Schulhof Kretzerstraße im Nordpark
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2091/2020 vom 20.07.2020
Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 2091/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Schulhof Kretzerstraße im Nordpark hier: Anfrage ( AN/1491/2019) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 14.11.2019, TOP 7.2.3 Der Interimspausenhof von Juni 2020 bis Juli 2022 liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und in dem Bebauungsplan 67489.03. In der Sitzung des Naturschutzbeirates der unteren Naturschutzbe- hörde vom 7.10.2019 wurde festgestellt, dass das Gelände hohe Bleikonzentrationen aufweist und 50 cm tief ausgehoben werden muss. Daher fragen wir nach. 1. Handelt es sich bei diesem genannten B Plan um das Gelände, auf dem ca. 56 Wohneinhei- ten entstehen sollen? 2. Wenn ja, wie ist das mit den Schulhofplanungen zu vereinbaren? Antwort der Verwaltung: Nein, die geplanten Wohneinheiten sind auf dem benachbarten Flurstück Nr. 1792 vorgesehen und sind im Eigentum der Projekton Immobilien. Das vorgesehene Gelände ist reines Parkgelände und wird nach Fertigstellung der Erweiterung der Grundschule Kretzerstraße komplett rückgebaut. Auf Anregung des Umwelt- und Verbraucherschutz- amtes wird jedoch parallel untersucht, ob die Zuleitungen Wasser, Abwasser und Strom verbleiben können, um zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit für den Anschluss von öffentlichen Parktoi- letten anzubieten. 3. Ist es auszuschließen, dass es im Nordpark, in dem viele Kinder auf dem Boden spielen, wei- tere Bleiverseuchungen gibt? ( Altlasten Nr.: 50103) Antwort der Verwaltung Im Bereich des Nordparks wurde der Oberboden an 7 Stellen untersucht. Der Gutachter stellte da- mals fest, dass die Nutzung des Nordparks als Parkanlage uneingeschränkt möglich ist. Die nun festgestellten Bodenbelastungen im Bereich des Interimsschulhofes haben die Verwaltung allerdings veranlasst, den Boden im Bereich der sensibleren Nutzung (z.B. Kinderspielflächen) noch intensiver zu untersuchen. Die veranlasste Baugrunduntersuchung wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt und ergab bei der Beprobung der Bodenluft keine Auffälligkeiten. Die chemische Analyse hatte jedoch 2 einen erhöhten Bleigehalt im Oberboden festgestellt, der die Prüfwerte für Kinderspielflächen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), überschritten hatte. Aufgrund dieser Überschreitung wird derzeit der erforderliche Bodenaustausch von 50 cm, auf der gesamten Fläche des Interimsschulhofes durchgeführt und im Anschluss als Rasenfläche wiederher- gestellt. 4. Hat die Verwaltung im Nordpark in der Vergangenheit diesbezüglich bereits Untersuchungen vorgenommen? Antwort der Verwaltung: Zwischen 2000 und 2002 wurde die Altablagerung am Nordpark einer Gefährdungsabschätzung un- terzogen. Es wurden umfangreiche Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen durchge- führt. Die Prüfwerte für die Nutzung als Park- und Freizeitanlage waren nicht überschritten. 5. Ist es richtig, dass es sich beim Nordpark um eine ehemalige Kiesgrube handelt, die anschlie- ßend als Deponie verfüllt wurde? Antwort der Verwaltung: Im Bereich des Nordparks bestand seit ca. 1926 eine Grube, die um 1930 ihre größte Ausdehnung hatte und bis ca.1956 verfüllt wurde.
Beratungsverlauf
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03.09.2020
TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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