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AN/0491/2022

Standards für das Parken, Laden und Liefern mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbezug im Bereich Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 24.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.03.2022, TOP 5.2.8

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

4914 Zeichen

BV1 Grüne 
SPD 
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0491/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
 
Standards für das Parken, Laden und Liefern mit Einzelhandels- und 
Dienstleistungsbezug im Bereich Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, 
KlimaFreunde und Die Partei 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt 
zu nehmen:  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
1. Vor Einrichtungen des Einzelhandels / der Nahversorgung, der personenbezogenen 
Dienstleistungen (Frisöre, Yoga- und Fitnessstudios u.ä.) und der Gastronomie sollen nach 
einem bezirksweiten Standard Radparken in direktem Bezug vor dem jeweiligen Geschäft 
angelegt werden. Hierfür sollen MIV-Parkplätze auch ohne ergänzenden politischen Be-
schluss umgewidmet werden.  
 
2. Hierbei sollen auch Lastenradparkplätze angelegt werden, insbesondere wenn die Art der 
Geschäfte eine Nutzung von Lastenrädern nahelegt (z.B. Lebensmitteleinzelhandel).  
 
3. Im Regelfall sollen Parkplätze vor der gesamten Ladenbreite dem Radparken zur Verfü-
gung gestellt werden. Dies kann angepasst werden, wenn aufgrund der Begebenheiten oder 
der Art des Geschäftes eine erhöhter Bedarf vermutet wird. In Lagen mit einer Konzentration 
mit betreffenden Einrichtungen oder einem bestehenden, nicht ausgelasteten Angebot an 
Radparken kann das Radparken auch gebündelt, mindestens aber in Sichtweite zu den be-
treffenden Geschäften angelegt werden.

- 2 - 
 
 
4. Um motorisierten Lade- und Lieferverkehr abwickeln zu können, sollen Lade- und Liefer-
zonen mindestens erhalten bzw. dort ausgebaut werden, wo regelmäßige Lade- und Liefer-
vorgänge aufgrund von Anlieferungen (Gastronomie, Einzelhandel) oder im 
Kund*innenverkehr (Möbelgeschäfte) anfallen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Paket-
diensten zu berücksichtigen sowie die Lade- und Lieferzonen verstärkt auf Missnutzungen zu 
kontrollieren. Dies gilt auch für Arztpraxen, wo "Kiss & Ride"-Zonen für die Anfahrt der Besu-
cher*innen geschaffen werden sollen.   
 
5. Im Fall der Gastronomie sollen Konflikte mit dem Programm "Sitzen statt Parken" vermie-
den werden, in dem Radparken bzw. Lade- und Lieferzonen nicht direkt vor der Gastrono-
mie, sondern ggf. in Sichtweite angelegt werden.    
 
6. Die Standards sollen bei der Neugestaltung oder Sanierung von Straßen automatisch um-
gesetzt werden. Mittelfristig sollen die Maßnahmen flächendeckend im Bereich Innenstadt 
umgesetzt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Einrichtungen des Einzelhandels / der Nahversorgung sowie von personenbezogenen 
Dienstleistungen (Frisör*innen, Yoga, Steuerberater*innen u.ä.) sind auf eine hohe Frequenz 
von Kund*innen angewiesen. Angesichts eines stetig steigenden Anteils des Radverkehrs 
am Modal Split spielt hierbei das Fahrradparken eine immer wichtigere Rolle. Attraktives, gut 
gelegenes Radparken ist daher ein zunehmend wichtiger Standortfaktor für den Einzelhan-
del. Auch im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen ist davon auszugehen, dass 
im Innenstadtbereich ein wesentlicher Teil der Kunden mit dem Fahrrad anreist.  
 
Dabei haben Radabstellanlagen einen deutlich höheren Umschlag an Personen als Auto-
parkplätze, da deutlich mehr Fahrzeuge auf der gleichen Fläche untergebracht werden kön-
nen und die Standzeiten tendentiell geringer sind.  
 
Die Geschäfte profitieren auch von einer besseren Sichtbarkeit, da Schaufenster von der 
Fahrbahn oder dem Bürgersteig der Gegenseite deutlich besser sichtbar sind. Dies gilt ins-
besondere aufgrund einer steigenden Dachhöhe bei Neuwagen und bei Lieferwagen.  
 
Auch von der Einrichtung von Lade- und Lieferzonen in der Nähe des Einzelhandels und der 
Gastronomie profitieren die Geschäftsinhaber*innen, da sich Lade- und Liefervorgänge so-
wohl von Lieferant*innen als auch von Kund*innen verlässlicher und konfliktfreier abgewi-
ckelt werden können.  
 
Auch der Fußverkehr profitiert, da "wildes Radparken" und somit Konflikte mit dem Fußver-
kehr sowie Einschränkungen der Barrierefreiheit deutlich reduziert werden. Der Betrieb der 
oben genannten Einrichtungen ohne das Angebot vom Radparken im näheren Umfeld führt 
dagegen regelmäßig zu "wildem" Radparken auf dem Gehwegbereichen und den entspre-
chenden Behinderungen und Gefährungen des Fußverkehrs. Die Schaffung ausreichender 
Radverkehrsanlagen sowie von Lade- und Lieferzonen im gewerblichen Umfeld dient damit 
dem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen. 
 
B90/Grüne    SPD        Die Linke  KlimaFreunde  Die Partei 
Julie Cazier Tim Cremer  Michael Scheffer Emanuel Florakis Sabine Kader

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0491/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
24.02.2022
Erstellt
24.02.2022 14:15