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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Errichtung einer Umlaufsperre in der Brüsseler Straße - Köln-Porz (Az.: 02-1600-196/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4279/2016 vom 09.01.2017

Stand: Am 07.02.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Alternative beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4279/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Errichtung einer Umlaufsperre in der Brüsseler Straße - Köln-Porz (Az.: 02-1600-196/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Errich- tung einer Umlaufsperre am Ende des Fußgängerweges in der Brüsseler Straße (Köln-Porz) Höhe Hausnummer 40 aus. Alternative: Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für ihre Eingabe und spricht sich für die Errichtung ei- ner Umlaufsperre am Ende des Fußgängerweges in der Brüsseler Straße (Köln-Porz) Höhe Haus- nummer 40 aus. Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petentin beantragt die Errichtung einer Umlaufsperre auf dem Fußweg zur Haltestelle Steinstraße abgehend von der Brüsseler Straße Höhe Hausnummer 40 (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Zwar sind an zahlreichen Gefahrenstellen im Stadtgebiet sog. Umlaufsperren installiert, um Fußgän- ger und Radfahrer an einem unachtsamen Überqueren der Fahrbahn zu hindern. Allerdings ist in die- sen Fällen das Befahren der Wege gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrradfahrer zulässig, da es sich um ausgewiesene Fuß- und Radwege handelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um einen reinen Fußweg, welchen gemäß StVO Fahrrad- fahrer nicht befahren dürfen. Am Ende des Weges zur Brüsseler Straße ist kein abgesenkter Bord- stein vorhanden. Würde aufgrund des regelwidrigen Verhaltens eine Umlaufsperre montiert, hätte dies Einschränkun- gen für Fußgänger mit Kinderwagen und von mobilitätseingeschränkten Personen zur Folge. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Eingabe in dieser Hinsicht nicht zu folgen. Allerdings wird die Direktion Verkehr der Polizei Köln gebeten, den Bereich verstärkt auf regelwidriges Befahren zu kon- trollieren. Anlagen
  • Anlage 1 Eingabe

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Beratungsverlauf

  1. 07.02.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: Alternative beschlossen

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