Fußgängerampel auf der Bonner Landstraße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1243/2018 vom 23.04.2018
Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1243/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Fußgängerampel auf der Bonner Landstraße hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.04.2018, TOP 7.2.8 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: Frage 1: „Wie weit ist die Planung der Maßnahme?“ Frage2: „Wann wird mit den Arbeiten vor Ort begonnen?“ Frage 3: „Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Die Örtlichkeit Bonner Landstraße zwischen Hahnenstraße und Kiesgrubenweg wurde bei einem Ortstermin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass nur auf der Seite des Hahnwaldes ein gemein- samer Fuß- und Radweg eingerichtet ist. Auf der gegenüberliegenden Seite der Bonner Landstraße ist der gesamte Bereich, zwischen Hahnenstraße und Kiesgrubenweg nicht befestigt. In Höhe der Einmündung zur Hahnenstraße befindet sich eine gut ausgebaute Verkehrsinsel (Querungshilfe), die auf Seite von Rondorf in einen gut ausgebauten gemeinsamen Rad- und Fußweg mündet. Zur Sicherung dieser Verkehrsinsel wurde auf der Bonner Landstraße, im Annäherungsbereich der Verkehrsinsel, aus beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Die Bonner Landstraße (L 186) liegt außerhalb geschlossener Ortschaften. Nach den für die Verwal- tung verbindlichen Richtlinien „Anlage von Fußgängerüberwegen“ sind Fußgängerüberwege außer- halb geschlossener Ortschaften unzulässig. Die Ergänzung der vorhandenen Querungshilfe durch einen Zebrastreifen ist daher aus Rechtsgrün- den nicht möglich.
Beratungsverlauf
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23.04.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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