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1632/2019

Kostenentwicklung bei der Ertüchtigung der Ost-West-Achse

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 6.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5090 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 13.06.2019 
 1632/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
 
Kostenentwicklung bei der Ertüchtigung der Ost-West-Achse 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2019, 
TOP 5.2.1 
Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„In der aktuellen Vorlage 1137/2019 werden für das Los Innenstadt Tunnel 806,82 Mio. Euro ange-
setzt. In der Vorlage 3211/2018 zur Ratssitzung am 18.12.2018 wurden die Kosten für den Tunnel in 
der Variante 2+ dagegen noch mit 760 Mio. Euro angegeben. 
 
1. Wie kommt es zu dieser Kostensteigerung und wie wirkt sich diese Kostensteigerung auf den Nut-
zen-Kosten-Index aus? 
2. Wie ist in der aktuellen Vorlage 1137/2019 der Abzweig in das Mauritiusviertel berücksichtigt, ins-
besondere: Welche Länge ist für diesen Abzweig angesetzt und wo liegt demnach der Tunnel-
mund?  
 
In der aktuellen Vorlage 1137/2019 werden für das Los Innenstadt oberirdische Führung 111,86 Mio. 
Euro angesetzt. In der Vorlage 3211/2018 zur Ratssitzung am 18.12.2018 wurden die Kosten für die 
oberirdische Lösung mit 250 Mio. Euro angegeben. 
 
3. Wie kommt es zu dieser erheblichen Kostensenkung und wie wirkt sich diese Kostensenkung auf 
den Nutzen-Kosten-Index aus?  
 
Bezüglich der Variantenuntersuchung zwischen oberirdischer Lösung und Tunnel in der Variante 2+, 
die durch den Kölner Rat am 18.12.2018 beschlossen wurde, sollen laut Vorlage die Leistungen der 
Leistungsphasen 1-2 beauftragt werden. 
 
4. Ist nach Einschätzung der Verwaltung die Variantenuntersuchung damit abgeschlossen oder ist es 
notwendig, in einem weiteren Schritt Leistungen späterer Leistungsphasen zu beauftragen? 
5. Wie lange wird die Erbringung der Leistungen aus den Leistungsphasen 1-2 dauern und wann liegt 
demnach das Ergebnis der Variantenuntersuchung vor?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die im Grundsatzbeschluss vom 18.12.2018 genannte sehr grob geschätzte Kostengröße in Höhe 
von 760 Mio. Euro ist ohne Mehrwertsteuer (Nettokosten) angenommen worden und bezieht sich auf 
die Gesamtstrecke von Weiden-West bis Bensberg. Hierin sind auch nur die stadtbahnbedingten Kos-
ten enthalten. Dies war seinerzeit der Ansatz, da nur dieser Kostenansatz in der Kosten-Nutzen-
Abschätzung berücksichtigt wird.

2 
 
Bei den Kosten in Höhe von 806,82 Mio. Euro handelt es sich um die Bruttokosten (d. h. mit Mehr-
wertsteuer) für das Los Innenstadt (unterirdische Lösung vom Heumarkt bis zum Eisenbahnring). Die 
Nettokosten betragen 678 Mio. Euro. Es gibt keine Kostensteigerung, sondern nur eine differenzierte-
re Betrachtung. 
Sinn dieser erneuten Kostenbetrachtung ist die grobe Abschätzung der Planungskosten für das Vor-
haben. Im Rahmen der Kostenkalkulation für die Planungsleistungen sind zudem neben den stadt-
bahnbedingten Kosten auch Kosten für die Umgestaltung der öffentlichen Räume z. B. für die Objekt-
planung Verkehrsanlagen (Umgestaltung Straßenraum und Gutachterkosten etc.) anzusetzen, da 
diese Leistungen zum Planungsumfang gehören. 
Auswirkungen auf den Nutzen-Kosten-Index hat diese weitergehende und differenziertere Betrach-
tung nicht.  
Die Planungskosten wurden 2018 nur mit pauschalen Ansätzen veranschlagt. Zur Ermittlung des nun 
zu beschließenden Planungsbedarfs erfolgte eine genauere Ermittlung der Planungs- und Gutachter-
leistungen. Bei den in der Anlage 1 der Vorlage 1137/2019 aufgeführten Kosten handelt es sich aller-
dings auch nur um prognostizierte Kostenorientierungswerte. Die zukünftig tatsächlich anfallenden 
Planungskosten orientieren sich an den zukünftigen Baukosten und werden sich deswegen noch im 
Projektverlauf verändern. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
In den Kosten ist der Abzweig in das Mauritiusviertel mit einer Rampe in der Jahnstraße berücksich-
tigt. Die optimale Lage der Rampe wird im Zuge der weiteren Planung ermittelt. 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Die im Grundsatzbeschluss vom 18.12.2018 genannten Kosten in Höhe von 250 Mio. Euro sind Net-
tokosten und beziehen sich auf die Gesamtstrecke von Weiden-West bis Bensberg.  
Die in der Vorlage 1137/2019 aufgeführten Bruttokosten in Höhe von 111,86 Mio. Euro umfassen nur 
die Kosten für die oberirdische Führung im Innenstadtbereich.  
Auch hier wurden 2018 die Planungskosten zunächst mit pauschalen Ansätzen veranschlagt. Diese 
wurden nun, zur Ermittlung des zu beschließenden Planungsbedarfs, differenzierter ermittelt.  
 
 
Zu Frage 4: 
 
Nach Einschätzung der Verwaltung kann der Rat der Stadt Köln nach Abschluss der Vorplanung und 
auf Basis der dann vorliegenden Kostenschätzung (Leistungsphase 2) eine qualifizierte Entscheidung 
für eine der beiden Varianten treffen. 
 
 
Zu Frage 5: 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Bearbeitungszeit für die Leistungsphasen 1 und 2 nach 
Auftragsvergabe ca. 2 Jahre dauert. Es ist damit zu rechnen, dass eine Auftragsvergabe im Sommer 
2020 erfolgen kann. 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Jahnstraße
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
1632/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2019
Erstellt
08.05.2019 10:15