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V/0655/2007

Roxeler Straße / Schmeddingstraße - Bebauungsplan Nr. 505

Vorlagen 17.08.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.10.2007, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3197 Zeichen

V/0655/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Roxeler Straße / Schmeddingstraße - Bebauungsplan Nr. 505 
- Baubeschluss - 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßen, Wege und der Lärmschutzwall im Bebauungsgebiet Roxeler Stra-
ße / Schmeddingstraße Nr. 505 werden auf der Grundlage des Lageplanes Nr. 9707 Blatt 1 (1) 
vom 20.08.2007 ausgebaut. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von  
 
ca. 475.000 € für den Ausbau der Straßen und Wege,  
ca.   60.000 € für die Erstellung der Beleuchtung und 
ca. 560.000 € für die Erstellung und Bepflanzung des Lärmschutzwalles (Gesamtkosten: ca. 
1.095.000 €) 
 
entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007 – 2011 steht. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspr. 
Teilfinanzplan ausgewiesen werden. 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6306.950.1770.4 Bauk. Str. Schmeddingstraße 
BG 
2008 
2009 
2010 
500.000 
300.000 
300.000 
 
Insgesamt:   1.100.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0655/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0655/2007 
Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, z. B. die Mittelbe-
reitstellung durch den Rat, erfüllt ist. 
 
Es werden Beiträge nach dem BauGB erhoben. 
 
Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet sind der Ausbau der Erschließungsstra-
ßen und die Schüttung des Lärmschutzwalles erforderlich. Grundlage für den Ausbau der Erschlie-
ßungsstraßen ist der Bebauungsplan Nr. 505, der am 18.05.2007 rechtsverbindlich wurde. Der Bau 
der Erschließungsstraßen erfolgt unmittelbar nach dem Kanalbau im Sommer 2008. 
 
Die Grundstücke des Baugebietes werden in Form einer Ringerschließung für KFZ gegenüber der 
Einmündung Josef-Pieper-Straße an die Schmeddingstraße angebunden.  
 
Radfahrer und Fußgänger haben zum einen die Möglichkeit, an der westlichen Seite des Baugebie-
tes die Schmeddingstraße zu erreichen. Dort wird der geplante 3 m breite Rad- und Fußweg zur 
Schmeddingstraße hin geteilt, um die zusammenhängende Baumallee zu erhalten. Des Weiteren 
ist eine 3 m breite Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zur Straße Soetenkamp vorgesehen. 
 
Baulich angelegt werden 11 PKW-Stellplätze, alle weiteren öffentlichen Stellplätze werden nach der 
endgültigen Herstellung der Asphaltdecken abhängig von den Zufahrten zu den Häusern markiert. 
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,25 m, sie wird eingerahmt von 2 überfahrbaren Seitenstreifen mit ei-
ner Breite von jeweils 1 m. 
 
Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Kanalbau nach der Zu-
stimmung in der BV und im AUB (Kanalbau). Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer 
V/0670/2007. 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße
  • Schmeddingstraße
  • Josef-Pieper-Straße
  • Soetenkamp

Bebauungsplan Nr. 505

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0655/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37