AN/1145/2017
Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnungsnot bekämpfen – Flächenfraß verhindern (I)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)
7031 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln
Tel: 0221 / 221-94317
Fax: 0221 / 22194320
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1145/2017
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017
Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnungsnot bekämpfen – Flächenfraß verhindern
(I)
Hier: Die Stadt gestalten – Kommunales Vorkaufsrecht konkret anwenden!
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld am 11.09.2017 aufzunehmen:
Vorbemerkung:
Mit der Wiedereinführung des Allgemeinen kommunalen Vorkaufsrechts hat sich Köln ein
zentrales Instrument zur sozial -ökologischen Gestaltung der Stadt zurückgegeben. 1 Bereits im
Jahr 2016 diskutierte die Bezirksvertretung intensiv über für den Wohnungsbau nutzbare
Flächen. Dabei wurde beschlossen, „insbesondere solche Flächen auch für Wohnungsbau ins
Auge zu fassen, die momentan als Standorte für Lebensmitteldiscounter, Waschanlagen,
Lagerräume oder ähnliche gewerbliche Einrichtungen sowie Parkplätze mindergenutzt werden.
Sie wird beauftragt, Gespräche mit den Eigentümern und Nutzern zu führen, um Möglichkeiten
auszuloten, dort zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.“2
In den Neuen Flächen für den Wohnungsbau als Teil der Umsetzung des
Stadtentwicklungsprogramms Wohnen, war bereits eine Supermarktparkplatzfläche für
Wohnungsbau in Ehrenfeld vorgesehen gewesen. 3 Viele Potentiale sind jedoch weiterhin
ungenutzt.4
1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=68424&search=1, Zugriff: 05.06.2017.
2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=199903, Zugriff: 30.05.2017.
3 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=50747&voselect=15590, Zugriff: 30.05.2017.
4 Als Beispiel: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-
bebauungsplaene/dreieck-suedlich-bahnhof-ehrenfeld-ehrenfeld, Zugriff: 30.05.2017.
Herrn Bezirksbürgermeister
Josef Wirges
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
- 2 -
In Konkretisierung von V. des Änderungsantrags AN/0681/2016 vom 18.04.2016, beantragt die
Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, mindergenutzte Flächen für den Wohnungsbau zu sichern,
um so die Anwendung des Allgemeinen kommunalen Vorkaufsrecht zu erleichtern.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,
(1) mit den Eigentümer*innen der in den Anlagen 1 und 2 genannten Flächen in
Verhandlung zu treten, um möglichst zeitnah auf diesen Flächen neben der
Einzelhandelsnutzung auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten
(2) sofern (1) nicht erfolgreich war, die in den Anlagen 1 und 2 genannten Flächen auf eine
Vormerkliste zu setzen, um zu einem späteren Zeitpunkt das Kommunale Vorkaufsrecht
auszuüben, um spätestens dann öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren
(3) Die so erworbenen Fläche in Erbpacht zu vergeben
Begründung:
Eine wachsende Stadt sieht sich mit begrenzten und zunehmend knapper werdenden
Flächenpotentialen konfrontiert. Um allen Flächenbedarfen gerecht werden und
Nutzungskonflikte minimieren zu können, sind deshalb zukünftige Mindernutzungen unbedingt
zu vermeiden und bestehende aufzulösen.
Supermärkte und die dazu gehörenden Parkplätze sind negative Beispiele für einen wenig
schonenden Umgang mit der knappen Ressource Fläche.
Für e ine Aufstockung bestehender Supermärkte existieren hohe Hürden, die es
unwahrscheinlich machen, bestehende Mindernutzungen im Bestand zu beseitigen.5
Mit der Umsetzung dieses Beschlusses, kann die Verwaltung nicht nur auf die Gestaltung neuer
sondern berei ts bestehender Supermärkte Einfluss nehmen, damit sie sich mit einer
angemessenen Gebäudehöhe in die Umgebungsbebauung einfügen. Die vorherrschende
Supermarktarchitektur freistehender Satteldachhallen in zurückgesetzter Lage mit
vorgelagertem Parkplatz ist weder in Hinblick auf Flächengerechtigkeit noch aus städtebaulicher
Sicht akzeptabel.
Durch eine Umgestaltung mindergenutzter Flächen kann nicht nur die städtebauliche Situation
ganz allgemein verbessert werden, sondern auch die Wohnungsnot gelindert werd en. Bisher
versiegelte Flächen können in (zuvorderst) öffentliches Grün umgewandelt werden, um eine
aktiven Beitrag zu leisten, die Auswirkungen des Klimawandels zu dämpfen. Parkplatzbedarfe
sind durch Tiefgaragenstellplätze zu bedienen, die eventuell auch als Veedelsgarage genutzt
werden könnten, so dass mehr Stellplätze im öffentlichen Raum zurückgebaut werden können.
Ziel muss es sein, bestehende Supermarktstandorte in zu errichtende Neubauten zu integrieren.
So kann die Nahversorgung sichergestellt werd en und gleichzeitig die städtebauliche Situation
verbessert werden.
Positive Beispiele wie dies in der Vergangenheit gelöst wurde, existieren bereits in Köln: an der
Venloer Straße oder auch an der Subbelrather Straße im Stadtteil Ehrenfeld.
Darüber hinaus gibt es im Stadtbezirk Ehrenfeld eine ganze Reihe an Flächenpotentialen, die
einer intensiveren Nutzung bedürfen, um den Flächenfraß an den Stadträndern mit den damit
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=59171&voselect=15590, Zugriff: 30.05.2017.
5https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=60474&search=1, Zugriff: 05.06.2017.
- 3 -
zusammenhängenden Versiegelungen und zunehmendem motorisierten Individualverkehr zu
vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Berndt Petri Christoph Besser
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
- 4 -
Anlage 1 – Supermärkte und Parkplatzflächen
Äußere Kanalstraße 191 (Schwimmbad)
Grüner Weg 2 (Supermarkt A)
Hornstraße 88 (Supermarkt L)
Leyendeckerstraße 2 / 2a (Supermarkt L)
Margaretastraße 58 (Supermarkt L/E)
Marienstraße 147-159 (Supermarkt A)
Oskar-Jäger-Straße 52 (Supermarkt N)
Rochusstraße 227 (Supermarkt L)
Stammstraße 38-40 (Theater)
Subbelrather Straße 168 (Supermarkt R)
Subbelrather Straße 234 (Supermarkt K)
Subbelrather Straße 436 (Supermarkt N)
Venloer Straße 170-172 (leerstehender Einzelhandel)
Venloer Straße 760 (Supermarkt A)
Venloer Straße 899 (Supermarkt N)
Vogelsanger Straße 16 (Supermarkt R)
Vogelsanger Straße 202 (Supermarkt N)
Vogelsanger Straße 326 (Einzelhandel/Gewerbe: Auto)
Widdersdorfer Straße 219 (Supermarkt R)
Widdersdorfer Straße 254 (Supermarkt L)
Wilhelm-Mauser-Straße 19 (Supermarkt N)
Ecke Nagelschiedegasse/Venloer Straße (Bank)
Ecke Lindenbornstraße/Fröbelstraße (Einzelhandel/Gewerbe: Auto)
- 5 -
Anlage 2 – Weitere Flächen
Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld
REWE-Zentrale in Ehrenfeld
Schlachthofgelände
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (26)
- Venloer Straße 419
- Subbelrather Straße 168
- Äußere Kanalstraße 191
- Hornstraße 88
- Leyendeckerstraße 2
- Margaretastraße 58
- Marienstraße 147
- Oskar-Jäger-Straße 52
- Rochusstraße 227
- Stammstraße 38
- Vogelsanger Straße 16
- Widdersdorfer Straße 219
- Wilhelm-Mauser-Straße 19
- Grüner Weg 2
- Lindenbornstraße
- Fröbelstraße
- Straße 16
- Straße 17
- Straße 20
- Straße 19
- Straße 4
- Straße 5
- Straße 2
- Straße 7
- Straße 8
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1145/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
- Datum
- 12.09.2017
- Erstellt
- 29.08.2017 09:02