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AN/0561/2025

Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 05.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025, TOP 3.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4643 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2025 
AN/0561/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
 
Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule 
Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der nächsten 
Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen. 
Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.6.2024 hat an der Rheinischen 
Musikschule mittlerweile dazu geführt, dass Musiklehrer*innen dort nicht mehr als Honorarkräfte 
arbeiten, sondern ein Angebot für eine Festanstellung nach Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes 
(TVÖD) und damit eine soziale Absicherung erhalten. 
An der Volkshochschule Köln, der größten VHS des Landes NRW, arbeiten die Dozierenden 
dagegen weiterhin durchweg als Honorarkräfte, auch wenn eine Gruppe von rund 90 Dozierenden 
in verschiedenen Bereichen (Deutsch als Fremdsprache, Integrations- und Berufssprachkurse, 
Spanisch, Französisch, Italienisch, Kunst und EDV) seit langen Jahren arbeitnehmerähnlich, 
langjährig ihren Lebensunterhalt weitgehend oder vollständig an der VHS erarbeitet. Diese Gruppe 
erhält von der Stadt Urlaubsentgelte. 
Als Konsequenz aus dem "Herrenberg-Urteil" hat die Verwaltung nun in den vergangenen 
Monaten Änderungen in den Arbeitsbedingungen an der VHS herbeigeführt, die dort zu Unruhe 
und Protesten geführt haben.

Zugleich hat der Deutsche Bundestag (Drucksache 20/14744, 30.1.2025) nach dem Herrenberg-
Urteil den Weiterbildungsträgern eine gesetzliche Übergangsregelung gewährt, durch die weiterhin 
eine "freiberufliche" Beschäftigung der Dozierenden bis zum 31.12.2026 möglich sein soll. In der 
Vergangenheit hatte die Deutsche Rentenversicherung diese "freiberufliche" Anstellung in 
Statusfeststellungsverfahren zunehmend als Scheinselbstständigkeit eingestuft, mit der eine 
Einzahlung in die Sozialversicherungen umgangen wird. Nach dem Ende der Übergangsfrist Ende 
2026 sind Weiterbildungsträger gehalten, eine sozialversicherungsrechtlich gesetzeskonforme 
Beschäftigungsform zu praktizieren. 
Als Konsequenz des Bundesgesetzes müssen Dozierende der VHS Köln mit ihrem Honorarvertrag 
seit kurzem eine Erklärung unterzeichnen, mit der sie gezwungenermaßen bis Ende 2026 auf 
Sozialversicherungsansprüche verzichten. Ohne die Unterschrift unter diese Erklärung erhalten sie 
keinen Honorarvertrag mehr. 
Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen. 
1. Beabsichtigt die Verwaltung in der kommenden Zeit zu prüfen, wie die 
arbeitnehmerähnlich Arbeitenden schrittweise nach dem Ablauf der Frist ab 2027 nach 
TVÖD eingestellt werden können oder damit, (wie an den Volkshochschulen Essen 
und Dortmund) sogar 2025 oder 2026 schon zu beginnen? 
2. Wie begründet die Verwaltung ihren offenbar vorliegenden Rechtsstandpunkt, dass der 
zweite Satz in §3a des Honorarvertrags, den Dozierende als Bedingung für die 
Betrauung mit einem VHS-Kurs ebenfalls unterzeichnen (mit dem sie ihre Tätigkeit 
auch nach dem 1.1.2027 als "freiberuflich" anerkennen, also über die Gültigkeit der 
Frist des Bundesgesetzes hinaus), rechtskonform ist und einer Prüfung durch eine 
Klage standhalten kann? 
3. Inwiefern steht die Maßnahme der Verwaltung, den Dozierenden der VHS Köln den 
langjährigen Pausenraum mit Teeküche ohne Vorankündigung abzusperren und die 
Schließfächer zu entziehen im Zusammenhang mit dem "Herrenberg-Urteil" und stellt 
die Verwaltung nicht fest, dass dies zu einer deutlichen Verschlechterung des 
Betriebsklimas und zu Protesten geführt hat? 
4. Sind die in Frage 3 beschriebenen Maßnahmen an der VHS Köln durch den Beschluss 
des Bundestages zum §127 SGB IV vom 30.1.2025 und die Zustimmungserklärung (in 
§ 3 des Honorarvertrags) nicht hinfällig geworden, so dass den Dozierenden nun 
wieder Pausenraum, Teeküche und Schließfächer gewährt werden können? 
5. Wann kann der Ausschuss für Schule und Weiterbildung damit rechnen, die 
angekündigte Vorlage zur Erhöhung der Honorare an der VHS vorgelegt zu 
bekommen? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0561/2025
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 14:17