V/0511/2007
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine
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Berichtsvorlage
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V/0511/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine hier: Zuschussanträge ohne Entscheidungsreife Beratungsfolge 09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 28.08.2007 Sportausschuss Bericht Bericht: A: Die Förderung von Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine durch die Stadt Münster Die Stadt M ünster fördert gemäß der Sportförderrichtlinie, die der Sportausschuss des Rates der Stadt Münster beschloss, die Vereinsbaumaßnahmen auf den Vereinssportstätten. Die Förderung muss von den Sportvereinen beantragt werden. Die Sportförderrichtlinie schreibt das Verfahren der Sportförderung für die geplanten Vereinsbaumaßnahmen detailliert vor. 1. Die Zuschussanträge der Vereine 1.1 Die Sportvereine, die länger als drei Jahre SSB-Mitglied sind, richten für ihre vorgesehenen Baumaßnahmen bis zum 28. Februar eines Jahr es Zuschussanträge an das städtische Sportamt. Die Vereinsanträge müssen inhaltlich verbindlichen Vorgaben genügen. 1.2 Das Sportamt prüft, ob die geplanten Baumaßnahmen sachlich notwendig sind und die An- träge die Sportförderrichtlinie erfüllen. Es bewertet die Höhe der von den SSB- Mitgliedsvereinen bezifferten Aufwendungen, die Belastungen der Vereinshaushalte und wie sich die geplanten Baumaßnahmen auf die zukunftsgerichtete Sportentwicklung Müns- ters auswirken. Das Sportamt bewertet die Dringlichkeit der vorgesehenen Vereinsbau- maßnahmen. Sofern der weitere Betrieb der Vereinssportstätten nur gesichert ist, wenn die beabsichtigten Baumaßnahmen umgehend durchgeführt werden, kann der Sportausschuss den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigen. Mit dieser Genehmi- gung dürfen die SSB-Mitgliedsvereine die Ba umaßnahmen nach einem verkürzten Zeitplan Vorlagen-Nr.: V/0511/2007 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 03.07.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0511/2007 vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster vornehmen. Die Genehmigung zieht kei- neswegs zwangsläufig eine Zuschussentscheidung der Stadt Münster nach sich. Ob ein Baukostenzuschuss aus der Sportförderung gewährt wird, entscheidet der Sportausschuss separat. In Zusammenhang mit der Förderung von Baumaßnahmen fördert die Stadt Münster auf Antrag der SSB-Mitgliedsvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial-integrative Schwerpunkte setzen. Ziel der Angebote soll sein, Menschen in Münster an Bewegung und Sport und an das Leben im Verein heranzuführen und zum Vereinsbeitritt zu bewegen. 1.3 Wenn die vorgesehenen Vereinsbaumaßnahmen durchgängig geplant sind und die Ver- einsanträge abschließend geprüft, bereitet das Sportamt für die förderfähigen Maßnahmen die Zuschussentscheidung des Sportausschusses vor. Das Sportamt trägt dem Sportaus- schuss die Vorschläge zu den beantragten Baukostenzuschüssen frühestens in dem Jahr vor, das dem Antragsjahr folgt. Die Baumaßnahmen, zu denen vorher der förderungsun- schädliche vorzeitige Baubeginn genehmigt worden war, können bis dahin durchgeführt sein. 2. Die Antragsvoraussetzungen Die SSB-Mitgliedsvereine, die für ihre geplanten Baumaßnahmen die städtische Sportförde- rung bekommen wollen, sind an die Sportförderrichtlinie gebunden. Erst wenn die Zu- schussanträge vollständig und die Baumaßnahmen förderfähig sind, kann der Sportaus- schuss über einen städtischen Baukostenzuschuss entscheiden. Zwischen der Antragsstellung durch die SSB-Mitgliedsvereine und der Zuschussentschei- dung durch den Sportausschuss liegt ein längerer Zeitraum, sofern die Anträge unvollstän- dig sind oder die Maßnahmen nur bedingt förderfähig. In der Zeit halten das Sportamt und die SSB-Mitgliedsvereine mit dem Ziel einer sachbezogenen Antragsergänzung und Pla- nung der förderfähigen Baumaßnahmen den Kontakt zueinander. Die in der Anlage 1 aufgeführten – fristgerecht eingegangenen Anträge – der SSB- Mitgliedsvereine sind aufgrund der benannten Kriterien zz. nicht förderfähig. B: Das weitere Vorgehen Um eine sachbezogenen Ausschussentscheidung vorbereiten zu können, wird das Sportamt die Antrag stellenden SSB-Mitgliedsvereine mit Blick auf eine dem Projekt förderliche Ent- scheidung beraten und im Planungs- und Förderverfahren begleiten. Das Sportamt wird den Sportausschuss über die Entwicklungen bezüglich der Projektplanung informieren und Be- schlussvorschläge zu den Vereinsanträgen unterbreiten. „Die Beschlussvorschläge werden – wie auch die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse – zwischen der Sportverwaltung und dem „Arbeitskreis vereinseigene Anlagen“ des Stadtsportbund Münster e. V. als Dachorganisation der münsterschen Sportver- eine und Interessenvertreter des Sports Münster miteinander beraten und abgestimmt“. I. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage 1 3 V/0511/2007 Anlage 1 Sportverein Geplante Baumaßnah- me Antrag vom Vorz. Bau- beginn Vorauss. Bau- kosten A n m e r k u n g Die Zuständigkeit einer Münsteraner Bezirksvertretung hängt vom künftigen Standort ab. Budo-Sport-Center (vorm. Karateclub MS- Roxel), Neu-/Ausbau Funktionsräume 28.07.03 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. Budo-Sport-Center mietete in der Innenstadt Räume für den Vereinsbetrieb. Ob er später anderweitig Räume ausbauen wird bzw. eine eigene Sport- stätte errichten, ist offen. Ohne konkrete Pläne kann keine Ent- scheidung getroffen werden. Bezirksvertretung Münster-West ARTC, Solaranlage, diverse Maßnahmen an der Außenanlage 25.02.02 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. Zwischen ARTC und dem Grundstückseigentümer ist strit- tig, ob der Vereinsstandort dau- erhaft gesichert ist. Seit der Antragstellung ist die Lage un- verändert. Ohne die Standortsi- cherung bzw. eine Standortal- ternative fehlt eine Vorausset- zung für die weitere Antragsprü- fung. TC Union, Kanalan- schluss 04.11.02 19.03.20 03 Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. TC Union erhielt für den An- schluss der Sportanlage an die öffentliche Kanalisation eine Fristverlängerung. Er möchte (siehe Antrag vom 23.04.04) erst später über einen Zuschuss entscheiden lassen. TC Union, Bau 3 Ten- nisplätze 14.11.04 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. TC Union stellte einen unvoll- ständigen Zuschussantrag. Die Unterlagen sollen später er- gänzt werden. Golfclub MS- Wilkinghege, Bau Drivingrange 08.03.04 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. Die Antragsunterlagen sind un- vollständig. Der Golfclub stellte die Ergänzung der fehlenden Unterlagen ohne Zeitangaben in Aussicht. TSC MS-Gievenbeck, Bau Gymnastikraum 06.01.04 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. TSC Münster-Gievenbeck for- mulierte seine Bauabsicht bis- lang nur ansatzweise, ohne einen detaillierten Zuschussan- trag zu stellen. Bezirksvertretung Münster-Ost CVJM, Bau Beach- Volleyball-Anlage 28.02.01 Nein Aktuell verwert- bare Die Antragsunterlagen sind un- vollständig. Der CVJM muss die 4 V/0511/2007 Sportverein Geplante Baumaßnah- me Antrag vom Vorz. Bau- beginn Vorauss. Bau- kosten A n m e r k u n g Anga- ben feh- len. offenen Fragen klären. TSV Handorf, Sanie- rung Heizung, Warm- wasseranlage 28.02.02 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. TSV Handorf schrieb dem Sportamt am 28.02.02, dass er die Maßnahmen plant. Ohne weitere Unterlagen fehlen grundlegende Entscheidungshil- fen für einen Zuschuss. Bezirksvertretung Münster-Südost Modellsportclub MS, Erweiterung Sanitär- anlage 21.10.03 Nein Aktuell verwert- bare Anga- ben feh- len. Die Antragsunterlagen sind un- vollständig, die Fördervoraus- setzungen können nur unzurei- chend geprüft werden. Der Mo- dellsportclub will seinen Antrag ergänzen. Bezirksvertretung Münster-Hiltrup TuS Hiltrup, Dach Bou- le-Anlage 09.02.04 Nein Aktuell verwert- bare Angaben fehlen. Die Grundsatzfrage nach der Überdachung von Bouleanla- gen ist zwischen TuS Hiltrup und Stadt ungeklärt. ESV, Sanierung Um- kleiden, Großspielfeld 10.02.04 Nein Aktuell verwert- bare Angaben fehlen. Zwischen ESV und dem Grundstückseigentümer der Sportanlage ist im Gespräch, wie der Vereinsstandort dauer- haft gesichert werden kann. Ohne die Standortsicherung bzw. eine Standortalternative fehlt eine Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Zu- schussantrages. ARC, Sanierung Boots- haus Rheinstr., Aus- bau Ruderzentrum Hansestraße 07.07.04 Nein Aktuell verwert- bare Angaben fehlen. Die Sanierung des Bootshau- ses hängt von den Vereinba- rungen mit dem Eigentümer ab. Das Ruderzentrum Hansestra- ße möchte ARC auf Pachtflä- chen erweitern. Ein Vertrag fehlt dafür. Ohne die Standort- sicherung bzw. eine Alternative fehlt eine Voraussetzung für die weitere Antragsbearbeitung.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Rheinstraße
- Wilkinghege
- Hansestraße 07
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0511/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37