AN/0491/2022
Standards für das Parken, Laden und Liefern mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbezug im Bereich Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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BV1 Grüne SPD Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0491/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Standards für das Parken, Laden und Liefern mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbezug im Bereich Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt zu nehmen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1. Vor Einrichtungen des Einzelhandels / der Nahversorgung, der personenbezogenen Dienstleistungen (Frisöre, Yoga- und Fitnessstudios u.ä.) und der Gastronomie sollen nach einem bezirksweiten Standard Radparken in direktem Bezug vor dem jeweiligen Geschäft angelegt werden. Hierfür sollen MIV-Parkplätze auch ohne ergänzenden politischen Be- schluss umgewidmet werden. 2. Hierbei sollen auch Lastenradparkplätze angelegt werden, insbesondere wenn die Art der Geschäfte eine Nutzung von Lastenrädern nahelegt (z.B. Lebensmitteleinzelhandel). 3. Im Regelfall sollen Parkplätze vor der gesamten Ladenbreite dem Radparken zur Verfü- gung gestellt werden. Dies kann angepasst werden, wenn aufgrund der Begebenheiten oder der Art des Geschäftes eine erhöhter Bedarf vermutet wird. In Lagen mit einer Konzentration mit betreffenden Einrichtungen oder einem bestehenden, nicht ausgelasteten Angebot an Radparken kann das Radparken auch gebündelt, mindestens aber in Sichtweite zu den be- treffenden Geschäften angelegt werden. - 2 - 4. Um motorisierten Lade- und Lieferverkehr abwickeln zu können, sollen Lade- und Liefer- zonen mindestens erhalten bzw. dort ausgebaut werden, wo regelmäßige Lade- und Liefer- vorgänge aufgrund von Anlieferungen (Gastronomie, Einzelhandel) oder im Kund*innenverkehr (Möbelgeschäfte) anfallen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Paket- diensten zu berücksichtigen sowie die Lade- und Lieferzonen verstärkt auf Missnutzungen zu kontrollieren. Dies gilt auch für Arztpraxen, wo "Kiss & Ride"-Zonen für die Anfahrt der Besu- cher*innen geschaffen werden sollen. 5. Im Fall der Gastronomie sollen Konflikte mit dem Programm "Sitzen statt Parken" vermie- den werden, in dem Radparken bzw. Lade- und Lieferzonen nicht direkt vor der Gastrono- mie, sondern ggf. in Sichtweite angelegt werden. 6. Die Standards sollen bei der Neugestaltung oder Sanierung von Straßen automatisch um- gesetzt werden. Mittelfristig sollen die Maßnahmen flächendeckend im Bereich Innenstadt umgesetzt werden. Begründung: Einrichtungen des Einzelhandels / der Nahversorgung sowie von personenbezogenen Dienstleistungen (Frisör*innen, Yoga, Steuerberater*innen u.ä.) sind auf eine hohe Frequenz von Kund*innen angewiesen. Angesichts eines stetig steigenden Anteils des Radverkehrs am Modal Split spielt hierbei das Fahrradparken eine immer wichtigere Rolle. Attraktives, gut gelegenes Radparken ist daher ein zunehmend wichtiger Standortfaktor für den Einzelhan- del. Auch im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen ist davon auszugehen, dass im Innenstadtbereich ein wesentlicher Teil der Kunden mit dem Fahrrad anreist. Dabei haben Radabstellanlagen einen deutlich höheren Umschlag an Personen als Auto- parkplätze, da deutlich mehr Fahrzeuge auf der gleichen Fläche untergebracht werden kön- nen und die Standzeiten tendentiell geringer sind. Die Geschäfte profitieren auch von einer besseren Sichtbarkeit, da Schaufenster von der Fahrbahn oder dem Bürgersteig der Gegenseite deutlich besser sichtbar sind. Dies gilt ins- besondere aufgrund einer steigenden Dachhöhe bei Neuwagen und bei Lieferwagen. Auch von der Einrichtung von Lade- und Lieferzonen in der Nähe des Einzelhandels und der Gastronomie profitieren die Geschäftsinhaber*innen, da sich Lade- und Liefervorgänge so- wohl von Lieferant*innen als auch von Kund*innen verlässlicher und konfliktfreier abgewi- ckelt werden können. Auch der Fußverkehr profitiert, da "wildes Radparken" und somit Konflikte mit dem Fußver- kehr sowie Einschränkungen der Barrierefreiheit deutlich reduziert werden. Der Betrieb der oben genannten Einrichtungen ohne das Angebot vom Radparken im näheren Umfeld führt dagegen regelmäßig zu "wildem" Radparken auf dem Gehwegbereichen und den entspre- chenden Behinderungen und Gefährungen des Fußverkehrs. Die Schaffung ausreichender Radverkehrsanlagen sowie von Lade- und Lieferzonen im gewerblichen Umfeld dient damit dem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen. B90/Grüne SPD Die Linke KlimaFreunde Die Partei Julie Cazier Tim Cremer Michael Scheffer Emanuel Florakis Sabine Kader
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0491/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 24.02.2022
- Erstellt
- 24.02.2022 14:15