Mandari Insight

AN/2258/2021

Kölner Kultur für Finanzgeschwächte

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 26.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.11.2021

Linke Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

Linke Änderungsantrag nach § 13

4154 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Vorsitzende  
des Ausschusses Kunst und Kultur 
 Frau Elfi Scho-Antwerpes  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.10.2021 
AN/2258/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
 
Kölner Kultur für Finanzgeschwächte 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie  höflich, den folgenden 
Änderungsantrag zu TOP 3.1 „Kölner Kulturticket für Studierende und Azubis“ auf die 
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.10.21 zu setzen:  
 
 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Beschlusstext ist durch den folgenden Text zu  ersetzen und zu 
beschließen. 
 
1. Der Personenkreis, welcher freien Eintritt in die Sammlung und die 
Sonderausstellung erhält , ist um folgende Gruppen zu erweitern:  
a. Alle Student*innen 
b. Auszubildende  
c. Teilnehmer*innen der vom Bundesministerium für Famili e, Senioren, Frauen 
und Jugend geförderten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD und IJFD)  
d. Jugendleiter*innen, die ehre namtlich in Verei nen ar beiten

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung eines vergünstigten oder möglichst 
kostenlosen Angebotes für den Personenkreis, der freien Eintritt in die Museen 
erhält (ergänzt um die Gruppen unter Punkt 1) vorzubereiten, um diesen Gruppen 
einen vergünstigten bzw. freien Zugang zu weiteren kulturellen Institutionen, wie 
zum Beispiel, der Oper, dem Schausp iel und der Philharmonie zu ermöglichen.  
 
 
 
Begründung: 
 
In der Ratssitzung vom 27. September 2018 wurde beschlossen, dass 9 in allen städtischen 
Museen Kölner Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, allen Schülerinnen und Schülern 
(inkl. 2 Begleitpersonen je Klasse), KölnPass -Inhaber*innen und sowie Kölner*innen am 
Tag ihres Geburtstages auch in allen Sonderausstellungen Eintrittsfreiheit gewährt wird. . 
Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst. Er kam auf Grund eines 
Änderungsantrags zustande, welch er sich selbst auf einen gemeinsamen Ratsantrag der 
LINKEN zusammen mit SPD und BUNT bezog und  die komplette Eintrittsfreiheit zu den 
ständigen Ausstellungen der städtischen Museen für alle zum Inhalt hatte.  
Es sind derzeit 11 Personengruppen zu finden, d enen freier Eintritt gewährt wird. In der 
Tat gilt diese nicht für alle Studierende und nicht für Auszubildende, die älter als 18 Jahre 
sind. 
Dass dieses kostenlose Angebot für bestimmte Personengruppen auch auf den Bereich 
der diversen städtischen Bühnen erweitert werden soll, ist grundsätzlich eine gute Idee. 
Warum dies aber nun nur auf die Personengruppe der Studierenden und Auszubildenden 
beschränkt bleiben soll, ist nicht einzusehen.  
 
Derzeit gibt es an den Bühnen der Stadt Köln ermäßigte Karten für  
• Schüler/Student/Auszubildende (bis 35 Jahre)  
• FSJler oder BFDler (bis 35 Jahre)  
• Köln-Pass-Inhaberinnen 
• Schwerbehinderte ( GdB 100 % )  
 
So wie nicht alle Schwerbehinderten per se finanziell geschwächt sind, gilt das auch nicht 
für alle Schüler*innen und Student*innen. Dennoch ist die Förderung in diesem Bereich 
wichtig. Bei Inhaber*innen des KölnPasses hingegen, ist es durch die Erteilung des 
KölnPasses amtlich erwiesen, dass sie finanziell geschwächt sind. Warum also gerade 
dieser Personenkreis nicht  der erste ist, dem eine solche weitere Vergünstigung 
zuteilwerden soll, ist sozialpolitisch nicht nachvollziehbar.  
 
Da sowohl Studierende als auch Schüler*innen und KölnPass -Inhaber*innen bereits über 
Bescheinigungen verfügen, ist die Einführung eines „K ulturtickets“ nicht notwendig. Die

Berechtigung kann mit Behindertenausweis, Schülerausweis, KölnPass und ähnlichem 
ausreichend nachgewiesen werden.  
 
gez.  gez. 
Michael Weisenstein  Jörg Kobel 
Fraktionsgeschäftsführer  Kulturpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2258/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
26.10.2021
Erstellt
25.10.2021 14:15