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V/0188/2009

Von-Esmarch-Straße - Haltestelle "St.-Michael-Kirche", Fahrtrichtung "Besselweg"

Vorlagen 10.03.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 30.04.2009, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4111 Zeichen

V/0188/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Von-Esmarch-Straße - Haltestelle "St.-Michael-Kirche" Fahrtrichtung "Besselweg" 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Haltestelle „St.-Michael-Kirche“, Fahrtrichtung „Besselweg“ auf der Von-Esmarch-Straße wird 
auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (La-
geplan Nr. 4049 Blatt 1(2) vom 11.03.2009) neugebaut. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Neubau der Haltestelle Baukos-
ten in Höhe von ca. 32.000 € entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe wie 
folgt veranschlagt: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
2010 
 
 
32.000 
 
Insgesamt:   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0188/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0188/2009 
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
 
 
2010 
 
 
24.000 
 
Insgesamt:   
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereit-
stellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssetzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung 2009 – 2013 stehen. 
 
Die erforderlichen Mittel werden im Teilergebnisplan in der o. g. Produktgruppe auch in 2009 be-
reitgestellt, sollte der Zuschussgeber bereits in 2009 die beantragten Fördermittel bereitstellen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
  
 In der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
am 03.12.2008 wurde unter Punkt 3 der Vorlage V/0792/2008 das Zusatzprogramm „Barrie-
refreie Bushaltestellen 2010“ durch Amt 61 vorgestellt und durch den Ausschuss beschlos-
sen. Unter Punkt 40 der o. g. Vorlage beigefügten Tabelle wurde auch die Haltestelle „St.-
Michael-Kirche“ aufgeführt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
  
 Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Busbucht. Diese Busbucht wird in ihren Abmes-
sungen erhalten bleiben. Auf einer Länge von 18 m wird ein Niederflurbusbordstein einge-
baut, der es allen Fahrgästen ermöglicht, nahezu barrierefrei den Bus zu betreten. In Höhe 
des Bushalteschildes wird erstmalig ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und Sehbehinderte 
eingebaut. Eine Werbewartehalle ist bereits als Witterungsschutz vorhanden. 
 
 Zeitgleich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wird das Tiefbauamt auch die 
Instandsetzung der Fahrbahndecken vornehmen.  
       
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 Mit der Umsetzung der Maßnahme wird im 3. Quartal 2009 gerechnet, sollten die Fördermit-
tel durch das Land zeitnah bereitgestellt werden. Sollten die Fördermittel nicht bereits in 
2009 zur Verfügung stehen, wird die Maßnahme in 2010 gebaut. Die Verkehrsführung wird in 
beiden Fällen auf die aktuelle Situation abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
 Bei dieser Maßnahme handelt es sich um  eine Fördermaßnahme nach dem ÖPNVG NRW 
(§ 12). 75 % der Baukosten sind förderfähig. Die Mittel wurden durch die Stadt Münster be-
reits beantragt.  
 
 Beiträge Dritter (KAG, BauGB) fallen hier nicht an.

- 3 - 
V/0188/2009 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Für die Maßnahme sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
       
 Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Besselweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0188/2009
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37