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4114/2021

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 29.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.12.2021, TOP 11.2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3001 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 4114/2021 
Freigabedatum am 25.11.2021  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion Lothar Müller / Die 
Linke und Gerd Kaspar / FDP  vom 10.10.2021 
betr. Erhalt des Hauses Lövenicher Weg 2 
Antragstext 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 
02.11.2021 
 
 
8.1.1  Erhalt des Hauses Lövenicher Weg 2  
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-
Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP  
AN/2142/2021  
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal betont den besonderen Wert des Haus Lövenicher Weg 2 in Köln-
Müngersdorf im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "Köln Müngersdorf" und beschließt den Er-
halt des Gebäudes. Nach §2 Absatz 2 und Absatz 3 wird das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt 
durch einen Neubau beeinträchtigt, der nicht die vorhandenen Kubatur und Struktur des bestehenden 
Gebäudes Lövenicher Weg 2 übernimmt. Die bisherigen Pläne des Eigentümers lassen dies befürch-
ten. Dieses Haus ist das drittälteste Haus in Müngersdorf.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig beschlossen  
nicht anwesend: Frau Kanis (CDU) 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Der Verwaltung lag zu dem Bestandsgebäude Lövenicher Weg 2 eine Abbruchanzeige vor, zu der 
wegen der vorliegenden Erhaltungssatzung "Köln-Müngersdorf" ein Erörterungstermin (online) durch-
geführt wurde. 
 
Im Zuge des Abbruchs wurde dieser nur für den Fall in Aussicht gestellt, wenn im Sinne der oben 
genannten Erhaltungssatzung der Erhalt des Bestands Gebäudes unzumutbar ist. Dieses sei per 
Gutachten nachzuweisen, beispielsweise als Schadensdokumentation sowie per Rentabilitätsnach-
weis. 
 
Die ursprüngliche Bebauung sah ein viergeschossiges Terrassengebäude mit Flachdach vor. Im Zu-
ge der Erhaltungssatzung, die den Erhalt der städtebaulichen Gestalt fordert, wurde zu Gunsten eines

2 
 
geneigten Dach entsprechend des Nachbarn Belvederestr. 21-23 umgeplant. Ein Einfügungsnach-
weis für die geplante Höhe wurde vorgelegt, der die beantragte Höhe und Geschossigkeit aufgrund 
der prägenden Umgebungsbebauung nachwies. Für die weitere bauliche Gestaltung wurde vom 
Bauherrn akzeptiert, die Materialauswahl der Fassade als auch die Aufteilung und Größe der Fenster 
entsprechend der Umgebungsbebauung auszuführen. 
 
Zur weitergehenden Erläuterung verweist die Verwaltung darauf, dass wie im vorliegenden Fall eine 
Erhaltungssatzung nicht das künftige Ausmaß der geplanten Gebäude wie Höhe und Geschossigkeit 
vorgibt. Das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Höhe und Geschossigkeit) richten sich nach vollzoge-
nem Abriss eines Bestandsgebäude dann nach zugrundeliegenden Planungsrecht beispielsweise § 
34 Baugesetzbuch oder nach einem Bebauungsplan. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4114/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
29.11.2021
Erstellt
23.11.2021 08:35