RR 31/2022
Zwischenbericht aus der Task Force
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Sitzungsvorlage RR (Zwischenbericht aus der Task Force)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 31/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson AL3 Daniel Lüngen, HDin 32 Vera Müller Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.08.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 7. zur Kenntnis TOP: Zwischenbericht aus der Task Force Vorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Zwischenbericht aus der Task Force Hintergrund und Zielsetzung Vor dem Hintergrund eines auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs, der einen beschleunigten Strukturwandel noch dringlicher macht, wurde bereits im Januar 2022 unter der Leitung von Regie- rungspräsidentin Gisela Walsken eine Task Force „Sonderplanungszone Rheinisches Revier “ ein- gerichtet, um den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter zu beschleunigen. Ziel der Task Force ist es u.a. im Rheinischen Revier, Wirtschaftsflächen zügiger auszuweisen bzw. umsetzen, erneuerbare Energien einschließlich der erforderlichen Netzkapazitäten schneller auszubauen, Verkehrsinfrastrukturen noch in diesem Jahrzehnt in Dienst zu stellen und Unterneh- men unbürokratisch anzusiedeln. So soll die Idee einer Sonderplanungszone aus dem Wirtschafts- und Strukturprogramm Rheinisches Revier und dem Reviervertrag umgesetzt werden. Damit sieht sich die Landesregierung im Einklang mit der neuen Bundesregierung, die einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern an- gekündigt hat. Am Beispiel des Rheinischen Reviers sollen dazu in Nordrhein-Westfalen alle recht- lichen Spielräume genutzt werden. Die Task Force besteht aus den folgenden Mitgliedern: Die Regierungspräsidentin von Köln (Leitung), die Regierungspräsidentin von Düsseldorf (stellver- tretende Leitung), die Regionalrastvorsitzenden von Köln und Düsseldorf, der Vorsitzende des Sitzungsvorlage RR RR 31/2022 Seite 2 von 4 Braunkohlenausschusses, der Geschäftsführer der ZRR, die Leitung der Stabstelle Strukturwandel Rheinisches Revier MWIKE NRW, die zuständige Stelle der Landesplanung im MWIKE, der Be- reich Entfesselung im MWIKE und Fachministerien auf Abteilungsleiter-Ebene nach Bedarf. Bisherige Agenda Seit der konstituierenden Sitzung am 31.01.2022 hat die Task Force „Sonderplanungszone Rheini- sches Revier“ in insgesamt fünf Sitzungen (04.04.2022, 06.05.2022, 24.06.2022, 10.08.2022) ge- tagt. Der nächste Sitzungstermin befindet sich derzeit in Abstimmung. Aufgabendossier der Task Force Auf Basis der formulierten Zielsetzungen wurden als zentrale Aufgabenfelder in der konstituieren- den Sitzung im Januar 2022 die drei Themenbereiche Wirtschaft (Flächenpool für zentrale Gewer- bestandorte), Verkehrsinfrastruktur (Netze / Verkehr) sowie Erneuerbare Energie / Gigawattpakt identifiziert. Zudem wurde als ergänzender Themenbereich mit Sitzung vom 04.04.2022 das The- menfeld Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen aufgenommen. Bisherige Ergebnisse der Task Force in den einzelnen Themenbereichen Themenbereich Wirtschaft Die Grundlage für die Umsetzung neuer „Transformationsstandorte“ in den Regionalplänen bietet §38a LPlG NRW. Diese Regelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Realisierung von Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier, um den hierfür erhöhten Flächenbedarfen gerecht zu werden. Dies auf der Basis einer Betrachtung über den üblicherweise zugrunde zu legenden Bedarf von 25 Jahre hinaus. Neben der Identifikation und Begründung neuer Industrieflächen im Rheinischen Revier soll als weiteres Themenfeld der Task Force die Umsetzung bereits vorhandener Flächenpotentiale unterstützt werden durch den Abbau von Hemmnissen bei der Entwicklung hin zur Marktfähigkeit von Gewerbe- und Industrieflächen. Die Task Force hat in den folgenden Sitzungen Standortvorschläge für neue „Transformations- standorte“ herausgearbeitet, die dazu geeignet sind, zukünftig in den Regionalplänen der Pla- nungsregionen Düsseldorf und Köln planerisch gesichert zu werden. Im Rheinischen Revier wurden für den Regierungsbezirk Köln insgesamt sieben Standortvor- schläge identifiziert. Diese weisen zwei unterschiedliche Ausgangslagen auf. Alle Standortvor- schläge entstammen Anregungen von Kommunen des Rheinischen Reviers und basieren auf be- stehenden Gewerbeflächenkonzepten der jeweiligen Teilräume. Vier der sieben Standorte wurden bereits im bisherigen Vorlauf zur Neuaufstellung des Regionalplans regionalplanerisch grundsätz- lich als gut geeignete Standorte qualifiziert. Die Task Force verständigte sich darauf, hierzu mit den betroffenen Kommunen Kerpen, Elsdorf, Aldenhoven und Jülich in Austausch zu treten und ih- nen so die Möglichkeit zu geben, diese mit ihrer besonderen Bedeutung als Transformationsstand- orte in den Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplanes einzubringen. Die Auslegungsfrist im Sitzungsvorlage RR RR 31/2022 Seite 3 von 4 Aufstellungsverfahren zum Regionalplan endet am 31.08.2022. Für drei weitere Standorte ergeben sich aktuell noch offene Fragen zur Vereinbarkeit mit landesplanerischen Vorgaben. Nähere Aus- führungen hierzu sind der Anlage zu entnehmen. Zudem ist es für die Ausweisung von Flächen für die Transformation von Gewerbe- und Industrie in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf erforderlich, dass seitens der zuständigen Regio- nalplanungsbehörden Kriterien zur Erfüllung der in §38a LPlG NRW formulierten Anforderungen erarbeitet werden. Auch für den Regierungsbezirk Düsseldorf konnten Transformationsstandorte identifiziert werden: Mönchengladbach, Jüchen-Jackerath, Grevenbroich, Neuss, Kaarst, sowie Rommerskirchen. Dar- über hinaus wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf bereits regionalplanerisch gesicherte GIB Standorte benannt, bei denen die Umsetzung und Entwicklung der Marktfähigkeit zukünftig durch die Task-Force entsprechend begleitet werden soll. Themenbereich Verkehrsinfrastruktur Für den Bereich des Verkehrs wurden von der Task Force u.a. drei konkrete Verkehrsinfrastruktu- ren im Rheinischen Revier benannt. Hierbei handelt es sich um die Nord-Süd Kohlebahn/Betriebs- bahnen RWE, Revier S-Bahn und Erschließung der LEP VI-Fläche in Geilenkirchen. Hier sollen Umsetzungshemmnisse und mögliche Beschleunigungsmaßnahmen identifiziert werden. Das The- menfeld einer verkehrsträgerübergreifenden Koordinierung und Umsetzung aller Maßnahmen soll zukünftig gemeinsam mit dem Verkehrsministerium erarbeitet werden. Weitere Themenfelder be- treffen die die Klärung zum Verlauf der BAB 61n, die Umsetzung eines gesamtregionalen Radver- kehrskonzepts sowie die Einführung von Schnellbuslinien. Themenbereich Erneuerbare Energien/Gigawattpakt Die Task Force hat sich in diesem Themenbereich zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen sowie vorhandenen Umsetzungshindernissen bei der Planung von Windener- gieanlagen und Freiflächensolaranlagen befasst. Hierzu sollen in Zusammenarbeit mit der ZRR ein Monitoring aufgelegt werden, bei dem Vorhaben im Bereich erneuerbare Energie und spezifische Problemlagen identifiziert werden können. Die Task Force drängt darauf, für das Rheinische Revier potentiell geeignete Standorte für großflä- chige Freiflächensolaranlagen als Planungsgrundlage für die Kommunen zu erarbeiten. Dies er- folgt nun landesweit durch eine entsprechende Studie der LANUV. Themenbereich „Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen“ Im Rahmen der Task Force wurden Änderungen auf der Ebene des Bundes- und Landesrechts diskutiert, die zur erfolgreichen Bewältigung der Energie und Mobilitätswende im Rheinischen Re- vier notwendig sind. Konkrete Vorschläge betreffen die erforderlichen Anpassungen auf bundes- Sitzungsvorlage RR RR 31/2022 Seite 4 von 4 rechtlicher Ebene u.a. BauGB und EEG sowie Anpassungen der landesplanerischen Festlegun- gen, um den Strukturwandel- und Energiewendeprozess im Rheinischen Revier zu beschleunigen. Hierbei soll auch das Thema einer Planungsbeschleunigung im Bereich der Tagebaufelder aufge- nommen werden. Ausblick zur weiteren Ausrichtung der Task Force Im Rahmen der letzten Sitzung wurde durch die Stabstelle Strukturwandel Rheinisches Revier mit- geteilt, dass die neue Landesregierung angekündigt hat, die Arbeit der Task Force in den nächsten beiden Jahren fortzusetzen. Die Task Force wird zeitnah unter Leitung der neuen Regierungspräsi- denten aus Düsseldorf und Köln die Arbeit in den aufgeführten Themenbereichen fortführen. Anlage(n): 1. Zwischenbericht Task Force - Flächenvorschläge
Sitzungsvorlage RR (Zwischenbericht Task Force - Flächenvorschläge)
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Bezirksregierung Köln / % Wirtschaft/“Transformationsstandorte“ Sieben „Transformationsstandorte” identifiziert (vorläufig) mit zwei unterschiedlichen Ausgangslagen: Standorte „Region plus Wirtschaft“ -1 Standorte, die im Rahmen des Neuaufstellungsprozesses Regionalplan Köln durch den Prozess Region Plus Wirtschaft (Köln) als geeignete GlBplus-Standorte (= Standorte für Vorhaben >5ha und/oder mit besonderen Standortanforderungen) qualifiziert wurden, jedoch mangels regionalplanerisch festgelegten Bedarf nicht in den Planentwurf aufgenommen werden konnten. weitere Standorte - 2 Standorte, für deren Nichtberücksichtigung im Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln neben dem fehlenden regionalplanerisch festgelegten Bedarf auch ein Widerspruch zu aktuellen Vorgaben des LEP NRW festzustellen ist. ba, an: 2 B VL. ER 1 ö gt: ausgewiesen: 40 ha e „Zus, verfügbar: 21 ha ; DN-1.2 ‚ ausgewiesen: 2ha \, rt ZUS. verfügbar: 9 ha. ausgewiesep. 10 ha ausgewiesen:-40 ha \ zus. verfügbar: 31 ha REK-2.1reg OR ER ausgewiesen: 45.ha nnd i RR N RR zus. verfügbar: 32 ha zus-Verfügbar: 5,hä Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ (3% & a) Standort Kerpen (Stadt Kerpen/Rhein-Erft Kreis) ca. 160 ha Kerpen Rhein-Erft-Kreis südlich Kerpen Standortbeschreibung Größe: ca. 160 ha Standortgunst: ° keine erhebl. umwelt-/regio- nalplanerischen Restriktionen, ° zusammenhängender groß- flächiger Standort, ° Anbindung ASB, « gute verkehrliche Erschließung (A61/AA), ° Kommune mit hoher Gewerbe- flächennachfrage. Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ (3% & b) Standort Elsdorf (Stadt Elsdorf/Rhein-Erft Kreis) Elsdorf Rhein-Erft-Kreis Elsdorf Standortbeschreibung Größe: ca. 115 ha Standortgunst: ° keine erhebl. umwelt-/regio- nalplanerischen Restriktionen ° zusammenhängender groß- flächiger Standort mit guter verkehrlicher Anbindung (A61), «e Anschluss an vorhandene bzw. geplante Gewerbestandorte, ° evtl. bimodale Optionen durch Nähe zur Kohlebahn. Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ 0% c) Standort Aldenhoven (Gemeinde Aldenhoven / Kreis Düren) Aldenhoven Kreis Düren westl. Aldenhoven Standortbeschreibung Größe: ca. 90 ha Standortgunst: keine erhebl. umwelt-/regional- planerischen Restriktionen zusammenhängender großflächiger Standort mit guter verkehrlicher Anbindung (A44), mögliche Synergien durch an- grenzenden Gewerbepark als Teil des Projekts „Future Mobility Park“ Campus Aldenhoven, interkommunale Entwicklung in Fortsetzung des GIB in der Stadt Alsdorf (Städteregion Aachen). Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-1“ 0% d) Standort Jülich (Stadt Jülich/ Kreis Düren) ca. 120 ha Jülich Kreis Düren nördlich Jülich Standortbeschreibung Größe: ca. 120 ha Standortgunst: keine erhebl. umwelt-/regionalpl. Restriktionen, zusammenhängender großfl. Standort mit guter verkehrl. An- bindung (A44), räumliche Fortsetzung, bestehender Planungen (interkom. Entwicklung „Brainergy Park“) & GIBplus im Regionalplan-Entwurf, günstige Lage zu Forschungs- einrichtungen in Jülich. Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-2“ 0% A) Tagesanlagen Hambach (Gemeinde Niederzier/ Kreis Düren) Standortbeschreibung Niederzier Kreis Düren Größe: ca. 130 ha Tagesanlage Hambach Standortgunst: ® zusammenhängender großflächiger Standort mit guter verkehrlicher An- bindung (A4) & Schiene (Kohlebahn), e Nachnutzung/Folgenutzung aktuell baulich/bergrechtlich geprägter vor- belasteter Flächen (Kohlebunker, Schiene, Werkstätten, Lager), ° avisierter Standort der neuen Entwicklungsgesellschaft „PSW“, ° aktuell noch unter Bergrecht = mittelfristig. Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-2“ 0% B) Standort Erweiterung Knapsack (Städte Hürth und Erftstadt / Rhein-Erft Kreis) Standortbeschreibung ca.%ha Hürth Rhen-Erft-Kreis Barbarahof Größe: ca. 90 ha Standortgunst: zusammenhängender großflächiger Standort mit guter verkehrlicher Anbindung (Al), unmittelbare Nähe Ballungsraum, Option einer möglichen Schienen- anbindung (gepl. Verbindung Kohle-/ Eifelbahn), Synergieeffekte durch Anbindung an Betriebe/Infrastrukturen des industriell genutzten Bereichs Knapsack. Bezirksregierung Köln / Wirtschaft/“Transformationsstandorte-2“ A C) Standort Jackerather Kreuz (Gemeinde Titz/Kreis DN, Stadt Jüchen/ Rhein-Kreis Neuss) —_ Standortbeschreibung Größe: ca. 50 ha AK Jackerath Standortgunst: e zusammenhängender großflächiger Standort mit guter verkehrlicher Anbindung (A44), ° bezirksübergreifende Entwicklung, Bestandteil der Vision „Innovation Valley“ (Landfolge Garzweiler), « endgültige Lage kann erst im Rahmen des Braunkohlenplanver- fahrens geklärt werden (Tage- bausee, A 61).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 31/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 23.08.2022 07:33