Mandari Insight

V/0511/2007

Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine

Vorlagen 03.07.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.08.2007, TOP 1.6

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

9081 Zeichen

V/0511/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine 
hier: Zuschussanträge ohne Entscheidungsreife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
28.08.2007 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
A: Die Förderung von Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine durch die Stadt 
Münster  
 
Die Stadt M
ünster fördert gemäß der Sportförderrichtlinie, die der Sportausschuss des Rates der 
Stadt Münster beschloss, die Vereinsbaumaßnahmen auf den Vereinssportstätten. Die Förderung 
muss von den Sportvereinen beantragt werden. Die Sportförderrichtlinie schreibt das Verfahren der 
Sportförderung für die geplanten Vereinsbaumaßnahmen detailliert vor. 
 
1. Die Zuschussanträge der Vereine  
1.1 Die Sportvereine, die länger als drei Jahre SSB-Mitglied  sind, richten für ihre vorgesehenen 
Baumaßnahmen bis zum 28. Februar eines Jahr es Zuschussanträge an das städtische 
Sportamt. Die Vereinsanträge müssen inhaltlich verbindlichen Vorgaben genügen.  
1.2 Das Sportamt prüft, ob die geplanten Baumaßnahmen sachlich notwendig sind und die An-
träge die Sportförderrichtlinie erfüllen. Es  bewertet die Höhe der von den SSB-
Mitgliedsvereinen bezifferten Aufwendungen, die Belastungen der Vereinshaushalte und 
wie sich die geplanten  Baumaßnahmen auf die zukunftsgerichtete Sportentwicklung Müns-
ters auswirken. Das Sportamt bewertet die Dringlichkeit der vorgesehenen Vereinsbau-
maßnahmen. Sofern der weitere Betrieb der Vereinssportstätten nur gesichert ist, wenn die 
beabsichtigten Baumaßnahmen umgehend durchgeführt werden, kann der Sportausschuss 
den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigen. Mit dieser Genehmi-
gung dürfen die SSB-Mitgliedsvereine die Ba umaßnahmen nach einem verkürzten Zeitplan 
Vorlagen-Nr.: 
V/0511/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.07.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0511/2007 
 
vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster vornehmen. Die Genehmigung zieht kei-
neswegs zwangsläufig eine Zuschussentscheidung der Stadt Münster nach sich. Ob ein 
Baukostenzuschuss aus der Sportförderung gewährt wird, entscheidet der Sportausschuss 
separat. 
 In Zusammenhang mit der Förderung von Baumaßnahmen fördert die Stadt Münster auf 
Antrag der SSB-Mitgliedsvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial-integrative 
Schwerpunkte setzen. Ziel der Angebote soll sein, Menschen in Münster an Bewegung und 
Sport und an das Leben im Verein heranzuführen und zum Vereinsbeitritt zu bewegen.  
1.3 Wenn die vorgesehenen Vereinsbaumaßnahmen durchgängig geplant sind und die Ver-
einsanträge abschließend geprüft, bereitet das Sportamt für die förderfähigen Maßnahmen 
die Zuschussentscheidung des Sportausschusses vor. Das Sportamt trägt dem Sportaus-
schuss die Vorschläge zu den beantragten Baukostenzuschüssen frühestens in dem Jahr 
vor, das dem Antragsjahr folgt. Die Baumaßnahmen, zu denen vorher der förderungsun-
schädliche vorzeitige Baubeginn genehmigt worden war, können bis dahin durchgeführt 
sein. 
 
2. Die Antragsvoraussetzungen 
 Die SSB-Mitgliedsvereine, die für ihre geplanten Baumaßnahmen die städtische Sportförde-
rung bekommen wollen, sind an die Sportförderrichtlinie gebunden. Erst wenn die Zu-
schussanträge vollständig und die Baumaßnahmen förderfähig sind, kann der Sportaus-
schuss  über einen städtischen Baukostenzuschuss entscheiden.  
 Zwischen der Antragsstellung durch die SSB-Mitgliedsvereine und der Zuschussentschei-
dung durch den Sportausschuss liegt ein längerer Zeitraum, sofern die Anträge unvollstän-
dig sind oder die Maßnahmen nur bedingt förderfähig. In der Zeit halten das Sportamt und 
die SSB-Mitgliedsvereine mit dem Ziel einer sachbezogenen Antragsergänzung und Pla-
nung der förderfähigen Baumaßnahmen den Kontakt zueinander.  
 Die in der Anlage 1 aufgeführten – fristgerecht eingegangenen Anträge – der SSB-
Mitgliedsvereine sind aufgrund der benannten Kriterien zz. nicht förderfähig.  
 
B: Das weitere Vorgehen 
 
Um eine sachbezogenen Ausschussentscheidung vorbereiten zu können, wird das Sportamt 
die Antrag stellenden SSB-Mitgliedsvereine mit Blick auf eine dem Projekt förderliche Ent-
scheidung beraten und im Planungs- und Förderverfahren begleiten. Das Sportamt wird den 
Sportausschuss über die Entwicklungen bezüglich der Projektplanung informieren und Be-
schlussvorschläge zu den Vereinsanträgen unterbreiten.  
„Die Beschlussvorschläge werden – wie auch die Berechnung der städtischen Betriebs- und 
Mietkostenzuschüsse – zwischen der Sportverwaltung und dem „Arbeitskreis vereinseigene 
Anlagen“ des Stadtsportbund Münster e. V. als Dachorganisation der münsterschen Sportver-
eine und Interessenvertreter des Sports Münster miteinander beraten und abgestimmt“. 
 
I. V. 
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage 1

3 
V/0511/2007 
 
Anlage 1 
 
Sportverein 
Geplante Baumaßnah-
me 
Antrag 
vom 
Vorz. 
Bau-
beginn 
Vorauss. 
Bau- 
kosten 
 
A n m e r k u n g 
 
Die Zuständigkeit einer Münsteraner Bezirksvertretung hängt vom künftigen Standort 
ab. 
Budo-Sport-Center 
(vorm. Karateclub MS-
Roxel), Neu-/Ausbau  
Funktionsräume 
28.07.03 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
Budo-Sport-Center mietete in 
der Innenstadt Räume für den 
Vereinsbetrieb. Ob er später 
anderweitig Räume ausbauen 
wird bzw. eine eigene Sport-
stätte errichten, ist offen. Ohne 
konkrete Pläne kann keine Ent-
scheidung getroffen werden. 
Bezirksvertretung Münster-West 
ARTC, Solaranlage, 
diverse Maßnahmen an 
der Außenanlage  
25.02.02 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
Zwischen ARTC und dem 
Grundstückseigentümer ist strit-
tig, ob der Vereinsstandort dau-
erhaft gesichert ist. Seit der 
Antragstellung ist die Lage un-
verändert. Ohne die Standortsi-
cherung bzw. eine Standortal-
ternative fehlt eine Vorausset-
zung für die weitere Antragsprü-
fung.  
TC Union, Kanalan-
schluss 
04.11.02 19.03.20
03 
Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
TC Union erhielt für den An-
schluss der Sportanlage an die 
öffentliche Kanalisation eine 
Fristverlängerung. Er möchte 
(siehe Antrag vom 23.04.04) 
erst später über einen Zuschuss 
entscheiden lassen. 
TC Union, Bau 3 Ten-
nisplätze 
14.11.04 Nein  Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
TC Union stellte einen unvoll-
ständigen Zuschussantrag. Die 
Unterlagen sollen später er-
gänzt werden.  
Golfclub MS-
Wilkinghege, Bau  
Drivingrange 
08.03.04 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
Die Antragsunterlagen sind un-
vollständig. Der Golfclub stellte 
die Ergänzung der fehlenden 
Unterlagen ohne Zeitangaben in 
Aussicht.  
TSC MS-Gievenbeck,  
Bau Gymnastikraum 
06.01.04 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
TSC Münster-Gievenbeck for-
mulierte seine Bauabsicht bis-
lang nur ansatzweise, ohne 
einen detaillierten Zuschussan-
trag zu stellen.  
Bezirksvertretung Münster-Ost 
CVJM, Bau Beach-
Volleyball-Anlage 
28.02.01 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Die Antragsunterlagen sind un-
vollständig. Der CVJM muss die

4 
V/0511/2007 
 
Sportverein 
Geplante Baumaßnah-
me 
Antrag 
vom 
Vorz. 
Bau-
beginn 
Vorauss. 
Bau- 
kosten 
 
A n m e r k u n g 
 
Anga-
ben feh-
len. 
offenen Fragen klären. 
TSV Handorf,  Sanie-
rung Heizung, Warm-
wasseranlage 
28.02.02 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
TSV Handorf schrieb dem 
Sportamt am 28.02.02, dass er 
die Maßnahmen plant. Ohne 
weitere Unterlagen fehlen 
grundlegende Entscheidungshil-
fen für einen Zuschuss. 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
Modellsportclub MS, 
Erweiterung Sanitär-
anlage  
21.10.03 Nein  Aktuell 
verwert-
bare 
Anga-
ben feh-
len. 
Die Antragsunterlagen sind un-
vollständig, die Fördervoraus-
setzungen können nur unzurei-
chend geprüft werden. Der Mo-
dellsportclub will seinen Antrag 
ergänzen.  
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
TuS Hiltrup, Dach Bou-
le-Anlage 
09.02.04 Nein  Aktuell 
verwert-
bare 
Angaben 
fehlen. 
Die Grundsatzfrage nach der 
Überdachung von Bouleanla-
gen ist zwischen TuS Hiltrup 
und Stadt ungeklärt.  
ESV, Sanierung Um-
kleiden, Großspielfeld 
10.02.04 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Angaben 
fehlen. 
Zwischen ESV und dem 
Grundstückseigentümer der 
Sportanlage ist im Gespräch, 
wie der Vereinsstandort dauer-
haft gesichert werden kann. 
Ohne die Standortsicherung 
bzw. eine Standortalternative 
fehlt eine Voraussetzung für die 
weitere Bearbeitung des Zu-
schussantrages. 
ARC, Sanierung Boots-
haus Rheinstr.,  Aus-
bau Ruderzentrum 
Hansestraße 
07.07.04 Nein Aktuell 
verwert-
bare 
Angaben 
fehlen. 
Die Sanierung des Bootshau-
ses hängt von den Vereinba-
rungen mit dem Eigentümer ab. 
Das Ruderzentrum Hansestra-
ße möchte ARC auf Pachtflä-
chen erweitern. Ein Vertrag 
fehlt dafür. Ohne die Standort-
sicherung bzw. eine Alternative 
fehlt eine Voraussetzung für die 
weitere Antragsbearbeitung.

Beratungsverlauf (5)

09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2007 Sportausschuss
TOP 1.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rheinstraße
  • Wilkinghege
  • Hansestraße 07

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0511/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37