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2010/0449

Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 07.10.2010

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Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –  
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt (Schreiben vom 21.06.2010): 
  
  
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt  wird 
wie folgt Stellung genommen:  
 
Bodenschutz 
Die Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und 
Geologie weist folgende Altflächen  (Altstandorte, Altablagerungen), 
schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden, die 
vom Plangeltungsbereich betroffen sind, aus: 
 
 
 
Lage:                 Edisonstraße 41-51, Gemarkung Eberstadt, 
                         Flur 29 Nr. 1/42                
Name:               US Army          
Beschreibung:   Heizkraftwerk 
Branche:          Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug  
zur Verteilung 
 
Lage:                 Edisonstraße 20 
Name:               Blank 
Beschreibung:   Großhandel mit Kunststoff und chem.-pharm. 
                         Erzeugnissen 
Branche:            Pharmazeutische Erzeugnisse und Chemikalien, 
                         Großhandel/Großhandel mit chemischen Erzeugnissen, 
                         ohne ausgeprägten Schwerpunkt 
Betriebsanfang: 03/1956 
Betriebsende:    01/1971 
 
Lage:                 Edisonstraße 1-7, Gemarkung Eberstadt, 
                         Flur 29 Nr. 1/48                
Name:               US Army          
Beschreibung:   Trinkwasseraufbereitung mit Chlorgas 
Branche:          Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung 
  
 
 
 
 
Die Gebäude der St. Barbara Siedlung wurden 1957 auf einer bis 
zu diesem Zeitpunkt forstwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet. 
Aufgrund der ehemaligen forstwirtschaftlichen Nutzung und der 
Nutzung der Grundstücke als Wohnsiedlung waren keine Altlasten, 
Altablagerungen, altlastenverdächtige Flächen oder schädliche Bo-
denveränderungen und Verdachtsflächen zu erwarten. 
 
Bei dem Grundstück Edisonstraße 41-51 (Flurstück 1/42, Flur 29) 
handelt es sich um einen - bisher nicht bewerteten - Altstandort. 
Bei dem für die Einstufung als Altstandort relevanten ehemaligen 
Betrieb handelt es sich um das ehemalige Heizhaus der US-
Streitkräfte für die St. Barbara Siedlung (Altis-Nr. 411.000.070-
001.429). 
 
Der Altstandort Edisonstraße 20 befindet sich außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans E 53.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei dem Grundstück Edisonstraße 1-7 (Flurstück 1/48) handelt es 
sich um einen - bisher nicht bewerteten - Altstandort. Bei dem für 
die Einstufung als Altstandort relevanten ehemaligen Betrieb han-
delt es sich um die ehemalige Chlorierungsstation für das Trink-
wasser der US-Streitkräfte für die St. Barbara Siedlung (Altis-Nr. 
Anlage 1

Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –  
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
Schreiben des Regierungspräsidiums  (IV/da 41.5) vom 01.09.2010 zur 
Umwelttechnischen Bewertung des Ing.-Büros UBS GmbH vom 08. Juli 
2010: 
 
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei den zwei Flächen keine weite-
ren Maßnahmen der Untersuchung oder Sanierung im Sinne des 
BBodSchG erforderlich, denn es besteh en keine Anhaltspunkte für einen 
Verdacht, dass von den Altstandorte n schädliche Bodenveränderungen 
(Altlasten), also Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästi-
gungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Als Nebenbestimmungen sind in die Begründung zum Bebauungsplan 
aufzunehmen: 
 Bei allen Maßnahmen, die einen Ei ngriff in den Boden erfordern, 
ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auf-
fälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhanden-
sein von schädlichen Bodenverän derungen hinweisen, ist umge-
hend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt 
Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. 
 Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bo-
denveränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist 
das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Darmstadt, Dez. 
IV/Da 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen. 
 Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind Aus-
sagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), 
Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwas-
serschäden im Plangeltungsbereich aufzunehmen. 
411.000.070-001.040). 
 
Das Heizhaus sowie die Chlorierungsstation inkl. der unterirdischen 
Chlorierungstanks wurden zwischenzeitlich vollständig rückgebaut.  
Der anstehende Boden wurde nach dem Rückbau der Bauwerke 
durch Mitarbeiter des Büros Umweltplanung Bullermann Schneble 
GmbH Darmstadt begutachtet (Umwelttechnische Bewertung vom 
08. Juli 2010). 
Organoleptische Auffälligkeiten oder Hinweise auf schädliche Bo-
denveränderungen bzw. dadurch bedingte Grundwasserschäden 
konnten keine festgestellt werden. Auf eine Beprobung der Baugru-
ben mit anschließenden chemischen Laboruntersuchungen wurde 
aufgrund der organoleptischen Ansprache und der Historie des 
Standortes verzichtet.  
 
Von den beiden Altflächen (Heizhaus, Chlorierungsstation) im Plan-
gebiet geht keine Gefährdung für die geplante bauliche Nutzung 
aus. Weitergehende Untersuchungen sind aus gutachtlicher Sicht 
nicht erforderlich.  
 
 
 
Die Anregung zur Aufnahme eines textlichen  Hinweises zum Um-
gang bei Feststellung sensorischer Auffälligkeiten bei der Durchfüh-
rung von Erdbaumaßnahmen wird berücksichtigt und unter VI. 5. 
aufgenommen. 
 
 
Die im Plangebiet vorhandenen Altflächen wurden rückgebaut. Da 
gutachtlich geklärt wurde, dass weitergehende Maßnahmen oder 
Untersuchungen nicht erforderlich sind, wird die Anregung nicht 
berücksichtigt. 
In der Begründung wird der Hinweis auf den Umgang mit senso-
risch auffälligen Bodenveränderungen erläutert. Da gutachtlich 
geklärt wurde, dass weitere Untersuchungen oder Maßnahmen 
nicht erforderlich sind ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit

Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –  
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Folgende Punkte sind darzustellen: 
 
 Bewertung des Gefährdungspotenti als für die vorgesehene bauli-
che Nutzung bei Altflächen, 
 erforderliche Untersuchungen vo r der Bebauung der Grundstü-
cke aufgrund der vorstehenden Bewertung, 
 Auswirkungen auf die vorgesehene bauliche Nutzung bei bereits 
festgestellten schädlichen Bo denveränderungen und/oder 
Grundwasserverunreinigungen, 
 Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung auf Sanie-
rungsmaßnahmen der fe stgestellten schädlichen Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserverunreinigungen. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Soweit sich an den bauordnungs- und satzungsrechtlichen Festsetzun-
gen unter II. 2 (Oberflächenbefestig ung von Wegen und Zufahrten) IV. 
(Satzung zur Schaffung von Anlage n zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser) keine Änderungen ergeben, bestehen aus Sicht 
des Grundwasserschutzes und der Wasserversorgung keine Bedenken 
gegen den beabsichtigten Bebauungsplan. 
Unter V. 3 Hinweise/Wasserwirtschaft sollte auch auf die Fortschreibung 
des Grundwasserbewirtschaftungsp lans Hessisches Ried (StAnz. 
31/2006 S. 1704) hingewiesen werden. 
 
Aus der Sicht des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen wird 
Folgendes mitgeteilt: 
Über die im Lageplan bezeichnete Fläche liegen dem Kampfmittelräum-
dienst aussagefähige Luftbilder vor. 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begründeten Verdacht er-
geben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. 
Da auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munitionsbelastung 
dieser Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Flächenabsuche 
nicht erforderlich. 
den benannten Prüfpunkten nicht erforderlich. Die Anregung wird 
nicht berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wird berücksichtigt und der Hinweis wird unter VI. 3. 
ergänzt. 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –  
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbei-
ten doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden soll-
te, wird darum gebeten, den  Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu 
verständigen. 
 
1.2 Hessen-Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt (Schreiben 
vom 27.05.2010): 
  
  
Unter Punkt 4 in der planerischen Darstellung sowie unter Punkt 5.5.4 
der textlichen Darstellung der „allg emeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung“ wurden die baulichen Erfordernisse zum Schutz gegen Baumsturz 
beschrieben. 
Es wird angeregt, dass diese textlic h beschriebene Situation im Plan 
ebenfalls durch die zeichnerische Ei ntragung einer entsprechenden Sig-
natur dargestellt wird. 
Außerdem könnte textlich noch ergänzt werden, „dass im Falle eines 
Baumsturzes von dritter Seite kein Schadenersatz geleistet wird“. 
Dies dürfte zur Klarheit gegenüber künftigen Bauherren beitragen. 
 
  
Der Hinweis wird berücksichtigt und eine zeichnerische Darstellung 
des Bereichs (Abstandslinie), für den dieser Hinweis zutrifft, wird 
unter VI. 4. aufgenommen. Eine textliche Ergänzung bezüglich ei-
nes Schadensersatzes wird nicht aufgenommen, da solche Frage-
stellungen keine bodenrechtliche Relevanz haben und auch nicht 
im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geprüft werden kön-
nen. 
1.3 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt,  Groß-Gerauer Weg 4, 
64295 Darmstadt (Schreiben vom 10.06.2010): 
  
  
Das Ziel die Bürger von Darmstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten, 
sollte auch bei der Umwandlung von Militärflächen in Wohngebiete prio-
ritär betrachtet werden. Politisch scheint der Ansatz „Nordostumge-
hung“ für die Führung der Verkehre von der B 26 zur A 5 nicht mehr die 
bevorzugte Lösung zu sein. Insofern erscheint es einen Gedanken wert, 
über eine alternative Wegebeziehung südlich um Darmstadt herum von 
der B 26, Verknüpfung B 449, Verknüpfung B 3 zur A 5 nachzudenken. 
 
 
 
 
 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf mögli-
che übergeordnete Verkehrsbeziehungen hat für die verkehrliche 
Erschließung des Plangebietes jedoch keine Bedeutung.

Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –  
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.4 6 Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut 
Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 
11.06.2010): 
  
  
Es stellt sich die Frage, weshalb die nicht bebaute Fläche zwischen der 
Bebauung an der Heidelberger Landstraße und dem Bereich der Edison-
straße nicht in das Planungskonzept mit einbezogen ist. Evtl. könnten 
die Eigentumsverhältnisse dagegen sprechen. 
Als die Amerikaner noch hier wohnten, diente die Fläche fast ausschließ-
lich zur Ausführung von Hunden. 
Das Gebiet könnte zusammen mit den Vorgärten in das Gesamtkonzept 
integriert werden. Vorstellbar wäre auch die Anlage von Trockenrasen, 
der durchaus auch von den Anwohner n und ihren Kindern betreten und 
genutzt werden könnte. 
Es stellt sich weiterhin die Frage, ob der Zaun auf der Westseite der 
Grundstücke erhalten bleiben soll. Nach der vorliegenden Konzeption 
und nach Überzeugung der Verbände gehört er abgebaut. 
 
  
Die benannte Fläche wurde bereits durch den Bebauungsplan 
E 22.2 Villenkolonie Eberstadt als öffentliche Grünfläche festge-
setzt. Weitergehende planungsrechtliche Regelungen sind nicht 
erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
Eine Regelung über die Einfriedung der Grundstücke zum Wald im 
Westen des Plangebiets ist weder planungsrechtlich noch gestalte-
risch erforderlich. Der Zaun ist in das Eigentum der jeweiligen Er-
werber übergegangen. 
 
1.5 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt,  Camberger 
Straße 10, 60327 Frankfurt (Schreiben vom 24.06.2010): 
  
  
Es wird vorsorglich auf die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die 
Arbeiten zur Erhaltung der Bahnanlagen der Bahnstrecke Frankfurt-
Heidelberg entstehenden Immissione n (insbes. Luft- und Körperschall) 
hingewiesen. 
 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

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11,00
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11,00
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25,00
25,00
25,00
Abstandslinie 25 mzum Geltungsbereich
Wald
6FKLOOHUVWUD‰H
+HLGHOEHUJHU/DQGVWUD‰H
+HLGHOEHUJHU/DQGVWUD‰H
(GLVRQVWUD‰H
0RUVHVWUD‰H
(GLVRQVWUD‰H
(GLVRQVWUD‰H
(GLVRQVWUD‰H
Ella-Fitzgerald-Weg
Louis-Armstrong-WegNina-Simone-Weg
James-Brown-Weg
&DUO8OOULFK6WUD‰H
)ULHGULFK1DXPDQQ6WUD‰H
Schlangenschneise
Fred-Hill-Weg
II
Art der
Nutzung
Bau-
weise
GRZGFZ
Trauf-
K|KH
First-
K|KH
WR  1
6,5m
8,2m
E o
T
C
St
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N
2 Wo
Gemarkung EberstadtFlur 290D‰VWDE
%HVFKOHXQLJWHV9HUIDKUHQQDFK†D%DX*%
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005, JHlQGHUW durch
Beschluss vom 03.09.2009.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. † 2 (1) und nach † 13a (3)
%DX*%LPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DP13.12.2005 und 10.09.2009.
)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLW
Beschluss des Magistrats vom 05.05.2010.
Bekanntmachung der |IIHQWOLFKHQ Darlegung EHU die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung und EHU die Gelegenheit zur $QK|UXQJ im Ä'DUPVWlGWHU (FKR³ am
10.05.2010
gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG
$QK|UXQJJHP†%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP
11.05.2010ELVHLQVFKOLH‰OLFK 11.06.2010.
8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH
Unterrichtung EHU die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. † 4 (1)
BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. † 2 (2) BauGB mit
Schreiben vom 19.05.2010.
gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJ
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.
%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DPBBBBBBBBBB
gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP
†%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBELV
HLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBB
%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH
gem. † 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. † 2 (2)
BauGB mit Schreiben vom __________.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen
7HLOXQGGHQLP3ODQHQWKDOWHQHQ6DW]XQJHQJHP†%DX*%YRQGHU
Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am __________.
'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU6DW]XQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQ
Ausgefertigt: Darmstadt, den __________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
          _________________________
  Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. † 10 (3)
%DX*%XQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DP __________.
gIIHQWOLFKH Auslegung dieses Bebauungsplans mit seiner %HJUQGXQJ gem. † 7
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. † 7 (3) der Hauptsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom
BBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBB
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __________.
Darmstadt, den __________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
          _________________________
  Der Dezernent
BSMF
Uhlandstr. 11TEL.: 069/405873-0
60314 FrankfurtFAX.: 069/405873-40
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung EberstadtFlur 290D‰VWDE
Entwurf zum
Bebauungsplan  E  53
(GLVRQVWUD‰H
mit integriertem Landschaftsplan, Satzung EHU die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
IUGDV*HELHWGHU6W%DUEDUD6LHGOXQJ]ZLVFKHQGHU(GLVRQVWUD‰HGHU6FKODQJHQ
VFKQHLVHXQGGHPDQGLH6W%DUEDUD6LHGOXQJLP:HVWHQXQG6GHQDQJUHQ]HQGHQ
Wald.
I.Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
$XIJUXQGGHV†%DX*%LG)YRP%*%O,6LQ9HUELQGXQJPLW
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:
1.*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV
2.$EJUHQ]XQJGHVXQWHUVFKLHGOLFKHQ0D‰HVGHU1XW]XQJLQQHUKDOE
eines Baugebiets
3.$UWGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ†1U%DX*%
3.15HLQHV:RKQJHELHW†%DX192L9P†1U%DX192
=XOlVVLJVLQG:RKQJHElXGH
Es gilt das in der Nutzungsschablone festgesetzte Wohngebietz.B.
3.2'LHIROJHQGHQJHPl‰†%DX192DXVQDKPVZHLVH]XOlVVLJHQ1XW]XQJHQ
sind ausgeschlossen:
- kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
$QODJHQIUVSRUWOLFKH=ZHFNH
4.0D‰GHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ†1U%DX*%
Nutzungsschablone
4.1*UXQGIOlFKHQ]DKO
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, maximale
*UXQGIOlFKHQ]DKO
4.2*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO
Es gilt in der Nutzungsschablone festgesetzte, maximale
*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO
4.3=DKOGHU9ROOJHVFKRVVH†%DX192
Es gilt die durch Planeintrag festgesetzte Zahl der Vollgeschosse:
zwingend
DOV+|FKVWPD‰
4.4+|KHEDXOLFKHU$QODJHQ
'LH+|KHQIHVWVHW]XQJHQEH]LHKHQVLFKDXIGLH+|KHQEH]XJVHEHQHGLHLQMHGHU
(UVFKOLH‰XQJVVWUD‰HGXUFKGLHJHUDGOLQLJH9HUELQGXQJGHUIHVWJHVHW]WHQ
+|KHQEH]XJVSXQNWH]XHUPLWWHOQLVW
'LH+|KHLVWLQGHU0LWWHODFKVHGHUEDXOLFKHQ$QODJHQ]XPHVVHQZREHLGLH
*HKZHJK|KHYRQP]XEHUFNVLFKWLJHQLVW
4.4.1+|KHQEH]XJVSXQNW
+|KHQEH]XJVSXQNWHVLQGMHZHLOVGLH.DQDOGHFNHOGHV5HJHQZDVVHUNDQDOV
4.4.27UDXIK|KH
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, zwingende
7UDXIK|KHLQ0HWHUQz.B.
'LH7UDXIK|KHLVWKLHUEHLGLH$X‰HQZDQGK|KHJHPHVVHQ]ZLVFKHQGHU
+|KHQEH]XJVHEHQHXQGGHP6FKQLWWSXQNWGHUYHUOlQJHUWHQ$X‰HQZDQG
mit der Dachhaut.
4.4.3)LUVWK|KH
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, zwingende
)LUVWK|KHLQ0HWHUQz.B.
4.4.4*DUDJHQXQG&DUSRUWVEHUGHFNWH6WHOOSOlW]HGUIHQHLQH)LUVWK|KHYRQP
QLFKWEHUVFKUHLWHQ
4.4.51HEHQDQODJHQGUIHQHLQH)LUVWK|KHYRQPQLFKWEHUVFKUHLWHQ
5.%DXZHLVHEHUEDXEDUHXQGQLFKWEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKH†
Nr. 2 BauGB)
5.1%DXZHLVH†%DX192
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, offene Bauweise.
=XOlVVLJVLQGQXU(LQ]HOKlXVHU
5.2hEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKH†%DX192
5.2.1%DXOLQLH†%DX192
5.2.2%DXJUHQ]H†%DX192
5.2.3(UZHLWHUWHEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKH
$XIGHQJHNHQQ]HLFKQHWHQ)OlFKHQVLQGQXUDOOVHLWLJYHUJODVWH
:LQWHUJlUWHQPLWIROJHQGHQPD[LPDOHQ0D‰HQ]XOlVVLJ
+|KHP%UHLWHP7LHIHP
5.39RUJlUWHQ
5.3.1,P%HUHLFKGHU9RUJlUWHQVLQGNHLQH1HEHQDQODJHQ]XOlVVLJ
6.)OlFKHQIU6WHOOSOlW]H&DUSRUWV*DUDJHQXQG1HEHQDQODJHQ†1U
%DX*%L9P†XQG†%DX192
6.1Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen sind nur innerhalb
GHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQXQGGHU)OlFKHQIU1HEHQ
DQODJHQ]XOlVVLJ
6.27HUUDVVHQVLQGQXULQQHUKDOEGHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQ
XQGGHU)OlFKHQIU7HUUDVVHQ]XOlVVLJ
6.3*DUDJHQVLQGDXVVFKOLH‰OLFKDXIGHQPLW&JHNHQQ]HLFKQHWHQ)OlFKHQ
DOVRIIHQH&DUSRUWVEHUGHFNWH6WHOOSOlW]HRGHUDOVJHVFKORVVHQH
*DUDJHQPLWPD[P%UHLWHXQGPD[P7LHIH]XOlVVLJ
6.46WHOOSOlW]HVLQGDXVVFKOLH‰OLFKDXIGHQGDIUIHVWJHVHW]WHQ)OlFKHQ
]XOlVVLJ
7.9HUNHKUVIOlFKHQ†1U%DX*%
7.1gIIHQWOLFKH9HUNHKUVIOlFKHQ
7.2Einfahrtsbereich
7.39HUNHKUVIOlFKHQEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ
3ULYDWH9HUNHKUVIOlFKHQ
8.+|FKVW]XOlVVLJH=DKOGHU:RKQXQJHQSUR:RKQJHElXGH†1U
BauGB)
(VJLOWGLHLQGHU1XW]XQJVVFKDEORQHIHVWJHVHW]WHK|FKVW]XOlVVLJH
=DKOGHU:RKQXQJHQSUR:RKQJHElXGHz.B.
9.9RUNHKUXQJHQ]XP6FKXW]YRUVFKlGOLFKHQ8PZHOWHLQZLUNXQJHQ
 Nr. 24 BauGB)
)U)DVVDGHQGK)HQVWHU$X‰HQZlQGHXQG'DFKIOlFKHQYRQ
$XIHQWKDOWVUlXPHQVLQGGLH$QIRUGHUXQJHQDQGLH/XIWVFKDOOGlPPXQJYRQ
$X‰HQEDXWHLOHQJHPl‰=LIIHUXQG7DEHOOHQXQGGHU',1
"Schallschutz im Hochbau" einzuhalten.
)U6FKODIXQG.LQGHU]LPPHUVLQGVFKDOOGlPPHQGH/IWXQJVHLQULFKWXQJHQ
einzubauen. Ausnahmsweise kann hiervon abgewichen werden, wenn
QDFKJHZLHVHQZLUGGDVVGXUFKGLH*HElXGHDEVFKLUPXQJXQGRGHUDQGHUH
/lUPVFKXW]PD‰QDKPHQJHULQJHUH$X‰HQOlUPHLQZLUNXQJHQDXIWUHWHQXQGGHU
$XVO|VHZHUWGHU9',YRQQDFKWVG%$QLFKWEHUVFKULWWHQZLUG
II./DQGVFKDIWVSODQHULVFKHXQGJUQJHVWDOWHULVFKH)HVWVHW]XQJHQ
$XIJUXQG†$EV%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]%1DWVFK*LG)YRP
%*%O,6L9P†$EV1UXQG1U%DX*%ZHUGHQIROJHQGH,QKDOWH
der Landschaftsplanung festgesetzt:
1.$QSIODQ]XQJXQG(UKDOWXQJYRQ%lXPHQXQG+HFNHQ†1U
BauGB)
(UKDOWXQJYRQ%lXPHQ
Anpflanzung von Hecken
2.%HIHVWLJWH)OlFKHQDXI%DXJUXQGVWFNHQ†1U%DX*%L9P†
Nr. 20 BauGB)
:HJHXQG=XIDKUWHQVLQGLQZDVVHUGXUFKOlVVLJHU%DXZHLVHKHU]XVWHOOHQ
(LQH%HIHVWLJXQJGHU=XIDKUWHQEHUGLH%UHLWHYRQPKLQDXVLVWXQ]XOlVVLJ
3.%HSIODQ]XQJYRQ*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQ†1UD%DX*%
'LH*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQVLQG]XEHJUQHQ)HVWJHVHW]WH$QSIODQ]XQJHQYRQ
%lXPHQ6WUlXFKHUQXQG+HFNHQVLQGGDXHUKDIW]XSIOHJHQXQGEHL$EJDQJ
GXUFKVWDQGRUWJHUHFKWH%lXPH6WUlXFKHUXQG+HFNHQGHU3IODQ]OLVWHQ,,,,,,
zu ersetzen.
'LH5RWEXFKHQKHFNHHQWODQJGHU(GLVRQVWUD‰HLVWEHL$EJDQJGXUFKGLHJOHLFKH
Art zu ersetzen.
'LH0LQGHVWSIODQ]JU|‰HYRQ%lXPHQDXISULYDWHQ*UXQGVWFNHQEHWUlJW
cm Stammumfang. Zum Erhalt des Gebietscharakters sind vor allem Birken zu
pflanzen (vgl. Pflanzliste I).
$EZHLFKXQJHQYRQGHQIHVWJHVHW]WHQ%DXPVWDQGRUWHQVLQGELV]XP]XOlVVLJ
wenn dies aufgrund von Leitungstrassen o. a. notwendig ist.
III.6DW]XQJEHUGLH*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQ
$XIJUXQG†$EVXQG+HVVLVFKH%DXRUGQXQJ+%2LG)YRP
*9%O,6L9P†$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W
1.*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQ†1U+%2
1.1Dachgestaltung
1.1.1,QGHQUHLQHQ:RKQJHELHWHQ:5XQG:5VLQGIU:RKQJHElXGH
DXVVFKOLH‰OLFKV\PPHWULVFKH:DOPGlFKHUPLWHLQHP1HLJXQJVZLQNHOYRQ
*UDG]XOlVVLJ
1.1.2,PUHLQHQ:RKQJHELHW:5VLQGIU:RKQJHElXGHDXVVFKOLH‰OLFK
V\PPHWULVFKH:DOPGlFKHUPLWHLQHP1HLJXQJVZLQNHOYRQ*UDG]XOlVVLJ
1.1.3)U&DUSRUWVXQG1HEHQDQODJHQVLQGDXVVFKOLH‰OLFK)ODFKGlFKHUPLWHLQHP
1HLJXQJVZLQNHOYRQPD[LPDO*UDG]XOlVVLJ
1.1.4(VVLQGDXVVFKOLH‰OLFKGXQNHOEUDXQHPDWWHQLFKWJODVLHUWHRGHUVSLHJHOQGH
Dachziegel oder Dachsteine zu verwenden.
1.1.5'LH(UULFKWXQJYRQ'DFKHLQVFKQLWWHQRGHU'DFKJDXEHQLVWQLFKW]XOlVVLJ
1.1.6%HLGHQ*HElXGHGLHYRUGHP-DKUHUULFKWHWZXUGHQVLQGGLH'DFKIOlFKHQ
RKQH)HQVWHU|IIQXQJHQDXV]XIKUHQ)U*HElXGHGLHDEGHP-DKU
HUULFKWHWZHUGHQVLQG'DFKIOlFKHQIHQVWHU]XOlVVLJZHQQVLHMHZHLOVHLQHQ
Abstand von mindestens 1,0 m zum First, zur Traufe und zu den Walmgraten
DXIZHLVHQXQGGLH*HVDPWIOlFKHQLFKWJU|‰HUDOVGHU'DFKIOlFKHLVW
1.1.7$QODJHQ]XU6RODUHQHUJLHJHZLQQXQJPVVHQEQGLJLQGLH'DFKIOlFKHHLQJHIJW
werden (maximal 3 cm Abstand von der Dachhaut) und die Neigung der
'DFKIOlFKHQDXIQHKPHQ$XIGHQ:RKQJHElXGHQGUIHQGLHVH$QODJHQQXULQ
GHP%HUHLFKGHU'DFKIOlFKHDQJHRUGQHWZHUGHQGHUHLQHZDDJHUHFKWH
)LUVWOLQLHKDW6LHPVVHQHLQHQ$EVWDQGYRQPLQGHVWHQVPYRP)LUVWXQG
von mindestens 1,0 m von der Dachrinne einhalten.
1.1.8%HLVlPWOLFKHQ:RKQJHElXGHQLVWHLQ'DFKEHUVWDQGYRQPLQGHVWHQVP
XQGK|FKVWHQVP]XHUULFKWHQ'LHVVFKOLH‰WGLH'DFKULQQHHLQ
1.2Fassadengestaltung
1.2.1 'LH)DUEJHVWDOWXQJGHUDX‰HQOLHJHQGHQ%DXWHLOHLVWZLHIROJWYRU]XQHKPHQ
'LH)DVVDGHQVLQGLQVHKUKHOOHQJUQJUDXJHOERGHUEHLJHDEJHW|QWHQ
)DUEW|QHQPLW+HOOEH]XJVZHUWHQYRQELV]XJHVWDOWHQYJO)DUEOLVWH
'HUJOHLFKH)DUEWRQLVWDXFKIUGLH8QWHUVHLWHQYRQ9RUGlFKHUQ&DUSRUWVXQG
Balkonen sowie die Balkonabtrennungen zu verwenden.
)UGLH+DXVWUHQ7HUUDVVHQDEWUHQQXQJHQXQG*DUWHQKWWHQVLQGPLWWHOKHOOH
JUQHEODXHURWEUDXQHRGHUJUDXH)DUEW|QHPLW+HOOEH]XJVZHUWHQYRQELV
23 zu verwenden (vgl. Farbliste 2).
&DUSRUWHLQEDXWHQVLQGHQWZHGHULQGHQJOHLFKHQPLWWHOKHOOHQ)DUEW|QHQRGHU
GXQNOHQJUQHQEODXHQRGHUURWEUDXQHQ)DUEW|QHQPLW+HOOEH]XJVZHUWHQYRQ
ELVDXV]XIKUHQYJO)DUEOLVWHXQG
'LH'DFKXQWHUVHLWHQGHU+DXSWJHElXGHXQGGLH3URILOHGHU)HQVWHUXQG
:LQWHUJlUWHQVLQGLQKHOOZHL‰DXV]XIKUHQ
'LH)HQVWHUElQNHXQG.DQWHQGHU6WLUQVHLWHQYRQ9RUGlFKHUQ&DUSRUWV
%DONRQHQXQG%DONRQJHOlQGHUVLQGLQHLQHPPLWWOHUHQ*UDXWRQPLWHLQHP
+HOOEH]XJVZHUWYRQDXV]XIKUHQYJO)DUEOLVWH
'LH6WW]HQGHU&DUSRUWVXQGGLH6WDQGURKUHVLQGLQHLQHPGXQNOHQ*UDXWRQPLW
HLQHP+HOOEH]XJVZHUWYRQDXV]XIKUHQYJO)DUEOLVWH
Die Vordachumrandungen, die Dachrinnen und Fallrohre sind in Zink natur oder
mit dem Farbton RAL 9006 zu gestalten.
1.2.2%HL*HElXGHQGLHYRUGHP-DKUHUULFKWHWZXUGHQVLQGEHL$XIEULQJHQYRQ
:lUPHGlPPXQJGLHEHVWHKHQGHQ*HElXGHSURSRUWLRQHQ]XHUKDOWHQXQGEHL
8PEDXPD‰QDKPHQLVWGHU3XW]LQJOHLFKHU$UWZLHGHUKHU]XVWHOOHQ'LH
6RFNHOYHUNOHLGXQJLVWPLWEUDXQHP.OLQNHULP'QQIRUPDW[FP
herzustellen.
1.2.3%HL*HElXGHQGLHYRUGHP-DKUHUULFKWHWZXUGHQVLQGEHLHLQHP
Austausch der Fenster die historischen Fensterteilungen wie folgt wieder
herzustellen.
)HQVWHU|IIQXQJHQPLWHLQHU%UHLWHYRQFDPVLQGGUHLIOJOLJ]XJHVWDOWHQ
ZREHLGHUPLWWOHUH)OJHOEUHLWHUDOVGLHEHLGHQlX‰HUHQ)OJHODXV]XIKUHQLVW
)HQVWHU|IIQXQJHQPLWHLQHU%UHLWHYRQFDPVLQGGUHLIOJOLJPLW
V\PPHWULVFKHQ)OJHOQDXV]XIKUHQ
)HQVWHU|IIQXQJHQPLWHLQHU%UHLWHYRQFDPRGHUFDPVLQG]ZHLIOJOLJ
DXV]XIKUHQ
6FKPDOHUH)HQVWHU|IIQXQJHQVLQGPLWHLQHP)HQVWHUIOJHODXV]XIKUHQ
YJO]XU(UOlXWHUXQJGLHIROJHQGHQ=HLFKQXQJHQ
1.2.4%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHQLVWGLH$QEULQJXQJYRQ.ODSSOlGHQ
XQ]XOlVVLJ$X‰HQMDORXVLHQXQG5ROOOlGHQVLQGPLWNDQWLJHQ.lVWHQ
DXV]XIKUHQGLHHLQHQhEHUVWDQGYRQPD[LPDOFPEHUGLH)DVVDGHXQG
HLQH+|KHYRQPD[LPDOFPLQGHU)HQVWHUODLEXQJDXIZHLVHQ
1.2.5'LH+DXVWUHQGHUYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHVLQGEHL$EJDQJQDFKHLQHP
der folgenden Muster zu gestalten.
1.2.6%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ(LQ]HOKlXVHUQ(GLVRQVWUN|QQHQGLH
vorhandenen Garagen so umgestaltet werden, dass die Garagentore durch ein
dreigeteiltes Fensterelement ersetzt werden.
1.2.7%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHQVLQG6FKXW]HOHPHQWHKLQWHUGHQ
%DONRQJHOlQGHUQLQIDUEORVHPWUDQVSDUHQWHP0DWHULDORGHUPLWJHVFKORVVHQHQ
3ODWWHQLQ)DVVDGHQIDUEHDXV]XIKUHQ
1.2.8%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ=ZHLIDPLOLHQKlXVHUQVLQG7UHQQZlQGHDXIGHQ
%DONRQHQQXULQUHFKWHFNLJHU)RUPPLWHLQHUQLFKWWUDQVSDUHQWHQ)OOXQJLQ
)DVVDGHQIDUEHDXV]XIKUHQ
1.2.97HUUDVVHQWUHQQZlQGHVLQG]ZLVFKHQGHQ7HUUDVVHQGHUYRUHUULFKWHWHQ
=ZHLIDPLOLHQKlXVHUQDXVVFKOLH‰OLFKDXV+RO]LQQDWUOLFKHU)DUEHPLW
KRUL]RQWDOHQ*OLHGHUXQJVHOHPHQWHQELV]XHLQHU+|KHYRQPXQGELV]X
einer Tiefe von 3,5 m zu errichten.
1.3:LQWHUJlUWHQ
:LQWHUJlUWHQVLQGDOOVHLWLJYHUJODVWPLWHLQHPPD[LPDOƒJHQHLJWHQYHUJODVWHQ
3XOWGDFKKHU]XVWHOOHQGHVVHQ)LUVWDQGLH$X‰HQZDQGGHV+DXSWJHElXGHVLQ
HLQHUPD[LPDOHQ+|KHYRQPDQVFKOLH‰W'LHWUDJHQGHQ7HLOHVLQGDXV
0HWDOOZHL‰JHVWULFKHQKHU]XVWHOOHQ
2.:HUWVWRIIEHKlOWHU$EIDOOEHKlOWHU†1U+%2
'LH6WHOOSOlW]HIU$EIDOOXQG:HUWVWRIIEHKlOWHUVLQGJHJHQ(LQEOLFNH
DE]XVFKLUPHQ6LHVLQGHQWZHGHULQ%DXWHLOHHLQ]XIJHQXQGHLQ]XEH]LHKHQ
einzuhausen, mit Hecken (vgl. Pflanzliste III) zu umpflanzen oder mit beranktem
Sichtschutz (vgl. Pflanzliste IV) dauerhaft zu umgeben.
3.(LQIULHGXQJHQ†1U+%2
(LQIULHGXQJHQHQWODQJGHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGDOVJUQ
XPPDQWHOWH0DVFKHQGUDKW]lXQHLQHLQHU+|KHYRQELV]XP]XHUULFKWHQ
XQGPLWHLQHUJHVFKQLWWHQHQ+HFNH+|KHELVP]XEHJUQHQ
(LQIULHGXQJHQLP%HUHLFKGHUUFNZlUWLJHQ*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQXQG
VHLWOLFKHQ*UXQGVWFNVJUHQ]HQVLQGDOV0DVFKHQGUDKW]lXQHELV]XHLQHU+|KH
YRQPRGHUDOV+HFNHQSIODQ]XQJHQELV]XHLQHU+|KHYRQP
DXV]XIKUHQ%HLGHU(UULFKWXQJHLQHV=DXQHVDOV(LQIULHGXQJPXVVGLHVHU
durch eine Heckenpflanzung oder durch Bepflanzung mit Kletterpflanzen bis zu
HLQHU+|KHYRQPYJO3IODQ]OLVWH,,,XQG,9EHJUQWZHUGHQ
4.*HVWDOWXQJGHU9RUJDUWHQ]RQH†1U+%2
,P%HUHLFKGHU9RUJlUWHQ=LII,VLQGNHLQH(LQIULHGXQJHQ]%=lXQH
+HFNHQEHUDQNWHU6LFKWVFKXW]]XOlVVLJ
'LH=XZHJXQJ]XGHQYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHQLVWUHFKWZLQNOLJ]XGHQ
JHPHLQVFKDIWOLFKHQ:RKQZHJHQXQGGHQ*HElXGHQDXV]XIKUHQ
IV.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
$XIJUXQG†$EV+HVVLVFKHV:DVVHUJHVHW]+:*LG)YRP
*9%O,6L9P†$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W
=XU6FKRQXQJGHVQDWUOLFKHQ:DVVHUKDXVKDOWHVVLQGDXIGHQ*UXQGVWFNHQ
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser
GLHQHQGDVDXIGHQ'DFKIOlFKHQDQIlOOW'DV)DVVXQJVYHUP|JHQGHU=LVWHUQHQ
PXVVPLQGHVWHQVOPðKRUL]RQWDOSURML]LHUWHXQEHJUQWH'DFKIOlFKHEHWUDJHQ
'DV=LVWHUQHQZDVVHUVROODOV%UDXFKZDVVHU]%IU*DUWHQEHZlVVHUXQJ
:&6SOXQJHWFJHQXW]WZHUGHQ
V.1DFKULFKWOLFKHhEHUQDKPHDQGHUHUJHVHW]OLFKHU9RUVFKULIWHQ
1..XOWXUGHQNPDOJHPl‰†+HVVLVFKHV'HQNPDOVFKXW]JHVHW]LQGHU
Fassung vom 05.09.1986
Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt:
Wohnsiedlung St.-Barbara
2.Landschaftsschutzgebiet (angrenzend)
Grenze des Landschaftsschutzgebietes
VI.Hinweise
1.%RGHQGHQNPlOHU
'LH8QWHUH'HQNPDOVFKXW]EHK|UGHLVWUHFKW]HLWLJYRU%HJLQQYRQ
(UGEDXDUEHLWHQ]XXQWHUULFKWHQ:HQQEHL(UGDUEHLWHQ%RGHQGHQNPlOHU
EHNDQQWZHUGHQVRLVWGLHVJHPl‰†+'6FK*GHP/DQGHVDPWIU
'HQNPDOSIOHJH$UFKlRORJLVFKH'HQNPDOSIOHJHRGHUGHU8QWHUHQ
'HQNPDOVFKXW]EHK|UGHXQYHU]JOLFKDQ]X]HLJHQ
2./lUPVFKXW]
Das Plangebiet ist nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau - "Anfoderungen
XQG1DFKZHLVH$XVJDEHLQGHQ/lUPSHJHOEHUHLFK,,HLQ]XRUGQHQ
3.6FKXW]GHU*HElXGHYRQ%DXVWXU]6FKlGHQ
%HLDOOHQ1HXEDXXQG8PEDXPD‰QDKPHQPLWHLQHP$EVWDQGYRQZHQLJHUDOV
PYRQGHUZHVWOLFKHQVGOLFKHQXQGQ|UGOLFKHQ*UHQ]HGHV*HOWXQJV
EHUHLFKVLVWVLFKHU]XVWHOOHQGDVVGLH6WDWLNGHV*HElXGHVDXVUHLFKHQGHQ
Schutz gegen einen Baumsturz bietet.
Abstandslinie
4.%DXPD‰QDKPHQEHL%RGHQEHODVWXQJHQ
%HLDOOHQ0D‰QDKPHQGLHHLQHQ(LQJULIILQGHQ%RGHQHUIRUGHUQLVWDXI
VHQVRULVFKH$XIIlOOLJNHLWHQ]XDFKWHQ:HUGHQVROFKH$XIIlOOLJNHLWHQGHV
8QWHUJUXQGHVIHVWJHVWHOOWGLHDXIGDV9RUKDQGHQVHLQYRQVFKlGOLFKHQ
%RGHQYHUlQGHUXQJHQKLQZHLVHQLVWXPJHKHQGGDV5HJLHUXQJVSUlVGLXP
'DUPVWDGW$EWHLOXQJ8PZHOW'DUPVWDGW'H],9'$]XVWlQGLJH
%RGHQVFKXW]EHK|UGH]XLQIRUPLHUHQ
5.Altstandorte
,P%HUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQHVOLHJHQIROJHQGH$OWVWDQGRUWHJHPl‰
Altlasteninformationssystem (ALTIS):
(GLVRQVWUD‰H+HL]NUDIWZHUN
(GLVRQVWUD‰H7ULQNZDVVHUDXIEHUHLWXQJPLW&KORUJDV
1DFKGHU]HLWLJHP.HQQWQLVVWDQGEHVWHKHQNHLQH$QKDOWVSXQNWHIUHLQHQ
9HUGDFKWGDVVYRQGHQ$OWVWDQGRUWHQVFKlGOLFKH%RGHQYHUlQGHUXQJHQ
$OWODVWHQDOVR*HIDKUHQHUKHEOLFKH1DFKWHLOHRGHUHUKHEOLFKH%HODVWXQJHQIU
den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.
6.$OWIOlFKHQ
%HL%DXJHQHKPLJXQJVYHUIDKUHQGLH$OWIOlFKHQVFKlGOLFKH%RGHQYHU
lQGHUXQJHQXQGRGHU*UXQGZDVVHUVFKlGHQEHWUHIIHQLVWGDV5HJLHUXQJV
SUlVLGLXP'DUPVWDGW$EWHLOXQJ$UEHLWVVFKXW]XQG8PZHOW'DUPVWDGW'H]
IV/DA 41.5 Bodenschutz, zu beteiligen.
7.(UKDOWXQJYRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ
'LHEHVWHKHQGHQ%lXPHVLQGJHPl‰GHU6DW]XQJ]XP6FKXW]GHV%DXP
bestandes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erhalten und zu pflegen, auch
wenn sie nicht im Babauungsplan als zu erhalten dargestellt sind.
8.Wasserwirtschaft
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans
+HVVLVFKHV5LHG,P5DKPHQGHU8PVHW]XQJVLQGJUR‰IOlFKLJH
*UXQGZDVVHUDXIVSLHJHOXQJHQP|JOLFKGLHEHLHLQHUNQIWLJHQ%HEDXXQJ]X
EHUFNVLFKWLJHQVLQG,P(LQ]HOQHQVLQGGLH9RUJDEHQGHV
Ä*UXQGZDVVHUEHZLUWVFKDIWXQJVSODQV+HVVLVFKHV5LHG³PLW'DWXPYRP
JHPl‰†XQG+:*IHVWJHVWHOOWXQGYHU|IIHQWOLFKWLP
6WDDWVDQ]HLJHUIUGDV/DQG+HVVHQ6PLWVDPWGHU
Fortschreibung des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried
YHU|IIHQWOLFKWLP6WDDWVDQ]HLJHUIUGDV/DQG+HVVHQ6
zu beachten.
9./LVWHQIU$QSIODQ]XQJHQ
Pflanzliste I/DXEElXPHDXISULYDWHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQ
%lXPH,,XQG,,,2UGQXQJ
BirkeBetula pendula*
Feld-Ahorn$FHUFDPSHVWUHÄ(OVU\LN³
Spitz-Ahorn $FHUSODWDQRLGHVÄ'HERUDK³
Blumen-EscheFraxinus ornus
Winter-Linde7LOLDFRUGDWD³5DQFKR´
HainbucheCarpinus betulus
RotbucheFagus sylvatica
ZierapfelMalus floribunda
2EVWElXPH
* vorrangig zu pflanzen
Pflanzliste II6WUlXFKHUDXISULYDWHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQ
HainbucheCarpinus betulus
RotbucheFagus sylvatica
HaselCorylus avellana
(LQJULIIHOLJHU:HL‰GRUQCrataegus monogyna
Rot-DornCrataegus laevigata
Bibernell-RoseRosa pimpinellifolia
Wein-RoseRosa rubiginosa
Gemeiner FliederSyringa vulgaris
KornelkirscheCornus mas
Roter HartriegelCornus sanguinea
Wolliger SchneeballViburnum lantana
FelsenbirneAmelanchier lamarckii
WildroseRosa spec
EibeTaxus baccata
BuchsBuxus sempervirens
LigusterLiguster vulgare Atrovirens
KirschlorbeerPrunus laurocerasus
Pflanzliste III (Heckenpflanzen)
HainbucheCarpinus betulus
RotbucheFagus sylvatica
(LQJULIIHOLJHU:HL‰GRUQCrataegus monogyna
Rot-DornCrataegus laevigata
EibeTaxus baccata*
BuchsBuxus sempervirens*
LigusterLiguster vulgare Atrovirens*
KirschlorbeerPrunus laurocerasus*

,PPHUJUQ
Pflanzliste IV5DQNSIODQ]HQIU=lXQHXQG6LFKWVFKXW]HOHPHQWH
PfeifenwindeAristolochia macrophylla
Rote KlettertrompeteCampsis radicans
Anemonen-WaldrebeClematis montana
WaldrebeClematis vitalba
EfeuHedera helix*
*ROG*HL‰VFKOLQJHLonicera tellmanniana
Wilder WeinParthenocissus tricuspidata
Wilder WeinParthenocissus quinquefolia
WeinVitus vinifera
BlauregenWisteria sinensis

,PPHUJUQ
10.Farblisten
Farbliste 1
)UGLH*HVWDOWXQJGHU)DVVDGHQVROOWHHLQHUGHUIROJHQGHQ)DUEW|QHYHUZHQGHW
werden:
xVFKZDFKJHVlWWLJWHU7RQPLWPLQLPDOHU*UQQXDQFH]%7XQGUD
xPLQLPDOVWJHVlWWLJWHUZDUPHU*UDXWRQ]%-XUD
xJHULQJJHVlWWLJWHVJUQOLFKHV*HOE]%&XUU\
xSDVWHOOLJHVHWZDVU|WOLFKHV*HOE]%3DOD]]R
xPLQLPDOJHVlWWLJWHVU|WOLFKHV%HLJH]%3DOD]]R
Farbliste 2
)UGLH*HVWDOWXQJGHU+DXVWUHQGHU7HUUDVVHQDEWUHQQXQJHQVRZLHGHU
*DUWHQKWWHQVROOWHHLQHUGHUIROJHQGHQ)DUEW|QHYHUZHQGHWZHUGHQ
xNKOHV*UQLPXQWHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%0DODFKLW
xPLQLPDOU|WOLFKHV%ODXLPXQWHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%/DJR
x%ODXJUQLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%9HURQD
x0LWWOHUHV5RWEUDXQLPJHKREHQHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%0DJPD
xNeutrales Grau ohne Farbanteil (z.B. Granit 25)
Farbliste 3
)U&DUSRUWHLQEDXWHQVROOWHGLH)DUEOLVWHRGHUHLQHUGHUIROJHQGHQ)DUEW|QH
verwendet werden:
x0LQLPDOEOlXOLFKHV*UQLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%3HUX
x0LQLPDOVWJUQOLFKHV%ODXLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%%OX
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x%OlXOLFKHV5RWLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%5XELQ
Farbliste 4
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%DONRQJHOlQGHUVROOWHHLQPLQLPDOVWJHVlWWLJWHUZDUPHU*UDXWRQYHUZHQGHW
werden.
Farbliste 5
)U6WW]HQ&DUSRUWVXQG6WDQGURKUHVROOWHHLQGXQNOHUHUPLQLPDOVWJHVlWWLJWHU
warmer Grauton verwendet werden.
=XU%HVWLPPXQJGHUJHQDXHQ)DUEW|QHNDQQGLH*HVWDOWXQJVILEHO6W%DUEDUD
Siedlung vom 11.01.2010 herangezogen werden, die beim Kulturamt, Abteilung
'HQNPDOVFKXW]XQG'HQNPDOSIOHJH%HVVXQJHU6WUD‰H%ORFN&
Darmstadt, eingesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUW
durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt
JHlQGHUWGXUFK*HVHW]YRP%*%O,6
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Hess. Bauordnung (HBO)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK
Gesetz vom 15.12.2009 (GVBl. I S. 716)
9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007
*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
JHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)
Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUW
durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. I S. 85)
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),
]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6
GRZ  0,3
GFZ  0,5
13.10.2010

2010/0449

5951 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0449  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 07.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße – wird im 
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB gingen zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans E 53 – Edisonstraße –  die in Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 1) 
entschieden. 
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße – und der zugehörigen 
Begründung (Anlage 2), sowie den in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzungen a) 
über die Gestaltung baulicher Anlagen und b) zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt. 
4. Der Entwurf des Bebauungsplans E 53 – Edisonstraße – mit seiner Begründung, für das Gebiet der 
St. Barbara Siedlung zwischen der Edisonstraße, der Schlangenschneise und dem an die St. 
Barbara Siedlung im Westen und Süden angrenzenden Wald, sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich 
auszulegen.

2 
... 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahme TÖB zum Vorentwurf 
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 
Entwurf des Bebauungsplanes E 53 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2010/449 vom 07.10.2010:  
 
Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung des Charakters dieses exemplarischen kleinen 
Wohngebietes als Reminiszenz an die Nachkriegsjahrzehnte der deutsch-amerikanisc hen 
Freundschaft, aber auch zur Bewahrung der hohen Wohnqualität dieses Standortes. Der 
Bebauungsplan soll eine maßvolle, mit den Kriterien der Erhaltung übereinstimmende Verdicht ung 
ermöglichen. 
Da der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der St. Barbara Siedlung vom 08.12.2005 (Beschluss-
Nr. 665) nicht ausreichte, um die künftige städtebauliche Entwicklung der Siedlung St. Barbara 
wirksam zu steuern, wurde ein erneuter, detaillierter begründeter Aufstellungsbeschluss am 
03.09.2009 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst und am 10.09.2009 im Darmstädter 
Echo öffentlich bekannt gemacht. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nach Beschluss des Magistrats vom 05.05.2010 und 
dessen Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 10.05.2010 in der Zeit vom 11.05.2010 bis zum 
11.06.2010 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die 
Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.05.2010 über die Planung unterrichtet. 
 
Zu 1.:
 
Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der 
Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  nach § 13a BauGB 
aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  
• Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. 
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet 
werden.  
• Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der 
Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen 
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen 
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren E 53 erfüllt sind, kann hier 
unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
 
 
Zu 2.:
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen keine 
Stellungnahmen ein. 
Die zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans E 53 
wurden zusammengefasst und gemäß Anlage 1 geprüft. 
 
 
Zu 3. und 4.: 
Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf des Bebauungsplans und die dazu gehörende 
Begründung (Anlage 2) erstellt.

4 
... 
 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger 
öffentlicher Bekanntmachung, in der bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen wird, dass 
das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet wird und wo entsprechende 
Planunterlagen, mit der Möglichkeit einer Äußerung dazu, eingesehen werden können. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage beteiligt. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt:
 
• Entwurf des Bebauungsplans E 53 
 
 
Vorab werden übersandt: 
• 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs E 53 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
• Akten z. H. des Berichterstatters 
 
 
 
Darmstadt, den 7.10.2010 
VI/61.2 ha Nst. 2112

anlage 2

67857 Zeichen

Anlage 2 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 7.10.2010 
Der Magistrat  
 
 
Begründung 
 
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
 
zum 
 
Bebauungsplanentwurf E 53 
– Edisonstraße – 
 
 
für das Gebiet der St.-Barbara-Siedlung zwischen der Edisonstraße, der 
Schlangenschneise und dem in Westen und Süden angrenzenden Wald 
 
 
 
 
 
Übersichtsplan mit Geltungsbereich Bebauungsplan E 53 (ohne Maßstab)

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
 
 
Inhalt 
 
 
1. ..................................................................................................................4 Geltungsbereich
2. ..........................................................................................................4 Rahmenbedingungen
2.1 ......................................................................................................4 Rechtsgrundlagen
2.2 .............................................................................4 Planungsrechtliche Ausgangslage
2.2.1 ..............................................................................................4 Flächennutzungsplan
2.2.2 ..............................................................................................4 Schutzausweisungen
2.2.3 .......................................................4 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
3. ..........................................................................................................5 Bestand und Analyse
3.1 ..........................................5 Nutzung der Gebäude und Ausnutzung der Grundstücke
3.2 ....................................................5 Baustruktur und städtebauliches Erscheinungsbild
3.3 ...............................................................................................6 Grundstücksfreiflächen
3.4 ...............................................................................................6 Eigentumsverhältnisse
4. ....................................................................................6 Planungsanlass und Planungsziele
5. ......................................................................................................6 Nutzung und Bebauung
5.1  .............................................................................6 Planungsrechtliche Festsetzungen
5.1.1 ......................................................................................6 Art der baulichen Nutzung
5.1.2 ....................................................................................7 Maß der baulichen Nutzung
5.1.3 ...................................................7 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
5.1.4 ......................................................................................8 Nebenanlagen, Terrassen
5.1.5 .....................................8 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden
5.1.6 .............................................................................8 Erschließung, ruhender Verkehr
5.1.7 .................................................................9 Landschaftsplanerische Festsetzungen
5.1.8 .........................9 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
5.2 ...............................10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Örtliche Bauvorschrift)
5.2.1 .....................................................................................................10 Dachgestaltung
5.2.2 .............................................................................................11 Fassadengestaltung
5.2.3 .........................................................................................................12 Wintergärten
5.2.4 ..........................................................................12 Wertstoffbehälter, Abfallbehälter
5.2.5 ........................................................................................................13 Einfriedungen
5.2.6 ....................................................................................13 Gestaltung Vorgartenzone
5.3 .......................................................................................13 Festsetzungen nach HWG
5.4 .......................................................................................13 Nachrichtliche Übernahme
5.4.1 .......................................................................................................13 Kulturdenkmal
5.4.2 ......................................................................................13 Landschaftsschutzgebiet
5.5 ...................................................................................................................13 Hinweise
5.5.1 ...................................................................................................13 Bodendenkmäler
5.5.2 ..................................................................................................13 Wasserwirtschaft
5.5.3 .....................................................13 Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden
5.5.4 ........................................................................................14 Altstandorte / Altflächen
5.5.5 ................................................................14 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
6. ............................................................................................14 Natur und Landschaftspflege
6.1 ..........................................................................14 Bestandserhebung und -bewertung
6.1.1 .............................................................................................................14 Naturraum
6.1.2 ...........................................................................14 Landschaftsbild / Erholungswert
6.1.3 ..................................................................................................14 Boden / Geologie
6.1.4 ....................................................................................................15 Wasserhaushalt
6.1.5 ...............................................................................................15 Klima / Lufthygiene
6.2 ............................................................................................16 Biotoptypen und Fauna
6.2.1 ..................................................................................16 Biotop- und Nutzungstypen
6.2.1.1 ........................................................16 Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet
6.2.1.2 .............................................................................................17 Biotop-Bewertung
6.2.2 ....................................................................................................................18 Fauna
2

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
6.3 ............................................................................................................19 Grünordnung
6.4 
.............................................................................................................................20 
Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter der §§ 1 (7) und 
1a BauGB
6.4.1 .....................................................................................................20 Veränderungen
6.4.2 .......................................................................................................21 Auswirkungen
6.5 .................................................................................22 Artenschutzrechtliche Belange
 
Anlage: Bestandsplan Biotop-/Nutzungstypen 
3

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
 
1. Geltungsbereich 
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Eberstadt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, westlich der Heidelberger Landstraße angrenzend an die „Villenkolonie Eberstadt“ 
und in unmittelbarer Randlage zum Westwald der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der 
räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Edisonstraße, der 
Schlangenschneise und dem im Westen und Süden angrenzenden Wald und hat eine Fläche 
von ca. 3,3 ha. 
2. Rahmenbedingungen 
2.1 Rechtsgrundlagen 
Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 
(BGBl. I S. 2585), der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der Fassung 
vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. I 
S. 233), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 
132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466), der 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), der Hessischen 
Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274) zuletzt geändert durch Art. 8 des 
Gesetzes vom 15.12.2009 (GVBl. I S. 716) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in 
der Fassung vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2010 
(GVBl. I S. 85) aufgestellt. 
2.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 
2.2.1 Flächennutzungsplan 
Das Plangebiet ist im seit dem 01.04.2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan als 
Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus diesen Darstellungen (gem. § 8 (2) 
BauGB) entwickelt. 
2.2.2 Schutzausweisungen 
Die St.-Barbara-Siedlung ist als Gesamtanlage nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz 
unter Schutz gestellt. Sie ist ein geschichtliches und siedlungsgeschichtliches Kulturdenkmal. 
2.2.3 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB 
Auf Grundlage des zum 01.01.2007 novellierten Baugesetzbuches kann für die 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der 
Innenentwicklung ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  
 
 Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. 
 Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht 
begründet werden.  
 Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der 
Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen 
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
 
Das Plangebiet umfasst ca. 32.972 m². Davon sind 29.584 m² Wohnbaugrundstücke 
(Nettobauland). Die Größe der Grundfläche für die Summe aller baulichen Anlagen auf den 
Baugrundstücken wird durch eine GRZ von 0,3 begrenzt. Somit ergibt sich nach § 19 Abs. 2 
BauNVO als zulässige überbaubare Grundfläche eine Summe von 8.875 m². 
4

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Die durch d
en Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO liegt damit 
unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m², der für ein beschleunigtes Verfahren ohne 
Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB vorgegeben ist.  
Die Bebauungsplanänderung dient der maßvollen Nachverdichtung im Rahmen der 
Innenentwicklung und trägt dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in 
angemessener Weise gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung. 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig. 
Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten. 
Wesentliche Merkmale des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind: 
 Es kann das Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) 
angewandt werden. 
 Es kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden. 
 Eingriffe nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen nicht ausgeglichen werden. 
 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann 
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
3. Bestand und Analyse 
3.1 Nutzung der Gebäude und Ausnutzung der Grundstücke 
Das Plangebiet wurde bis zum Jahr 2006 als Wohnsiedlung für Offiziere bzw. Generäle der 
amerikanischen Streitkräfte genutzt. Die Siedlung ist ein historisches Zeugnis der 
Besatzungszeit durch die US-Streitkräfte. Im Zusammenhang mit den weiteren von den 
amerikanischen Streitkräften genutzten Flächen in Darmstadt hatte die Siedlung die Funktion 
eines bevorzugten Wohngebiets für höhere Dienstränge. 
 
Die vorhandene bauliche Nutzung des Plangebiets ist aufgrund der lockeren Baustruktur und 
der Gebäudehöhe relativ gering. Die Nutzungsmaße nach BauNVO liegen bei 
Grundflächenzahlen von 0,11 bis maximal 0,24 und bei Geschoßflächenzahlen von 0,2 bis 
0,43. 
3.2 Baustruktur und städtebauliches Erscheinungsbild 
Die St.-Barbara-Siedlung wurde in den Nachkriegsjahren nach dem Vorbild amerikanischer 
Wohnsiedlungen angelegt. Die Bebauung entspricht einem Typenentwurf für 
Offizierssiedlungen der amerikanischen Streitkräfte, der sowohl in Hessen als auch in Bayern 
in den 50er Jahren errichtet wurde. Das Wohngebiet grenzt an die Edisonstraße an und wird 
durch 6 kammartige Anliegerwege erschlossen. 
 
Die Wohnsiedlung besteht aus 16 Doppelhäusern und vier Einzelhäusern. Sie wurde 1957 
bezogen und ist bis zum Abzug der amerikanischen Streitkräfte kaum verändert worden. Die 
städtebauliche Anlage entspricht dem Originalzustand der Entstehungszeit. Die versetzte 
Anordnung der Hausreihen und eine wechselnde Höhenlage der Einzelbauten wirken einem 
monotonen Gesamtbild entgegen. Die Gebäude sind durchgehend zweigeschossig und mit 
flach geneigten Walmdächern versehen. An den Schmalseiten der Doppelhäuser sind große 
Carports aus Flachdachplatten und Rohrstützen angefügt. Die Einzelhäuser verfügen über 
angebaute Garagen und Zweiseitkamine in der Außenwand. Die Gebäude erhielten in den 
80er Jahren eine Außen-Wärmedämmung und neue Fenster. Dadurch wurden die 
Fassadenoberflächen, die Fenstergliederung und andere Bauelemente verändert. Die 
Fassadengliederung und die Gebäudeform entsprechen unverändert der Entstehungszeit. 
 
5

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Neben den Wohngebäuden befande
n sich ehemals noch eine Wärmeverteilstation sowie eine 
Anlage zur Chlorierung des Trinkwassers auf dem Gelände, die inzwischen vollständig 
rückgebaut sind. 
3.3 Grundstücksfreiflächen 
Die Wohnsiedlung entspricht insbesondere in dem Verhältnis der Wohngebäude zu den 
Freiflächen dem Grundmuster amerikanischer Siedlungsstrukturen. Die umfangreichen 
siedlungsinternen Freiflächen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung prägend sind, 
wurden in offener Gestaltung angelegt mit großflächigen, nicht durch Einfriedungen und 
Hecken eingegrenzten Vorgärten und einer großzügigen Bepflanzung mit teilweise sehr 
großen Bäumen auf den Freiflächen. Die Vorgärten sind ausnahmslos als Rasenflächen mit 
vereinzelten Bäumen oder Ziergehölzen gestaltet und allgemein zugänglich. Die rückwärtigen 
Gartenbereiche sind locker bis dicht mit Laub- oder Nadelbäumen sowie Ziergehölzen 
bepflanzt. 
3.4 Eigentumsverhältnisse 
Nach Abzug der amerikanischen Streitkräfte hat die Bundesrepublik Deutschland ein 
Vergabeverfahren zum Verkauf der Wohnsiedlung durchgeführt und die Siedlung an einen 
privaten Eigentümer veräußert. 
4. Planungsanlass und Planungsziele 
Die Nutzung des Plangebiets als Wohnsiedlung der amerikanischen Streitkräfte wurde 2006 
aufgegeben. Die vorhandenen Gebäude können auf Grundlage besatzungsrechtlicher 
Regelungen bzw. des NATO-Truppenstatuts als genehmigte Wohngebäude für 
Wohnnutzungen durch Militärs angesehen werden. Eine Folgenutzung als militärische 
Wohnanlage erfolgte nicht. Im Zuge der Wiedernutzbarmachung dieser Fläche sind die 
planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile Nutzung zu schaffen. 
 
Das Plangebiet ist derzeit Bestandteil der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des 
§ 34 BauGB. Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung dieses städtebaulich 
wertvollen Siedlungsbereiches ist die Aufstellung des Bebauungsplanes inklusive örtlicher 
Bauvorschriften nach der Hessischen Bauordnung sowie der Satzungsinhalte auf Grundlage 
des Hessischen Wassergesetzes erforderlich. 
Die vorhandene Struktur der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage soll durch die 
Planung erhalten und weiterentwickelt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans 
sollen einen dauerhaften Rahmen bestimmen, der sowohl die städtebaulichen und 
freiraumgestalterischen Qualitäten der Wohnsiedlung als auch die wertvollen 
baugestalterischen Besonderheiten der Gebäude würdigt und weiterentwickelt. 
5. Nutzung und Bebauung 
5.1  Planungsrechtliche Festsetzungen 
5.1.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Reines Wohngebiet 
Das Plangebiet wird als reines Wohngebiet festgesetzt. Diese Festsetzung ist aus den 
Darstellungen des Flächennutzungsplans heraus entwickelt und korrespondiert mit den 
Festsetzungen in angrenzenden Bebauungsplänen und mit der tatsächlich angrenzenden 
Nutzung. Die Erhaltung und die Weiterentwicklung des Charakters der St.-Barbara-Siedlung 
als reine Wohnsiedlung wird mit dieser Festsetzung planungsrechtlich gesichert. 
6

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Ausschluss von kleinen Betrieben des Beherbergungsgew
erbes und von Anlagen für 
sportliche Zwecke 
Um Störungen und Beeinträchtigungen der Wohnnutzung sowie der erhaltenswerten 
städtebaulichen Struktur zu verhindern, werden Gliederungen der Art der zulässigen Nutzung 
vorgenommen. Es werden solche ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen, 
die aufgrund ihrer Nutzungscharakteristik Konflikte erwarten lassen bzw. deren bauliche 
Ausprägungen mit der vorhandenen Siedlungsstruktur nicht vereinbar sind. Dies betrifft kleine 
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für sportliche Zwecke. 
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Geschossfläche 
Das Maß der baulichen Nutzung wird vorrangig durch die Festsetzung der 
Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Für das gesamte Plangebiet wird einheitlich eine GFZ 
von 0,5 festgesetzt. Dieses Nutzungsmaß wurde aus der vorhandenen Bebauungsstruktur 
abgeleitet, bietet aber für die bereits bebauten Grundstücke ebenso wie für die neu 
bebaubaren Grundstücksflächen gleichermaßen angepasste Entwicklungs- bzw. 
Bebauungsmöglichkeiten. Diese Nutzungsmaße korrespondieren auch mit den vorhandenen 
bzw. zulässigen Nutzungsmaßen in den angrenzenden Baugebieten. Die höchstzulässigen 
Nutzungsmaße gemäß § 17 (1) BauNVO werden deutlich unterschritten. 
 
Grundfläche 
Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 wird gleichfalls einheitlich für das 
gesamte Plangebiet vorgenommen. Auch diese Festsetzung korrespondiert sowohl mit der 
vorhandenen baulichen Nutzung des Plangebiets als auch mit der Struktur angrenzender 
Baugebiete. 
 
Zahl der Vollgeschosse 
Um die angestrebte einheitliche Gestaltung des Plangebietes in Bezug auf die 
Gebäudekubatur zu gewährleisten, werden zwingende Festsetzungen zum Maß der baulichen 
Nutzung getroffen. Da das Plangebiet im Bestand mit zweigeschossigen Wohngebäuden 
bebaut ist und diese städtebauliche Struktur mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
dauerhaft sowohl für die bereits bebauten Grundstücksflächen als auch für die neu 
bebaubaren Flächen gesichert werden soll, wird die Zahl der Vollgeschosse zwingend auf 
zwei Vollgeschosse festgesetzt. Ausnahmen davon gibt es im Baugebiet WR 3 sowie in den 
südlichen Teilen des Baugebiets WR 1, wo im Bestand eingeschossige Anbauten an die 
zweigeschossigen Wohngebäude vorhanden sind. Da diese Struktur erhalten werden soll, 
wird für diese Anbauten jeweils ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 
 
Höhe der baulichen Anlagen / Traufhöhe / Firsthöhe 
Ergänzend zur Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse werden auch zwingende 
Festsetzungen zur Gebäudehöhe getroffen. Aufbauend auf die erhaltenswerte vorhandene 
Gebäudestruktur wird dies durch Festsetzungen zur Traufhöhe sowie zur Firsthöhe 
vorgenommen. Für die bereits bebauten Bereiche wird für die drei vorhandenen 
Gebäudetypen jeweils in Anlehnung an die Bestandshöhen eine zwingende Festsetzung für 
die Traufhöhe und die Firsthöhe getroffen. Um die zulässige absolute Gebäudehöhe eindeutig 
zu bestimmen, werden in allen Erschließungswegen Höhenpunkte mit ihrer spezifischen Höhe 
über NN festgesetzt und somit jeweils eine Höhenbezugsebene festgelegt. 
 
Für die neu bebaubaren Teilbereiche wird eine zwingende Festsetzung getroffen, die eine an 
den baulichen Bestand angepasste Bebauung ermöglicht. 
5.1.3 Bauweise und überba ubare Grundstücksflächen 
Die Festlegung der Bauweise erfolgt für das gesamte Plangebiet durch die Festsetzung einer 
Bebauung mit Einzelhäusern. Durch diese Festsetzung wird die Erhaltung dieser Bauweise 
dauerhaft gesichert. Die optisch als Doppelhäuser wahrnehmbaren Gebäude (sogenannte 
7

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Duplexhäuser) die im Bestand vorhanden sind, 
sind rechtlich gleichfalls Einzelhäuser mit zwei 
Wohneinheiten. 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baulinien und 
Baugrenzen bestimmt. Für die Baufelder entlang der nördlichen Erschließungsstraßen werden 
jeweils für die Straßenfronten sämtlicher Gebäude Baulinien festgesetzt, so dass die 
einheitliche Straßenansicht eindeutig fixiert ist, damit wird der besondere, offene Charakter 
der Siedlung gewahrt. Für die vorhandenen Duplexhäuser werden zudem auch die anderen 
Gebäudeseiten mit Baulinien festgesetzt, so dass der Erhalt dieser besonders prägenden 
Gebäude zwingend fixiert wird. Für die Baufelder entlang der südlichsten Erschließungsstraße 
werden insgesamt Baugrenzen festgesetzt. Da hier bereits im Bestand eine differenzierte 
Gebäudestruktur vorhanden ist, die durch die Garagen und Anbauten verschiedenen Vor- und 
Rücksprünge aufweist, ist es nicht erforderlich die Straßenansicht zwingend festzulegen. 
Zugleich wird durch die Festsetzung der Baugrenzen gesichert, dass eine Überschreitung der 
Fassadenfronten in einer störenden Art nicht erfolgt. 
 
Baugrenzen für erweiterte überbaubare Grundstücksflächen werden in dem Umfang und an 
den Stellen festgesetzt, an denen bei den Bestandsgebäuden der Anbau von Wintergärten 
zugelassen wird. An diesen Stellen ist die Errichtung von Wintergärten - nach Maßgabe der 
gestalterischen Festsetzung III. 1.3 - für die Nutzung der Gebäude zweckmäßig und zugleich 
unter Berücksichtigung der Gestaltung der Gebäude auch verträglich. 
 
Die Beseitigung nicht mehr benötigter Anlagen (z.B. des ehemaligen Heizhauses) und der 
Neuzuschnitt der Grundstücke ermöglichen eine ergänzende Neubebauung mit insgesamt 
sieben Wohngebäuden. Durch diese zusätzliche Bebauung erfolgt eine geringfügige 
Nachverdichtung. 
5.1.4 Nebenanlagen, Terrassen 
Es werden Flächen für Nebenanlagen sowie Flächen für Terrassen festgesetzt. Die Errichtung 
solcher Anlagen ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder 
innerhalb der für diesen Zweck bestimmten Flächen zulässig. Mit dieser Festsetzung wird 
gewährleistet, dass Erweiterungen bzw. Ergänzungen der Gebäude möglich sind, ohne die 
harmonische Struktur der Gesamtanlage zu beeinträchtigen. 
5.1.5 Höchstzulässige Zahl de r Wohnungen in Wohngebäuden 
Um die Nutzungsintensität der Wohngebäude auch in Bezug auf die zukünftig erforderlichen 
Stellplätze und anderen Anlagen mit dem städtebaulichen Gesamtkonzept in Einklang zu 
bringen, wird die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in den Wohngebäuden festgesetzt. 
5.1.6 Erschließung, ruhender Verkehr 
 
Verkehrsflächen 
Die Edisonstraße ist derzeit als eine für den Fahrzeugverkehr geeignete Straße vorhanden, 
die allerdings als Privatstraße der Wohnsiedlung der Streitkräfte zugeordnet war. Diese 
Fläche wird im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll auch 
langfristig der öffentlichen Erschließung des Plangebietes durch den Fahrzeug- und 
Fußgängerverkehr sowie der sonstigen Erschließung dienen. Im Rahmen eines 
Erschließungsvertrages wird die Herstellung der Verkehrsflächen nach den Vorgaben der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gesichert und die Übertragung an sie geregelt. 
 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, private Verkehrsfläche 
Die vorhandenen Stichstraßen bzw. Wohnwege werden als private Verkehrsflächen 
festgesetzt. Diese Festsetzung gewährleistet den Erhalt des siedlungsstrukturell bedeutsamen 
Charakters der Wohnwege. Die Erschließung der Baugrundstücke ist durch eingetragene 
Baulasten öffentlich rechtlich gesichert. 
 
8

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Einfahrtsbereiche 
Um die vorh
andene Erschließung der Grundstücke über die Wohnwege dauerhaft zu erhalten 
und die direkte Zufahrt von der Edisonstraße auf Baugrundstücke auszuschließen, werden 
jeweils für die mit Geh- und Fahrrechten zu belastenden Wohnwege Festsetzungen als 
Einfahrtsbereiche getroffen. Diese Festsetzung schließt gleichzeitig aus, dass an anderer 
Stelle Zufahrten direkt von der Edisonstraße aus erfolgen. 
 
Stellplätze, Garagen, Carports 
Stellplätze und Garagen sind ausschließlich auf den für diese Nutzung festgesetzten Flächen 
zulässig. Die Festsetzung der Flächen für Stellplätze und Garagen korrespondiert mit der 
Festsetzung zur Beschränkung der zulässigen Anzahl der Wohnungen. 
5.1.7 Landschaftsplanerische Festsetzungen 
 
Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Hecken 
Bäume und Hecken die als wertvoll bzw. als entwicklungsfähig eingestuft werden oder die als 
Ersatzpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
angepflanzt wurden, werden als zu erhaltende Bäume bzw. Hecken festgesetzt. Hiermit 
werden Ziele des grünordnerischen Leitbilds des Erhalts des offenen Wohnquartiers mit 
parkartigem Baumbestand umgesetzt. 
 
Befestigte Flächen auf Baugrundstücken 
Um die Versiegelung der Grundstücksfreiflächen zu begrenzen und somit den Abfluss von 
Niederschlagswasser zu mindern, wird festgesetzt, dass Wege und Zufahrten in 
wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen sind. Zugleich wird festgesetzt, dass die Breite 
von Zufahrten nicht über das notwendige Maß von 3,0 m hinausgehen darf. 
 
Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen 
Die Festsetzung zur Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen bestimmt Anforderungen für die 
Pflege und den Erhalt der Anpflanzungen sowie zu der Qualität von Ersatzpflanzungen im 
Falle des Abgangs der festgesetzten Bäume, Sträucher und Hecken. 
 
5.1.8 Vorkehrungen zum Schutz vor schä dlichen Umwelteinwirkungen 
Schallschutzmaßnahmen 
Das Plangebiet wird durch unterschiedliche Quellen mit Verkehrslärm belastet. Die wichtigste 
Lärmquelle stellt der Straßenverkehr der Autobahn A 5 und der Karlsruher Straße dar. Zudem 
ist noch der Schienenverkehr der Trasse Darmstadt-Heidelberg zu berücksichtigen. Bei der 
summarischen Betrachtung dieser Lärmquellen sind Beurteilungspegel tags zwischen 54 und 
57dB(A) und nachts zwischen 50 und 53 dB(A) festzustellen. Damit werden die 
Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von tags 50 dB(A) und nachts 
40 dB(A) für reine Wohngebiete um 7 bis zu 13 dB(A) überschritten. Von diesen 
Orientierungswertern kann allerdings insbesondere in vorbelasteten Bereichen mit 
bestehenden Verkehrswegen abgewichen werden. 
 
Zunächst ist festzustellen, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-
verordnung) für Dorf und Mischgebiete von tags 64 und nachts 54 dB(A) eingehalten werden. 
Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich gewahrt sind. 
 
Alternativen zur geplanten Nutzung Wohnen sind nicht vertretbar: 
Zum einen steht die Gesamtanlage unter Denkmalschutz und soll durch die Planung erhalten 
werden. Die Nutzung Wohnen ist dafür unverzichtbar. Die wenigen Neubauten ergänzen die 
Struktur der Siedlung. Zum anderen besteht in Darmstadt erheblicher Wohnraumbedarf, für 
den Flächen im Außenbereich nicht mehr verfügbar sind. Eine Entwicklung von 
Wohnbauflächen ist daher nur noch im Innenbereich möglich, der in aller Regel durch 
9

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Immissionen vorbelastet ist. Ein Ver
zicht auf die im Innenbereich verfügbaren Flächen ist nicht 
vertretbar. 
 
In der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wurden verschiedene 
Maßnahmen des Schallschutzes geprüft. Maßnahmen an den Schallquellen „Straße und 
Schiene“ wie z. B. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Einsatz von 
„Flüsterasphalt“ bzw. Lärmschutzwände an den Lärmquellen sind aus Gründen der 
Verhältnismäßigkeit nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan zu realisieren. 
Festsetzungen zum Einhalten von Mindestabständen als Trennung der Nutzungen im Sinne 
des § 50 BImSchG sind aufgrund der geringen Ausdehnung des Plangebiets nicht möglich 
und auch die Festsetzung einer Nutzungsgliederung im Plangebiet würde den städtebaulichen 
Zielen nicht gerecht, da hier ausschließlich eine Wohnnutzung realisiert werden soll. Aktive 
Lärmschutzanlagen an der Plangebietsgrenze könnten nur dann wirksam werden, wenn sie 
der Firsthöhe der Gebäude entsprächen, was weder stadtbildverträglich noch wirtschaftlich 
vertretbar ist. 
 
Da Maßnahmen des aktiven Schallschutzes in Abwägung der Gegebenheiten nicht möglich 
sind, verbleiben nur Maßnahmen des passiven Schallschutzes um für den notwendigen 
Schutz der Aufenthaltsräume zu sorgen. Es wird festgestellt, dass Außenbauteile, die die 
Anforderungen der aktuellen EnEV einhalten, zugleich auch einen hinreichenden Schallschutz 
für den im Plangebiet vorhandenen Lärmpegel gewährleisten. Bei Neubauten oder im Zuge 
relevanter Fassadenumbauten bzw. Nutzungsänderungen ist es auch ohne Festsetzung im 
Bebauungsplan bauordnungsrechtlich erforderlich, nur Außenbauteile zu verwenden, die der 
EnEV entsprechen. 
 
Darüber hinaus wird vorsorglich zum einen festgesetzt, dass die Anforderungen der DIN 4109 
einzuhalten sind. Zum anderen wird festgesetzt, dass für Schlaf- und Kinderzimmer der 
Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen vorzunehmen ist. Von der Anlage 
solcher Lüftungseinrichtungen kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn durch die 
Gebäudeabschirmung oder andere Lärmschutzmaßnahmen sicher gestellt wird, dass 
geringere Außenlärmeinwirkungen auftreten und somit der Auslösewert der VDI 2719 (6) von 
nachts 50 dB(A) nicht überschritten wird. 
 
Da aktiver Schallschutz wie oben dargelegt ausscheidet, sind Maßnahmen zum Schutz der 
Außenwohnbereiche nicht möglich. Die gegebenen Überschreitungen der Richtwerte der 
DIN 18005 um maximal 7 dB(A) tagsüber werden in Abwägung aller Umstände für vertretbar 
gehalten, zumal die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) für „Reine 
und allgemeine Wohngebiete“ von 59 dB(A) am Tag unterschritten werden. 
Nachts erfolgt in der Regel keine Nutzung der Außenwohnbereiche, so dass auch unter 
diesem Aspekt ein Verzicht auf Maßnahmen zum Schutz der Außenbereiche vertretbar 
erscheint. 
 
5.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Örtliche Bauvorschrift) 
Der vorstehend beschriebene besondere siedlungsstrukturelle Charakter der Wohnsiedlung 
soll durch diesen Bebauungsplan erhalten und weiterentwickelt werden. Es ist hierfür 
erforderlich, neben den planungsrechtlichen Festsetzungen auch bauordnungsrechtliche 
Festsetzungen zu treffen, die notwendige Anforderungen an die zukünftige Gestaltung der 
Gebäude festlegt. 
5.2.1 Dachgestaltung 
 
Dachneigung 
Für die Baugebiete WR 1 und WR 3, die die vorhandenen, denkmalgeschützten 
Wohngebäude der St.-Barbara-Siedlung umfassen, wird der Erhalt der baulichen und 
städtebaulichen Struktur angestrebt. Dies betrifft vor allem das Erscheinungsbild der 
10

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
vorhandenen Baukörper. Da die Dachneigung eine herausge
hobene Bedeutung für das 
Erscheinungsbild besitzt, wird ein flach geneigtes symmetrisches Walmdach mit einem 
Neigungswinkel von 25 Grad analog den Bestandsdächern festgesetzt. Im Zusammenhang 
mit den planungsrechtlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe wird somit eine eindeutige 
Festlegung des Gebäudekörpers vorgenommen. 
 
Das Baugebiet WR 2 umfasst die Flächen für die eine Neubebauung ermöglicht werden soll. 
Diese Gebäude sollen sich in die städtebauliche Struktur einfügen aber zugleich auch als 
eigenständige Neubauten ablesbar sein. Um dies zu sichern, wird festgesetzt, dass 
symmetrische Walmdächer mit einer zwingenden Dachneigung von 18 Grad zu errichten sind. 
Zusammen mit den planungsrechtlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe erlaubt dies auch 
eine eindeutige Festlegung des Gebäudekörpers. 
 
Da die vorhandene Siedlungsstruktur gerade auch durch das Zusammenwirken der 
zurückhaltenden Wohngebäude mit den leichten und offenen Carports bestimmt wird, wird 
auch für die Carports sowie die zusätzlich zulässigen Nebenanlagen ein Flachdach von 
maximal 3 Grad analog des Bestands festgesetzt. 
 
Dachmaterial 
Neben der Dachneigung sind die Art sowie die Farbgestaltung der Dacheindeckung von 
großer Bedeutung für die äußere Gestalt der Gebäude. Durch die Festlegung auf Dachziegel 
und Dachsteine in dem Bestand angepassten, nicht glänzenden dunkelbraunen Farbtönen 
wird auch hier ein harmonisches Erscheinungsbild gesichert. 
 
Dacheinschnitte, Dachaufbauten und Dachfenster 
Um die zurückhaltende und klare Erscheinung der Gebäude und damit den städtebaulichen 
Gesamteindruck der Siedlung zu wahren, wird die Errichtung von Dacheinschnitten und 
Dachgauben ausgeschlossen. 
 
Die Errichtung von Dachflächenfenstern wird für die Bestandsgebäude ausgeschlossen, um 
die einheitliche städtebauliche Anmutung zu wahren. Bei Neubauten ist ein solcher 
Ausschluss nicht erforderlich. Stattdessen wird bestimmt in welcher Größe und Lage 
Dachflächenfenster für den Gesamteindruck verträglich sind. 
 
Der Erhalt des schützenswerten städtebaulichen Gesamteindrucks macht auch die 
Einschränkung der Zulässigkeit von Anlagen zur Solarenergiegewinnung auf den Dachflächen 
erforderlich. 
 
Dachüberstand 
Gemeinsam mit der Dachneigung und der Dachfarbe ist auch die Gestaltung des 
Dachüberstands von Bedeutung für das äußere Erscheinungsbild, so dass auch hierzu 
Festlegungen in Anlehnung an den Bestand getroffen werden. 
5.2.2 Fassadengestaltung 
 
Fassadenfarben 
Neben der Dachgestaltung kommt der Fassadengestaltung entscheidende Bedeutung für das 
Erscheinungsbild der Siedlung zu. Aus diesem Grund ist es erforderlich, durch ein 
differenziertes Farbkonzept die zukünftige Farbgebung der Fassaden zu bestimmen. Auf 
Grundlage des Befundes der Bestandsbebauung wurden fünf helle Farbtöne festgelegt, die 
als Wandfarben für die Fassaden zugelassen werden. Im Zusammenhang mit den 
Wandfarben werden „Begleitfarben“ festgelegt, die jeweils allein oder in einer festgelegten 
Kombination von zwei Tönen für den Anstrich der übrigen gestaltprägenden Bauteile eines 
Gebäudes zur Anwendung kommen können. Die entsprechenden Farbtöne sowie die 
jeweiligen Hellbezugswerte werden festgesetzt. Zur weiteren Klarstellung werden Listen von 
Farbtönen mit einer konkreten Beschreibung in Bezug auf für die Sättigung der verschiedenen 
Töne sowie die jeweils enthaltenen Farbbestandteile als Hinweis aufgenommen. Es wird 
11

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
darauf hinge
wiesen, dass zur weitergehenden Bestimmung der Farbtöne die Gestaltfibel St.-
Barbara vom 11.01.2010 herangezogen werden kann, die beim Kulturamt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden kann. 
 
Fassadengestalt, Fenster, Türen 
Um die langfristige Entwicklungsfähigkeit der Bestandsgebäude zu gewährleisten, wird eine 
Umgestaltung der Fassaden dann zugelassen, wenn die gegebenen Gebäudeproportionen 
und –gliederungen erhalten werden sowie die vorhandenen Fassadenmaterialien erhalten 
bzw. wieder aufgenommen werden. Dies dient dem Schutz der erhaltenswerten 
Gesamtanlage. 
 
Da neben dem Erhalt der vorhandenen gestalterischen Qualität der Siedlung gerade auch die 
Wiederherstellung der gestalterischen Besonderheiten zur Bauzeit angestrebt wird, wird 
festgelegt, bei einem Austausch von Fenstern bei den Bestandsgebäuden die historischen 
Fensterteilungen wieder herzustellen. 
 
Da im Zusammenhang mit den Fenstern auch außenliegende Jalousien etc. Bedeutung für 
das äußere Erscheinungsbild haben, wird für die Bestandsgebäude festgelegt, dass 
Klappläden unzulässig und Außenjalousien und Rollläden nur in einer begrenzten Größe und 
Form zulässig sind. Diese Einschränkung stellt sicher, dass das Erscheinungsbild nicht 
beeinträchtigt wird. 
 
Die Form der Haustüren ist ein wichtiger Faktor des äußeren Erscheinungsbilds. Um auch hier 
die gestalterischen Qualitäten der St.-Barbara-Siedlung zur Bauzeit zu erreichen, wird 
festgelegt, dass bei einem Austausch von Türen bei den Bestandsgebäuden die Türen nach 
den festgelegten Mustern einzubauen sind. 
 
Eine Umgestaltung bzw. Umnutzung der vorhandenen geschlossenen Garagen ist nur dann 
zulässig, wenn die Garagentore in ihrer gestalterischen Wirkung erhalten oder durch Fenster 
in der gleichen Größe und einer der Fassadenstruktur angepassten Teilung ersetzt werden. 
 
Balkone 
Die Balkone der Bestandsgebäude sind ausschließlich an den rückwärtigen 
Gebäudefassaden angeordnet. Um die rückwärtigen Fassaden im Sinne der 
Gesamterscheinung der Gebäude möglichst leicht wirken zu lassen, sind 
Balkongeländerverkleidungen nur in transparentem oder farblich angepasstem Material 
zulässig. 
 
Balkontrennwände der Bestandsgebäude sollen gleichfalls die Leichtigkeit der Balkone 
aufnehmen und sind in angepasster Form, Farbe und Materialität herzustellen.  
 
Terrassentrennwände 
Terrassentrennwände sind nur in einer Größe und Farbgestaltung zulässig, die sich der 
Freiflächengestaltung und der Farbgestaltung der Gebäude anpasst. 
5.2.3 Wintergärten 
Innerhalb der planungsrechtlich als erweiterte überbaubare Grundstücksflächen festgesetzten 
Bereiche ist die Errichtung von Wintergärten zulässig. Diese Wintergärten werden in ihrer 
Größe sowie der Materialwahl festgelegt, so dass sichergestellt wird, dass durch die 
Errichtung dieser Bauteile keine Störung der räumlichen und gestalterischen Qualität der 
Siedlung erfolgt. 
5.2.4 Wertstoffbehälter, Abfallbehälter 
Es wird eine Festsetzung zur gestalterischen Form der Standflächen für Wertstoff- und 
Abfallbehälter getroffen. Hiermit wird gewährleistet, dass eine gestalterisch eingepasste Form 
für die Unterbringung dieser notwendigen Standflächen gewählt wird. 
12

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
5.2.5 Einfriedungen 
Zur Wahrung des offenen Charakters der Wohnsiedlung wird festgesetzt, dass  Einfriedungen 
nur in bestimmter Form, Größe und in bestimmter Lage angelegt werden können. Durch die 
Festsetzung wird gewährleistet dass das Bedürfnis nach Sichtschutz bzw. nach Abschirmung 
der Privatsphäre in einer Weise umgesetzt werden kann, die dem gestalterischen 
Zusammenhang der Siedlung Rechnung trägt. 
5.2.6 Gestaltung Vorgartenzone 
Das Erscheinungsbild der Siedlung wird in hohem Maße durch die Struktur der Freiflächen 
bestimmt. Der Vorgartenzone kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der vorhandene 
offene Charakter soll erhalten werden. Demzufolge wird die Errichtung von Einfriedungen und 
Nebenanlagen in den festgesetzten Vorgartenbereichen ausgeschlossen. 
 
Im Zusammenhang mit der offenen Gestaltung der Vorgartenzone ist auch die geometrische 
Struktur der Hauszugänge wichtig und sollte erhalten werden. 
5.3 Festsetzungen nach HWG 
Auf Grundlage der Regelungen des Hessischen Wassergesetzes ist es erforderlich, eine 
Festsetzung zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers durch die Anlage von Zisternen 
zu treffen. 
5.4 Nachrichtliche Übernahme 
 
5.4.1 Kulturdenkmal 
Der rechtliche Status der Siedlung als Gesamtanlage, die ein Kulturdenkmal gemäß des 
§ 2 (2) Hessisches Denkmalschutzgesetz ist, wird nachrichtlich übernommen. 
 
5.4.2 Landschaftsschutzgebiet 
An das Plangebiet grenzt nördlich, westlich und südlich ein Landschaftsschutzgebiet Zone II 
an. 
 
5.5 Hinweise 
5.5.1 Bodendenkmäler 
Es wird ein Hinweis auf die Anforderungen des hessischen Denkmalschutzgesetzes bezüglich 
des Umgangs mit Bodendenkmälern bzw. des Erfordernis der Unterrichtung vor Beginn von 
Erdbauarbeiten gegeben. 
5.5.2 Wasserwirtschaft 
Es wird auf den Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried und mögliche 
Veränderungen des Grundwasserstandes aufgrund entsprechender Maßnahmen 
hingewiesen. 
5.5.3 Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden 
Da das Plangebiet unmittelbar an Waldflächen im Sinne des Hessischen Waldgesetzes 
angrenzt, ist es erforderlich, bei der Planung von Gebäuden mögliche Gefährdungen durch 
Baumsturz zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan weist darauf hin, dass bei allen Neubau- 
und Umbaumaßnahmen mit einem Abstand von weniger als 25 m von dem Waldrand, die 
Statik der Gebäude ausreichend Schutz gegen Baumsturz bieten muss. 
13

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
5.5.4 Altstandorte / Altflächen 
Innerhalb des Plangebiets sind zwei Altstandorte (Edisonstraße 41-51: Heizkraftwerk,  
Edisonstraße 1-7: Trinkwasseraufbereitung mit Chlorgas) bestimmt worden, die aufgrund ihrer 
Vornutzung als Chlorierungsstation bzw. als Heizkraftwerk in die Altflächendatei des 
Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie aufgenommen wurden. Diese Anlagen 
wurden zwischenzeitlich vollständig rückgebaut und der Anfangsverdacht wurde nicht 
bestätigt, so dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung von Bauarbeiten die einen Eingriff in 
den Boden erfordern, auf sensorische Auffälligkeiten zu achten ist. Sofern Auffälligkeiten des 
Untergrundes festgestellt werden, die auf das Vorhandensein von schädlichen 
Bodenveränderungen hinweisen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung 
Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (Bodenschutz), zu informieren. 
5.5.5 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern 
Der Bebauungsplan weist darauf hin, dass die vorhandenen Bäume gemäß der 
Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt unabhängig von den Festsetzungen 
des Bebauungsplanes zu erhalten und zu pflegen sind. 
6. Natur und Landschaftspflege 
6.1 Bestandserhebung und -bewertung 
6.1.1 Naturraum 
Die Siedlung liegt naturräumlich im „Nördlichen Oberrheintiefland“ (22), genauer in der 
„Hessischen Rheinebene“ (225) bzw. in dessen Untereinheit „Pfungstadt-Griesheimer Sand“.  
Als Bestandteil des „Hessischen Rieds“ ist die sandige Niederterrasse im Planungsbereich 
geprägt durch trockene Flugsand- und Dünengebiete. Vorherrschend sind heute in diesem 
Raum Kiefernwälder und die anthropogen bedingten Spargelanbauflächen (Klausing, O., 
1988: 11/12). 
6.1.2 Landschaftsbild / Erholungswert 
Das Plangebiet wird ausschließlich von Wohnbebauung geprägt. Die Häuser sind 
zweigeschossig und mit einem flach geneigten Walmdach ausgebildet. Die Firstrichtung ist 
Nord-Süd-exponiert. Entlang der Erschließungsstraßen (Wohnwege) sind parallel je zwei 
Doppelhäuser angeordnet, die mit einem 3,0 m breiten Vorgarten und einem rückwärtigen 
Garten ausgestattet sind. 
 
Die Vorgärten sind durch axiale Hauszugänge gleichmäßig unterteilt. Die Vegetationsflächen 
sind als Rasenflächen gestaltet und mit großzügigem, locker verteiltem Baumbestand aus 
Laub- und Nadelbäumen bestückt. Die Siedlung grenzt unmittelbar an den Westwald, welcher 
von Anwohnern und Spaziergängern des Stadtteils zu Erholungszwecken gerne genutzt wird. 
Mit der Waldkulisse, der parkartigen Bepflanzung und der homogenen zweigeschossigen 
Siedlungsstruktur ergibt sich ein Charakter eines großzügig angelegten und gut 
proportionierten Wohnquartiers. 
 
Aufgrund der Vornutzung als bewachte und eingefriedete US-amerikanische Siedlung war 
bislang das Betreten für die Zivilbevölkerung des Quartiers nicht möglich. Künftig wird die St. 
Barbara-Siedlung wieder in eine zivile Nutzung überführt. Das Quartier wird wieder eine 
städtebauliche Offenheit und Durchlässigkeit aufweisen. 
6.1.3 Boden / Geologie 
Da das Planungsgebiet St. Babara im Siedlungsgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt 
und die Böden dementsprechend stark verändert sind, ist die Fläche in der Bodenkarte der 
14

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
nördlichen 
Oberrheinebene (Hessisches Landesamt für Bodenforschung, 1990) 
bodenkundlich nicht beschrieben. 
 
Der vorherrschende Bodentyp im unbebauten Umfeld (kartiert an der unmittelbar westlich 
anschließenden Fläche) ist „Braunerde mit Bändern“ (24), dessen Ausgangsmaterial 
Decksedimente sind, die sich über Flugsand abgelagert haben. Das Relief ist geprägt durch 
die überall im Naturraum anzutreffenden Flugsanddünen. Der Bodentyp „Braunerde mit 
Bändern“ ist charakteristischer Bestandteil der „Flugsandgebiete mit Dünen“ im Bereich der 
Pleistozänen Terrassenflächen. Die Bodenarten sind „schwach schluffiger Sand bis lehmiger 
Sand“, der Sand dominiert folglich („Sand, mit Bändern aus schwach lehmigem Sand bis 
tonigem Sand“). Die Schichtmächtigkeit beträgt zwischen 3-10 dm. Die Bodenbeschaffenheit 
führt, bedingt durch den hohen Sandanteil, zu großer Wasserdurchlässigkeit. Der 
Grundwasserstand liegt generell bei mehr als 2 m unter der Geländeoberfläche (GOF). 
Dementsprechend bestehen im Bereich solcher Böden eine Dürreempfindlichkeit und die 
Gefahr des Bodenabtrages durch den Wind (Winderosion). 
 
Außerhalb von Siedlungen sind die vorherrschenden Sandböden entweder als Standort für 
Wald oder für Sonderkulturen und für den Spargelanbau (Hessisches Landesamt für 
Bodenforschung, 1990) geeignet. Die natürliche Fruchtbarkeit (Ertragsfunktion) wird als 
„gering“ bewertet (Held & Fleischmann, 2004:25). 
6.1.4 Wasserhaushalt 
Die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (pleistozäne Sande) im Geltungsbereich 
wird in der Standortkarte von Hessen (1986) als mäßig bis mittel eingestuft. Die 
Verschmutzungsempfindlichkeit (Stufe C1) des Grundwassers ist auf Grund der 
Wasserdurchlässigkeit des Bodens groß. 
6.1.5 Klima / Lufthygiene 
Hessen gehört insgesamt zu den mittleren Breiten mit einem warmgemäßigten Klima. Die 
dominierende Windrichtung im Planungsraum ist Westen. Die mittlere Windgeschwindigkeit 
liegt bei 2,4 m/s (1981-1990; DWD & HLUG, 2009) bzw. nach Held & Fleischmann (2004) für 
Darmstadt bei 3,3 m/s. Windarme Wetterlagen sind in Darmstadt selten, was für die 
lufthygienische Situation von Bedeutung ist (Held & Fleischmann, 2004:10). 
 
Für das Planungsgebiet beträgt die mittlere Tagesmitteltemperatur im Zeitraum 1901 bis 2000 
etwa 9°C. Der Vergleich dieses Wertes mit der mittleren Tagesmitteltemperatur der Jahre 
1991 bis 2000 (10 °C) belegt einen Anstieg um etwa ein Grad in dem Gebiet (DWD & HLUG, 
2009). Prägend für die Rheinebene sind milde Winter und warme Sommer. Während der 
Vegetationsperiode von Mai bis Juli ist die Durchschnittstemperatur über 16 °C (Held & 
Fleischmann, 2004:10). 
 
 Mittlere 
Tagesmitteltemperatur 
1901-2000 in °C 
Mittlere 
Tagesmitteltemperatur 
1971-2000 in °C 
Winter 1,5 2,5 
Sommer 17,5 18,5 
Jahr 9 10 
Quelle: Bearbeitet nach: DWD & HLUG, 2009. 
 
Bioklimatisch ist im Geltungsbereich und seiner Umgebung jährlich an etwa 29 Tagen eine 
Wärmebelastung gegeben (DWD & HLUG, 2009). Damit ist der Raum Darmstadt als eine 
bioklimatische Belastungszone anzusehen (Held & Fleischmann, 2004:11). 
Die mittlere Niederschlagshöhe für den Zeitraum 1901 bis 2000 liegt im Planungsgebiet bei 
ca. 750 mm (701 – 800 mm). Die Wasserbilanz ist mit 150 mm positiv (101 – 200 mm) (DWD 
& HLUG, 2009). 
15

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
6.2 Biotoptypen und Fauna 
6.2.1 Biotop- und Nutzungstypen  
Die Kartierungen der Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet wurden im September 2009 
durch die Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU) (siehe Anlagen) durchgeführt. 
6.2.1.1 Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet 
Die im Plangebiet vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen sind im Folgenden kurz 
beschrieben und charakterisiert: 
 
 
Private Gärten - Hausgärten  
Die Hausgärten weisen insgesamt eine sehr homogene Gestaltungs- und Nutzungsstruktur 
auf. Die Freiflächen sind in durchmischter Anordnung von Laub- und Nadelbäumen bepflanzt, 
die nach dem Studium historischer Fotos vermutlich großteils zeitgleich mit der Errichtung der 
Siedlung gepflanzt wurden. Ansonsten sind die Gartenflächen mit Ausnahme der befestigten 
Zuwegungen, Terrassen und kleinerer Gehölze überwiegend als artenarme Scherrasen 
(vorherrschender flächiger Vegetationstyp) gestaltet. 
 
Die Rasenflächen wurden überwiegend extensiv gepflegt, an vielen Stellen sind sie schütter, 
vereinzelt sind randlich Sedum-Arten und einzelne auf Sand wachsende Wildkräuter wie z. B. 
Gewöhnlicher Reiherschnabel (Erodium cicutarium) und Acker-Hornkraut (Cerastium arvense) 
eingestreut. Es gibt wenig angelegte Beete oder Staudenbeete. Auf den verbleibenden, nicht 
mehr gepflegten Beeten, sind einzelne häufige Ruderal-Arten und Acker-Wildkräuter zu 
finden: Rauhhaariger Fuchsschwanz (Amaranthus retoflexus), Schöllkraut (Chelidonium 
majus), Weißer Gänsefuß (Chendopodium album), Blut-Fingerhirse (Digitaria sanguinalis), 
Stinkrauke o. Rucola (Diplotaxis tenuifolia), Behaartes Franzosenkraut (Galinsoga 
quadriradiata), Dürrwurz (Inula conyzae), Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum) und 
Einjähriges Bingelkraut (Mercurialis annua). 
 
Versiegelte Flächen  
 
Verkehrsflächen (Beton) 
Die Edisonstraße ist als Betondecke befestigt. Der Spielplatz, Basketballplatz und ein Pavillon 
sind ebenfalls versiegelt. 
 
Dachflächen 
Bei den Dachflächen des Plangebietes handelt es sich ausschließlich um Walmdachtypen, 
deren Regenwasser zur Versickerung zum Westwald gebracht wird. 
 
Pflasterflächen 
Die kammartigen Erschließungsstraßen sowie die Fußwege sind vollständig mit Betonpflaster 
befestigt. Das Oberflächenwasser wird in Sammler geleitet und ebenfalls im angrenzenden 
Westwald zur Versickerung gebracht. 
 
Baumbestand 
 
Der Baumbestand wurde im September 2009 von der Planungsgruppe Natur & Umwelt 
kartiert. Der überwiegende Teil der Bäume wurde durch die US-Verwaltung mit 
Aluminiumplaketten versehen; auf Grundlage dieser Nummerierung wurde durch PGNU eine 
Liste sämtlicher Bäume erarbeitet, die hinsichtlich ihrer Vitalität einer skalierten Bewertung 
unterzogen wurden (siehe Anlage). 
 
Es ist davon auszugehen, dass für die Errichtung der St. Barbara-Siedlung ein Anteil des 
heute westlich angrenzenden Kiefernwaldes gerodet wurde. Nach der Errichtung der 
Offiziershäuser Ende der 50er Jahre wurden seinerzeit zahlreiche Bäume in lockerer und 
16

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
gemischter Verteilung in
sbesondere an den Flanken der Wohnhäuser sowie im Bereich der 
rückwärtigen Gartenpartien gepflanzt. 
 
Es wurden insbesondere Birken, Robinien und Fichten gepflanzt, also allesamt 
schnellwüchsige und robuste Baumarten. Diese Bäume haben heute zum Teil beachtliche 
Höhen (bis zu 20 m) und Kronendurchmesser (bis zu 15 m) erreicht. Standort- und 
altersbedingt sind Teile dieser Bestände zum heutigen Zeitpunkt nur noch bedingt vital bzw. 
entwicklungsfähig. Auffallend sind Baumkrankheiten, wie Befall von Borkenkäfer und 
Baumpilzen in den Fichten und ein sehr dichter Baumbestand. Dies hat zur Folge, dass sich 
die Bäume gegenseitig im habitusgerechten Wuchs behindern, hier ist eine Auslichtung 
erforderlich. 
 
Einzelbäume, heimisch und standortgerecht 
Der heimische Laubbaumbestand wird zum überwiegenden Anteil aus Sandbirke (Betula 
pendula), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Feld-Ahorn (Acer 
campestre), Stieleiche (Quercus robur), Rotbuche (Fagus sylvatica), und Winterlinde (Tilia 
cordata) gebildet. Vereinzelt sind die Obstbäume Apfel (Malus domestica) und Süßkirsche 
(Prunus avium) zu finden. 
 
In der jüngeren Vergangenheit wurden durch die Wissenschaftstadt Darmstadt vereinzelte 
Laubbäume (insbesondere die o. g. Linde, Birke, Feldahorn, Rotbuche) in den Vorgärten 
sowie in den rückwärtigen privaten Gartenflächen nachgepflanzt; der Stammumfang dieser 
Bäume ist mit 30 cm noch relativ gering. 
 
Einzelbäume, nicht heimisch oder standortfremd 
Den Hauptanteil der nicht heimischen oder standortfremden Bäume bilden Robinie (Robinia 
pseudoacacia) und die Rotfichte (Picea abies). An Nadelbäumen überwiegt die Fichte, es sind 
jedoch auch Kiefern, Lärche (Larix decidua), Eibe (Taxus baccata) anzutreffen. Vereinzelt 
finden sich Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Roteiche (Quercus rubra), Silberahorn 
(Acer saccharinum) Schwarzkiefer (Pinus nigra) sowie Baumexoten wie je ein Exemplar von 
Riesenmammutbaum (Sequoiadendron) und Sumpfzypresse (Taxodium distichum). Der 
Götterbaum (Ailanthus altissima), ein neophytisches Gehölz, ist an einem Grundstück 
aufgelaufen und verbreitet sich hier. 
6.2.1.2 Biotop-Bewertung 
Die Biotoptypen des Plangebiets werden im Folgenden aus der Sicht des Natur- und 
Artenschutzes als Lebensraum für Flora und Fauna sowie hinsichtlich ihrer Bedeutung für die 
Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bewertet. Den Biotoptypen 
wurden 5 Bedeutungsstufen (hoch, mittel, gering, nachrangig bzw. sehr gering) zugeordnet. 
Biotoptypen der Bedeutungsstufe „sehr hoch“ kommen im Plangebiet nicht vor. 
 
Bedeutungs-
einstufung 
Begründung 
hoch 
 
Der Baumbestand ist insgesamt von hoher Bedeutung für den 
Gartenstadtcharakter mit überdurchschnittlichem Anteil von 
hochstämmigen und großkronigen Bäumen. 
Zudem sind die zahlreichen heimischen, standortgerechten Einzelbäume 
(Stammumfang > 60 cm) im Plangebiet aufgrund ihrer Funktion als 
Nahrungs- und Lebensraumbiotop für die Tierwelt als auch für das 
Landschaftsbild („Gartenstadt“ s. o.) von Bedeutung. 
mittel 
 
In diese Bedeutungsstufe sind Biotoptypen einzuordnen, die zwar weit 
verbreitet, im Wesentlichen ohne Vorkommen gefährdeter Arten und 
zumindest mittelfristig leicht wieder herstellbar sind, aber wichtige 
Funktionen als Rückzugsgebiete oder als eigenständige Lebensräume 
städtischer Gebiete ausüben. Hierzu zählen die strukturarmen Hausgärten 
und die Gehölzpflanzungen mit standortfremden Pflanzen. 
Die nicht einheimischen und nicht standortgerechten Einzelbäume 
17

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
(Stammumf
ang > 60 cm) werden ebenfalls als von nur mittlerer Bedeutung 
eingestuft. 
Mittel - gering 
 
Die Rasenflächen in den privaten Freianlagen sind aufgrund ihrer geringen 
Artenzahl und ihrer starken anthropogenen Überformung und der 
eingeschränkten Lebensraumfunktion von nur geringer Bedeutung für den 
Arten- und Biotopschutz.  
nachrangig 
 
Unbegrünte Dachflächen, asphaltierte oder gepflasterte Wege und Straßen 
haben aufgrund ihrer extremen Artenarmut nur eine nachrangige 
Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt. 
 
Flächenanteile der Biotop- und Nutzungstypen: 
Tabelle 1: Bestand 
Biotoptyp Fläche ( in m²) 
Hausgarten, strukturarm (Rasenflächen mit geringfügigem Anteil 
an Ziergehölzen) 
18.602
Pflasterflächen (Garagenzufahrten, Nebenwege, Spielplatz, 
Terrassenflächen, Gehwege) 
4.460
Dachflächen (incl. Carports/Heizhaus), nicht begrünt mit 
Anschluss an den Kanal  
4.425
völlig versiegelte Flächen (Edisonstraße mit Stichstraßen) 5.485
 
Gesamt 32.972
 
Laubbaum 132 Stück
Nadelbaum 34 Stück
Gesamtbaumbestand 166 Stück
 
Tabelle 2: Planung 
Biotoptyp Fläche ( in m²) 
Hausgarten, strukturreich (Rasenflächen mit Heckenstrukturen) 16.439
Hecken 271
Retentionsmulde begrünt 843
Pflasterflächen (Garagenzufahrten, Nebenwege, Gehwege, 
Terrassenflächen) 
4.906
Dachflächen (incl. Carports), nicht begrünt mit Anschluss an den 
Kanal  
5.847
völlig versiegelte Flächen (Edisonstraße mit Stichstraßen) 4.666
 
Gesamt 32.972
 
Laubbaum 118 Stück
Nadelbaum 18 Stück
Neupflanzung 34 Stück
Gesamtbaumbestand 170 Stück
6.2.2 Fauna 
Zur Erfassung der Tierwelt erfolgte am 07.09. und 22.09.2009 je eine Nachtbegehung und am 
22.09.2009 eine Tagesbegehung. Dabei wurde das Gebiet nach Arten aus den Tiergruppen 
Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken abgesucht. Zur Erfassung der 
Fledermäuse wurde ein Bat-detector eingesetzt und die Laute anschließend am Computer 
analysiert. Die Bäume wurden zudem nach Höhlen abgesucht, die für höhlenbrütende Vögel 
und Fledermäuse als Nistplatz bzw. Quartier geeignet sind. Insgesamt wurden 10 
Baumhöhlen nachgewiesen. 
 
18

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
Fledermäuse 
Es gelangen
 an den beiden Abenden insgesamt fünf Ortungen der Zwergfledermaus (RL-
Hessen 3, FFH-RL Anhang IV, streng geschützt). Es ist möglich, dass sie Quartiere in 
Baumhöhlen oder an Gebäuden auf dem Gelände bezieht. Da sich die St.-Barbara-Siedlung 
am Rande des Westwaldes befindet, ist nicht auszuschließen, dass weitere Fledermausarten 
das Gelände zumindest zur Nahrungssuche aufsuchen und ggf. auch in den Baumhöhlen 
Quartiere beziehen. In größeren Höhlen sind auch Wochenstuben möglich. Winterquartiere 
sind hingegen auszuschließen, da die vorgefunden Baumhöhlen und Verstecke zu klein bzw. 
nicht frostfrei sind. 
 
Vögel 
Da die Erhebungen zu einer Jahreszeit erfolgten, in der die Vögel ein eher heimliches Leben 
führen und ein Teil der Zugvögel Mitteleuropa bereits wieder verlassen hat, gelangen nur von 
folgenden fünf Vogelarten Nachweise. 
 
Tabelle 3: im Gebiet festgestellte Vogelarten 
Vögel  Rote Listen Schutz 
Deutscher 
Name Wissenschaftlicher Name BRD HE SPEC 
BArt-
SchV 
VSch-
RL 
EG 
338 /97 § 42
Grünspecht Picus viridis LINNE   2 §§   s 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros (GMELIN)       b 
Kleiber Sitta europea LINNE       b 
Kohlmeise Parus major LINNE       b 
Zilpzalp Phylloscopus collybita (VIEILLOT)       b 
 
Es handelt sich um häufige Arten ohne besondere Biotopansprüche. Sie brüten in den 
Bäumen bzw. an den Gebäuden. Kohlmeise und Kleiber finden in den Baumhöhlen, aber 
auch in Nistkästen, die im Gebiet aufgehängt sind, Brutstätten. Zu den anspruchsvolleren 
Arten gehört der Grünspecht, da er ältere Bäume zur Fortpflanzung benötigt, in die er seine 
Höhlen baut. Da er aber auch Gärten und Parks mit einem älteren Baumbestand besiedelt, ist 
er noch relativ häufig. Aufgrund der Ausstattung des Gebietes mit z. T. alten Bäumen, 
vereinzelten Sträuchern und Gebäuden sind weitere Vogelarten wie u. a. Amsel, Star, 
Buchfink, Elster, Spatzen im Gebiet zu erwarten. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich 
um häufige und verbreitete Arten. 
 
Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken 
Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken wurden in der St.-Barbara-Siedlung nicht 
nachgewiesen. Dies ist auf die gemähten, strukturarmen Rasenflächen und Vorgärten 
zurückzuführen, die für Reptilien wenige Versteckmöglichkeiten bieten und als Lebensraum 
für Tagfalter und Heuschrecken wenig geeignet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass 
im Frühjahr einige häufige Falterarten wie Großer Kohl-Weißling, Tagpfauenauge oder 
Zitronenfalter im Gebiet fliegen. 
6.3 Grünordnung 
Die landschaftsplanerischen Entwicklungsziele sind auf die städtebaulichen Planungsziele 
abgestimmt. Die daraus entwickelten textlichen Festsetzungen konkretisieren die aus den 
übergeordneten Planungen abgeleiteten allgemeinen grünordnerischen Anforderungen. 
 
Leitbild: 
Entwicklungsziel ist der Erhalt des offen (= nicht eingefriedeten oder arrondiert) wirkenden 
Wohnquartiers mit weitläufigen großen Rasenflächen und parkartigem, großem Baumbestand. 
In definierten Bereichen, insbesondere in den rückwärtigen Gärten, soll die Schaffung von 
eingeschränkt einsehbaren privaten Freiflächen durch grundstücksbegrenzende Pflanzungen 
ermöglicht werden. 
19

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
 
Dieses Ziel 
wird durch folgende Maßnahmen erreicht: 
 Festsetzung eines Großteils der entwicklungsfähigen Bäume und Neupflanzungen 
(unregelmäßig, Arten abgestimmt auf vorhandenen Bestand mit Präferenz der Birke). 
 Offene Rasenflächen ohne Einfriedungen durch Zäune oder Hecken sollen weiterhin 
die Vorgärten prägen. Die Anlage von Nutzgärten im Vorgartenbereich ist nicht 
gestattet. 
 Um dem Bedürfnis der Bewohner nach Privatsphäre entgegen zu kommen, sind im 
rückwärtigen Garten Einfriedungen sowie Hecken- und Strauchpflanzungen bis zu 
einer bestimmten Höhe erlaubt, der den offenen Siedlungscharakter dennoch in 
gewissem Maße bewahrt. 
 Durchgängige, geschnittene Laubhecken entlang der Edisonstraße, um hier eine 
gewisse Abgrenzung zwischen Privatflächen und öffentlichem Straßenraum zu 
erreichen, die bislang fehlte. 
 Alle Grünflächen im Geltungsbereich sind privat, eine größere öffentliche Grünfläche 
befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches östlich der Edisonstraße, zudem 
grenzt westlich an das Siedlungsgebiet der Westwald als Stadtwald an, der nördlich 
und südlich des Wohngebietes direkt erschlossen ist. 
 In den rückwärtigen Gärten soll die zulässige Wuchshöhe der Hecken auf 1,50 m 
beschränkt bleiben. Zäune dürfen nicht höher als 1,00 m errichtet werden, diese sind 
mit Rankpflanzen oder Hecken zu begrünen. 
 Für die Verwendung von Pflanzen wurden Vorschlagslisten erstellt, die ein möglichst 
homogenes Landschaftsbild erzeugen. 
6.4 Berücksichtigung von möglic hen Auswirkungen auf die 
Schutzgüter der §§ 1 (7) und 1a BauGB 
6.4.1 Veränderungen 
Insbesondere durch die geplante Errichtung von sieben neuen Wohnhäusern und die damit 
verbundenen Erschließungsflächen, Nebenanlagen, Zuwegungen und Terrassen verändern 
sich die Flächenanteile wie folgt: 
 
Der Anteil der Dachflächen für Wohnhäuser, Carports und Nebenanlagen erhöht sich von 
4.425 m² auf 5.847 m². 
 
Der Anteil der versiegelten Flächen (Asphalt, Pflaster, Terrassen, Zufahrten) reduziert sich 
von 9.945 m² auf 9.572 m². 
 
Der Anteil der Vegetationsflächen (Gärten, Hecken, Rasen, Mulde) reduziert sich von 18.602 
m² auf 17.282 m². 
 
Der Anteil vitaler und entwicklungsfähiger Bäume verändert sich nach der Rodung von 30 
Bäumen und der Neuanpflanzung von 34 Laubbaum-Hochstämmen von 166 
Bestandsbäumen auf 170 Bäume. 
Hinzu kommen 335 m Laubhecken, die entlang der Westseite der Edisonstraße neu gepflanzt 
werden. 
 
Pflanzung von 34 neuen heimischen standortgerechten Laubbäumen,  
jeweils 3 x verpflanzt mit Stammumfang 18 – 20 mit Ballen, als Hochstamm 
mit Bodenverbesserung durch „Darmstädter Mischung“ 
dies umfasst: 
 
5 Stück  Feld-Ahorn   Acer campestre „Elsryik“ 
5 Stück  Spitz-Ahorn    Acer platanoides „Deborah“ 
6 Stück  Winter-Linde   Tilia cordata “Rancho” 
8 Stück  Birke     Betula pendula 
20

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
5 
Stück  Hainbuche   Carpinus betulus 
5 Stück  Rotbuche   Fagus sylvatica 
6.4.2 Auswirkungen 
Im Geltungsbereich ist hinsichtlich Schutzgüter des § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen, dass 
Flächen durch den Bau von sieben zusätzlichen Häusern versiegelt werden, und dass bei 
dieser Erschließung Bäume gefällt werden. Die neue Bebauung erfolgt in Bereichen, die 
gegenwärtig bereits versiegelt sind (Sportfläche, Grillplatz, Spielplatz) bzw. als Rasenfläche 
angelegt sind und in denen keine seltenen oder geschützten Tier- oder Pflanzenarten 
nachgewiesen werden konnten. Die zu fällenden Bäume (32 Bäume - bau- und anlagebedingt 
bzw. abgängig oder krank) sind Lebensraum für häufige Vogelarten und ggf. auch 
Fledermäuse. Damit es zu keiner Schädigung von Eiern und Jungvögeln kommt, erfolgt die 
Rodung in der gemäß § 36 HENatG vorgeschriebenen Zeit vom 1.9. bis 15.3. Zudem werden 
Baumhöhlen vor der Rodung kontrolliert und verstopft. Befinden sich Fledermäuse in den 
Höhlen, wird die Rodung solange ausgesetzt bis sie die Höhle verlassen haben. Durch die 
Rodung können zwar Brut- und Ruhestätten verloren gehen, der Eingriff ist jedoch so gering, 
dass in der Umgebung jederzeit Ausweichmöglichkeiten gefunden werden. 
 
Zukünftig werden im Gebiet mehr Menschen wohnen als bislang. Dadurch kommt es 
dauerhaft zu einer geringfügig stärkeren Beunruhigung im Gebiet. Alle nachgewiesenen bzw. 
prognostizierten Arten treten jedoch regelmäßig in Siedlungen auf und gewöhnen sich sehr 
schnell an die Anwesenheit von Menschen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist somit nicht 
zu erwarten. 
 
Hinsichtlich der anderen Schutzgüter des § 1a (7) BauGB, u. a . Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Wechselwirkungen, menschliche Gesundheit, Natura 2000 Gebiete, Kultur- und Sachgüter, 
Emissionen sind keine Änderungen zu erwarten, da die Nachverdichtung sehr gering ist und 
überwiegend bereits versiegelte Flächen überbaut werden. Der Charakter der 
denkmalgeschützten Siedlung wird erhalten. 
 
Den Vorgaben des § 1a (2, 3) BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie 
zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der o. g. Schutzgüter wird durch die vorgesehene 
maßvolle Innenverdichtung voll entsprochen. 
 
Ein naturschutzrechtlicher Eingriffstatbestand ergibt sich, sofern alle oben beschriebenen 
Pflanz- und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden, ebenfalls nicht, da maximal 500 
m² Grundfläche neu versiegelt werden (vgl. Kap. 6.2.1, Tab. 1, 2). Der Rodung von 32 
teilweise kranken Bäumen steht die Neupflanzung von 34 Bäumen gegenüber. 
 
Sofern alle Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden, ergeben sich auch keine 
Schäden im Sinne des § 21a BNatSchG alt (Umsetzung des Umweltschadensgesetzes), so 
dass § 20 (4) nicht einschlägig wird. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung muss im Rahmen 
des beschleunigten Verfahrens nicht durchgeführt werden. 
Auch sonstige Umweltschäden im Sinne des § 2 Umweltschadensgesetz (USchadG) an 
Lebensräumen und Arten gemäß § 21 BNatSchG, Gewässern gemäß § 22a WHG bzw. des 
Bodens gemäß § 2 Absatz 2 des BBodSchG werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch 
das Vorhaben nicht verursacht. Die Sanierung von Bodenkontaminationen und die 
sachgemäße Rückhaltung und Ableitung der Abwässer vermeiden auch den Eintrag von 
Schadstoffen in Boden und Wasser. 
Im Zuge der Umsetzung der Bauvorhaben ist zu gewährleisten, dass keine Umweltschäden 
im Sinne des § 2 USchadG verursacht werden. 
 
Da alle o. g. Voraussetzungen gem. § 13a BauGB bei dem Bebauungsplanverfahren E 53 
erfüllt sind, wird das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a 
BauGB durchgeführt und somit auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet. 
21

Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 
22 
6.5 Artenschutzrechtliche Belange  
Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 
BNatSchG alt (§ 44 (1, 5) BNatSchG neu) bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten 
Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) werden nach 
derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Die örtlichen Populationen der im Gebiet 
angetroffenen geschützten, aber allesamt häufig vorkommenden Vogelarten und die 
Population der Zwergfledermaus sind durch das geplante Vorhaben insgesamt nicht gefährdet 
oder erheblich beeinträchtigt. Verbreitungsschwerpunkt und Hauptlebensraum aller 
angetroffenen Arten liegen jeweils außerhalb des Planungsgebietes. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Bauvorhaben:
Verfasser:
Maßstab:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Santa Barbara-Siedlung
Bauherrschaft:
1:500
Datum:
08.12.2009
K. Eicke
M. Löhr-Böger
S. Dohe
B. Albertmelcher
Grundstücksentwicklungs- und
Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH
Havelstraße 7A
64295 Darmstadt
PGNU
Planungsgruppe Natur & Umwelt
Hinter den Ulmen 15
60433 Frankfurt am Main
Landschaftsarchitekten:
Bestandsplan (Biotop-/Nutzungstypen)
Plan:

Beratungsverlauf (5)

TOP 18
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TOP 546
TOP 22

Orte (13)

  • Edisonstraße 41
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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0449
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00