2987/2025
Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/43 Vorlagen-Nummer 2987/2025 Freigabedatum 27.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Stadtbibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln zum 01.01.2026 bzw. nach entsprechendem Beschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Im Wesentlichen werden damit folgende Änderungen beschlossen: 1. Aufhebung der Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen (Erhöhung des Jahresbeitrags von 15 € auf 30 €) soweit kein anderer Ermäßigungsgrund vorliegt. 2. Anhebung der Säumniszuschläge für Erwachsene ab 21 Jahren von 1 € auf 1,50 € pro Medium und Woche Die erwarteten Erträge sind im Haushaltsplan 2025/2026 in den Jahren 2026 ff. im Teilergeb- nisplan der Stadtbibliothek in der Produktgruppe 0418 – Stadtbibliothek in der Teilplanzeile 5 – privatrechtl. Leistungsentgelte abgebildet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.12.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 0 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 0 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge 152.880 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum 01.02.2023 wurde eine soziale Staffelung der Mitgliedsbeiträge eingeführt. Angeregt durch eine Bürgerpetition für eine kostenlose Stadtbibliothek wurden damals Jahresbeiträge verringert und zusätzliche Ermäßigungen eingeführt. Das Budget der Stadtbibliothek wurde gleichzeitig um die prognostizierten Mindererträge von rund 530.000 € reduziert. Im Rahmen der Einsparvorgaben der Haushaltsplanung 2025/2026 wurden in mehreren Stu- fen Konsolidierungsvorschläge geprüft. Ganz explizit sollten auch Beitragserhöhungen zur Fi- nanzierung der notwendigen Angebote vorgenommen werden. Die soziale Staffelung und die grundsätzliche Festschreibung der Mitgliedsbeiträge für Voll- zahlende bei 30 € pro Jahr hat sich bewährt und sollte aus Sicht der Stadtbibliothek unbedingt beibehalten werden. 3 Wesentliche Effekte der Beitragsanpassungen aus 2023: Mitgliederzuwachs von 10 % quer durch alle Altersgruppen und auch mehr als vor der Pandemie. Zuwachs von 18% bei den Mitgliedschaften der unter 21-Jährigen Steigerung der Neuanmeldungen um 50%. Trotz Schließzeiten insbesondere für die Generalsanierung der Zentralbibliothek konnte kein Rückgang der Mitgliedszahlen verzeichnet werden. Vielmehr nutzen gerade junge Menschen durch die zusätzlichen Ermäßigungen die Bibliothek vermehrt. Nach Prüfung von vertretbaren Anpassungen wurden folgende wesentliche Veränderungen vorgeschlagen, die nun mit der aktualisierten Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft gesetzt werden sollen: 1. Aufhebung der Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen (Erhöhung des Jahresbeitrags von 15 € auf 30 €), soweit kein anderer Ermäßigungs- grund vorliegt 2. Anhebung der Säumniszuschläge für Erwachsene ab 21 Jahren von 1 € auf 1,50 € pro Medium und Woche Darüber hinaus sind geringfügige Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bzw. für eine klarere Darstellung vorgenommen worden. Alle Anpassungen sind in der Sy- nopse im Einzelnen aufgeführt (Anlage 2). Zu 1) Aufhebung der Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen (Erhöhung des Jahresbeitrags von 15 € auf 30 €), soweit kein anderer Ermäßigungsgrund vor- liegt Es ist ein vitales kommunales Interesse, dass eine breit genutzte Institution wie die Stadtbibliothek Köln für alle Bürger*innen niederschwellig zugänglich ist und dabei ins- besondere auch Benachteiligte sowie Bildungsbedürftige einen erleichterten Zugang zu Bildungsangeboten und –institutionen erhalten. Die Bibliothek ist ein wichtiger Teil der sozialen Struktur der Stadt Köln und bietet Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Abge- sehen von der Stadtbibliothek gibt es nur wenige konsumfreie sogenannte „Dritte Orte“. Im Jahr 2024 haben Rentner einen Anteil von 11,5 % an den gesamten Mitgliedschaf- ten. Wie der interkommunale Vergleich zeigt, ist eine pauschale, das heißt einkommensun- abhängige Beitragsermäßigung für Rentner*innen und Pensionär*innen unüblich. Mitglieds- beiträge pro Jahr Düsseldorf Essen Bonn Köln (nach Neu - regelung) Erwachsene 20,00 € 22,00 € 30,00 € 30,00 € Rentner*innen bzw. Pensio- när*innen Keine Ermäßi- gung Keine Ermäßi- gung Keine Ermäßi- gung Keine Ermäßi- gung Rentner*innen bzw. Pensionär*innen genießen in den anderen aufgeführten Großstadt- bibliotheken keine besondere Ermäßigung. Geringe Einkommen würden außerdem weiterhin durch die Ermäßigung für Köln-Pass- Inhaber*innen berücksichtigt. Durch diese Anpassung werden die Erträge aus den Mitgliedsbeiträgen voraussichtlich um 71.790 € pro Jahr ansteigen. 4 Zu 2) Anhebung der Säumniszuschläge für Erwachsene ab 21 Jahren von 1 € auf 1,50 € pro Medium und Woche Die Höhe der Säumnisgebühren für Erwachsene wurde ebenfalls mit Blick auf die Rege- lungen anderer Stadtbibliotheken geprüft: Säumniszuschläge Düsseldorf Essen Bonn Köln (nach Neure- gelung) pro Medium und Woche für Erwachsene 1,50 € (25 Ct. pro Öff- nungstag= Mo- Sa) 1,50 € 1,00 € 1,50 € Säumniszuschläge sind im kommunalen Vergleich nach der Anhebung für Erwachsene noch vergleichbar. Mit dieser Anhebung würde die Nutzbarkeit nur für solche Nutzenden eingeschränkt werden, die die Medien nicht fristgerecht zurückgeben. Durch die Maßnahme werden zusätzliche Erträge von voraussichtlich 81.090 € generiert. Finanzen: Die erwarteten Erträge von insgesamt 152.880 € sind im Haushaltsplan 2025/2026 in den Jahren 2026 ff. im Teilergebnisplan der Stadtbibliothek in der Produktgruppe 0418 – Stadtbib- liothek in der Teilplanzeile 5 – privatrechtl. Leistungsentgelte abgebildet. Nachhaltigkeit Die Beitragsanpassung unterstützt die vielfältigen Angebote der Stadtbibliothek und wirkt sich daher auch im Sinne der Nachhaltigkeit aus. Anlagen Anlage 1: Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 2: Synopse der Veränderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung
Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung NEU
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Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …………….. auf Grund des § 41 Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: § 1 Allgemeines 1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 2. Der Oberbürgermeister kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. § 2 Nutzendenkreis 1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer volljährigen Person besuchen. Die Bibliothek übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige oder aufsichtspflichtige Personen. § 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 1. Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit den Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzugeben. 3. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 20 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen, um die Beitragsermäßigung zu erhalten. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 1 4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. 5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden. 6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags- verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln eingegangen sein. 7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis oder die Einwilligung bei der Online-Anmeldung erkennen die Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist auf der Homepage der Stadtbibliothek Köln abrufbar und wird auf Wunsch ausgehändigt. § 4 Ausleihe von Medien 1. Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: a. Minderjährige: 15 Medien, b. Erwachsene: 25 Medien, c. juristische Personen: 100 Medien. 2. Die Dauer der Ausleihe beträgt in der Regel je nach Medienart 2 oder 4 Wochen. a. 4 Wochen z. B. für Bücher, Gesellschaftsspiele, Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge b. 2 Wochen z. B. für Tonies, Computerspiele, CDs, DVDs, Zeitschriften 3. Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 4. Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht nachweisbar ist. 5. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 1 6. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfügung stehen. 7. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihbedingungen zu verändern. § 5 Fernleihe 1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der nordrhein- westfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft werden. 2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. § 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 1. Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen. 4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum Schadensersatz. 5. Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. § 7 Rückgabe Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. § 8 Entgelte 1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre: kostenfrei, b. Erwachsene ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 € Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 1 c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 13 Monate 30 €, d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 6 Monate 17 €, e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 3 Monate 9 €, f. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 12 Monate 15 €, g. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, i. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 6 Monate 5 €, j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass-Inhaber*innen: 3 Monate kostenfrei, k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, m. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. 2. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. § 9 Serviceentgelte 1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, b. für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises: 3,50 €, c. für jede Vormerkung: 1 €, d. für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, e. für Ausdrucke pro Seite: 0,10 €, f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, g. für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, h. für die Nutzung des Musikzimmers mit Flügel pro Stunde: 2,50 €. Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu zahlen. 2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 1 3. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. § 10 Säumnisentgelte Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a. bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: für Personen bis 20 Jahre 1 €, für Personen ab 21 Jahre 1,50 €, c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, e. ab der 11. Woche pro Medium zusätzlich 25 €. § 10a Mehrwertsteuer Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen. § 11 Ausnahmen Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. § 12 Hausrecht 1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden. 2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder Bestimmungen des Oberbürgermeisters verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. § 13 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum . .2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.02.2023 außer Kraft.
Anlage 2 Synopse der Veränderungen
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Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 1 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung 1 § 1 Allgemeines Ziff. 2 2. Die Oberbürgermeisterin kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. Korrektur nach Wahl des Oberbürgermeisters in 2025 2. Der Oberbürgermeister kann im Rah- men dieser Benutzungs- und Entgelt- ordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. 2 § 2 Nutzendenkreis 2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Beglei- tung einer volljährigen Person be- nutzen. Zusätzliche Erläuterung, um die Satzung besser verständlich zu machen. 2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer volljährigen Person besuchen. Die Bibliothek übernimmt keine Auf- sichtspflicht für Minderjährige oder aufsichtspflichtige Personen. Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 2 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung 3 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziffern 3 und 7 3. Schüler*innen, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli- gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, Rentner*innen und Pensionierte so- wie Köln-Pass-Inhaber*innen über 20 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. auf- geführten Dokumenten den entspre- chenden Nachweis erbringen. 7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Daten- schutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksaus- weis erkennt die Nutzerin oder der Nutzer die Benutzungs- und Entgelt- ordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmt der elektronischen Spei- cherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausge- händigt. Wegfall der Kategorie Rentner*innen und Pensi- onär*innen sowie zusätzli- che Erläuterung, um die Satzung besser verständ- lich zu machen. Zusätzliche Erläuterungen zu erweiterten digitalen Leistungen. 3. Schüler*innen, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli- gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, Rentner*innen und Pensionierte sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 20 Jahre müssen bei der Anmeldung zu- sätzlich zu den in Punkt 3.1. aufge- führten Dokumenten den entspre- chenden Nachweis erbringen, um die Beitragsermäßigung zu erhalten. 7. Alle zur Anmeldung erforderlichen An- gaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis oder die Ein- willigung bei der Online-Anmeldung er- kennen die Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmen der elektroni- schen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Ent- geltordnung wird bei der Erstanmel- dung ist auf der Homepage der Stadt- bibliothek Köln abrufbar und wird auf Wunsch ausgehändigt. Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 3 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung 4 § 4 Ausleihe von Medien Ziff. 2 sowie 5-8 2. Die Dauer der Ausleihe beträgt: a. 4 Wochen regulär z. B. für Bü- cher (Ausnahme: Bestseller), CD-ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und Gesellschaftsspiele, Musikin- strumente b. 2 Wochen für alle anderen bzw. für entsprechend gekennzeich- nete Medien. 5. Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 6. Die Weitergabe ausgeliehener Me- dien an Dritte ist unzulässig. 7. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfü- gung stehen. 8. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkür- zen. Anpassungsmöglichkeit auf neue Angebote und veränderte Nachfrage so- wie veränderte Darstel- lung, um die Satzung bes- ser verständlich zu ma- chen. Einzelne Kategorien, müs- sen z. B. wegen des ho- hen Transportaufwandes ausgenommen werden kö- nen. In Einzelfällen (z. B. sanie- rungsbedingte Schließzei- ten von Standorten) müs- sen Ausleihlimits und -fris- ten ebenfalls erhöht wer- den können. 2. Die Dauer der Ausleihe beträgt in der Regel je nach Medienart 2 oder 4 Wochen. a. 4 Wochen z. B. für Bücher, Gesell- schaftsspiele, Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge b. 2 Wochen z. B. für Tonies, Compu- terspiele, CDs, DVDs, Zeitschriften 5. Die Reservierung von Medien ist jeder- zeit möglich. 5. Die Weitergabe ausgeliehener Me- dien an Dritte ist unzulässig. 6. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfü- gung stehen. 7. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihbedingungen zu verändern. Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 4 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung 5 § 8 Entgelte 1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: a. Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene bis 20 Jahre: kostenfrei, b. Erwachsene ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 € c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 13 Monate 30 €, d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 6 Monate 17 €, e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 3 Monate 9 €, f. Schüler*innen, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwil- ligen Sozialen Jahres (FSJ) oder ei- nes Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 12 Monate 15 €, 1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: a. Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene bis 20 Jahre: kostenfrei, b. Erwachsene ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 € c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 13 Monate 30 €, d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 6 Monate 17 €, e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 3 Monate 9 €, f. Schüler*innen, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli- gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 12 Monate 15 €, Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 5 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung g. Schüler*innen, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwil- ligen Sozialen Jahres (FSJ) oder ei- nes Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, i. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 6 Monate 5 €, j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass- Inhaber*innen: 3 Monate kostenfrei, k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, m. Rentner*innen und Pensionierte: für 12 Monate 15 € n. Rentner*innen und Pensionierte: für 6 Monate 8 € o. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. Wegfall der Kategorie Rentner*innen und Pensi- onär*innen g. Schüler*innen, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilli- gen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, i. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 6 Monate 5 €, j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass- Inhaber*innen: 3 Monate kostenfrei, k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, m. Rentner*innen und Pensionierte: für 12 Monate 15 € n. Rentner*innen und Pensionierte: für 6 Monate 8 € m. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 6 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung 2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliothek- sausweises zu zahlen. 3. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. Nach Einführung der On- line-Anmeldung ist diese Formulierung nicht mehr passend und kann auf- grund Redundanz entfal- len. 2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliothek- sausweises zu zahlen. 2. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. 6 § 9 Serviceentgelte Ziff. 1 1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt fol- gende Serviceentgelte: a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, b. für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, c. für jede Vorbestellung: 1 €, d. für Medien aus dem Bestseller- service pro Medium: 2 €, e. für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, Veränderte Darstellung oder Erläuterung, um die Satzung besser verständ- lich zu machen. 1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt fol- gende Serviceentgelte: a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, b. für die Ausstellung eines Ersatz- Bibliotheksausweises: 3,50 €, c. für jede Vormerkung: 1 €, d. für Medien aus dem Bestseller- service pro Medium: 2 €, e. für Ausdrucke pro Seite: 0,10 €, f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 7 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung g. für die Bestellung einer Fern- leihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, h. für die Nutzung des Klavierflü- gels pro Stunde: 2,50 €. g. für die Bestellung einer Fern- leihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, h. für die Nutzung des Musikzimmers mit Flügel pro Stunde: 2,50 €. 7 § 10 Säumnis- entgelte Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a. bei Medien aus dem Bestseller- service pro Tag: 1 €, b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, e. ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. Erhöhung der Säumnis- entgelte für Erwachsene ab 21 Jahre Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a. bei Medien aus dem Bestseller- service pro Tag: 1 €, b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche für Personen bis 20 Jahre: 1 €, für Personen ab 21 Jahre: 1,50 €, c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, e. ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 8 von 8 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung 8 § 12 Hausrecht Ziff. 2 2. Personen, die gegen die Bestimmun- gen dieser Benutzungs- und Entgelt- ordnung, die Hausordnung oder Best- immungen der Oberbürgermeisterin verstoßen haben, können von der Be- nutzung ganz oder teilweise ausge- schlossen werden. Korrektur nach Wahl des Oberbürgermeisters in 2025 2. Personen, die gegen die Bestim- mungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder Bestimmungen des Oberbür- germeisters verstoßen haben, kön- nen von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2987/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.11.2025
- Erstellt
- 16.10.2025 08:48