3032/2024
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3032/2024 Freigabedatum 10.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirtschaftsjahr 2025 im Erfolgsplan mit Erträgen von 174.800 Euro sowie Aufwendungen von 66.479 Euro und einem Jahresüberschuss von 108.321 Euro fest. Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst- Wendt-Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan auf- zustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2025 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2025 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2025
Anlage 1 - Familie-Ernst-Wendt-Stiftung-Wirtschaftsplan 2025
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ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 2025 2024 2023 2022 2021 Euro Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 119.800 119.800 121.014 119.372 118.218 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 45.000 30.000 28.495 12.076 15.167 Abschreibungen 1.479 1.500 1.479 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000 20.000 17.743 19.078 17.739 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 4 0.000 35.000 67.940 43.044 37.521 Erträge aus Beteiligungen 15.000 15.000 16.124 15.532 18.369 Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - - - - Abschreibungen auf Finanzanlagen - - - 135.355 - Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 108.321 118.300 157.360 9.961 139.725 Außerordentliche Erträge - - - - - Außerordentliche Aufwendungen - - - - - Jahresüberschuss 108.321 118.300 157.360 9.961 139.725 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - - - Satzungsmäßige Mittelverwendung 21.664 23.660 31.472 1.992 27.945 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - - - Bilanzgewinn/-verlust 86.657 94.640 125.888 7.969 111.780 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2025 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2025-Erläuterungen
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- 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2025 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung In 2025 ist die vollständige Badsanierung in einer der Einfamilienhäuser im Eichenforst ge- plant. Daher wurde der Ansatz – auch aufgrund der allgemein gestiegenen Handwerkerkos- ten - auf einem höheren Niveau kalkuliert als in Vorjahren. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüttung der Beteili- gung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG berücksichtigt. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der in 2014 abgeschlossenen Sa- nierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln der Amtsleiter des Ge- sundheitsamtes angehört.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Thielenbrucher Allee
- Im Eichenforst
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Details
- Aktenzeichen
- 3032/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 01.10.2024 08:41