2743/2023
Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024: Verschiebung der Altschuldenlösung und Änderungen zum Eckpunktepapier
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3785 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 01.09.2023 2743/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.09.2023 Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024: Verschiebung der Altschuldenlösung und Änderungen zum Eckpunktepapier Die Landesregierung hat am 22. August 2023 die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinan- zierungsgesetz (GFG) 2024 vorgelegt. Vorausgegangen waren die Eckpunkte zum GFG 2024 vom 21. Juni 2023. Mit dem Eckpunktepapier war seitens des Ministeriums für Heimat, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) u. a. angekündigt worden, zur „Meisterung der Herausforderungen der kommunalen Altschuldenproblematik“ die zu verteilende Verbund- masse mit einem Vorwegabzug zur Finanzierung einer Altschuldenlösung zu belasten (für das GFG 2024 230 Mio. Euro und ab 2025 460 Mio. Euro). Auch sollte ab dem GFG 2024 ein Vor- wegabzug zur Finanzierung eines Investitionsprogramms für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen. Am 22. August 2023 hat die Landesregierung – auch nach massiver Kritik seitens der kommu- nalen Familie und der hohen Belastungen der Kommunen - beschlossen, von den Vorwegab- zügen Abstand zu nehmen. Auch die zunächst geplante Steigerung der Aufwands-/Unterhal- tungspauschale in Höhe von 80 Mio. EUR im GFG 2024, die ebenfalls durch Umschichtungen innerhalb des GFG und damit insbesondere zu Lasten der Schlüsselzuweisungen erfolgen sollte, wird zurückgenommen. Ein Einstieg in die Altschuldenlösung soll nun erst ab dem Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Nach der nunmehr vorliegenden Arbeitskreisrechnung steht für das GFG 2024 eine verteil- bare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies stellt eine Stei- gerung gegenüber 2023 von 0,91% (rd. 139 Mio. Euro) dar. Gegenüber der Festsetzung zum GFG 2023 erhöhen sich die allgemeinen Zuweisungsbeträge für alle Kommunen um rund 117,3 Mio. Euro. Der Arbeitskreisrechnung liegt grundsätzlich das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteu- ern für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 zu Grunde (Verbundzeitraum), sodass bei der Ermittlung der Zuweisungsbeträge hilfsweise die Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2023 zu Grunde gelegt wurden. Diese sind naturge- mäß nicht endgültig. Seitens des Landes wurde deshalb flankierend darauf hingewiesen, dass die Verbundsteuereinnahmen von Mai – Juli 2023 unter dem Ergebnis des jeweiligen Vormo- nats liegen. Dieses birgt das Risiko, dass die zu verteilende Finanzausgleichsmasse auf Basis der endgültigen Zuweisung unterhalb des Wertes aus der Arbeitskreisrechnung liegt. Die Abweichungen der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 zur Haushaltsplanung für das Jahr 2024 würden sich Stand heute wie folgt darstellen: 2 HPL 2024 AK-Rechnung GFG 2024 Differenz Schlüsselzuweisung 552.608.897 EUR 581.994.167 EUR 29.385.270 EUR Allg. Investitionspauschale (investiv) 50.712.589 EUR 50.623.061 EUR -89.528 EUR Pauschale Altenhilfe 5.491.527 EUR 5.474.739 EUR -16.788 EUR Aufwands-/Unterhaltungs- pauschale 6.097.906 EUR 6.092.717 EUR -5.189 EUR Schul- und Bildungspau- schale 49.253.188 EUR 48.985.467 EUR -267.721 EUR Sportpauschale 2.565.386 EUR 4.022.918 EUR 1.457.532 EUR Gesamt 666.729.493 EUR 697.193.069 EUR 30.463.576 EUR davon Erträge 613.451.518 EUR 642.547.090 EUR 29.095.572 EUR Es können sich noch Änderungen aufgrund der endgültigen Modellrechnung, die erst nach Ablauf des Verbundzeitraumes und daher später im Jahr veröffentlicht wird, ergeben. Ange- sichts der konjunkturellen Eintrübung ist nicht auszuschließen, dass die Mehrerträge dann deutlich geringer ausfallen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2743/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2023
- Erstellt
- 25.08.2023 08:39