2484/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kreuzung Landgrafenstraße/Wüllnerstraße Köln-Lindenthal (Az.: 02-1600-120/18)
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Anlage 1 Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie geschickt 18.07.2018: Anliegen: Ich frage mich regelmäßig warum es an der Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. in Köln- Lindenthal keine Verkehrszeichen gibt. Es wird scheinbar davon ausgegangen, dass jedem Verkehrsteilnehmer "rechts vor links" bekannt ist. Es kommt häufig zu gefährlichen Situationen. Dies ist durch das Aufstellen von Verkehrszeichen Nr. 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) relativ schnell und kostengünstig zu beheben. Ebenfalls sollten auf der Straße Halte-Markierungen eingezeichnet werden, da die Verkehrszeichen teilweise verdeckt sein können durch Baumwuchs oder (falsch) parkende Autos. Ich kann nicht nachvollziehen warum die Kreuzung seit Jahren nicht verkehrssicher ist und gefährliche Situationen in Kauf genommen werden. Fast alle anderen Kreuzungen im Kölner Stadtgebiet sind verkehrssicher gestaltet, ich will nur auf die etlichen korrekt markierten Kreuzungen Am Lindenweg in Müngersdorf-Egelspfad hinweisen. Bitte um Stellungnahme.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2484/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kreuzung Landgrafenstraße/Wüllnerstraße Köln- Lindenthal (Az.: 02-1600-120/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt aber auf das Auf- stellen des Verkehrszeichens 102 an der Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. zu verzichten. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 2 Begründung: Der Petent regt an die Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. verkehrssicherer zu gestalten (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. ist eine Nebenstraße mit geringer Verkehrsbedeutung und daher, den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend, mit der Möglichkeit einer Tempo 30 Zonen Beschilderung ausgestattet. Für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone, wie auf der Landgrafenstr Ecke Wüllnerstr vorhanden, schreibt die StVO §45 Abs.1c vor: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Que- rungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbe- grenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Ausnahmen sind nur dort zulässig, wo es die Verkehrssicherheit wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung erfordert oder die Belange des Busverkehrs es erfordern.“ Unter Berücksichtigung der sehr guten Übersichtlichkeit dieser Kreuzung, aufgrund ihrer Gestaltung und den bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung, kann kein Grund erkannt werden, der die Einrichtung eines Verkehrszeichens 102 (Kreuzung oder Einmündung) nach StVO rechtferti- gen würde. Der Bereich ist auch hinsichtlich etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig, so dass zum jetzigen Zeit- punkt keine Veränderungen vorgesehen sind. Anlage 1. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Lindenweg
- Landgrafenstraße
- Wüllnerstraße
- Am Lindenweg
- Egelspfad
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Details
- Aktenzeichen
- 2484/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.08.2018
- Erstellt
- 26.07.2018 11:29