V/0655/2007
Roxeler Straße / Schmeddingstraße - Bebauungsplan Nr. 505
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Beschlussvorlage
3197 Zeichen
V/0655/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Roxeler Straße / Schmeddingstraße - Bebauungsplan Nr. 505 - Baubeschluss - Beratungsfolge 18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straßen, Wege und der Lärmschutzwall im Bebauungsgebiet Roxeler Stra- ße / Schmeddingstraße Nr. 505 werden auf der Grundlage des Lageplanes Nr. 9707 Blatt 1 (1) vom 20.08.2007 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 475.000 € für den Ausbau der Straßen und Wege, ca. 60.000 € für die Erstellung der Beleuchtung und ca. 560.000 € für die Erstellung und Bepflanzung des Lärmschutzwalles (Gesamtkosten: ca. 1.095.000 €) entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2007 – 2011 steht. Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspr. Teilfinanzplan ausgewiesen werden. Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6306.950.1770.4 Bauk. Str. Schmeddingstraße BG 2008 2009 2010 500.000 300.000 300.000 Insgesamt: 1.100.000 Vorlagen-Nr.: V/0655/2007 Auskunft erteilt: Frau Vissing Ruf: 492 66 44 E-Mail: Vissing@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0655/2007 Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, z. B. die Mittelbe- reitstellung durch den Rat, erfüllt ist. Es werden Beiträge nach dem BauGB erhoben. Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet sind der Ausbau der Erschließungsstra- ßen und die Schüttung des Lärmschutzwalles erforderlich. Grundlage für den Ausbau der Erschlie- ßungsstraßen ist der Bebauungsplan Nr. 505, der am 18.05.2007 rechtsverbindlich wurde. Der Bau der Erschließungsstraßen erfolgt unmittelbar nach dem Kanalbau im Sommer 2008. Die Grundstücke des Baugebietes werden in Form einer Ringerschließung für KFZ gegenüber der Einmündung Josef-Pieper-Straße an die Schmeddingstraße angebunden. Radfahrer und Fußgänger haben zum einen die Möglichkeit, an der westlichen Seite des Baugebie- tes die Schmeddingstraße zu erreichen. Dort wird der geplante 3 m breite Rad- und Fußweg zur Schmeddingstraße hin geteilt, um die zusammenhängende Baumallee zu erhalten. Des Weiteren ist eine 3 m breite Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zur Straße Soetenkamp vorgesehen. Baulich angelegt werden 11 PKW-Stellplätze, alle weiteren öffentlichen Stellplätze werden nach der endgültigen Herstellung der Asphaltdecken abhängig von den Zufahrten zu den Häusern markiert. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,25 m, sie wird eingerahmt von 2 überfahrbaren Seitenstreifen mit ei- ner Breite von jeweils 1 m. Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Kanalbau nach der Zu- stimmung in der BV und im AUB (Kanalbau). Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0670/2007. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
- Roxeler Straße
- Schmeddingstraße
- Josef-Pieper-Straße
- Soetenkamp
Bebauungsplan Nr. 505
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0655/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37