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AN/1145/2017

Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnungsnot bekämpfen – Flächenfraß verhindern (I)

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 12.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.09.2017, TOP 8.3

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

7031 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1145/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
 
Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnungsnot bekämpfen – Flächenfraß verhindern 
(I) 
Hier: Die Stadt gestalten – Kommunales Vorkaufsrecht konkret anwenden! 
 
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld am 11.09.2017 aufzunehmen: 
 
Vorbemerkung: 
Mit der Wiedereinführung des Allgemeinen kommunalen Vorkaufsrechts hat sich Köln ein 
zentrales Instrument zur sozial -ökologischen Gestaltung der Stadt zurückgegeben. 1 Bereits im 
Jahr 2016 diskutierte die Bezirksvertretung intensiv über für den Wohnungsbau nutzbare 
Flächen. Dabei wurde beschlossen, „insbesondere solche Flächen auch für Wohnungsbau ins 
Auge zu fassen, die momentan als Standorte für Lebensmitteldiscounter,  Waschanlagen, 
Lagerräume oder ähnliche gewerbliche Einrichtungen sowie Parkplätze mindergenutzt werden. 
Sie wird beauftragt, Gespräche mit den Eigentümern und Nutzern zu führen, um Möglichkeiten 
auszuloten, dort zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.“2 
In den  Neuen Flächen für den Wohnungsbau als Teil der Umsetzung des 
Stadtentwicklungsprogramms Wohnen, war bereits eine Supermarktparkplatzfläche für 
Wohnungsbau in Ehrenfeld vorgesehen gewesen. 3 Viele Potentiale sind jedoch weiterhin 
ungenutzt.4 
                                                 
1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=68424&search=1, Zugriff: 05.06.2017. 
2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=199903, Zugriff: 30.05.2017. 
3 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=50747&voselect=15590, Zugriff: 30.05.2017. 
4 Als Beispiel: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-
bebauungsplaene/dreieck-suedlich-bahnhof-ehrenfeld-ehrenfeld, Zugriff: 30.05.2017.  
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
In Konkretisierung von V. des Änderungsantrags AN/0681/2016 vom 18.04.2016, beantragt die 
Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, mindergenutzte Flächen für den Wohnungsbau zu sichern, 
um so die Anwendung des Allgemeinen kommunalen Vorkaufsrecht zu erleichtern. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,  
(1) mit den Eigentümer*innen der in den Anlagen 1 und 2 genannten Flächen in 
Verhandlung zu treten, um möglichst zeitnah auf diesen Flächen neben der 
Einzelhandelsnutzung auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten 
(2) sofern (1) nicht erfolgreich war, die in den Anlagen 1 und 2 genannten Flächen auf eine 
Vormerkliste zu setzen, um zu einem späteren Zeitpunkt das Kommunale Vorkaufsrecht 
auszuüben, um spätestens dann öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren 
(3) Die so erworbenen Fläche in Erbpacht zu vergeben 
 
Begründung: 
Eine wachsende Stadt sieht sich mit begrenzten und zunehmend knapper werdenden 
Flächenpotentialen konfrontiert. Um allen Flächenbedarfen gerecht werden und 
Nutzungskonflikte minimieren zu können, sind deshalb zukünftige Mindernutzungen unbedingt 
zu vermeiden und bestehende aufzulösen. 
Supermärkte und die dazu gehörenden Parkplätze sind negative Beispiele für einen wenig 
schonenden Umgang mit der knappen Ressource Fläche. 
Für e ine Aufstockung bestehender Supermärkte existieren hohe Hürden, die es 
unwahrscheinlich machen, bestehende Mindernutzungen im Bestand zu beseitigen.5 
Mit der Umsetzung dieses Beschlusses, kann die Verwaltung nicht nur auf die Gestaltung neuer 
sondern berei ts bestehender Supermärkte Einfluss nehmen, damit sie sich mit einer 
angemessenen Gebäudehöhe in die Umgebungsbebauung einfügen. Die vorherrschende 
Supermarktarchitektur freistehender Satteldachhallen in zurückgesetzter Lage mit 
vorgelagertem Parkplatz ist weder in Hinblick auf Flächengerechtigkeit noch aus städtebaulicher 
Sicht akzeptabel. 
Durch eine Umgestaltung mindergenutzter Flächen kann nicht nur die städtebauliche Situation 
ganz allgemein verbessert werden, sondern auch die Wohnungsnot gelindert werd en. Bisher 
versiegelte Flächen können in (zuvorderst) öffentliches Grün umgewandelt werden, um eine 
aktiven Beitrag zu leisten, die Auswirkungen des Klimawandels zu dämpfen. Parkplatzbedarfe 
sind durch Tiefgaragenstellplätze zu bedienen, die eventuell auch  als Veedelsgarage genutzt 
werden könnten, so dass mehr Stellplätze im öffentlichen Raum zurückgebaut werden können. 
Ziel muss es sein, bestehende Supermarktstandorte in zu errichtende Neubauten zu integrieren. 
So kann die Nahversorgung sichergestellt werd en und gleichzeitig die städtebauliche Situation 
verbessert werden. 
Positive Beispiele wie dies in der Vergangenheit gelöst wurde, existieren bereits in Köln: an der 
Venloer Straße oder auch an der Subbelrather Straße im Stadtteil Ehrenfeld. 
Darüber hinaus gibt es im Stadtbezirk Ehrenfeld eine ganze Reihe an Flächenpotentialen, die 
einer intensiveren Nutzung bedürfen, um den Flächenfraß an den Stadträndern mit den damit 
                                                                                                                                                           
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=59171&voselect=15590, Zugriff: 30.05.2017. 
5https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=60474&search=1, Zugriff: 05.06.2017.

- 3 - 
zusammenhängenden Versiegelungen und zunehmendem motorisierten Individualverkehr zu 
vermeiden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

- 4 - 
Anlage 1 – Supermärkte und Parkplatzflächen 
 Äußere Kanalstraße 191 (Schwimmbad) 
 Grüner Weg 2 (Supermarkt A) 
 Hornstraße 88 (Supermarkt L) 
 Leyendeckerstraße 2 / 2a (Supermarkt L) 
 Margaretastraße 58 (Supermarkt L/E) 
 Marienstraße 147-159 (Supermarkt A) 
 Oskar-Jäger-Straße 52 (Supermarkt N) 
 Rochusstraße 227 (Supermarkt L) 
 Stammstraße 38-40 (Theater) 
 Subbelrather Straße 168 (Supermarkt R) 
 Subbelrather Straße 234 (Supermarkt K)  
 Subbelrather Straße 436 (Supermarkt N) 
 Venloer Straße 170-172 (leerstehender Einzelhandel) 
 Venloer Straße 760 (Supermarkt A) 
 Venloer Straße 899 (Supermarkt N) 
 Vogelsanger Straße 16 (Supermarkt R) 
 Vogelsanger Straße 202 (Supermarkt N) 
 Vogelsanger Straße 326 (Einzelhandel/Gewerbe: Auto) 
 Widdersdorfer Straße 219 (Supermarkt R) 
 Widdersdorfer Straße 254 (Supermarkt L) 
 Wilhelm-Mauser-Straße 19 (Supermarkt N) 
 Ecke Nagelschiedegasse/Venloer Straße (Bank) 
 Ecke Lindenbornstraße/Fröbelstraße (Einzelhandel/Gewerbe: Auto)

- 5 - 
 
Anlage 2 – Weitere Flächen 
 Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld 
 REWE-Zentrale in Ehrenfeld 
 Schlachthofgelände

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (26)

  • Venloer Straße 419
  • Subbelrather Straße 168
  • Äußere Kanalstraße 191
  • Hornstraße 88
  • Leyendeckerstraße 2
  • Margaretastraße 58
  • Marienstraße 147
  • Oskar-Jäger-Straße 52
  • Rochusstraße 227
  • Stammstraße 38
  • Vogelsanger Straße 16
  • Widdersdorfer Straße 219
  • Wilhelm-Mauser-Straße 19
  • Grüner Weg 2
  • Lindenbornstraße
  • Fröbelstraße
  • Straße 16
  • Straße 17
  • Straße 20
  • Straße 19
  • Straße 4
  • Straße 5
  • Straße 2
  • Straße 7
  • Straße 8
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
AN/1145/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
12.09.2017
Erstellt
29.08.2017 09:02