3721/2019
Einwohnerfrage vom 10.10.2019 betreffend Sportwettbüros auf der Ostheimer Straße in Köln-Höhenberg und Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar
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Einwohnerfrage 3721-2019
1981 Zeichen
Sitzung der Köln 10.10.19 Bezirksvertretung Kalk am 28.11.2019, TOP 1.2 3721/2019 Dieter Menne Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln. Sehr geehrter Herr Menne, ich möchte gerne folgende Einwohnerfrage stellen: Wie ist Ihre Position zu folgendem Punkt? Warum wird obwohl der Bebauungsplan eindeutig eine gewerbliche Nutzung nicht vorsieht von der Stadt Köln geduldet? Hierzu bitte ich um Stellungnahme zu den beiden Fällen Ihrerseits. Fall No. 1. Seit dem Jahr 2018 gibt es einige neueröffnetes Sportwettbüro Entlang der Ostheimer Strasse (14, 26 ..). Der Bebauungsplan für die Ostheimer Straße untersagt jedoch sowohl Spielhallen- als auch Wettbürobetrieb. Im Bebauungsplan Nr. 71446/03-1 als Mischgebiet und reines Wohngebiet ausgeschildert. Auf der Seite _ https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-im- flaechennutzungsplan ist dieser Fläche als: "Baufläche, die vorwiegend oder ausschließlich dem Wohnen dient.“ ausgeschildert. In ca. 300 Meter Luftlinie liegt ein stark frequentierter Kinderspielplatz (Kampgasse Ecke Homarstraße) und diverse Kindertagesstätten. Beide Ausführungen Wiedersprechen erheblich der Nutzung als Wettbüro. Fall No. 2. Seit einigen Wochen gibt es ein neueröffnetes Sportwettbüro Rösrather Straße 28 Köln Ostheim. Der Bebauungsplan für die Rösrather Straße untersagt jedoch sowohl Spielhallen- als auch Wettbürobetrieb. Siehe Screenshot Anhang, Laut dem Bebauungsplan (Quelle: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-im- tlaechennutzungsplan ) ist dieser Fläche als: "Baufläche, die vorwiegend oder ausschließlich dem Wohnen dient.“ ausgeschildert. In ca. 50 Meter Luftlinie liegt ein Grundschule die KGS Zehnthofstrasse. Somit befindet sich dieser Wettbüro im unmittelbaren Schulweg der Kinder. Ich beanstande aus den dargelegten Gründen die Rechtmäßigkeit der oben beschriebenen gewerblichen Nutzung und bitte dringend um Überprüfung ihrerseits. Mit einem freundlichen Gruß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3721/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 24.10.2019 10:18