AN/0561/2025
Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln
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Linke Anfrage nach § 4
4643 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2025 AN/0561/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.6.2024 hat an der Rheinischen Musikschule mittlerweile dazu geführt, dass Musiklehrer*innen dort nicht mehr als Honorarkräfte arbeiten, sondern ein Angebot für eine Festanstellung nach Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVÖD) und damit eine soziale Absicherung erhalten. An der Volkshochschule Köln, der größten VHS des Landes NRW, arbeiten die Dozierenden dagegen weiterhin durchweg als Honorarkräfte, auch wenn eine Gruppe von rund 90 Dozierenden in verschiedenen Bereichen (Deutsch als Fremdsprache, Integrations- und Berufssprachkurse, Spanisch, Französisch, Italienisch, Kunst und EDV) seit langen Jahren arbeitnehmerähnlich, langjährig ihren Lebensunterhalt weitgehend oder vollständig an der VHS erarbeitet. Diese Gruppe erhält von der Stadt Urlaubsentgelte. Als Konsequenz aus dem "Herrenberg-Urteil" hat die Verwaltung nun in den vergangenen Monaten Änderungen in den Arbeitsbedingungen an der VHS herbeigeführt, die dort zu Unruhe und Protesten geführt haben. Zugleich hat der Deutsche Bundestag (Drucksache 20/14744, 30.1.2025) nach dem Herrenberg- Urteil den Weiterbildungsträgern eine gesetzliche Übergangsregelung gewährt, durch die weiterhin eine "freiberufliche" Beschäftigung der Dozierenden bis zum 31.12.2026 möglich sein soll. In der Vergangenheit hatte die Deutsche Rentenversicherung diese "freiberufliche" Anstellung in Statusfeststellungsverfahren zunehmend als Scheinselbstständigkeit eingestuft, mit der eine Einzahlung in die Sozialversicherungen umgangen wird. Nach dem Ende der Übergangsfrist Ende 2026 sind Weiterbildungsträger gehalten, eine sozialversicherungsrechtlich gesetzeskonforme Beschäftigungsform zu praktizieren. Als Konsequenz des Bundesgesetzes müssen Dozierende der VHS Köln mit ihrem Honorarvertrag seit kurzem eine Erklärung unterzeichnen, mit der sie gezwungenermaßen bis Ende 2026 auf Sozialversicherungsansprüche verzichten. Ohne die Unterschrift unter diese Erklärung erhalten sie keinen Honorarvertrag mehr. Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen. 1. Beabsichtigt die Verwaltung in der kommenden Zeit zu prüfen, wie die arbeitnehmerähnlich Arbeitenden schrittweise nach dem Ablauf der Frist ab 2027 nach TVÖD eingestellt werden können oder damit, (wie an den Volkshochschulen Essen und Dortmund) sogar 2025 oder 2026 schon zu beginnen? 2. Wie begründet die Verwaltung ihren offenbar vorliegenden Rechtsstandpunkt, dass der zweite Satz in §3a des Honorarvertrags, den Dozierende als Bedingung für die Betrauung mit einem VHS-Kurs ebenfalls unterzeichnen (mit dem sie ihre Tätigkeit auch nach dem 1.1.2027 als "freiberuflich" anerkennen, also über die Gültigkeit der Frist des Bundesgesetzes hinaus), rechtskonform ist und einer Prüfung durch eine Klage standhalten kann? 3. Inwiefern steht die Maßnahme der Verwaltung, den Dozierenden der VHS Köln den langjährigen Pausenraum mit Teeküche ohne Vorankündigung abzusperren und die Schließfächer zu entziehen im Zusammenhang mit dem "Herrenberg-Urteil" und stellt die Verwaltung nicht fest, dass dies zu einer deutlichen Verschlechterung des Betriebsklimas und zu Protesten geführt hat? 4. Sind die in Frage 3 beschriebenen Maßnahmen an der VHS Köln durch den Beschluss des Bundestages zum §127 SGB IV vom 30.1.2025 und die Zustimmungserklärung (in § 3 des Honorarvertrags) nicht hinfällig geworden, so dass den Dozierenden nun wieder Pausenraum, Teeküche und Schließfächer gewährt werden können? 5. Wann kann der Ausschuss für Schule und Weiterbildung damit rechnen, die angekündigte Vorlage zur Erhöhung der Honorare an der VHS vorgelegt zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0561/2025
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 14:17