3133/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim - Beseitigung "Angstraum", Aktenzeichen 85/25
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 9. Mai 2025 16:10 An: Cc: Betreff: Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim - Beseitigung "Angstraum" Sehr geehrter Herr , ich bedanke mich nochmals für das Gespräch vom 25.März 2025 gemeinsam mit Herrn bezüglich der vorgenannten Verwaltungsmaßnahme. Sie hatten es freundlicherweise übernommen, von den mit dieser Aufgabe betrauten Fachbereichen Informationen zum aktuellen Sachstand einzuholen. Ich bin sehr am Ergebnis interessiert. Gleichwohl möchte ich heute darauf zurückkommen, dass ich bereits vor geraumer Zeit eine alternative Möglichkeit vorgeschlagen habe, wie m.E. der Aufwand zur Herbeiführung einer zufriedenstellenden Beleuchtungssituation auf dem Platz substantiell vermindert werden kann. Auch könnte hierfür der Zeitaufwand für die Durchführung marginalisiert werden. Ich schlage vor, die Leuchtkörper für die Parkplatzbeleuchtung im obersten Bereich von bereits vorhandenen Gitterkörben anzubringen. Eine Stromversorgung ist dort vorhanden und (vermutlich) anschlussbereit. Grundlage meines Vorschlages: Von der Tiefgarage unter dem Parkplatz führen vier Treppenaufgänge zur Platzoberfläche. An deren Ausgängen befinden sind jeweils sehr solide, abschließbare und von innen beleuchtete Gitterkonstruktionen. • Drei Gittertürme sind zylindrisch mit einer Höhe von ca. 6 Metern. Je ein Turm befindet sich an den beiden Zufahrten auf den Parkplatz (neben der Stadthalle und neben dem Kreisverkehr am Ende der Jan-Wellem-Str.). Ein Weiterer neben der Front der Stadthalle am Zugang zum Stadtgarten. • Ein vierter Gitterturm ist quaderförmig mit einer Höhe von ca. 4 Metern. Dort endet der Treppenaufgang zur Platzmitte. Ich füge Fotos dieser Gitterkonstruktionen bei – zum direkten Vergleich jeweils bei Tag und (beleuchtet) bei Nacht. Eine positive technische Bewertung vorausgesetzt wäre nach diesem Konzept die Errichtung von Lichtmasten und der damit verbundenen, sehr aufwändigen Gründungsmaßnahmen nicht erforderlich. Die Maßnahme würde dadurch insgesamt wesentlich vereinfacht. Ich freue mich, wenn Sie meine Überlegungen aus Anlass Ihrer weiteren Nachfragen mit Ihren Kollegen teilen und zur Diskussion stellen. Für Rückfragen oder auch für die Teilnahme an einem Ortstermin stehe ich gerne zur Verfügung Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe mit großem Interesse den weiteren Nachrichten entgegen. Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Freitag, 20. Juni 2025 11:19 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim - Beseitigung "Angstraum" Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend sende ich Ihnen eine Bürgereingabe von Herrn . Zunächst hatte ich die Vorschläge an 64-2, öffentliche Beleuchtung gesandt. Daraufhin habe ich von Frau folgende Rückmeldung bekommen: Zu dem Engagement von Herrn vielen Dank. Dessen Vorschlag könnte tatsächlich eine Alternative darstellen. Hierbei ist zu prüfen, ob der Strom über die Schalteinrichtung in der Tiefgarage bereit gestellt werden kann. Eine Kabellegung vom öffentlichen Beleuchtungsnetz scheidet aus. Wie in der damaligen Mitteilung erwähnt, würden absehbar unverhältnismäßig hohe noch nicht endgültig abzuschätzende Kosten anfallen. Aufgrund dessen wurde die damalige in der Mitteilung genannte Alternative weiter verfolgt, die nun aufgrund des negativen Ergebnisses der Probeschachtung scheitert. Die Montage von Strahlern zur Ausleuchtung des Parkplatzes an den Gittern der vorgeschlagenen Konstruktion wäre dann ebenfalls über den Strom aus der Tiefgarage zu realisieren. Hier sollte die Ausrichtung so erfolgen, dass möglichst keine Blendungen entstehen. Da hierfür das öffentliche Beleuchtungsnetz nach jetzigen Erkenntnissen nicht genutzt werden kann, ist unsere Zuständigkeit damit erschöpft. Zur kommenden Sitzung der BV 9 am 23.06.2025 gibt es eine Mitteilung zum Beschluss AN/1128/2022, diese Mitteilung habe ich beigefügt. Vorausgegangen war der Mitteilung eine Anfrage zum Sachstand unter AN/1291/2023, die mit Vorlage 1208/2024 nur teilbeantwortet war. Auf erneute Nachfrage kam nun diese Mitteilung. Frau verweist in Bezug auf den Vorschlag von Herrn auf die Zuständigkeit von 23 (Verwalter der Tiefgarage und somit von den vorhandenen Aufbauten). Herzliche Grüße Von: Gesendet: Dienstag, 24. Juni 2025 20:55 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim - Beseitigung "Angstraum" Liebe Kolleginnen und Kollegen, ergänzend zu der am 20.06.2025 übersandten Bürgereingabe habe ich noch folgende Information erhalten: Guten Tag Herr , für den Fall, dass die Schalteinrichtungen der Tiefgarage nicht genutzt werden können habe ich noch eine ganz aktuelle Zusatzinformation. Derzeit wird der Trafo unseres Gebäudes ersetzt (Baujahr 1960) zusammen mit allen Schalteinrichtungen. Dafür legt die RheinNetz GmbH eine neue unterirdische Kabelzuführung (10KV) an der Rückseite des Gebäudes (Richtung Stadtgarten). Am Donnerstag erfolgt der Umschluss und die Baugrube wird verfüllt. Wir schließen also direkt an ein Kabelnetz der RheinNetz GmbH an, welches möglicherweise in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes verläuft. Vielleicht würde sich diese ja wenn nötig für einen Abzweig eignen. Beste Grüße
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3133/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim - Beseitigung "Angstraum", Aktenzeichen 85/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 85/25 29.10.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim - Be- seitigung "Angstraum", Aktenzeichen 85/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln einzuholen. Mir liegen nun Informationen vor zu der Umsetzbarkeit Ihres Vorschlages, Leuchtkör- per an die vorhandenen Gitterkörben anzubringen: Laut Rückmeldung des Amtes für Verkehrsmanagement sei zu prüfen, ob der Strom über die Schalteinrichtung in der Tiefgarage bereitgestellt werden kann. Eine Kabelle- gung vom öffentlichen Beleuchtungsnetz scheidet aus. Wie in der Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen FDP, SPD und CDU erwähnt, würden absehbar unverhältnis- mäßig hohe noch nicht endgültig abzuschätzende Kosten anfallen. Deshalb sei die dort genannte Alternative weiterverfolgt worden, die jedoch aufgrund des negativen Ergebnisses der Probeschachtung scheitert. Die Montage von Strahlern zur Ausleuchtung des Parkplatzes an den Gittern der vor- geschlagenen Konstruktion wäre dann ebenfalls über den Strom aus der Tiefgarage zu realisieren. Da hierfür das öffentliche Beleuchtungsnetz nach jetzigen Erkenntnis- sen nicht genutzt werden kann, sei die Zuständigkeit des Amtes erschöpft. Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster teilt mit, dass ein Anschluss von öffentlichen Leuchtkörpern an die Stromversorgung der in einem Betrieb gewerbli- cher Art verwalteten Tiefgarage ausscheidet. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an Frau , Tel. 0221/221- , verkehrsmanagement@stadt-koeln.de Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 und/oder Herrn , Tel. 0221/221- , liegenschaften-vermessung-kataster@stadt- koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 3 Mitteilung 1703-2025 BV 9
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Dezernat, Dienststelle III/64/64/2 Vorlagen-Nummer 1703/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beleuchtung Parkplatz Stadthalle Mülheim Zu der Anfrage der Bezirksvertretung „Beleuchtung des Parkplatzes an der Mülheimer Stadt- halle“ und mit Bezug auf die Beantwortung der Verwaltung (Session-Nr. 1208/2024) zu der Sitzung am 22.04.2024 möchte die Verwaltung über das Ergebnis informieren. Zu der kostengünstigeren Alternative – Positionierung von zwei 10-Meter-Lichtmasten im grü- nen Randbereich der Tiefgarage – wurde eine vorherige Probeschachtung als erforderlich an- gesehen. Die RheinNetz GmbH hat dazu am 24.04.2024 mit der Probeschachtung begonnen. Diese musste jedoch bereits kurz nach Beginn wieder beendet werden. An beiden Standorten im Randbereich der Tiefgarage wurde eine mögliche Deckung von nur ca. 30 cm vorgefunden. Für eine Gründung von 10-Meter-Beleuchtungsmasten, die mindestens 1,50 Meter benötigen, ist dies viel zu gering. Nach der jetzigen Erkenntnislage ist die Umsetzung dieser favorisierten Alternative nicht mög- lich. TOP Ö 10.2.14TOP Ö 10.2.14
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3133/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 06.11.2025 08:48