1692/2018
Haushaltsplan-Entwurf 2019, Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW
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BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2019
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Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan Ansatz 2018 Ansatz 2019 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 0301 Schulträgeraufgaben 9.500 9.900 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kulturförderung 15.900 16.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Sozialliestungen und interkulturelle Hilfen 9.800 9.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 6.700 6.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.700 24.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 26.500 26.600 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 6.700 6.900 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 99.800 100.900 Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1692/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2019, Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 07.06.2018 in Höhe von 100.900 € Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertre- tungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent- scheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahr 2019 auf insgesamt jeweils 971.000 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde • je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner ein Kopfbetrag von 0,65 Euro zugrunde gelegt. Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für das Haushaltsjahr 2019 folgende Mittel- verteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2017): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 2 108.954 30.000 € 0,65 € 70.820 € 100.820 € 100.900 € 2 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best- immungen zu entscheiden. Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1692/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.06.2018
- Erstellt
- 18.05.2018 11:57