V/0374/2025
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte
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Beschlussvorlage
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V/0374/2025 V/0374/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates und fördert folgen- de Projekte Projekt „Sommerfest SC Münster 08 - Gemeinsam in Bewegung“ 700 € für den Sportclub Münster 08 e. V. Projekt Ausstellung „Die Autofreie Gartensiedlung Weißenburg in Münster - Ein Modell- projekt für ein klimaneutrales Münster“ 300 € für den Autofreie Siedlung Weißenburg e. V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen Zeile 15 2025 1.000 € danach noch verfügbar 260 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Amt für Bürger - und Ratsservice 22.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierkes Telefon: 492-3362 Dierkes@stadt-muenster.de - 2 - V/0374/2025 Begründung: Die Bezirksvertretungen sind für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig (§ 37 Absatz 1 lit. d Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen). Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Be- zirksvertretung Münster-Mitte beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Der Ältestenrat der Be zirksvertretung Münster-Mitte hat die eingegangenen Anträge bewertet und eine Bewilligung von Zuschüssen empfohlen. Die Projekte der Vereine SC Münster 08 und Autofreie Siedlung Weißenburg erfüllen die Vorausset- zungen nach den Richtlinien und werden durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte gefördert. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonsti- ge Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte
Anlage A
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Anlage A zur V/0374/2025 Kurzüberblick Entscheidung (Bewilligung oder Ablehnung) über die eingegangenen Anträge für Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster- Mitte. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Zu den eingehenden Anträgen spricht der Ältestenrat eine Empfehlung aus und danach entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte über die Zuschussbewilligung oder -ablehnung. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte stellt im Jahr 2025 ein Budget in Höhe von 8.000 € zur Verfügung. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 37 Abs.1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Zuschussgewährung liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage 1 Richtlinien Zuschüsse Münster-Mitte
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Stadtbezirk Münster-Mitte Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Verei- nigungen und Initiativen legt die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf der Grundlage des § 37 Ab- satz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest. 2. Förderfähig sind Projekte, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchgeführt werden und die sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Münster-Mitte richten. Der besondere bezirkliche Bezug ist darzulegen. 3. Die Art des Projekts ist nicht festgelegt. Vorrangig werden neue Projekte gefördert, die Vor- bildcharakter haben und/oder in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thema- tisch, methodisch, in ihrer Art oder Umsetzung besonders sind. Jährlich wiederkehrende Ver- anstaltungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Mig- ranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt ha- ben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte gelegt; ausschließlich konsumierende Projekte werden in der Regel nicht gefördert. Die Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 4. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind öffentliche Einrichtungen und städtische Ämter. 5. Die Förderung eines Projekts durch private Geldgeber (Sponsoren etc.) oder durch andere städtische Stellen sind keine Ausschlusskriterien für eine Förderung. Die Förderung durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte erfolgt aber stets nachrangig. Die Fördermöglichkeiten ande- rer städtischer Stellen sind in voller Höhe auszuschöpfen. Bei der Antragstellung sind alle Ein- nahmen und Ausgaben in einem Kosten- und Finanzplan anzugeben. 6. Die Anträge sind bis zum 31.12. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres zu stellen. Dazu sind die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke zu verwenden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Über die Möglichkeit unterjähriger Antragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte. 2 7. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen verwendet werden. 8. Die einzelnen Zuschüsse sollen in der Regel 500,- Euro nicht unterschreiten. Der Höchstbe- trag eines einzelnen Zuschusses sollte 5.000,- Euro bzw. 50 % des bei den Haushaltsbera- tungen festgelegten Ansatzes für die Zuschüsse an örtliche Vereine nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse kann sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus- haltsmittel orientieren. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte bereitet die Ent- scheidung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vor. 9. Basis für die Berechnung des Zuschusses sind grundsätzlich die für das Projekt tatsächlich geleisteten Zahlungen. Nicht berücksichtigt werden z. B. Personalkosten für hauptamtliche Kräfte bzw. bereits durch den Antragsteller bereitstehende, finanzierte Sachkosten und Res- sourcen (z. B. Räume, Materialien), die unabhängig vom Projekt bestehen bzw. finanziert sind. Die Empfänger eines Zuschusses haben sich grundsätzlich mit einem Eigenanteil von mind. 20 % der tatsächlichen Ausgaben an dem Projekt zu beteiligen. Zuschüsse Dritter und Spen- den sind kein Eigenanteil im Sinne dieser Richtlinien. Als Eigenanteil kann der ehrenamtliche Arbeitseinsatz von Mitgliedern (nicht von hauptamtlichen Kräften) als fiktive Ausgabe aner- kannt werden. Dieser ist dann darzulegen. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtlichen Arbeitseinsatz darf die Höhe des Eigenanteils nicht überschreiten. 10. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss insbesondere nicht auf eine jährlich wie- derkehrende Förderung. 11. a) Bei einem Zuschuss über 500,- Euro erfolgt eine Abschlagszahlung von 50 % des Zu- schusses, sobald die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Zuschussentscheidung getrof- fen hat. Der restliche Betrag wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. b) Ansonsten erfolgt die Auszahlung des Zuschusses in einer Summe, sobald die Durchfüh- rung des Projekts angezeigt wurde. 11. Nach Abschluss des Projektes muss bei einem bewilligten Zuschuss ab 500,- Euro innerhalb von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis der Bezirksverwaltung Münster-Mitte vorgelegt werden. Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzuführen und zu belegen. Sofern bei der Prü- fung der Verwendungsnachweise eine Überzahlung festgestellt wird (die Einnahmen unter Be- rücksichtigung des Eigenanteils übersteigen die Ausgaben), wird der Zuschuss der Bezirks- vertretung Münster-Mitte entsprechend gekürzt und der Differenzbetrag zur Auszahlung gem. Ziffer 12 zurückgefordert bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn der Verwendungsnachweis un- vollständig ist. Auch bei einem erkennbar unwirtschaftlichen Einsatz kann der Zuschuss zu- rückgefordert werden. Liegt ein Verwendungsnachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, behält sich die Bezirksvertretung Münster-Mitte vor, die Zuschusszusage zurückzunehmen und/oder bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern. 12. Die Richtlinien treten am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft und gelten erstmalig für die Zuschussgewährung im Jahr 2016.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0374/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 09:22