AN/1869/2021
Könnten kostenlose Unisex-Toiletten die Kölner „Toilettenungleichheit“ entschärfen?
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SPD Anfrage nach § 4
5662 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Theresa de Bellis -Olinger An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.09.2021 AN/1869/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 Könnten kostenlose Unisex-Toiletten die Kölner „Toilettenungleichheit„ entschärfen? Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, f olgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 13.09.2021 aufzunehmen: Kritik daran, dass es in Köln zu wenige öffentliche Toilettenanlagen gibt, hat es in den ver- gangenen Jahren immer wieder gegeben, weswegen der Rat bereits am 17.12.2013 das Str a- tegiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln beschlossen hat. Allerdings geht aus dem Evaluierungsbericht zum Strategiepapier von 2017 hervor, dass sehr wenige feste Toilettenanlagen neu gebaut wurden – insbesondere mangelt es in Köln stark an das ganze Jahr verfügbaren Toilettenanlagen, die von allen Menschen unabhängig vom Geschlecht ge- nutzt werden können. Laut Antwort auf die Anfrage der SPD -Fraktion „Sachstand der Umset- zung des Toilettenkonzeptes Köln“ vom 21.06.2021 wurden seit dem Eval uierungsbericht nur vier neue Standorte in Betrieb genommen: Marktplatz Brück, Jahnwiese, Severinswall sowie Turkuplatz. Mit der Corona -Pandemie und der Schließung privater Geschäfte, die ihre Toiletten (sog. Happy Toilets) für die Allgemeinheit geöffne t hatten, hat sich die Toilettensituation in Köln leider noch einmal verschärft. Insbesondere für Frauen stellt diese Situation eine Herausfor- derung dar, da für sie nur die wenigen städtischen öffentlichen Toilettenanlagen zur Verfü- gung stehen. Diese „Toil ettenungleichheit“ taucht in der Berichterstattung in Köln nicht zum ersten Mal auf. So erregte die Einführung kostenloser Pissoirs bei Beibehaltung des 50 -Cent- Entgelts für Sitz - bzw. Damentoiletten vor einigen Jahren bereits über Köln hinaus Aufsehen. Bis heute hat sich an dieser diskriminierenden Situation nichts geändert. - 2 - Und auch lange vor der Pandemie gab es in vielen Fällen bereits durch bauliche Entschei- dungen faktisch eine deutlich geringere Versorgung von Frauen und Mädchen gegenüber Jungen und Männern. In einer öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Landtags im Januar 2018 erklärte die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragen der Hochschulen und Universitätskliniken beispielsweise, dass in Hochschultoiletten mit hoher gleichzeitiger Nutzung, also etwa in der Nähe von Hörsälen, 2 Toiletten auf 100 Studenten kämen, während es bei den Studentinnen 1,2 Toiletten auf 100 Nutzerinnen seien. Zur Ent- schärfung dieses Problems wurde darum für die Hochschulen u. a. vorgeschlagen, Unis ex- Toiletten einzurichten: „Durch den freien Zugang für alle Personen wird insbesondere trans*identen Personen die Nutzung von Toiletten […] ermöglicht“, und weiter: „Zudem lie- ßen sich diese Toiletten auch gut für die Anbringung von für alle Geschlechter z ugänglichen Wickelmöglichkeiten nutzen.“ Dieser Vorschlag lässt sich gut auf die kommunale Lage über- tragen. Doch in der Antwort auf eine Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender berichtete die Verwaltung, dass neben den für be hinderte Menschen verfügba- ren Toiletten keinerlei Unisex -Toiletten in Betrieb seien – weder in Schulen, noch in anderen städtischen Gebäuden. Darüber hinaus teilte die Verwaltung mit, dass es aktuell keine grundsätzliche Verpflichtung gebe, Unisex-Toiletten einzurichten. Was die Verfügbarkeit von Wickeltischen in öffentlichen Toiletten angeht, hatte die Verwal- tung in einer Stellungnahme zum SPD -Antrag vom 01.03.2018 statt des Einbaus von Wickel- tischen in Herrentoiletten den Einbau in Toiletten für behinde rte Menschen sowie in ge- meinsam genutzte Vorräume ins Spiel gebracht. Doch der größere Raum, der in Toiletten für behinderte bzw. rollstuhlfahrende Menschen zur Verfügung steht, stellt keinen baulichen Zufall dar. Es wäre falsch, Gleichstellungsbemühungen zwischen Männern und Frauen an dieser Stelle zuungunsten behinderter Menschen zu verwirklichen. Stattdessen böten sich zur Lösung dieses Problems wieder die Unisex -Toiletten an. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Erträge wer den gesamtstädtisch durch die Nutzer*innengebühr der öffent- lichen Toilettenanlagen generiert? 2. Welche Toilettenanlagen in städtischen Gebäuden bieten die räumlichen Vorausset- zungen, um zu Unisex -Toiletten mit Wickelmöglichkeiten umgerüstet zu werden, und was würde das kosten? 3. Wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden stehen Männern und wie viele stehen Frauen zur Verfügung? (Bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln.) 4. Warum sind Neubauten von Toiletten in städtischen Gebäuden nicht grundsätzlich Unisex-Toiletten mit Wickelmöglichkeit? - 3 - 5. Welche Kosten würden entstehen, wenn dort, wo ein Umbau zu Unisex -Toiletten baulich nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre, ersatzweise die Toiletten- anlagen nach den vorhandenen Sanitätsinstallationen umdeklariert werden, von „Herren“ bzw. „Damen“ hin zu z. B. „Pissoirs mit WC“ oder „WCs“? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1869/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.09.2021
- Erstellt
- 02.09.2021 11:59