V/0203/2010/1
Ausbau der Straßen Am Getterbach
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Hauptvorlage V/0203/2010 mit Anlagen
21357 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Vorlagen-Nr.:
V/0203/2010
Auskunft erteilt:
Herr Schulte
Ruf:
492 66 54
E-Mail:
Schulte@stadt-muenster.de
Datum:
30.03.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ausbau der Straßen Am Getterbach
1) Beantwortung der Anträge der Fraktionen
2) Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG
Beratungsfolge
22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1) Die Anträge
der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 lfd. Nr. A-W/0026/2007,
der CDU-Fraktion vom 19.11.2009, lfd. Nr. A-W/00040/2009,
der FDP-Fraktion vom 21.11.2009, lfd. Nr. A-W/0041/2009
und der CDU, SPD, FDP-Fraktion vom 14.02.2010, lfd. Nr. A-W/0004/2010
sind mit der Vorlage beantwortet.
2) Der Ausbauplan Nr. 10041 Blatt 1-6 (6) wird offen gelegt.
Begründung:
Aktueller Stand der Planung:
Auf der Basis des Bebauungsplanes Nr. 44 aus dem Jahre 1960 hat das Tiefbauamt die Ausfüh-
rungsplanung erstellt. Die Planung erstreckt sich auf den Hauptweg der Straße entlang der Bahn
von der Heroldstraße bis zur Verwaltungsschule und den 3 Stichwegen, die vom Hauptweg nach
Süden abzweigen.
Alle Straßen erhalten einen niveaugleichen Ausbau.
Die Fahrfläche wird in Asphaltbeton hergestellt. Die Flächen außerhalb der Fahrflächen bis zu den
Grundstücken werden gepflastert. Die Gesamtbreiten der befestigten Flächen betragen im Haupt-
weg 6,25 m, im Stichweg I 5,75 m bis 6,45 m zuzüglich 2 m Parkstreifen in einem Teilbereich, im
Stichweg II 5,0 m zuzüglich Aufweitung für Wendeanlage und Stichweg III 4,5 m bis 5,5 m.
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Der Hauptzug wird durch drei Aufpflasterungen jeweils eine am Anfang und Ende und in der Mitte
und durch Fahrbahneinengungen durch Baumscheiben verkehrsberuhigt.
Für den ruhenden Verkehr werden 21 Stellplätze angelegt.
Die Herstellungskosten werden auf ca. 1 320.000,- € geschätzt.
Zu 1)
Antrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2007
1. Senkung des Kostenanteils der Bürger
Nach den Unterlagen des Tiefbauamtes war Anfang der 1970er Jahre ein Bauauftrag an eine Fir-
ma erteilt worden, die Straßen Am Getterbach von Grund auf neu auszubauen, d. h. dass vor be-
reits 40 Jahren die Straßen in einem sehr schlechten Zustand waren. Dieser Bauauftrag wurde
jedoch aus dem Tiefbauamt nicht bekannten Gründen storniert. Das hatte zur Folge, dass der da-
mals schon abgängige Straßenzustand Bestand hatte.
Die in den nachfolgenden Jahren durchgeführten LKW-Fahrten für die verschiedenen Baustellen
(Autobahn, Schallschutzwand an der Autobahn, Schallschutzwand an der Eisenbahn und Bau des
Regenrückhaltebeckens) haben den schlechten Zustand der Straße nur unwesentlich verschlech-
tert. Da die Straße vor den o. g. Benutzungen schon abgängig war, ist auch nach den Nutzungen
durch die o. g. Baumaßnahmen die Straße lediglich instandgesetzt worden. Eine Kostenbeteili-
gung der damals für die verschiedenen Baumaßnahmen zuständigen Dritten an der jetzigen Er-
neuerung ist nicht möglich.
Eine Kanalisierung im Hauptzug der Straße entlang der Bahn ist nicht geplant.
Der Hauptzug wird als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die Kostenbeteiligung der Bürger für
die Fahrbahn beträgt 60 % der beitragsfähigen Kosten.
Die Stichwege werden als Anliegerstraßen eingestuft. Hier beträgt der Anliegeranteil für die Fahr-
bahn 80 %.
Die Bundesverwaltung wird auf Grund der Ausnutzung des Grundstücks gemäß der „Satzung über
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) für Straßenbaumaß-
nahmen der Stadt Münster“ mit einem sehr großen Anteil an den Anliegerkosten beteiligt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung
Das Tiefbauamt hat am 05.09.2007 in einer ersten Bürgerinformation die Anlieger über den Aus-
bau der Straße „Am Getterbach“ informiert. Im Anschluss daran gründete sich der Arbeitskreis
„Ausbau der Straße Am Getterbach“.
Mit dem Arbeitskreis hat das Tiefbauamt im Folgenden dann mehrere Gespräche geführt, in denen
die Wünsche über Änderungen der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung erörtert wurden. Als Ab-
schluss wurde in einer 2. Informationsveranstaltung am 24.09.2009 den Anliegern die Ausfüh-
rungsplanung vorgestellt. Auch hier gab es Änderungswünsche, die in der Planung z. T. berück-
sichtigt wurden.
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2009
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1. Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m² liegt.
1. 1. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch
Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist die Entsorgung von PAK´s zu den Kosten der Freile-
gung zu rechnen. Die Freilegung erfasst auch die Beseitigung von Hindernissen unter der Erdober-
fläche wie z. B. das Entfernen von Ruinen im Boden; dafür entstehende Kosten zählen deshalb
zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand (BVerwG Urteil vom 13.11.92 – 8 C 41.90 –). Im Er-
gebnis entsprechendes dürfte für sogenannte „Altlasten“ gelten. Ist z. B. verseuchter Boden etc.
aufzunehmen und zu entsorgen, dürfte für den Fall, dass der dafür entstanden Aufwand schlecht-
hin keinem Dritten angelastet werden kann, die Kosten der Entsorgung dem beitragsfähigen Frei-
legungsaufwand zuzuordnen sein (vgl. u. a. Rd. Nr. 50 zu § 13 aus NJW Schriftenreihe –Hans-
Joachim Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. Auflage, Verlag C. H. Beck –).
Da es sich bei den in Rede stehenden kontaminierten Fahrbahnanteilen in den Straßen Am Get-
terbach um in der Vergangenheit übliche Straßenbaustoffe handelt, ist ein Drittverschulden auszu-
schließen. Auch ein „Verschulden“ der Stadt Münster ist nicht ersichtlich.
Die im Rahmen des Ausbaues der Straßen Am Getterbach anfallenden Entsorgungskosten für
PAK-belastete Materialien sind dem beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen.
Die Anrechnung der Kosten für PAK hat auch in der Vergangenheit üblicherweise stattgefunden (z.
B. Hochstraße, Bahnhofstraße, Dorffeldstraße etc.) und ist erstinstanzlich nicht beanstandet wor-
den. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher auc h in diesem Fall nicht von der bisherigen
Vorgehensweise abgewichen werden.
1. 2. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung
Die im Rahmen der Anliegerversammlungen und der Sitzungen des Arbeitskreises (siehe Punkt 2.
zum SPD-Antrag vom 12.09.2007) vorgebrachten Anliegerwünsche wurden zu großen Teilen in
die Planung aufgenommen. Details dazu siehe Anlage.
2. Klärung der Abrechnungsmodalitäten
Nach den neuen Erkenntnissen aus der Rechtsprechung ist der Hauptzug der Straße „Am Getter-
bach“ als Haupterschließungsstraße im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts einzustufen, weil hier
die Straße nicht nur ihrem Anliegerverkehr dient, sondern dem Verkehr innerhalb der im Zusam-
menhang bebauten Ortsteile dient.
Die Begriffsdefinition für Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 3 Ziffer a) der SBS, wonach Anliegerstra-
ßen überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegungen mit ihnen
verbundenen Grundstücken dienen, ist nach den neuesten Erkenntnissen für den Hauptzug nicht
mehr zutreffend.
Deshalb ist die von der Stadt ursprünglich geplante Bildung einer Abrechnungseinheit gem. § 2
Abs.5 SBS nicht möglich. Abrechnungseinheiten können nur Anlagen mit gleichen Straßenarten
umfassen. Da die Stichstraßen als Anliegerstraßen i. S. der SBS einzustufen sind, ist die Bildung
einer Abrechnungseinheit ausgeschlossen.
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge hat das zur Folge, dass vier eigenständige Abrech-
nungsgebiete zu bilden sind. Grundstücke, die an zwei Straßen liegen, müssen für beide Straßen
bezahlen. Beispielsweise ist das Grundstück der Bundesagentur für Arbeit sowohl in dem Haupt-
zug als auch bei der „Stichstraße 3“ zu berücksichtigen. Dadurch erhöhen sich die vervielfältigten
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Grundstücksflächen deutlich, die Verteilerwerte je m² vervielfältigte Grundstücksflächen werden
teilweise deutlich gesenkt.
Bei der ursprünglich vorgesehenen einheitlichen Abrechnung hätte der Verteilerwert bei ca. 10,00
€/m² gelegen. Im Vergleich hierzu zahlen von den 63 Grundstückseigentümern jetzt 56 Eigentümer
weniger (bis zu 21.100 €) und 7 Eigentümer mehr (bis zu 66.000 €).
Bei Einfacherschließungen liegen die Verteilerwerte zwischen 4,29 €/m² und 9,49 €/m².
Am 22.01.2010 wurden alle Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und Ihnen wurde
die neue Sach- und Rechtslage erläutert.
Antrag der FDP-Fraktion vom 21.11.2009
1. Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert auf ca. 8,00 €/m² gesenkt wird.
1. 1. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung
siehe Punkt 1. 2. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009
1. 2. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch
siehe Punkt 1. 1. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009
Antrag der CDU, SPD und FDP-Fraktion vom 14.2.2009
1. Einrichtung eines „runden Tisches“
Soweit aus Sicht der Verwaltung möglich, wurden die Änderungswünsche der Anlieger in die Pla-
nung eingearbeitet (siehe Punkt 2. zum SPD-An trag vom 12.09.2007 und Punkt 1. 2. zum CDU-
Antrag vom 19.11.2009). Details dazu siehe Anlage.
Die Beteiligung der Anlieger an der Planung zu dieser Maßnahme war intensiver als bei allen vor-
hergegangenen Planungen. Durch viele Gespräche mit dem Arbeitskreis aber auch mit weiteren,
einzelnen Anliegern wurde dem Tiefbauamt eine Vielzahl von Wünschen zur Planung mitgeteilt.
Diese Wünsche sind teilweise auch gegensätzlich. Die nun von der Verwaltung vorgestellte Pla-
nung beinhaltet einen tragfähigen Kompromiss aus allen Anliegerwünschen.
Da mit neuen Änderungswünschen und neuen Argumenten nicht zu rechnen ist, sieht das Tief-
bauamt derzeit keine Notwendigkeit, einen „runden Tisch“ einzuberufen.
Das Tiefbauamt bietet aber an, die im Rahmen des Offenlegungsverfahrens eingehenden Anre-
gungen und Bedenken mit den Anliegern und der Politik gemeinsam zu besprechen. Auf diese
Weise findet die Aussprache statt, ohne das weitere Verfahren zu verzögern. .
Zu 2) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW
Die Straßen „Am Getterbach“ sind abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der geplante
Ausbau der Straßen nach dem heute üblichen technischen Standard stellt eine wesentliche bauli-
che Verbesserung im Verhältnis zu dem bisherigen Zustand dar, die beitragsauslösend im Sinne
des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW).
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Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in der Fassung vom
14.05.2009 ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Hauptzug als Haupterschließungsstraße und die
davon abzweigenden Stichstraßen nach Buchstabe a) als Anliegerstraße einzustufen.
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung des Hauptzuges der Straße Am Getterbach als
Haupterschließungsstraße mit 60-80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten.
Die drei nach Süden abzweigenden Stichstraßen sind als Anliegerstraßen einzustufen. Hier be-
trägt der Anteil der Beitragspflichtigen generell 80 % der beitragsfähigen Kosten.
Nachfolgend sind die vier Anlagen und ihre voraussichtlichen Anliegerbeteiligungen dargestellt:
Anlage Beitragsfähige
Kosten
Anliegeranteile
in %
Umlagefähige
Kosten
Verteiler-
wert/m²
Am Getterbach
Hauptzug
700.000 € 60 – 80 440.000 € 5,70 €
Am Getterbach
Stichstraße 1 (östlich)
145.000 € 80 116.000 € 9,49 €
Am Getterbach
Stichstraße 2 (mittlere)
145.000 € 80 116.000 € 6,74 €
Am Getterbach
Stichstraße 3 (westlich)
360.000 € 80 288.000 € 4,29 €
Nach den vorläufigen Beitragsberechnungen übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb-
bauberechtigen demnach voraussichtlich 960.000 € an Straßenbaubeiträgen.
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 800 m², eingeschos-
sig bebaut, muss am Hauptzug mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa
4.600 €, an der Stichstraße 1 mit etwa 7.600 €, an der Stichstraße 2 mit etwa 5.400 € und an der
Stichstraße 3 mit etwa 3.400 € rechnen. Insgesamt variieren die Beiträge für die Privatgrundstücke
zwischen ca. 1.360 € und ca. 36.490 €.
Im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigentü-
mer persönlich angeschrieben und sie haben die Möglichkeit, während des Offenlegungsverfah-
rens Bedenken und Anregungen zu den geplanten Maßnahmen vorzubringen. Die Offenlegung ist
geplant in der Zeit vom 10.05. – 10.06.2010.
Der Baubeschluss mit der Entscheidung über die Anregungen und Bedenken aus der Offenlage ist
für die BV-Sitzung am 09.09.2010 vorgesehen.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
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Beschlussvorlage
1424 Zeichen
V/0203/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Straßen Am Getterbach 1) Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG Beratungsfolge 27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Ausbauplan Nr. 10041 Blatt 1-6 (6) wird offen gelegt. Begründung: In Abänderung der Vorlage V/0203/2010 wird der ursprüngliche Beschlusspunkt 1) gestrichen. Nach Rücksprache mit den Fraktionen der BV-West sollen die Anträge inhaltlich erst nach Vorlie- gen der aus der Offenlage resultierenden Anregungen diskutiert werden, um die sich ggf. daraus ergebenden neuen Argumente in der Diskussion berücksichtigen zu können. Vor der Offenlegung wird am 08.06.2010 um 17 Uhr im Stadthaus 3 ein runder Tisch unter Beteili- gung der BV-West, des Arbeitskreises Getterbach und der Verwaltung stattfinden. Die Offenlegung ist geplant in der Zeit vom 21.06. – 21.07.2010. Der Baubeschluss mit der Entscheidung über die Anregungen und Bedenken aus der Offenlage und der Beantwortung der noch offenen Anträge ist für die BV-Sitzung am 09.09.2010 vorgesehen. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0203/2010/1 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: Schulte@stadt-muenster.de Datum: 14.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0203/2010/1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Heroldstraße
- Hochstraße
- Bahnhofstraße
- Dorffeldstraße
- Am Getterbach 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0203/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37