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3083/2018

Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Im Wasserfeld" in Köln-Poll, LSG 23 und gLB 7.11, Bezirk 7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.09.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 08.10.2018, TOP 3.2

Anlage 2 Eingriffsberechnung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Ausschnitt aus dem Landschaftsplan

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Anlage 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen

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Anlage 4 Maßnahmenplan

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Anlage 2 Eingriffsberechnung

4430 Zeichen

Bramey Partner Architekten AG  
 
 
 
Stand: 02.07.2018  Seite 36 
Erneuerung EÜ Im Wasserfeld, km  2,410, Strecke 2656  
- Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Tab. 4: Eingriffsbilanzierung 
Code   Biotoptypen  
Natürlichkeit   
Wiederherstellbar- 
keit  
Gefährdungsgrad   
Reifegrad   
Struktur- 
/Artenvielfalt   
Häufigkeit   
Summe (Biotop- 
wert)   
Gesetzl. gesch. 
Biotoptyp/ 
Nicht ausgleich- 
bar  
Fläche [m²] 
Einzelflächenwert 
Ausgangszustand  
Wälder und Forste, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen   
AX11, 
AX12 
Laubholzforste standorttypischer Baumarten, mit 
geringem bis mittlerem Baumholz oder jüngerer 
Forst mit einzelnen Überhältern, 60% geringes - 
mittleres Baumholz, 40 % Stangenholz 
3 3 3 3 3 3 18 * 2979 
 53622  
AX42 Laubmischbestände mit Anteilen bodenständiger 
und nicht bodenständiger Arten, mit geringem bis 
mittlerem Baumholz oder jüngerer Forst mit einzel- 
nen Überhältern 
2 3 3 3 3 3 17 * 1862 
 31654  
BA11 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen 
Gehölzen, geringes Baumholz 
3 3 3 3 3 3 18 * 221  3978  
BA12 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen 
Gehölzen, mittleres Baumholz 
3 4 3 3 3 3 19 * 671  12749  
BF32 Einzelbäume, Baumreihen, -gruppen, standortty-
pisch, mittleres Baumholz 
2 3 3 3 3 3 17 * 1135  19295  
BB1 Gebüsch, Einzelsträucher, Strauchhecke mit über -
wiegend standorttypischen Gehölzen (junges Pio- 
niergehölz) 
3 2 2 3 2 2 14 * 3191 
 44674  
Säume, Ruderal - und Hochstaudenfluren  
HH7 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und 
Wegrändern  
2 2 2 2 2 2 12 * 2046  24552  
Siedlungs -und Industrieflächen, Verkehrswege und sonstige Bauten   
HY1 versiegelte Flächen 0 0 0 0 0 0 0 * 565  0 
HY2 teilversiegelte Flächen 1 0 0 0 1 1 3 * 296  888  
HD4 Bahnhöfe, Verladerampen und Gleisanlagen 1 0 0 0 1 1 3 * 1599  4797  
Gesamtflächenwert A   14565  196209  
Planzustand  
Wälder und Forste, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen   
AX11 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, mi t 
Jungwuchs bis Stangenholz  
4 2 2 2 3 3 16 * 4676  74816  
BA11 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen 
Gehölzen, Stangenholz 
3 2 3 2 3 3 16 * 3052  48832  
Säume, Ruderal - und Hochstaudenfluren  
HH7 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und 
Wegrändern  
2 2 2 2 2 2 12 * 2212  26544  
Landwirtschaftliche Flächen  
EE5 Grünlandbrachen im Krautstadium, mäßig trocken 
bis frisch 
3 3 3 2 2 3 16 * 2165  34640  
Siedlungs -und Industrieflächen, Verkehrswege und sonstige Bauten   
HY1 versiegelte Flächen 0 0 0 0 0 0 0 * 565  0 
HY2 teilversiegelte Flächen 1 0 0 0 1 1 3 * 296  888  
HD4 Bahnhöfe, Verladerampen und Gleisanlagen 1 0 0 0 1 1 3 * 1599  4797  
Gesamtflächenwert B  14565  190517  
Differenz Gesamtflächenwerte B - A -5692

Bramey Partner Architekten AG  
 
 
 
Stand: 02.07.2018  Seite 37 
Erneuerung EÜ Im Wasserfeld, km  2,410, Strecke 2656  
- Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
Aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A - B ergi bt sich ein Defizit von 5692 Biotopwertpunkten 
das mangels Verfügbarkeit aufwertungsfähiger Flächen vor Ort nicht ausgeglichen werden kann. 
Die Kompensation erfolgt im Rahmen der Maßnahme E_0 11 durch die Umbestockung von 6.000 m² 
Kiefernwald (Wertstufe 15) in naturnahen Laubwald, Wertstufe 16). Durch die daraus resultierende 
Aufwertung in Höhe von 6.000 Wertpunkten ist der Ei ngriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen 
zu bezeichnen. 
Die geplante Ausgleichsmaßnahme kompensiert den Aus gleichsbedarf, der sich aus den Eingriffen in 
das Schutzgut Biotope ergibt. Zu beachten ist, dass  die Maßnahme multifunktional wirkt, d.h. sowohl 
Kompensationswirkungen für Biotope, für die Fauna und für den Boden besitzt.  
Die Baumaßnahme findet in einem visuell durch die v orhandene Bahnstrecke vorbelasteten Bereich 
und gleichzeitig in einem sichtverschatteten Bereic h zwischen Bahndamm und geschlossenem Hoch- 
wald statt. Mögliche Beeinträchtigungen des Landsch aftsbilds treten ausschließlich während der Bau- 
zeit auf, während das neue Brückenbauwerk im Dammkö rper der Bahnstrecke nicht als eigenständi- 
ges Bauwerk wahrnehmbar sein wird. Auf eine Bewertu ng der Landschaftsästhetik kann daher im 
vorliegenden Fall verzichtet werden. 
 
Durch die beschriebene Kompensationsmaßnahme in Ver bindung mit der Rekultivierung der 
bauzeitlich beanspruchten Flächen sind die aus dem Vorhaben resultierenden Eingriffe in Na- 
tur und Landschaft als ausgeglichen zu betrachten.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3083/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Im Wasserfeld" in Köln-Poll, LSG 23 und gLB 7.11, 
Bezirk 7 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Im 
Wasserfeld“ einverstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 08.10.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) am Strecken-km 2,410 der 
Strecke 2656. Die EÜ überführt die zweigleisige Bahnstrecke über den Feldweg "Im Wasserfeld". 
Geplant ist das vollständige Ersetzen der bestehenden Gewölbebrücke durch ein Stahlbeton-
Rahmenbauwerk. Das zukünftige Brückenbauwerk wird sich in seiner Lage nicht ändern. Um eine 
richtlinienkonforme Bauweise zu erzielen, wird das Bauwerk ca. 2,50 m breiter. Dadurch wird sich die 
Bauwerksfläche um ca. 60 m² vergrößern. 
Die Brücke liegt in einer Außenbereichslage des Stadtteils Poll. Der Bahnkörper befindet sich im Be-
reich des zu erneuernden Bauwerkes in Dammlage und grenzt unmittelbar an eine Kleingartenanlage 
an. 
Die Eisenbahnüberführung ist auf Grund des schlechten Zustandes zu erneuern. Ziel der Maßnahme 
ist es, die dauerhafte Verfügbarkeit der Strecke zu gewährleisten.  
Das Vorhaben befindet sich teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebiets L23 "Freiraum um das 
Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar". Zusätzlich greift das Vorhaben südlich der Bahntrasse 
kleinräumig in den geschützten Landschaftsbestandteil 7.11 ein „Böschungs- und Brachflächen Im 
Wasserfeld, Poll“. Der Bereich ist mit dem Entwicklungsziel EZ1 südlich der Bahntrasse und aufgrund 
der Rekultivierung einer ehemaligen Kiesabgrabungsfläche nördlich der Trasse mit dem EZ 5 darge-
stellt. 
Die Bahnstrecke 2656 durchquert im Untersuchungsgebiet einen Außenbereich zwischen dem Stadt-
teil Poll und dem Autobahnkreuz Gremberg. Südöstlich und nordöstlich der EÜ befinden sich Brach-
flächen, die aufgeforstet wurden bzw. sich sukzessiv selbst begrünt haben. Eine weitere Brachfläche 
nordwestlich der EÜ wird durch sukzessiv verbuschtes Grünland eingenommen. Alle Gehölz- und 
Brachflächen weisen Beeinträchtigungen durch ungeregelte Ablagerungen von Gartenabfällen, Plas-
tik, Sperrmüll und Problemstoffe (Autobatterien, Farbeimer usw.) auf. 
 
Es fand eine gründliche Auseinandersetzung bei der Suche nach einer möglichst konfliktarmen Zu-
fahrt und der Größe der benötigten Baustelleneinrichtungsflächen statt. 
Im Untersuchungsraum wurde im Frühjahr 2017 eine flächendeckende Nutzungskartierung bzw. Bio-
toptypenkartierung durchgeführt. Der Untersuchungsraum ist im Umfeld der EÜ von Wegen, Gleisflä-
chen, Gärten und Ruderalfluren meist geringer Wertigkeit geprägt. Höherwertige Biotoptypen sind im 
Untersuchungsgebiet die Waldbereiche nord- und südöstlich der EÜ sowie die nordwestlich gelegene 
Grünlandbrache mit ihren unterschiedlichen Sukzessionsstadien. Lebensraumtypen nach Anhang I 
der FFH-RL wurden nicht kartiert, wertgebende Pflanzenarten wurden innerhalb des Baufelds nicht 
gefunden. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Insgesamt werden ca. 14.565 m² durch das Vorhaben in Anspruch genommen, ca. 12.000 m² fallen 
dabei an Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen an, da das Stahlbeton-Rahmenbauwerk vor Ort 
zusammengebaut und mittels eines Schwerlastkrans eingebaut wird.  
 
Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Biotope werden nach Abschluss der Baumaßnahme in 
gleichem Umfang wiederhergestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erge-
ben sich aus dem Zeitraum bis zur gleichwertigen Funktionserfüllung gemäß dem Ausgangszustand. 
Aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A - B ergibt sich ein Defizit von 5692 Biotopwertpunkten 
das mangels Verfügbarkeit aufwertungsfähiger Flächen vor Ort nicht ausgeglichen werden kann. 
Diese Kompensation erfolgt im Rahmen der Maßnahme E_011 durch die Umbestockung von 6.000 
m² Kiefernwald (Wertstufe 15) in naturnahen Laubwald, Wertstufe 16. Durch die daraus resultierende

3 
Aufwertung in Höhe von 6.000 Wertpunkten ist der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen 
zu bezeichnen und ist multifunktional auch für die Schutzgebiete Fauna und Boden wirksam. 
 
Artenschutz: 
Das gesamte Untersuchungsgebiet nördlich der Bahnstrecke ist Teil der Verbundfläche VB-K-5008- 
005 "Abgrabungsgewässer im Raum Gremberg-Heumar" und weist eine besondere Bedeutung für 
den Biotopverbund auf. Das aus vier Teilflächen bestehende Gebiet umfasst Abgrabungsgewässer-
komplexe, die z.T. noch in Betrieb und z.T. bereits ausgekiest sind und mit einer Vielzahl kleinerer 
und größerer Gewässer einen wertvollen Lebensraum u.a. für Wasservögel und Amphibien darstel-
len. 
Im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Juni 2017 wurden über die Abfragen von Datenbanken 
hinaus eigene faunistische Erhebungen der Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphi-
bien durchgeführt. 
 
Während der Kartierungen konnten keine streng geschützten Arten im Untersuchungsraum festge-
stellt werden. Da jedoch im Umfeld Vorkommen sowohl streng geschützte Fledermäuse als auch 
Amphiben und Reptilien bekannt sind, werden neben den üblichen Vermeidungsmaßnahmen (Bau-
feldräumung im Winterhalbjahr regelmäßige Baufeldkontrolle) vorsorglich Maßnahmen zum Schutz 
ergriffen. 
 
Maßnahmen zum Schutz 
 Bauzeitliche Errichtung eines Reptilienschutzzauns, der das Einwandern von Amphibien ver-
hindert, zur Vermeidung der Besiedelung des freigestellten Baufelds durch Reptilien und Am-
phibien (Maßnahme 009_VA), 
 Vorsorgliches Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse sowie gehölz-, höhlen- oder halbhöh-
lenbrütende Vogelarten (Maßnahme 010_ACEF) 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Eisenbahnüberführung „Im Wasserfeld“ liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt 
Köln, der diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet und geschützten Landschaftsbestandteil mit 
einhergehenden Ge- und Verbotsvorschriften festsetzt. Somit bedürfen die Erneuerung des Bauwer-
kes und die baustellenbedingten Eingriffe einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG vor. Das öffentliche Interesse am Funktionserhalt der Güterbahnstrecke über-
wiegt dem vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der Vegetationsstrukturen, welches nur 
temporär beeinträchtigt und nach Abschluss der Baumaßnahme größtenteils wiederhergestellt wer-
den. 
 
Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG 
erteilt werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan 
Anlage 2 Eingriffsberechnung 
Anlage 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen 
Anlage 4 Maßnahmenplan

Anlage 1 Ausschnitt aus dem Landschaftsplan

516 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [360120,5642305]   1:5000
 
Ausschnitt aus dem Landschaftsplan
Stadtplan - orange, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 25.09.2018

Anlage 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen

2937 Zeichen

Bramey Partner Architekten AG  
 
 
 
Stand: 02.07.2018  Seite 24 
Erneuerung EÜ Im Wasserfeld, km  2,410, Strecke 2656  
- Landschaftspflegerischer Begleitplan 
2.4.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen 
Der Schwerpunkt der Landschaftspflegerischen Maßnahmen  liegt zunächst auf den Schutz-, Ver- 
meidungs- und Minderungsmaßnahmen. Die Maßnahmen si nd im Einzelnen in Kap. 3.2 beschrieben 
und begründet: 
Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände 
:  
•  Umweltfachliche Baubegleitung (Schwerpunkt Natur- und Artenschutz) seitens des Vorhaben- 
trägers (Maßnahme 001_VA-V), 
•  Beschränkung der Bauzeit für die Baufeldfreimachun g (Rückschnitt von Gehölzen), analog 
zum in § 39 BNatSchG vorgegebenen Zeitraum von 1. O ktober bis 28. Februar (Maßnahme 
002_VA), 
•  Beschränkung der Bauzeit für die Baufeldfreimachun g (Abschieben von Ruderalflur) zeitgleich 
mit der Gehölzrodung, im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar (Maßnahme 003_VA), 
•  Das Baufeld ist in Ergänzung der Maßnahme 009_VA w ährend der Wanderzeiten von Amphi- 
bien durch eingewiesenes Baustellenpersonal während  der Arbeitszeiten täglich in den Mor- 
genstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräbe n o.ä. gefallen sind und sich nicht selbst 
befreien können (Maßnahme 004_VA), 
•  Überprüfung des Brückenbauwerks auf zwischenzeitli ch erfolgte Besiedelung durch Gebäude 
bewohnende Tierarten, bis maximal 4 Wochen vor dem Abriss des Bauwerks (Maßnahme 
008_VA), 
•  Bauzeitliche Errichtung eines Reptilienschutzzauns , der auch das Einwandern von Amphibien 
verhindert, zur Vermeidung der Besiedelung des frei gestellten Baufelds durch Reptilien und 
Amphibien  (Maßnahme 009_VA), 
•  Vorsorgliches Anbringen von Nisthilfen für Flederm äuse sowie gehölz-, höhlen- oder halbhöh- 
lenbrütende Vogelarten (Maßnahme 010_A CEF ) 
Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Eingriffsregelung:  
•  Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen u nd Arbeitsstreifen gemäß der derzeitigen 
Nutzung (Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Tiefenlockerung, Oberbodenandeckung, 
Ansaat gemäß Ursprungszustand) (Maßnahme 005_V), 
•  Ausweisung von Tabubereichen, bauzeitlicher Schutz  angrenzender hochwertiger Biotoptypen 
vor bauzeitlichen Beeinträchtigungen und Beanspruch ungen. Aufstellen eines standfesten 
Bauzauns, Einweisung des Baustellenpersonals (Maßnahme 006_V), 
•  Beschränkung der bauzeitlichen Inanspruchnahme von  Gehölzen innerhalb der Zuwegungen 
und Arbeitsräume auf das notwendige Mindestmaß; Fäl lung nur nach örtlicher Angabe, mög- 
lichst keine Rodung der Wurzelstöcke (Maßnahme 007_V). 
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind über die Rekult ivierung  der bauzeitlich genutzten Fläche 
hinaus Ersatzmaßnahmen  zur Kompensation der verbleibenden erheblichen Bee inträchtigungen von 
Natur und Landschaft vorgesehen. 
•  Umbestockung einer Windwurffläche von Nadel- in st andortgerechten Laubwald (Maßnahme 
011_E).

Anlage 4 Maßnahmenplan

5197 Zeichen

Legende

Biotop- und Nutzungstypen
(Bezeichnung und Kürzel analog zum Bewertungsverfahren nach LupwiG 1991)

Versiegelte Fläche
- HY1 versiegelte Flächen

Gleisanlagen
- HD4 Gleisbereich

Schotter-, Kies- u. Sandwege
- HY2 teilversiegelte Flächen

Kleingärten
- HJ5 Gärten mit geringem Gehölzbestand

Acker, flächig
- HAO Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend

Grünland
- EE5 Grünlandbrachen im Krautstadium

Säume und Ruderalfluren
- HH7 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern

Gebüsch
-BB1 Gebüsch, Einzelsträucher, Strauchhecke mit überwiegend standorttypischen Gehölzen

Feldgehölz
- BA11 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, geringes Baumholz
- BA12 Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz

- BF32 Einzelbaum, Baumgruppe mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz

Laubwald
- AX11 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, Jungwuchs-Stangenholz
- AX12 Laubholzforste standorttypischer Baumarten, geringes-mittleres Baumholz

- AX42 Laubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten,
geringes-mittleres Baumholz

Umgrenzung Landschaftsschutzgebiet
- LSG 4907-0015 Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar

Umgrenzung Geschützter Landschaftsbestandteil
-LB 7.11 Böschungs- und Brachflächen „Im Wasserfeld“

Umgrenzung Biotopkatasterfläche
- BK-5008-004 Gremberger Wäldchen

Umgrenzung Wasserschutzgebiet
- 510816 Westhoven, Zone 3a

temporäre bauzeitliche Flächenbeanspruchung

Bauwerk/Bauphasen

Grenze des Untersuchungsraumes

Vermeidungsmaßnahmen

Umweltfachliche Bauüberwachung
(Schwerpunkt Natur- und Artenschutz)
- gesamter Baubereich

Bauzeitbeschränkung (Gehölzbrüter)

Baufeldfreimachung (Rodung von Gehölzen) analog zum 8 39 BNatSchG
nur im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar

- gesamter Baubereich

Bauzeitbeschränkung (Bodenbrüter)

Baufeldfreimachung (Abschieben von Ruderalflur) zeitgleich mit der Gehölzrodung,
nur im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar

- gesamter Baubereich

Baufeldkontrolle

Das Baufeld ist während der Wanderungszeit von Amphibien durch eingewiesenes Baustellenpersonal
täglich in den Morgenstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräben o.ä. gefallen sind und sich nicht
selbst befreien können. Die abgesammelten Amphibien sind abseits des Baufelds wieder auszusetzen.
- gesamter Baubereich

Rekultivierung

Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen und Arbeitsstreifen gemäß der
derzeitigen Nutzung (Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Ansaat und /
oder Bepflanzung gemäß Ursprungszustand)

Rekultivierung Ausdauernde Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte

Rekultivierung Laubwald 832
Rekultivierung Gehölzstrukturen
Rekultivierung/Entwicklung von Offenland
Rekultivierung bauzeitlicher Bodenveränderungen, Andecken von Oberboden, Ansaat mit Regiosaatgut,
(70% Gräser-30% Kräuter), Typ mager/sauer, UG 2 - Westdeutsches Tiefland
Ausweisung von Tabubereichen
Bauzeitlicher Schutz angrenzender hochwertiger Biotoptypen vor bau-
zeitlichen Beeinträchtigungen und Beanspruchungen durch standfesten Bauzaun
Fällbeschränkung
Beschränkung der bauzeitlichen Inanspruchnahme von Gehölzen innerhalb der Zuwegungen
und Arbeitsräume auf das notwendige Mindestmaß; Fällung nur nach örtlicher Angabe,
möglichst keine Rodung der Wurzelstöcke
- gesamter Baubereich
833

Bauwerkskontrolle

Überprüfung des Brückenbauwerks auf zwischenzeitlich erfolgte Besiedelung durch Fledermäuse \
und den Siebenschläfer, bis maximal 4 Wochen vor dem Abriss des Bauwerks ‘L3 A
Amphibien-/ Reptilienzaun 7 0 7 A

bauzeitliche Errichtung eines Amphibien-/ Reptilienschutzzauns um das Baufeld;
Freihalten der Gleise und der Wegebeziehung

Anbringen von Nisthilfen

versorgliches Anlegen von 10 Reisighaufen als Ersatznistplätze für gehölzbrütende Vogelarten,
Anbringen von 10 Nisttaschen für Halbhöhlenbrüter,10 Röhren bzw. Nistkästen für Höhlenbrüter sowie
5 Kästen für Fledermäuse an geeigneten Bäumen in geeigneter Exposition.

Unterl

age 10.3

Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

1 an e

Übersichtsskizze

ya

o Ausgangsverfahren: Antragsfassung

02.07.2018

Index |Änderungen bzw. Ergänzungen

Planungsstand

Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach $

8 AEG

Vorhabenträger: Planzeichen Nr.:
DB Netz AG NETZE NETZE Projekt-Nr.:
Produktionsdurchführung Köln
I.NP-W-D-KÖL Datum Name
Er gez. [12.2017 Schmid
bearb.| 06.2018 Stern
Datum Unterschrift Batum "Unterschrift" Batum "Unterschrift" gepr. |06.2018 Stern
Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfasser: Höhensystem: DB-Referenznetz
BrameyPartne/ARCHITEKTEN
DB Netz AG - -
Projektrealisierung KIB Köln NETZE Bramey.Portner /AR AG Koordinatensystem:DB-Referenznetz
) BT dran Vraprungm)
—Pü _ ‚chalksmühle rsprungsplan:
Hermann, ‚Pünder Straße 3 Tel: 02355 / 9283-0 prungsp
info@brameygroup.de . Blattgröße: 1175 x 420
02.07.2018
Baum u Maßstab: 1:1000
Vorhaben:
Erneuerung EU Im Wasserfeld
Strecke 2656 Abzw Köln Südbrücke — Abzw Gremberg Nord, km 2,410
Planart: Maßnahmenplan
Planinhalt:

Landschaftspflegerischer Begleitplan

C: \Users\PB\Projekte 2017\Brücken Köln\3_Im Wasserfeld Köln-Poll\Text-Pläne\180702Wasserfeld_LBP.dwg

Beratungsverlauf (1)

08.10.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Im Wasserfeld
  • Straße 3
  • Südbrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3083/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.09.2018
Erstellt
17.09.2018 13:42