BV5/105/2025
Trödelmärkte auf dem Messeparkplatz P1 im 2. Halbjahr 2025
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Beschlussvorlage
2614 Zeichen
BV5/105/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte auf dem Messeparkplatz P1 im 2. Halbjahr 2025 Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen Überschneidungen mit anderen hinderlichen Veranstaltungen in der MERKUR SPIEL - ARENA kommt und eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens, die Festsetzung von sechs Trödelmärkten auf dem Messeparkplatz P 1 als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Sonntagen: - 06.07.2025 - 20.07.2025; - 2 Termine, der folgenden Daten: 03.08./10.08./17.08./24.08.2025 - 21.09.2025 - 26.10.2025 Öffnungszeit: jeweils 11:00 bis 18:00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin hat die Festse tzung von sechs Trödelmärkten auf dem Messeparkplatz P1 im 2. Halbjahr 2025 beantragt. Die Veranstalterin beantragt für den Juli zwei Termine. Für August beantragt Sie die Durchführung von zwei Terminen, wobei die genauen Daten noch nicht genannt werden können. Dies hängt mit der Spielplangestaltung der zweiten Fußball -Bundesliga zusammen. Der Spielplan für die Saison 2025/2026 wird erst am 27.06.2025 bekannt gegeben, dann steht fest, an welchen Terminen Fortuna Auswärtsspiele hat bzw. an welchen Tagen H eimspiele stattfinden. Sobald Seite 2 diese Informationen vorliegen, werden die Veranstaltungstage der Trödelmärkte festgelegt. Im September und Oktober soll jeweils ein Termin stattfinden, der je nach Spielplanung der Fortuna gegebenenfalls noch verlegt werden muss. Um auch andere kurzfristige Nutzungen der MERKUR SPIEL -ARENA oder des Parkplatzes nicht von vornherein durch die Festsetzung der Märkte unmöglich zu machen, ist die Beschlussdarstellung unter dem Vorbehalt derartiger kurzfristiger Veranstaltungen sowie einer positiven Ämterbeteiligung, gefasst. Die Veranstaltungen werden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich durchgeführt. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Das Verwaltungsverfahren war bei Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Festsetzung der Trödelmärkte an den genannten Terminen unter entsprechendem Vorbehalt. Die ersten fünf Termine sollen noch vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 5 stattfinden. Deshalb ist eine spätere Befassung mit der Sache nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV5/105/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 10:25