Mandari Insight

AN/1576/2024

Anpassung des Halteverbots in der Buchfinkenstraße, Stadtteil Godorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 15.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.12.2024, TOP 8.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2612 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1576/2024 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 
 
Anpassung des Halteverbots in der Buchfinkenstraße, Stadtteil Godorf,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die oben genannten Fraktionen bitten den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zum 08.12.2024 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten, das bestehende Halteverbot in der Buchfinkenstraße zwischen 
Hausnummer 13 und der Kreuzung Buchfinkenstraße/Immendorfer Straße neu zu regeln. 
Das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 
1040 30 (zeitliche Beschränkung) soll künftig erst ab Hausnummer 9 beginnen.  
 
Begründung: 
Auf der Buchfinkenstraße stehen nur begrenzt Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Sowohl An-
wohnende als auch Mitarbeitende der Kindertagesstätte Domwichtel sind mit erheblichen 
Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche konfrontiert. 
Da die Kindertagesstätte lediglich sechs Parkplätze für Eltern bietet, kommt es insbesondere 
zu den Stoßzeiten des Bringens und Abholens der Kinder regelmäßig zu gefährlichen Situati-
onen. Wenn der Parkplatz der Kindertagesstätte voll belegt ist, weichen viele Eltern auf den 
Gehweg vor der Einrichtung aus, was dazu führt, dass Fußgänger – darunter zahlreiche

- 2 - 
 
Schüler der benachbarten Grund- und Realschule sowie Eltern mit Kleinkindern – gezwun-
gen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. 
Eine Anpassung des Halteverbots könnte zusätzliche Parkmöglichkeiten in unmittelbarer 
Nähe schaffen und so sowohl den Parkdruck auf die Anwohner als auch die Verkehrssitua-
tion zu Stoßzeiten entschärfen. Dies würde nicht nur die Sicherheit im Umfeld der Kinderta-
gesstätte erhöhen, sondern auch eine nachhaltige Entspannung der Parkplatzsituation für 
Anwohner, Eltern und Mitarbeitende der Einrichtung bewirken. 
Darüber hinaus ist geplant, dass die Sparkasse KölnBonn künftig wöchentlich mit einer mobi-
len Filiale an der Bushaltestelle der Grundschule Godorf Service anbietet. Eine Umwandlung 
des Halteverbots in ein Parkverbot wäre daher sinnvoll, um zusätzliche Kurzzeitparkplätze 
für den Servicebetrieb bereitzustellen. 
 
gez. Schykowski  gez.   Dr. Klusemann               gez.   Wolters

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1576/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
15.11.2024
Erstellt
15.11.2024 14:15