Anpassung des Halteverbots in der Buchfinkenstraße, Stadtteil Godorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1576/2024 vom 15.11.2024
Stand: Am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1576/2024 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Anpassung des Halteverbots in der Buchfinkenstraße, Stadtteil Godorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die oben genannten Fraktionen bitten den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zum 08.12.2024 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, das bestehende Halteverbot in der Buchfinkenstraße zwischen Hausnummer 13 und der Kreuzung Buchfinkenstraße/Immendorfer Straße neu zu regeln. Das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1040 30 (zeitliche Beschränkung) soll künftig erst ab Hausnummer 9 beginnen. Begründung: Auf der Buchfinkenstraße stehen nur begrenzt Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Sowohl An- wohnende als auch Mitarbeitende der Kindertagesstätte Domwichtel sind mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche konfrontiert. Da die Kindertagesstätte lediglich sechs Parkplätze für Eltern bietet, kommt es insbesondere zu den Stoßzeiten des Bringens und Abholens der Kinder regelmäßig zu gefährlichen Situati- onen. Wenn der Parkplatz der Kindertagesstätte voll belegt ist, weichen viele Eltern auf den Gehweg vor der Einrichtung aus, was dazu führt, dass Fußgänger – darunter zahlreiche - 2 - Schüler der benachbarten Grund- und Realschule sowie Eltern mit Kleinkindern – gezwun- gen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Eine Anpassung des Halteverbots könnte zusätzliche Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe schaffen und so sowohl den Parkdruck auf die Anwohner als auch die Verkehrssitua- tion zu Stoßzeiten entschärfen. Dies würde nicht nur die Sicherheit im Umfeld der Kinderta- gesstätte erhöhen, sondern auch eine nachhaltige Entspannung der Parkplatzsituation für Anwohner, Eltern und Mitarbeitende der Einrichtung bewirken. Darüber hinaus ist geplant, dass die Sparkasse KölnBonn künftig wöchentlich mit einer mobi- len Filiale an der Bushaltestelle der Grundschule Godorf Service anbietet. Eine Umwandlung des Halteverbots in ein Parkverbot wäre daher sinnvoll, um zusätzliche Kurzzeitparkplätze für den Servicebetrieb bereitzustellen. gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf
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02.12.2024
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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