4114/2021
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 4114/2021 Freigabedatum am 25.11.2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP vom 10.10.2021 betr. Erhalt des Hauses Lövenicher Weg 2 Antragstext Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 02.11.2021 8.1.1 Erhalt des Hauses Lövenicher Weg 2 Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD- Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP AN/2142/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal betont den besonderen Wert des Haus Lövenicher Weg 2 in Köln- Müngersdorf im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "Köln Müngersdorf" und beschließt den Er- halt des Gebäudes. Nach §2 Absatz 2 und Absatz 3 wird das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt durch einen Neubau beeinträchtigt, der nicht die vorhandenen Kubatur und Struktur des bestehenden Gebäudes Lövenicher Weg 2 übernimmt. Die bisherigen Pläne des Eigentümers lassen dies befürch- ten. Dieses Haus ist das drittälteste Haus in Müngersdorf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen nicht anwesend: Frau Kanis (CDU) Stellungnahme der Verwaltung Der Verwaltung lag zu dem Bestandsgebäude Lövenicher Weg 2 eine Abbruchanzeige vor, zu der wegen der vorliegenden Erhaltungssatzung "Köln-Müngersdorf" ein Erörterungstermin (online) durch- geführt wurde. Im Zuge des Abbruchs wurde dieser nur für den Fall in Aussicht gestellt, wenn im Sinne der oben genannten Erhaltungssatzung der Erhalt des Bestands Gebäudes unzumutbar ist. Dieses sei per Gutachten nachzuweisen, beispielsweise als Schadensdokumentation sowie per Rentabilitätsnach- weis. Die ursprüngliche Bebauung sah ein viergeschossiges Terrassengebäude mit Flachdach vor. Im Zu- ge der Erhaltungssatzung, die den Erhalt der städtebaulichen Gestalt fordert, wurde zu Gunsten eines 2 geneigten Dach entsprechend des Nachbarn Belvederestr. 21-23 umgeplant. Ein Einfügungsnach- weis für die geplante Höhe wurde vorgelegt, der die beantragte Höhe und Geschossigkeit aufgrund der prägenden Umgebungsbebauung nachwies. Für die weitere bauliche Gestaltung wurde vom Bauherrn akzeptiert, die Materialauswahl der Fassade als auch die Aufteilung und Größe der Fenster entsprechend der Umgebungsbebauung auszuführen. Zur weitergehenden Erläuterung verweist die Verwaltung darauf, dass wie im vorliegenden Fall eine Erhaltungssatzung nicht das künftige Ausmaß der geplanten Gebäude wie Höhe und Geschossigkeit vorgibt. Das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Höhe und Geschossigkeit) richten sich nach vollzoge- nem Abriss eines Bestandsgebäude dann nach zugrundeliegenden Planungsrecht beispielsweise § 34 Baugesetzbuch oder nach einem Bebauungsplan. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4114/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 29.11.2021
- Erstellt
- 23.11.2021 08:35