4149/2022
Planungsbeschluss für Umbaumaßnahmen in der Borsigstr. 13, 50825 Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 4149/2022 Freigabedatum 27.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für Umbaumaßnahmen anlässlich des Einzugs der Förderschule Lindweiler Hof in das Schulgebäude Borsigstr. 13, 50825 Köln Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Planungsaufnahme (bis ein- schließlich Leistungsphase 3 HOAI) für Umbaumaßnahmen am Standort Borsigstr. 13, 50825 Köln-Ehrenfeld anlässlich des Einzugs der Förderschule Lindweiler Hof, derzeit ausgelagert in der Paul-Humburgstr. 13, 50737 Köln-Longerich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzu- treiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rund 40.000 EUR (basierend auf einer Gesamtkostenschätzung der Baumaßnahmen von circa 400.000 EUR). Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirt- schaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun- gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Förderschulen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Begrün- dung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die reine Planung der Umbaumaßnahmen ergeben sich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Begründung: Das Gebäude der Förderschule Lindweiler Hof, Rochusstr. 80, 50827 Köln (Bickendorf), wur- de im Rahmen des Starkregenereignisses am 14.07./15.07.2021 komplett zerstört. Das Schulgebäude ist nicht mehr nutzbar. Die Schule wurde daher interimsweise in die Paul- Humburg-Str. 13, 50737 Köln (Longerich) ausgelagert. Perspektivisch soll die Förderschule dauerhaft in das Gebäude in der Borsigstr. 13 einziehen. Die bislang zusammen mit der Astrid-Lindgren-Schule im Gebäude Borsigstr. untergebrachte Gesamtschule Helios musste in Folge des Brandereignisses im November 2021 das Gebäude verlassen. Da eine Rückkehr der Gesamtschule Helios in dieses Gebäude nicht in Betracht kommt, stehen die Räumlichkeiten für die Nutzung der Förderschule zur Verfügung. Derzeit werden die durch den Brand beschädigten Räume, insbesondere im 3. OG sowie das Dachgeschoss saniert. Mit einem Abschluss der Sanierungsarbeiten ist voraussichtlich im Jahr 2023 zu rechnen. 3 Raumbedarf Der Raumbedarf der Astrid-Lindgren-Grundschule und der Förderschule Lindweiler Hof kann nur durch Umbaumaßnahmen gedeckt werden. Die notwendigen Baumaßnahmen sind nachfolgend aufgeführt: Astrid-Lindgren-Schule Seit Auszug der Gesamtschule Helios wird die im Trakt D befindliche Küche von der Grund- schule genutzt. Zukünftig kann dort die Mittagsversorgung der Grundschul- und Förderschul- kinder sichergestellt werden. Die im Trakt A (Raum A015b) vorhandene Küche wird als solche daher nicht mehr benötigt. Diese soll zu einem Büroraum (OGS), inkl. 2 PC-Arbeitsplätze umgebaut werden. Der angrenzende Vorratsraum wird zukünftig als Sanitätsraum genutzt. Darüber hinaus ist der Umbau des ehemaligen Speiseraums in eine Bibliothek beziehungs- weise einen Medienraum erforderlich. Die derzeitige Bibliothek soll zukünftig als Besprechungsraum genutzt werden. Lindweiler Hof Umbau/Teilung des Raumes A007 in 2 Räume für Schulsozialarbeit und Ganztag Herrichtung von WC-Anlagen (Jungen und Mädchen) im 1. und 2. Obergeschoss, Umbau des ehemaligen Chemieraums in zwei Ergotherapieräume, Umbau des ehemaligen Informatik- raums in einen Unterrichtsraum, sowie bauliche Änderung für die Nutzung von Fachräumen für Werken und Kunst. Aufgrund fehlender Lagerkapazitäten ist die Errichtung eines Carports hinter Trakt E für die Unterbringung der Außenspielgeräte notwendig. Infolge einer geänderten Nutzung ergibt sich darüber hinaus die Notwendigkeit von diversen Anstricharbeiten für beide Schulen. Der Umzug der Förderschule sollte schnellstmöglich erfolgen, da für den Standort Paul- Humburg-Str. 13 für die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Ossietzkystraße eine Gene- ralinstandsetzung des Gebäudes ansteht. Planungskosten: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rund 40.000 EUR (inkl. Eigenleistung der Gebäudewirtschaft; basierend auf einer Gesamtkostenschätzung der Baumaßnahmen von circa 400.000 EUR). Die Finan- zierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Fläche nver- rechnungspreises für Förderschulen. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Personalkosten: Es liegt kein schulrechtlicher Errichtungsbeschluss vor, bzw. dieser ist nicht erforderlich, da das Gebäude für eine bestehende Schule umgebaut wird und sich daraus keine schulrechtli- chen Veränderungen ergeben. Weiterer Ablauf Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Ausschuss Schule und Weiterbildung im Rahmen eines Baubeschlusses vorgelegt. 4 Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungspha se 3 HOAI sein. Mit Ausnahme kleinerer Ergänzungsbeschaffungen entstehen keine Einrichtungskosten. Bei der Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Die Umsetzung der Maßnahme beruht darauf, dass der Schulträger nach § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet ist, den für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulraum zur Verfügung zu stellen.
Anlage 1 Begründung_Gremienbeteiligung trotz Unterschreitung der Wertgrenzen
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4149/2022 Anlag 1 Planungsbeschluss für Umbaumaßnahmen anlässlich des Einzugs der Förderschule Lindweiler Hof in das Schulgebäude Borsigstr. 13, 50825 Köln hier: Gremienbeteiligung trotzt Unterschreitung der Wertgrenzen Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen 402 Informationen vor, wonach sich die Planungskosten für die im Beschluss aufgeführten Umbaumaßnahmen am Schulstandort Borsigstr. bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf 100.000 € (basierend auf einer Gesamtkostenschätzung der Baumaßnahmen von circa 400.00 €) belaufen. Im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens wurden die zu erwartenden Planungskosten seitens der Gebäudewirtschaft auf 40.000 € korrigiert. Somit unterliegt der Planungsbeschluss nicht mehr der Entscheidungskompetenz der vom Rat gebildeten Ausschüssen gemäß § 5 Abs. Buchstabe b) Zuständigkeitsordnung. Dennoch wurde die Beschlussvorlage nicht gestoppt, da sie nunmehr vorrangig als Information der Gremien/Ausschüsse im Hinblick auf die in Zukunft anstehenden Umbaumaßnahmen am Standort Borsigstr. dienen soll.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4149/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.01.2023
- Erstellt
- 05.12.2022 11:12