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AN/1869/2021

Könnten kostenlose Unisex-Toiletten die Kölner „Toilettenungleichheit“ entschärfen?

SPD Anfrage nach § 4 02.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 08.11.2021, TOP 1.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

5662 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Theresa de Bellis -Olinger 
 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.09.2021 
 
AN/1869/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 
 
Könnten kostenlose Unisex-Toiletten die Kölner „Toilettenungleichheit„ entschärfen? 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, f olgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 
13.09.2021 aufzunehmen: 
 
Kritik daran, dass es in Köln zu wenige öffentliche Toilettenanlagen gibt, hat es in den ver-
gangenen Jahren immer wieder gegeben, weswegen der Rat bereits am 17.12.2013 das Str a-
tegiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln beschlossen hat. Allerdings geht 
aus dem Evaluierungsbericht zum Strategiepapier von 2017 hervor, dass sehr wenige feste 
Toilettenanlagen neu gebaut wurden – insbesondere mangelt es in Köln stark  an das ganze 
Jahr verfügbaren Toilettenanlagen, die von allen Menschen unabhängig vom Geschlecht ge-
nutzt werden können. Laut Antwort auf die Anfrage der SPD -Fraktion „Sachstand der Umset-
zung des  Toilettenkonzeptes Köln“ vom 21.06.2021 wurden seit dem Eval uierungsbericht 
nur vier neue Standorte in Betrieb genommen: Marktplatz Brück, Jahnwiese, Severinswall 
sowie Turkuplatz.  
  
Mit der Corona -Pandemie und der Schließung privater Geschäfte, die ihre Toiletten (sog. 
Happy Toilets) für die Allgemeinheit geöffne t hatten, hat sich die Toilettensituation in Köln 
leider noch einmal verschärft. Insbesondere für Frauen stellt diese Situation eine Herausfor-
derung dar, da für sie nur die  wenigen städtischen öffentlichen Toilettenanlagen zur Verfü-
gung stehen. Diese „Toil ettenungleichheit“ taucht in der Berichterstattung in Köln nicht zum 
ersten Mal auf. So erregte die Einführung kostenloser Pissoirs bei Beibehaltung des 50 -Cent-
Entgelts für Sitz - bzw. Damentoiletten vor einigen Jahren bereits über Köln hinaus Aufsehen. 
Bis heute hat sich an dieser diskriminierenden Situation nichts geändert.

- 2 - 
 
  
Und auch lange vor der Pandemie gab es in vielen Fällen bereits durch bauliche Entschei-
dungen faktisch eine deutlich geringere Versorgung von Frauen und Mädchen gegenüber 
Jungen und  Männern. In einer öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des 
Landtags im Januar 2018 erklärte die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragen der 
Hochschulen und Universitätskliniken beispielsweise, dass in Hochschultoiletten mit hoher 
gleichzeitiger Nutzung, also etwa in der Nähe von Hörsälen, 2 Toiletten auf 100 Studenten 
kämen, während es bei den Studentinnen 1,2 Toiletten auf 100 Nutzerinnen seien. Zur Ent-
schärfung dieses Problems wurde darum für die Hochschulen u.  a. vorgeschlagen, Unis ex-
Toiletten einzurichten: „Durch den freien Zugang für alle Personen wird insbesondere 
trans*identen Personen die Nutzung von Toiletten […] ermöglicht“, und weiter: „Zudem lie-
ßen sich diese Toiletten auch gut für die Anbringung von für alle Geschlechter z ugänglichen 
Wickelmöglichkeiten nutzen.“ Dieser Vorschlag lässt sich gut auf die kommunale Lage über-
tragen. 
  
Doch in der Antwort auf eine Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender berichtete die Verwaltung, dass neben den für be hinderte Menschen verfügba-
ren Toiletten keinerlei Unisex -Toiletten in Betrieb seien – weder in Schulen, noch in anderen 
städtischen Gebäuden. Darüber hinaus teilte die Verwaltung mit, dass es aktuell keine 
grundsätzliche Verpflichtung gebe, Unisex-Toiletten einzurichten.  
 
Was die Verfügbarkeit von Wickeltischen in öffentlichen Toiletten angeht, hatte die Verwal-
tung in einer Stellungnahme zum SPD -Antrag vom 01.03.2018 statt des Einbaus von Wickel-
tischen in Herrentoiletten den Einbau in Toiletten für behinde rte Menschen sowie in ge-
meinsam genutzte Vorräume ins Spiel gebracht. Doch der größere Raum, der in Toiletten für 
behinderte bzw. rollstuhlfahrende Menschen zur Verfügung steht, stellt keinen baulichen 
Zufall dar. Es wäre falsch, Gleichstellungsbemühungen zwischen Männern und Frauen an 
dieser Stelle zuungunsten behinderter Menschen zu verwirklichen. Stattdessen böten sich 
zur Lösung dieses Problems wieder die Unisex -Toiletten an. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wie viele Erträge wer den gesamtstädtisch durch die Nutzer*innengebühr der öffent-
lichen Toilettenanlagen generiert?  
 
2. Welche Toilettenanlagen in städtischen Gebäuden bieten die räumlichen Vorausset-
zungen, um zu Unisex -Toiletten mit Wickelmöglichkeiten umgerüstet zu werden, und 
was würde das kosten?  
 
3. Wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden stehen Männern und wie viele stehen 
Frauen zur Verfügung? (Bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln.)  
 
4. Warum sind Neubauten von Toiletten in städtischen Gebäuden nicht grundsätzlich 
Unisex-Toiletten mit Wickelmöglichkeit?

- 3 - 
 
5. Welche Kosten würden entstehen, wenn dort, wo ein Umbau zu Unisex -Toiletten 
baulich nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre, ersatzweise die Toiletten-
anlagen nach den vorhandenen Sanitätsinstallationen umdeklariert  werden, von 
„Herren“ bzw. „Damen“ hin zu z. B. „Pissoirs mit WC“ oder „WCs“?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1869/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
02.09.2021
Erstellt
02.09.2021 11:59