1291/2017
Baulicher zustand und Erscheinungsbild der Steprathstraße in Köln Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2941 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 1291/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 Baulicher Zustand und Erscheinungsbild der Steprathstraße in Köln Kalk hier: Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 08.09.2016, TOP 9.2.1 Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen: Fragen: 1. „Wann wurde die Steprathstraße zuletzt baulich neu gestaltet? 2. Wann kann nach Ansicht der Verwaltung die Steprathstraße wieder in einen ansprechenden und sicheren Zustand gebracht werden, um diese wichtige Wegeverbindung baulich aufzuwer- ten? 3. Welche Kosten würde eine bauliche Ertüchtigung oder aber eine bauliche Erneuerung in etwa mit sich bringen? 4. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, die Steprathstraße für Fahrzeuge über 7,5 Ton- nen dauerhaft zu sperren und wann könnte diese Maßnahme eingeführt werden? Könnte die Anlieferung der anliegenden Geschäfte auch mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen dauerhaft si- chergestellt werden? 5. Sieht die Verwaltung weitere Optionen, die Aufenthaltsqualität der Steprathstraße und der bei- den Platzflächen zu Beginn und am Ende der Straße zu verbessern und die Attraktivität zu er- höhen?“ Antworten der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: In der Steprathstraße wurde zuletzt 2001 nach dem Kanalbau der StEB baulich eine größere Maß- nahme durchgeführt. Antwort zu Frage 2: Eine Maßnahme in der Größenordnung der Umpflasterung der Steprathstraße kann frühestens Ende 2 2018 ausgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist der entsprechende Beschluss der Bezirksvertre- tung Kalk und die Bereitstellung der Finanzen. Bei einer vollständigen Umgestaltung der Steprath- straße ist die Erstellung einer Straßenplanung erforderlich. Diese kann frühestens in 2020 begonnen werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist nicht vor 2021 möglich. Antwort zu Frage 3: Die bauliche Ertüchtigung auf der gesamten Breite der Steprathstraße (Mischverkehrsfläche) würde ca. 180.000 € kosten. Je nach Umplanung, im Sinne der Aufenthaltsqualität, würden für die bauliche Erneuerung entsprechend zusätzliche Kosten entstehen. Antwort zu Frage 4: Bevor eine Sperrung der Steprathstr. für LKW über 7,5 t erfolgen kann, muss dies mit den anliegen- den Geschäftsleuten abgestimmt werden. Dies wird bis Juli 2017 erfolgen. Antwort zu Frage 5: Aus straßen- und verkehrstechnischer Sicht bestehen zurzeit keine weiteren Optionen die Aufent- haltsqualität der Steprathstraße zu verbessern. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Attraktivierung nur im Zuge einer Gesamtumgestaltung der Platzflächen erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1291/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27