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2091/2020

Schulhof Kretzerstraße im Nordpark

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3370 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 2091/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
 
Schulhof Kretzerstraße im Nordpark 
hier: Anfrage ( AN/1491/2019) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 14.11.2019, 
TOP 7.2.3 
Der Interimspausenhof von Juni 2020 bis Juli 2022 liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und in 
dem Bebauungsplan 67489.03. In der Sitzung des Naturschutzbeirates der unteren Naturschutzbe-
hörde vom 7.10.2019 wurde festgestellt, dass das Gelände hohe Bleikonzentrationen aufweist und    
50 cm tief ausgehoben werden muss.  
 
Daher fragen wir nach. 
 
1. Handelt es sich bei diesem genannten B Plan um das Gelände, auf dem ca. 56 Wohneinhei-
ten entstehen sollen? 
2. Wenn ja, wie ist das mit den Schulhofplanungen zu vereinbaren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein, die geplanten Wohneinheiten sind auf dem benachbarten Flurstück Nr. 1792 vorgesehen und 
sind im Eigentum der Projekton Immobilien. 
 
Das vorgesehene Gelände ist reines Parkgelände und wird nach Fertigstellung der Erweiterung der 
Grundschule Kretzerstraße komplett rückgebaut. Auf Anregung des Umwelt- und Verbraucherschutz-
amtes wird jedoch parallel untersucht, ob die Zuleitungen Wasser, Abwasser und Strom verbleiben 
können, um zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit für den Anschluss von öffentlichen Parktoi-
letten anzubieten. 
 
3. Ist es auszuschließen, dass es im Nordpark, in dem viele Kinder auf dem Boden spielen, wei-
tere Bleiverseuchungen gibt? ( Altlasten Nr.: 50103) 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Im Bereich des Nordparks wurde der Oberboden an 7 Stellen untersucht. Der Gutachter stellte da-
mals fest, dass die Nutzung des Nordparks als Parkanlage uneingeschränkt möglich ist. 
  
Die nun festgestellten Bodenbelastungen im Bereich des Interimsschulhofes haben die Verwaltung 
allerdings veranlasst, den Boden im Bereich der sensibleren Nutzung (z.B. Kinderspielflächen) noch 
intensiver zu untersuchen. 
 
Die veranlasste Baugrunduntersuchung wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt 
und ergab bei der Beprobung der Bodenluft keine Auffälligkeiten. Die chemische Analyse hatte jedoch

2 
 
einen erhöhten Bleigehalt im Oberboden festgestellt, der die Prüfwerte für Kinderspielflächen gemäß 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), überschritten hatte. 
 
Aufgrund dieser Überschreitung wird derzeit der erforderliche Bodenaustausch von 50 cm, auf der 
gesamten Fläche des Interimsschulhofes durchgeführt und im Anschluss als Rasenfläche wiederher-
gestellt.  
 
4. Hat die Verwaltung im Nordpark in der Vergangenheit diesbezüglich bereits Untersuchungen 
vorgenommen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zwischen 2000 und 2002 wurde die Altablagerung am Nordpark einer Gefährdungsabschätzung un-
terzogen. Es wurden umfangreiche Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen durchge-
führt. Die Prüfwerte für die Nutzung als Park- und Freizeitanlage waren nicht überschritten. 
 
5. Ist es richtig, dass es sich beim Nordpark um eine ehemalige Kiesgrube handelt, die anschlie-
ßend als Deponie verfüllt wurde? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Bereich des Nordparks bestand seit ca. 1926 eine Grube, die um 1930 ihre größte Ausdehnung 
hatte und bis ca.1956 verfüllt wurde.

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kretzerstraße
  • Am Nordpark

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Details

Aktenzeichen
2091/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.07.2020
Erstellt
10.07.2020 06:34