V/0031/2005
Unbefristete Fortführung der Arbeit der Drogentherapeutischen Ambulanz/Drogenkonsumraum und Finanzie
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Beschlussvorlage
24069 Zeichen
... DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Unbefristete Fortführung der Arbeit der Drogentherapeutischen Ambulanz/Drogenkonsumraum und Finanzierung des Vereins INDRO e. V. Beratungsfolge 26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.02.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung 1. Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Arbeit der Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA), Bremer Platz 18-20, wird mit dem Betrieb eines integrierten Drogenkonsumraums in Trägerschaft des Vereins INDRO e. V. mit einem städtischen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 50.980 € unbefristet fortgeführt und gefördert. 2. Für die niedrigschwellige Drogenarbeit (Konta ktladen) erhält der Verein INDRO e. V. einen städtischen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 65.78 0 €. 3. Die jährlichen Zuschüsse an den Verein INDRO e. V. für die psychosoziale Arbeit mit russlanddeutschen Drogenkonsumenten werden auf 34.700 € angepasst. 4. Für die Finanzierung der psychosozialen Begleitung Substituierter erhält INDRO e.V. einen jährlichen Zuschuss von 15.590 €. 5. Diese Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass Landesmittel in der bislang jährlich bewilligten Höhe auch weiterhin zur Verfügung stehen und die oberste Landesgesund- heitsbehörde die Erlaubnis zum Betrieb des Drogenkonsumraums entsprechend verlän- gert. Ferner stehen die städtischen Zuschüsse nach Grund und Höhe unter dem Vorbe- halt, dass die künftige Finanzsituation der Stadt Münster die Förderung innerhalb der je- weiligen Haushaltspläne zulässt. Vorlagen-Nr.: V/0031/2005 Auskunft erteilt: Lembeck, Linka Ruf: 492 – 5110, 5840 E-Mail: @stadt-muenster.de Datum: 06.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage Gelöscht: 0000 Gelöscht: Gelöscht: .2004 Gelöscht: 19.01.2005 Ausschu ss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung¶ Gelöscht: ¶ Gelöscht: 02 Gelöscht: 09 Gelöscht: 02 Gelöscht: 7 Gelöscht: 83 - 2 - ... Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Zuschüsse an den Verein INDRO e. V. jährli- che Kosten 1. für die Arbeit der Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) in Höhe von 50.980 € (bisher: 47.550 €), 2. für die niedrigschwellige Drogenarbeit (Kontaktladen) in Höhe von 65.7 8 0 € (bisher: 57.440 €), 3. für die psychosoziale Arbeit mit russlanddeutschen Drogenkonsumenten in Höhe von 34.700 € (bisher: 34.260 €) und 4. für die Psychosoziale Betreuung von substituierten Drogengebrauchern in Höhe von 15.590 € (bisher 9.588 €) entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4680.718.1100.X Indro; Zusch. Drogentherapeutische Ambulanz 2005 ff. 50.980 € Deckung des Mehrbe- darfs ab 2005 durch Reduzierung bei der HHSt. 4680.570.0000.8 „Weiterleitung Personal- kostenzuschüsse“ 4680.718.1200.2 Indro; Zusch. psychosoziale Betreuung Substituierter 2005 ff. 15.590 € Deckung des Mehrbe- darfs ab 2005 durch Reduzierung bei der HHSt. 4120.730.5000.2 „Sonstige Eingliede- rungshilfe a.v.E.“ 4680.718.1000.7 INDRO; Zusch. 2005 ff. 65.780 € Die Mittel sind im Entwurf des Haushalts- plans für 2005 ff. enthalten. 4680.718.2000.2 Zusch. aufsuchende Betr. russlandd. Drogenkonsumen- ten 2005 ff. 34.700 € Die Mittel sind im Entwurf des Haushalts- plans für 2005 ff. enthalten. 4680.570.0100.0 Spritzenausgabe und mobile Entsorgung 2005 ff. 13.500 € Die Mittel sind im Entwurf des Haushalts- plans für 2005 ff. enthalten. Insgesamt: 180. 550 € Befristung Keine. Gelöscht: 7 Gelöscht: und Gelöscht: Gelöscht: 83 Gelöscht: m Gelöscht: ¶ Gelöscht: i. H. v. 8.340 €. Gelöscht: 543 - 3 - ... Begründung: 1. Anlass und Ziel der Vorlage Seit 15 Jahren ist der Drogenhilfeverein INDRO in der regionalen Drogenhilfelandschaft eine nicht wegzudenkende Institution. Die Drogenarbeitsbereiche wurden im Laufe der Jahre im- mer umfangreicher. Zu der Kontaktladenarbeit kamen weitere Aufgabenschwerpunkte hinzu: − Methadonfachberatung − Schuldnerberatung − Betreutes Wohnen − Psychosoziale Betreuung von Substituierten − Aufsuchende Arbeit − Mobile Spritzenentsorgung − Seit 1999 die Drogentherapeutische Ambulanz − Seit 2001 der erste Konsumraum in NRW Die Vernetzung und intensive Kooperation mit der städtischen Drogenhilfe und allen anderen Versorgungssystemen ist vorbildlich. INDRO finanziert sich über Landesmittel und städtische Zuschüsse, Spenden und Bußgelder. INDRO stößt seit Jahren mit seinen personellen und insbesondere finanziellen Kapazitäten an die Grenze des Möglichen. Die Zuwendungsmittel des Landes sind seit Förderungsbe- ginn vor über 10 Jahren nicht der allgemeinen Entwicklung (steigende Fallzahlen, höherer Aufwand Sachkosten) angepasst worden. Eine Anpassung der Zuwendungsmittel für 2005 ff . an die jährliche Steigerung der Personal- und Lohnnebenkosten und Sachmittel ist dringend erforderlich, um diese defizitäre Aus- gangslage bedingt durch die allgemeine Kostensteigerung und die Aufgabe n erweiterung aufzuheben. Damit wird die unbefristete Fortführung der Arbeit der Drogentherapeutischen Ambu- lanz/Drogenkonsumraum und die Finanzierung des Vereins INDRO e.V. mit den unter- schiedlichen Arbeitsschwerpunkten abgesichert. Aus Gründen der Haushaltsübersichtlichkeit und Zusammenfassung der Zuständigkeiten werden die bisher beim Gesundheitsamt verwalteten Zuschüsse an INDRO e.V. für die Dro- gentherapeutische Ambulanz und die Mobile Spritzenentsorgung in die Verantwortlichkeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien - Unterabschnitt 4680, Drogenhilfe - ab dem Haushaltsjahr 2005 verlagert und gebündelt. 2. Arbeitsschwerpunkte Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) und Konsumraum Am 16.12.1998 hat der Rat der Stadt Münster die Einrichtung einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) als Modellprojekt des Landes NRW für den Modellzeitraum 01.01.1999 bis 31.12.1999 in Trägerschaft des Vereins INDRO e. V. beschlossen (Vorlage Nr. 1165/98). Mit diesem Beschluss wurde die Beteiligung an den Personal- und Sachkosten mit städtischen Mitteln in Höhe von 39.000 DM (19.940,38 €) für das Jahr 1999 verbunden. Das Modellprojekt sollte ein Hilfsangebot darstellen, das verstärkt die medizinisch- pflegerische Versorgung schwerstabhängiger Drogenk ranker sicherstellt, deren gesundheitli- Gelöscht: - Gelöscht: Amt 53 Gelöscht: 51 Gelöscht: – Gelöscht: – Gelöscht: . - 4 - ... che Situation verbessert, ihre Überlebenschancen erhöht und die Therapiebereitschaft för- dert. Der Beschluss bezog aber ausdrücklich keinen so genannten Konsumraum mit ein, der dem Zweck eines hygienisch kontrollierten Konsums dient. Diese Konsumräume waren sei- nerzeit rechtlich nicht zulässig. Gleichwohl sah die Vorlage Nr. 1165/98 bereits vor, dass die DTA so eingerichtet und organisiert wird, dass eine Weiterentwicklung in einen Konsumraum nach Änderung der Rechtslage unmittelbar und problemlos möglich ist. Die DTA wurde im Jahr 1999 in den Räumen des Vereins INDRO e. V. in direkter Nähe des Hauptbahnhofs am Bremer Platz 18-20 eingerichtet. Sie nahm am 16.04.1999 ihre Arbeit auf. Das Land gewährte dazu einen Zuschuss zu den Umbaukosten in Höhe von 35.000 DM (17.895,22 €) sowie einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von 170.000 DM (86.919,62 €). In der DTA arbeiteten zunächst ein Arzt (0,5 Stelle) sowie Dipl.-Pädagogen/-Sozialarbeiter (1,5 Stellen) und Honorarkräfte für krankenpflegerische Tätigkeiten. Die DTA ergänzt seitdem das bestehende Hilfesyst em von Prävention, Beratungs- und Be- handlungsangeboten sowie der offenen niedrigschwelligen Hilfen für den Personenkreis der schwerstabhängigen Drogenkranken. Schwerpunkte der Arbeit sind die: – medizinische Grund- und Erstversorgung – Gesundheitsberatung, Hygiene, Akutversorgung und Pflege bei Wundinfektion und Abs- zessen – Vermittlung intermittierender Hilfen u. a. Beratung, Entzug, Substitution, psychosoziale Betreuung, Therapievermittlung, Krisenintervention, Vermittlung von Wohnraum und Ar- beit – schadensbegrenzenden Maßnahmen wie Vermittlung/Stützung von Safer-use- Techniken, Spritzentausch- und Entsorgung, Infektionsprophylaxe (Reduzierung des Mortalitätsrisikos und der HIV- und Hepatitisinfizierungsmöglichkeit) Erweiterung um einen Drogenkonsumraum Bereits in der ersten Dokumentation über den Projektzeitraum 1999 wurde das Angebot der DTA positiv bewertet. Auf dieser Basis fasste der Rat am 15.12.1999 den Beschluss, die Arbeit der DTA auch im Jahr 2000 mit einem gleich bleibendem Zuschuss weiter zu fördern (Vorlage Nr. 1162/99). In der Dokumentation über den Berichtszeitrum vom 01.10.1999 bis zum 01.08.2000 wurde festgestellt, dass das szenenahe, niedrigschwellige Drogenhilfeangebot der DTA eine sinn- volle Ergänzung im bestehenden Drogenhilfesystem in Münster war und sich für lebensprak- tische gesundheitspräventive und medizinische Hilfen zur Verringerung von Gebrauchsrisi- ken sowie zur Infektionsprophylaxe bewährt hatte. Gleichzeitig wurde dargestellt, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines integrier- ten Konsumraums erfüllt waren. Der Gesetzgeber hatte dafür mit dem 3. Gesetz zur Ände- rung des Betäubungsmittelgesetzes (Einfügen des § 10 a) vom 28.03.2000 Rechtsklarheit geschaffen. Nachdem die notwendige länderspezifische Umsetzungsverordnung vorlag, wurde auf der Grundlage des bereits vorliegenden Konzepts die Einrichtung des Konsum- raums zum Beginn des Jahres 2001 vorbereitet. Dem Konzept für die Fortführung der Arbeit der DTA, ergänzt um einen integrierten Konsum- raum, schloss sich der Rat in seiner Sitzung am 13.12.2000 an und beschloss, den Verein INDRO e. V. auch im Jahr 2001 mit einem Zuschuss in der bisherigen Höhe zu fördern (Vor- lage Nr. 1032/2000). - 5 - ... Damit konnte der Drogenkonsumraum am 10.04.2001 als sinnvolle Ergänzung des differen- zierten Drogenhilfesystems in den Räumen am Bremer Platz 18-20 in Betrieb genommen werden, um nicht nur das Überleben von schwerstabhängigen Drogenkranken zu sichern, sondern auch deren Therapiebereitschaft zu wecken. Die dazu notwendigen Schritte wurden in enger Abstimmung mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Bundesgrenzschutz eingeleitet, insbesondere um bei der Prävention von Straftaten im unmittelbaren Umfeld des Drogen- konsumraums zusammenzuarbeiten. 3. Weiterförderung bis 2005 und Erhöhung des Zuschusses Erst beim Betrieb des Drogenkonsumraums wurde deutlich, dass der personelle Aufwand dafür deutlich größer als erwartet war, um ein höchstes Maß an Sicherheit im medizinischen wie im strafrechtlichen Sinn zu gewährleist en. Neben allgemein gestiegenen Personalkosten wurde eine personelle Aufstockung notwendig, damit der Arbeits- und Kontrollaufwand im Drogenkonsumraum bewältigt werden konnte. Um das Angebot zu sichern, wurde vom Verein beantragt, eine weitere Stelle für eine/n So- zialarbeiter/in mit Krankenpflege- und/oder Erste- Hilfe-Ausbildung (0,5 Stelle) zu finanzieren. Nachdem eine Beteiligung des Landes an den erhöhten Kosten nicht erreicht wurde, be- schloss der Rat am 19.12.2001 den städtischen Zuschuss für die Weiterförderung der DTA auf jährlich 47.550 € für die Jahre 2002 bis 2005 zu erhöhen (Vorlage Nr. 1171/2001). 3.1 Aufhebung der Befristung und Anpassung des Zuschusses Der Ratsbeschluss vom 19.12.2001 sieht eine Weiterförderung der DTA bis zum 31.12.2005 vor. Die Aufhebung der Befristung wird vorgeschlagen, um die Bedeutung der Einrichtung und die Notwendigkeit der Arbeit aus städtischer Sicht deutlich zu machen, die Einrichtung mög- lichst dauerhaft fortzuführen. Dementsprechend sind entsprechende Haushaltsansätze zur Finanzierung des städtischen Anteils auch im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2005 in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen. Nach einem Beschluss über diese Vorlage werden Verhandlungen mit dem Land zur Weiter- finanzierung des Landesanteils an den laufenden Kosten geführt. Dennoch muss mit Blick auf die aktuelle Finanzierungssituation der Stadt Münster der Vorbehalt im Beschlussteil sein, ebenso wie der Vorbehalt der Betriebserlaubnis. Nach inzwischen dreijähriger Erfahrung mit dem Betrieb der DTA kann der Finanzbedarf seriös angegeben werden. Neben der erheblichen finanziellen Beteiligung des Landes bleibt ein offener Betrag von jährlich 50.980 €, der durch die Stadt Münster getragen werden soll. Das entspricht einem Mehrbedarf von 3 .430 € gegenüber der bisherigen Finanzierung, der aber durch Umschichtungen innerhalb des Budgets der Jugendhilfe getragen werden kann. Parallel zur Vorlage wird diese Anpassung über ein Veränderungsblatt zum Etatentwurf für das Jahr 2005 geregelt. Grundsätzlich wird vorgeschlagen, den Zuschuss - wie die übrigen Zuschüsse im Bereich der freien Träger - in der Höhe festzuschreiben. Anpassungen an die allgemeinen Personalkostensteigerungen sollen dann vorgenommen werden, wenn dies für die Zuschüsse an freie Träger insgesamt geregelt wird. 3.2 Niedrigschwellige Drogenarbeit (Kontaktladen) Der Kontaktladen ist eine Anlauf-, Aufenthalts - und Beratungsstelle, die täglich von Konsu- menten illegaler harter Drogen, Substituierten und Ex-UserInnen ab einem Alter von 18 Jah- ren genutzt wird. Die Arbeit ist niedrigschwellig und akzeptanzorientiert. Die Nutzung der Angebote ist freiwil- lig, die Zugangsvoraussetzungen sind gering. Auch BesucherInnen, die ihren Konsum nicht Gelöscht: , Gelöscht: 8 Gelöscht: 340 Gelöscht: ¶ ¶ - 6 - ... verändern wollen oder können, werden akzeptiert. Im Kontaktladen selbst herrscht jedoch aus rechtlichen und atmosphärischen Gründen Drogenkonsumverbot. Weitere Regeln im Kontaktladen sind: Keine Gewalt, keine Dealerei, keine Hehlerei. Angebote des Kontaktladens: − Aufenthalts- und Treffmöglichkeiten − Beratung in drogenspezifischen und drogenunspezifischen Belangen − Kommunikation, Lesen, Spielen, Musik hören − Ernährung: zum Selbstkostenpreis warme und kalte alkoholfreie Getränke, täglich kleine- re Speisen, dreimal wöchentlich warmes Essen, an Bedürftige auch kostenlos − Hygiene: Waschmaschine, Trockner, Dusche, Einwegrasierer zur kostenlosen Nutzung − lebensweltnahe sozialpädagogische Hilfen während der Öffnungszeiten und während der „check-up“-Vormittage: u.a. Vermittlung von Entgiftungsplätzen, Substitutionsbehandlun- gen, Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose, Begleitung zu Ämtergängen, Interven- tion und Vermittlung bei Krisensituationen. Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäu- sern, RechtsanwältInnen, Schuldnerberatungsstellen, Ämtern und Behörden, Bewäh- rungshilfen und anderen Einrichtungen, Therapievermittlung über die städtische Drogen- hilfe Die defizitäre Ausgangslage in diesem Bereich kann dadurch aufgehoben werden, dass der Haushaltsansatz für die niedrigschwellige Drogenarbeit (Kontaktladen) um die tatsächlich zu zahlende Miete für die Räumlichkeiten angepasst wird. Die bisherige Mietpauschale berücksichtigte nicht die Miete für einen bislang für For- schungszwecke genutzten Raum. 3.3 Psychosoziale Begleitung russlanddeutscher Drogenkonsumenten Seit 01.05.1999 organisiert der Verein INDRO e. V. das Projekt „aufsuchende, stadtteilorien- tierte, psychosoziale Begleitung/Betreuung von russlanddeutschen Drogenkonsumenten“. Mit der Beschlussvorlage 20/99 vom 24.03.1999 hat der Rat Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation jugendlicher Spätaussiedleri nnen und Spätaussiedler befristet auf zwei Jahre (01.05.1999 - 30.04.2001) beschlossen. Bi s zum 01.05.2003 wurde das Projekt durch die Siverde s-Stiftung finanziert. In den Beratungen zum Haushaltsplan 2003 beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugendli- che und Familien einstimmig, eine dauerhafte Finanzierung der Maßnahme zu sichern, was nach damaliger Einschätzung bei einer befristeten Lösung über Stiftungsmittel nicht möglich gewesen wäre. Hierfür wurden in 2003 und für die Folgejahre jeweils 34.260 € in den Haus- haltsplan eingestellt. Auch hier gilt, dass die Erfahrungen einen inzwischen leicht erhöhten Finanzbedarf belegen, dem mit der Anpassung der Ansätze im Entwurf zum Haushaltsplan 2005 einschließlich der Folgejahre auf jährlich 34.700 € Rechnung getragen wurde. Eine Auswertung der bisherigen Arbeit verdeutlicht, dass die niedrigschwellige Anlaufstelle des INDRO-Kontaktladens vermehrt durch russlanddeutsche Drogenkonsumenten aufge- sucht wird und Angebote des Spritzentausch s von der Zielgruppe verstärkt wahrgenommen werden. Darüber hinaus ist eine vermehrte Inanspruchnahme des Angebots der ärztlichen Akutversorgung im Rahmen der Drogentherapeutischen Ambulanz durch diese Zielgruppe zu verzeichnen. Die Nachfragen nach Substitution, Entzugsmöglichkeiten und auch nach Therapiemaßnahmen steigen. Die von INDRO e.V. umgesetzte Konzeption der aufsuchenden stadtteilorientierten Beglei- tung/Betreuung russlanddeutscher Drogenkonsumenten hat sich bewährt. Sie ist Bestandteil des integrativen Rahmenkonzepts der Drogenhilfe Münsters und trägt dazu bei, die Ange- botspalette qualifiziert, differenziert und bedürfnisbezogen abzurunden. Darüber hinaus wer- den auch Ängste und Verunsicherungen im Umgang mit drogenkonsumierenden Russland- deutschen in den Stadtteilen abgebaut. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Gelöscht: ¶ ¶ Gelöscht: i - 7 - ... Maßnahmen der aufsuchenden, stadtteilorientierten psychosozialen Betreuung/Begleitung sind somit in ein Gesamtkonzept der Drogenhilfe der Stadt Münster eingebettet. Dieses be- steht aus den Bausteinen: Vorbeugung (Koordination der Suchtvorbeugung in Münster, In- formationsveranstaltungen, "vor-Ort"-Aufklär ung, Einsatz von Medien), Beratung, Beglei- tung, Vermittlung, zielgruppenspezifisch mit Einsatz muttersprachlicher Dolmetscher. Die Arbeit hat sich bewährt und ist unverzichtbar. Eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten ist auch hier erforderlich. 3.4 Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB) Im Rahmen der „Leitsätze zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger in NRW“ hat das Land entsprechend der gültigen Betäubungsmittelverschreibungsverordnung die Projektförderung „Psychosoziale Begleitung Substituierter“ (Erlass vom 23.04.2002) als An- teilsfinanzierung für diejenigen Kreise und Kommunen, die die Leitsätze nachfolgend der Methadonvereinbarung unterzeichnet haben, neu aufgelegt. Demnach obliegt die Durchführung der psychosozialen Begleitung/Betreuung nach den gül- tigen BUB-Richtlinien (Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Be- handlungsmethoden der Spitzenverbände der Krankenkassen und Kassenärzte gem. § 135 Abs. 1 SGB V) vom 31.12.2002 den Einrichtungen der ambulanten Drogenhilfe. Nach den BUB-Richtlinien sind „soweit erforderlich begleitende psychosoziale Betreuungs- maßnahmen einzubeziehen“ (BUB-Richtlinien 2002, S. 1). Das Land NRW fördert pro 100 Substituierte je eine Personalstelle für die Durchführung der psychosoziale Begleitung Substituierter in Höhe von jährlich 25.600 €. In Münster sind aufgrund der hohen Zahlen substituierter Mitbürgerinnen (zur Zeit 550) zwei Stellen für die psychosoziale Begleitung eingerichtet worden. Je eine ist beim Drogenverein INDRO sowie bei der städtischen Drogenhilfe angesiedelt. Die beiden lokalen Drogenhilfe- träger arbeiten seit Jahren in diesem Bereich eng zusammen und haben ein gemeinsames, richtungsweisendes Leistungskonzept der „ e ntwicklungsbegleitenden, psychosozialen Un- terstützung von substituierte Mitbürgerinnen in Münster“ (kurz: EPU) entwickelt. 3.5 Mobile Spritzenentsorgung und Spritzenausgabe (Spritzentauschprogramm) Mobile Spritzenentsorgung Hintergrund für die Einrichtung dieser Maßnahme im Januar 1998 waren die zunehmend in der Öffentlichkeit gefundenen Spritzbestecke. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, durch Aufklärungsarbeit bei Drogenkonsumenten und das Einsammeln gebrauchter Spritzen im öffentlichen Raum das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung zu reduzieren und Ängste und Besorgnisse abzubauen. Ein besonderes Augenmerk bei der aufsuchenden Arbeit wird auf Spielplätze gelegt. Fünfmal wöchentlich betreiben jeweils ein bis zwei INDRO-Mitarbeiter für durchschnittlich zwei Stunden die aufsuchende Drogenarbeit und Spritzenentsorgung an öffentlichen Plät- zen. Pro Woche werden ca. 90 Spritzen gefunden und entsorgt. Spritzenausgabe (Spritzentauschprogramm) Es zeigt sich, dass dieses Angebot nach wie vor bedarfsorientiert ist und auf große Reso- nanz stößt. Durch die zusätzliche Nutzung des Konsumraumes werden inzwischen monatlich ca. 12.000 gebrauchte Spritzen getauscht und fachgerecht durch eine Firma entsorgt. Davon werden allein ca. 7.500 Spritzen außerhalb der Räume von INDRO bzw. der DTA getauscht bzw. entsorgt. Der durchschnittliche Preis eines sterilen Einmal-Spritzenbestecks (Spritze und Kanüle) beträgt ca. 0,15 €, so dass hierfür - wenn Gefährdungen durch gebrauchte Spritzen so weit wie möglich vermieden werden sollen - jährlich 13.500 € bereitgestellt wer- den müssen. Gelöscht: Gelöscht: Gelöscht: Gelöscht: Gelöscht: ¶ Gelöscht: E Gelöscht: Ohne eine kostende- ckende Ausgleichsfinanzierung wird langfristig eine Aufrechter- haltung der psychosozialen Begleitbetreuung von Substitu- ierten bei INDRO e Gelöscht: E Gelöscht: .V. kaum mehr ge- währleistet werden können.¶ Gelöscht: Der Verein INDRO e.V. hatte für das Gelöscht: HHJ Gelöscht: Haushaltsjahr 2004 eine aufgabenbezogene öf- fentliche Zuwendung i.H.v. 17.000 € auf Grund nicht fi- nanzierter Kosten beim Gelöscht: Amt 50, Gelöscht: Sozialamt Gelöscht: , Gelöscht: beantragt. Im Rah- men der Eingliederungshilfe wurde dem Verein ein Zu- schuss in Höhe von 9.588 € gewährt. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine einzel- fallbezogene Eingliederungs- hilfe zur Finanzierung einer Fachkraft für die PSB auf der Grundlage von 101 Personen.¶ ¶ Diese Berechnungsgrundlage reicht nicht aus, um die nicht finanzierten Kosten von 17.000 € zu decken. Für nunmehr 150 substituierte Sozialhilfeemp- fänger ist für das Jahr 2005 ein Zuschuss an INDRO e.V. in Höhe von 15. Gelöscht: 583 Gelöscht: 590 € vorgesehen. Das bedeutet eine Zuwendung von 104 € pro Klient/Jahr.¶ (Ein von INDRO zu stellender Antrag auf Einzelfallabrech- nung bedeutet am Beispiel der Stadt Wuppertal die Abrech- Gelöscht: weitere Gespräche mit Amt 50 Gelöscht: Prüfungen inner- halb der Verwaltung erforder- Gelöscht: und mobile Sprit- zenentsorgung Gelöscht: m Gelöscht: ¶ Gelöscht: ... [1] ... [2] - 8 - Der gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen erhöhte Bedarf von 4.300 € kann durch Umschichtungen innerhalb des Budgets der Jugendhilfe gedeckt werden. Die erhöhten An- sätze sind bereits in den Entwurf für den Haushaltsplan 2005 und die Folgejahre eingearbei- tet. 4. Weiteres Verfahren Über die Entwicklung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Drogenarbeit wird jährlich berichtet. I. V. gez. Dr. Klein Gelöscht: ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ Seite 7: [1] Gelöscht Stadt Münster 06.01.2005 10:58:00 590 € vorgesehen. Das bedeutet eine Zuwendung von 104 € pro Klient/Jahr. (Ein von INDRO zu stellender Antrag auf Einzelfallabrechnung bedeutet am Beispiel der Stadt Wuppertal die Abrechnung von 41 € für die abzurechnende Fachleistungs- stunde) Um die jetzt schon für die nächsten Jahre vorh ersehbaren Defizite in diesem Bereich auszu- schließen, sind Seite 7: [2] Gelöscht Stadt Münster 04.01.2005 14:37:00 Prüfungen innerhalb der Verwaltung erforderlich. Der Antrag muss bei gleichbleibender Anzahl der substituierten Sozialhilfeempfänger auf 20.000 € festgeschrieben werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Platz 18
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0031/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37