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0592/2019

CDU-Anfrage aus der Sitzung der BV Rodenkirchen am 28.01.2019 zum aktuellen Stand der Planungen für die Interimsbegegnungsstätte in Meschenich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.02.2019, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1841 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/11 
Vorlagen-Nummer 
 0592/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 
 
CDU-Anfrage aus der Sitzung der BV Rodenkirchen am 28.01.2019 zum aktuellen Stand der 
Planungen für die Interimsbegegnungsstätte in Meschenich 
Frage:  
Wie lange ist beabsichtigt, die Standort-Frage einer Interimsbegegnungsstätte in Meschenich noch 
weiter zu prüfen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bereits in der vorangegangenen Stellungnahme zur Begegnungsstätte in Meschenich (Vorlagennr. 
0243/2018) hat sich die Verwaltung mit Blick auf die Programmlaufzeit dafür ausgesprochen, die vor-
handenen Ressourcen für die Realisierung der dauerhaften Begegnungsstätte einzusetzen.  
 
Geprüft wird derzeit, ob sich der Standort der Kinder- und Jugendeinrichtung Meschenich erweitern 
und um eine Begegnungsstätte ergänzen lässt. Eine kurzfristige Umsetzung im Sinne einer Interims-
lösung ist jedoch sowohl hier als auch auf einer anderen Fläche nicht absehbar. Aus diesem Grund 
wird die Umsetzung einer Interimsbegegnungsstätte nicht weiterverfolgt.  
 
Frage: 
Wann ist endlich mit Ergebnissen zu rechnen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung arbeitet intensiv an der Umsetzung einer Begegnungsstätte im Sozialraum „Mesche-
nich und Rondorf“. Derzeit liegen jedoch noch keine belastbaren Ergebnisse vor. Politik und Öffent-
lichkeit werden informiert, sobald dies der Fall ist.  
 
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die erforderlichen Planungen und die Förderantragstellung 
ein Baubeginn der Begegnungsstätte nicht vor dem Jahr 2022 zu erwarten ist. Bei einem planmäßi-
gen Projektverlauf ist vorgesehen, den Förderantrag zum Städtebauförderprogramm 2021 einzu-
reichen.

Beratungsverlauf (1)

25.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0592/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.02.2019
Erstellt
19.02.2019 11:06