3083/2018
Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Im Wasserfeld" in Köln-Poll, LSG 23 und gLB 7.11, Bezirk 7
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Anlage 2 Eingriffsberechnung
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Bramey Partner Architekten AG Stand: 02.07.2018 Seite 36 Erneuerung EÜ Im Wasserfeld, km 2,410, Strecke 2656 - Landschaftspflegerischer Begleitplan Tab. 4: Eingriffsbilanzierung Code Biotoptypen Natürlichkeit Wiederherstellbar- keit Gefährdungsgrad Reifegrad Struktur- /Artenvielfalt Häufigkeit Summe (Biotop- wert) Gesetzl. gesch. Biotoptyp/ Nicht ausgleich- bar Fläche [m²] Einzelflächenwert Ausgangszustand Wälder und Forste, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen AX11, AX12 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, mit geringem bis mittlerem Baumholz oder jüngerer Forst mit einzelnen Überhältern, 60% geringes - mittleres Baumholz, 40 % Stangenholz 3 3 3 3 3 3 18 * 2979 53622 AX42 Laubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten, mit geringem bis mittlerem Baumholz oder jüngerer Forst mit einzel- nen Überhältern 2 3 3 3 3 3 17 * 1862 31654 BA11 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, geringes Baumholz 3 3 3 3 3 3 18 * 221 3978 BA12 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz 3 4 3 3 3 3 19 * 671 12749 BF32 Einzelbäume, Baumreihen, -gruppen, standortty- pisch, mittleres Baumholz 2 3 3 3 3 3 17 * 1135 19295 BB1 Gebüsch, Einzelsträucher, Strauchhecke mit über - wiegend standorttypischen Gehölzen (junges Pio- niergehölz) 3 2 2 3 2 2 14 * 3191 44674 Säume, Ruderal - und Hochstaudenfluren HH7 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern 2 2 2 2 2 2 12 * 2046 24552 Siedlungs -und Industrieflächen, Verkehrswege und sonstige Bauten HY1 versiegelte Flächen 0 0 0 0 0 0 0 * 565 0 HY2 teilversiegelte Flächen 1 0 0 0 1 1 3 * 296 888 HD4 Bahnhöfe, Verladerampen und Gleisanlagen 1 0 0 0 1 1 3 * 1599 4797 Gesamtflächenwert A 14565 196209 Planzustand Wälder und Forste, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen AX11 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, mi t Jungwuchs bis Stangenholz 4 2 2 2 3 3 16 * 4676 74816 BA11 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, Stangenholz 3 2 3 2 3 3 16 * 3052 48832 Säume, Ruderal - und Hochstaudenfluren HH7 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern 2 2 2 2 2 2 12 * 2212 26544 Landwirtschaftliche Flächen EE5 Grünlandbrachen im Krautstadium, mäßig trocken bis frisch 3 3 3 2 2 3 16 * 2165 34640 Siedlungs -und Industrieflächen, Verkehrswege und sonstige Bauten HY1 versiegelte Flächen 0 0 0 0 0 0 0 * 565 0 HY2 teilversiegelte Flächen 1 0 0 0 1 1 3 * 296 888 HD4 Bahnhöfe, Verladerampen und Gleisanlagen 1 0 0 0 1 1 3 * 1599 4797 Gesamtflächenwert B 14565 190517 Differenz Gesamtflächenwerte B - A -5692 Bramey Partner Architekten AG Stand: 02.07.2018 Seite 37 Erneuerung EÜ Im Wasserfeld, km 2,410, Strecke 2656 - Landschaftspflegerischer Begleitplan Aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A - B ergi bt sich ein Defizit von 5692 Biotopwertpunkten das mangels Verfügbarkeit aufwertungsfähiger Flächen vor Ort nicht ausgeglichen werden kann. Die Kompensation erfolgt im Rahmen der Maßnahme E_0 11 durch die Umbestockung von 6.000 m² Kiefernwald (Wertstufe 15) in naturnahen Laubwald, Wertstufe 16). Durch die daraus resultierende Aufwertung in Höhe von 6.000 Wertpunkten ist der Ei ngriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen zu bezeichnen. Die geplante Ausgleichsmaßnahme kompensiert den Aus gleichsbedarf, der sich aus den Eingriffen in das Schutzgut Biotope ergibt. Zu beachten ist, dass die Maßnahme multifunktional wirkt, d.h. sowohl Kompensationswirkungen für Biotope, für die Fauna und für den Boden besitzt. Die Baumaßnahme findet in einem visuell durch die v orhandene Bahnstrecke vorbelasteten Bereich und gleichzeitig in einem sichtverschatteten Bereic h zwischen Bahndamm und geschlossenem Hoch- wald statt. Mögliche Beeinträchtigungen des Landsch aftsbilds treten ausschließlich während der Bau- zeit auf, während das neue Brückenbauwerk im Dammkö rper der Bahnstrecke nicht als eigenständi- ges Bauwerk wahrnehmbar sein wird. Auf eine Bewertu ng der Landschaftsästhetik kann daher im vorliegenden Fall verzichtet werden. Durch die beschriebene Kompensationsmaßnahme in Ver bindung mit der Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten Flächen sind die aus dem Vorhaben resultierenden Eingriffe in Na- tur und Landschaft als ausgeglichen zu betrachten.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3083/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Im Wasserfeld" in Köln-Poll, LSG 23 und gLB 7.11, Bezirk 7 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Im Wasserfeld“ einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 08.10.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) am Strecken-km 2,410 der Strecke 2656. Die EÜ überführt die zweigleisige Bahnstrecke über den Feldweg "Im Wasserfeld". Geplant ist das vollständige Ersetzen der bestehenden Gewölbebrücke durch ein Stahlbeton- Rahmenbauwerk. Das zukünftige Brückenbauwerk wird sich in seiner Lage nicht ändern. Um eine richtlinienkonforme Bauweise zu erzielen, wird das Bauwerk ca. 2,50 m breiter. Dadurch wird sich die Bauwerksfläche um ca. 60 m² vergrößern. Die Brücke liegt in einer Außenbereichslage des Stadtteils Poll. Der Bahnkörper befindet sich im Be- reich des zu erneuernden Bauwerkes in Dammlage und grenzt unmittelbar an eine Kleingartenanlage an. Die Eisenbahnüberführung ist auf Grund des schlechten Zustandes zu erneuern. Ziel der Maßnahme ist es, die dauerhafte Verfügbarkeit der Strecke zu gewährleisten. Das Vorhaben befindet sich teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebiets L23 "Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar". Zusätzlich greift das Vorhaben südlich der Bahntrasse kleinräumig in den geschützten Landschaftsbestandteil 7.11 ein „Böschungs- und Brachflächen Im Wasserfeld, Poll“. Der Bereich ist mit dem Entwicklungsziel EZ1 südlich der Bahntrasse und aufgrund der Rekultivierung einer ehemaligen Kiesabgrabungsfläche nördlich der Trasse mit dem EZ 5 darge- stellt. Die Bahnstrecke 2656 durchquert im Untersuchungsgebiet einen Außenbereich zwischen dem Stadt- teil Poll und dem Autobahnkreuz Gremberg. Südöstlich und nordöstlich der EÜ befinden sich Brach- flächen, die aufgeforstet wurden bzw. sich sukzessiv selbst begrünt haben. Eine weitere Brachfläche nordwestlich der EÜ wird durch sukzessiv verbuschtes Grünland eingenommen. Alle Gehölz- und Brachflächen weisen Beeinträchtigungen durch ungeregelte Ablagerungen von Gartenabfällen, Plas- tik, Sperrmüll und Problemstoffe (Autobatterien, Farbeimer usw.) auf. Es fand eine gründliche Auseinandersetzung bei der Suche nach einer möglichst konfliktarmen Zu- fahrt und der Größe der benötigten Baustelleneinrichtungsflächen statt. Im Untersuchungsraum wurde im Frühjahr 2017 eine flächendeckende Nutzungskartierung bzw. Bio- toptypenkartierung durchgeführt. Der Untersuchungsraum ist im Umfeld der EÜ von Wegen, Gleisflä- chen, Gärten und Ruderalfluren meist geringer Wertigkeit geprägt. Höherwertige Biotoptypen sind im Untersuchungsgebiet die Waldbereiche nord- und südöstlich der EÜ sowie die nordwestlich gelegene Grünlandbrache mit ihren unterschiedlichen Sukzessionsstadien. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL wurden nicht kartiert, wertgebende Pflanzenarten wurden innerhalb des Baufelds nicht gefunden. Eingriff / Kompensation: Insgesamt werden ca. 14.565 m² durch das Vorhaben in Anspruch genommen, ca. 12.000 m² fallen dabei an Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen an, da das Stahlbeton-Rahmenbauwerk vor Ort zusammengebaut und mittels eines Schwerlastkrans eingebaut wird. Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Biotope werden nach Abschluss der Baumaßnahme in gleichem Umfang wiederhergestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erge- ben sich aus dem Zeitraum bis zur gleichwertigen Funktionserfüllung gemäß dem Ausgangszustand. Aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A - B ergibt sich ein Defizit von 5692 Biotopwertpunkten das mangels Verfügbarkeit aufwertungsfähiger Flächen vor Ort nicht ausgeglichen werden kann. Diese Kompensation erfolgt im Rahmen der Maßnahme E_011 durch die Umbestockung von 6.000 m² Kiefernwald (Wertstufe 15) in naturnahen Laubwald, Wertstufe 16. Durch die daraus resultierende 3 Aufwertung in Höhe von 6.000 Wertpunkten ist der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen zu bezeichnen und ist multifunktional auch für die Schutzgebiete Fauna und Boden wirksam. Artenschutz: Das gesamte Untersuchungsgebiet nördlich der Bahnstrecke ist Teil der Verbundfläche VB-K-5008- 005 "Abgrabungsgewässer im Raum Gremberg-Heumar" und weist eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund auf. Das aus vier Teilflächen bestehende Gebiet umfasst Abgrabungsgewässer- komplexe, die z.T. noch in Betrieb und z.T. bereits ausgekiest sind und mit einer Vielzahl kleinerer und größerer Gewässer einen wertvollen Lebensraum u.a. für Wasservögel und Amphibien darstel- len. Im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Juni 2017 wurden über die Abfragen von Datenbanken hinaus eigene faunistische Erhebungen der Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphi- bien durchgeführt. Während der Kartierungen konnten keine streng geschützten Arten im Untersuchungsraum festge- stellt werden. Da jedoch im Umfeld Vorkommen sowohl streng geschützte Fledermäuse als auch Amphiben und Reptilien bekannt sind, werden neben den üblichen Vermeidungsmaßnahmen (Bau- feldräumung im Winterhalbjahr regelmäßige Baufeldkontrolle) vorsorglich Maßnahmen zum Schutz ergriffen. Maßnahmen zum Schutz Bauzeitliche Errichtung eines Reptilienschutzzauns, der das Einwandern von Amphibien ver- hindert, zur Vermeidung der Besiedelung des freigestellten Baufelds durch Reptilien und Am- phibien (Maßnahme 009_VA), Vorsorgliches Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse sowie gehölz-, höhlen- oder halbhöh- lenbrütende Vogelarten (Maßnahme 010_ACEF) Befreiungsvoraussetzungen: Die Eisenbahnüberführung „Im Wasserfeld“ liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln, der diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet und geschützten Landschaftsbestandteil mit einhergehenden Ge- und Verbotsvorschriften festsetzt. Somit bedürfen die Erneuerung des Bauwer- kes und die baustellenbedingten Eingriffe einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Das öffentliche Interesse am Funktionserhalt der Güterbahnstrecke über- wiegt dem vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der Vegetationsstrukturen, welches nur temporär beeinträchtigt und nach Abschluss der Baumaßnahme größtenteils wiederhergestellt wer- den. Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan Anlage 2 Eingriffsberechnung Anlage 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen Anlage 4 Maßnahmenplan
Anlage 1 Ausschnitt aus dem Landschaftsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [360120,5642305] 1:5000 Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Stadtplan - orange, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 25.09.2018
Anlage 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen
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Bramey Partner Architekten AG Stand: 02.07.2018 Seite 24 Erneuerung EÜ Im Wasserfeld, km 2,410, Strecke 2656 - Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.4.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen Der Schwerpunkt der Landschaftspflegerischen Maßnahmen liegt zunächst auf den Schutz-, Ver- meidungs- und Minderungsmaßnahmen. Die Maßnahmen si nd im Einzelnen in Kap. 3.2 beschrieben und begründet: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände : • Umweltfachliche Baubegleitung (Schwerpunkt Natur- und Artenschutz) seitens des Vorhaben- trägers (Maßnahme 001_VA-V), • Beschränkung der Bauzeit für die Baufeldfreimachun g (Rückschnitt von Gehölzen), analog zum in § 39 BNatSchG vorgegebenen Zeitraum von 1. O ktober bis 28. Februar (Maßnahme 002_VA), • Beschränkung der Bauzeit für die Baufeldfreimachun g (Abschieben von Ruderalflur) zeitgleich mit der Gehölzrodung, im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar (Maßnahme 003_VA), • Das Baufeld ist in Ergänzung der Maßnahme 009_VA w ährend der Wanderzeiten von Amphi- bien durch eingewiesenes Baustellenpersonal während der Arbeitszeiten täglich in den Mor- genstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräbe n o.ä. gefallen sind und sich nicht selbst befreien können (Maßnahme 004_VA), • Überprüfung des Brückenbauwerks auf zwischenzeitli ch erfolgte Besiedelung durch Gebäude bewohnende Tierarten, bis maximal 4 Wochen vor dem Abriss des Bauwerks (Maßnahme 008_VA), • Bauzeitliche Errichtung eines Reptilienschutzzauns , der auch das Einwandern von Amphibien verhindert, zur Vermeidung der Besiedelung des frei gestellten Baufelds durch Reptilien und Amphibien (Maßnahme 009_VA), • Vorsorgliches Anbringen von Nisthilfen für Flederm äuse sowie gehölz-, höhlen- oder halbhöh- lenbrütende Vogelarten (Maßnahme 010_A CEF ) Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Eingriffsregelung: • Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen u nd Arbeitsstreifen gemäß der derzeitigen Nutzung (Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Tiefenlockerung, Oberbodenandeckung, Ansaat gemäß Ursprungszustand) (Maßnahme 005_V), • Ausweisung von Tabubereichen, bauzeitlicher Schutz angrenzender hochwertiger Biotoptypen vor bauzeitlichen Beeinträchtigungen und Beanspruch ungen. Aufstellen eines standfesten Bauzauns, Einweisung des Baustellenpersonals (Maßnahme 006_V), • Beschränkung der bauzeitlichen Inanspruchnahme von Gehölzen innerhalb der Zuwegungen und Arbeitsräume auf das notwendige Mindestmaß; Fäl lung nur nach örtlicher Angabe, mög- lichst keine Rodung der Wurzelstöcke (Maßnahme 007_V). Nach Abschluss der Baumaßnahme sind über die Rekult ivierung der bauzeitlich genutzten Fläche hinaus Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der verbleibenden erheblichen Bee inträchtigungen von Natur und Landschaft vorgesehen. • Umbestockung einer Windwurffläche von Nadel- in st andortgerechten Laubwald (Maßnahme 011_E).
Anlage 4 Maßnahmenplan
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Legende Biotop- und Nutzungstypen (Bezeichnung und Kürzel analog zum Bewertungsverfahren nach LupwiG 1991) Versiegelte Fläche - HY1 versiegelte Flächen Gleisanlagen - HD4 Gleisbereich Schotter-, Kies- u. Sandwege - HY2 teilversiegelte Flächen Kleingärten - HJ5 Gärten mit geringem Gehölzbestand Acker, flächig - HAO Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Grünland - EE5 Grünlandbrachen im Krautstadium Säume und Ruderalfluren - HH7 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern Gebüsch -BB1 Gebüsch, Einzelsträucher, Strauchhecke mit überwiegend standorttypischen Gehölzen Feldgehölz - BA11 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, geringes Baumholz - BA12 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz - BF32 Einzelbaum, Baumgruppe mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz Laubwald - AX11 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, Jungwuchs-Stangenholz - AX12 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, geringes-mittleres Baumholz - AX42 Laubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten, geringes-mittleres Baumholz Umgrenzung Landschaftsschutzgebiet - LSG 4907-0015 Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar Umgrenzung Geschützter Landschaftsbestandteil -LB 7.11 Böschungs- und Brachflächen „Im Wasserfeld“ Umgrenzung Biotopkatasterfläche - BK-5008-004 Gremberger Wäldchen Umgrenzung Wasserschutzgebiet - 510816 Westhoven, Zone 3a temporäre bauzeitliche Flächenbeanspruchung Bauwerk/Bauphasen Grenze des Untersuchungsraumes Vermeidungsmaßnahmen Umweltfachliche Bauüberwachung (Schwerpunkt Natur- und Artenschutz) - gesamter Baubereich Bauzeitbeschränkung (Gehölzbrüter) Baufeldfreimachung (Rodung von Gehölzen) analog zum 8 39 BNatSchG nur im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar - gesamter Baubereich Bauzeitbeschränkung (Bodenbrüter) Baufeldfreimachung (Abschieben von Ruderalflur) zeitgleich mit der Gehölzrodung, nur im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar - gesamter Baubereich Baufeldkontrolle Das Baufeld ist während der Wanderungszeit von Amphibien durch eingewiesenes Baustellenpersonal täglich in den Morgenstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräben o.ä. gefallen sind und sich nicht selbst befreien können. Die abgesammelten Amphibien sind abseits des Baufelds wieder auszusetzen. - gesamter Baubereich Rekultivierung Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen und Arbeitsstreifen gemäß der derzeitigen Nutzung (Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Ansaat und / oder Bepflanzung gemäß Ursprungszustand) Rekultivierung Ausdauernde Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte Rekultivierung Laubwald 832 Rekultivierung Gehölzstrukturen Rekultivierung/Entwicklung von Offenland Rekultivierung bauzeitlicher Bodenveränderungen, Andecken von Oberboden, Ansaat mit Regiosaatgut, (70% Gräser-30% Kräuter), Typ mager/sauer, UG 2 - Westdeutsches Tiefland Ausweisung von Tabubereichen Bauzeitlicher Schutz angrenzender hochwertiger Biotoptypen vor bau- zeitlichen Beeinträchtigungen und Beanspruchungen durch standfesten Bauzaun Fällbeschränkung Beschränkung der bauzeitlichen Inanspruchnahme von Gehölzen innerhalb der Zuwegungen und Arbeitsräume auf das notwendige Mindestmaß; Fällung nur nach örtlicher Angabe, möglichst keine Rodung der Wurzelstöcke - gesamter Baubereich 833 Bauwerkskontrolle Überprüfung des Brückenbauwerks auf zwischenzeitlich erfolgte Besiedelung durch Fledermäuse \ und den Siebenschläfer, bis maximal 4 Wochen vor dem Abriss des Bauwerks ‘L3 A Amphibien-/ Reptilienzaun 7 0 7 A bauzeitliche Errichtung eines Amphibien-/ Reptilienschutzzauns um das Baufeld; Freihalten der Gleise und der Wegebeziehung Anbringen von Nisthilfen versorgliches Anlegen von 10 Reisighaufen als Ersatznistplätze für gehölzbrütende Vogelarten, Anbringen von 10 Nisttaschen für Halbhöhlenbrüter,10 Röhren bzw. Nistkästen für Höhlenbrüter sowie 5 Kästen für Fledermäuse an geeigneten Bäumen in geeigneter Exposition. Unterl age 10.3 Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt 1 an e Übersichtsskizze ya o Ausgangsverfahren: Antragsfassung 02.07.2018 Index |Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach $ 8 AEG Vorhabenträger: Planzeichen Nr.: DB Netz AG NETZE NETZE Projekt-Nr.: Produktionsdurchführung Köln I.NP-W-D-KÖL Datum Name Er gez. [12.2017 Schmid bearb.| 06.2018 Stern Datum Unterschrift Batum "Unterschrift" Batum "Unterschrift" gepr. |06.2018 Stern Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfasser: Höhensystem: DB-Referenznetz BrameyPartne/ARCHITEKTEN DB Netz AG - - Projektrealisierung KIB Köln NETZE Bramey.Portner /AR AG Koordinatensystem:DB-Referenznetz ) BT dran Vraprungm) —Pü _ ‚chalksmühle rsprungsplan: Hermann, ‚Pünder Straße 3 Tel: 02355 / 9283-0 prungsp info@brameygroup.de . Blattgröße: 1175 x 420 02.07.2018 Baum u Maßstab: 1:1000 Vorhaben: Erneuerung EU Im Wasserfeld Strecke 2656 Abzw Köln Südbrücke — Abzw Gremberg Nord, km 2,410 Planart: Maßnahmenplan Planinhalt: Landschaftspflegerischer Begleitplan C: \Users\PB\Projekte 2017\Brücken Köln\3_Im Wasserfeld Köln-Poll\Text-Pläne\180702Wasserfeld_LBP.dwg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Im Wasserfeld
- Straße 3
- Südbrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3083/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.09.2018
- Erstellt
- 17.09.2018 13:42