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1291/2017

Baulicher zustand und Erscheinungsbild der Steprathstraße in Köln Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.04.2017, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2941 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1291/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 
 
Baulicher Zustand und Erscheinungsbild der Steprathstraße in Köln Kalk 
hier: Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 
08.09.2016, TOP 9.2.1 
Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
bitten um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen: 
 
1. „Wann wurde die Steprathstraße zuletzt baulich neu gestaltet? 
 
2. Wann kann nach Ansicht der Verwaltung die Steprathstraße wieder in einen ansprechenden 
und sicheren Zustand gebracht werden, um diese wichtige Wegeverbindung baulich aufzuwer-
ten? 
 
3. Welche Kosten würde eine bauliche Ertüchtigung oder aber eine bauliche Erneuerung in etwa 
mit sich bringen? 
 
4. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, die Steprathstraße für Fahrzeuge über 7,5 Ton-
nen dauerhaft zu sperren und wann könnte diese Maßnahme eingeführt werden? Könnte die 
Anlieferung der anliegenden Geschäfte auch mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen dauerhaft si-
chergestellt werden? 
 
5. Sieht die Verwaltung weitere Optionen, die Aufenthaltsqualität der Steprathstraße und der bei-
den Platzflächen zu Beginn und am Ende der Straße zu verbessern und die Attraktivität zu er-
höhen?“ 
 
 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
 
In der Steprathstraße wurde zuletzt 2001 nach dem Kanalbau der StEB baulich eine größere Maß-
nahme durchgeführt. 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Eine Maßnahme in der Größenordnung der Umpflasterung der Steprathstraße kann frühestens Ende

2 
 
2018 ausgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist der entsprechende Beschluss der Bezirksvertre-
tung Kalk und die Bereitstellung der Finanzen. Bei einer vollständigen Umgestaltung der Steprath-
straße ist die Erstellung einer Straßenplanung erforderlich. Diese kann frühestens in 2020 begonnen 
werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist nicht vor 2021 möglich. 
 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Die bauliche Ertüchtigung auf der gesamten Breite der Steprathstraße (Mischverkehrsfläche) würde 
ca. 180.000 € kosten. Je nach Umplanung, im Sinne der Aufenthaltsqualität, würden für die bauliche 
Erneuerung entsprechend zusätzliche Kosten entstehen. 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Bevor eine Sperrung der Steprathstr. für LKW über 7,5 t erfolgen kann, muss dies mit den anliegen-
den Geschäftsleuten abgestimmt werden. Dies wird bis Juli 2017 erfolgen. 
 
 
Antwort zu Frage 5: 
 
Aus straßen- und verkehrstechnischer Sicht bestehen zurzeit keine weiteren Optionen die Aufent-
haltsqualität der Steprathstraße zu verbessern. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Attraktivierung 
nur im Zuge einer Gesamtumgestaltung der Platzflächen erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1291/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27