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0784/2025

Vergabe bezirksorientierter Mittel an den den DJK Löwe Köln e.V.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 9.1.17

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1579 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0784/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe bezirksorientierter Mittel an den den DJK Löwe Köln e.V.  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dem DJK Löwe Köln e.V. für die Durchführung des 
75. Vereinsjubiläums einen Zuschuss aus bezirksorientierten Mitteln in Höhe von 5.250,00 
EUR zu gewähren. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO 
NRW. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 5.250,-- €      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der entsprechende Antrag ist allen Bezirksvertretern im Vorfeld zugegangen. 
 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1379 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die 
Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender 
Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0784/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.03.2025
Erstellt
13.03.2025 11:38