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AN/1832/2022

Nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen ist erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss. Rat unterstützt das "Abriss-Moratorium"

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 10.11.2022

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Vorab-Auszug Niederschrift Rat TOP 3.1.6

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

8934 Zeichen

Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln 
RM Frau Gabrysch (KLIMA FREUNDE) 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.10.2022 
 
AN/1832/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.11.2022 
Bauausschuss 28.11.2022 
 
Nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen ist erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss. 
Rat unterstützt das "Abriss-Moratorium" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu 
nehmen. 
 
 
In Deutschland entstehen jedes Jahr 230 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle, 
was 55 Prozent des gesamten deutschen Abfalls ausmacht. Zudem sagt der aktuelle 
Emissionsbericht des Umweltbundesamtes: Deutschland ist nicht auf Kurs, seine 
Klimaschutzziele zu erreichen. Der Gebäudesektor hat zum zweiten Mal in Folge 
sein Emissionsminderungsziel verfehlt. Um das Sektorziel 2030 zu erreichen, ist eine 
jährliche Minderung von Treibhausgasemissionen um 5,5 Millionen Tonnen nötig – 
mehr als das Doppelte als der derzeit erreichte Wert. 
 
Beschluss: 
 
In dieser Situation unterstützt der Rat der Stadt Köln das von der Initiative „Abriss-
Moratorium“ (Erstunterzeichner: Architects for Future, Bund Deutscher Architektinnen 
und Architekten BDA, Deutsche Umwelthilfe u.a.) geforderte Abriss-Moratorium:  
Statt Abriss und Neubau stehen wir für Erhalt, Sanierung, Umbau und Weiter-
bauen im Bestand. Jeder Abriss bedarf einer Genehmigung unter der Maßgabe 
des Gemeinwohls, also der Prüfung der sozialen und ökologischen Umweltwir-
kungen. 
Der Rat der Stadt Köln  
1. fordert Bundes- und Landesregierung NRW auf, klare regulatorische Rahmenbe-
dingungen für ein klima- und umweltgerechtes Bauen zu schaffen. 
Das umfasst beispielsweise Vorgaben, die den gesamten Lebenszyklus von Ge-
bäuden in die wirtschaftliche, soziale und ökologische Bewertung verbindlich ein-

- 2 - 
 
beziehen und zum Standard in Genehmigungsprozessen machen, oder die För-
derung von Re-Use-Konzepten. 
2. begrüßt das Engagement der Gebäudewirtschaft und der städtischen Unterneh-
men für Ressourceneffizienz und die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft (Bei-
spiel: Planung des Deutzer Hafens durch moderne stadt) und erwartet von der 
Gebäudewirtschaft und den städtischen Unternehmen, ihr diesbezügliches Enga-
gement auszuweiten und zu intensivieren. 
3. beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Fachtagung „Den Bestand erhalten!“ 
zu organisieren und bei der Vorbereitung und Durchführung die Kölner Fachöf-
fentlichkeit zu beteiligen. 
 
 
 
In der Fachöffentlichkeit wird seit Jahren und zunehmend intensiver und kritischer 
über den enormen Ressourcen- und Energieverbrauch der Bauwirtschaft gesprochen 
und eine „Bauwende“ gefordert. 
Das Abriss-Moratorium reiht sich in diese Diskussion ein. Es steht in Zusammenhang 
mit der Forderung nach einer MusterUMbauordnung von Architects for Future, der 
Charta von Rom von Bauhaus Erde und dem Haus der Erde des BDA. 
In dem „Haus der Erde“ formuliert der BDA Positionen für eine klimagerechte Archi-
tektur: 
Bauen muss vermehrt ohne Neubau auskommen. Priorität kommt dem Erhalt und 
dem materiellen w ie konstruktiven Weiterbauen des Bestehenden zu und nicht des-
sen leichtfertigem Abriss. Die „graue Energie“, die vom Material über den Transport 
bis zur Konstruktion in Bestandsgebäuden steckt, w ird ein w ichtiger Maßstab zur 
energetischen Bew ertung sow ohl im Planungsprozess als auch in den gesetzlichen 
Regularien. Wir brauchen eine neue Kultur des Pflegens und Reparierens.“ 
Quelle: https://www.bda-bund.de/wp-
content/uploads/2020/06/2020_BDA_DasHausDerErde_Monitor.pdf 
Und auch Architects vor Future hinterfragen den Abriss kritisch: 
Nicht nur w erden w ertvolle und schw indende Ressourcen bei einem Abriss und Neu-
bau verschw endet, sondern auch bedeutend mehr Energie. Bei der Betrachtung der 
Energiebilanz des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes fällt auf, dass durch die 
Bew ertung von grauer Energie eine Sanierung jedem Neubau, selbst dem von Pas-
sivhäusern, vorzuziehen ist. 
Quelle: https://www.architects4future.de/statement 
 
Eine solche Nachhaltigkeits-Wende in der Bauwirtschaft ist nicht nur ökologisch er-
forderlich, sondern auf Dauer auch wirtschaftlich. 
Und sie ist auch sozialer als der heute übliche Abriss. Durch den Verzicht auf den 
Abriss bleibt oftmals mietpreisgünstiger Wohnraum erhalten und Verdrängung von 
Mieter*innen kann verhindert werden.

- 3 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Michael Weisenstein gez. Nicolin Gabrysch 
Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE Einzelmandatsträgerin  
KLIMA FREUNDE

- 4 - 
 
Anlage: 
 
Abriss-Moratorium 
 
Sehr geehrte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen 
 
In Deutschland entstehen jedes Jahr 230 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle, 
was 55 Prozent des gesamten deutschen Abfalls ausmacht. Zudem sagt der aktuelle 
Emissionsbericht des Umweltbundesamtes: Deutschland ist nicht auf Kurs, seine 
Klimaschutzziele zu erreichen. Der Gebäudesektor hat zum zweiten Mal in Folge 
sein Emissionsminderungsziel verfehlt. Um das Sektorziel 2030 zu erreichen, ist eine 
jährliche Minderung von Treibhausgasemissionen um 5,5 Millionen Tonnen nötig – 
mehr als das Doppelte als der derzeit erreichte Wert. 
 
Heute, wo die Klimaerwärmung spürbar, die Energieversorgung unsicher und die 
planetaren Grenzen erreicht sind, ist nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen erklä-
rungsbedürftig, sondern ihr Abriss. Die Erhaltung darf sich nicht auf einen kleinen 
Teil von repräsentativen Denkmälern beschränken, sondern muss den gesamten 
Baubestand umfassen. Die Zerstörung und der Abtransport von brauchbarem Bau-
material auf die Deponie ist nicht mehr zeitgemäß. 
 
Wir fordern ein Abriss-Moratorium: Statt Abriss und Neubau stehen wir für Er-
halt, Sanierung, Umbau und Weiterbauen im Bestand. Jeder Abriss bedarf ei-
ner Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls, also der Prüfung der 
sozialen und ökologischen Umweltwirkungen.  
 
Ein Abriss-Moratorium: 
 
+ aktiviert die großen Potenziale im Bestand und bereits versiegelter Flächen für die 
Schaffung der von Ihnen avisierten 400.000 neuen Wohnungen jährlich. Erhalt, Sa-
nierung, energetische Verbesserung, aber auch Aufstockungen, Erweiterungen und 
die Anpassung an zukünftige Nutzungsanforderungen sind konstruktive Antworten 
auf die Wohnungsfrage. 
 
+ nutzt den Gebäudebestand als wirksames Mittel gegen Energie- und Klimakrise. 
Es bewahrt und verwendet die im Material gespeicherte graue Energie. Außerdem 
vermindert es den Bedarf an energieintensiven und klimaschädlichen Baustoffen wie 
Beton und Stahl. 
 
+ ist ein Schritt zur Kreislaufwirtschaft. Statt Abriss fördert es die Etablierung von 
Infrastrukturen für die Wiederverwendung von Bauteilen. In der zirkulären Stadt be-
darf es schließlich keiner Deponie mehr. 
 
+ verhindert Gentrifizierung und Verdrängung  in Ballungsräumen, die mit Abriss 
und Neubau oftmals einhergehen, und begegnet so sozialen Spannungen. 
 
+ ist ein Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformation. Es

- 5 - 
 
steht für die Wertschätzung von Pflege und Reparatur des Bestehenden in seinem 
ganzen baukulturellen und geschichtlichen Reichtum. 
 
Die Politik muss dafür klare regulatorische Rahmenbedingungen schaffen. Dies 
umfasst: 
 
+ Vorgaben, die den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden in die wirtschaftliche 
und ökologische Bewertung verbindlich einbeziehen und zum Standard in Genehmi-
gungsprozessen machen. Gemeinwohlorientierte Projekte bleiben als Ausnahme 
möglich. 
 
+den Erhalt von Gebäuden zu erleichtern und ökonomisch attraktiver zu machen. 
 
+ Leerstand in Städten zu begegnen und den Fokus auf Innenentwicklungsmaßnah-
men zu legen, wie es mit dem beschlossenen Ende des § 13b Baugesetzbuch (Ein-
beziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) vorgesehen 
ist. 
 
+ die Forderung nach konsequenter Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor. 
 
+ Förderungen von Re-Use-Konzepten in der Architekturpraxis, so Unterstützung bei 
der Nutzung wiederverwendbarer Bauteile, der Errichtung dezentraler Bauteillager 
und digitaler Bauteilbörsen. 
 
Das Abriss-Moratorium ist ein Bestandteil im komplexen Zusammenspiel verschiede-
ner Maßnahmen für die Bauwende, wie es die Initiativen der MusterUMBauordnung 
von Architects for Future, der Charta von Rom von Bauhaus Erde, dem Haus der 
Erde des BDA und andere formuliert haben. 
 
Bis 2045 will die Bundesrepublik klimaneutral sein. Wir müssen heute klima- und 
umweltgerecht bauen, um die Ziele von morgen zu erreichen. Es bedarf politischen 
Mutes, um die Baubranche klimagerecht umzugestalten. Frau Bundesministerin 
Geywitz, nehmen Sie Ihre Verantwortung an und treten Sie entschlossen für eine 
Bauwende ein und für ein Abriss-Moratorium, das Bauen im Bestand fördert.  
 
https://abrissmoratorium.de/

Vorab-Auszug Niederschrift Rat TOP 3.1.6

671 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Escher 
Telefon:  (0221) 221 22061  
Fax       :  (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.escher@stadt-koeln.de 
Datum: 11.11.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Rates vom 
10.11.2022  
öffentlich 
3.1.6 Antrag der Fraktion Die Linke. und von RM Gabrysch (KLIMA 
FREUNDE) betreffend "Nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen ist er-
klärungsbedürftig, sondern ihr Abriss. Rat unterstützt das "Abriss-Mo-
ratorium" 
AN/1832/2022 
Mündlicher Antrag von RM Ruffen (FDP) auf Verweis in den Bauaus-
schuss 
Abstimmungsergebnis über den Verweisungsantrag:  
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

10.11.2022 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
04.11.2024 Bauausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1832/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
10.11.2022
Erstellt
20.10.2022 11:24