichen Zielgruppen 6. Prüfung alternativer ortsnaher Flächen (d.h. im Stadtteil Weidenpesch) für Freizeitmög- lichkeiten, insbesondere von Grillflächen mit entsprechender Infrastruktur zum Entsor- gen von Kohle und Asche. Bei der Auswahl der potenziellen Flächen ist die Bezirksver- tretung einzubeziehen und Ergebnisse werden dieser abschließend vorgelegt. Begründung: Die Bemühungen die z. B. die BV 5 (Nippes) bereits im Jahr 2015 in der BV 5 diskutiert und beschlossen hat (vgl. AN/0411/2015), stellen aktuell den Schutz der Natur im Naturschutzge- biet (NSG ) Ginsterpfad nicht ausreichend sicher. Das Internet und die „Sozialen Medien“ sind voll von Berichten über verschiedenste Freizeit- gestaltungen rund um, aber auch innerhalb der Schutzzonen im NSG Ginsterpfad. Dadurch werden Menschen dazu animiert, das NSG zum Feiern, Grillen, Schwimmen aufzusuchen. Privatpersonen haben die Webseiten-Betreibende auf die falschen Darstellungen, z. B. über Öffnungszeiten und Grillmöglichkeiten bereits hingewiesen. Eine systematische Beobach- tung und Dialog sollte jedoch fortan von der Verwaltung geleistet werden. Berichten und Beobachtungen zufolge halten die bestehenden Zäune, Wegestrukturen und Informationstafeln die Menschen nicht davon ab, Flächen zu betreten. Zu welchem Anteil Unwissenheit oder aber Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit zu diesem Fehlverhalten beitragen, ist nicht abschätzbar. Zuletzt wurden Anfang Januar Absperrungen und Zäune massiv und systematisch beschädigt. Die Verwaltung muss deswegen weiterhin mehrere In- strumente einsetzen und diese integriert und systematisch anwenden: Klare Information und Kommunikation über • Wert und Schutznotwendigkeiten von Tieren und Pflanzen, • Raumumgriff sowie erlaubte und untersagte Verhaltensweisen im Gebiet des NSG Gins- terpfad, um Missverständnissen vorzubeugen, • die Konsequenzen von Fehlverhalten. Ausgesprochene Verwarnungen und Bußgelder- lassen sollen unmittelbar gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit diese in der Breite wirken können. Die Relevanz des Naturschutzes und die Verantwortung der Stadt Köln soll durch gezielte Kontrollen und stärkere Präsenz im Frühjahr/Sommer 2026 von Mitarbeitenden des Ord- nungsamts der Stadt Köln verdeutlicht werden. Über die ausgesprochenen Verwarnungen und erteilten Bußgelderlasse wird die Ernsthaftigkeit des Themas untermauert. Das Instru- ment kann dann eine nachhaltige Wirkung für den Schutz des Gebiets und der Tiere und Pflanzen ausüben. Die Lust auf und die Bedürfnisse nach Naturerleben sowie dem gesellschaftlichen Miteinan- der im öffentlichen Raum ist zu unterstützen. Deswegen ist es wichtig, die vorhandene Infra- struktur und Angebote zu kommunizieren, gut auszustatten und auszubauen. gez. Anne Roth gez. Joanna Dommnich gez. Robert Glashagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0359/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 10:50