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4279/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Errichtung einer Umlaufsperre in der Brüsseler Straße - Köln-Porz (Az.: 02-1600-196/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.02.2017, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2089 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4279/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Errichtung einer Umlaufsperre in der Brüsseler Straße - 
Köln-Porz (Az.: 02-1600-196/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Errich-
tung einer Umlaufsperre am Ende des Fußgängerweges in der Brüsseler Straße (Köln-Porz) Höhe 
Hausnummer 40 aus. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für ihre Eingabe und spricht sich für die Errichtung ei-
ner Umlaufsperre am Ende des Fußgängerweges in der Brüsseler Straße (Köln-Porz) Höhe Haus-
nummer 40 aus. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Petentin beantragt die Errichtung einer Umlaufsperre auf dem Fußweg zur Haltestelle Steinstraße 
abgehend von der Brüsseler Straße Höhe Hausnummer 40 (vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zwar sind an zahlreichen Gefahrenstellen im Stadtgebiet sog. Umlaufsperren installiert, um Fußgän-
ger und Radfahrer an einem unachtsamen Überqueren der Fahrbahn zu hindern. Allerdings ist in die-
sen Fällen das Befahren der Wege gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrradfahrer 
zulässig, da es sich um ausgewiesene Fuß- und Radwege handelt.  
Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um einen reinen Fußweg, welchen gemäß StVO Fahrrad-
fahrer nicht befahren dürfen. Am Ende des Weges zur Brüsseler Straße ist kein abgesenkter Bord-
stein vorhanden.  
Würde aufgrund des regelwidrigen Verhaltens eine Umlaufsperre montiert, hätte dies Einschränkun-
gen für Fußgänger mit Kinderwagen und von mobilitätseingeschränkten Personen zur Folge.  
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Eingabe in dieser Hinsicht nicht zu folgen. Allerdings wird die 
Direktion Verkehr der Polizei Köln gebeten, den Bereich verstärkt auf regelwidriges Befahren zu kon-
trollieren. 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

604 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4279/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27