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3032/2024

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.10.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Familie-Ernst-Wendt-Stiftung-Wirtschaftsplan 2025

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Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2025-Erläuterungen

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Beschlussvorlage Rat

1469 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3032/2024 
Freigabedatum 
10.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das 
Wirtschaftsjahr 2025 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von 174.800 Euro 
sowie Aufwendungen von 66.479 Euro 
und einem Jahresüberschuss von 108.321 Euro 
 
fest. 
 
 
 
 
 
 
Finanzausschuss 12.11.2024 
Rat 14.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-
Wendt-Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan auf-
zustellen, der vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2025 – wie in den Vorjahren auch – 
keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2025 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2025

Anlage 1 - Familie-Ernst-Wendt-Stiftung-Wirtschaftsplan 2025

2486 Zeichen

ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 
2025 2024 2023 2022 2021 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 119.800          119.800          121.014          119.372          118.218          
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 45.000            30.000            28.495            12.076            15.167            
Abschreibungen 1.479              1.500              1.479              1.479              1.479              
Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000            20.000            17.743            19.078            17.739            
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 4 0.000            35.000            67.940            43.044            37.521            
Erträge aus Beteiligungen 15.000            15.000            16.124            15.532            18.369            
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   -                   -                   -                   
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   -                   135.355          -                   
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -                   
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 108.321          118.300          157.360          9.961              139.725          
Außerordentliche Erträge -                   -                   -                   -                   -                   
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -                   
Jahresüberschuss 108.321          118.300          157.360          9.961              139.725          
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -                   -                   -                   
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -                   -                   -                   
Satzungsmäßige Mittelverwendung 21.664            23.660            31.472            1.992              27.945            
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -                   -                   -                   
Bilanzgewinn/-verlust 86.657            94.640            125.888          7.969              111.780          
Wirtschaftsplan 
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2025 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2025-Erläuterungen

2289 Zeichen

- 2 - 
 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2025 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 
 
In 2025 ist die vollständige Badsanierung in einer der Einfamilienhäuser im Eichenforst ge- 
plant. Daher wurde der Ansatz – auch aufgrund der allgemein gestiegenen Handwerkerkos- 
ten - auf einem höheren Niveau kalkuliert als in Vorjahren.  
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüttung der Beteili- 
gung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG berücksichtigt. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der in 2014 abgeschlossenen Sa- 
nierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
 
 
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln der Amtsleiter des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Beratungsverlauf (2)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Thielenbrucher Allee
  • Im Eichenforst

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Details

Aktenzeichen
3032/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.10.2024
Erstellt
01.10.2024 08:41