V/0205/2017
"Bericht zur Entwicklung und aktuellen Lage des Service- und Ordnungsdienstes (SOS) der Stadt Münster"
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Berichtsvorlage
22195 Zeichen
V/0205/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Bericht zur Entwicklung und aktuellen Lage des Service- und Ordnungsdienstes (SOS) der
Stadt Münster
Beratungsfolge
21.03.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Bericht
I. Vorbemerkung
Zu den vorrangigen öffentlichen Aufgab en gehört die Gewährleistung von Sicherheit und Or d-
nung. Schutz und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger werden in Deutschland in erster Linie
durch die Polizei gewährleistet, also durch Bund und Länder. Die Anforderungen an kommunale
Ordnungsbehörden verändern sich jedoch. Es entstehen stetig und in immer kürzeren Abständen
neue Spannungsfelder. Spätestens seit den Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln
und anderen Großstädten und insbesondere seit den Anschlägen von München, Würzburg, An s-
bach und Berlin hat das Thema Sicherheit eine neue Dimension erhalten.
Es ist allgemein zu beobachten, dass neben zunehmenden Übergriffen und Straftaten bei öffen t-
lichen Veranstaltungen und Demonstrationen sowie Angriffen und Bedrohungen gegenüber Ei n-
satzkräften und anderen Amtsträgern auch die Themen Vandalismus, Verwahrlosung des öffent-
lichen Raums durch wildes Plakatieren, Farbschmierereien, Schmutz und Unrat, aggressives
Betteln und öffentlich wahrnehmbare Drogenszenen in vielen großen Städten eine immer größe-
re Rolle spielen; insgesamt ist vielerorts eine b edenkliche Erosion der Regeltreue zu bemerken.
Zu Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern führen darüber hinaus zunehmende Konflikte und B e-
schwerden durch Freizeitlärm aus Außengastronomien, durch Veransta ltungen und durch spo n-
tanes – oft über die sozialen Netzwerke organisiertes – Feiern und Alkoholtrinken im Freien.
Zumindest Teile dieser Problematik betreffen auch die Stadt Münster.
Die kommunale Ebene nimmt in diesem Zusammenhang vor allem Aufgaben d er Gefahrenab-
wehr und ihres Vollzugs wahr; hierzu gehören eine Vielzahl von Störungen der öffentlichen S i-
cherheit und Ordnung unterhalb der Strafwürdigkeit. Gefahrenabwehr und ihr notwendiger Vol l-
zug geh ören zum Kernbestand kommunaler Pflichtaufgaben. Trotz der bestehenden, teilweise
parallelen Zuständigkeiten auf anderen staatlichen Ebenen richten sich die Erwartungen der Bü r-
gerinnen und Bürger hinsichtlich Schaffung und Gewährlei stung sicherer Lebensräume gerade
an Städte und Gemeinden. Nach einer aktuell en Umfrage des Meinungsforschungsinstituts E m-
nid fühlen sich 56 Prozent der Deutschen aktuell nicht sicher. Vor einem Jahr waren es nur 54
Prozent, vor zwei Jahren noch 48 Prozent. Vor Kriminalität geschützt fühlt sich der Umfrage z u-
Vorlagen-Nr.:
V/0205/2017
Auskunft erteilt:
Herr Thomas
Ruf:
492-3210
E-Mail:
Thomas@stadt-muenster.de
Datum:
08.03.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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folge lediglich eine Minderheit von 40 Prozent. 2015 waren es noch 43 Prozent, vor zwei Jahren
noch 47 Prozent1.
Ein Blick auf die kommunale Ebene macht deutlich, welche erheblichen Aufgabenzuwäc hse im
Bereich urbaner Sicherheit und Ordnung sich entwickelt haben. In diesem Zusa mmenhang h a-
ben sich auch die Aufgaben der Ordnungsämter in den letzten Jahren deutlich erweitert 2. Dies ist
teilweise darin begründet, dass ehemals polizeiliche Aufgaben von den kommunalen Ordnung s-
ämtern wahrgenommen werden müssen. Trotz dieser Entwicklung stehen die Ordnungsämter vor
dem Hintergrund begrenzter kommunaler Finanzmittel in Konkurrenz um Ressourcen zu and e-
ren öffentlichen Aufgaben und sind regelmäßig Gegenstand von Konsolidierungsmaßnahmen.
Beides zugleich: einerseits eine Stärkung der Veran twortung für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung und andererseits die Einschränkung der dafür einsetzbaren Ressourcen ist nicht da r-
stellbar. Sicherheit und Sauberkeit als wesentliche Faktoren für Bürgerzufriedenheit und
Standortqualität erfordern zu ihrer Gewährleistung angemessene Ressourcen.
Diese Vorlage soll über den Vollzugsbereich kommunaler Gefahrenabwehr in Münster informi e-
ren und zum Spannungsverhältnis zwischen vorhandenen Ressourcen, Bürgererwartungen und
Aufgabenerfüllung Entscheidungshilf en für die Weiterentwicklung des Service - und Ordnung s-
dienstes geben.
II. Entwicklung des Service- und Ordnungsdienstes (SOS)
Der Service- und Ordnungsdienst der Stadt Münster wurde Mitte des Jahres 2000 eing erichtet3.
Der SOS sollte neben der Polizei du rch öffentliche Präsenz die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Gäste unserer Stadt in ausreichendem Maße gewährleisten und das subjektive
Sicherheitsgefühl verbessern. Um diese Aufgabe ausführen zu können, wurde der SOS mit un i-
formierten Außendienstkräften ausgestattet, die Ansprec hpartner für Ordnungswidrigkeiten und
Belästigungen sein und auch für allgemeine Au skünfte zur Verfügung stehen sollten. Erstmalig
wurde somit für den Innenstadtbereich eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung sicherge stellt
und die Themen Sicherheit, öffentl iche Ordnung und Sauberkeit wurden verstärkt in den Fokus
genommen. Für die Durchführung dieser Aufgaben wurde der SOS zu Beginn mit 6 Stellen ste l-
lenneutral durch Verlagerung von Stellen der Verkehrsüberwachung aus gestattet. Neben dem
Streifendienst wurde für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein Servicetelefon installiert,
welches durch die Einsatzleitstelle bedient wurde.
Im Laufe des Jahres 2003 wurden die bis dahin organisatorisch getrennten Sachgebi ete Ermitt-
lungs- und Vollzugsdienst und Service - und Ordnungsdienst des Ordnungsamtes zur Fachstelle
„Service- und Ordnungsdienst“ zusammengefasst4. Die Zahl der Mitarbeiter-/innen des SOS stieg
durch die vorgenommene Fusion der Sachgebiete um fünf auf 11 Stellen. Seit diesem Zeitpunkt
wurden durch den SOS nicht nur der eigentliche Streifendienst, sondern zusätzlich auch die
pflichtigen Ermittlungs- und Vollzugstätigkeiten im Bereich der Innenstadt durchgeführt.
Im Jahr 2005 wurde deutlich, dass das Thema Sicherheit und Ordnung in den Stadtteilen für die
Bürgerinnen und Bürger eine wachsende Bedeutung erhielt, so dass der SOS im Jahr 2005 um
weitere 5 Stellen auf insgesamt 16 Stellen ausgebaut wurde 5. Durch die erhöhte Präsenz des
SOS auch in den Stadtteilen konnte dem Anliegen der Bürger nach höherer Sicherheit Rechnung
getragen werden 6. Hintergrund für die Stellenausweitung des SOS war auch eine erkennbare
Entwicklung bei der Polizei, sich aus dem Bereich der niederschwelligen Gefahrenabwehr z u-
1 Für die Emnid-Umfrage wurden 501 Personen am 11.08.2016 befragt.
2 In Münster z.B. Umsetzung des Glücksspielrechts durch Kontrollen; Umsetzung des Landeshundegesetzes; Um -
setzung und Kontrolle von Sicherheitskonzepten bei über 60 Veranstaltungen.
3 Siehe Vorlage 204/2000 .
4 Siehe Vorlage 762/2002.
5 Siehe Vorlage 436/2005.
6 Vgl. Vorlage V/0889/2006.
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rückzuziehen, was zu einer entsprechende n Nachfrage nach kommunalen Sicherheitsaktivitäten
führte.
Im Jahr 2007 wurde der für Ermittlungs - und Vollzugstätigkeiten in den Bezirken zuständige E r-
mittlungsdienst der Bezirksverwaltungsstellen zum SOS verlagert 7. Betroffen waren hiervon 6,2
Stellen, so dass dem SOS Ende 2007 22,2 Stellen zur Verfügung standen, die jetzt neben dem
allgemeinen Streifendienst auch für die Ermittlungs - und Vollzugstätigkeiten im gesamten Stad t-
gebiet zuständig waren. Von den 22,2 Stellen sind n ach den Konsolidierungsrunden der letzten
Jahre aktuell noch 22 Stellen im SOS verfügbar.
Bis auf die im Jahre 2005 zusätzlich eingerichteten fünf Stellen ist der SOS durch organisator i-
sche Maßnahmen stellenneutral aus dem Personalbestand gespeist worden.
Für die notwendige Mobilität stehen dem SOS zwei eigene Streifenwagen zur Verfügung, die als
handelsübliche Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt beschafft wurden. Da rüber hinaus
greift der SOS bei Bedarf auf Fahrzeuge der „Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH“ zurück.
III. Aktuelle Situation
1. Aufgabenbestand
Der ursprünglich innerhalb des SOS vorgesehene „uniformierte Präsenzdienst“ musste in der
Vergangenheit immer mehr den „Ermittlungs- und Vollzugsdiensttätigkeiten“ weichen. Die mit der
Einrichtung des SOS beabsichtigte öffentliche Präsenz geht zu Gunsten von Sonde rdiensten
zurück; der SOS verliert damit zunehmend seine positive Wirkung im öffentlichen Raum. Zu di e-
sen Sonderdiensten zählen u.a.:
Schulzuführungen
Unterstützungen bei Unterbringungen des sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreu-
ungsstelle
Zeugengestellung bei Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei
Sendaufsicht
Weihnachtsmarktbestreifung
Einsatz 1. Mai in Hiltrup
Stadtfest, Rosenmontag und weitere Großveranstaltungen
In 2016 erstmalig auch der Einsatz in der Silvesternacht
Substitution von Sicherheitsdefiziten innerhalb der Stadtverwaltung
7 Durch Organisationsverfügung OBM vom 11.4.2007.
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2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl Sonderauf-
träge 200 240 290 320 360 410 509
Abbildung 1
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl Einsatzstu n-
den
für Sonderdienste
4169 4065 4324 3615 4432 5607
Abbildung 2
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2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Radfahrer Fußgängerzone 1508 1726 1236 903 846 647 779
Identitätsfeststellungen 2445 2491 1682 1027 992 772 791
Spielplatz-Kontrollen 1813 1670 1244 955 933 848 898
Grünanlagen-Kontrollen 1978 1841 1262 1324 1154 886 1029
Ruhestörungen 1162 788 847 884 897 617 763
Abbildung 3
Diese Entwicklung ist auch in den Abbildungen 1 bis 3 zu erkennen. Zusammenfassend kann
den Diagrammen entnommen werden, dass der direkte „Dienst am Bürger“ immer weiter zu
Gunsten von Sonderdiensten weichen muss.
Wie bereits angeführt, ist der SOS in 2000 u.a. eingerichtet worden, da sich die Polizei verstärkt
auf die Aspekte Kriminalitätsbekämpfung und -prävention zurückzog. Diese Entwicklung ist in der
jüngsten Zeit insbesondere auf Grund der aktuellen Terrorgefahren weiter fortgeschritten, so
dass insbesondere auch nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin davon ausg e-
gangen werden muss, dass immer weitere Anforderungen der Polizei an die Städte, und hier
auch an den städtischen Service - und Ordnungsdienst he rangetragen werden. Darüber hinaus
werden auch die orig inär dem Ordnungsamt zugewiesenen Aufgaben in absehbarer Zeit anste i-
gen, deren Vollzug vom SOS sichergestellt werden muss. Beispielhaft sind hier zu nennen:
Das zum 01.07.2017 in Kraft tretende Prostituiertenschutzgesetz, welches eine Erlau b-
nispflicht für Bordelle und eine Anmeldepflicht für die Prostituierten vorsieht. Durch das
zuständige Ministerium wird mit Einführung des Gesetzes ein erheblicher Arbeits - und
Organisationsaufwand für die zuständigen Ordnungsbehörden gesehen. Dieser Aufwand
wird u.a. in der Kontrolle der Bordelle aber auch der einzelnen Prostituierten liegen.
Kontrollen der Spielhallen im Stadtgebiet
Durchführung und Absicherung von Großveranstaltungen im Stadtgebiet
Neue Anforderungen im Rahmen terroristischer Bedrohungen
Verstärkte Einbindung in die „Sicherheitsarchitektur“ am Standort Münster durch die not-
wendige und intensivere Kooperation mit Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe
Verbesserung des Bahnhofsumfeldes nach Abschluss der Baumaßnahmen
Reaktion auf spontane Menschenansammlungen
Anforderungen des SOS aus den Bezirksvertretungen
Anforderungen durch kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs
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Stärkere Präsenz des SOS im Bahnhofsumfeld (Bahnhofstreife); auch unter Berücksicht i-
gung der aktuellen Entwicklung im Bereich der Windthorststraße.
Aus Qualität und Quantität des Aufgabenbestandes in Relation zu den Personalressourcen ergibt
sich schon jetzt, dass personalintensive Pflichtaufgaben gar nicht oder nur sporadisch wahrg e-
nommen werden können, hierzu gehören Kontrollen in den Bereichen:
Schwarzarbeit
Taxengewerbe
Spielhallen
Prostitution, insbesondere Straßenprostitution
Gaststätten / Kioske
Jugendschutz
Ladenschluss / Sonn- und Feiertagsschutz
Hundehaltung
2. Leitstellenbetrieb
Zwei der 22 Stellen des SOS sind neben einer Stelle aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung
in der Einsatzleitstelle eingesetzt. Zusätzlich stellt der SOS den Fachstellenleiter für insgesamt
52 Mitarbeiter des Außendienstes (Verkehrsüberwachung, Fahrradkontrolldienst und SOS). Di e-
se drei Stellen stehen dah er für Vollzugsaufgaben grundsätzlich nicht zur Verfügung, was die
Personalstärke für operative Zwecke auf 19 Stellen reduziert. Die Einsatzleitstelle ist für die Bü r-
gerinnen und Bürger von Montag bis Mittwoch von 07 :00 bis 17 :00 Uhr, am Donnerstag von
07:00 bis 18 :00 Uhr und am Freitag von 07 :00 bis 13 :00 Uhr erreichbar. Zum Dienstende wird
das Telefon der Leitstelle auf das Handy einer SOS -Streife umgestellt. Durch das Personal der
Leitstelle werden aber nicht nur die Anrufe der Bürger und Bürgerinnen en tgegengenommen,
sondern es werden von hier auch die Einsätze des SOS und der Verkehrsüberwachung geste u-
ert. Neben den originären Leitstellentätigkeiten werden durch die Mitarbeiter/ -innen noch eine
Vielzahl weiterer Aufgaben wie z.B. Beschaffung, Dienstpla nerstellung, Einsatzplanung für So n-
derdienste, Führen von Statistiken, Führen der Zielvereinbarungsgespräche wahrgenommen.
3. Dienstplangestaltung
Der Service- und Ordnungsdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt nach dem So m-
merdienstplan8 regelmäßig 106 Stunden in der Woche zur Verfügung. Mit dieser erheblichen
Spreizung der Präsenzzeiten liegt Münster in der Spitzengruppe der Vergleich sstädte9 . Diese
sehr serviceorientierte Dienstplangestaltung wird durch die oben beschriebenen Sonderdienste
zunehmend infrage gestellt und ist in Urlaubs - und Krankheitszeiten schon jetzt nicht mehr u m-
setzbar. Eine weitere Ausdehnung der Präsenzzeiten am W ochenende bis 04 :00 Uhr - wie von
der Polizei gewünscht – ist mit dem aktuellen Personalbestand nicht realisierbar.
4. Städtevergleich
In den letzten Jahren sind immer mehr Städte dazu übergegangen, kommunale Ordnungs -
dienste einzurichten oder, soweit bereits vorhanden, weiter aufzustocken und aufgabenbezogen
zu qualifizieren. Dieser Trend zeigt, dass es hier einen erheblichen Bedarf gibt. Diese Entwic k-
lung ist vor allem in den größeren Städten als Reaktion auf zunehmende Sicherheitsprobleme im
urbanen Umfeld, wie Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum, Verwahrlosungstenden-
zen, mangelnde Sauberkeit in S traßen, Parks oder Spielplätzen, fehlende oder mangelnde B e-
leuchtung, Vandalismus, Graffiti, aggressives Betteln, Lärmbelästigung, unangeleinte Hunde oder
Sicherheitsanforderungen bei Großveranstaltungen zurückzuführen. Hinzu kommt die Beei n-
trächtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls in verschiedenen Lebensbereichen der Städte, die
nicht immer auf tatsächlich vorhandener Kriminalität beruht.
8 Dienstpläne siehe Anlage.
9 Z.B. Wuppertal = 83 Stunden; Herne = 75 Stunden.
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Gleichzeitig ist länderübergreifend festzustellen, dass die sichtbare Präsenz der Polizei eher z u-
rückgeht und si e bei Ordnungswidrigkeiten seltener ei nschreitet. In einigen Ländern wurde der
Begriff der öffentlichen Ordnung sogar aus dem Polize igesetz gestrichen. Den „Schutzmann um
die Ecke“, den „Streife-gehenden“ Polizisten gibt es nur noch eher selten.
Diese Entwicklungen vermitteln der Bürgerschaft den Eindruck, dass sich niemand kü mmert mit
der Folge von Verunsicherung. Sie wünscht sich einen direkten Ansprechpartner vor Ort, der sich
ihrer Anliegen annimmt. Dies können weder private Sicherheitsdienste noch e twa die deutsc h-
landweit einheitliche Behördennummer 115 leisten. Auch die Polizei ist hier nicht immer der idea-
le Ansprechpartner, da es sich häufig um Vorkommnisse oder Missstände handelt, die in den
Zuständigkeitsbereich der Kommune fallen. Vor diesem H intergrund übernehmen die kommun a-
len Ordnungsdienste in zahlreichen größeren Städten Aufgaben im Rahmen der öffentlichen S i-
cherheit und Ordnung, die bislang die Polize ien der Länder subsidiär wahrgenommen haben.
Dies ist der überwiegende Teil der Ordnungsw idrigkeiten, wie z. B. Ruhestörungen oder Beläst i-
gungen der Allgemeinheit sowie die Gefahrenabwehr, die in die Zuständigkeiten der Städte und
Kreise fallen. Insofern stellen kommunale Ordnungsdienste einen wichtigen Baustein im Gefüge
der Sicherheitsarchitektur dar.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Personalbestand in vergleichbaren Städten und setzt diesen
in Relation zur Einwohnerzahl und Stadtfläche.
Stadt Stellen
SOS
Fläche
km2
Einwohner Einwohner je
Stelle*
km² je Stelle
Aachen 32 164 258.000 8.062 5,1
Bielefeld** 18 259 334.000 18.600 14,3
Bonn 34 141 320.000 9.400 4,1
Duisburg 60 232 494.000 8.233 3,9
Dortmund 76 280 600.000 7.895 3,68
Herne 21 51 161.000 7.667 2,4
Oberhausen 23 77 212.000 9.217 3,4
Wuppertal 36 168 357.000 9.917 4,7
Münster 22 304 310.000 14.091 13,81
*Die vom Städtetag empfohlene Richtgröße liegt bei einem Mitarbeiter pro 10.000 Einwohner10
**Die Stadt Bielefeld besitzt keinen kommunalen Ordnungsdienst. 7 Stellen sind im Rahmen e i-
ner Ordnungspartne rschaft mit der Polizei fußläufig in der Innenstadt tätig. 11 Stellen sind im
Bereich Ermittlungstätigkeiten eingesetzt.
Zu erkennen ist hier, dass die Stadt Münster bei einem Städteranking einen der hintersten Plätze
belegt. Besonders hervorzuheben ist das sehr schlechte Ver hältnis der Reviergröße zu je einer
Stelle des SOS (13,81 km ² je Stelle). Münster als flächenmäßig zweitgrö ßte Stadt Nordrhein -
Westfalens mit großen Stadtteilen in der Peripherie kann mit dem vo rhandenen Personalbestand
nicht annähernd effizient bestreift werden; die vorhandenen Defizite machen sich insbesondere in
den Stadtteilen bemerkbar. Um die Personalausstattung etwa der im Ranking auf dem vorletzten
Platz rangierenden Stadt Wuppertal zu erre ichen, müssten in Münster ca. 10 zusätzliche Stellen
eingerichtet werden. Im Vergleich zur erstplatzierten Stadt Herne besteht sogar eine Stellendiff e-
renz von ca. 18 Stellen. Beide Städte sind flächenmäßig deutlich kleiner als Münster.
10 Siehe „Behörden Spiegel“ Nr. 1/2017.
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5. Wachsende Stadt
Den Vorausberechnungen der Bevölkerung (2014 bis 2040 /2060) für die kreisfreien Städte und
Kreise in Nordrhein -Westfalen der IT.NRW ist zu entnehmen, dass die Bevölkerung der Stadt
Münster von heute ca. 310.000 bis 2020 bereits auf 319.300 Einwohner/innen ansteigen wird. 11
Abbildung 4
Abbildung 5
11 In der Graphik sind die Zahlen von IT.NRW verwendet worden, da sie auch für den Städtevergleich (S. 6 ff.) heran -
gezogen werden mussten.
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Seit 2007 ist die Bevölkerung der Stadt Münster von 272.951 auf ca. 310.000 12 stark angewach-
sen. Dies bedeutet ein Plus von 37.088 Einwohnern. In vielen Bereichen der Stadtverwaltung
wurde auf diese gravierende Entwicklung reagiert. Das für die Bürgerschaft auch wichtige Thema
„Sicherheit“ fand in diesem Zusammenhang hingegen wenig Berücksichtigung: Jedenfalls sta g-
nierte im genannten Zeitraum der Stellenumfang des SOS bei 22 Stellen.
6. Demographische Entwicklung im SOS
Das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SOS liegt derzeit bei 47 Jahren.
Eine Fluktuation findet im SOS kaum statt. Hintergrund ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mita r-
beiter mehrheitlich eine handwerkliche oder kaufmännisch e Ausbildung b esitzen. Sie erfüllen
hiermit aber z.B. nicht die stadtinternen Vorgaben zur Teilnahme am Angestelltenlehrgang I. Dies
bedeutet für den einzelnen Mitarbeiter bzw. die einzelne Mitarbeiterin, dass der Dienst ggf. bis
zum Renteneintritt im Schichtwechsel auf der Straße ausgeübt werden muss. Damit einhergehen
zunehmende gesundheitliche Risiken und Probleme, die sich wiederum negativ auf die Gewäh r-
leistung des Dienstplanes niederschlagen. Über konzeptionelle Ansätze der Personalentwicklung
kann hier gegebenenfalls zukünftig ein Wechsel innerhalb der Stadtverwaltung ermöglicht we r-
den; positive Beispiele aus anderen Städten liegen hierzu bereits vor.
IV. Fazit
Die Einrichtung des Service - und Ordnungsdienstes vor 17 Jahren hat sich als sinnvo lle We i-
chenstellung erwiesen: Im Sinne einer ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung werden seither die
Themen Sicherheit, öffentliche Ordnung und Sauberkeit systematisch durch die Stadt Münster
bearbeitet. Es ist zugleich von einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung auszugehen.
Seit geraumer Zeit ist der Service - und Ordnungsdienst unserer Stadt allerdings mit deutlich
wachsenden Ansprüchen aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung konfrontiert. Diese Anford e-
rungen können mit den bestehenden Ressourcen nicht a däquat erfüllt werden . Dies gilt umso
mehr für eine von vielen Seiten geforderte Intensivierung ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Bei
unveränderter Ausstattung ist bereits heute erkennbar, dass sich die Arbeit der Mitarbeiteri nnen
und Mitarbeiter auf den Bereich der Ermittlungs- und Vollzugstätigkeiten und die Ausführung von
Sonderdiensten beschränken muss. Die vielfach gewünschte und fachlich angezeigte inte nsive
Präsenz der uniformierten Kräfte im öffentlichen Raum wird weiter zurückgehen. Daher ist 17
Jahre nach Etablierung des Service - und Ordnungsdienstes eine erneute Diskussion und Stan d-
ortbestimmung im Sinne einer bedarfsgerechten Personal- und Sachausstattung im Aufgabenfeld
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angezeigt.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
12 Siehe auch: Bevölkerungsprognose 2015 – 2025 : Vorlage V/0979/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0205/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37