Mandari Insight

RR 31/2022

Zwischenbericht aus der Task Force

Sitzungsvorlage RR 26.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 26.08.2022, TOP 7.

Sitzungsvorlage RR (Zwischenbericht aus der Task Force)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Zwischenbericht Task Force - Flächenvorschläge)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Zwischenbericht aus der Task Force)

8632 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 31/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson AL3 Daniel Lüngen, 
HDin 32 Vera Müller 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 22.08.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 7. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Zwischenbericht aus der Task Force 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Zwischenbericht aus der Task Force  
 
Hintergrund und Zielsetzung 
Vor dem Hintergrund eines auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs, der einen beschleunigten 
Strukturwandel noch dringlicher macht, wurde bereits im Januar 2022 unter der Leitung von Regie-
rungspräsidentin Gisela Walsken eine Task Force „Sonderplanungszone Rheinisches Revier “ ein-
gerichtet, um den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter zu beschleunigen. 
Ziel der Task Force ist es u.a. im Rheinischen Revier, Wirtschaftsflächen zügiger auszuweisen 
bzw. umsetzen, erneuerbare Energien einschließlich der erforderlichen Netzkapazitäten schneller 
auszubauen, Verkehrsinfrastrukturen noch in diesem Jahrzehnt in Dienst zu stellen und Unterneh-
men unbürokratisch anzusiedeln. So soll die Idee einer Sonderplanungszone aus dem Wirtschafts- 
und Strukturprogramm Rheinisches Revier und dem Reviervertrag umgesetzt werden. 
Damit sieht sich die Landesregierung im Einklang mit der neuen Bundesregierung, die einen Pakt 
für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern an-
gekündigt hat. Am Beispiel des Rheinischen Reviers sollen dazu in Nordrhein-Westfalen alle recht-
lichen Spielräume genutzt werden. 
Die Task Force besteht aus den folgenden Mitgliedern: 
Die Regierungspräsidentin von Köln (Leitung), die Regierungspräsidentin von Düsseldorf (stellver-
tretende Leitung), die Regionalrastvorsitzenden von Köln und Düsseldorf, der Vorsitzende des

Sitzungsvorlage RR RR 31/2022 Seite 2 von 4 
Braunkohlenausschusses, der Geschäftsführer der ZRR, die Leitung der Stabstelle Strukturwandel 
Rheinisches Revier MWIKE NRW, die zuständige Stelle der Landesplanung im MWIKE, der Be-
reich Entfesselung im MWIKE und Fachministerien auf Abteilungsleiter-Ebene nach Bedarf. 
Bisherige Agenda 
Seit der konstituierenden Sitzung am 31.01.2022 hat die Task Force „Sonderplanungszone Rheini-
sches Revier“ in insgesamt fünf Sitzungen (04.04.2022, 06.05.2022, 24.06.2022, 10.08.2022) ge-
tagt. Der nächste Sitzungstermin befindet sich derzeit in Abstimmung. 
 
Aufgabendossier der Task Force 
Auf Basis der formulierten Zielsetzungen wurden als zentrale Aufgabenfelder in der konstituieren-
den Sitzung im Januar 2022 die drei Themenbereiche Wirtschaft (Flächenpool für zentrale Gewer-
bestandorte), Verkehrsinfrastruktur (Netze / Verkehr) sowie Erneuerbare Energie / Gigawattpakt 
identifiziert. Zudem wurde als ergänzender Themenbereich mit Sitzung vom 04.04.2022 das The-
menfeld Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen aufgenommen. 
 
Bisherige Ergebnisse der Task Force in den einzelnen Themenbereichen 
Themenbereich Wirtschaft 
Die Grundlage für die Umsetzung neuer „Transformationsstandorte“ in den Regionalplänen bietet 
§38a LPlG NRW. Diese Regelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Realisierung 
von Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier, um den hierfür erhöhten 
Flächenbedarfen gerecht zu werden. Dies auf der Basis einer Betrachtung über den üblicherweise 
zugrunde zu legenden Bedarf von 25 Jahre hinaus.  Neben der Identifikation und Begründung 
neuer Industrieflächen im Rheinischen Revier soll als weiteres Themenfeld der Task Force die 
Umsetzung bereits vorhandener Flächenpotentiale unterstützt werden durch den Abbau von 
Hemmnissen bei der Entwicklung hin zur Marktfähigkeit von Gewerbe- und   Industrieflächen. 
Die Task Force hat in den folgenden Sitzungen Standortvorschläge für neue  „Transformations-
standorte“ herausgearbeitet, die dazu geeignet sind, zukünftig in den Regionalplänen der Pla-
nungsregionen Düsseldorf und Köln planerisch gesichert zu werden. 
Im Rheinischen Revier wurden für den Regierungsbezirk Köln insgesamt sieben Standortvor-
schläge identifiziert. Diese weisen zwei unterschiedliche Ausgangslagen auf. Alle Standortvor-
schläge entstammen Anregungen von Kommunen des Rheinischen Reviers und basieren auf be-
stehenden Gewerbeflächenkonzepten der jeweiligen Teilräume. Vier der sieben Standorte wurden 
bereits im bisherigen Vorlauf zur Neuaufstellung des Regionalplans regionalplanerisch grundsätz-
lich als gut geeignete Standorte qualifiziert. Die Task Force verständigte sich darauf, hierzu mit 
den betroffenen Kommunen Kerpen, Elsdorf, Aldenhoven und Jülich in Austausch zu treten und ih-
nen so die Möglichkeit zu geben, diese mit ihrer besonderen Bedeutung als Transformationsstand-
orte in den Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplanes einzubringen. Die Auslegungsfrist im

Sitzungsvorlage RR RR 31/2022 Seite 3 von 4 
Aufstellungsverfahren zum Regionalplan endet am 31.08.2022. Für drei weitere Standorte ergeben 
sich aktuell noch offene Fragen zur Vereinbarkeit mit landesplanerischen Vorgaben. Nähere Aus-
führungen hierzu sind der Anlage zu entnehmen. 
Zudem ist es für die Ausweisung von Flächen für die Transformation von Gewerbe- und Industrie 
in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf erforderlich, dass seitens der zuständigen Regio-
nalplanungsbehörden Kriterien zur Erfüllung der in §38a LPlG NRW formulierten Anforderungen 
erarbeitet werden.  
Auch für den Regierungsbezirk Düsseldorf konnten Transformationsstandorte identifiziert werden: 
Mönchengladbach, Jüchen-Jackerath, Grevenbroich, Neuss, Kaarst, sowie Rommerskirchen. Dar-
über hinaus wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf bereits regionalplanerisch gesicherte GIB 
Standorte benannt, bei denen die Umsetzung und Entwicklung der Marktfähigkeit zukünftig durch 
die Task-Force entsprechend begleitet werden soll. 
 
Themenbereich Verkehrsinfrastruktur 
Für den Bereich des Verkehrs wurden von der Task Force u.a. drei konkrete Verkehrsinfrastruktu-
ren im Rheinischen Revier benannt. Hierbei handelt es sich um die Nord-Süd Kohlebahn/Betriebs-
bahnen RWE, Revier S-Bahn und Erschließung der LEP VI-Fläche in Geilenkirchen. Hier sollen 
Umsetzungshemmnisse und mögliche Beschleunigungsmaßnahmen identifiziert werden. Das The-
menfeld einer verkehrsträgerübergreifenden Koordinierung und Umsetzung aller Maßnahmen soll 
zukünftig gemeinsam mit dem Verkehrsministerium erarbeitet werden. Weitere Themenfelder be-
treffen die die Klärung zum Verlauf der BAB 61n, die Umsetzung eines gesamtregionalen Radver-
kehrskonzepts sowie die Einführung von Schnellbuslinien. 
 
Themenbereich Erneuerbare Energien/Gigawattpakt 
Die Task Force hat sich in diesem Themenbereich zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von 
Photovoltaikanlagen sowie vorhandenen Umsetzungshindernissen bei der Planung von Windener-
gieanlagen und Freiflächensolaranlagen befasst. Hierzu sollen in Zusammenarbeit mit der ZRR ein 
Monitoring aufgelegt werden, bei dem Vorhaben im Bereich erneuerbare Energie und spezifische 
Problemlagen identifiziert werden können. 
Die Task Force drängt darauf, für das Rheinische Revier potentiell geeignete Standorte für großflä-
chige Freiflächensolaranlagen als Planungsgrundlage für die Kommunen zu erarbeiten. Dies er-
folgt nun landesweit durch eine entsprechende Studie der LANUV.  
 
Themenbereich „Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen“  
Im Rahmen der Task Force wurden Änderungen auf der Ebene des Bundes- und Landesrechts   
diskutiert, die zur erfolgreichen Bewältigung der Energie und Mobilitätswende im Rheinischen Re-
vier notwendig sind.  Konkrete Vorschläge betreffen die erforderlichen Anpassungen auf bundes-

Sitzungsvorlage RR RR 31/2022 Seite 4 von 4 
rechtlicher Ebene u.a. BauGB und EEG sowie Anpassungen der landesplanerischen Festlegun-
gen, um den Strukturwandel- und Energiewendeprozess im Rheinischen Revier zu beschleunigen. 
Hierbei soll auch das Thema einer Planungsbeschleunigung im Bereich der Tagebaufelder aufge-
nommen werden. 
 
Ausblick zur weiteren Ausrichtung der Task Force  
Im Rahmen der letzten Sitzung wurde durch die Stabstelle Strukturwandel Rheinisches Revier mit-
geteilt, dass die neue Landesregierung angekündigt hat, die Arbeit der Task Force in den nächsten 
beiden Jahren fortzusetzen. Die Task Force wird zeitnah unter Leitung der neuen Regierungspräsi-
denten aus Düsseldorf und Köln die Arbeit in den aufgeführten Themenbereichen fortführen.  
 
 
Anlage(n): 
1. Zwischenbericht Task Force - Flächenvorschläge

Sitzungsvorlage RR (Zwischenbericht Task Force - Flächenvorschläge)

4805 Zeichen

Bezirksregierung Köln / %

Wirtschaft/“Transformationsstandorte“

Sieben „Transformationsstandorte” identifiziert (vorläufig) mit zwei unterschiedlichen
Ausgangslagen:

Standorte „Region plus Wirtschaft“ -1

Standorte, die im Rahmen des Neuaufstellungsprozesses Regionalplan Köln durch den
Prozess Region Plus Wirtschaft (Köln) als geeignete GlBplus-Standorte (= Standorte für
Vorhaben >5ha und/oder mit besonderen Standortanforderungen) qualifiziert wurden,
jedoch mangels regionalplanerisch festgelegten Bedarf nicht in den Planentwurf
aufgenommen werden konnten.

weitere Standorte - 2

Standorte, für deren Nichtberücksichtigung im Planentwurf zur Neuaufstellung des
Regionalplans Köln neben dem fehlenden regionalplanerisch festgelegten Bedarf auch ein
Widerspruch zu aktuellen Vorgaben des LEP NRW festzustellen ist.

ba, an: 2 B
VL.

ER 1

ö gt: ausgewiesen: 40 ha
e „Zus, verfügbar: 21 ha ;

DN-1.2 ‚
ausgewiesen: 2ha \,
rt ZUS. verfügbar: 9 ha.

ausgewiesep. 10 ha

ausgewiesen:-40 ha
\ zus. verfügbar: 31 ha

REK-2.1reg
OR ER ausgewiesen: 45.ha
nnd i RR N RR zus. verfügbar: 32 ha

zus-Verfügbar: 5,hä

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ (3%
&
a) Standort Kerpen (Stadt Kerpen/Rhein-Erft Kreis)

ca. 160 ha

Kerpen

Rhein-Erft-Kreis
südlich Kerpen

Standortbeschreibung
Größe: ca. 160 ha

Standortgunst:

° keine erhebl. umwelt-/regio-
nalplanerischen Restriktionen,

° zusammenhängender groß-
flächiger Standort,

° Anbindung ASB,

« gute verkehrliche Erschließung
(A61/AA),

° Kommune mit hoher Gewerbe-
flächennachfrage.

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ (3%
&
b) Standort Elsdorf (Stadt Elsdorf/Rhein-Erft Kreis)

Elsdorf

Rhein-Erft-Kreis

Elsdorf

Standortbeschreibung
Größe: ca. 115 ha

Standortgunst:

° keine erhebl. umwelt-/regio-
nalplanerischen Restriktionen

° zusammenhängender groß-
flächiger Standort mit guter
verkehrlicher Anbindung (A61),

«e Anschluss an vorhandene bzw.
geplante Gewerbestandorte,

° evtl. bimodale Optionen durch
Nähe zur Kohlebahn.

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ 0%

c) Standort Aldenhoven (Gemeinde Aldenhoven / Kreis Düren)

Aldenhoven
Kreis Düren

westl. Aldenhoven

Standortbeschreibung

Größe: ca. 90 ha

Standortgunst:

keine erhebl. umwelt-/regional-
planerischen Restriktionen
zusammenhängender großflächiger
Standort mit guter verkehrlicher
Anbindung (A44),

mögliche Synergien durch an-
grenzenden Gewerbepark als Teil
des Projekts „Future Mobility Park“
Campus Aldenhoven,
interkommunale Entwicklung in
Fortsetzung des GIB in der Stadt
Alsdorf (Städteregion Aachen).

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ 0%

d) Standort Jülich (Stadt Jülich/ Kreis Düren)

ca. 120 ha

Jülich

Kreis Düren
nördlich Jülich

Standortbeschreibung

Größe: ca. 120 ha

Standortgunst:

keine erhebl. umwelt-/regionalpl.
Restriktionen,
zusammenhängender großfl.
Standort mit guter verkehrl. An-
bindung (A44),

räumliche Fortsetzung, bestehender
Planungen (interkom. Entwicklung
„Brainergy Park“) & GIBplus im
Regionalplan-Entwurf,

günstige Lage zu Forschungs-
einrichtungen in Jülich.

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-2“ 0%

A) Tagesanlagen Hambach (Gemeinde Niederzier/ Kreis Düren)

Standortbeschreibung

Niederzier

Kreis Düren Größe: ca. 130 ha
Tagesanlage
Hambach

Standortgunst:

® zusammenhängender großflächiger
Standort mit guter verkehrlicher An-
bindung (A4) & Schiene (Kohlebahn),

e Nachnutzung/Folgenutzung aktuell
baulich/bergrechtlich geprägter vor-
belasteter Flächen (Kohlebunker,
Schiene, Werkstätten, Lager),

° avisierter Standort der neuen
Entwicklungsgesellschaft „PSW“,

° aktuell noch unter Bergrecht =
mittelfristig.

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-2“ 0%

B) Standort Erweiterung Knapsack (Städte Hürth und Erftstadt / Rhein-Erft Kreis)
Standortbeschreibung

ca.%ha

Hürth

Rhen-Erft-Kreis

Barbarahof

Größe: ca. 90 ha

Standortgunst:

zusammenhängender großflächiger
Standort mit guter verkehrlicher
Anbindung (Al),

unmittelbare Nähe Ballungsraum,
Option einer möglichen Schienen-
anbindung (gepl. Verbindung
Kohle-/ Eifelbahn),
Synergieeffekte durch Anbindung
an Betriebe/Infrastrukturen des
industriell genutzten Bereichs
Knapsack.

Bezirksregierung Köln /
Wirtschaft/“Transformationsstandorte-2“
A
C) Standort Jackerather Kreuz (Gemeinde Titz/Kreis DN, Stadt Jüchen/ Rhein-Kreis Neuss)

—_ Standortbeschreibung

Größe: ca. 50 ha

AK Jackerath

Standortgunst:
e zusammenhängender großflächiger
Standort mit guter verkehrlicher

Anbindung (A44),
° bezirksübergreifende Entwicklung,

Bestandteil der Vision „Innovation
Valley“ (Landfolge Garzweiler),

« endgültige Lage kann erst im
Rahmen des Braunkohlenplanver-
fahrens geklärt werden (Tage-
bausee, A 61).

Beratungsverlauf (1)

26.08.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 7.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 31/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
26.08.2022
Erstellt
23.08.2022 07:33