V/0657/2006/1
Gievenbeck-Südwest - Dritte Kita Nord (LEG)
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Ergänzungsvorlage Beschluss
12284 Zeichen
V/0657/2006/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss für die dritte Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest
- nördlicher Teil
Beratungsfolge
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung
27.09.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) errichtet für die Stadt Münster im
Entwicklungsbereich Gievenbeck-Südwest „Teil Nord“ an der Straße „Wickenkamp“ (s. La-
geplan – Anlage 1) die dritte Kindertageseinrichtung (Kita) und übergibt diese an die Stadt
Münster.
(Anmerkung: Dieser Beschlusspunkt ist identisch mit der V/0657/2006)
2. Dem Raumprogramm für Erstellung der Einrichtung als dreigruppige Einrichtung mit Plät-
zen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindern im Kindergartenalter wird
zugestimmt (s. Anlage).
(Anmerkung: Dieser Beschlusspunkt ist im fett gedruckten abweichenden von der V/0657/2006)
alt 3: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindertageseinrichtung kostenneutral vor-
aussichtlich nur als 2-Gruppen-Kita mit einer Erweiterungsmöglichkeit für eine dritte
Gruppe gebaut werden kann und für die Realisierung einer 3-Gruppen-Kita zusätzli-
che Mittel bereitgestellt werden müssten.
(Anmerkung: Dieser Beschlusspunkt entfällt abweichenden von der V/0657/2006)
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
- mit der LEG – wie bei den bisherigen Kindertageseinrichtungen auch – eine vertragliche
Regelung (Sondervertrag zur Errichtung der dritten Kita in Gievenbeck-Südwest - nörd-
licher Teil) herbeizuführen.
- gemeinsam mit der LEG eine Neubauplanung zu entwickeln und die Planungs-
und Ausführungsstandards, die einen wirtschaftlichen Betrieb und eine höchst-
mögliche Flexibilität in der Nutzung der neuen Kindertageseinrichtung gewähr-
leisten, abzustimmen.
- entfällt … mit der LEG die Kosten für eine zeitgleiche Realisierung der dritten Ki-
ta-Gruppen zu ermitteln:
Vorlagen-Nr.:
V/0657/2006/1. Erg
Auskunft erteilt:
Herr Philipp
Ruf:
492 51 11
E-Mail:
PhilippF@stadt-muenster.de
Datum:
27.09.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0657/2006/1
- die weitere Planung mit dem Erschließungsträger auf der Grundlage des Errichtungs-
beschlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbei zu führen.
(Anmerkung: Dieser ehem. Beschlusspunkt 4 wird zum neuen Punkt 3 und weicht im fett gedruckten von der
V/0657/2006 ab )
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
- geplant ist, die Einrichtung bis zum Herbst 2007 fertig zu stellen,
- über die Trägerschaft der Einrichtung im Rahmen einer Vorlage zur Betriebsträger-
schaft nach dem Baubeschluss zu entscheiden ist. Ziel ist, die Einrichtung von einem
anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen (§11 Abs.1
– GTK NW).
(Anmerkung: Dieser Beschlusspunkt ist identisch mit der V/0657/2006 – s. Beschlusspunkt 5)
5. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Maßnahme ohne Lande smittel durchgeführt
und dieser Ausfall – wie auch schon bei der Kita im Südteil (Lindenbreie) - von der LEG
kompensiert wird. Dies hat zur Folge, dass mit der Errichtung dieser Kindertageseinrichtung
die Verpflichtung der LEG aus den beiden Durchführungsverträgen (für den Teil Nord vom
26.02.1997 und für den Teil Süd vom 25.06.2001) zur Errichtung von Kindertaqesstätten (4
im Teil Nord und 1 im Teil Süd) unter Berücksichtigung bzw. Anrechnung der von der LEG
übernommenen Landesanteile insgesamt erfüllt ist.
(Anmerkung: Dieser Beschlusspunkt ist identisch mit der V/0657/2006 – s. Beschlusspunkt 6)
Kosten/Folgekosten
Für den Bau der Einrichtung stehen 872.000 € vertragsbedingt bei der LEG als Baukosten noch
zur Verfügung. Für diese Mittel wird die Kindertageseinrichtung als Dreigruppen-Einrichtung errich-
tet.
Die Höhe der betriebsbedingten Folgekosten für die Kindertageseinrichtung hängt ab von der trä-
gerschaftlichen Entscheidung. Diese wird in einer separaten Vorlage getroffen.
In dem Rahmen werden die betriebsbedingten Folgekosten dargestellt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Befristung:
keine
Begründung:
Ausgangslage
In der Vorlage V/0657/2006 heißt es unter Beschlusspunkt 1:“ Die Landesentwicklungsgesellschaft
NRW GmbH (LEG) errichtet für die Stadt Münster im Entwicklungsgebiet-Südwest „Teil Nord“ an
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V/0657/2006/1
der Straße „Wickenkamp“ die dritte Kindertageseinrichtung (KiTa) und übergibt diese an die Stadt
Münster.“ Im Beschlusspunkt 3 heißt es weiter „Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kinder-
tageseinrichtung kostenneutral voraussichtlich nur als 2-Gruppen-Kita mit einer Erweiterungsmög-
lichkeit für eine dritte Gruppe gebaut werden kann und für die Realisierung einer 3-Gruppen-Kita
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten.“ In der Begründung zum entsprechenden Be-
schlusspunkt zur Vorlage ist erläutert, dass sich die Mittel, die ausschließlich bei der LEG noch im
Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung stehen auf rd. 870.000 € belaufen und
sich die LEG auf der Basis entsprechender Planungen/Raumprogramme etc. und der damit ver-
bundenen Kostenschätzungen in der Lage sieht vor dem Hintergrund der maximal zur Verfügung
stehenden Mittel eine 2-gruppige Einrichtung mit einer Erweiterungsmöglichkeit für eine dritte
Gruppe für die Betreuung von Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren zu errichten. Eine
verbindliche Zusage hierzu steht jedoch noch aus. Die Verwaltung geht (in Rückkopplung zur LEG)
von einem Kostenrahmen für eine zusätzliche Gruppe von rd. 250.000 € aus.
Beschlüsse und Prüfaufträge aus dem AUB und der BV-West
Der Aussch
uss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 19.09.2006 im Rahmen
der Beratung der Errichtungsbeschlussvorlage 657/2006 folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung
gegeben und die Entscheidung in den Hauptausschuss „geschoben“:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob mit den zur Verfügung stehenden Geldern von 870.000 € auch
eine 3-Gruppenanlage errichtet werden kann.“
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 21.09.2006 unter folgender Bedingung
die Entscheidung über die Errichtungsbeschlussvorlage 657/2006 in den Hauptausschuss „ge-
schoben“:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zur Verfügung stehenden Geldern in Höhe von 870.000 € eine 3-
Gruppen-Anlage zu errichten“.
Im Rahmen der Prüfung ist zwischenzeitlich auch ein erneutes Gespräch mit der Landesentwick-
lungsgesellschaft (LEG) geführt worden, mit dem Ziel, eine dreigruppige Kindertageseinrichtung
durch die LEG zu errichten.
Ergebnis der Prüfung
Die Errichtung einer 3-Gruppenanlage in der Regie der Stadt ist mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln von 872.000 € unter den unten genannten Voraussetzung möglich.
Ein zwischenzeitlich mit der LEG geführtes Gespräch sowie ein darauf bezogenes Schreiben von
der LEG vom 27.09.2006 hat zum Inhalt, dass die LEG sich ebenfalls bereit erklärt hat, dass die
Kindertageseinrichtung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 872.000 € als
dreigruppige Einrichtung geplant und realisiert wird (s. Anlage).
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Planung und Errichtung weiter mit der LEG durchge-
führt wird.
Prüfungsverfahren
Zur Beantwortung des Prüfungsauftrages wurde von der
Verwaltung kurzfristig ein Raum- und
Funktionskonzept (s. Anlage) auf Grundlage des Raumprogramms entwickelt und die Funktionali-
tät mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmt. Um den vorgegebenen Zielwert
für die Investitionskosten möglichst zu erreichen, sind folgende Veränderungen in die Planung und
die Kosten eingeflossen:
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1. Die Verkehrsfläche wird gegenüber den bisher realisierten Kindertageseinrichtungen deut-
lich reduziert.
2. Die geforderten Programmflächen werden bei Beibehaltung der Funktionalität um 5-10 %
(mit Ausnahme der Gruppenräume) unterschri tten. Das Raumprogramm wird entspre-
chend modifiziert.
3. Der Kostenermittlung werden die für die Kindertagesstätte Albachten „Am Wierling“ erziel-
ten abgerechneten Kostenkennwerte für das Bauwerk (Kostengruppen 300+400) zugrunde
gelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 durch wei-
tere Standardreduzierungen, u. a. durch Reduzierung der lichten Höhen in den Räumen auf
2,50 m aufgefangen werden kann.
4. Für Leistungen, die im Falle der Errichtung durch die Stadt mit eigenem Personal erbracht
werden (z.B. Projektsteuerung), sind keine Kosten berücksichtigt. Kosten für eine Vergabe
an ein externes Architekturbüro und Landschaftsplanungsbüro sind jedoch berücksichtigt.
5. Die Kosten für die Erstellung der Außenanlagen einschließlich Spielgeräte werden auf
100.000 € budgetiert. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dies zu wesentlichen Redu-
zierungen der bisher vorgesehenen Ausstattung führt.
6. Die Kosten für die Einrichtung werden auf 70.000 € budgetiert.
7. Kostenansätze für konjunkturell bedingte Preisveränderungen sind nicht berücksichtigt.
Hierzu müsste im Falle einer Preissteigerung eine gesonderte Finanzierung erfolgen.
Fazit
Die Verwalt
ung schlägt vor, mit der LEG das Errichtungskonzept auf Grundlage der modifizierten
Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln und die weiteren entsprechenden Beschlüsse – „Zu-
stimmung zur Planung“ und „Baubeschluss“ zu erstellen. In Rahmen dieser Beschlüsse werden
letzte Detailfragen geklärt und zwischen der Stadt Münster und der LEG abgestimmt.
Zuvor werden die entsprechenden vertraglichen Grundlagen mit der LEG getroffen.
I.A.
gez.
Dr. Klein
Beigeordnete
Anlagen:
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Anlage:
Raumprogramm und Grundriss
Raumprogramm 3. LEG-Kita – Gievenbeck Südwest – nördl. Teil
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Bemerkungen
Regelgruppe / Tagesstättengruppe
– 20 - 25 Kinder 3-6 Jahre
2
1 Gruppenraum 2 48 96
2 Nebenraum 2 16 32
3 Wasch-/WC 2 8 16
4 Abstellraum 2 6 12
156 alt 172
Kleinkindgruppe – 11 Kinder u3 Jahre 1
1 Gruppenraum 1 48 48
2 Nebenraum 1 16 16
3 Wasch-/WC 1 8 8
4 Abstellraum 1 6 6
5 Pflegeraum 1 9 9
6 Schlafraum 1 16 16
103 alt 122
7 Mehrzweckraum 1 54 54
8 Abstellraum MZR 1 12 12
66 alt 67
Allgemeinräume
9 Personalraum 1 19 19
10 Küche 1 17 17
11 AR Küche / Putzraum 1 6 6
12 Büro Leitung 1 16 16
13 Personal- D/H-WC 1 5 5
14 Hausanschlussraum entwurfsabhängig voraussichtlich 10 qm
15 Eingangsbereich / Verkehrsflächen entwurfsabhängig Voraussichtlich 60 qm
63 alt 60
Kindertageseinrichtung gesamt 388 alt 421
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Grundriss 3. LEG-Kita – Gievenbeck Südwest – nördl. Teil
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Anlage: Schreiben der LEG vom 27.09.2006
LEG Stando
rt- und Projektentwicklung Essen GmbH ▪ Johann-Krane-Weg 6 ▪ 48149 Münster
Stadt Münster
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Frau Stadtkämmerin Helga Bickeböller
Stadthaus 1
Klemensstraße 10 per E-Mail:
48127 Münster helga.bickeboeller@stadt-muenster.de
Münster, 27. September 2006
AuenViertel in Münster – Gievenbeck, Teil Nord
Kindertagesstätte Wickenkamp
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Bickeböller,
gerne erklären wir uns bereit, die o.g. Kindertagesstätte als Dreigruppeneinrichtung zu planen und
zu realisieren. Vor dem Hintergrund des für die Planung und Realisierung zur Verfügung stehen-
den Budgets von insgesamt ca. 872.000 € sind in dem weiteren Planungs- / Realisierungsprozess
entsprechende Kosteneinsparungen vorzunehmen und in dem zu schließenden Einzelvertrag zu
vereinbaren. Nur mit der Zusicherung Ihrer diesbezüglichen Mitwirkungsbereitschaft wird sich die
gewünschte Dreigruppeneinrichtung auch in die Realität umsetzen lassen. Wir verweisen in die-
sem Zusammenhang auf den Abstimmungstermin am 21. September 2006 in Ihrem Hause sowie
den daran anschließenden Schriftverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
LEG Standort- und Projektentwicklung Essen GmbH
- gez. Frank Körmann - - gez. ppa. Uwe Giesa-Stausberg -
Ihr Ansprechpartner:
Uwe Giesa-Stausberg
Tel. 02 51 / 5 35 90 - 14
uwe.giesa-stausberg@leg-nrw.de
Hauptvorlage
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V/0657/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss für die dritte Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest
- nördlicher Teil
Beratungsfolge
13.09.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
21.09.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung
27.09.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) errichtet für die Stadt Münster im
Entwicklungsbereich Gievenbeck-Südwest „Teil Nord“ an der Straße „Wickenkamp“ (s. La-
geplan – Anlage 1) die dritte Kindertageseinrichtung (Kita) und übergibt diese an die Stadt
Münster.
2. Dem Raumprogramm für Erstellung der Einrichtung als zweigruppige Einrichtung mit Plät-
zen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindern im Kindergartenalter wird
zugestimmt (s. Anlage 2).
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindertageseinrichtung kostenneutral voraus-
sichtlich nur als 2-Gruppen-Kita mit einer Erweiterungsmöglichkeit für eine dritte Gruppe
gebaut werden kann und für die Realisierung einer 3-Gruppen-Kita zusätzliche Mittel be-
reitgestellt werden müssten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
- mit der LEG – wie bei den bisherigen Kindertageseinrichtungen auch – eine vertragliche
Regelung (Sondervertrag zur Errichtung der dritten Kita in Gievenbeck-Südwest - nörd-
licher Teil) herbeizuführen.
- gemeinsam mit der LEG eine Neubauplanung zu entwickeln, die den aktuellen Pla-
nungs- und Ausführungsstandards der Stadt Münster entspricht sowie einen wirtschaft-
lichen Betrieb und eine höchstmögliche Flexibilität in der Nutzung der neuen Kinderta-
geseinrichtung gewährleistet.
Vorlagen-Nr.:
V/0657/2006
Auskunft erteilt:
Herr Philipp
Ruf:
492 51 11
E-Mail:
PhilippF@stadt-muenster.de
Datum:
23.08.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0657/2006
- mit der LEG die Kosten für eine zeitgleiche Realisierung der dritten Kita-Gruppe zu er-
mitteln und
- die weitere Planung mit dem Erschließungsträger auf der Grundlage des Errichtungs-
beschlusses abzustimmen und den Baubeschluss herbei zu führen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
- geplant ist, die Einrichtung bis zum Herbst 2007 fertig zu stellen,
- über die Trägerschaft der Einrichtung im Rahmen einer Vorlage zur Betriebsträger-
schaft nach dem Baubeschluss zu entscheiden ist. Ziel ist, die Einrichtung von einem
anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen (§11 Abs.1
– GTK NW).
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Maßnahme ohne Lande smittel durchgeführt
und dieser Ausfall – wie auch schon bei der Kita im Südteil (Lindenbreie) - von der LEG
kompensiert wird. Dies hat zur Folge, dass mit der Errichtung dieser Kindertageseinrichtung
die Verpflichtung der LEG aus den beiden Durchführungsverträgen (für den Teil Nord vom
26.02.1997 und für den Teil Süd vom 25.06.2001) zur Errichtung von Kindertaqesstätten (4
im Teil Nord und 1 im Teil Süd) unter Berücksichtigung bzw. Anrechnung der von der LEG
übernommenen Landesanteile insgesamt erfüllt ist.
Kosten/Folgekosten
Die für die Einrichtung erforderlichen Kosten und Folgekosten werden im weiteren Verfahren ermit-
telt und im Rahmen der weiteren Beschlussfassung dargestellt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
s.o.
Befristung:
keine
Begründung:
1. Vorbemerkung
Grundlage für die Errichtung der im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung von Gie-
venbeck-Südwest maßnahmebedingten Infrastruktur wie z.B. Spielplätze, Schule und Kinderta-
geseinrichtung sind die für den nördlichen und südlichen Bereich geschlossenen Durchführungs-
verträge (vgl. Ziff. 6 der Beschlussvorschläge).
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V/0657/2006
Die LEG hat bisher im nördlichen Teil von Giev enbeck-Südwest zwei Kindertageseinrichtungen
(Kita St. Michael III und Kita Lichtblick) und im südlichen Teil eine Kindertageseinrichtung (Kita
„Wolkenburg“ an der Lindenbreie) errichtet.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur zuletzt errichteten Kita in Gievenbeck-Südwest (Kita an der
Lindenbreie) ist beschlossen worden, dass die LEG die ausfallende Investitionsförderung des Lan-
des NRW ausgleicht und dieses (wie auch die ausfallende Landesinvestitionsförderung für die
nunmehr zu errichtende Kita) im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen der Errichtung von
Kindertageseinrichtungen verrechnet.
Unter Beschlusspunkt 5 der damaligen Errichtungsbeschlussvorlage (Vorlage an den Rat Nr.
724/2003 vom 20.08.2003) heißt es: „“
Die Maßnahme (Errichtung der Kita an der „Lindenbreie) wird
ohne Landesmittel durchgeführt. Dieser Ausfall wird von der LEG unter Einbeziehung der noch geplanten
zwei weiteren Kindertageseinrichtungen im Bereich Gievenbeck-Südwest getragen, z. B. durch Reduzierung
der geplanten Größen der Einrichtungen, Vergabe an andere Investoren oder andere Lösungen. Die Verwal-
tung wird beauftragt, mit der LEG eine Vereinbarung zur Errichtung der Kindertageseinrichtungen zu schlie-
ßen, um die Versorgung des Bereiches sicherzustellen“.
Im Rahmen dieser Verrechnung der von der LEG ausgeglichen Landesanteile hat die LEG ihre
Verpflichtungen aus den städtebaulichen Verträgen erfüllt. Grundlage dafür ist die Vereinbarung im
Durchführungsvertrag Teil Nord vom 26.02.1997, in dem es heißt: „Das Risiko, das diese Projekt-
fördermittel (Anm: zuvor betragsmäßig definiert) nicht oder nicht in vollem Umfang bewilligt wer-
den, trägt die Stadt. Die Parteien werden in diesem Falle jeweils eine neue Vereinbarung entweder
über eine Veränderung des Leistungsumfangs bzw. eine Rückstellung der Leistung oder eine Mit-
finanzierung durch die Stadt treffen.“ Nachdem die ersten beiden Kitas mit
Landesmitteln errichtet
wurden, blieb diese bei der Kita im Südteil als auch bei der jetzt zu errichtenden 3. Kita im Nordteil
aus; auch für die 4. Kita im Nordteil ist sie nicht zu erwarten. Die Kita im Südteil konnte wegen der
Übernahme des Landesanteils durch die LEG im Vorgriff auf die weiteren Verpflichtungen noch
kostenneutral für die Stadt mit 4 Gruppen errichtet werden. Für die weitere Verpflichtung (3. und 4.
Kita im Nordteil) ist mit der LEG auf der Grundlage der oben zitierten Vertragspassage eine Ver-
einbarung über die Reduzierung des Leistungsumfangs zu treffen, da der Ausfall der Landesförde-
rung mit städtischen Mitteln nicht kompensiert werden kann. Rechnerisch hat das den Wegfall der
Bauverpflichtung der LEG für die 4. Kita zur Folge (nicht berührt davon ist die kostenlose Übertra-
gung der Grundstücksfläche auch für die 4. Kita auf die Stadt). Für die jetzt zu errichtende 3. Kita
hat das zur Folge, dass diese Einrichtung nicht als 4-Gruppen-Kita, sondern – wenn sie für die
Stadt kostenneutral sein soll- nur als 2-Gruppen-Kita (näheres dazu unten Ziff. 3.) gebaut werden
kann. Diese Vereinbarung wird im Rahmen des mit der LEG abzuschließenden Sondervertrages
über die Errichtung der 3. Kita vereinbart, ebenso wie der Wegfall der Bauverpflichtung für die 4.
Kita.
Im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden auch die baulichen Grundlagen geregelt und abge-
stimmt (Raumprogramm, Funktionsbeschreibung, Leistungsbeschreibung Planung und Bau für
Gebäude und Außenanlagen sowie Raumbauch), die für das weitere Verfahren erforderlich sind.
2. Bedarfssituation
Im Rechtsanspruchsbereich besteht im gesamten Stadtteil Gievenbeck zurzeit eine ausreichende
Versorgung mit Kindergartenplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt in die
Schule.
Es besteht jedoch weiterhin Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zur Abdeckung
• der konkreten Nachfrage zur Betreuung unter dreijähriger Kinder (u3-Bedarf) und
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• der konkreten und künftigen Nachfrage, die sich unmittelbar aus dem Baugebiet Gieven-
beck-Südwest ergibt.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und daher der vorgesehene Ausbau der u3-Angebote ist
ein wichtiges Anliegen in der Stadt Münster und besonders in Neubaugebieten, in denen überwie-
gend junge Familien wohnen und wohnen werden.
Mit der von der LEG zu errichtenden dritten Kita in Gievenbeck-Südwest (nördl. Teil) soll diesem
Bedarf Rechnung getragen werden.
Die Stadtverwaltung hat sich mit der LEG ent sprechend des städtebaulichen Rahmenvertrages für
den Nordteil, der eine Bedarfsprüfung bis zum Ende des Jahres 2005 vorsah, darauf verständigt,
dass die LEG weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen errichten muss.
3. Vorgesehene Maßnahme und Finanzierung der Kindertageseinrichtung
Das bisherige Verfahren zum Neubau der Einrichtungen in Gievenbeck-Südwest kann für diese
Einrichtung nicht umgesetzt werden. Die zwischen der Stadt und der LEG vereinbarte Regelung
sieht vor, dass die Stadt die vom Land bewilligte Landesförderung an die LEG weiterleitet. Dafür
errichtete die LEG die Einrichtung kostenfrei für die Stadt.
Das Land hat bereits in den vergangenen Jahren keine Haushaltsmittel zur Förderung von Bau-
maßnahmen bereitgestellt (so auch bereits bei der zuletzt errichten Kita in Gievenbeck-Südwest an
der „Lindenbreie). Auch für diese jetzt zu errichtende Kita ist eine investive Förderung durch das
Land ausgeschlossen.
Durch den Ausfall der Landesmittel für die Neubaumaßnahmen stehen der Stadt damit keine Mittel
zur Verfügung, die an die LEG weitergereicht werden können. Investive Mittel bei der Stadt Müns-
ter stehen lediglich für den Ausbau des u3-Programms zur Verfügung.
Angesichts dieser Situation haben bereits Gespräche mit der LEG zu diesem Thema stattgefun-
den. Es besteht Einigkeit darüber, dass mit der Errichtung der nächsten Einrichtung unverzüglich
begonnen werden muss und diese nicht mehr aufgeschoben werden kann, damit die zusätzlichen
Plätze im nächsten Jahr rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die Mittel, die ausschließlich bei der LEG noch im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung zur
Verfügung stehen belaufen sich auf rd. 870.000 €.
Auf der Basis entsprechender Planungen / Raumprogramme etc. und der damit verbundenen Kos-
tenschätzungen sieht die LEG sich in der Lage vor dem Hintergrund der maximal zur Verfügung
stehenden Mittel eine 2-gruppige Einrichtung mit einer Erweiterungsmöglichkeit für eine dritte
Gruppe für die Betreuung von Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren zu errichten. Eine
verbindliche Zusage hierzu steht jedoch noch aus.
Aus Bedarfsgründen und mit Blick auf das noch wachsende Baugebiet ist eine 3-gruppige Einrich-
tung sinnvoll und im Betrieb wirtschaftlicher.
Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten können aufgrund des jetzigen Planungs- und Ver-
handlungsstandes mit der LEG noch nicht verbindlich abgeschätzt werden.
Mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und in Abstimmung mit dem Amt für Gebäude-
management sowie der für das Vertragswesen zuständige Amt für Liegenschaften ist vereinbart
worden, die Kosten im Rahmen der Entwurfspl anung der LEG zu präzisieren und im Rahmen des
weiteren Beschlussfassungsverfahrens die Höhe der von Seiten der Stadt Münster hierzu ggf.
noch zusätzlich bereitzustellende Mittel zu benennen.
Die Verwaltung geht von einem Kostenrahmen für eine zusätzliche Gruppe von rd. 250.000 € aus.
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V/0657/2006
Ziel ist, die bauliche Maßnahme so zu optimieren, dass die Mehrkosten für eine dritte Gruppe so
gering wie möglich bleiben und diese Gruppe aus Gründen des Bedarfs und der Betriebs-
Wirtschaftlichkeit mit errichtet werden kann.
Die Betriebskosten sind abhängig von der Gruppenstruktur der Einrichtung und von der Vergabe
der Trägerschaft. Daher werden die Betriebskosten ebenfalls im weiteren Verfahren beziffert.
4. Standortabwägung
Im Nordteil stehen zwei ausgewiesene Standorte zur Auswahl: Ecke Wickenkamp westl. Dieck-
mannstr. und Gronowskistr. (östl. Dieckmannstr.). Au fgrund der Standorte der beiden bereits fertig
gestellten Kitas wird von diesen beiden Standorten der Standort Wickenkamp präferiert.
Es ist auch eine Standortalternative im Südte il (westl. Dieckmannstr./südl. „Grüner Finger“) geprüft
worden. Die Prüfung hat ergeben, dass ein Standort im Südteil – wenn überhaupt – nur mit erheb-
licher Zeitverzögerung realisiert werden könnte. Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen:
- Eine Gemeinbedarfsfläche für eine zusätzliche Kita ist im Südteil nicht ausgewiesen. Das Feh-
len dieser Voraussetzung könnte ggfs. durch eine Befreiung überbrückt werden. Allerdings
setzt die Nutzung einer Wohnbaufläche als Gemeinbedarfsfläche ohne B-Plan-Änderung die
ausdrückliche Nachbarzustimmung voraus. Ob eine solche erteilt werden würde, ist äußerst
fraglich.
- Die LEG wäre nur bereit, eine im Südteil ausgewiesene Wohnbaufläche als Gemeinbedarfs-
fläche für eine Kita zur Verfügung zu stellen, wenn ein entsprechender Wertausgleich (Flä-
chentausch im Nordteil) erfolgt. Als Tauschobjekt käme eine Wohnbaufläche im Nordteil in
Frage. Eine solche hätte die Stadt nur nach Überplanung einer Gemeinbedarfsfläche in eine
Wohnbaufläche zur Verfügung. Dies erfordert ein Planänderungsverfahren. Vertraglich könnte
der LEG die Überplanung ohne Präjudizierung der Planungshoheit nicht garantiert werden.
Wegen des dringenden Bedarfes und der damit erheblichen Zeitverzögerung kann die Verwaltung
eine solche Regelung nicht vorschlagen
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V/0657/2006
5. Zeitplanung und weiteres Verfahren
Es haben bereits vielfältige Abstimmungen mit der LEG und der Stadt Münster stattgefunden.
Zur schnellstmöglichen Errichtung der Kindertageseinrichtung ist es beabsichtigt, einen ergänzen-
den Errichtungsbeschluss mit Aussagen zum Finanzierungskonzept und zur Entwurfsplanung
(Baubeschluss) bis zur Jahreswende 2006 herbeizuführen, um eine Fertigstellung noch im Jahr
2007 zu erreichen.
I.V.
gez.
Dr. Klein
Beigeordnete
Anlagen: Lageplan und Raumprogramm
Anlage 1 - Lageplan
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V/0657/2006
Anlage 2 - Raumprogramm
Raumprogramm 3. LEG-Kita – Gievenbeck Südwest – nördl. Teil
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Bemerkungen
Regelgruppe / Tagesstättengruppe –
20 - 25 Kinder 3-6 Jahre
1
1 Gruppenraum 1 48 48
2 Nebenraum 1 20 20
3 Wasch-/WC 1 12 12
4 Abstellraum 1 6 6
bei einer 3-gruppigen
Einrichtung kommt eine
Gruppe mit demselben
Raumprogramm wie
nebenstehend hinzu
86 86 qm
Kleinkindgruppe – 11 Kinder u3 Jahre 1
1 Gruppenraum 1 48 48
2 Nebenraum 1 20 20
3 Wasch-/WC 1 12 12
4 Abstellraum 1 6 6
5 Pflegeraum 1 18 18
6 Schlafraum 1 18 18
122
7 Mehrzweckraum 1 55 55
8 Abstellraum MZR 1 12 12
67
Allgemeinräume
9 Personalraum 1 20 20
10 Küche 1 15 15
11 AR Küche / Putzraum 1 6 6
12 Büro Leitung 1 15 15
13 Personal- D/H-WC 1 4 4
14 Hausanschlussraum entwurfsabhängig
15 Eingangsbereich / Verkehrsflächen entwurfsabhängig
60
Kindertageseinrichtung gesamt 335 421 qm
Anmerkungen zur Funktionalität:
Bei einer 2-geschossigen Einrichtung sind im EG die Räume der Kleinkindgruppe, der Mehrzweck-
raum nebst AR sowie die Allgemeinräume (Ausnahme –Personalraum- möglich) vorzusehen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (7)
- Klemensstraße 10
- Gronowskistraße
- Dieckmannstraße
- Wickenkamp
- Johann-Krane-Weg 6
- Lindenbreie
- Wierling
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37