2010/0449
Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Offenlagebeschluss)
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Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 1
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt (Schreiben vom 21.06.2010):
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird
wie folgt Stellung genommen:
Bodenschutz
Die Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und
Geologie weist folgende Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen),
schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden, die
vom Plangeltungsbereich betroffen sind, aus:
Lage: Edisonstraße 41-51, Gemarkung Eberstadt,
Flur 29 Nr. 1/42
Name: US Army
Beschreibung: Heizkraftwerk
Branche: Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug
zur Verteilung
Lage: Edisonstraße 20
Name: Blank
Beschreibung: Großhandel mit Kunststoff und chem.-pharm.
Erzeugnissen
Branche: Pharmazeutische Erzeugnisse und Chemikalien,
Großhandel/Großhandel mit chemischen Erzeugnissen,
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Betriebsanfang: 03/1956
Betriebsende: 01/1971
Lage: Edisonstraße 1-7, Gemarkung Eberstadt,
Flur 29 Nr. 1/48
Name: US Army
Beschreibung: Trinkwasseraufbereitung mit Chlorgas
Branche: Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Die Gebäude der St. Barbara Siedlung wurden 1957 auf einer bis
zu diesem Zeitpunkt forstwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet.
Aufgrund der ehemaligen forstwirtschaftlichen Nutzung und der
Nutzung der Grundstücke als Wohnsiedlung waren keine Altlasten,
Altablagerungen, altlastenverdächtige Flächen oder schädliche Bo-
denveränderungen und Verdachtsflächen zu erwarten.
Bei dem Grundstück Edisonstraße 41-51 (Flurstück 1/42, Flur 29)
handelt es sich um einen - bisher nicht bewerteten - Altstandort.
Bei dem für die Einstufung als Altstandort relevanten ehemaligen
Betrieb handelt es sich um das ehemalige Heizhaus der US-
Streitkräfte für die St. Barbara Siedlung (Altis-Nr. 411.000.070-
001.429).
Der Altstandort Edisonstraße 20 befindet sich außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans E 53.
Bei dem Grundstück Edisonstraße 1-7 (Flurstück 1/48) handelt es
sich um einen - bisher nicht bewerteten - Altstandort. Bei dem für
die Einstufung als Altstandort relevanten ehemaligen Betrieb han-
delt es sich um die ehemalige Chlorierungsstation für das Trink-
wasser der US-Streitkräfte für die St. Barbara Siedlung (Altis-Nr.
Anlage 1
Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 2
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Schreiben des Regierungspräsidiums (IV/da 41.5) vom 01.09.2010 zur
Umwelttechnischen Bewertung des Ing.-Büros UBS GmbH vom 08. Juli
2010:
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei den zwei Flächen keine weite-
ren Maßnahmen der Untersuchung oder Sanierung im Sinne des
BBodSchG erforderlich, denn es besteh en keine Anhaltspunkte für einen
Verdacht, dass von den Altstandorte n schädliche Bodenveränderungen
(Altlasten), also Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästi-
gungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.
Als Nebenbestimmungen sind in die Begründung zum Bebauungsplan
aufzunehmen:
Bei allen Maßnahmen, die einen Ei ngriff in den Boden erfordern,
ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auf-
fälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhanden-
sein von schädlichen Bodenverän derungen hinweisen, ist umge-
hend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt
Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren.
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bo-
denveränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist
das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Darmstadt, Dez.
IV/Da 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen.
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind Aus-
sagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen),
Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwas-
serschäden im Plangeltungsbereich aufzunehmen.
411.000.070-001.040).
Das Heizhaus sowie die Chlorierungsstation inkl. der unterirdischen
Chlorierungstanks wurden zwischenzeitlich vollständig rückgebaut.
Der anstehende Boden wurde nach dem Rückbau der Bauwerke
durch Mitarbeiter des Büros Umweltplanung Bullermann Schneble
GmbH Darmstadt begutachtet (Umwelttechnische Bewertung vom
08. Juli 2010).
Organoleptische Auffälligkeiten oder Hinweise auf schädliche Bo-
denveränderungen bzw. dadurch bedingte Grundwasserschäden
konnten keine festgestellt werden. Auf eine Beprobung der Baugru-
ben mit anschließenden chemischen Laboruntersuchungen wurde
aufgrund der organoleptischen Ansprache und der Historie des
Standortes verzichtet.
Von den beiden Altflächen (Heizhaus, Chlorierungsstation) im Plan-
gebiet geht keine Gefährdung für die geplante bauliche Nutzung
aus. Weitergehende Untersuchungen sind aus gutachtlicher Sicht
nicht erforderlich.
Die Anregung zur Aufnahme eines textlichen Hinweises zum Um-
gang bei Feststellung sensorischer Auffälligkeiten bei der Durchfüh-
rung von Erdbaumaßnahmen wird berücksichtigt und unter VI. 5.
aufgenommen.
Die im Plangebiet vorhandenen Altflächen wurden rückgebaut. Da
gutachtlich geklärt wurde, dass weitergehende Maßnahmen oder
Untersuchungen nicht erforderlich sind, wird die Anregung nicht
berücksichtigt.
In der Begründung wird der Hinweis auf den Umgang mit senso-
risch auffälligen Bodenveränderungen erläutert. Da gutachtlich
geklärt wurde, dass weitere Untersuchungen oder Maßnahmen
nicht erforderlich sind ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit
Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 3
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Folgende Punkte sind darzustellen:
Bewertung des Gefährdungspotenti als für die vorgesehene bauli-
che Nutzung bei Altflächen,
erforderliche Untersuchungen vo r der Bebauung der Grundstü-
cke aufgrund der vorstehenden Bewertung,
Auswirkungen auf die vorgesehene bauliche Nutzung bei bereits
festgestellten schädlichen Bo denveränderungen und/oder
Grundwasserverunreinigungen,
Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung auf Sanie-
rungsmaßnahmen der fe stgestellten schädlichen Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserverunreinigungen.
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)
Soweit sich an den bauordnungs- und satzungsrechtlichen Festsetzun-
gen unter II. 2 (Oberflächenbefestig ung von Wegen und Zufahrten) IV.
(Satzung zur Schaffung von Anlage n zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser) keine Änderungen ergeben, bestehen aus Sicht
des Grundwasserschutzes und der Wasserversorgung keine Bedenken
gegen den beabsichtigten Bebauungsplan.
Unter V. 3 Hinweise/Wasserwirtschaft sollte auch auf die Fortschreibung
des Grundwasserbewirtschaftungsp lans Hessisches Ried (StAnz.
31/2006 S. 1704) hingewiesen werden.
Aus der Sicht des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen wird
Folgendes mitgeteilt:
Über die im Lageplan bezeichnete Fläche liegen dem Kampfmittelräum-
dienst aussagefähige Luftbilder vor.
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begründeten Verdacht er-
geben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist.
Da auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munitionsbelastung
dieser Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Flächenabsuche
nicht erforderlich.
den benannten Prüfpunkten nicht erforderlich. Die Anregung wird
nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt und der Hinweis wird unter VI. 3.
ergänzt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 4
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbei-
ten doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden soll-
te, wird darum gebeten, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu
verständigen.
1.2 Hessen-Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt (Schreiben
vom 27.05.2010):
Unter Punkt 4 in der planerischen Darstellung sowie unter Punkt 5.5.4
der textlichen Darstellung der „allg emeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung“ wurden die baulichen Erfordernisse zum Schutz gegen Baumsturz
beschrieben.
Es wird angeregt, dass diese textlic h beschriebene Situation im Plan
ebenfalls durch die zeichnerische Ei ntragung einer entsprechenden Sig-
natur dargestellt wird.
Außerdem könnte textlich noch ergänzt werden, „dass im Falle eines
Baumsturzes von dritter Seite kein Schadenersatz geleistet wird“.
Dies dürfte zur Klarheit gegenüber künftigen Bauherren beitragen.
Der Hinweis wird berücksichtigt und eine zeichnerische Darstellung
des Bereichs (Abstandslinie), für den dieser Hinweis zutrifft, wird
unter VI. 4. aufgenommen. Eine textliche Ergänzung bezüglich ei-
nes Schadensersatzes wird nicht aufgenommen, da solche Frage-
stellungen keine bodenrechtliche Relevanz haben und auch nicht
im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geprüft werden kön-
nen.
1.3 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4,
64295 Darmstadt (Schreiben vom 10.06.2010):
Das Ziel die Bürger von Darmstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten,
sollte auch bei der Umwandlung von Militärflächen in Wohngebiete prio-
ritär betrachtet werden. Politisch scheint der Ansatz „Nordostumge-
hung“ für die Führung der Verkehre von der B 26 zur A 5 nicht mehr die
bevorzugte Lösung zu sein. Insofern erscheint es einen Gedanken wert,
über eine alternative Wegebeziehung südlich um Darmstadt herum von
der B 26, Verknüpfung B 449, Verknüpfung B 3 zur A 5 nachzudenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf mögli-
che übergeordnete Verkehrsbeziehungen hat für die verkehrliche
Erschließung des Plangebietes jedoch keine Bedeutung.
Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße –
7.10.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 5
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.4 6 Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut
Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom
11.06.2010):
Es stellt sich die Frage, weshalb die nicht bebaute Fläche zwischen der
Bebauung an der Heidelberger Landstraße und dem Bereich der Edison-
straße nicht in das Planungskonzept mit einbezogen ist. Evtl. könnten
die Eigentumsverhältnisse dagegen sprechen.
Als die Amerikaner noch hier wohnten, diente die Fläche fast ausschließ-
lich zur Ausführung von Hunden.
Das Gebiet könnte zusammen mit den Vorgärten in das Gesamtkonzept
integriert werden. Vorstellbar wäre auch die Anlage von Trockenrasen,
der durchaus auch von den Anwohner n und ihren Kindern betreten und
genutzt werden könnte.
Es stellt sich weiterhin die Frage, ob der Zaun auf der Westseite der
Grundstücke erhalten bleiben soll. Nach der vorliegenden Konzeption
und nach Überzeugung der Verbände gehört er abgebaut.
Die benannte Fläche wurde bereits durch den Bebauungsplan
E 22.2 Villenkolonie Eberstadt als öffentliche Grünfläche festge-
setzt. Weitergehende planungsrechtliche Regelungen sind nicht
erforderlich.
Eine Regelung über die Einfriedung der Grundstücke zum Wald im
Westen des Plangebiets ist weder planungsrechtlich noch gestalte-
risch erforderlich. Der Zaun ist in das Eigentum der jeweiligen Er-
werber übergegangen.
1.5 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Camberger
Straße 10, 60327 Frankfurt (Schreiben vom 24.06.2010):
Es wird vorsorglich auf die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die
Arbeiten zur Erhaltung der Bahnanlagen der Bahnstrecke Frankfurt-
Heidelberg entstehenden Immissione n (insbes. Luft- und Körperschall)
hingewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
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11,00
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25,00
25,00
25,00
Abstandslinie 25 mzum Geltungsbereich
Wald
6FKLOOHUVWUDH
+HLGHOEHUJHU/DQGVWUDH
+HLGHOEHUJHU/DQGVWUDH
(GLVRQVWUDH
0RUVHVWUDH
(GLVRQVWUDH
(GLVRQVWUDH
(GLVRQVWUDH
Ella-Fitzgerald-Weg
Louis-Armstrong-WegNina-Simone-Weg
James-Brown-Weg
&DUO8OOULFK6WUDH
)ULHGULFK1DXPDQQ6WUDH
Schlangenschneise
Fred-Hill-Weg
II
Art der
Nutzung
Bau-
weise
GRZGFZ
Trauf-
K|KH
First-
K|KH
WR 1
6,5m
8,2m
E o
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2 Wo
Gemarkung EberstadtFlur 290DVWDE
%HVFKOHXQLJWHV9HUIDKUHQQDFKD%DX*%
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005, JHlQGHUW durch
Beschluss vom 03.09.2009.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2 (1) und nach 13a (3)
%DX*%LPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DP13.12.2005 und 10.09.2009.
)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLW
Beschluss des Magistrats vom 05.05.2010.
Bekanntmachung der |IIHQWOLFKHQ Darlegung EHU die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung und EHU die Gelegenheit zur $QK|UXQJ im Ä'DUPVWlGWHU (FKR³ am
10.05.2010
gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG
$QK|UXQJJHP%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP
11.05.2010ELVHLQVFKOLHOLFK 11.06.2010.
8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH
Unterrichtung EHU die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. 4 (1)
BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. 2 (2) BauGB mit
Schreiben vom 19.05.2010.
gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJ
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.
%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DPBBBBBBBBBB
gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP
%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBELV
HLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBB
%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH
gem. 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. 2 (2)
BauGB mit Schreiben vom __________.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen
7HLOXQGGHQLP3ODQHQWKDOWHQHQ6DW]XQJHQJHP%DX*%YRQGHU
Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am __________.
'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU6DW]XQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQ
Ausgefertigt: Darmstadt, den __________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_________________________
Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. 10 (3)
%DX*%XQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DP __________.
gIIHQWOLFKH Auslegung dieses Bebauungsplans mit seiner %HJUQGXQJ gem. 7
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. 7 (3) der Hauptsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom
BBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBB
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __________.
Darmstadt, den __________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_________________________
Der Dezernent
BSMF
Uhlandstr. 11TEL.: 069/405873-0
60314 FrankfurtFAX.: 069/405873-40
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung EberstadtFlur 290DVWDE
Entwurf zum
Bebauungsplan E 53
(GLVRQVWUDH
mit integriertem Landschaftsplan, Satzung EHU die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
IUGDV*HELHWGHU6W%DUEDUD6LHGOXQJ]ZLVFKHQGHU(GLVRQVWUDHGHU6FKODQJHQ
VFKQHLVHXQGGHPDQGLH6W%DUEDUD6LHGOXQJLP:HVWHQXQG6GHQDQJUHQ]HQGHQ
Wald.
I.Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
$XIJUXQGGHV%DX*%LG)YRP%*%O,6LQ9HUELQGXQJPLW
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:
1.*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV
2.$EJUHQ]XQJGHVXQWHUVFKLHGOLFKHQ0DHVGHU1XW]XQJLQQHUKDOE
eines Baugebiets
3.$UWGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ1U%DX*%
3.15HLQHV:RKQJHELHW%DX192L9P1U%DX192
=XOlVVLJVLQG:RKQJHElXGH
Es gilt das in der Nutzungsschablone festgesetzte Wohngebietz.B.
3.2'LHIROJHQGHQJHPl%DX192DXVQDKPVZHLVH]XOlVVLJHQ1XW]XQJHQ
sind ausgeschlossen:
- kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
$QODJHQIUVSRUWOLFKH=ZHFNH
4.0DGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ1U%DX*%
Nutzungsschablone
4.1*UXQGIOlFKHQ]DKO
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, maximale
*UXQGIOlFKHQ]DKO
4.2*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO
Es gilt in der Nutzungsschablone festgesetzte, maximale
*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO
4.3=DKOGHU9ROOJHVFKRVVH%DX192
Es gilt die durch Planeintrag festgesetzte Zahl der Vollgeschosse:
zwingend
DOV+|FKVWPD
4.4+|KHEDXOLFKHU$QODJHQ
'LH+|KHQIHVWVHW]XQJHQEH]LHKHQVLFKDXIGLH+|KHQEH]XJVHEHQHGLHLQMHGHU
(UVFKOLHXQJVVWUDHGXUFKGLHJHUDGOLQLJH9HUELQGXQJGHUIHVWJHVHW]WHQ
+|KHQEH]XJVSXQNWH]XHUPLWWHOQLVW
'LH+|KHLVWLQGHU0LWWHODFKVHGHUEDXOLFKHQ$QODJHQ]XPHVVHQZREHLGLH
*HKZHJK|KHYRQP]XEHUFNVLFKWLJHQLVW
4.4.1+|KHQEH]XJVSXQNW
+|KHQEH]XJVSXQNWHVLQGMHZHLOVGLH.DQDOGHFNHOGHV5HJHQZDVVHUNDQDOV
4.4.27UDXIK|KH
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, zwingende
7UDXIK|KHLQ0HWHUQz.B.
'LH7UDXIK|KHLVWKLHUEHLGLH$XHQZDQGK|KHJHPHVVHQ]ZLVFKHQGHU
+|KHQEH]XJVHEHQHXQGGHP6FKQLWWSXQNWGHUYHUOlQJHUWHQ$XHQZDQG
mit der Dachhaut.
4.4.3)LUVWK|KH
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, zwingende
)LUVWK|KHLQ0HWHUQz.B.
4.4.4*DUDJHQXQG&DUSRUWVEHUGHFNWH6WHOOSOlW]HGUIHQHLQH)LUVWK|KHYRQP
QLFKWEHUVFKUHLWHQ
4.4.51HEHQDQODJHQGUIHQHLQH)LUVWK|KHYRQPQLFKWEHUVFKUHLWHQ
5.%DXZHLVHEHUEDXEDUHXQGQLFKWEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKH
Nr. 2 BauGB)
5.1%DXZHLVH%DX192
Es gilt die in der Nutzungsschablone festgesetzte, offene Bauweise.
=XOlVVLJVLQGQXU(LQ]HOKlXVHU
5.2hEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKH%DX192
5.2.1%DXOLQLH%DX192
5.2.2%DXJUHQ]H%DX192
5.2.3(UZHLWHUWHEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKH
$XIGHQJHNHQQ]HLFKQHWHQ)OlFKHQVLQGQXUDOOVHLWLJYHUJODVWH
:LQWHUJlUWHQPLWIROJHQGHQPD[LPDOHQ0DHQ]XOlVVLJ
+|KHP%UHLWHP7LHIHP
5.39RUJlUWHQ
5.3.1,P%HUHLFKGHU9RUJlUWHQVLQGNHLQH1HEHQDQODJHQ]XOlVVLJ
6.)OlFKHQIU6WHOOSOlW]H&DUSRUWV*DUDJHQXQG1HEHQDQODJHQ1U
%DX*%L9PXQG%DX192
6.1Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen sind nur innerhalb
GHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQXQGGHU)OlFKHQIU1HEHQ
DQODJHQ]XOlVVLJ
6.27HUUDVVHQVLQGQXULQQHUKDOEGHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQ
XQGGHU)OlFKHQIU7HUUDVVHQ]XOlVVLJ
6.3*DUDJHQVLQGDXVVFKOLHOLFKDXIGHQPLW&JHNHQQ]HLFKQHWHQ)OlFKHQ
DOVRIIHQH&DUSRUWVEHUGHFNWH6WHOOSOlW]HRGHUDOVJHVFKORVVHQH
*DUDJHQPLWPD[P%UHLWHXQGPD[P7LHIH]XOlVVLJ
6.46WHOOSOlW]HVLQGDXVVFKOLHOLFKDXIGHQGDIUIHVWJHVHW]WHQ)OlFKHQ
]XOlVVLJ
7.9HUNHKUVIOlFKHQ1U%DX*%
7.1gIIHQWOLFKH9HUNHKUVIOlFKHQ
7.2Einfahrtsbereich
7.39HUNHKUVIOlFKHQEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ
3ULYDWH9HUNHKUVIOlFKHQ
8.+|FKVW]XOlVVLJH=DKOGHU:RKQXQJHQSUR:RKQJHElXGH1U
BauGB)
(VJLOWGLHLQGHU1XW]XQJVVFKDEORQHIHVWJHVHW]WHK|FKVW]XOlVVLJH
=DKOGHU:RKQXQJHQSUR:RKQJHElXGHz.B.
9.9RUNHKUXQJHQ]XP6FKXW]YRUVFKlGOLFKHQ8PZHOWHLQZLUNXQJHQ
Nr. 24 BauGB)
)U)DVVDGHQGK)HQVWHU$XHQZlQGHXQG'DFKIOlFKHQYRQ
$XIHQWKDOWVUlXPHQVLQGGLH$QIRUGHUXQJHQDQGLH/XIWVFKDOOGlPPXQJYRQ
$XHQEDXWHLOHQJHPl=LIIHUXQG7DEHOOHQXQGGHU',1
"Schallschutz im Hochbau" einzuhalten.
)U6FKODIXQG.LQGHU]LPPHUVLQGVFKDOOGlPPHQGH/IWXQJVHLQULFKWXQJHQ
einzubauen. Ausnahmsweise kann hiervon abgewichen werden, wenn
QDFKJHZLHVHQZLUGGDVVGXUFKGLH*HElXGHDEVFKLUPXQJXQGRGHUDQGHUH
/lUPVFKXW]PDQDKPHQJHULQJHUH$XHQOlUPHLQZLUNXQJHQDXIWUHWHQXQGGHU
$XVO|VHZHUWGHU9',YRQQDFKWVG%$QLFKWEHUVFKULWWHQZLUG
II./DQGVFKDIWVSODQHULVFKHXQGJUQJHVWDOWHULVFKH)HVWVHW]XQJHQ
$XIJUXQG$EV%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]%1DWVFK*LG)YRP
%*%O,6L9P$EV1UXQG1U%DX*%ZHUGHQIROJHQGH,QKDOWH
der Landschaftsplanung festgesetzt:
1.$QSIODQ]XQJXQG(UKDOWXQJYRQ%lXPHQXQG+HFNHQ1U
BauGB)
(UKDOWXQJYRQ%lXPHQ
Anpflanzung von Hecken
2.%HIHVWLJWH)OlFKHQDXI%DXJUXQGVWFNHQ1U%DX*%L9P
Nr. 20 BauGB)
:HJHXQG=XIDKUWHQVLQGLQZDVVHUGXUFKOlVVLJHU%DXZHLVHKHU]XVWHOOHQ
(LQH%HIHVWLJXQJGHU=XIDKUWHQEHUGLH%UHLWHYRQPKLQDXVLVWXQ]XOlVVLJ
3.%HSIODQ]XQJYRQ*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQ1UD%DX*%
'LH*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQVLQG]XEHJUQHQ)HVWJHVHW]WH$QSIODQ]XQJHQYRQ
%lXPHQ6WUlXFKHUQXQG+HFNHQVLQGGDXHUKDIW]XSIOHJHQXQGEHL$EJDQJ
GXUFKVWDQGRUWJHUHFKWH%lXPH6WUlXFKHUXQG+HFNHQGHU3IODQ]OLVWHQ,,,,,,
zu ersetzen.
'LH5RWEXFKHQKHFNHHQWODQJGHU(GLVRQVWUDHLVWEHL$EJDQJGXUFKGLHJOHLFKH
Art zu ersetzen.
'LH0LQGHVWSIODQ]JU|HYRQ%lXPHQDXISULYDWHQ*UXQGVWFNHQEHWUlJW
cm Stammumfang. Zum Erhalt des Gebietscharakters sind vor allem Birken zu
pflanzen (vgl. Pflanzliste I).
$EZHLFKXQJHQYRQGHQIHVWJHVHW]WHQ%DXPVWDQGRUWHQVLQGELV]XP]XOlVVLJ
wenn dies aufgrund von Leitungstrassen o. a. notwendig ist.
III.6DW]XQJEHUGLH*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQ
$XIJUXQG$EVXQG+HVVLVFKH%DXRUGQXQJ+%2LG)YRP
*9%O,6L9P$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W
1.*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQ1U+%2
1.1Dachgestaltung
1.1.1,QGHQUHLQHQ:RKQJHELHWHQ:5XQG:5VLQGIU:RKQJHElXGH
DXVVFKOLHOLFKV\PPHWULVFKH:DOPGlFKHUPLWHLQHP1HLJXQJVZLQNHOYRQ
*UDG]XOlVVLJ
1.1.2,PUHLQHQ:RKQJHELHW:5VLQGIU:RKQJHElXGHDXVVFKOLHOLFK
V\PPHWULVFKH:DOPGlFKHUPLWHLQHP1HLJXQJVZLQNHOYRQ*UDG]XOlVVLJ
1.1.3)U&DUSRUWVXQG1HEHQDQODJHQVLQGDXVVFKOLHOLFK)ODFKGlFKHUPLWHLQHP
1HLJXQJVZLQNHOYRQPD[LPDO*UDG]XOlVVLJ
1.1.4(VVLQGDXVVFKOLHOLFKGXQNHOEUDXQHPDWWHQLFKWJODVLHUWHRGHUVSLHJHOQGH
Dachziegel oder Dachsteine zu verwenden.
1.1.5'LH(UULFKWXQJYRQ'DFKHLQVFKQLWWHQRGHU'DFKJDXEHQLVWQLFKW]XOlVVLJ
1.1.6%HLGHQ*HElXGHGLHYRUGHP-DKUHUULFKWHWZXUGHQVLQGGLH'DFKIOlFKHQ
RKQH)HQVWHU|IIQXQJHQDXV]XIKUHQ)U*HElXGHGLHDEGHP-DKU
HUULFKWHWZHUGHQVLQG'DFKIOlFKHQIHQVWHU]XOlVVLJZHQQVLHMHZHLOVHLQHQ
Abstand von mindestens 1,0 m zum First, zur Traufe und zu den Walmgraten
DXIZHLVHQXQGGLH*HVDPWIOlFKHQLFKWJU|HUDOVGHU'DFKIOlFKHLVW
1.1.7$QODJHQ]XU6RODUHQHUJLHJHZLQQXQJPVVHQEQGLJLQGLH'DFKIOlFKHHLQJHIJW
werden (maximal 3 cm Abstand von der Dachhaut) und die Neigung der
'DFKIOlFKHQDXIQHKPHQ$XIGHQ:RKQJHElXGHQGUIHQGLHVH$QODJHQQXULQ
GHP%HUHLFKGHU'DFKIOlFKHDQJHRUGQHWZHUGHQGHUHLQHZDDJHUHFKWH
)LUVWOLQLHKDW6LHPVVHQHLQHQ$EVWDQGYRQPLQGHVWHQVPYRP)LUVWXQG
von mindestens 1,0 m von der Dachrinne einhalten.
1.1.8%HLVlPWOLFKHQ:RKQJHElXGHQLVWHLQ'DFKEHUVWDQGYRQPLQGHVWHQVP
XQGK|FKVWHQVP]XHUULFKWHQ'LHVVFKOLHWGLH'DFKULQQHHLQ
1.2Fassadengestaltung
1.2.1 'LH)DUEJHVWDOWXQJGHUDXHQOLHJHQGHQ%DXWHLOHLVWZLHIROJWYRU]XQHKPHQ
'LH)DVVDGHQVLQGLQVHKUKHOOHQJUQJUDXJHOERGHUEHLJHDEJHW|QWHQ
)DUEW|QHQPLW+HOOEH]XJVZHUWHQYRQELV]XJHVWDOWHQYJO)DUEOLVWH
'HUJOHLFKH)DUEWRQLVWDXFKIUGLH8QWHUVHLWHQYRQ9RUGlFKHUQ&DUSRUWVXQG
Balkonen sowie die Balkonabtrennungen zu verwenden.
)UGLH+DXVWUHQ7HUUDVVHQDEWUHQQXQJHQXQG*DUWHQKWWHQVLQGPLWWHOKHOOH
JUQHEODXHURWEUDXQHRGHUJUDXH)DUEW|QHPLW+HOOEH]XJVZHUWHQYRQELV
23 zu verwenden (vgl. Farbliste 2).
&DUSRUWHLQEDXWHQVLQGHQWZHGHULQGHQJOHLFKHQPLWWHOKHOOHQ)DUEW|QHQRGHU
GXQNOHQJUQHQEODXHQRGHUURWEUDXQHQ)DUEW|QHQPLW+HOOEH]XJVZHUWHQYRQ
ELVDXV]XIKUHQYJO)DUEOLVWHXQG
'LH'DFKXQWHUVHLWHQGHU+DXSWJHElXGHXQGGLH3URILOHGHU)HQVWHUXQG
:LQWHUJlUWHQVLQGLQKHOOZHLDXV]XIKUHQ
'LH)HQVWHUElQNHXQG.DQWHQGHU6WLUQVHLWHQYRQ9RUGlFKHUQ&DUSRUWV
%DONRQHQXQG%DONRQJHOlQGHUVLQGLQHLQHPPLWWOHUHQ*UDXWRQPLWHLQHP
+HOOEH]XJVZHUWYRQDXV]XIKUHQYJO)DUEOLVWH
'LH6WW]HQGHU&DUSRUWVXQGGLH6WDQGURKUHVLQGLQHLQHPGXQNOHQ*UDXWRQPLW
HLQHP+HOOEH]XJVZHUWYRQDXV]XIKUHQYJO)DUEOLVWH
Die Vordachumrandungen, die Dachrinnen und Fallrohre sind in Zink natur oder
mit dem Farbton RAL 9006 zu gestalten.
1.2.2%HL*HElXGHQGLHYRUGHP-DKUHUULFKWHWZXUGHQVLQGEHL$XIEULQJHQYRQ
:lUPHGlPPXQJGLHEHVWHKHQGHQ*HElXGHSURSRUWLRQHQ]XHUKDOWHQXQGEHL
8PEDXPDQDKPHQLVWGHU3XW]LQJOHLFKHU$UWZLHGHUKHU]XVWHOOHQ'LH
6RFNHOYHUNOHLGXQJLVWPLWEUDXQHP.OLQNHULP'QQIRUPDW[FP
herzustellen.
1.2.3%HL*HElXGHQGLHYRUGHP-DKUHUULFKWHWZXUGHQVLQGEHLHLQHP
Austausch der Fenster die historischen Fensterteilungen wie folgt wieder
herzustellen.
)HQVWHU|IIQXQJHQPLWHLQHU%UHLWHYRQFDPVLQGGUHLIOJOLJ]XJHVWDOWHQ
ZREHLGHUPLWWOHUH)OJHOEUHLWHUDOVGLHEHLGHQlXHUHQ)OJHODXV]XIKUHQLVW
)HQVWHU|IIQXQJHQPLWHLQHU%UHLWHYRQFDPVLQGGUHLIOJOLJPLW
V\PPHWULVFKHQ)OJHOQDXV]XIKUHQ
)HQVWHU|IIQXQJHQPLWHLQHU%UHLWHYRQFDPRGHUFDPVLQG]ZHLIOJOLJ
DXV]XIKUHQ
6FKPDOHUH)HQVWHU|IIQXQJHQVLQGPLWHLQHP)HQVWHUIOJHODXV]XIKUHQ
YJO]XU(UOlXWHUXQJGLHIROJHQGHQ=HLFKQXQJHQ
1.2.4%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHQLVWGLH$QEULQJXQJYRQ.ODSSOlGHQ
XQ]XOlVVLJ$XHQMDORXVLHQXQG5ROOOlGHQVLQGPLWNDQWLJHQ.lVWHQ
DXV]XIKUHQGLHHLQHQhEHUVWDQGYRQPD[LPDOFPEHUGLH)DVVDGHXQG
HLQH+|KHYRQPD[LPDOFPLQGHU)HQVWHUODLEXQJDXIZHLVHQ
1.2.5'LH+DXVWUHQGHUYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHVLQGEHL$EJDQJQDFKHLQHP
der folgenden Muster zu gestalten.
1.2.6%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ(LQ]HOKlXVHUQ(GLVRQVWUN|QQHQGLH
vorhandenen Garagen so umgestaltet werden, dass die Garagentore durch ein
dreigeteiltes Fensterelement ersetzt werden.
1.2.7%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHQVLQG6FKXW]HOHPHQWHKLQWHUGHQ
%DONRQJHOlQGHUQLQIDUEORVHPWUDQVSDUHQWHP0DWHULDORGHUPLWJHVFKORVVHQHQ
3ODWWHQLQ)DVVDGHQIDUEHDXV]XIKUHQ
1.2.8%HLGHQYRUHUULFKWHWHQ=ZHLIDPLOLHQKlXVHUQVLQG7UHQQZlQGHDXIGHQ
%DONRQHQQXULQUHFKWHFNLJHU)RUPPLWHLQHUQLFKWWUDQVSDUHQWHQ)OOXQJLQ
)DVVDGHQIDUEHDXV]XIKUHQ
1.2.97HUUDVVHQWUHQQZlQGHVLQG]ZLVFKHQGHQ7HUUDVVHQGHUYRUHUULFKWHWHQ
=ZHLIDPLOLHQKlXVHUQDXVVFKOLHOLFKDXV+RO]LQQDWUOLFKHU)DUEHPLW
KRUL]RQWDOHQ*OLHGHUXQJVHOHPHQWHQELV]XHLQHU+|KHYRQPXQGELV]X
einer Tiefe von 3,5 m zu errichten.
1.3:LQWHUJlUWHQ
:LQWHUJlUWHQVLQGDOOVHLWLJYHUJODVWPLWHLQHPPD[LPDOJHQHLJWHQYHUJODVWHQ
3XOWGDFKKHU]XVWHOOHQGHVVHQ)LUVWDQGLH$XHQZDQGGHV+DXSWJHElXGHVLQ
HLQHUPD[LPDOHQ+|KHYRQPDQVFKOLHW'LHWUDJHQGHQ7HLOHVLQGDXV
0HWDOOZHLJHVWULFKHQKHU]XVWHOOHQ
2.:HUWVWRIIEHKlOWHU$EIDOOEHKlOWHU1U+%2
'LH6WHOOSOlW]HIU$EIDOOXQG:HUWVWRIIEHKlOWHUVLQGJHJHQ(LQEOLFNH
DE]XVFKLUPHQ6LHVLQGHQWZHGHULQ%DXWHLOHHLQ]XIJHQXQGHLQ]XEH]LHKHQ
einzuhausen, mit Hecken (vgl. Pflanzliste III) zu umpflanzen oder mit beranktem
Sichtschutz (vgl. Pflanzliste IV) dauerhaft zu umgeben.
3.(LQIULHGXQJHQ1U+%2
(LQIULHGXQJHQHQWODQJGHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGDOVJUQ
XPPDQWHOWH0DVFKHQGUDKW]lXQHLQHLQHU+|KHYRQELV]XP]XHUULFKWHQ
XQGPLWHLQHUJHVFKQLWWHQHQ+HFNH+|KHELVP]XEHJUQHQ
(LQIULHGXQJHQLP%HUHLFKGHUUFNZlUWLJHQ*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQXQG
VHLWOLFKHQ*UXQGVWFNVJUHQ]HQVLQGDOV0DVFKHQGUDKW]lXQHELV]XHLQHU+|KH
YRQPRGHUDOV+HFNHQSIODQ]XQJHQELV]XHLQHU+|KHYRQP
DXV]XIKUHQ%HLGHU(UULFKWXQJHLQHV=DXQHVDOV(LQIULHGXQJPXVVGLHVHU
durch eine Heckenpflanzung oder durch Bepflanzung mit Kletterpflanzen bis zu
HLQHU+|KHYRQPYJO3IODQ]OLVWH,,,XQG,9EHJUQWZHUGHQ
4.*HVWDOWXQJGHU9RUJDUWHQ]RQH1U+%2
,P%HUHLFKGHU9RUJlUWHQ=LII,VLQGNHLQH(LQIULHGXQJHQ]%=lXQH
+HFNHQEHUDQNWHU6LFKWVFKXW]]XOlVVLJ
'LH=XZHJXQJ]XGHQYRUHUULFKWHWHQ*HElXGHQLVWUHFKWZLQNOLJ]XGHQ
JHPHLQVFKDIWOLFKHQ:RKQZHJHQXQGGHQ*HElXGHQDXV]XIKUHQ
IV.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
$XIJUXQG$EV+HVVLVFKHV:DVVHUJHVHW]+:*LG)YRP
*9%O,6L9P$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W
=XU6FKRQXQJGHVQDWUOLFKHQ:DVVHUKDXVKDOWHVVLQGDXIGHQ*UXQGVWFNHQ
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser
GLHQHQGDVDXIGHQ'DFKIOlFKHQDQIlOOW'DV)DVVXQJVYHUP|JHQGHU=LVWHUQHQ
PXVVPLQGHVWHQVOPðKRUL]RQWDOSURML]LHUWHXQEHJUQWH'DFKIOlFKHEHWUDJHQ
'DV=LVWHUQHQZDVVHUVROODOV%UDXFKZDVVHU]%IU*DUWHQEHZlVVHUXQJ
:&6SOXQJHWFJHQXW]WZHUGHQ
V.1DFKULFKWOLFKHhEHUQDKPHDQGHUHUJHVHW]OLFKHU9RUVFKULIWHQ
1..XOWXUGHQNPDOJHPl+HVVLVFKHV'HQNPDOVFKXW]JHVHW]LQGHU
Fassung vom 05.09.1986
Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt:
Wohnsiedlung St.-Barbara
2.Landschaftsschutzgebiet (angrenzend)
Grenze des Landschaftsschutzgebietes
VI.Hinweise
1.%RGHQGHQNPlOHU
'LH8QWHUH'HQNPDOVFKXW]EHK|UGHLVWUHFKW]HLWLJYRU%HJLQQYRQ
(UGEDXDUEHLWHQ]XXQWHUULFKWHQ:HQQEHL(UGDUEHLWHQ%RGHQGHQNPlOHU
EHNDQQWZHUGHQVRLVWGLHVJHPl+'6FK*GHP/DQGHVDPWIU
'HQNPDOSIOHJH$UFKlRORJLVFKH'HQNPDOSIOHJHRGHUGHU8QWHUHQ
'HQNPDOVFKXW]EHK|UGHXQYHU]JOLFKDQ]X]HLJHQ
2./lUPVFKXW]
Das Plangebiet ist nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau - "Anfoderungen
XQG1DFKZHLVH$XVJDEHLQGHQ/lUPSHJHOEHUHLFK,,HLQ]XRUGQHQ
3.6FKXW]GHU*HElXGHYRQ%DXVWXU]6FKlGHQ
%HLDOOHQ1HXEDXXQG8PEDXPDQDKPHQPLWHLQHP$EVWDQGYRQZHQLJHUDOV
PYRQGHUZHVWOLFKHQVGOLFKHQXQGQ|UGOLFKHQ*UHQ]HGHV*HOWXQJV
EHUHLFKVLVWVLFKHU]XVWHOOHQGDVVGLH6WDWLNGHV*HElXGHVDXVUHLFKHQGHQ
Schutz gegen einen Baumsturz bietet.
Abstandslinie
4.%DXPDQDKPHQEHL%RGHQEHODVWXQJHQ
%HLDOOHQ0DQDKPHQGLHHLQHQ(LQJULIILQGHQ%RGHQHUIRUGHUQLVWDXI
VHQVRULVFKH$XIIlOOLJNHLWHQ]XDFKWHQ:HUGHQVROFKH$XIIlOOLJNHLWHQGHV
8QWHUJUXQGHVIHVWJHVWHOOWGLHDXIGDV9RUKDQGHQVHLQYRQVFKlGOLFKHQ
%RGHQYHUlQGHUXQJHQKLQZHLVHQLVWXPJHKHQGGDV5HJLHUXQJVSUlVGLXP
'DUPVWDGW$EWHLOXQJ8PZHOW'DUPVWDGW'H],9'$]XVWlQGLJH
%RGHQVFKXW]EHK|UGH]XLQIRUPLHUHQ
5.Altstandorte
,P%HUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQHVOLHJHQIROJHQGH$OWVWDQGRUWHJHPl
Altlasteninformationssystem (ALTIS):
(GLVRQVWUDH+HL]NUDIWZHUN
(GLVRQVWUDH7ULQNZDVVHUDXIEHUHLWXQJPLW&KORUJDV
1DFKGHU]HLWLJHP.HQQWQLVVWDQGEHVWHKHQNHLQH$QKDOWVSXQNWHIUHLQHQ
9HUGDFKWGDVVYRQGHQ$OWVWDQGRUWHQVFKlGOLFKH%RGHQYHUlQGHUXQJHQ
$OWODVWHQDOVR*HIDKUHQHUKHEOLFKH1DFKWHLOHRGHUHUKHEOLFKH%HODVWXQJHQIU
den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.
6.$OWIOlFKHQ
%HL%DXJHQHKPLJXQJVYHUIDKUHQGLH$OWIOlFKHQVFKlGOLFKH%RGHQYHU
lQGHUXQJHQXQGRGHU*UXQGZDVVHUVFKlGHQEHWUHIIHQLVWGDV5HJLHUXQJV
SUlVLGLXP'DUPVWDGW$EWHLOXQJ$UEHLWVVFKXW]XQG8PZHOW'DUPVWDGW'H]
IV/DA 41.5 Bodenschutz, zu beteiligen.
7.(UKDOWXQJYRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ
'LHEHVWHKHQGHQ%lXPHVLQGJHPlGHU6DW]XQJ]XP6FKXW]GHV%DXP
bestandes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erhalten und zu pflegen, auch
wenn sie nicht im Babauungsplan als zu erhalten dargestellt sind.
8.Wasserwirtschaft
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans
+HVVLVFKHV5LHG,P5DKPHQGHU8PVHW]XQJVLQGJURIOlFKLJH
*UXQGZDVVHUDXIVSLHJHOXQJHQP|JOLFKGLHEHLHLQHUNQIWLJHQ%HEDXXQJ]X
EHUFNVLFKWLJHQVLQG,P(LQ]HOQHQVLQGGLH9RUJDEHQGHV
Ä*UXQGZDVVHUEHZLUWVFKDIWXQJVSODQV+HVVLVFKHV5LHG³PLW'DWXPYRP
JHPlXQG+:*IHVWJHVWHOOWXQGYHU|IIHQWOLFKWLP
6WDDWVDQ]HLJHUIUGDV/DQG+HVVHQ6PLWVDPWGHU
Fortschreibung des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried
YHU|IIHQWOLFKWLP6WDDWVDQ]HLJHUIUGDV/DQG+HVVHQ6
zu beachten.
9./LVWHQIU$QSIODQ]XQJHQ
Pflanzliste I/DXEElXPHDXISULYDWHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQ
%lXPH,,XQG,,,2UGQXQJ
BirkeBetula pendula*
Feld-Ahorn$FHUFDPSHVWUHÄ(OVU\LN³
Spitz-Ahorn $FHUSODWDQRLGHVÄ'HERUDK³
Blumen-EscheFraxinus ornus
Winter-Linde7LOLDFRUGDWD³5DQFKR´
HainbucheCarpinus betulus
RotbucheFagus sylvatica
ZierapfelMalus floribunda
2EVWElXPH
* vorrangig zu pflanzen
Pflanzliste II6WUlXFKHUDXISULYDWHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQ
HainbucheCarpinus betulus
RotbucheFagus sylvatica
HaselCorylus avellana
(LQJULIIHOLJHU:HLGRUQCrataegus monogyna
Rot-DornCrataegus laevigata
Bibernell-RoseRosa pimpinellifolia
Wein-RoseRosa rubiginosa
Gemeiner FliederSyringa vulgaris
KornelkirscheCornus mas
Roter HartriegelCornus sanguinea
Wolliger SchneeballViburnum lantana
FelsenbirneAmelanchier lamarckii
WildroseRosa spec
EibeTaxus baccata
BuchsBuxus sempervirens
LigusterLiguster vulgare Atrovirens
KirschlorbeerPrunus laurocerasus
Pflanzliste III (Heckenpflanzen)
HainbucheCarpinus betulus
RotbucheFagus sylvatica
(LQJULIIHOLJHU:HLGRUQCrataegus monogyna
Rot-DornCrataegus laevigata
EibeTaxus baccata*
BuchsBuxus sempervirens*
LigusterLiguster vulgare Atrovirens*
KirschlorbeerPrunus laurocerasus*
,PPHUJUQ
Pflanzliste IV5DQNSIODQ]HQIU=lXQHXQG6LFKWVFKXW]HOHPHQWH
PfeifenwindeAristolochia macrophylla
Rote KlettertrompeteCampsis radicans
Anemonen-WaldrebeClematis montana
WaldrebeClematis vitalba
EfeuHedera helix*
*ROG*HLVFKOLQJHLonicera tellmanniana
Wilder WeinParthenocissus tricuspidata
Wilder WeinParthenocissus quinquefolia
WeinVitus vinifera
BlauregenWisteria sinensis
,PPHUJUQ
10.Farblisten
Farbliste 1
)UGLH*HVWDOWXQJGHU)DVVDGHQVROOWHHLQHUGHUIROJHQGHQ)DUEW|QHYHUZHQGHW
werden:
xVFKZDFKJHVlWWLJWHU7RQPLWPLQLPDOHU*UQQXDQFH]%7XQGUD
xPLQLPDOVWJHVlWWLJWHUZDUPHU*UDXWRQ]%-XUD
xJHULQJJHVlWWLJWHVJUQOLFKHV*HOE]%&XUU\
xSDVWHOOLJHVHWZDVU|WOLFKHV*HOE]%3DOD]]R
xPLQLPDOJHVlWWLJWHVU|WOLFKHV%HLJH]%3DOD]]R
Farbliste 2
)UGLH*HVWDOWXQJGHU+DXVWUHQGHU7HUUDVVHQDEWUHQQXQJHQVRZLHGHU
*DUWHQKWWHQVROOWHHLQHUGHUIROJHQGHQ)DUEW|QHYHUZHQGHWZHUGHQ
xNKOHV*UQLPXQWHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%0DODFKLW
xPLQLPDOU|WOLFKHV%ODXLPXQWHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%/DJR
x%ODXJUQLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%9HURQD
x0LWWOHUHV5RWEUDXQLPJHKREHQHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%0DJPD
xNeutrales Grau ohne Farbanteil (z.B. Granit 25)
Farbliste 3
)U&DUSRUWHLQEDXWHQVROOWHGLH)DUEOLVWHRGHUHLQHUGHUIROJHQGHQ)DUEW|QH
verwendet werden:
x0LQLPDOEOlXOLFKHV*UQLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%3HUX
x0LQLPDOVWJUQOLFKHV%ODXLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%%OX
x6WDUNEOlXOLFKHV*UQLPJHKREHQHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%3HUX
x%OlXOLFKHV5RWLPPLWWOHUHQ6lWWLJXQJVEHUHLFK]%5XELQ
Farbliste 4
)U)HQVWHUElQNH.DQWHQ6WLUQVHLWHYRQ9RUGlFKHUQ&DUSRUWV%DONRQH
%DONRQJHOlQGHUVROOWHHLQPLQLPDOVWJHVlWWLJWHUZDUPHU*UDXWRQYHUZHQGHW
werden.
Farbliste 5
)U6WW]HQ&DUSRUWVXQG6WDQGURKUHVROOWHHLQGXQNOHUHUPLQLPDOVWJHVlWWLJWHU
warmer Grauton verwendet werden.
=XU%HVWLPPXQJGHUJHQDXHQ)DUEW|QHNDQQGLH*HVWDOWXQJVILEHO6W%DUEDUD
Siedlung vom 11.01.2010 herangezogen werden, die beim Kulturamt, Abteilung
'HQNPDOVFKXW]XQG'HQNPDOSIOHJH%HVVXQJHU6WUDH%ORFN&
Darmstadt, eingesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUW
durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt
JHlQGHUWGXUFK*HVHW]YRP%*%O,6
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Hess. Bauordnung (HBO)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK
Gesetz vom 15.12.2009 (GVBl. I S. 716)
9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007
*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
JHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)
Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUW
durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. I S. 85)
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),
]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6
GRZ 0,3
GFZ 0,5
13.10.2010
2010/0449
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.10.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0449 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 07.10.2010 Beschlussvorschlag: 1. Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße – wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB gingen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans E 53 – Edisonstraße – die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 1) entschieden. 3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan E 53 – Edisonstraße – und der zugehörigen Begründung (Anlage 2), sowie den in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzungen a) über die Gestaltung baulicher Anlagen und b) zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des Bebauungsplans E 53 – Edisonstraße – mit seiner Begründung, für das Gebiet der St. Barbara Siedlung zwischen der Edisonstraße, der Schlangenschneise und dem an die St. Barbara Siedlung im Westen und Süden angrenzenden Wald, sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 2 ... Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahme TÖB zum Vorentwurf Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 Entwurf des Bebauungsplanes E 53 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2010/449 vom 07.10.2010: Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung des Charakters dieses exemplarischen kleinen Wohngebietes als Reminiszenz an die Nachkriegsjahrzehnte der deutsch-amerikanisc hen Freundschaft, aber auch zur Bewahrung der hohen Wohnqualität dieses Standortes. Der Bebauungsplan soll eine maßvolle, mit den Kriterien der Erhaltung übereinstimmende Verdicht ung ermöglichen. Da der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der St. Barbara Siedlung vom 08.12.2005 (Beschluss- Nr. 665) nicht ausreichte, um die künftige städtebauliche Entwicklung der Siedlung St. Barbara wirksam zu steuern, wurde ein erneuter, detaillierter begründeter Aufstellungsbeschluss am 03.09.2009 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst und am 10.09.2009 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nach Beschluss des Magistrats vom 05.05.2010 und dessen Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 10.05.2010 in der Zeit vom 11.05.2010 bis zum 11.06.2010 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.05.2010 über die Planung unterrichtet. Zu 1.: Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. • Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet werden. • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren E 53 erfüllt sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Zu 2.: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. Die zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans E 53 wurden zusammengefasst und gemäß Anlage 1 geprüft. Zu 3. und 4.: Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf des Bebauungsplans und die dazu gehörende Begründung (Anlage 2) erstellt. 4 ... Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, in der bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen wird, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet wird und wo entsprechende Planunterlagen, mit der Möglichkeit einer Äußerung dazu, eingesehen werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage beteiligt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt: • Entwurf des Bebauungsplans E 53 Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs E 53 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung • Akten z. H. des Berichterstatters Darmstadt, den 7.10.2010 VI/61.2 ha Nst. 2112
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Anlage 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 7.10.2010 Der Magistrat Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – für das Gebiet der St.-Barbara-Siedlung zwischen der Edisonstraße, der Schlangenschneise und dem in Westen und Süden angrenzenden Wald Übersichtsplan mit Geltungsbereich Bebauungsplan E 53 (ohne Maßstab) Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Inhalt 1. ..................................................................................................................4 Geltungsbereich 2. ..........................................................................................................4 Rahmenbedingungen 2.1 ......................................................................................................4 Rechtsgrundlagen 2.2 .............................................................................4 Planungsrechtliche Ausgangslage 2.2.1 ..............................................................................................4 Flächennutzungsplan 2.2.2 ..............................................................................................4 Schutzausweisungen 2.2.3 .......................................................4 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB 3. ..........................................................................................................5 Bestand und Analyse 3.1 ..........................................5 Nutzung der Gebäude und Ausnutzung der Grundstücke 3.2 ....................................................5 Baustruktur und städtebauliches Erscheinungsbild 3.3 ...............................................................................................6 Grundstücksfreiflächen 3.4 ...............................................................................................6 Eigentumsverhältnisse 4. ....................................................................................6 Planungsanlass und Planungsziele 5. ......................................................................................................6 Nutzung und Bebauung 5.1 .............................................................................6 Planungsrechtliche Festsetzungen 5.1.1 ......................................................................................6 Art der baulichen Nutzung 5.1.2 ....................................................................................7 Maß der baulichen Nutzung 5.1.3 ...................................................7 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 5.1.4 ......................................................................................8 Nebenanlagen, Terrassen 5.1.5 .....................................8 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 5.1.6 .............................................................................8 Erschließung, ruhender Verkehr 5.1.7 .................................................................9 Landschaftsplanerische Festsetzungen 5.1.8 .........................9 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 5.2 ...............................10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Örtliche Bauvorschrift) 5.2.1 .....................................................................................................10 Dachgestaltung 5.2.2 .............................................................................................11 Fassadengestaltung 5.2.3 .........................................................................................................12 Wintergärten 5.2.4 ..........................................................................12 Wertstoffbehälter, Abfallbehälter 5.2.5 ........................................................................................................13 Einfriedungen 5.2.6 ....................................................................................13 Gestaltung Vorgartenzone 5.3 .......................................................................................13 Festsetzungen nach HWG 5.4 .......................................................................................13 Nachrichtliche Übernahme 5.4.1 .......................................................................................................13 Kulturdenkmal 5.4.2 ......................................................................................13 Landschaftsschutzgebiet 5.5 ...................................................................................................................13 Hinweise 5.5.1 ...................................................................................................13 Bodendenkmäler 5.5.2 ..................................................................................................13 Wasserwirtschaft 5.5.3 .....................................................13 Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden 5.5.4 ........................................................................................14 Altstandorte / Altflächen 5.5.5 ................................................................14 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern 6. ............................................................................................14 Natur und Landschaftspflege 6.1 ..........................................................................14 Bestandserhebung und -bewertung 6.1.1 .............................................................................................................14 Naturraum 6.1.2 ...........................................................................14 Landschaftsbild / Erholungswert 6.1.3 ..................................................................................................14 Boden / Geologie 6.1.4 ....................................................................................................15 Wasserhaushalt 6.1.5 ...............................................................................................15 Klima / Lufthygiene 6.2 ............................................................................................16 Biotoptypen und Fauna 6.2.1 ..................................................................................16 Biotop- und Nutzungstypen 6.2.1.1 ........................................................16 Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet 6.2.1.2 .............................................................................................17 Biotop-Bewertung 6.2.2 ....................................................................................................................18 Fauna 2 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 6.3 ............................................................................................................19 Grünordnung 6.4 .............................................................................................................................20 Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter der §§ 1 (7) und 1a BauGB 6.4.1 .....................................................................................................20 Veränderungen 6.4.2 .......................................................................................................21 Auswirkungen 6.5 .................................................................................22 Artenschutzrechtliche Belange Anlage: Bestandsplan Biotop-/Nutzungstypen 3 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 1. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Eberstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, westlich der Heidelberger Landstraße angrenzend an die „Villenkolonie Eberstadt“ und in unmittelbarer Randlage zum Westwald der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Edisonstraße, der Schlangenschneise und dem im Westen und Süden angrenzenden Wald und hat eine Fläche von ca. 3,3 ha. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Rechtsgrundlagen Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der Fassung vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. I S. 233), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466), der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274) zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 15.12.2009 (GVBl. I S. 716) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. I S. 85) aufgestellt. 2.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 2.2.1 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im seit dem 01.04.2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus diesen Darstellungen (gem. § 8 (2) BauGB) entwickelt. 2.2.2 Schutzausweisungen Die St.-Barbara-Siedlung ist als Gesamtanlage nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Sie ist ein geschichtliches und siedlungsgeschichtliches Kulturdenkmal. 2.2.3 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Auf Grundlage des zum 01.01.2007 novellierten Baugesetzbuches kann für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet werden. Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Das Plangebiet umfasst ca. 32.972 m². Davon sind 29.584 m² Wohnbaugrundstücke (Nettobauland). Die Größe der Grundfläche für die Summe aller baulichen Anlagen auf den Baugrundstücken wird durch eine GRZ von 0,3 begrenzt. Somit ergibt sich nach § 19 Abs. 2 BauNVO als zulässige überbaubare Grundfläche eine Summe von 8.875 m². 4 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Die durch d en Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO liegt damit unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m², der für ein beschleunigtes Verfahren ohne Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB vorgegeben ist. Die Bebauungsplanänderung dient der maßvollen Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung und trägt dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener Weise gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig. Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten. Wesentliche Merkmale des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind: Es kann das Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) angewandt werden. Es kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden. Eingriffe nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen nicht ausgeglichen werden. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 3. Bestand und Analyse 3.1 Nutzung der Gebäude und Ausnutzung der Grundstücke Das Plangebiet wurde bis zum Jahr 2006 als Wohnsiedlung für Offiziere bzw. Generäle der amerikanischen Streitkräfte genutzt. Die Siedlung ist ein historisches Zeugnis der Besatzungszeit durch die US-Streitkräfte. Im Zusammenhang mit den weiteren von den amerikanischen Streitkräften genutzten Flächen in Darmstadt hatte die Siedlung die Funktion eines bevorzugten Wohngebiets für höhere Dienstränge. Die vorhandene bauliche Nutzung des Plangebiets ist aufgrund der lockeren Baustruktur und der Gebäudehöhe relativ gering. Die Nutzungsmaße nach BauNVO liegen bei Grundflächenzahlen von 0,11 bis maximal 0,24 und bei Geschoßflächenzahlen von 0,2 bis 0,43. 3.2 Baustruktur und städtebauliches Erscheinungsbild Die St.-Barbara-Siedlung wurde in den Nachkriegsjahren nach dem Vorbild amerikanischer Wohnsiedlungen angelegt. Die Bebauung entspricht einem Typenentwurf für Offizierssiedlungen der amerikanischen Streitkräfte, der sowohl in Hessen als auch in Bayern in den 50er Jahren errichtet wurde. Das Wohngebiet grenzt an die Edisonstraße an und wird durch 6 kammartige Anliegerwege erschlossen. Die Wohnsiedlung besteht aus 16 Doppelhäusern und vier Einzelhäusern. Sie wurde 1957 bezogen und ist bis zum Abzug der amerikanischen Streitkräfte kaum verändert worden. Die städtebauliche Anlage entspricht dem Originalzustand der Entstehungszeit. Die versetzte Anordnung der Hausreihen und eine wechselnde Höhenlage der Einzelbauten wirken einem monotonen Gesamtbild entgegen. Die Gebäude sind durchgehend zweigeschossig und mit flach geneigten Walmdächern versehen. An den Schmalseiten der Doppelhäuser sind große Carports aus Flachdachplatten und Rohrstützen angefügt. Die Einzelhäuser verfügen über angebaute Garagen und Zweiseitkamine in der Außenwand. Die Gebäude erhielten in den 80er Jahren eine Außen-Wärmedämmung und neue Fenster. Dadurch wurden die Fassadenoberflächen, die Fenstergliederung und andere Bauelemente verändert. Die Fassadengliederung und die Gebäudeform entsprechen unverändert der Entstehungszeit. 5 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Neben den Wohngebäuden befande n sich ehemals noch eine Wärmeverteilstation sowie eine Anlage zur Chlorierung des Trinkwassers auf dem Gelände, die inzwischen vollständig rückgebaut sind. 3.3 Grundstücksfreiflächen Die Wohnsiedlung entspricht insbesondere in dem Verhältnis der Wohngebäude zu den Freiflächen dem Grundmuster amerikanischer Siedlungsstrukturen. Die umfangreichen siedlungsinternen Freiflächen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung prägend sind, wurden in offener Gestaltung angelegt mit großflächigen, nicht durch Einfriedungen und Hecken eingegrenzten Vorgärten und einer großzügigen Bepflanzung mit teilweise sehr großen Bäumen auf den Freiflächen. Die Vorgärten sind ausnahmslos als Rasenflächen mit vereinzelten Bäumen oder Ziergehölzen gestaltet und allgemein zugänglich. Die rückwärtigen Gartenbereiche sind locker bis dicht mit Laub- oder Nadelbäumen sowie Ziergehölzen bepflanzt. 3.4 Eigentumsverhältnisse Nach Abzug der amerikanischen Streitkräfte hat die Bundesrepublik Deutschland ein Vergabeverfahren zum Verkauf der Wohnsiedlung durchgeführt und die Siedlung an einen privaten Eigentümer veräußert. 4. Planungsanlass und Planungsziele Die Nutzung des Plangebiets als Wohnsiedlung der amerikanischen Streitkräfte wurde 2006 aufgegeben. Die vorhandenen Gebäude können auf Grundlage besatzungsrechtlicher Regelungen bzw. des NATO-Truppenstatuts als genehmigte Wohngebäude für Wohnnutzungen durch Militärs angesehen werden. Eine Folgenutzung als militärische Wohnanlage erfolgte nicht. Im Zuge der Wiedernutzbarmachung dieser Fläche sind die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile Nutzung zu schaffen. Das Plangebiet ist derzeit Bestandteil der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung dieses städtebaulich wertvollen Siedlungsbereiches ist die Aufstellung des Bebauungsplanes inklusive örtlicher Bauvorschriften nach der Hessischen Bauordnung sowie der Satzungsinhalte auf Grundlage des Hessischen Wassergesetzes erforderlich. Die vorhandene Struktur der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage soll durch die Planung erhalten und weiterentwickelt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen einen dauerhaften Rahmen bestimmen, der sowohl die städtebaulichen und freiraumgestalterischen Qualitäten der Wohnsiedlung als auch die wertvollen baugestalterischen Besonderheiten der Gebäude würdigt und weiterentwickelt. 5. Nutzung und Bebauung 5.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 5.1.1 Art der baulichen Nutzung Reines Wohngebiet Das Plangebiet wird als reines Wohngebiet festgesetzt. Diese Festsetzung ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans heraus entwickelt und korrespondiert mit den Festsetzungen in angrenzenden Bebauungsplänen und mit der tatsächlich angrenzenden Nutzung. Die Erhaltung und die Weiterentwicklung des Charakters der St.-Barbara-Siedlung als reine Wohnsiedlung wird mit dieser Festsetzung planungsrechtlich gesichert. 6 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Ausschluss von kleinen Betrieben des Beherbergungsgew erbes und von Anlagen für sportliche Zwecke Um Störungen und Beeinträchtigungen der Wohnnutzung sowie der erhaltenswerten städtebaulichen Struktur zu verhindern, werden Gliederungen der Art der zulässigen Nutzung vorgenommen. Es werden solche ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen, die aufgrund ihrer Nutzungscharakteristik Konflikte erwarten lassen bzw. deren bauliche Ausprägungen mit der vorhandenen Siedlungsstruktur nicht vereinbar sind. Dies betrifft kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für sportliche Zwecke. 5.1.2 Maß der baulichen Nutzung Geschossfläche Das Maß der baulichen Nutzung wird vorrangig durch die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Für das gesamte Plangebiet wird einheitlich eine GFZ von 0,5 festgesetzt. Dieses Nutzungsmaß wurde aus der vorhandenen Bebauungsstruktur abgeleitet, bietet aber für die bereits bebauten Grundstücke ebenso wie für die neu bebaubaren Grundstücksflächen gleichermaßen angepasste Entwicklungs- bzw. Bebauungsmöglichkeiten. Diese Nutzungsmaße korrespondieren auch mit den vorhandenen bzw. zulässigen Nutzungsmaßen in den angrenzenden Baugebieten. Die höchstzulässigen Nutzungsmaße gemäß § 17 (1) BauNVO werden deutlich unterschritten. Grundfläche Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 wird gleichfalls einheitlich für das gesamte Plangebiet vorgenommen. Auch diese Festsetzung korrespondiert sowohl mit der vorhandenen baulichen Nutzung des Plangebiets als auch mit der Struktur angrenzender Baugebiete. Zahl der Vollgeschosse Um die angestrebte einheitliche Gestaltung des Plangebietes in Bezug auf die Gebäudekubatur zu gewährleisten, werden zwingende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen. Da das Plangebiet im Bestand mit zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut ist und diese städtebauliche Struktur mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft sowohl für die bereits bebauten Grundstücksflächen als auch für die neu bebaubaren Flächen gesichert werden soll, wird die Zahl der Vollgeschosse zwingend auf zwei Vollgeschosse festgesetzt. Ausnahmen davon gibt es im Baugebiet WR 3 sowie in den südlichen Teilen des Baugebiets WR 1, wo im Bestand eingeschossige Anbauten an die zweigeschossigen Wohngebäude vorhanden sind. Da diese Struktur erhalten werden soll, wird für diese Anbauten jeweils ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. Höhe der baulichen Anlagen / Traufhöhe / Firsthöhe Ergänzend zur Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse werden auch zwingende Festsetzungen zur Gebäudehöhe getroffen. Aufbauend auf die erhaltenswerte vorhandene Gebäudestruktur wird dies durch Festsetzungen zur Traufhöhe sowie zur Firsthöhe vorgenommen. Für die bereits bebauten Bereiche wird für die drei vorhandenen Gebäudetypen jeweils in Anlehnung an die Bestandshöhen eine zwingende Festsetzung für die Traufhöhe und die Firsthöhe getroffen. Um die zulässige absolute Gebäudehöhe eindeutig zu bestimmen, werden in allen Erschließungswegen Höhenpunkte mit ihrer spezifischen Höhe über NN festgesetzt und somit jeweils eine Höhenbezugsebene festgelegt. Für die neu bebaubaren Teilbereiche wird eine zwingende Festsetzung getroffen, die eine an den baulichen Bestand angepasste Bebauung ermöglicht. 5.1.3 Bauweise und überba ubare Grundstücksflächen Die Festlegung der Bauweise erfolgt für das gesamte Plangebiet durch die Festsetzung einer Bebauung mit Einzelhäusern. Durch diese Festsetzung wird die Erhaltung dieser Bauweise dauerhaft gesichert. Die optisch als Doppelhäuser wahrnehmbaren Gebäude (sogenannte 7 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Duplexhäuser) die im Bestand vorhanden sind, sind rechtlich gleichfalls Einzelhäuser mit zwei Wohneinheiten. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen bestimmt. Für die Baufelder entlang der nördlichen Erschließungsstraßen werden jeweils für die Straßenfronten sämtlicher Gebäude Baulinien festgesetzt, so dass die einheitliche Straßenansicht eindeutig fixiert ist, damit wird der besondere, offene Charakter der Siedlung gewahrt. Für die vorhandenen Duplexhäuser werden zudem auch die anderen Gebäudeseiten mit Baulinien festgesetzt, so dass der Erhalt dieser besonders prägenden Gebäude zwingend fixiert wird. Für die Baufelder entlang der südlichsten Erschließungsstraße werden insgesamt Baugrenzen festgesetzt. Da hier bereits im Bestand eine differenzierte Gebäudestruktur vorhanden ist, die durch die Garagen und Anbauten verschiedenen Vor- und Rücksprünge aufweist, ist es nicht erforderlich die Straßenansicht zwingend festzulegen. Zugleich wird durch die Festsetzung der Baugrenzen gesichert, dass eine Überschreitung der Fassadenfronten in einer störenden Art nicht erfolgt. Baugrenzen für erweiterte überbaubare Grundstücksflächen werden in dem Umfang und an den Stellen festgesetzt, an denen bei den Bestandsgebäuden der Anbau von Wintergärten zugelassen wird. An diesen Stellen ist die Errichtung von Wintergärten - nach Maßgabe der gestalterischen Festsetzung III. 1.3 - für die Nutzung der Gebäude zweckmäßig und zugleich unter Berücksichtigung der Gestaltung der Gebäude auch verträglich. Die Beseitigung nicht mehr benötigter Anlagen (z.B. des ehemaligen Heizhauses) und der Neuzuschnitt der Grundstücke ermöglichen eine ergänzende Neubebauung mit insgesamt sieben Wohngebäuden. Durch diese zusätzliche Bebauung erfolgt eine geringfügige Nachverdichtung. 5.1.4 Nebenanlagen, Terrassen Es werden Flächen für Nebenanlagen sowie Flächen für Terrassen festgesetzt. Die Errichtung solcher Anlagen ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder innerhalb der für diesen Zweck bestimmten Flächen zulässig. Mit dieser Festsetzung wird gewährleistet, dass Erweiterungen bzw. Ergänzungen der Gebäude möglich sind, ohne die harmonische Struktur der Gesamtanlage zu beeinträchtigen. 5.1.5 Höchstzulässige Zahl de r Wohnungen in Wohngebäuden Um die Nutzungsintensität der Wohngebäude auch in Bezug auf die zukünftig erforderlichen Stellplätze und anderen Anlagen mit dem städtebaulichen Gesamtkonzept in Einklang zu bringen, wird die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in den Wohngebäuden festgesetzt. 5.1.6 Erschließung, ruhender Verkehr Verkehrsflächen Die Edisonstraße ist derzeit als eine für den Fahrzeugverkehr geeignete Straße vorhanden, die allerdings als Privatstraße der Wohnsiedlung der Streitkräfte zugeordnet war. Diese Fläche wird im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll auch langfristig der öffentlichen Erschließung des Plangebietes durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr sowie der sonstigen Erschließung dienen. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages wird die Herstellung der Verkehrsflächen nach den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt gesichert und die Übertragung an sie geregelt. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, private Verkehrsfläche Die vorhandenen Stichstraßen bzw. Wohnwege werden als private Verkehrsflächen festgesetzt. Diese Festsetzung gewährleistet den Erhalt des siedlungsstrukturell bedeutsamen Charakters der Wohnwege. Die Erschließung der Baugrundstücke ist durch eingetragene Baulasten öffentlich rechtlich gesichert. 8 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Einfahrtsbereiche Um die vorh andene Erschließung der Grundstücke über die Wohnwege dauerhaft zu erhalten und die direkte Zufahrt von der Edisonstraße auf Baugrundstücke auszuschließen, werden jeweils für die mit Geh- und Fahrrechten zu belastenden Wohnwege Festsetzungen als Einfahrtsbereiche getroffen. Diese Festsetzung schließt gleichzeitig aus, dass an anderer Stelle Zufahrten direkt von der Edisonstraße aus erfolgen. Stellplätze, Garagen, Carports Stellplätze und Garagen sind ausschließlich auf den für diese Nutzung festgesetzten Flächen zulässig. Die Festsetzung der Flächen für Stellplätze und Garagen korrespondiert mit der Festsetzung zur Beschränkung der zulässigen Anzahl der Wohnungen. 5.1.7 Landschaftsplanerische Festsetzungen Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Hecken Bäume und Hecken die als wertvoll bzw. als entwicklungsfähig eingestuft werden oder die als Ersatzpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt angepflanzt wurden, werden als zu erhaltende Bäume bzw. Hecken festgesetzt. Hiermit werden Ziele des grünordnerischen Leitbilds des Erhalts des offenen Wohnquartiers mit parkartigem Baumbestand umgesetzt. Befestigte Flächen auf Baugrundstücken Um die Versiegelung der Grundstücksfreiflächen zu begrenzen und somit den Abfluss von Niederschlagswasser zu mindern, wird festgesetzt, dass Wege und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen sind. Zugleich wird festgesetzt, dass die Breite von Zufahrten nicht über das notwendige Maß von 3,0 m hinausgehen darf. Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen Die Festsetzung zur Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen bestimmt Anforderungen für die Pflege und den Erhalt der Anpflanzungen sowie zu der Qualität von Ersatzpflanzungen im Falle des Abgangs der festgesetzten Bäume, Sträucher und Hecken. 5.1.8 Vorkehrungen zum Schutz vor schä dlichen Umwelteinwirkungen Schallschutzmaßnahmen Das Plangebiet wird durch unterschiedliche Quellen mit Verkehrslärm belastet. Die wichtigste Lärmquelle stellt der Straßenverkehr der Autobahn A 5 und der Karlsruher Straße dar. Zudem ist noch der Schienenverkehr der Trasse Darmstadt-Heidelberg zu berücksichtigen. Bei der summarischen Betrachtung dieser Lärmquellen sind Beurteilungspegel tags zwischen 54 und 57dB(A) und nachts zwischen 50 und 53 dB(A) festzustellen. Damit werden die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von tags 50 dB(A) und nachts 40 dB(A) für reine Wohngebiete um 7 bis zu 13 dB(A) überschritten. Von diesen Orientierungswertern kann allerdings insbesondere in vorbelasteten Bereichen mit bestehenden Verkehrswegen abgewichen werden. Zunächst ist festzustellen, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz- verordnung) für Dorf und Mischgebiete von tags 64 und nachts 54 dB(A) eingehalten werden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich gewahrt sind. Alternativen zur geplanten Nutzung Wohnen sind nicht vertretbar: Zum einen steht die Gesamtanlage unter Denkmalschutz und soll durch die Planung erhalten werden. Die Nutzung Wohnen ist dafür unverzichtbar. Die wenigen Neubauten ergänzen die Struktur der Siedlung. Zum anderen besteht in Darmstadt erheblicher Wohnraumbedarf, für den Flächen im Außenbereich nicht mehr verfügbar sind. Eine Entwicklung von Wohnbauflächen ist daher nur noch im Innenbereich möglich, der in aller Regel durch 9 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Immissionen vorbelastet ist. Ein Ver zicht auf die im Innenbereich verfügbaren Flächen ist nicht vertretbar. In der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wurden verschiedene Maßnahmen des Schallschutzes geprüft. Maßnahmen an den Schallquellen „Straße und Schiene“ wie z. B. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Einsatz von „Flüsterasphalt“ bzw. Lärmschutzwände an den Lärmquellen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan zu realisieren. Festsetzungen zum Einhalten von Mindestabständen als Trennung der Nutzungen im Sinne des § 50 BImSchG sind aufgrund der geringen Ausdehnung des Plangebiets nicht möglich und auch die Festsetzung einer Nutzungsgliederung im Plangebiet würde den städtebaulichen Zielen nicht gerecht, da hier ausschließlich eine Wohnnutzung realisiert werden soll. Aktive Lärmschutzanlagen an der Plangebietsgrenze könnten nur dann wirksam werden, wenn sie der Firsthöhe der Gebäude entsprächen, was weder stadtbildverträglich noch wirtschaftlich vertretbar ist. Da Maßnahmen des aktiven Schallschutzes in Abwägung der Gegebenheiten nicht möglich sind, verbleiben nur Maßnahmen des passiven Schallschutzes um für den notwendigen Schutz der Aufenthaltsräume zu sorgen. Es wird festgestellt, dass Außenbauteile, die die Anforderungen der aktuellen EnEV einhalten, zugleich auch einen hinreichenden Schallschutz für den im Plangebiet vorhandenen Lärmpegel gewährleisten. Bei Neubauten oder im Zuge relevanter Fassadenumbauten bzw. Nutzungsänderungen ist es auch ohne Festsetzung im Bebauungsplan bauordnungsrechtlich erforderlich, nur Außenbauteile zu verwenden, die der EnEV entsprechen. Darüber hinaus wird vorsorglich zum einen festgesetzt, dass die Anforderungen der DIN 4109 einzuhalten sind. Zum anderen wird festgesetzt, dass für Schlaf- und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen vorzunehmen ist. Von der Anlage solcher Lüftungseinrichtungen kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn durch die Gebäudeabschirmung oder andere Lärmschutzmaßnahmen sicher gestellt wird, dass geringere Außenlärmeinwirkungen auftreten und somit der Auslösewert der VDI 2719 (6) von nachts 50 dB(A) nicht überschritten wird. Da aktiver Schallschutz wie oben dargelegt ausscheidet, sind Maßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche nicht möglich. Die gegebenen Überschreitungen der Richtwerte der DIN 18005 um maximal 7 dB(A) tagsüber werden in Abwägung aller Umstände für vertretbar gehalten, zumal die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) für „Reine und allgemeine Wohngebiete“ von 59 dB(A) am Tag unterschritten werden. Nachts erfolgt in der Regel keine Nutzung der Außenwohnbereiche, so dass auch unter diesem Aspekt ein Verzicht auf Maßnahmen zum Schutz der Außenbereiche vertretbar erscheint. 5.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Örtliche Bauvorschrift) Der vorstehend beschriebene besondere siedlungsstrukturelle Charakter der Wohnsiedlung soll durch diesen Bebauungsplan erhalten und weiterentwickelt werden. Es ist hierfür erforderlich, neben den planungsrechtlichen Festsetzungen auch bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die notwendige Anforderungen an die zukünftige Gestaltung der Gebäude festlegt. 5.2.1 Dachgestaltung Dachneigung Für die Baugebiete WR 1 und WR 3, die die vorhandenen, denkmalgeschützten Wohngebäude der St.-Barbara-Siedlung umfassen, wird der Erhalt der baulichen und städtebaulichen Struktur angestrebt. Dies betrifft vor allem das Erscheinungsbild der 10 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – vorhandenen Baukörper. Da die Dachneigung eine herausge hobene Bedeutung für das Erscheinungsbild besitzt, wird ein flach geneigtes symmetrisches Walmdach mit einem Neigungswinkel von 25 Grad analog den Bestandsdächern festgesetzt. Im Zusammenhang mit den planungsrechtlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe wird somit eine eindeutige Festlegung des Gebäudekörpers vorgenommen. Das Baugebiet WR 2 umfasst die Flächen für die eine Neubebauung ermöglicht werden soll. Diese Gebäude sollen sich in die städtebauliche Struktur einfügen aber zugleich auch als eigenständige Neubauten ablesbar sein. Um dies zu sichern, wird festgesetzt, dass symmetrische Walmdächer mit einer zwingenden Dachneigung von 18 Grad zu errichten sind. Zusammen mit den planungsrechtlichen Festsetzungen zur Gebäudehöhe erlaubt dies auch eine eindeutige Festlegung des Gebäudekörpers. Da die vorhandene Siedlungsstruktur gerade auch durch das Zusammenwirken der zurückhaltenden Wohngebäude mit den leichten und offenen Carports bestimmt wird, wird auch für die Carports sowie die zusätzlich zulässigen Nebenanlagen ein Flachdach von maximal 3 Grad analog des Bestands festgesetzt. Dachmaterial Neben der Dachneigung sind die Art sowie die Farbgestaltung der Dacheindeckung von großer Bedeutung für die äußere Gestalt der Gebäude. Durch die Festlegung auf Dachziegel und Dachsteine in dem Bestand angepassten, nicht glänzenden dunkelbraunen Farbtönen wird auch hier ein harmonisches Erscheinungsbild gesichert. Dacheinschnitte, Dachaufbauten und Dachfenster Um die zurückhaltende und klare Erscheinung der Gebäude und damit den städtebaulichen Gesamteindruck der Siedlung zu wahren, wird die Errichtung von Dacheinschnitten und Dachgauben ausgeschlossen. Die Errichtung von Dachflächenfenstern wird für die Bestandsgebäude ausgeschlossen, um die einheitliche städtebauliche Anmutung zu wahren. Bei Neubauten ist ein solcher Ausschluss nicht erforderlich. Stattdessen wird bestimmt in welcher Größe und Lage Dachflächenfenster für den Gesamteindruck verträglich sind. Der Erhalt des schützenswerten städtebaulichen Gesamteindrucks macht auch die Einschränkung der Zulässigkeit von Anlagen zur Solarenergiegewinnung auf den Dachflächen erforderlich. Dachüberstand Gemeinsam mit der Dachneigung und der Dachfarbe ist auch die Gestaltung des Dachüberstands von Bedeutung für das äußere Erscheinungsbild, so dass auch hierzu Festlegungen in Anlehnung an den Bestand getroffen werden. 5.2.2 Fassadengestaltung Fassadenfarben Neben der Dachgestaltung kommt der Fassadengestaltung entscheidende Bedeutung für das Erscheinungsbild der Siedlung zu. Aus diesem Grund ist es erforderlich, durch ein differenziertes Farbkonzept die zukünftige Farbgebung der Fassaden zu bestimmen. Auf Grundlage des Befundes der Bestandsbebauung wurden fünf helle Farbtöne festgelegt, die als Wandfarben für die Fassaden zugelassen werden. Im Zusammenhang mit den Wandfarben werden „Begleitfarben“ festgelegt, die jeweils allein oder in einer festgelegten Kombination von zwei Tönen für den Anstrich der übrigen gestaltprägenden Bauteile eines Gebäudes zur Anwendung kommen können. Die entsprechenden Farbtöne sowie die jeweiligen Hellbezugswerte werden festgesetzt. Zur weiteren Klarstellung werden Listen von Farbtönen mit einer konkreten Beschreibung in Bezug auf für die Sättigung der verschiedenen Töne sowie die jeweils enthaltenen Farbbestandteile als Hinweis aufgenommen. Es wird 11 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – darauf hinge wiesen, dass zur weitergehenden Bestimmung der Farbtöne die Gestaltfibel St.- Barbara vom 11.01.2010 herangezogen werden kann, die beim Kulturamt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden kann. Fassadengestalt, Fenster, Türen Um die langfristige Entwicklungsfähigkeit der Bestandsgebäude zu gewährleisten, wird eine Umgestaltung der Fassaden dann zugelassen, wenn die gegebenen Gebäudeproportionen und –gliederungen erhalten werden sowie die vorhandenen Fassadenmaterialien erhalten bzw. wieder aufgenommen werden. Dies dient dem Schutz der erhaltenswerten Gesamtanlage. Da neben dem Erhalt der vorhandenen gestalterischen Qualität der Siedlung gerade auch die Wiederherstellung der gestalterischen Besonderheiten zur Bauzeit angestrebt wird, wird festgelegt, bei einem Austausch von Fenstern bei den Bestandsgebäuden die historischen Fensterteilungen wieder herzustellen. Da im Zusammenhang mit den Fenstern auch außenliegende Jalousien etc. Bedeutung für das äußere Erscheinungsbild haben, wird für die Bestandsgebäude festgelegt, dass Klappläden unzulässig und Außenjalousien und Rollläden nur in einer begrenzten Größe und Form zulässig sind. Diese Einschränkung stellt sicher, dass das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Form der Haustüren ist ein wichtiger Faktor des äußeren Erscheinungsbilds. Um auch hier die gestalterischen Qualitäten der St.-Barbara-Siedlung zur Bauzeit zu erreichen, wird festgelegt, dass bei einem Austausch von Türen bei den Bestandsgebäuden die Türen nach den festgelegten Mustern einzubauen sind. Eine Umgestaltung bzw. Umnutzung der vorhandenen geschlossenen Garagen ist nur dann zulässig, wenn die Garagentore in ihrer gestalterischen Wirkung erhalten oder durch Fenster in der gleichen Größe und einer der Fassadenstruktur angepassten Teilung ersetzt werden. Balkone Die Balkone der Bestandsgebäude sind ausschließlich an den rückwärtigen Gebäudefassaden angeordnet. Um die rückwärtigen Fassaden im Sinne der Gesamterscheinung der Gebäude möglichst leicht wirken zu lassen, sind Balkongeländerverkleidungen nur in transparentem oder farblich angepasstem Material zulässig. Balkontrennwände der Bestandsgebäude sollen gleichfalls die Leichtigkeit der Balkone aufnehmen und sind in angepasster Form, Farbe und Materialität herzustellen. Terrassentrennwände Terrassentrennwände sind nur in einer Größe und Farbgestaltung zulässig, die sich der Freiflächengestaltung und der Farbgestaltung der Gebäude anpasst. 5.2.3 Wintergärten Innerhalb der planungsrechtlich als erweiterte überbaubare Grundstücksflächen festgesetzten Bereiche ist die Errichtung von Wintergärten zulässig. Diese Wintergärten werden in ihrer Größe sowie der Materialwahl festgelegt, so dass sichergestellt wird, dass durch die Errichtung dieser Bauteile keine Störung der räumlichen und gestalterischen Qualität der Siedlung erfolgt. 5.2.4 Wertstoffbehälter, Abfallbehälter Es wird eine Festsetzung zur gestalterischen Form der Standflächen für Wertstoff- und Abfallbehälter getroffen. Hiermit wird gewährleistet, dass eine gestalterisch eingepasste Form für die Unterbringung dieser notwendigen Standflächen gewählt wird. 12 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 5.2.5 Einfriedungen Zur Wahrung des offenen Charakters der Wohnsiedlung wird festgesetzt, dass Einfriedungen nur in bestimmter Form, Größe und in bestimmter Lage angelegt werden können. Durch die Festsetzung wird gewährleistet dass das Bedürfnis nach Sichtschutz bzw. nach Abschirmung der Privatsphäre in einer Weise umgesetzt werden kann, die dem gestalterischen Zusammenhang der Siedlung Rechnung trägt. 5.2.6 Gestaltung Vorgartenzone Das Erscheinungsbild der Siedlung wird in hohem Maße durch die Struktur der Freiflächen bestimmt. Der Vorgartenzone kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der vorhandene offene Charakter soll erhalten werden. Demzufolge wird die Errichtung von Einfriedungen und Nebenanlagen in den festgesetzten Vorgartenbereichen ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit der offenen Gestaltung der Vorgartenzone ist auch die geometrische Struktur der Hauszugänge wichtig und sollte erhalten werden. 5.3 Festsetzungen nach HWG Auf Grundlage der Regelungen des Hessischen Wassergesetzes ist es erforderlich, eine Festsetzung zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers durch die Anlage von Zisternen zu treffen. 5.4 Nachrichtliche Übernahme 5.4.1 Kulturdenkmal Der rechtliche Status der Siedlung als Gesamtanlage, die ein Kulturdenkmal gemäß des § 2 (2) Hessisches Denkmalschutzgesetz ist, wird nachrichtlich übernommen. 5.4.2 Landschaftsschutzgebiet An das Plangebiet grenzt nördlich, westlich und südlich ein Landschaftsschutzgebiet Zone II an. 5.5 Hinweise 5.5.1 Bodendenkmäler Es wird ein Hinweis auf die Anforderungen des hessischen Denkmalschutzgesetzes bezüglich des Umgangs mit Bodendenkmälern bzw. des Erfordernis der Unterrichtung vor Beginn von Erdbauarbeiten gegeben. 5.5.2 Wasserwirtschaft Es wird auf den Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried und mögliche Veränderungen des Grundwasserstandes aufgrund entsprechender Maßnahmen hingewiesen. 5.5.3 Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden Da das Plangebiet unmittelbar an Waldflächen im Sinne des Hessischen Waldgesetzes angrenzt, ist es erforderlich, bei der Planung von Gebäuden mögliche Gefährdungen durch Baumsturz zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan weist darauf hin, dass bei allen Neubau- und Umbaumaßnahmen mit einem Abstand von weniger als 25 m von dem Waldrand, die Statik der Gebäude ausreichend Schutz gegen Baumsturz bieten muss. 13 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 5.5.4 Altstandorte / Altflächen Innerhalb des Plangebiets sind zwei Altstandorte (Edisonstraße 41-51: Heizkraftwerk, Edisonstraße 1-7: Trinkwasseraufbereitung mit Chlorgas) bestimmt worden, die aufgrund ihrer Vornutzung als Chlorierungsstation bzw. als Heizkraftwerk in die Altflächendatei des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie aufgenommen wurden. Diese Anlagen wurden zwischenzeitlich vollständig rückgebaut und der Anfangsverdacht wurde nicht bestätigt, so dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung von Bauarbeiten die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf sensorische Auffälligkeiten zu achten ist. Sofern Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt werden, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (Bodenschutz), zu informieren. 5.5.5 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Der Bebauungsplan weist darauf hin, dass die vorhandenen Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erhalten und zu pflegen sind. 6. Natur und Landschaftspflege 6.1 Bestandserhebung und -bewertung 6.1.1 Naturraum Die Siedlung liegt naturräumlich im „Nördlichen Oberrheintiefland“ (22), genauer in der „Hessischen Rheinebene“ (225) bzw. in dessen Untereinheit „Pfungstadt-Griesheimer Sand“. Als Bestandteil des „Hessischen Rieds“ ist die sandige Niederterrasse im Planungsbereich geprägt durch trockene Flugsand- und Dünengebiete. Vorherrschend sind heute in diesem Raum Kiefernwälder und die anthropogen bedingten Spargelanbauflächen (Klausing, O., 1988: 11/12). 6.1.2 Landschaftsbild / Erholungswert Das Plangebiet wird ausschließlich von Wohnbebauung geprägt. Die Häuser sind zweigeschossig und mit einem flach geneigten Walmdach ausgebildet. Die Firstrichtung ist Nord-Süd-exponiert. Entlang der Erschließungsstraßen (Wohnwege) sind parallel je zwei Doppelhäuser angeordnet, die mit einem 3,0 m breiten Vorgarten und einem rückwärtigen Garten ausgestattet sind. Die Vorgärten sind durch axiale Hauszugänge gleichmäßig unterteilt. Die Vegetationsflächen sind als Rasenflächen gestaltet und mit großzügigem, locker verteiltem Baumbestand aus Laub- und Nadelbäumen bestückt. Die Siedlung grenzt unmittelbar an den Westwald, welcher von Anwohnern und Spaziergängern des Stadtteils zu Erholungszwecken gerne genutzt wird. Mit der Waldkulisse, der parkartigen Bepflanzung und der homogenen zweigeschossigen Siedlungsstruktur ergibt sich ein Charakter eines großzügig angelegten und gut proportionierten Wohnquartiers. Aufgrund der Vornutzung als bewachte und eingefriedete US-amerikanische Siedlung war bislang das Betreten für die Zivilbevölkerung des Quartiers nicht möglich. Künftig wird die St. Barbara-Siedlung wieder in eine zivile Nutzung überführt. Das Quartier wird wieder eine städtebauliche Offenheit und Durchlässigkeit aufweisen. 6.1.3 Boden / Geologie Da das Planungsgebiet St. Babara im Siedlungsgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt und die Böden dementsprechend stark verändert sind, ist die Fläche in der Bodenkarte der 14 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – nördlichen Oberrheinebene (Hessisches Landesamt für Bodenforschung, 1990) bodenkundlich nicht beschrieben. Der vorherrschende Bodentyp im unbebauten Umfeld (kartiert an der unmittelbar westlich anschließenden Fläche) ist „Braunerde mit Bändern“ (24), dessen Ausgangsmaterial Decksedimente sind, die sich über Flugsand abgelagert haben. Das Relief ist geprägt durch die überall im Naturraum anzutreffenden Flugsanddünen. Der Bodentyp „Braunerde mit Bändern“ ist charakteristischer Bestandteil der „Flugsandgebiete mit Dünen“ im Bereich der Pleistozänen Terrassenflächen. Die Bodenarten sind „schwach schluffiger Sand bis lehmiger Sand“, der Sand dominiert folglich („Sand, mit Bändern aus schwach lehmigem Sand bis tonigem Sand“). Die Schichtmächtigkeit beträgt zwischen 3-10 dm. Die Bodenbeschaffenheit führt, bedingt durch den hohen Sandanteil, zu großer Wasserdurchlässigkeit. Der Grundwasserstand liegt generell bei mehr als 2 m unter der Geländeoberfläche (GOF). Dementsprechend bestehen im Bereich solcher Böden eine Dürreempfindlichkeit und die Gefahr des Bodenabtrages durch den Wind (Winderosion). Außerhalb von Siedlungen sind die vorherrschenden Sandböden entweder als Standort für Wald oder für Sonderkulturen und für den Spargelanbau (Hessisches Landesamt für Bodenforschung, 1990) geeignet. Die natürliche Fruchtbarkeit (Ertragsfunktion) wird als „gering“ bewertet (Held & Fleischmann, 2004:25). 6.1.4 Wasserhaushalt Die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (pleistozäne Sande) im Geltungsbereich wird in der Standortkarte von Hessen (1986) als mäßig bis mittel eingestuft. Die Verschmutzungsempfindlichkeit (Stufe C1) des Grundwassers ist auf Grund der Wasserdurchlässigkeit des Bodens groß. 6.1.5 Klima / Lufthygiene Hessen gehört insgesamt zu den mittleren Breiten mit einem warmgemäßigten Klima. Die dominierende Windrichtung im Planungsraum ist Westen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 2,4 m/s (1981-1990; DWD & HLUG, 2009) bzw. nach Held & Fleischmann (2004) für Darmstadt bei 3,3 m/s. Windarme Wetterlagen sind in Darmstadt selten, was für die lufthygienische Situation von Bedeutung ist (Held & Fleischmann, 2004:10). Für das Planungsgebiet beträgt die mittlere Tagesmitteltemperatur im Zeitraum 1901 bis 2000 etwa 9°C. Der Vergleich dieses Wertes mit der mittleren Tagesmitteltemperatur der Jahre 1991 bis 2000 (10 °C) belegt einen Anstieg um etwa ein Grad in dem Gebiet (DWD & HLUG, 2009). Prägend für die Rheinebene sind milde Winter und warme Sommer. Während der Vegetationsperiode von Mai bis Juli ist die Durchschnittstemperatur über 16 °C (Held & Fleischmann, 2004:10). Mittlere Tagesmitteltemperatur 1901-2000 in °C Mittlere Tagesmitteltemperatur 1971-2000 in °C Winter 1,5 2,5 Sommer 17,5 18,5 Jahr 9 10 Quelle: Bearbeitet nach: DWD & HLUG, 2009. Bioklimatisch ist im Geltungsbereich und seiner Umgebung jährlich an etwa 29 Tagen eine Wärmebelastung gegeben (DWD & HLUG, 2009). Damit ist der Raum Darmstadt als eine bioklimatische Belastungszone anzusehen (Held & Fleischmann, 2004:11). Die mittlere Niederschlagshöhe für den Zeitraum 1901 bis 2000 liegt im Planungsgebiet bei ca. 750 mm (701 – 800 mm). Die Wasserbilanz ist mit 150 mm positiv (101 – 200 mm) (DWD & HLUG, 2009). 15 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 6.2 Biotoptypen und Fauna 6.2.1 Biotop- und Nutzungstypen Die Kartierungen der Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet wurden im September 2009 durch die Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU) (siehe Anlagen) durchgeführt. 6.2.1.1 Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet Die im Plangebiet vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen sind im Folgenden kurz beschrieben und charakterisiert: Private Gärten - Hausgärten Die Hausgärten weisen insgesamt eine sehr homogene Gestaltungs- und Nutzungsstruktur auf. Die Freiflächen sind in durchmischter Anordnung von Laub- und Nadelbäumen bepflanzt, die nach dem Studium historischer Fotos vermutlich großteils zeitgleich mit der Errichtung der Siedlung gepflanzt wurden. Ansonsten sind die Gartenflächen mit Ausnahme der befestigten Zuwegungen, Terrassen und kleinerer Gehölze überwiegend als artenarme Scherrasen (vorherrschender flächiger Vegetationstyp) gestaltet. Die Rasenflächen wurden überwiegend extensiv gepflegt, an vielen Stellen sind sie schütter, vereinzelt sind randlich Sedum-Arten und einzelne auf Sand wachsende Wildkräuter wie z. B. Gewöhnlicher Reiherschnabel (Erodium cicutarium) und Acker-Hornkraut (Cerastium arvense) eingestreut. Es gibt wenig angelegte Beete oder Staudenbeete. Auf den verbleibenden, nicht mehr gepflegten Beeten, sind einzelne häufige Ruderal-Arten und Acker-Wildkräuter zu finden: Rauhhaariger Fuchsschwanz (Amaranthus retoflexus), Schöllkraut (Chelidonium majus), Weißer Gänsefuß (Chendopodium album), Blut-Fingerhirse (Digitaria sanguinalis), Stinkrauke o. Rucola (Diplotaxis tenuifolia), Behaartes Franzosenkraut (Galinsoga quadriradiata), Dürrwurz (Inula conyzae), Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum) und Einjähriges Bingelkraut (Mercurialis annua). Versiegelte Flächen Verkehrsflächen (Beton) Die Edisonstraße ist als Betondecke befestigt. Der Spielplatz, Basketballplatz und ein Pavillon sind ebenfalls versiegelt. Dachflächen Bei den Dachflächen des Plangebietes handelt es sich ausschließlich um Walmdachtypen, deren Regenwasser zur Versickerung zum Westwald gebracht wird. Pflasterflächen Die kammartigen Erschließungsstraßen sowie die Fußwege sind vollständig mit Betonpflaster befestigt. Das Oberflächenwasser wird in Sammler geleitet und ebenfalls im angrenzenden Westwald zur Versickerung gebracht. Baumbestand Der Baumbestand wurde im September 2009 von der Planungsgruppe Natur & Umwelt kartiert. Der überwiegende Teil der Bäume wurde durch die US-Verwaltung mit Aluminiumplaketten versehen; auf Grundlage dieser Nummerierung wurde durch PGNU eine Liste sämtlicher Bäume erarbeitet, die hinsichtlich ihrer Vitalität einer skalierten Bewertung unterzogen wurden (siehe Anlage). Es ist davon auszugehen, dass für die Errichtung der St. Barbara-Siedlung ein Anteil des heute westlich angrenzenden Kiefernwaldes gerodet wurde. Nach der Errichtung der Offiziershäuser Ende der 50er Jahre wurden seinerzeit zahlreiche Bäume in lockerer und 16 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – gemischter Verteilung in sbesondere an den Flanken der Wohnhäuser sowie im Bereich der rückwärtigen Gartenpartien gepflanzt. Es wurden insbesondere Birken, Robinien und Fichten gepflanzt, also allesamt schnellwüchsige und robuste Baumarten. Diese Bäume haben heute zum Teil beachtliche Höhen (bis zu 20 m) und Kronendurchmesser (bis zu 15 m) erreicht. Standort- und altersbedingt sind Teile dieser Bestände zum heutigen Zeitpunkt nur noch bedingt vital bzw. entwicklungsfähig. Auffallend sind Baumkrankheiten, wie Befall von Borkenkäfer und Baumpilzen in den Fichten und ein sehr dichter Baumbestand. Dies hat zur Folge, dass sich die Bäume gegenseitig im habitusgerechten Wuchs behindern, hier ist eine Auslichtung erforderlich. Einzelbäume, heimisch und standortgerecht Der heimische Laubbaumbestand wird zum überwiegenden Anteil aus Sandbirke (Betula pendula), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Feld-Ahorn (Acer campestre), Stieleiche (Quercus robur), Rotbuche (Fagus sylvatica), und Winterlinde (Tilia cordata) gebildet. Vereinzelt sind die Obstbäume Apfel (Malus domestica) und Süßkirsche (Prunus avium) zu finden. In der jüngeren Vergangenheit wurden durch die Wissenschaftstadt Darmstadt vereinzelte Laubbäume (insbesondere die o. g. Linde, Birke, Feldahorn, Rotbuche) in den Vorgärten sowie in den rückwärtigen privaten Gartenflächen nachgepflanzt; der Stammumfang dieser Bäume ist mit 30 cm noch relativ gering. Einzelbäume, nicht heimisch oder standortfremd Den Hauptanteil der nicht heimischen oder standortfremden Bäume bilden Robinie (Robinia pseudoacacia) und die Rotfichte (Picea abies). An Nadelbäumen überwiegt die Fichte, es sind jedoch auch Kiefern, Lärche (Larix decidua), Eibe (Taxus baccata) anzutreffen. Vereinzelt finden sich Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Roteiche (Quercus rubra), Silberahorn (Acer saccharinum) Schwarzkiefer (Pinus nigra) sowie Baumexoten wie je ein Exemplar von Riesenmammutbaum (Sequoiadendron) und Sumpfzypresse (Taxodium distichum). Der Götterbaum (Ailanthus altissima), ein neophytisches Gehölz, ist an einem Grundstück aufgelaufen und verbreitet sich hier. 6.2.1.2 Biotop-Bewertung Die Biotoptypen des Plangebiets werden im Folgenden aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes als Lebensraum für Flora und Fauna sowie hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bewertet. Den Biotoptypen wurden 5 Bedeutungsstufen (hoch, mittel, gering, nachrangig bzw. sehr gering) zugeordnet. Biotoptypen der Bedeutungsstufe „sehr hoch“ kommen im Plangebiet nicht vor. Bedeutungs- einstufung Begründung hoch Der Baumbestand ist insgesamt von hoher Bedeutung für den Gartenstadtcharakter mit überdurchschnittlichem Anteil von hochstämmigen und großkronigen Bäumen. Zudem sind die zahlreichen heimischen, standortgerechten Einzelbäume (Stammumfang > 60 cm) im Plangebiet aufgrund ihrer Funktion als Nahrungs- und Lebensraumbiotop für die Tierwelt als auch für das Landschaftsbild („Gartenstadt“ s. o.) von Bedeutung. mittel In diese Bedeutungsstufe sind Biotoptypen einzuordnen, die zwar weit verbreitet, im Wesentlichen ohne Vorkommen gefährdeter Arten und zumindest mittelfristig leicht wieder herstellbar sind, aber wichtige Funktionen als Rückzugsgebiete oder als eigenständige Lebensräume städtischer Gebiete ausüben. Hierzu zählen die strukturarmen Hausgärten und die Gehölzpflanzungen mit standortfremden Pflanzen. Die nicht einheimischen und nicht standortgerechten Einzelbäume 17 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – (Stammumf ang > 60 cm) werden ebenfalls als von nur mittlerer Bedeutung eingestuft. Mittel - gering Die Rasenflächen in den privaten Freianlagen sind aufgrund ihrer geringen Artenzahl und ihrer starken anthropogenen Überformung und der eingeschränkten Lebensraumfunktion von nur geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. nachrangig Unbegrünte Dachflächen, asphaltierte oder gepflasterte Wege und Straßen haben aufgrund ihrer extremen Artenarmut nur eine nachrangige Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt. Flächenanteile der Biotop- und Nutzungstypen: Tabelle 1: Bestand Biotoptyp Fläche ( in m²) Hausgarten, strukturarm (Rasenflächen mit geringfügigem Anteil an Ziergehölzen) 18.602 Pflasterflächen (Garagenzufahrten, Nebenwege, Spielplatz, Terrassenflächen, Gehwege) 4.460 Dachflächen (incl. Carports/Heizhaus), nicht begrünt mit Anschluss an den Kanal 4.425 völlig versiegelte Flächen (Edisonstraße mit Stichstraßen) 5.485 Gesamt 32.972 Laubbaum 132 Stück Nadelbaum 34 Stück Gesamtbaumbestand 166 Stück Tabelle 2: Planung Biotoptyp Fläche ( in m²) Hausgarten, strukturreich (Rasenflächen mit Heckenstrukturen) 16.439 Hecken 271 Retentionsmulde begrünt 843 Pflasterflächen (Garagenzufahrten, Nebenwege, Gehwege, Terrassenflächen) 4.906 Dachflächen (incl. Carports), nicht begrünt mit Anschluss an den Kanal 5.847 völlig versiegelte Flächen (Edisonstraße mit Stichstraßen) 4.666 Gesamt 32.972 Laubbaum 118 Stück Nadelbaum 18 Stück Neupflanzung 34 Stück Gesamtbaumbestand 170 Stück 6.2.2 Fauna Zur Erfassung der Tierwelt erfolgte am 07.09. und 22.09.2009 je eine Nachtbegehung und am 22.09.2009 eine Tagesbegehung. Dabei wurde das Gebiet nach Arten aus den Tiergruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken abgesucht. Zur Erfassung der Fledermäuse wurde ein Bat-detector eingesetzt und die Laute anschließend am Computer analysiert. Die Bäume wurden zudem nach Höhlen abgesucht, die für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse als Nistplatz bzw. Quartier geeignet sind. Insgesamt wurden 10 Baumhöhlen nachgewiesen. 18 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Fledermäuse Es gelangen an den beiden Abenden insgesamt fünf Ortungen der Zwergfledermaus (RL- Hessen 3, FFH-RL Anhang IV, streng geschützt). Es ist möglich, dass sie Quartiere in Baumhöhlen oder an Gebäuden auf dem Gelände bezieht. Da sich die St.-Barbara-Siedlung am Rande des Westwaldes befindet, ist nicht auszuschließen, dass weitere Fledermausarten das Gelände zumindest zur Nahrungssuche aufsuchen und ggf. auch in den Baumhöhlen Quartiere beziehen. In größeren Höhlen sind auch Wochenstuben möglich. Winterquartiere sind hingegen auszuschließen, da die vorgefunden Baumhöhlen und Verstecke zu klein bzw. nicht frostfrei sind. Vögel Da die Erhebungen zu einer Jahreszeit erfolgten, in der die Vögel ein eher heimliches Leben führen und ein Teil der Zugvögel Mitteleuropa bereits wieder verlassen hat, gelangen nur von folgenden fünf Vogelarten Nachweise. Tabelle 3: im Gebiet festgestellte Vogelarten Vögel Rote Listen Schutz Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BRD HE SPEC BArt- SchV VSch- RL EG 338 /97 § 42 Grünspecht Picus viridis LINNE 2 §§ s Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros (GMELIN) b Kleiber Sitta europea LINNE b Kohlmeise Parus major LINNE b Zilpzalp Phylloscopus collybita (VIEILLOT) b Es handelt sich um häufige Arten ohne besondere Biotopansprüche. Sie brüten in den Bäumen bzw. an den Gebäuden. Kohlmeise und Kleiber finden in den Baumhöhlen, aber auch in Nistkästen, die im Gebiet aufgehängt sind, Brutstätten. Zu den anspruchsvolleren Arten gehört der Grünspecht, da er ältere Bäume zur Fortpflanzung benötigt, in die er seine Höhlen baut. Da er aber auch Gärten und Parks mit einem älteren Baumbestand besiedelt, ist er noch relativ häufig. Aufgrund der Ausstattung des Gebietes mit z. T. alten Bäumen, vereinzelten Sträuchern und Gebäuden sind weitere Vogelarten wie u. a. Amsel, Star, Buchfink, Elster, Spatzen im Gebiet zu erwarten. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um häufige und verbreitete Arten. Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken wurden in der St.-Barbara-Siedlung nicht nachgewiesen. Dies ist auf die gemähten, strukturarmen Rasenflächen und Vorgärten zurückzuführen, die für Reptilien wenige Versteckmöglichkeiten bieten und als Lebensraum für Tagfalter und Heuschrecken wenig geeignet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass im Frühjahr einige häufige Falterarten wie Großer Kohl-Weißling, Tagpfauenauge oder Zitronenfalter im Gebiet fliegen. 6.3 Grünordnung Die landschaftsplanerischen Entwicklungsziele sind auf die städtebaulichen Planungsziele abgestimmt. Die daraus entwickelten textlichen Festsetzungen konkretisieren die aus den übergeordneten Planungen abgeleiteten allgemeinen grünordnerischen Anforderungen. Leitbild: Entwicklungsziel ist der Erhalt des offen (= nicht eingefriedeten oder arrondiert) wirkenden Wohnquartiers mit weitläufigen großen Rasenflächen und parkartigem, großem Baumbestand. In definierten Bereichen, insbesondere in den rückwärtigen Gärten, soll die Schaffung von eingeschränkt einsehbaren privaten Freiflächen durch grundstücksbegrenzende Pflanzungen ermöglicht werden. 19 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – Dieses Ziel wird durch folgende Maßnahmen erreicht: Festsetzung eines Großteils der entwicklungsfähigen Bäume und Neupflanzungen (unregelmäßig, Arten abgestimmt auf vorhandenen Bestand mit Präferenz der Birke). Offene Rasenflächen ohne Einfriedungen durch Zäune oder Hecken sollen weiterhin die Vorgärten prägen. Die Anlage von Nutzgärten im Vorgartenbereich ist nicht gestattet. Um dem Bedürfnis der Bewohner nach Privatsphäre entgegen zu kommen, sind im rückwärtigen Garten Einfriedungen sowie Hecken- und Strauchpflanzungen bis zu einer bestimmten Höhe erlaubt, der den offenen Siedlungscharakter dennoch in gewissem Maße bewahrt. Durchgängige, geschnittene Laubhecken entlang der Edisonstraße, um hier eine gewisse Abgrenzung zwischen Privatflächen und öffentlichem Straßenraum zu erreichen, die bislang fehlte. Alle Grünflächen im Geltungsbereich sind privat, eine größere öffentliche Grünfläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches östlich der Edisonstraße, zudem grenzt westlich an das Siedlungsgebiet der Westwald als Stadtwald an, der nördlich und südlich des Wohngebietes direkt erschlossen ist. In den rückwärtigen Gärten soll die zulässige Wuchshöhe der Hecken auf 1,50 m beschränkt bleiben. Zäune dürfen nicht höher als 1,00 m errichtet werden, diese sind mit Rankpflanzen oder Hecken zu begrünen. Für die Verwendung von Pflanzen wurden Vorschlagslisten erstellt, die ein möglichst homogenes Landschaftsbild erzeugen. 6.4 Berücksichtigung von möglic hen Auswirkungen auf die Schutzgüter der §§ 1 (7) und 1a BauGB 6.4.1 Veränderungen Insbesondere durch die geplante Errichtung von sieben neuen Wohnhäusern und die damit verbundenen Erschließungsflächen, Nebenanlagen, Zuwegungen und Terrassen verändern sich die Flächenanteile wie folgt: Der Anteil der Dachflächen für Wohnhäuser, Carports und Nebenanlagen erhöht sich von 4.425 m² auf 5.847 m². Der Anteil der versiegelten Flächen (Asphalt, Pflaster, Terrassen, Zufahrten) reduziert sich von 9.945 m² auf 9.572 m². Der Anteil der Vegetationsflächen (Gärten, Hecken, Rasen, Mulde) reduziert sich von 18.602 m² auf 17.282 m². Der Anteil vitaler und entwicklungsfähiger Bäume verändert sich nach der Rodung von 30 Bäumen und der Neuanpflanzung von 34 Laubbaum-Hochstämmen von 166 Bestandsbäumen auf 170 Bäume. Hinzu kommen 335 m Laubhecken, die entlang der Westseite der Edisonstraße neu gepflanzt werden. Pflanzung von 34 neuen heimischen standortgerechten Laubbäumen, jeweils 3 x verpflanzt mit Stammumfang 18 – 20 mit Ballen, als Hochstamm mit Bodenverbesserung durch „Darmstädter Mischung“ dies umfasst: 5 Stück Feld-Ahorn Acer campestre „Elsryik“ 5 Stück Spitz-Ahorn Acer platanoides „Deborah“ 6 Stück Winter-Linde Tilia cordata “Rancho” 8 Stück Birke Betula pendula 20 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 5 Stück Hainbuche Carpinus betulus 5 Stück Rotbuche Fagus sylvatica 6.4.2 Auswirkungen Im Geltungsbereich ist hinsichtlich Schutzgüter des § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen, dass Flächen durch den Bau von sieben zusätzlichen Häusern versiegelt werden, und dass bei dieser Erschließung Bäume gefällt werden. Die neue Bebauung erfolgt in Bereichen, die gegenwärtig bereits versiegelt sind (Sportfläche, Grillplatz, Spielplatz) bzw. als Rasenfläche angelegt sind und in denen keine seltenen oder geschützten Tier- oder Pflanzenarten nachgewiesen werden konnten. Die zu fällenden Bäume (32 Bäume - bau- und anlagebedingt bzw. abgängig oder krank) sind Lebensraum für häufige Vogelarten und ggf. auch Fledermäuse. Damit es zu keiner Schädigung von Eiern und Jungvögeln kommt, erfolgt die Rodung in der gemäß § 36 HENatG vorgeschriebenen Zeit vom 1.9. bis 15.3. Zudem werden Baumhöhlen vor der Rodung kontrolliert und verstopft. Befinden sich Fledermäuse in den Höhlen, wird die Rodung solange ausgesetzt bis sie die Höhle verlassen haben. Durch die Rodung können zwar Brut- und Ruhestätten verloren gehen, der Eingriff ist jedoch so gering, dass in der Umgebung jederzeit Ausweichmöglichkeiten gefunden werden. Zukünftig werden im Gebiet mehr Menschen wohnen als bislang. Dadurch kommt es dauerhaft zu einer geringfügig stärkeren Beunruhigung im Gebiet. Alle nachgewiesenen bzw. prognostizierten Arten treten jedoch regelmäßig in Siedlungen auf und gewöhnen sich sehr schnell an die Anwesenheit von Menschen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist somit nicht zu erwarten. Hinsichtlich der anderen Schutzgüter des § 1a (7) BauGB, u. a . Boden, Wasser, Luft, Klima, Wechselwirkungen, menschliche Gesundheit, Natura 2000 Gebiete, Kultur- und Sachgüter, Emissionen sind keine Änderungen zu erwarten, da die Nachverdichtung sehr gering ist und überwiegend bereits versiegelte Flächen überbaut werden. Der Charakter der denkmalgeschützten Siedlung wird erhalten. Den Vorgaben des § 1a (2, 3) BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der o. g. Schutzgüter wird durch die vorgesehene maßvolle Innenverdichtung voll entsprochen. Ein naturschutzrechtlicher Eingriffstatbestand ergibt sich, sofern alle oben beschriebenen Pflanz- und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden, ebenfalls nicht, da maximal 500 m² Grundfläche neu versiegelt werden (vgl. Kap. 6.2.1, Tab. 1, 2). Der Rodung von 32 teilweise kranken Bäumen steht die Neupflanzung von 34 Bäumen gegenüber. Sofern alle Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden, ergeben sich auch keine Schäden im Sinne des § 21a BNatSchG alt (Umsetzung des Umweltschadensgesetzes), so dass § 20 (4) nicht einschlägig wird. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung muss im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nicht durchgeführt werden. Auch sonstige Umweltschäden im Sinne des § 2 Umweltschadensgesetz (USchadG) an Lebensräumen und Arten gemäß § 21 BNatSchG, Gewässern gemäß § 22a WHG bzw. des Bodens gemäß § 2 Absatz 2 des BBodSchG werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch das Vorhaben nicht verursacht. Die Sanierung von Bodenkontaminationen und die sachgemäße Rückhaltung und Ableitung der Abwässer vermeiden auch den Eintrag von Schadstoffen in Boden und Wasser. Im Zuge der Umsetzung der Bauvorhaben ist zu gewährleisten, dass keine Umweltschäden im Sinne des § 2 USchadG verursacht werden. Da alle o. g. Voraussetzungen gem. § 13a BauGB bei dem Bebauungsplanverfahren E 53 erfüllt sind, wird das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt und somit auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet. 21 Begründung zum Bebauungsplanentwurf E 53 – Edisonstraße – 22 6.5 Artenschutzrechtliche Belange Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG alt (§ 44 (1, 5) BNatSchG neu) bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Die örtlichen Populationen der im Gebiet angetroffenen geschützten, aber allesamt häufig vorkommenden Vogelarten und die Population der Zwergfledermaus sind durch das geplante Vorhaben insgesamt nicht gefährdet oder erheblich beeinträchtigt. Verbreitungsschwerpunkt und Hauptlebensraum aller angetroffenen Arten liegen jeweils außerhalb des Planungsgebietes. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Bauvorhaben: Verfasser: Maßstab: Wissenschaftsstadt Darmstadt Santa Barbara-Siedlung Bauherrschaft: 1:500 Datum: 08.12.2009 K. Eicke M. Löhr-Böger S. Dohe B. Albertmelcher Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH Havelstraße 7A 64295 Darmstadt PGNU Planungsgruppe Natur & Umwelt Hinter den Ulmen 15 60433 Frankfurt am Main Landschaftsarchitekten: Bestandsplan (Biotop-/Nutzungstypen) Plan:
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0449
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00