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4149/2022

Planungsbeschluss für Umbaumaßnahmen in der Borsigstr. 13, 50825 Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 27.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2023, TOP 10.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Begründung_Gremienbeteiligung trotz Unterschreitung der Wertgrenzen

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Beschlussvorlage Ausschuss

6879 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 4149/2022 
Freigabedatum 27.01.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für Umbaumaßnahmen anlässlich des Einzugs der Förderschule 
Lindweiler Hof in das Schulgebäude Borsigstr. 13, 50825 Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Planungsaufnahme (bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI) für Umbaumaßnahmen am Standort Borsigstr. 13, 50825 
Köln-Ehrenfeld anlässlich des Einzugs der Förderschule Lindweiler Hof, derzeit ausgelagert in 
der Paul-Humburgstr. 13, 50737 Köln-Longerich. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzu-
treiben. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger 
Kostenschätzung auf rund 40.000 EUR (basierend auf einer Gesamtkostenschätzung der 
Baumaßnahmen von circa 400.000 EUR). Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirt-
schaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Förderschulen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe Begrün-
dung     € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Durch die reine Planung der Umbaumaßnahmen ergeben sich keine Auswirkungen auf den 
Klimaschutz.  
 
Begründung: 
Das Gebäude der Förderschule Lindweiler Hof, Rochusstr. 80, 50827 Köln (Bickendorf), wur-
de im Rahmen des Starkregenereignisses am 14.07./15.07.2021 komplett zerstört. Das 
Schulgebäude ist nicht mehr nutzbar. Die Schule wurde daher interimsweise in die Paul- 
Humburg-Str. 13, 50737 Köln (Longerich) ausgelagert. Perspektivisch soll die Förderschule 
dauerhaft in das Gebäude in der Borsigstr. 13 einziehen.  
 
Die bislang zusammen mit der Astrid-Lindgren-Schule im Gebäude Borsigstr. untergebrachte 
Gesamtschule Helios musste in Folge des Brandereignisses im November 2021 das Gebäude 
verlassen. Da eine Rückkehr der Gesamtschule Helios in dieses Gebäude nicht in Betracht 
kommt, stehen die Räumlichkeiten für die Nutzung der Förderschule zur Verfügung.  
Derzeit werden die durch den Brand beschädigten Räume, insbesondere im 3. OG sowie das 
Dachgeschoss saniert. Mit einem Abschluss der Sanierungsarbeiten ist voraussichtlich im 
Jahr 2023 zu rechnen.

3 
Raumbedarf 
Der Raumbedarf der Astrid-Lindgren-Grundschule und der Förderschule Lindweiler Hof kann 
nur durch Umbaumaßnahmen gedeckt werden. 
Die notwendigen Baumaßnahmen sind nachfolgend aufgeführt: 
Astrid-Lindgren-Schule 
Seit Auszug der Gesamtschule Helios wird die im Trakt D befindliche Küche von der Grund-
schule genutzt. Zukünftig kann dort die Mittagsversorgung der Grundschul- und Förderschul-
kinder sichergestellt werden. Die im Trakt A (Raum A015b) vorhandene Küche wird als solche 
daher nicht mehr benötigt. Diese soll zu einem Büroraum (OGS), inkl. 2 PC-Arbeitsplätze 
umgebaut werden. Der angrenzende Vorratsraum wird zukünftig als Sanitätsraum genutzt. 
Darüber hinaus ist der Umbau des ehemaligen Speiseraums in eine Bibliothek beziehungs-
weise einen Medienraum erforderlich.  
Die derzeitige Bibliothek soll zukünftig als Besprechungsraum genutzt werden. 
Lindweiler Hof 
Umbau/Teilung des Raumes A007 in 2 Räume für Schulsozialarbeit und Ganztag  
Herrichtung von WC-Anlagen (Jungen und Mädchen) im 1. und 2. Obergeschoss, Umbau des 
ehemaligen Chemieraums in zwei Ergotherapieräume, Umbau des ehemaligen Informatik-
raums in einen Unterrichtsraum, sowie bauliche Änderung für die Nutzung von Fachräumen 
für Werken und Kunst. 
Aufgrund fehlender Lagerkapazitäten ist die Errichtung eines Carports hinter Trakt E für die 
Unterbringung der Außenspielgeräte notwendig. 
Infolge einer geänderten Nutzung ergibt sich darüber hinaus die Notwendigkeit von diversen 
Anstricharbeiten für beide Schulen.  
 
Der Umzug der Förderschule sollte schnellstmöglich erfolgen, da für den Standort Paul-
Humburg-Str. 13 für die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Ossietzkystraße eine Gene-
ralinstandsetzung des Gebäudes ansteht. 
Planungskosten: 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger 
Kostenschätzung auf rund 40.000 EUR (inkl. Eigenleistung der Gebäudewirtschaft; basierend 
auf einer Gesamtkostenschätzung der Baumaßnahmen von circa 400.000 EUR).  Die Finan-
zierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die 
Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme 
über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Fläche nver-
rechnungspreises für Förderschulen. 
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Personalkosten: 
 
Es liegt kein schulrechtlicher Errichtungsbeschluss vor, bzw. dieser ist nicht erforderlich, da 
das Gebäude für eine bestehende Schule umgebaut wird und sich daraus keine schulrechtli-
chen Veränderungen ergeben.  
 
 
Weiterer Ablauf 
 
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Ausschuss 
Schule und Weiterbildung im Rahmen eines Baubeschlusses vorgelegt.

4 
Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung 
nach der Leistungspha se 3 HOAI sein. Mit Ausnahme kleinerer Ergänzungsbeschaffungen 
entstehen keine Einrichtungskosten. 
 
Bei der Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme beruht darauf, dass der Schulträger nach § 79 Schulgesetz 
NRW verpflichtet ist, den für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulraum zur 
Verfügung zu stellen.

Anlage 1 Begründung_Gremienbeteiligung trotz Unterschreitung der Wertgrenzen

1063 Zeichen

4149/2022  Anlag 1 
Planungsbeschluss für Umbaumaßnahmen anlässlich des Einzugs der Förderschule 
Lindweiler Hof in das Schulgebäude Borsigstr. 13, 50825 Köln 
hier: Gremienbeteiligung trotzt Unterschreitung der Wertgrenzen 
 
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen 402 Informationen vor, wonach sich die 
Planungskosten für die im Beschluss aufgeführten Umbaumaßnahmen am Schulstandort 
Borsigstr. bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf 100.000 € (basierend auf einer 
Gesamtkostenschätzung der Baumaßnahmen von circa 400.00 €) belaufen. 
Im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens wurden die zu erwartenden Planungskosten 
seitens der Gebäudewirtschaft auf 40.000 € korrigiert.  
Somit unterliegt der Planungsbeschluss nicht mehr der Entscheidungskompetenz der vom 
Rat gebildeten Ausschüssen gemäß § 5 Abs. Buchstabe b) Zuständigkeitsordnung.  
Dennoch wurde die Beschlussvorlage nicht gestoppt, da sie nunmehr vorrangig als 
Information der Gremien/Ausschüsse im Hinblick auf die in Zukunft anstehenden 
Umbaumaßnahmen am Standort Borsigstr. dienen soll.

Beratungsverlauf (3)

06.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4149/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.01.2023
Erstellt
05.12.2022 11:12