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0345/2018

Ausbau der Elektromobilität in Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 19.02.2018, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5353 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
66/1 
Vorlagen-Nummer 
 0345/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 
 
Ausbau der Elektromobilität in Köln 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017, TOP 
7.2.4 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
Frage 1: 
 
„Mit welcher Spannung wird das Straßenbeleuchtungsnetz betrieben?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
80 % der Straßenleuchten werden über das allgemeine Verteilnetz (0,4- oder 1-KV-Netz) versorgt. 
Die Leuchten selbst werden mit 230 V betrieben. 
 
 
Frage 2: 
 
„Ist es möglich, dieses Leitungsnetz für Aufladestationen von Elektrofahrzeugen (Elektro-Fahrräder 
bzw. Elektro-PKWs) zu nutzen? Können Aufladestationen an Straßenlaternen montiert werden und 
mit welchen Kosten ist (bei einem umfangreichen Ausbau eines solchen Netzes) pro Ladestation zu 
rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Da lediglich ein Fünftel der Straßenleuchten an ein gesondertes Beleuchtungsnetz angeschlossen ist, 
erfolgt die Stromversorgung bei der Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge über das all-
gemeine Stromverteilnetz. Zudem ist das Beleuchtungsnetz nur bei Dunkelheit aktiviert, so dass es 
tagsüber nicht für den Betrieb von Ladestationen genutzt werden könnte. 
In der Neusser Straße in Nippes werden von der RheinEnergie AG drei Straßenlaternen im Zuge des 
Projektes GrowSmarter mit Ladesäulen ausgerüstet. Die Ladestationen bieten eine Ladeleistung von 
11 kW (16 Ampere). Die Einrichtung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum kann aktuell über 
verschiedene Programme gefördert werden. So wurde der Bau der Ladestationen an der Neusser 
Straße größtenteils durch Fördergelder der Europäischen Union bezahlt. Bei den Ladestationen an 
Laternenmasten handelt es sich zunächst um ein Pilotprojekt der RheinEnergie AG. 
 
 
Frage 3: 
 
„Können Transformatorenstationen der Rheinenergie, der Kölner Verkehrsbetriebe oder anderer Ver-
sorger für die Einrichtung von Schnellladestationen genutzt werden.“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Grundsätzlich können die Transformatorenstationen der RheinEnergie AG für die Einrichtung von 
Schnellladestationen genutzt werden. Die Schnellladestationen benötigen aber eine Leistung von  
150 kW  für einen Schnellladepunkt. Aus diesem Grund eignen sich nicht alle Transformatorenstatio-
nen, da bei einigen die Kapazität nicht mehr ausreicht. 
 
 
Frage 4: 
 
„Lässt die Straßenverkehrsordnung (bzw. andere Richtlinien) es zu, ggf. auch zahlreiche Parkplätze 
im öffentlichen Straßenraum für die Aufladung von Elektrofahrzeugen zu reservieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Nach § 45 Abs. 1g der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Parkbevorrechtigungen für elektrisch 
betriebene Fahrzeuge eingerichtet werden. Ebenfalls können diese Fahrzeuge während des Lade-
vorgangs von der Parkraumbewirtschaftung freigestellt werden. Eine entsprechende Beschilderung 
erfolgt z.B. durch den Zusatz VZ 1026-60 StVO („Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“). 
Als konkrete Förderung der E-Mobilität wurde bereits eine Sonderregelung für Carsharingunterneh-
men mit festen Ausleihstationen eingeführt: Diese können Stellplätze für Elektrofahrzeuge im öffentli-
chen Straßenraum kostenfrei nutzen. Zudem ist im Rahmen der Novellierung der Parkgebührenord-
nung angedacht, Sonderregelungen bei der Stellplatznutzung durch Elektrofahrzeuge vorzusehen. 
 
 
Frage 5: 
 
„Welche Vorbereitungen betreiben die Stadt und die Stadtwerke Köln zur Förderung der Elektromobi-
lität in Neubaugebieten?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 5: 
 
Eine konkrete Förderung der Elektromobilität in Neubaugebieten besteht zurzeit noch nicht. Die Ver-
waltung wurde vom Rat der Stadt Köln beauftragt (AN/0820/2016) ein kommunales Elektromobilitäts-
konzept sowie ein Standortkonzept für E-Ladeinfrastrukturen, insbesondere im öffentlichen Straßen-
raum, zu erarbeiten. Damit einhergehend sollen 400 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum bis 
zum Jahr 2020 im Kölner Stadtgebiet für das Laden von E-Fahrzeugen ermittelt und mit Ladestatio-
nen ausgerüstet werden. 
 
 
Frage 6: 
 
„Werden öffentliche Elektro-Ladestationen in alten und neuen Gewerbegebieten geplant bzw. deren 
Installation vorbereitet?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 6: 
 
Das Elektromobilitätskonzept befindet sich in der Erarbeitung. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch 
keine konkreten Standorte genannt werden. 
 
 
Frage 7: 
 
„Werden bei P&R-Parkplätzen – insbesondere bei P&R-Parkhäusern – Elektro-Ladestationen ge-
plant? Wenn ja, welche Planungen liegen für die P&R-Anlagen in Godorf, Sürth und Marienburg vor?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 7:

3 
 
 
Im Rahmen der Erstellung des geplanten Elektromobilitätskonzepts ist beabsichtigt, die auf dem Köl-
ner Stadtgebiet liegenden P&R-Anlagen auf die Einrichtung von Ladestationen hin zu überprüfen. Bei 
der gerade in Bau befindlichen Anlage am Bahnhof Porz-Wahn ist die Einrichtung von Ladeplätzen 
fest vorgesehen. Bei der geplanten Anlage „Arnoldshöhe“ am „Bonner Verteiler“ werden die baulichen 
Voraussetzungen geschaffen, um Ladeplätze einrichten zu können.

Beratungsverlauf (1)

19.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Straße
  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
0345/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.02.2018
Erstellt
26.01.2018 11:14