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0632/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 13.03.2024

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2024 
 0632/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Aufwand

2530 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. übl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 250.000,00 € 0212 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Der Gesundheitsausschuss hat am 21.11.2023 (AN/1962/2023) für das 
Haushaltsjahr 2024 die Freigabe der über den politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten 
Mittel zur Umsetzung eines Smartphone-basierten Ersthelfer-
Alarmierungs-Systems in Höhe von 250.000 € an das Amt für 
Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz beschlossen. 
250.000,00 € 0701 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez.I/
37
Dez. V/
53
2 üpl. 75.000,00 € 1501 15 
Transferauf-
wendungen
In der Sitzung vom 04.12.2023 wurde der Finanzausschuss darüber 
informiert, dass sich aus dem Wirtschaftsplan des 
Mediengründerzentrums ein städtischer Zuschuss in 2024 in Höhe von 
125.000 € gemessen an dem Gesellschaftsanteil der Stadt Köln von 
25,1 % ergibt. Aufgrund der bisherigen Veranschlagung von 50.000 € 
ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von 75.000 €.  
75.000,00 € 1003 19
Finanzerträge
Dez. II/
II-2
3 üpl. 90.000,00 € 1401 15
Transferauf-
wendungen
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 
2023/2024 wurden bei der Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) für 
Projekte zum "Ehrenamt und Klimaschutz" 90.000 € per anno 
zugesetzt. Am 04.12.2023 hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden beschlossen, diese Mittel (je 10.000 €) 
den Stadtbezirken zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements durch 
Klima- bzw. Umweltschutzprojekte zur Verfügung zu stellen. 
90.000,00 € 1401 16
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Dez. I/
02
4 üpl. 50.000,00 € 1401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Rahmen des Veränderungsnachweises zur Kulturförderabgabe 
wurden dem Haushalt 2023/2024 für die Maßnahme 
"Gemeinwohlorientierung" 50.000 € für das Jahr 2024 zugesetzt 
(AN/1728/2022). Diese sind beim Dezernat Klima, Umwelt, Grün und 
Liegenschaften sachgerecht zum Umwelt und Verbraucherschutzamt 
(für die Koordinationsstelle Klimaschutz) umzubuchen. 
50.000,00 € 0110 16
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Dez. VIII/
57
über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2024 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Beratungsverlauf (2)

18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0632/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
13.03.2024
Erstellt
16.02.2024 10:17