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2743/2023

Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024: Verschiebung der Altschuldenlösung und Änderungen zum Eckpunktepapier

Mitteilung Ausschuss 01.09.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.10.2023, TOP 2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3785 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 01.09.2023 
 2743/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.09.2023 
 
Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024: Verschiebung der 
Altschuldenlösung und Änderungen zum Eckpunktepapier 
Die Landesregierung hat am 22. August 2023 die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinan-
zierungsgesetz (GFG) 2024 vorgelegt. Vorausgegangen waren die Eckpunkte zum GFG 2024 
vom 21. Juni 2023. 
 
Mit dem Eckpunktepapier war seitens des Ministeriums für Heimat, Bau und Digitalisierung 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) u. a. angekündigt worden, zur „Meisterung der 
Herausforderungen der kommunalen Altschuldenproblematik“ die zu verteilende Verbund-
masse mit einem Vorwegabzug zur Finanzierung einer Altschuldenlösung zu belasten (für das 
GFG 2024 230 Mio. Euro und ab 2025 460 Mio. Euro). Auch sollte ab dem GFG 2024 ein Vor-
wegabzug zur Finanzierung eines Investitionsprogramms für kommunale Klimaschutz- und 
Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen. 
Am 22. August 2023 hat die Landesregierung – auch nach massiver Kritik seitens der kommu-
nalen Familie und der hohen Belastungen der Kommunen - beschlossen, von den Vorwegab-
zügen Abstand zu nehmen. Auch die zunächst geplante Steigerung der Aufwands-/Unterhal-
tungspauschale in Höhe von 80 Mio. EUR im GFG 2024, die ebenfalls durch Umschichtungen 
innerhalb des GFG und damit insbesondere zu Lasten der Schlüsselzuweisungen erfolgen 
sollte, wird zurückgenommen.  
 
Ein Einstieg in die Altschuldenlösung soll nun erst ab dem Haushaltsjahr 2025 erfolgen. 
 
Nach der nunmehr vorliegenden Arbeitskreisrechnung steht für das GFG 2024 eine verteil-
bare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies stellt eine Stei-
gerung gegenüber 2023 von 0,91% (rd. 139 Mio. Euro) dar. Gegenüber der Festsetzung zum 
GFG 2023 erhöhen sich die allgemeinen Zuweisungsbeträge für alle Kommunen um rund 
117,3 Mio. Euro. 
 
Der Arbeitskreisrechnung liegt grundsätzlich das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteu-
ern für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 zu Grunde (Verbundzeitraum), 
sodass bei der Ermittlung der Zuweisungsbeträge hilfsweise die Einnahmeerwartungen des 
Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2023 zu Grunde gelegt wurden. Diese sind naturge-
mäß nicht endgültig. Seitens des Landes wurde deshalb flankierend darauf hingewiesen, dass 
die Verbundsteuereinnahmen von Mai – Juli 2023 unter dem Ergebnis des jeweiligen Vormo-
nats liegen. Dieses birgt das Risiko, dass die zu verteilende Finanzausgleichsmasse auf Basis 
der endgültigen Zuweisung unterhalb des Wertes aus der Arbeitskreisrechnung liegt. 
 
Die Abweichungen der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 zur Haushaltsplanung für das 
Jahr 2024 würden sich Stand heute wie folgt darstellen:

2 
 
 
 HPL 2024 AK-Rechnung 
GFG 2024 
Differenz 
Schlüsselzuweisung 552.608.897 EUR 
 
581.994.167 EUR 
 
29.385.270 EUR 
 
Allg. Investitionspauschale 
(investiv) 
50.712.589 EUR 
 
50.623.061 EUR 
 
-89.528 EUR 
 
Pauschale Altenhilfe 5.491.527 EUR 
 
5.474.739 EUR 
 
-16.788 EUR 
 
Aufwands-/Unterhaltungs-
pauschale 
6.097.906 EUR 
 
6.092.717 EUR -5.189 EUR 
 
Schul- und Bildungspau-
schale 
49.253.188 EUR 
 
48.985.467 EUR 
 
-267.721 EUR 
 
Sportpauschale 2.565.386 EUR 4.022.918 EUR 1.457.532 EUR 
Gesamt 666.729.493 EUR 697.193.069 EUR 30.463.576 EUR 
davon Erträge 613.451.518 EUR 642.547.090 EUR 29.095.572 EUR 
 
Es können sich noch Änderungen aufgrund der endgültigen Modellrechnung, die erst nach 
Ablauf des Verbundzeitraumes und daher später im Jahr veröffentlicht wird, ergeben. Ange-
sichts der konjunkturellen Eintrübung ist nicht auszuschließen, dass die Mehrerträge dann 
deutlich geringer ausfallen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2743/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.09.2023
Erstellt
25.08.2023 08:39