Mandari Insight

2484/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kreuzung Landgrafenstraße/Wüllnerstraße Köln-Lindenthal (Az.: 02-1600-120/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.11.2018, TOP 5.1

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

1081 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie 
geschickt 18.07.2018: 
Anliegen:  
Ich frage mich regelmäßig warum es an der Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. in Köln-
Lindenthal keine Verkehrszeichen gibt. Es wird scheinbar davon ausgegangen, dass jedem 
Verkehrsteilnehmer "rechts vor links" bekannt ist. Es kommt häufig zu gefährlichen 
Situationen. Dies ist durch das Aufstellen von Verkehrszeichen Nr. 102 (Kreuzung oder 
Einmündung mit Vorfahrt von rechts) relativ schnell und kostengünstig zu beheben. Ebenfalls 
sollten auf der Straße Halte-Markierungen eingezeichnet werden, da die Verkehrszeichen 
teilweise verdeckt sein können durch Baumwuchs oder (falsch) parkende Autos. Ich kann 
nicht nachvollziehen warum die Kreuzung seit Jahren nicht verkehrssicher ist und gefährliche 
Situationen in Kauf genommen werden. Fast alle anderen Kreuzungen im Kölner Stadtgebiet 
sind verkehrssicher gestaltet, ich will nur auf die etlichen korrekt markierten Kreuzungen Am 
Lindenweg in Müngersdorf-Egelspfad hinweisen. Bitte um Stellungnahme.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2581 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2484/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kreuzung Landgrafenstraße/Wüllnerstraße Köln-
Lindenthal (Az.: 02-1600-120/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt aber auf das Auf-
stellen des Verkehrszeichens 102 an der Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. zu verzichten. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018

2 
Begründung: 
Der Petent regt an die Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. verkehrssicherer zu gestalten (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Kreuzung Landgrafenstr./Wüllnerstr. ist eine Nebenstraße mit geringer 
Verkehrsbedeutung und daher, den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend, 
mit der Möglichkeit einer Tempo 30 Zonen Beschilderung ausgestattet. 
Für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone, wie auf der Landgrafenstr Ecke Wüllnerstr vorhanden, 
schreibt die StVO §45 Abs.1c vor: 
„Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in 
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Que-
rungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen an. 
Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes Landes- und 
Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.  
Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbe-
grenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 
240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.  
An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel 
nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Ausnahmen sind nur dort zulässig, wo es die 
Verkehrssicherheit wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung erfordert oder die Belange 
des Busverkehrs es erfordern.“ 
 
Unter Berücksichtigung der sehr guten Übersichtlichkeit dieser Kreuzung, aufgrund ihrer Gestaltung 
und den bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung, kann kein Grund erkannt werden, 
der die Einrichtung eines Verkehrszeichens 102 (Kreuzung oder Einmündung)  nach StVO rechtferti-
gen würde. 
Der Bereich ist auch hinsichtlich etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig, so dass zum jetzigen Zeit-
punkt keine Veränderungen vorgesehen sind. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Lindenweg
  • Landgrafenstraße
  • Wüllnerstraße
  • Am Lindenweg
  • Egelspfad

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2484/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.08.2018
Erstellt
26.07.2018 11:29