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3721/2019

Einwohnerfrage vom 10.10.2019 betreffend Sportwettbüros auf der Ostheimer Straße in Köln-Höhenberg und Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar

Mitteilung BV 24.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2019, TOP 1.2

Einwohnerfrage 3721-2019

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Einwohnerfrage 3721-2019

1981 Zeichen

Sitzung
der Köln 10.10.19

Bezirksvertretung Kalk
am 28.11.2019, TOP 1.2

3721/2019

Dieter Menne
Bezirksrathaus Kalk

Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln.

Sehr geehrter Herr Menne,
ich möchte gerne folgende Einwohnerfrage stellen:

Wie ist Ihre Position zu folgendem Punkt?

Warum wird obwohl der Bebauungsplan eindeutig eine gewerbliche Nutzung nicht vorsieht
von der Stadt Köln geduldet?

Hierzu bitte ich um Stellungnahme zu den beiden Fällen Ihrerseits.

Fall No. 1.
Seit dem Jahr 2018 gibt es einige neueröffnetes Sportwettbüro Entlang der Ostheimer Strasse

(14, 26 ..). Der Bebauungsplan für die Ostheimer Straße untersagt jedoch sowohl Spielhallen-

als auch Wettbürobetrieb. Im Bebauungsplan Nr. 71446/03-1 als Mischgebiet und reines
Wohngebiet ausgeschildert.

Auf der Seite _ https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-im-
flaechennutzungsplan ist dieser Fläche als: "Baufläche, die vorwiegend oder ausschließlich
dem Wohnen dient.“ ausgeschildert. In ca. 300 Meter Luftlinie liegt ein stark frequentierter
Kinderspielplatz (Kampgasse Ecke Homarstraße) und diverse Kindertagesstätten.

Beide Ausführungen Wiedersprechen erheblich der Nutzung als Wettbüro.

Fall No. 2.

Seit einigen Wochen gibt es ein neueröffnetes Sportwettbüro Rösrather Straße 28 Köln
Ostheim. Der Bebauungsplan für die Rösrather Straße untersagt jedoch sowohl
Spielhallen- als auch Wettbürobetrieb. Siehe Screenshot Anhang, Laut dem Bebauungsplan
(Quelle: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-im-
tlaechennutzungsplan ) ist dieser Fläche als: "Baufläche, die vorwiegend oder ausschließlich
dem Wohnen dient.“ ausgeschildert. In ca. 50 Meter Luftlinie liegt ein Grundschule die KGS
Zehnthofstrasse. Somit befindet sich dieser Wettbüro im unmittelbaren Schulweg der Kinder.

Ich beanstande aus den dargelegten Gründen die Rechtmäßigkeit der oben beschriebenen
gewerblichen Nutzung und bitte dringend um Überprüfung ihrerseits.

Mit einem freundlichen Gruß

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3721/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.10.2019
Erstellt
24.10.2019 10:18