4110/2023
Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung und Mittelvergabe
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Anlage 1 zu Vorlage 4110_2023
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Anlage 1 - Ergänzungsbeschluss zu der Vorlage 4110/2023: Der Vorlage 4110/2023 „Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung und Mittelvergabe“ wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2023 zugestimmt. Im Nachgang zu o.g. Dringlichkeitsentscheidung hat die Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823“ mit den konkreten Planungen begonnen und intensive Gespräche mit den zu beteiligenden Akteuren, wie Polizei und Feuerwehr, aber auch Vertreterinnen und Vertretern der Schaafenstraße aufgenommen. Ziel war es die seitens des Amtes für öffentliche Ordnung notwendigen Unterlagen zeitnah erstellen und zur Prüfung vorlegen zu können. In enger Abstimmung mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden wurde das relevante Sicherheitskonzept nach dem Orientierungsrahmen NRW erstellt und die Personal- und Ressourcenplanungen konkretisiert. Die Planungen haben ergeben, dass die in der ursprünglichen Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2023 veranschlagte Fördersumme in Höhe von 320.000 € von der Veranstalterin nicht kostendeckend genutzt werden kann. Die konkreten, hohen Sicherheitsanforderungen verbunden mit der nötigen Infrastruktur sowie des karnevalistischen Programms, um eine entsprechende Attraktivität vorhalten zu können, ergibt im Ergebnis Kosten in Höhe von 368.000 €, so dass die Veranstalterin eine Erhöhung des bisher vorgesehenen Zuschusses in Höhe von 48.000 € beantragt. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Dringlichkeitsentscheidung lagen der Verwaltung lediglich erste, grundsätzliche Unterlagen und eine erste Kostenschätzung ohne die vorherigen Absprachen mit den Sicherheitsbehörden vor, die eine Planung von einer für jeden frei zugänglichen, und damit kostenfreien und offenen Fläche unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen sicherheits- oder feuerpolizeilichen Aspekte vorsahen. Die Veranstalterin hatte im Rahmen dieser Unterlagen vor allem die konkrete Veranstaltungsfläche im Blick. Im Rahmen der Erstellung des Sicherheitskonzepts sind jedoch weitere Anforderungen der Sicherheitsbehörden an den Veranstalter gestellt worden. Abweichend zur ursprünglichen Entscheidung hat die Veranstalterin in ihren Planungen nicht nur die Veranstaltungsfläche zu fokussieren, sondern auch die aufgelegten Sicherheitserfordernisse sowie die unmittelbar angrenzenden Straßen zu beachten, für die sie entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen vorzuhalten hat. Da dieser Umstand nicht vollumfassend in den bisherigen Planungen auch aufgrund der in der Zwischenzeit geführten Gespräche mit konkretisierten Anforderungen eingeplant war, sind diese auch nicht in den ersten Kostenschätzungen und damit nicht in die Zuschusshöhe eingeflossen. Weiberfastnacht stellt mit der Art der Zielgruppe und dem hohen Alkoholkonsum ein höheres Risiko dar, für das eine passgenaue Herangehensweise inklusive einer ausreichenden Anzahl an Sicherheits- und Sanitätskräften erforderlich ist. Die Bemessung erfolgt aufgrund der Besonderheit des Tages und der Erfahrungen der Vorjahre. Auch wenn von einem Zuschuss gesprochen wird, im Rahmen dessen der Antragstellende eigenständig zu planen und kalkulieren hat, wird hier von dem besonderen Umstand ausgegangen, dass diese Veranstaltung ausdrücklich eine Unterstützungsleistung für die Stadt darstellt . Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage ausgeführt, stellt sich die Karnevalsgesellschaft aus Verantwortung für die Entwicklung des Karnevals in den Dienst der Sache und möchte einen Beitrag leisten, um die Situation im und um das Zülpicher Viertel weiterentwickeln. Ziel ist es, eine Entlastungsveranstaltung durchzuführen, um einen Teil der Menschen von den Hotspots Zülpicher Viertel und im Kwartier Latäng abzulenken, und somit zu einer Entlastung dieser Gebiete zu führen. Insofern verfolgt die Karnevalsgesellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern agiert im Rahmen des öffentlichen Interesses. Dass sie als Veranstalterin ein gewisses Risiko zu tragen hat, war ihr bewusst, jedoch wurden die Planungen unter Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen (und damit über die Ansätze der Veranstalterin hinaus) weiter ausgeweitet, so dass es ihr nicht zugemutet werden kann, erhöhte Kosten zu tragen. Gleichwohl sollte die Erprobungsphase einer dezentralen Veranstaltung nicht zu Lasten der Sicherheit der vielen Feiernden gehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Zugänge bereits in den ersten Stunden der Veranstaltung zu schließen sind. Ab diesem Zeitpunkt wird somit ein intensiver Aufwand notwendig sein, die Zugänge geschlossen zu halten und die Steuerung der Personen in Richtung Ausgleichsfläche sicher zu stellen. Im Hinblick auf Beschlusspunkt 3 der ursprünglichen Vorlage entstünden zum jetzigen Zeitpunkt Stornierungskosten in Höhe von rund 170.000 €. Diese ergeben sich aufgrund der bereits sehr weit fortgeschrittenen Zeit. Das Personal (Sicherheitsdienst und Sanitätsdienst) sowie die Künstler*innen mussten gebucht und die gesamte Infrastruktur, wie Toilettenanlagen und Strom, bestellt werden. Daneben sind bereits Kosten für Positionen rund um die Organisation angefallen. Finanzierung Die notwendigen Mittel für die Erhöhung des Zuschussbetrages stehen im Haushalt 2024 im Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Über die Mittelfreigabe entscheidet der Rat gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Zuständigkeitsordnung. Ergänzender Beschluss: 6. Der Rat stimmt der Förderung der dezentralen Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf dem Hohenstaufenring in Höhe von weiteren 48.000 Euro (insgesamt 368.000 Euro) gemäß Anlage 1 zu.
Dringlichkeitsvorlage Rat_ ergänzt 05.02.2024
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlage-Nummer 4110/2023 Freigabedatum 05.02.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung und Mittelvergabe Gremium Datum Bezirksvertretung Innenstadt per DE 4134/2023 Rat 06.02.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit potentiellen Veranstalter*innen wurde nunmehr ein Interessent gefunden, der sich der Herausforderung bereits zu Weiberfastnacht 2024 stellen möchte, da dieser Tag als optimale Möglichkeit für eine Erprobungsphase einer derartigen Veranstaltung dient. Hierfür benötigt er so schnell wie möglich Planungssicherheit, um Beauf- tragungen vornehmen zu können. Es war leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger vorzulegen. Grund hierfür waren die An- zahl der Gespräche mit verschiedenen Interessenten, die zu klärenden individuellen Möglich- keiten inklusive der Abstimmungsprozesse insbesondere zu den Rahmenbedingungen sowie die Klärung der erforderlichen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeit seitens der Stadtverwaltung. Die Anhörung der Bezirksvertretung 1 erfolgt per Dringlichkeitsanhörung (Vorlage 4134/2023). Ergänzende Begründung für die Dringlichkeit zu Ziffer 6. Die Veranstalterin hat der Stadt Köln mitgeteilt, dass die bisherigen Schätzungen aufgrund der mittlerweile gestiegenen und damit hohen Anforderungen bzw. Nachforderungen weit über ih- ren Planungen liegen, so dass sie mehr finanzielle Mittel benötigen. Da die Veranstaltung be- reits an Weiberfastnacht am 08.02.2024 durchgeführt werden soll, kann eine Entscheidung in der Ratssitzung am 06.02.2024 nicht abgewartet werden. Es war nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger vorzulegen, da die Information erst kurzfristig eingegangen ist und die Stadtverwaltung nach einer Finanzierungsmöglichkeit suchen musste. Beschluss: 1. Der Rat befürwortet eine dezentrale Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf dem Ho- henstaufenring seitens eines externen Veranstalters, vorbehaltlich der Zustimmung der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zum Sicherheitskonzept, um einen Beitrag zur Entlas- tung des Zülpicher Viertels zu gewährleisten. 2 2. Der Rat stimmt der Förderung in Höhe von insgesamt 320.000 € zur Umsetzung einer de- zentralen Veranstaltung auf dem Hohenstaufenring an Weiberfastnacht 2024 zu. 3. Der Rat stimmt der Übernahme der dem externen Veranstalter entstandenen und angefal- lenen Planungs- sowie ggfs. Reservierungs- und Stornierungskosten zu, sofern sich die Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, nicht umgesetzt werden kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Weiberfastnacht 2024 in einer Mitteilung an den AVR die Auswirkungen der dezentralen Veranstaltung zu beurteilen 5. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Handlungsoptionen für den 11.11. im Jahr 2024 zu eruieren und vorzubereiten. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 22.12.2023 gez. Reker gez. Martin Ergänzender Beschluss: 6. Der Rat stimmt der Förderung der dezentralen Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf dem Hohenstaufenring in Höhe von weiteren 48.000 Euro (insgesamt 368.000 Euro) ge- mäß Anlage 1 zu. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 05.02.2024 gez. Reker gez. Hammer 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 320.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Die von den Karnevalfeiernden genutzten Flächen im und um das Zülpicher Viertel sind so- wohl am 11.11. als auch an Weiberfastnacht frühzeitig ausgelastet ist, so dass der Zugang geschlossen werden muss und das Sicherheitskonzept der Stadt inklusive der darin zur Verfü- gung gestellten Ausgleichsfläche zum Tragen kommt. Bei den Feiernden stellt sich somit schnell die Situation ein, dass ein Zugang zum Zülpicher Viertel nicht möglich ist und gleichzeitig keine alternativen Angebote vorhanden sind. Mangels derartiger Alternativen verweilen viele Besuchende auf der Ausgleichsfläche vor dem Eingang zum Zülpicher Viertel. Im Nachgang zu den Karnevalstagen 2023 wurde in der Sitzung des Runden Tischs Karneval im Februar 2023 festgehalten, dass in Vorbereitung auf die Karnevalssession 2023/2024 drei Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich befristet bis Mai 2023 mit unterschiedlichen The- men beschäftigen und Ideen entwickeln, wie alle Beteiligten, Stadtverwaltung, Politik und Zivil- gesellschaft, den Karneval in Köln besser gestalten können. Die Arbeitsgruppen haben sich 4 mit den Themen, „Zielgruppenkommunikation“, „Weiterentwicklung Angebote im Kwartier Latäng“ sowie „Dezentrale Veranstaltungsformate“ auseinandergesetzt. Im Vordergrund der Ideenentwicklung stand die Entlastung des Zülpicher Viertels sowie eine bessere Zielgruppenansprache. Die Arbeitsgruppen haben insofern insbesondere auch die junge Zielgruppe eingebunden und über einen Zeitraum von rund zwei Monaten mehrfach ge- tagt. Die Ideen wurden im Rahmen des Runden Tischs Karneval am 26.06.2023 vorgestellt und weitere Hinweise, Empfehlungen und Anregungen aufgenommen, damit die Verwaltung in die anschließende Prüfung zur möglichen Umsetzungen einsteigen konnte. Die Arbeitsgruppen schlugen unter anderem vor, dass es zur Entlastung des Zülpicher Vier- tels eines oder mehrerer attraktiver Alternativangebote bedürfe, die weitere Anziehungspunkte bieten und damit zu einer Entlastung rund um das Kwartier Latäng führen. Umsetzungsidee Seit Sommer 2023 führte die Verwaltung dazu verschiedene Gespräche mit möglichen Veran- staltern und Interessierten. Bisher hatte noch kein Veranstalter eine entsprechend konkrete Konzeption vorgelegt und war bereit, die Verantwortung als Veranstalter zu übernehmen. Ein Interessent hat jedoch nun seine Veranstaltungsidee vorangetrieben, ein Konzept eingereicht sowie Gespräche mit den Ordnungsbehörden geführt und seine Konzeptidee konkretisiert. Die Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823 gGmbH“ bietet sich mit einer Konzeptidee an, am 08. Februar 2024 (Weiberfastnacht) eine Entlastungsveranstaltung auf den südlichen Ringen durchzuführen, um einen Teil der Menschen von den Hotspots Zülpicher Viertel und im Kwartier Latäng abzulenken, und somit zu einer Entlastung dieser Gebiete zu führen. Diese Veranstaltung soll ausdrücklich eine Unterstützungsleistung für die Stadt darstellen. Die Veranstaltung soll kostendeckend organisiert und dies auch transparent gegenüber der Stadt offengelegt werden. Aus Verantwortung für die Entwicklung des Karnevals stellt sich die Kar- nevalsgesellschaft in den Dienst der Sache und möchte einen Beitrag leisten, um die Situation im und um das Zülpicher Viertel weiterzuentwickeln. Hinsichtlich der angedachten Veranstaltung liegt der Verwaltung derzeit noch kein Antrag, sondern erste, grundsätzliche Unterlagen vor, die noch nicht tiefergehend geprüft werden kön- nen. Eine Prüfung und etwaige Genehmigung der Veranstaltung ist nur bei geeigneten, allen Si- cherheitsanforderungen genügenden Unterlagen möglich. Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass aufgrund der verbleibenden Zeit bis zum Straßenkarneval und der notwendigen Ver- schränkung mit dem Sicherheitskonzept „Kwartier Latäng“ keine Aussage getroffen werden kann, ob die Veranstaltung – auch bei kurzfristiger Vorlage eines fertigen und geeigneten An- trags – noch eine Genehmigung für den 08.02.2024 erfahren kann. Die derzeitige Planung der „Die Grosse von 1823 gGmbH“ sieht vor, eine für jeden frei zu- gängliche, und damit kostenfreie und offene Fläche auf einem ca. 200 Meter langen Abschnitt des Hohenstaufenrings zwischen der Schaafenstraße und der Schaevenstraße zu bespielen. Neben Verpflegungsständen soll es entweder ein musikalisches und karnevalistisches Pro- gramm mit Moderation (Nachwuchskünstler) auf einer Bühne geben oder vereinzelte Aktions- flächen, die durch DJs bespielt werden und karnevalistische Bilder auf LED-Videowänden zei- gen. Das Konzept sieht eine umfangreiche Berücksichtigung der vorgeschriebenen sicherheits- o- der feuerpolizeilichen Aspekte vor sowie ein gemeinsam mit dem Ordnungsamt erarbeitetes umfassendes Sicherheitskonzept inklusive eindeutig geregelter Zugangs, Flucht- und Ret- tungswege. Die Verwaltung unterstützt die Idee der Karnevalsgesellschaft und kommt damit dem Wunsch aus der Politik sowie der Anwohnerschaft nach, neue Wege zu beschreiten und Möglichkeiten auszuprobieren, um einen positiven Einfluss auf die derzeitige Situation im und um das Zülpi- cher Viertel zu erreichen. Sollte dieser nun beschrittene Weg positive Effekte auf das Feierge- schehen haben, könnte dies als best practice Beispiel genutzt werden, um für die kommenden Jahre weitere dezentrale Veranstaltungen zu etablieren, und somit die aktuelle Sicherheitskonzeption und die dazugehörigen Sicherheitsinstrumente zu optimieren und anzu- passen. 5 Finanzierung Für die vorgenannte dezentrale Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 werden finanzielle Mittel in Höhe von 320.000 € für die Förderung der Veranstaltung benötigt. Gefördert werden die üblichen sicherheitsrelevanten Positionen sowie Equipment und Signalisation direkt auf dem Veranstaltungsgelände sowie die Erstellung eines vollumfänglichen Sicherheitskonzep- tes. Zur Realisierung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 ist mit der Maßnahme unmittel- bar zu beginnen. Um den Fördermittelnehmer in die Lage zu versetzen, rechtssicher Verträge schließen zu können, ist über einen Teilbetrag in Höhe von 260.000 € noch in 2023 zu be- scheiden. Die zur Finanzierung der Fördermaßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408 Kölnisches Stadtmuseum in Teilplanzeile 15, Kölner Karneval in Höhe von 210.000 € und in Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. Eine weitere Förderung in Höhe von 60.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 für die abschlie- ßenden Tätigkeiten rund um den Veranstaltungstag. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408 Kölnisches Stadtmuseum Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € sowie im Teilergebnisplan des Amtes 01/02 – Stabsstelle Events, Film und Fernsehen in der Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegen- heiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 € im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Über die Mittelfreigabe entscheidet der Rat gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Zuständigkeitsordnung. Weiteres Vorgehen Im Laufe des Januars 2024 muss das Sicherheitskonzept vorgelegt und geprüft werden, erst dann kann final über die Umsetzung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 oder ggf. doch erst zum 11.11.2024 entschieden werden. Die Verwaltung wird die politischen Gremien hierüber schnellstmöglich informieren. Der Verwaltung ist bewusst, dass die Umsetzung der dezentralen Veranstaltung nicht unmit- telbar dazu führen wird, dass auf die bisher genutzte Ausgleichsfläche verzichtet werden kann, um die Überfüllung des Zülpicher Viertels entsprechend zu kompensieren. Dieses neue alternative Angebot muss kommunikativ gut begleitet werden, um die Zielgruppe auch entsprechend zu erreichen. Für den 11.11. im Jahr 2024 sollen möglichst weitere Konzepte und Ideen erörtert und wenn möglich umgesetzt werden. Das setzt ein Interesse privater Veranstaltender voraus. Möglich- keiten für Veranstaltungen außerhalb des Innenstadtkerns sollen dazu ebenso weiter disku- tiert werden sowie die Nutzung weiterer befestigter Flächen zur Entlastung des Zülpicher Vier- tels.
Dringlichkeitsvorlage Rat_22.12.2023
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Dezernat, Dienststelle
OB/01
Vorlage-Nummer
4110/2023
Freigabedatum
22.12.2023
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz
2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat.
Betreff
Straßenkarneval 2024 – Durchführung einer dezentralen Veranstaltung – Entscheidung
und Mittelvergabe
Gremium Datum
Bezirksvertretung Innenstadt per DE 4134/2023
Rat 06.02.2024
Begründung für die Dringlichkeit:
Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit potentiellen Veranstalter*innen wurde nunmehr ein
Interessent gefunden, der sich der Herausforderung bereits zu Weiberfastnacht 2024 stellen
möchte, da dieser Tag als optimale Möglichkeit für eine Erprobungsphase einer derartigen
Veranstaltung dient. Hierfür benötigt er so schnell wie möglich Planungssicherheit, um Beauf-
tragungen vornehmen zu können.
Es war leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger vorzulegen. Grund hierfür waren die An-
zahl der Gespräche mit verschiedenen Interessenten, die zu klärenden individuellen Möglich-
keiten inklusive der Abstimmungsprozesse insbesondere zu den Rahmenbedingungen sowie
die Klärung der erforderlichen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeit seitens der
Stadtverwaltung.
Die Anhörung der Bezirksvertretung 1 erfolgt per Dringlichkeitsanhörung (Vorlage 4134/2023).
Beschluss:
1. Der Rat befürwortet eine dezentrale Veranstaltung zu Weiberfastnacht 2024 auf dem Ho-
henstaufenring seitens eines externen Veranstalters, vorbehaltlich der Zustimmung der
Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zum Sicherheitskonzept, um einen Beitrag zur Entlas-
tung des Zülpicher Viertels zu gewährleisten.
2. Der Rat stimmt der Förderung in Höhe von insgesamt 320.000 € zur Umsetzung einer de-
zentralen Veranstaltung auf dem Hohenstaufenring an Weiberfastnacht 2024 zu.
3. Der Rat stimmt der Übernahme der dem externen Veranstalter entstandenen und angefal-
lenen Planungs- sowie ggfs. Reservierungs- und Stornierungskosten zu, sofern sich die
Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, nicht
umgesetzt werden kann.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Weiberfastnacht 2024 in einer Mitteilung
an den AVR die Auswirkungen der dezentralen Veranstaltung zu beurteilen
5. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Handlungsoptionen für den 11.11. im Jahr 2024 zu
eruieren und vorzubereiten.
2
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
gez. Reker gez. Martin
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 320.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Ausgangslage
Die von den Karnevalfeiernden genutzten Flächen im und um das Zülpicher Viertel sind so-
wohl am 11.11. als auch an Weiberfastnacht frühzeitig ausgelastet ist, so dass der Zugang
geschlossen werden muss und das Sicherheitskonzept der Stadt inklusive der darin zur Verfü-
gung gestellten Ausgleichsfläche zum Tragen kommt.
Bei den Feiernden stellt sich somit schnell die Situation ein, dass ein Zugang zum Zülpicher
Viertel nicht möglich ist und gleichzeitig keine alternativen Angebote vorhanden sind. Mangels
derartiger Alternativen verweilen viele Besuchende auf der Ausgleichsfläche vor dem Eingang
zum Zülpicher Viertel.
Im Nachgang zu den Karnevalstagen 2023 wurde in der Sitzung des Runden Tischs Karneval
im Februar 2023 festgehalten, dass in Vorbereitung auf die Karnevalssession 2023/2024 drei
Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich befristet bis Mai 2023 mit unterschiedlichen The-
men beschäftigen und Ideen entwickeln, wie alle Beteiligten, Stadtverwaltung, Politik und Zivil-
gesellschaft, den Karneval in Köln besser gestalten können. Die Arbeitsgruppen haben sich
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mit den Themen, „Zielgruppenkommunikation“, „Weiterentwicklung Angebote im Kwartier
Latäng“ sowie „Dezentrale Veranstaltungsformate“ auseinandergesetzt.
Im Vordergrund der Ideenentwicklung stand die Entlastung des Zülpicher Viertels sowie eine
bessere Zielgruppenansprache. Die Arbeitsgruppen haben insofern insbesondere auch die
junge Zielgruppe eingebunden und über einen Zeitraum von rund zwei Monaten mehrfach ge-
tagt. Die Ideen wurden im Rahmen des Runden Tischs Karneval am 26.06.2023 vorgestellt
und weitere Hinweise, Empfehlungen und Anregungen aufgenommen, damit die Verwaltung
in die anschließende Prüfung zur möglichen Umsetzungen einsteigen konnte.
Die Arbeitsgruppen schlugen unter anderem vor, dass es zur Entlastung des Zülpicher Vier-
tels eines oder mehrerer attraktiver Alternativangebote bedürfe, die weitere Anziehungspunkte
bieten und damit zu einer Entlastung rund um das Kwartier Latäng führen.
Umsetzungsidee
Seit Sommer 2023 führte die Verwaltung dazu verschiedene Gespräche mit möglichen Veran-
staltern und Interessierten. Bisher hatte noch kein Veranstalter eine entsprechend konkrete
Konzeption vorgelegt und war bereit, die Verantwortung als Veranstalter zu übernehmen. Ein
Interessent hat jedoch nun seine Veranstaltungsidee vorangetrieben, ein Konzept eingereicht
sowie Gespräche mit den Ordnungsbehörden geführt und seine Konzeptidee konkretisiert.
Die Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823 gGmbH“ bietet sich mit einer Konzeptidee
an, am 08. Februar 2024 (Weiberfastnacht) eine Entlastungsveranstaltung auf den südlichen
Ringen durchzuführen, um einen Teil der Menschen von den Hotspots Zülpicher Viertel und
im Kwartier Latäng abzulenken, und somit zu einer Entlastung dieser Gebiete zu führen.
Diese Veranstaltung soll ausdrücklich eine Unterstützungsleistung für die Stadt darstellen. Die
Veranstaltung soll kostendeckend organisiert und dies auch transparent gegenüber der Stadt
offengelegt werden. Aus Verantwortung für die Entwicklung des Karnevals stellt sich die Kar-
nevalsgesellschaft in den Dienst der Sache und möchte einen Beitrag leisten, um die Situation
im und um das Zülpicher Viertel weiterzuentwickeln.
Hinsichtlich der angedachten Veranstaltung liegt der Verwaltung derzeit noch kein Antrag,
sondern erste, grundsätzliche Unterlagen vor, die noch nicht tiefergehend geprüft werden kön-
nen.
Eine Prüfung und etwaige Genehmigung der Veranstaltung ist nur bei geeigneten, allen Si-
cherheitsanforderungen genügenden Unterlagen möglich. Die Verwaltung weist ferner darauf
hin, dass aufgrund der verbleibenden Zeit bis zum Straßenkarneval und der notwendigen Ver-
schränkung mit dem Sicherheitskonzept „Kwartier Latäng“ keine Aussage getroffen werden
kann, ob die Veranstaltung – auch bei kurzfristiger Vorlage eines fertigen und geeigneten An-
trags – noch eine Genehmigung für den 08.02.2024 erfahren kann.
Die derzeitige Planung der „Die Grosse von 1823 gGmbH“ sieht vor, eine für jeden frei zu-
gängliche, und damit kostenfreie und offene Fläche auf einem ca. 200 Meter langen Abschnitt
des Hohenstaufenrings zwischen der Schaafenstraße und der Schaevenstraße zu bespielen.
Neben Verpflegungsständen soll es entweder ein musikalisches und karnevalistisches Pro-
gramm mit Moderation (Nachwuchskünstler) auf einer Bühne geben oder vereinzelte Aktions-
flächen, die durch DJs bespielt werden und karnevalistische Bilder auf LED-Videowänden zei-
gen.
Das Konzept sieht eine umfangreiche Berücksichtigung der vorgeschriebenen sicherheits- o-
der feuerpolizeilichen Aspekte vor sowie ein gemeinsam mit dem Ordnungsamt erarbeitetes
umfassendes Sicherheitskonzept inklusive eindeutig geregelter Zugangs, Flucht- und Ret-
tungswege.
Die Verwaltung unterstützt die Idee der Karnevalsgesellschaft und kommt damit dem Wunsch
aus der Politik sowie der Anwohnerschaft nach, neue Wege zu beschreiten und Möglichkeiten
auszuprobieren, um einen positiven Einfluss auf die derzeitige Situation im und um das Zülpi-
cher Viertel zu erreichen. Sollte dieser nun beschrittene Weg positive Effekte auf das Feierge-
schehen haben, könnte dies als best practice Beispiel genutzt werden, um für die kommenden
Jahre weitere dezentrale Veranstaltungen zu etablieren, und somit die aktuelle
Sicherheitskonzeption und die dazugehörigen Sicherheitsinstrumente zu optimieren und anzu-
passen.
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Finanzierung
Für die vorgenannte dezentrale Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 werden finanzielle
Mittel in Höhe von 320.000 € für die Förderung der Veranstaltung benötigt. Gefördert werden
die üblichen sicherheitsrelevanten Positionen sowie Equipment und Signalisation direkt auf
dem Veranstaltungsgelände sowie die Erstellung eines vollumfänglichen Sicherheitskonzep-
tes.
Zur Realisierung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 ist mit der Maßnahme unmittel-
bar zu beginnen. Um den Fördermittelnehmer in die Lage zu versetzen, rechtssicher Verträge
schließen zu können, ist über einen Teilbetrag in Höhe von 260.000 € noch in 2023 zu be-
scheiden.
Die zur Finanzierung der Fördermaßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im
Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408
Kölnisches Stadtmuseum in Teilplanzeile 15, Kölner Karneval in Höhe von 210.000 € und in
Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2023 zur
Verfügung.
Eine weitere Förderung in Höhe von 60.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 für die abschlie-
ßenden Tätigkeiten rund um den Veranstaltungstag. Die entsprechenden Mittel stehen im
Teilergebnisplan des Amtes 4518 - Kölnisches Stadtmuseum in den Produktgruppen 0408
Kölnisches Stadtmuseum Teilplanzeile 15, Stärkung Kölner Brauchtum in Höhe von 50.000 €
sowie im Teilergebnisplan des Amtes 01/02 – Stabsstelle Events, Film und Fernsehen in der
Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegen-
heiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 € im
Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.
Über die Mittelfreigabe entscheidet der Rat gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Zuständigkeitsordnung.
Weiteres Vorgehen
Im Laufe des Januars 2024 muss das Sicherheitskonzept vorgelegt und geprüft werden, erst
dann kann final über die Umsetzung der Veranstaltung an Weiberfastnacht 2024 oder ggf.
doch erst zum 11.11.2024 entschieden werden. Die Verwaltung wird die politischen Gremien
hierüber schnellstmöglich informieren.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Umsetzung der dezentralen Veranstaltung nicht unmit-
telbar dazu führen wird, dass auf die bisher genutzte Ausgleichsfläche verzichtet werden
kann, um die Überfüllung des Zülpicher Viertels entsprechend zu kompensieren.
Dieses neue alternative Angebot muss kommunikativ gut begleitet werden, um die Zielgruppe
auch entsprechend zu erreichen.
Für den 11.11. im Jahr 2024 sollen möglichst weitere Konzepte und Ideen erörtert und wenn
möglich umgesetzt werden. Das setzt ein Interesse privater Veranstaltender voraus. Möglich-
keiten für Veranstaltungen außerhalb des Innenstadtkerns sollen dazu ebenso weiter disku-
tiert werden sowie die Nutzung weiterer befestigter Flächen zur Entlastung des Zülpicher Vier-
tels.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schaafenstraße
- Schaevenstraße
- Hohenstaufenring
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Details
- Aktenzeichen
- 4110/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 05.02.2024
- Erstellt
- 15.12.2023 13:56