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2987/2025

Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung NEU

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Ansehen

Anlage 2 Synopse der Veränderungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

7030 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 2987/2025 
Freigabedatum 
 27.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Stadtbibliothek Köln und setzt die 
aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln zum 01.01.2026 
bzw. nach entsprechendem Beschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. 
 
Im Wesentlichen werden damit folgende Änderungen beschlossen: 
1. Aufhebung der Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen (Erhöhung 
des Jahresbeitrags von 15 € auf 30 €) soweit kein anderer Ermäßigungsgrund vorliegt. 
2. Anhebung der Säumniszuschläge für Erwachsene ab 21 Jahren von 1 € auf 1,50 €  
pro Medium und Woche 
 
Die erwarteten Erträge sind im Haushaltsplan 2025/2026 in den Jahren 2026 ff. im Teilergeb-
nisplan der Stadtbibliothek in der Produktgruppe 0418 – Stadtbibliothek in der Teilplanzeile 5 
– privatrechtl. Leistungsentgelte abgebildet. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.12.2025 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  0 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 0 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge    152.880 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zum 01.02.2023 wurde eine soziale Staffelung der Mitgliedsbeiträge eingeführt. Angeregt 
durch eine Bürgerpetition für eine kostenlose Stadtbibliothek wurden damals Jahresbeiträge 
verringert und zusätzliche Ermäßigungen eingeführt. Das Budget der Stadtbibliothek wurde 
gleichzeitig um die prognostizierten Mindererträge von rund 530.000 € reduziert. 
Im Rahmen der Einsparvorgaben der Haushaltsplanung 2025/2026 wurden in mehreren Stu-
fen Konsolidierungsvorschläge geprüft. Ganz explizit sollten auch Beitragserhöhungen zur Fi-
nanzierung der notwendigen Angebote vorgenommen werden. 
Die soziale Staffelung und die grundsätzliche Festschreibung der Mitgliedsbeiträge für Voll-
zahlende bei 30 € pro Jahr hat sich bewährt und sollte aus Sicht der Stadtbibliothek unbedingt 
beibehalten werden.

3 
 
Wesentliche Effekte der Beitragsanpassungen aus 2023: 
 Mitgliederzuwachs von 10 % quer durch alle Altersgruppen und auch mehr als vor der 
Pandemie. 
 Zuwachs von 18% bei den Mitgliedschaften der unter 21-Jährigen 
 Steigerung der Neuanmeldungen um 50%. 
 
Trotz Schließzeiten insbesondere für die Generalsanierung der Zentralbibliothek konnte kein 
Rückgang der Mitgliedszahlen verzeichnet werden. Vielmehr nutzen gerade junge Menschen 
durch die zusätzlichen Ermäßigungen die Bibliothek vermehrt.  
Nach Prüfung von vertretbaren Anpassungen wurden folgende wesentliche Veränderungen 
vorgeschlagen, die nun mit der aktualisierten Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft gesetzt 
werden sollen: 
1. Aufhebung der Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen  
(Erhöhung des Jahresbeitrags von 15 € auf 30 €), soweit kein anderer Ermäßigungs-
grund vorliegt 
2. Anhebung der Säumniszuschläge für Erwachsene ab 21 Jahren von 1 € auf 1,50 €  
pro Medium und Woche 
Darüber hinaus sind geringfügige Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen 
bzw. für eine klarere Darstellung vorgenommen worden. Alle Anpassungen sind in der Sy-
nopse im Einzelnen aufgeführt (Anlage 2). 
 
Zu 1) Aufhebung der Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen  
(Erhöhung des Jahresbeitrags von 15 € auf 30 €), soweit kein anderer Ermäßigungsgrund vor-
liegt 
Es ist ein vitales kommunales Interesse, dass eine breit genutzte Institution wie die 
Stadtbibliothek Köln für alle Bürger*innen niederschwellig zugänglich ist und dabei ins-
besondere auch Benachteiligte sowie Bildungsbedürftige einen erleichterten Zugang zu 
Bildungsangeboten und –institutionen erhalten. Die Bibliothek ist ein wichtiger Teil der 
sozialen Struktur der Stadt Köln und bietet Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Abge-
sehen von der Stadtbibliothek gibt es nur wenige konsumfreie sogenannte „Dritte Orte“. 
Im Jahr 2024 haben Rentner einen Anteil von 11,5 % an den gesamten Mitgliedschaf-
ten. 
Wie der interkommunale Vergleich zeigt, ist eine pauschale, das heißt einkommensun-
abhängige Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen unüblich.  
Mitglieds- 
beiträge  
pro Jahr 
Düsseldorf Essen Bonn Köln  
(nach Neu - 
regelung)  
Erwachsene 20,00 € 22,00 € 30,00 € 30,00 € 
Rentner*innen 
bzw. Pensio-
när*innen 
Keine  
Ermäßi-
gung 
Keine  
Ermäßi-
gung 
Keine  
Ermäßi-
gung 
Keine  
Ermäßi- 
gung 
 
 
Rentner*innen bzw. Pensionär*innen genießen in den anderen aufgeführten Großstadt-
bibliotheken keine besondere Ermäßigung.  
Geringe Einkommen würden außerdem weiterhin durch die Ermäßigung für Köln-Pass-
Inhaber*innen berücksichtigt. 
Durch diese Anpassung werden die Erträge aus den Mitgliedsbeiträgen voraussichtlich 
um 71.790 € pro Jahr ansteigen.

4 
 
Zu 2) Anhebung der Säumniszuschläge für Erwachsene ab 21 Jahren von 1 € auf 1,50 € pro 
Medium und Woche 
Die Höhe der Säumnisgebühren für Erwachsene wurde ebenfalls mit Blick auf die Rege-
lungen anderer Stadtbibliotheken geprüft:  
Säumniszuschläge  Düsseldorf Essen Bonn Köln  
(nach Neure-
gelung)  
pro Medium und 
Woche für  
Erwachsene 1,50 € 
(25 Ct. pro Öff-
nungstag= Mo-
Sa) 
 
1,50 € 1,00 € 1,50 € 
Säumniszuschläge sind im kommunalen Vergleich nach der Anhebung für Erwachsene 
noch vergleichbar. 
Mit dieser Anhebung würde die Nutzbarkeit nur für solche Nutzenden eingeschränkt 
werden, die die Medien nicht fristgerecht zurückgeben. Durch die Maßnahme werden 
zusätzliche Erträge von voraussichtlich 81.090 € generiert. 
 
Finanzen: 
Die erwarteten Erträge von insgesamt 152.880 € sind im Haushaltsplan 2025/2026 in den 
Jahren 2026 ff. im Teilergebnisplan der Stadtbibliothek in der Produktgruppe 0418 – Stadtbib-
liothek in der Teilplanzeile 5 – privatrechtl. Leistungsentgelte abgebildet. 
Nachhaltigkeit 
Die Beitragsanpassung unterstützt die vielfältigen Angebote der Stadtbibliothek und wirkt sich 
daher auch im Sinne der Nachhaltigkeit aus. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Benutzungs- und Entgeltordnung NEU 
Anlage 2: Synopse der Veränderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung

Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung NEU

11680 Zeichen

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 1 
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …………….. auf Grund des § 41 
Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 
S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung 
folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: 
 
§ 1 Allgemeines 
1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie 
dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von 
Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der 
Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht 
Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige 
Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige 
Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 
2. Der Oberbürgermeister kann im Rahmen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen 
Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. 
§ 2 Nutzendenkreis 
1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser 
Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 
2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer 
volljährigen Person besuchen. Die Bibliothek übernimmt keine Aufsichtspflicht 
für Minderjährige oder aufsichtspflichtige Personen. 
§ 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 
1. Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem 
Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 
2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche 
Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung 
der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der 
minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft 
ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die 
Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem 
Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die 
Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit den Minderjährigen. 
Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche 
zurückzugeben. 
3. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, sowie 
Köln-Pass-Inhaber*innen über 20 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich 
zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis 
erbringen, um die Beitragsermäßigung zu erhalten.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 1 
4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich 
bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt 
werden. 
5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für 
die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt 
Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des 
Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen 
Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln 
unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der 
Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren 
Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer 
Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des 
Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt 
werden. 
6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags-
verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in 
Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, 
beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und 
wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der 
schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der 
Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln 
eingegangen sein. 
7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der 
geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. 
Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis oder die 
Einwilligung bei der Online-Anmeldung erkennen die Nutzenden die 
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmen der 
elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und 
Entgeltordnung ist auf der Homepage der Stadtbibliothek Köln abrufbar und 
wird auf Wunsch ausgehändigt. 
§ 4 Ausleihe von Medien 
1. Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: 
a. Minderjährige: 15 Medien, 
b. Erwachsene: 25 Medien, 
c. juristische Personen: 100 Medien. 
2. Die Dauer der Ausleihe beträgt in der Regel je nach Medienart 2 oder 4 
Wochen.   
a. 4 Wochen z. B. für Bücher, Gesellschaftsspiele, Gegenstände aus 
der Bibliothek der Dinge 
b. 2 Wochen z. B. für Tonies, Computerspiele, CDs, DVDs, 
Zeitschriften 
3. Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum 
bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. 
Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 
4. Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der 
Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht 
nachweisbar ist.  
5. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 1 
6. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate 
Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den 
Bibliotheken zur Verfügung stehen. 
7. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihbedingungen zu verändern. 
§ 5 Fernleihe 
1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, 
können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der nordrhein-
westfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft 
werden. 
2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. 
§ 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 
1. Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu 
behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder 
sonstigen Veränderungen zu bewahren. 
2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die 
Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober 
Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper 
und Gesundheit bleibt unberührt. 
3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben 
worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von 
dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu 
überzeugen. 
4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie 
verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum 
Schadensersatz. 
5. Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte 
Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die 
Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung 
frei. 
§ 7 Rückgabe 
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist 
zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10.  
Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. 
§ 8 Entgelte 
1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter 
Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: 
a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  
bis 20 Jahre:  kostenfrei, 
b. Erwachsene  
ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 €

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 1 
c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 13 Monate 30 €, 
d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 6 Monate 17 €, 
e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 3 Monate 9 €, 
f. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  
ab 21 Jahre:  für 12 Monate 15 €, 
g. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  
ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, 
h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, 
i. Köln-Pass-Inhaber*innen:  für 6 Monate 5 €, 
j. Neumitgliedschaften  
für Köln-Pass-Inhaber*innen:  3 Monate kostenfrei, 
k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, 
l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, 
m. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. 
2. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen 
ermäßigt werden. 
§ 9 Serviceentgelte 
1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: 
a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, 
b. für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises: 3,50 €, 
c. für jede Vormerkung: 1 €, 
d. für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, 
e. für Ausdrucke pro Seite: 0,10 €, 
f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, 
g. für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, 
zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, 
h. für die Nutzung des Musikzimmers mit Flügel pro Stunde: 2,50 €. 
Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu 
zahlen. 
2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende 
Entgelte erhoben. 
Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% 
Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ 
vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose 
Eintrittskarte.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 1 
3. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden 
höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte 
ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. 
§ 10 Säumnisentgelte 
Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte 
erhoben: 
a. bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, 
b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche:  
für Personen bis 20 Jahre 1 €,  
für Personen ab 21 Jahre 1,50 €, 
c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, 
d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, 
e. ab der 11. Woche pro Medium zusätzlich 25 €. 
§ 10a  Mehrwertsteuer 
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben 
unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer 
besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe 
zu zahlen. 
§ 11 Ausnahmen 
Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die 
Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches 
Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. 
§ 12 Hausrecht 
1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die 
Ausübung kann übertragen werden. 
2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung, die Hausordnung oder Bestimmungen des 
Oberbürgermeisters verstoßen haben, können von der Benutzung ganz 
oder teilweise ausgeschlossen werden. 
§ 13 Inkrafttreten 
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum   .   .2026 in Kraft. 
Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.02.2023 außer Kraft.

Anlage 2 Synopse der Veränderungen

13386 Zeichen

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 1 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
1 
 
§ 1  
Allgemeines  
 
Ziff. 2 
2. Die Oberbürgermeisterin kann im 
Rahmen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung für die Benutzung 
einzelner Teileinrichtungen aus 
sachlichen Gründen zusätzliche 
Bestimmungen treffen. 
Korrektur nach Wahl des 
Oberbürgermeisters in 
2025 
2. Der Oberbürgermeister kann im Rah-
men dieser Benutzungs- und Entgelt-
ordnung für die Benutzung einzelner 
Teileinrichtungen aus sachlichen 
Gründen zusätzliche Bestimmungen 
treffen. 
2 
 
§ 2  
Nutzendenkreis 
 
2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die 
Stadtbibliothek Köln nur in Beglei-
tung einer volljährigen Person be-
nutzen. 
Zusätzliche Erläuterung, 
um die Satzung besser 
verständlich zu machen. 
2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die 
Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung 
einer volljährigen Person besuchen. 
Die Bibliothek übernimmt keine Auf-
sichtspflicht für Minderjährige oder 
aufsichtspflichtige Personen.

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 2 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
3 
 
§ 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
 
Ziffern 3 und 7 
3. Schüler*innen, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli-
gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD), 
Menschen mit Schwerbehinderung, 
Rentner*innen und Pensionierte so-
wie Köln-Pass-Inhaber*innen über 
20 Jahre müssen bei der Anmeldung 
zusätzlich zu den in Punkt 3.1. auf-
geführten Dokumenten den entspre-
chenden Nachweis erbringen. 
 
 
7. Alle zur Anmeldung erforderlichen 
Angaben werden unter Beachtung 
der geltenden gesetzlichen Daten-
schutzbestimmungen elektronisch 
gespeichert. Durch die eigenhändige 
Unterschrift auf dem Bibliotheksaus-
weis erkennt die Nutzerin oder der 
Nutzer die Benutzungs- und Entgelt-
ordnung der Stadtbibliothek Köln an 
und stimmt der elektronischen Spei-
cherung der Angaben zur Person zu. 
Die Benutzungs- und Entgeltordnung 
wird bei der Erstanmeldung ausge-
händigt. 
 
Wegfall der Kategorie 
Rentner*innen und Pensi-
onär*innen sowie zusätzli-
che Erläuterung, um die 
Satzung besser verständ-
lich zu machen. 
 
 
 
 
 
Zusätzliche Erläuterungen 
zu erweiterten digitalen 
Leistungen. 
3. Schüler*innen, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli-
gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD), 
Menschen mit Schwerbehinderung, 
Rentner*innen und Pensionierte sowie 
Köln-Pass-Inhaber*innen über 20 
Jahre müssen bei der Anmeldung zu-
sätzlich zu den in Punkt 3.1. aufge-
führten Dokumenten den entspre-
chenden Nachweis erbringen, um die 
Beitragsermäßigung zu erhalten. 
 
7. Alle zur Anmeldung erforderlichen An-
gaben werden unter Beachtung der 
geltenden gesetzlichen Datenschutzbe-
stimmungen elektronisch gespeichert. 
Durch die eigenhändige Unterschrift auf 
dem Bibliotheksausweis oder die Ein-
willigung bei der Online-Anmeldung er-
kennen die Nutzenden die Benutzungs- 
und Entgeltordnung der Stadtbibliothek 
Köln an und stimmen der elektroni-
schen Speicherung der Angaben zur 
Person zu. Die Benutzungs- und Ent-
geltordnung wird bei der Erstanmel-
dung ist auf der Homepage der Stadt-
bibliothek Köln abrufbar und wird auf 
Wunsch ausgehändigt.

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 3 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
 
4 § 4  
Ausleihe von  
Medien  
 
Ziff. 2 sowie 5-8 
2. Die Dauer der Ausleihe beträgt: 
a. 4 Wochen regulär z. B. für Bü-
cher (Ausnahme: Bestseller), 
CD-ROMs (Ausnahme: Spiele) 
Medienkombinationen, Karten 
und Gesellschaftsspiele, Musikin-
strumente 
b. 2 Wochen für alle anderen bzw. 
für entsprechend gekennzeich-
nete Medien.  
 
5. Die Reservierung von Medien ist 
jederzeit möglich. 
6. Die Weitergabe ausgeliehener Me-
dien an Dritte ist unzulässig. 
7. Für die Ausleihe und das 
Streaming digitaler Medien gelten 
separate Bedingungen, die wegen 
der notwendigen Aktualität online 
und in den Bibliotheken zur Verfü-
gung stehen. 
8. Die Stadtbibliothek behält sich 
vor, die Ausleihfristen zu verkür-
zen. 
Anpassungsmöglichkeit 
auf neue Angebote und 
veränderte Nachfrage so-
wie veränderte Darstel-
lung, um die Satzung bes-
ser verständlich zu ma-
chen. 
 
 
Einzelne Kategorien, müs-
sen z. B. wegen des ho-
hen Transportaufwandes 
ausgenommen werden kö-
nen. 
 
 
 
In Einzelfällen (z. B. sanie-
rungsbedingte Schließzei-
ten von Standorten) müs-
sen Ausleihlimits und -fris-
ten ebenfalls erhöht wer-
den können. 
2. Die Dauer der Ausleihe beträgt in 
der Regel je nach Medienart 2 oder 
4 Wochen. 
a. 4 Wochen z. B. für Bücher, Gesell-
schaftsspiele, Gegenstände aus der 
Bibliothek der Dinge 
b. 2 Wochen z. B. für Tonies, Compu-
terspiele, CDs, DVDs, Zeitschriften 
 
5. Die Reservierung von Medien ist jeder-
zeit möglich. 
5. Die Weitergabe ausgeliehener Me-
dien an Dritte ist unzulässig. 
6. Für die Ausleihe und das 
Streaming digitaler Medien gelten 
separate Bedingungen, die wegen 
der notwendigen Aktualität online 
und in den Bibliotheken zur Verfü-
gung stehen. 
7. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die 
Ausleihbedingungen zu verändern.

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 4 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
  
5 § 8  
Entgelte 
1. Für die Ausleihe der Medien und die 
Nutzung besonders gekennzeichneter 
Bibliotheksangebote werden folgende 
Beiträge erhoben: 
a. Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene  
bis 20 Jahre:  kostenfrei, 
b. Erwachsene ab 21 Jahre: 
für 12 Monate:  30 € 
c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  
für 13 Monate   30 €, 
d. Halbjahresmitgliedschaft für  
Erwachsene ab 21 Jahre:  
für 6 Monate  17 €, 
e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  
für 3 Monate  9 €, 
f. Schüler*innen, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwil-
ligen Sozialen Jahres (FSJ) oder ei-
nes Bundesfreiwilligendienstes 
(BFD) ab 21 Jahre:   
für 12 Monate  15 €, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Für die Ausleihe der Medien und die 
Nutzung besonders gekennzeichneter 
Bibliotheksangebote werden folgende 
Beiträge erhoben: 
a. Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene  
bis 20 Jahre:  kostenfrei, 
b. Erwachsene ab 21 Jahre: 
für 12 Monate:  30 € 
c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  
für 13 Monate   30 €, 
d. Halbjahresmitgliedschaft für  
Erwachsene ab 21 Jahre:  
für 6 Monate  17 €, 
e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  
für 3 Monate  9 €, 
f. Schüler*innen, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli-
gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 
21 Jahre:   
für 12 Monate  15 €,

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 5 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
g. Schüler*innen, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwil-
ligen Sozialen Jahres (FSJ) oder ei-
nes Bundesfreiwilligendienstes 
(BFD) ab 21 Jahre: 
für 6 Monate  8 €, 
h. Köln-Pass-Inhaber*innen: 
für 12 Monate  10 €, 
i. Köln-Pass-Inhaber*innen:  
für 6 Monate  5 €, 
j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass-
Inhaber*innen:   
3 Monate  kostenfrei, 
k. Menschen mit Schwerbehinderung: 
für 12 Monate  15 €, 
l. Menschen mit Schwerbehinderung: 
für 6 Monate  8 €, 
m. Rentner*innen und Pensionierte: 
für 12 Monate  15 € 
n. Rentner*innen und Pensionierte: 
für 6 Monate  8 € 
o. Juristische Personen: 
für 12 Monate  182 €. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wegfall der Kategorie 
Rentner*innen und Pensi-
onär*innen 
 
 
 
g. Schüler*innen, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli-
gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 
21 Jahre: 
für 6 Monate  8 €, 
h. Köln-Pass-Inhaber*innen: 
für 12 Monate  10 €, 
i. Köln-Pass-Inhaber*innen:  
für 6 Monate  5 €, 
j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass-
Inhaber*innen:   
3 Monate  kostenfrei, 
k. Menschen mit Schwerbehinderung: 
für 12 Monate  15 €, 
l. Menschen mit Schwerbehinderung: 
für 6 Monate  8 €, 
m. Rentner*innen und Pensionierte: 
für 12 Monate  15 € 
n. Rentner*innen und Pensionierte: 
für 6 Monate  8 € 
m. Juristische Personen: 
für 12 Monate  182 €.

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 6 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe 
oder Verlängerung des Bibliothek-
sausweises zu zahlen. 
3. Die Jahresgebühr kann im Rahmen 
zeitlich begrenzter Werbeaktionen 
ermäßigt werden. 
 
Nach Einführung der On-
line-Anmeldung ist diese 
Formulierung nicht mehr 
passend und kann auf-
grund Redundanz entfal-
len. 
2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe 
oder Verlängerung des Bibliothek-
sausweises zu zahlen. 
2. Die Jahresgebühr kann im Rahmen 
zeitlich begrenzter Werbeaktionen 
ermäßigt werden. 
 
 
6 § 9  
Serviceentgelte 
 
Ziff. 1 
1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt fol-
gende Serviceentgelte: 
a. für das Verbuchen von Medien 
ohne vorliegenden  
Bibliotheksausweis:  1 €, 
b. für die Ausstellung eines neuen 
Bibliotheksausweises:  3,50 €, 
c. für jede Vorbestellung:  1 €, 
d. für Medien aus dem Bestseller-
service pro Medium:  2 €, 
e. für Datenausgabe auf Papier  
pro Seite:  0,10 €, 
f. für im Auftrag erstellte Kopien 
und Scans pro Seite:  0,50 €, 
 
 
Veränderte Darstellung 
oder Erläuterung, um die 
Satzung besser verständ-
lich zu machen. 
1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt fol-
gende Serviceentgelte: 
a. für das Verbuchen von Medien 
ohne vorliegenden  
Bibliotheksausweis:  1 €, 
b. für die Ausstellung eines Ersatz- 
Bibliotheksausweises:  3,50 €, 
c. für jede Vormerkung:  1 €, 
d. für Medien aus dem Bestseller-
service pro Medium: 2 €, 
e. für Ausdrucke  
pro Seite:  0,10 €, 
f. für im Auftrag erstellte Kopien 
und Scans pro Seite:  0,50 €,

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 7 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
g. für die Bestellung einer Fern-
leihe, unabhängig vom Erfolg: 
 2,50 €, 
zuzüglich der von der gebenden 
Bibliothek verlangten Kosten, 
h. für die Nutzung des Klavierflü-
gels pro Stunde:  2,50 €. 
g. für die Bestellung einer Fern- 
leihe, unabhängig vom Erfolg:  
 2,50 €,  
zuzüglich der von der gebenden  
Bibliothek verlangten Kosten, 
h. für die Nutzung des Musikzimmers 
mit Flügel pro Stunde:   2,50 €. 
 
7 § 10 
Säumnis- 
entgelte 
Bei der Überschreitung der Leihfrist 
werden pro Medium folgende Entgelte 
erhoben: 
a. bei Medien aus dem Bestseller-
service pro Tag:  1 €, 
 
b. bei allen anderen Medien pro  
angefangene Woche:  1 €, 
 
 
 
c. bei Benachrichtigung durch  
das 1. Mahnschreiben  
per Briefpost:  1 €, 
 
d. bei Benachrichtigung durch  
das 2. Mahnschreiben  
per Briefpost:  1,20 €, 
 
e. ab der 11. Woche pro Medium:  
zusätzlich  25 €. 
 
 
 
 
Erhöhung der Säumnis-
entgelte für Erwachsene 
ab 21 Jahre 
 
 
 
 
Bei der Überschreitung der Leihfrist  
werden pro Medium folgende Entgelte  
erhoben: 
a. bei Medien aus dem Bestseller- 
service pro Tag:  1 €, 
 
b. bei allen anderen Medien pro  
angefangene Woche 
für Personen bis 20 Jahre:  1 €, 
für Personen ab 21 Jahre:   1,50 €, 
 
c. bei Benachrichtigung durch  
das 1. Mahnschreiben  
per Briefpost:  1 €, 
 
d. bei Benachrichtigung durch  
das 2. Mahnschreiben  
per Briefpost:  1,20 €, 
 
e. ab der 11. Woche pro Medium:  
zusätzlich  25 €.

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                              Anlage 2 Seite 8 von 8 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung 
  
 
  
 
8 § 12  
Hausrecht 
 
Ziff. 2 
2. Personen, die gegen die Bestimmun-
gen dieser Benutzungs- und Entgelt-
ordnung, die Hausordnung oder Best-
immungen der Oberbürgermeisterin 
verstoßen haben, können von der Be-
nutzung ganz oder teilweise ausge-
schlossen werden. 
Korrektur nach Wahl des 
Oberbürgermeisters in 
2025 
2. Personen, die gegen die Bestim-
mungen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung, die Hausordnung 
oder Bestimmungen des Oberbür-
germeisters verstoßen haben, kön-
nen von der Benutzung ganz oder 
teilweise ausgeschlossen werden.

Beratungsverlauf (4)

08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
09.12.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2987/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.11.2025
Erstellt
16.10.2025 08:48