2851/2021
218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg
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Beschlussvorlage Rat
8671 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
611/1 Seeh Az
Vorlagen-Nummer
2851/2021
Freigabedatum
27.09.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen;
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg
hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat
1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 218. Änderung
des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-Marienburg" eingegan-
genen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2;
2. stellt die 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-
Marienburg" mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest.
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021
Rat 09.11.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die Umsetzung der FNP-Änderung hat voraussichtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den
Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend
abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Auswirkun-
gen und Minderungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht.
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür wurden verschiedene Um-
weltgutachten erstellt.
Begründung
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.04.2014 wurde der Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ gefasst.
Gleichzeitig wurden frühere Beschlüsse für die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen
innerhalb dieses Geltungsbereiches mit diesem Beschluss aufgehoben (Vorlagen-Nr. 2822/2013). Mit
diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB.
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Marienburg des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Er hat eine
Größe von circa 8 Hektar und umfasst die Flächen des Deutschlandradios sowie der ehemaligen
"Deutschen Welle". Der Bereich wird begrenzt durch den Raderberggürtel im Norden, die Mertener
Straße im Osten und den Nord-Süd-Grünzug im Westen. Im Süden wird der Bereich durch das Ge-
werbegebiet begrenzt, welches Teil des Bebauungsplan-Verfahren ist, jedoch nicht Teil der FNP-
Änderung.
Der Bebauungsplan ist nicht aus der Darstellung des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt die
bestehende Darstellung eines Sondergebietes „Rundfunk“ in Wohnbaufläche, Mischgebiet mit Signet
„Kindereinrichtung“, Grünfläche mit Signet „Spielplatz“ sowie einen Streifen Gewerbegebiet im Süden
des Änderungsbereiches zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Beitrag zur dringend be-
nötigten Schaffung von Wohnbauland und den benötigen Wohnfolgeeinrichtungen in zentraler, sied-
lungsstrukturell integrierter Lage geleistet werden.
Verfahrensverlauf
Im Frühjahr 2015 hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens
stattgefunden, an dem fünf Planungsteams teilnahmen. In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der
Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Johannes Böttger
(Köln) als städtebauliche Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan ausgewählt und am
03.09.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen. Der Siegerentwurf wurde der
Öffentlichkeit am 23.06.2015 von der Projektentwicklerin präsentiert.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum städtebauli-
chen Planungskonzept gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.03.2016 bis zum
26.04.2016 durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept gemäß § 3 Absatz 1
BauGB wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der Schützengesellschaft Ad-
3
ler 1930, Fritz-Hecker-Straße 98, 50969 Köln am 06.09.2016 durchgeführt und in einer Niederschrift
dokumentiert. Im Nachgang zur der Abendveranstaltung sind zwei Stellungnahmen aus der Öffent-
lichkeit in der Zeit vom 06.09.2016 bis zum 23.09.2016 eingegangen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragte per Beschluss am 30.03.2017 die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten
(Vorgabenbeschluss). Das Verfahren zur 218. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfah-
ren durchgeführt und baut daher auf den bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum städtebauli-
chen Planungskonzept und zum Bebauungsplan-Entwurf auf. Auf Grundlage der frühzeitigen Beteili-
gungen und des Vorgabenbeschlusses vom 30.03.2017 wurden die Unterlagen für die Flächennut-
zungsplan-Änderung vorbereitet.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde am 14.12.2020 und der Stadtentwicklungsausschuss am
28.01.2021 in Form einer Mitteilung über die Absicht der Durchführung einer Offenlage zur 218. Än-
derung des Flächennutzungsplanes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ unterrichtet.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
wurde durchgeführt vom 19.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021.
Die Offenlage (öffentliche Auslegung) wurde ortsüblich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 11 (2021)
der Stadt Köln am 24.03.2021 und wurde durchgeführt vom 01.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Einsicht in die Unterlagen in der Außenstelle des
Stadthauses Deutz nach Terminvereinbarung möglich gemacht. Sämtliche Unterlagen waren zusätz-
lich auf der Internetseite der Stadt Köln zugänglich. Es sind zwei Stellungnahmen im Rahmen der
Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und 14 Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur FNP-Änderung
eingegangen. Diese sind nicht FNP-relevant oder konnten durch redaktionelle Ergänzungen im Be-
gründungstext berücksichtigt werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
zum im Parallelverfahren durchgeführten Bebauungsplan-Entwurf wurde durchgeführt vom
23.04.2021 bis einschließlich 31.05.2021. Die Offenlage (öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan-
Entwurf ist in Vorbereitung. Die Durchführung ist beabsichtigt ab Ende des 3. Quartals 2021.
Vorberatungen
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2014
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 24.02.2014
31.03.2014
Wirtschaftsausschuss 03.04.2014
Stadtentwicklungsausschuss 03.04.2014
Mitteilung über die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung und weitere Vorgehensweise
Zweistufiges Wettbewerbsverfahren 03.06.2015
Abendveranstaltung Siegerentwurf,
(Präsentation Öffentlichkeit) 23.06.2015
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 31.08.2015
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2015
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 20.03.2017
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017
Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 218. Änderung des Flächennutzungs-
planes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 14.12.2020
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021
4
Anlagen
1. Änderungsbereich (Plandarstellung)
2. bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung)
3. beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung)
4. Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht
5.1. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
5.2. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage nach
§ 3 Abs. 2 BauGB
6.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
6.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Anlage 4 - Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht
98485 Zeichen
1
A N L A G E 4
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltbericht
nach § 2a in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB
Zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg
hier: Teilweise Änderung von „Sondergebiet Rundfunk“ in „Wohnbaufläche“, „Mischgebiet“ und
„Gewerbegebiet“, sowie teilweise Änderung von „Gewerbegebiet“ in „Grünfläche“; Ergänzung des
Signets „Kindereinrichtung“ und des Signets „Spielplatz“
Diese FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan –Arbeitstitel: „Mertener Straße in Köln-Marienburg“
1 Gebietsbeschreibung
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Marienburg des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Die Fläche
befindet sich zentral umgeben durch die jeweiligen Siedlungskörper der Stadtteile Zollstock und
Raderberg im Norden, Bayenthal im Nordosten, Marienburg und Raderthal im Südwesten.
Er hat eine Größe von circa 8 Hektar und umfasst die Flächen des Deutschlandradios sowie der
ehemaligen "Deutsche Welle". Der Bereich verläuft im Norden entlang des Raderberggürtels, im
Osten entlang der Mertener Straße bis zur Abbiegung der Straße. Dem Verlauf der Mertener
Straße folgt der Bereich im Süden zunächst in Ost-West-Richtung und wird nach Westen verlän-
gert, bis der Änderungsbereich im Westen auf den Nord-Süd-Grünzug trifft. Diesem folgt der Ände-
rungsbereich in Richtung Norden bis zum Raderberggürtel.
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG hat das Gelände der ehemaligen Deutschen
Welle am Raderberggürtel sowie Teile des südlich angrenzenden Gewerbegebiets erworben. Die
seit 2003 nicht mehr genutzten Aufbauten werden aktuell bereits abgebrochen, sodass das Ge-
lände für eine Umnutzung bereitgestellt wird. Die DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG be-
absichtigt die Entwicklung des Gesamtgeländes zu einem Wohnstandort mit circa 700 Wohnungen
einschließlich der erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen (wie Kita und Spielplätze), wohngebiets-
verträglichen Gewerbeeinheiten und einer Tiefgarage.
Zwar befinden sich in der Umgebung des Änderungsbereiches westlich und südlich unmittelbar ge-
werbliche Nutzungen, unter anderem der Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH, sowie auf
Teilen der Fläche ein Sondergebiet mit dem Deutschlandradio. Die weiträumige Umgebung jedoch
wird durch Wohnbauflächen der jeweiligen Wohnsiedlungen von Zollstock, Raderberg, Bayenthal,
Marienburg und Raderthal deutlich dominiert. Entlang der Bonner Straße und teilweise entlang des
Bayenthalgürtels und südlich an die Gewerbeflächen der Firmen INFICON GmbH und Leybold
GmbH anschließend ist ein Mischgebiet dargestellt.
Das Ziel der Planung besteht darin, die Fläche der ehemaligen Deutschen Welle einer städtebauli-
chen Neuordnung zuzuführen und diese wieder nutzbar zu machen. Mit der Fortentwicklung des
Stadtteiles wird ein moderner Ansatz einer Mischung von wohnverträglichem Gewerbe, Dienstleis-
tungen und Wohnen umgesetzt und dadurch eine erneute Inwertsetzung des Änderungsbereiches
erreicht. Dem enormen Druck auf den Wohnungsmarkt der wachsenden Stadt Köln kann vorrangig
durch die Bereitstellung und Umnutzung vorhandener Flächen im innerstädtischen Kontext begeg-
net werden. Die Mobilisierung dieser Fläche entspricht dem Grundsatz eines schonenden Um-
gangs mit Grund und Boden.
2
Voraussetzung für die Revitalisierung ist, dass für die bestehenden gewerblichen Betriebe keine
Einschränkungen entstehen. Im Flächennutzungsplan wird bereits entsprechend der Nutzung
durch die Gewerbebetriebe eine Gewebefläche dargestellt. Da dies sowohl dem Bestand als auch
der künftigen Planung entspricht, ist der Bereich nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Än-
derung. Um die Belange und Interessen der betroffenen Nachbarn zu berücksichtigen sowie die
erforderlichen baulichen und lärmtechnischen Anpassungen sichern zu können, wurden innerhalb
des parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahrens die südlichen Betriebe in dessen Gel-
tungsbereich einbezogen. Ebenso wird Deutschlandradio mit in den Änderungsbereich aufgenom-
men, um das bestehende Gebäude und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, als Träger des
Grundrechts auf Rundfunkfreiheit, hinsichtlich seiner Sensibilität gegenüber Erschütterungs- und
Körperschallimmissionen angemessen zu berücksichtigen.
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ent-
wicklung eines Wohngebietes im nordöstlichen Bereich, eines Mischgebietes im zentralen Bereich,
einer Kita und eines Gewerbegebietes im südlichen Bereich geschaffen werden. Im Nordwesten
soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Rundfunk“ für die Flächen des Deutschlandradios
teilweise beibehalten und damit der Bestand gesichert werden. Überwiegend ist eine Wohnnut-
zung mit einer bis zu siebengeschossigen Bebauung geplant. Südlich der ehemaligen Deutschen
Welle ist im Übergang zu der vorhandenen gewerblichen Nutzung auch ein Bereich mit einer nicht
störenden gewerblichen Nutzung vorgesehen. Südlich des Deutschlandradios sind eine sechs-
gruppige Kindertagestätte und ein öffentlicher Spielplatz geplant. Dabei wird vor allem auf Ebene
des Bebauungsplan-Entwurfs Sorge getragen, dass daraus möglicherweise entstehende Lärmkon-
flikte gelöst werden. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung dient als Grundlage für die Planun-
gen.
Da auf der Grundlage der bestehenden planungsrechtlichen Situation eine städtebauliche Ordnung
mit der oben beschriebenen Zielsetzung nicht erreichbar ist, sind die Aufstellung eines Bebauungs-
planes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Flächennutzungsplan-
Änderung erfolgt im Parallelverfahren.
3 Verfahrensverlauf
3.1 Verlauf zum städtebaulichen Planungskonzept bzw. Bebauungsplan im Paral-
lelverfahren
Aufstellungsbeschluss (sowie Aufhebung „Im Sauacker“ und „Gaedestraße“)
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2014 TOP 10.2 ungeändert beschlossen
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 24.02.2014 TOP 9.2.2 zurückgestellt
31.03.2014 TOP 9.2.5 geändert beschlossen
Wirtschaftsausschuss 03.04.2014 TOP 5.1 ungeändert beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 03.04.2014 TOP 10.1 ungeändert beschlossen
Mitteilung über die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung und weitere Vorgehensweise
Zweistufiges Wettbewerbsverfahren 03.06.2015 Jurysitzung
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 31.08.2015 TOP 10.2.5 Kenntnis genommen
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2015 TOP 17.7 Kenntnis genommen
Abendveranstaltung Siegerentwurf 23.06.2015 Präsentation Öffentlichkeit
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 20.03.2017 TOP 9.2.1 geändert beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 TOP 9.1 ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.04.2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebau-
ungsplanes mit dem Arbeitstitel „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ gefasst. Gleichzeitig wurden
frühere Beschlüsse für die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen innerhalb dieses Gel-
tungsbereiches mit diesem Beschluss aufgehoben. Konkret wurde der Einleitungsbeschluss zur 3.
3
Änderung des Bebauungsplanes 67410/09, „Im Sauacker in Köln-Raderthal/Marienburg“ sowie die
Aufstellung zum Bebauungsplan, „Gaedestraße in Köln-Marienburg“ damit aufgehoben.
Im Frühjahr 2015 hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbewerbsverfah-
rens stattgefunden, an dem fünf Planungsteams teilnahmen. In der Jurysitzung am 03.06.2015
wurde der Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Johan-
nes Böttger (Köln) als städtebauliche Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan ausge-
wählt und am 03.09.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen. Der Sieger-
entwurf wurde der Öffentlichkeit am 23.06.2015 von der Projektentwicklerin präsentiert.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum städtebaulichen Pla-
nungskonzept gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.03.2016 bis zum
26.04.2016 durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept gemäß § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der
Schützengesellschaft Adler 1930, Fritz-Hecker-Straße 98, 50969 Köln am 06.09.2016 durchgeführt
und in einer Niederschrift dokumentiert. Im Nachgang zur der Abendveranstaltung sind zwei Stel-
lungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.09.2016 bis zum 23.09.2016 eingegangen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragte per Beschluss am 30.03.2017 die Verwaltung, auf
der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten (Vorgabenbeschluss).
3.2 Verlauf zur Flächennutzungsplan -Änderung im Parallelverfahren
Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 218. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen 14.12.2020 TOP 10.2.3 Kenntnis genommen
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 TOP 17.1 Kenntnis genommen
Das Verfahren zur 218. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt
und baut daher auf die bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum Bebauungsplan-Verfahren
auf. Die zur frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB geäu-
ßerten Anregungen zum Städtebaulichen Planungskonzept werden im Rahmen des Flächennut-
zungsplan-Verfahrens inhaltlich erneut gesichtet und berücksichtigt. Mit dem Vorgabenbeschluss
vom 30.03.2017 wurden als nächste Verfahrensschritte die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB für die Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt.
Die Absicht über die Durchführung der Offenlage wurde der Bezirksvertretung Rodenkirchen am
14.12.2020 und dem Stadtentwicklungsausschuss am 28.01.2021 zur Kenntnis vorgelegt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) wurde vom 19.03.2021 bis zum 21.04.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der
Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen.
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 23.04.2021 im Amtsblatt
der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 01.04.2021 bis
zum 14.05.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 2 Stellungnahmen eingegangen.
4 Planungsvorgaben
4.1 Regionalplan
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, der Bezirksregierung Köln setzt das Plangebiet mit
der Zielsetzung als "Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)" fest, mit Überlagerung der Freiraum-
funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“. Damit besteht kein ersichtlicher Widerspruch mit
dem Zielvorgaben der Regionalplanung. Im Verfahren erfolgte eine Anfrage nach § 34 Landespla-
nungsgesetz (LPlG) um die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bei der
4
Regionalplanungsbehörde zu ermitteln. Diese ergab, dass keine raumordnerischen Bedenken er-
hoben werden und damit die Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung bestätigt
werden. Zusätzliche Hinweise wurden in die Begründung soweit wie möglich eingearbeitet.
4.2 Landschaftsplan
Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt nicht im Geltungsbereich des
Landschaftsplans der Stadt Köln. Die Beteiligung des Trägers der Landschaftsplanung im Rahmen
der Flächennutzungsplan-Änderung ergab, dass der Erhalt und die Darstellung der Grünfläche im
Rahmen der FNP-Änderung ausdrücklich begrüßt werden.
Südwestlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L17 „Äuße-
rer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Durch die Festsetzung im
Bebauungsplan und die Darstellung im FNP wird der angrenzende öffentliche Grünzug der Be-
standteil des LSG L17 ergänzt und planungsrechtlich abgesichert.
4.3 Bebauungsplan
Für den nördlichen Planbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 67410/09 „Im Sau-
acker in Köln-Marienburg/Raderthal“, der für die Grundstücke des Deutschlandradios und der ehe-
maligen Deutschen Welle ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung “Rundfunk“ festsetzt.
Für einen Teilbereich dieses Bebauungsplanes bestand seit dem 19.12.2004 ein Einleitungsbe-
schluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67410/09. Diese Änderung ist durch die neue
Entwicklung obsolet geworden. Der Einleitungsbeschluss wurde am 03.04.2014 durch den Stadt-
entwicklungsausschuss zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans
aufgehoben. Aus Gründen der Rechtsklarheit wurde die Aufhebung des bestehenden Bebauungs-
plans Nr. 67410/09 für das Grundstück „Deutsche Welle“ gleichzeitig mit dem Einleitungsbeschluss
am 03.04.2014 aufgehoben.
Der südliche Bereich, welcher nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung ist, gehört zu
den Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH. Dort besteht derzeit kein Bebauungsplan. Im
Rahmen der Planungen zum südlich angrenzenden Wohngebiet Gaedestraße/„Reiterstaffel“ wurde
am 27.11.2008 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Betriebsgelände IN-
FICON GmbH und Leybold GmbH gefasst. Dieses Verfahren wurde nicht weiter betrieben, sodass
der Einleitungsbeschluss am 03.04.2014 durch den Stadtentwicklungsausschuss zusammen mit
dem Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanverfahrens aufgehoben wurde.
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat der Stadt
Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, mit diesem Instrument
ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stel-
len. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Stadt Köln
ergeben sich aktuell bis zum Jahre 2029 nach fortlaufender Überprüfung ein zusätzlicher Bedarf
von insgesamt rund 66.000 Wohneinheiten (WE).
4.5 Wasserschutzzone / Hochwasserschutz
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserwerks Hochkirchen.
Teile des Änderungsbereichs liegen in einem Risikogebiet nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz au-
ßerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bei Versagen der Hochwasserschutzanlagen
würden diese Bereiche überflutet. In dem parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren erfolgt
die nachrichtliche Übernahme des Risikogebietes.
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan
5.1 Bestehende Nutzungen
Zwar weist die direkte Umgebung des Änderungsbereiches teilweise gewerbliche Nutzungen auf,
vor allem durch südlich angrenzenden Grundstücke der Firmen INFICON GmbH und Leybold
GmbH, sowie das nördlich im Änderungsbereich befindliche Grundstück des Deutschlandradios.
Doch dominiert insgesamt durch die Siedlungen der Stadtteile Zollstock, Raderberg, Bayenthal,
5
Marienburg und Raderthal die Charakteristik einer verdichteten Wohnnutzung mit vereinzelten,
nicht störenden Betrieben. Südwestlich des Grundstückes der Firmen INFICON GmbH und Ley-
bold GmbH befindet sich ein öffentlicher Grünzug.
Deutschlandradio:
Im Nordwesten des Änderungsbereiches befindet sich das Hochhaus des Deutschlandradios mit
19 Geschossen. Dem Deutschlandradio als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kommt als Träger
des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit eine besondere verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Neben
den Aufzeichnungs- und Nachrichtenstudios befinden sich in Köln alle Redaktionen verschiedener
Programme. Hinzu kommen öffentliche Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe "Deutschland-
funk-Kammermusiksaal", die mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch in den Nachtstunden ver-
bunden sind. Der Kammermusiksaal wird darüber hinaus auch für hochwertige Aufzeichnungen
gemeinsam mit teils internationalen Kooperationspartnern genutzt und ist damit besonders störan-
fällig gegenüber Erschütterungs- und Körperschallimmissionen. Die zur Verfügung stehenden
Stellplätze sind ober- und unterirdisch in einer teils offenen Tiefgarage angeordnet. Darüber hinaus
gibt es eine Umfahrt um das Gebäude für die An- und Ablieferung. Dieser Teil des Änderungsbe-
reiches bleibt in seiner Bausubstanz und Funktion erhalten.
Ehemalige Deutsche Welle:
Auf dem Grundstück befinden sich das seit 2003 leerstehende Hochhaus sowie eine bis zu dreige-
schossige Sockelbebauung. Der höhere Gebäudeteil umfasst insgesamt 35 Geschosse, der niedri-
gere verfügt über 26 Geschosse. Beide Teile sind mit einem circa 140 m hohen Zwischenbau ver-
bunden. Im Anschlussbereich zum Deutschlandradio besteht eine grenzständige eingeschossige
Bebauung. Das Grundstück ist mit einer Tiefgarage unterbaut. Im südlichen Bereich der Flächen
der ehemaligen Deutschen Welle sind private Stellflächen angeordnet. Der gesamte Bereich befin-
det sich bereits im Abbruch.
Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH (überwiegend außerhalb des Änderungsbereiches):
Die bisherigen Flächen der bestehenden Betriebe der Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH
sind nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung, sondern nur des Bebauungsplanes.
Im nördlichen Bereich der Betriebsflächen von INFICON GmbH und Leybold GmbH ist mit Hilfe
verschiedener notarieller Tausch- und Kaufverträge eine Grundstücksarrondierung vorbereitet, so
dass Teile der Betriebsflächen in die Projektentwicklung der DWK Die Welle Köln Erste GmbH &
Co. KG einbezogen und Teile der heutigen Flächen der Deutschen Welle künftig als Erweiterungs-
flächen für INFICON GmbH bereitgestellt werden können. Entsprechend sind diese Flächen im
Wettbewerbsverfahren behandelt worden. Diese Erweiterungsfläche befindet sich innerhalb des
Bereiches der Flächennutzungsplan-Änderung, da die ursprüngliche Darstellung eines Sonderge-
bietes nicht diesem Ziel entspricht.
Die Grundstücke dieser Betriebe werden gewerblich genutzt, um messtechnische Geräte bzw. Ge-
räte zur Erzeugung von Vakuum herzustellen. Die Gewerbeflächen sind überwiegend bebaut.
5.2 Grün- und Freiraum
Westlich angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich ein öffentlicher Grünzug. Es ist ange-
dacht, diesen Grünzug zu verlängern und um einen Spielplatz und eine angrenzende Kindertages-
stätte zu ergänzen. Daher wird das Signet „Kindereinrichtung“ im Flächennutzungsplan ergänzt.
Dieser Grünzug ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngers-
dorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Dessen Funktion wird hiermit erhalten.
Auf den Grundstücksflächen bestehen aktuell nahezu keine Frei- oder Grünflächen. Diese Berei-
che sind in hohem Maße versiegelt bzw. durch Tiefgaragen unterbaut und werden im Bestand
überwiegend zu Zwecken der Erschließung und als Stellplatzflächen genutzt. Lediglich im Norden
des Grundstücks der ehemaligen Deutsche Welle angrenzend an den Raderberggürtel befinden
sich Beetflächen mit überwiegend niedrigen und bodendeckenden Gehölzpflanzungen, die sich
durch die Nutzungsaufgabe im Jahr 2003 in Richtung einer Brachenvegetation weiterentwickelt ha-
ben.
6
Baumbestand gibt es im Norden des Grundstücks der ehemaligen Deutschen Welle in Richtung
Mertener Straße. Einzelne Bäume finden sich im ganzen Gebiet entlang von Fahrwegen und Stra-
ßen und auf den südlich des Änderungsbereiches liegenden Stellplatzflächen.
5.3 Verkehr und Mobilität
5.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist über die Haltestelle Gaedestraße und Bonner Straße/Gürtel der Linien 132 und
130 an das Busnetz angeschlossen. Künftig wird die ÖPNV-Erschließung optimal über die bereits
planfestgestellte 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn vom Bonner Verteiler in die Innenstadt erfol-
gen. Die Haltestellen der Stadtbahnlinie sind in unmittelbarer Nähe zum Änderungsbereich beab-
sichtigt.
5.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Das Plangebiet ist gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über den Ra-
derberggürtel beziehungsweise den Bayenthalgürtel und die Bonner Straße besteht eine Anbin-
dung an die Autobahnen A 555 und A 4, die jeweils circa 2 km vom Änderungsgebiet entfernt lie-
gen.
Das Grundstück des Deutschlandradios ist über den Raderberggürtel erschlossen. Die Fläche der
ehemaligen Deutschen Welle ist zudem über die ausreichend leistungsfähige Mertener Straße und
den Raderberggürtel an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Erschließung der Firma Ley-
bold GmbH erfolgt überwiegend über die Gaedestraße (Schwerlastverkehr und Mitarbeiterstell-
plätze) und derzeit untergeordnet über die Mertener Straße (nur Mitarbeiterstellplätze). Die Firma
INFICON GmbH wird derzeit teilweise über die Mertener Straße und teilweise über das Gelände
der Firma Leybold GmbH verkehrlich erschlossen.
5.3.3 Fuß und Radverkehr
Straßenbegleitende Gehwege sind in allen anliegenden Straßenabschnitten vorhanden, außer am
Ende der Mertener Straße. Im Zuge der Baumaßnahme wird der betreffende Abschnitt der Merte-
ner Straße neugestaltet. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege unter anderem zwi-
schen der Mertener Straße und der Bonner Straße (als Privatweg) sowie im Bereich des Parks
westlich des Plangebietes vor.
Eine Wegeverbindung zwischen der Mertener Straße und dem Park fehlt derzeit, ist als Netzergän-
zung im Zuge des Bauvorhabens jedoch geplant, um eine komfortable Grünwegebeziehung in
Richtung Westen und Süden herzustellen.
5.4 Auswirkungen der Planänderung
5.4.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den süd-westlichen Ände-
rungsbereich als Gewerbegebiet (GE) und den süd-östlichen sowie den nördlichen Bereich als
Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Rundfunk" dar.
Die 218. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich des parallel durch-
geführten Bebauungsplan-Verfahrens umfasst zusätzlich die südlich angrenzenden gewerblichen
Bauflächen von INFICON GmbH und Leybold GmbH. Dieser Bereich ist grundsätzlich aus dem ak-
tuellen FNP entwickelt und ist daher nicht im Änderungsbereich der 218. FNP-Änderung inbegrif-
fen.
5.4.2 Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Als Nutzung soll für den Bereich des Deutschlandradios ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbe-
stimmung "Rundfunk" bestehen bleiben. Im Nordosten ist auf den Flächen der ehemaligen „Deut-
sche Welle“ eine Wohnbaufläche (W) geplant. Im Übergangsbereich zwischen der geplanten
Wohnbaufläche im Norden und dem bestehenden Gewerbegebiet im Süden soll ein Mischgebiet
(MI) dargestellt werden. In diesem Bereich sollen neben dem Wohnen auch nicht-störende ge-
werbliche Nutzungen zulässig sein. Die vorhandenen Kindergartenplätze in der Umgebung reichen
7
nicht aus, um den durch die geplante Bebauung sowie durch gesetzliche Änderungen der Versor-
gung zusätzlich entstehenden Bedarf zu decken. Im Änderungsbereich wird deshalb eine sechs-
gruppige Kindertagesstätte vorgesehen, sodass das Signet „Kindereinrichtung“ ergänzt wird.
5.4.3 Flächenbilanzierung
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-
planes:
5.5 Städtebauliches Planungs- und Freiraumkonzept (Bebauungsplanung)
Ehemalige Deutsche Welle:
Für die Flächen der ehemaligen Deutschen Welle wurde eine Mehrfachbeauftragung in einem
zweistufigen Wettbewerbsverfahren durchgeführt, am dem fünf Planungsteams teilgenommen ha-
ben. Der Siegerentwurf von Astoc Architects and Planners (Köln) und Urbane Gestalt Johannes
Böttger (Köln) bildet die Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Das städte-
bauliche Konzept sieht eine V- bis VII-geschossige Blockrandbebauung mit Öffnungen nach Süden
und Osten vor. Es ist eine Abfolge von mehreren, annähernd gleich großen Innenhöfen und einem
Wohn- und Erschließungshof vorgesehen. Das Quartier öffnet sich im Süden in Richtung des öf-
fentlichen Grünzugs und ermöglicht dadurch eine Verzahnung von öffentlichen und privaten Frei-
flächen. In den Blockinnenbereichen sind grüne Höfe vorgesehen, die als gemeinschaftliche Flä-
chen genutzt werden können. Der Eingangshof im Osten ist zugleich das "Gesicht" des neuen Ge-
bietes. Die Schallschutzbebauung entlang der Grenze zum Deutschlandradio schließt die Bebau-
ung nach Westen hin ab. Durch die bauliche Abschirmung des künftigen Wohngebietes wird insbe-
sondere den besonders immissionssensiblen Belangen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt
Deutschlandradio Rechnung getragen. Der Raderberggürtel wird durch die neue Bebauung ge-
fasst und erhält eine klare, durchgehende Raumkante.
Im überwiegenden Teil ist eine Wohnnutzung geplant. Es sollen insgesamt bis zu 700 neue
Wohneinheiten entstehen. Im Süden dieser Fläche ist auch ein Anteil an nicht störenden gewerbli-
chen Nutzungen vorgesehen, sodass hier die Ausweisung eines Mischgebietes erfolgt. Südlich
des Deutschlandradios sind eine sechsgruppige Kindertagestätte und ein öffentlicher Spielplatz
sowie eine weitere öffentliche Grünfläche im Übergangsbereich zum öffentlichen Grünzug geplant.
Daraus möglicherweise resultierende Lärmkonflikte werden innerhalb des nachfolgenden Bebau-
ungsplan-Verfahrens gelöst.
Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen erfolgt über die Mertener Straße. Der südliche, ent-
lang der heutigen Grenze des Gewerbegebiets führende Teil der Mertener Straße soll als Folge
der Grundstücksarrondierungen künftig entfallen und durch eine weiter nördlich liegende, parallel
verlaufende Planstraße ersetzt werden. Die neu geplanten Straßen erhalten eine starke Begrü-
nung durch die Anpflanzung einer Vielzahl von Bäumen, um einen durchgrünten Charakter der
Straßenzüge sicherzustellen.
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung
ha % ha %
Sondergebiet (SO) „Rundfunk“ 5,8 75 2,1 27
Wohnbaufläche (W) 0 0 3,1 40
Gewerbegebiet (GE) 2,0 25 0,5 6
Mischgebiet (MI) 0 0 1,7 22
Grünfläche 0 0 0,4 5
Signet "Kindereinrichtung" nein - ja -
SUMME (gerundet) 7,8 100 7,8 100
8
Das Wohnquartier soll im Inneren überwiegend autofrei gestaltet werden und ist nur für Rettungs-
und Versorgungsfahrzeuge zugänglich. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen untergebracht.
Besucherstellplätze können entlang der Mertener Straße bzw. entlang der geplanten Verlängerung
der Mertener Straße (Planstraße B) angeordnet werden.
Neben dem Erhalt von bestehenden Bäumen ist die Anpflanzung weiterer Bäume im Bereich der
Wohn- und Mischgebiete vorgesehen, welche zu einer Begrünung des Plangebietes beitragen sol-
len.
Deutschlandradio:
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Deutschlandradio sind derzeit keine konkre-
ten baulichen Veränderungen geplant. Um den Standort langfristig und damit verbundenen Erwei-
terungsbedarf zu sichern, sieht der Bebauungsplan maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten im Be-
reich der heute bereits bebauten Flächen. Gleichzeitig wurde aus städtebaulichen Gründen - zur
Erzielung einer einheitlichen Straßenflucht im Bereich des Raderberggürtels - die dort nach dem
bisherigen Planungsrecht vorhandenen Überbauungsmöglichkeiten zurückgenommen.
Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH (nur teilweise im Änderungsbereich des FNP):
Die nördliche Grenze des bestehenden Gewerbegebets wird als Folge der Grundstücksarrondie-
rungen begradigt und nach Norden bis an die neue Trasse der Mertener Straße verschoben,
wodurch zusätzliche Entwicklungsflächen geschaffen werden können.
5.6 Alternativstandorte
Das Gelände der ehemaligen Deutschen Welle stellt aufgrund der seit 2003 aufgegeben Nutzung
eine Entwicklungsfläche für die städtebauliche Weiterentwicklung in Marienburg dar. Bei der Pla-
nung handelt es sich um die Konversion einer innerstädtischen Fläche im Rahmen der nachhalti-
gen Innenentwicklung. Auf eine Untersuchung eventueller Alternativstandorte konnte daher ver-
zichtet werden. Für die Gewerbe- bzw. Sondergebietsflächen erfolgt größtenteils eine Bestandssi-
cherung, sodass hierfür keine Alternativstandorte zur Verfügung gestellt werden müssen.
5.7 Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß der Klimafunktionskarte im Klimatoptyp Stadtklima III.
Dieser Klimatoptyp beschreibt eine starke Veränderung aller Klimaelemente wie beispielsweise
Windfeld-störung, intensive Wärmeinseln, und problematischen Luftaustausch. Trotz des Rück-
baus der Großflächenbebauung wird die beabsichtigte Bebauungsplanung voraussichtlich nicht zu
einer Neueinordnung in einen günstigeren Klimatoptyp führen. Daher muss den Auswirkungen des
Klimawandels auf den Änderungsbereich mit geeigneten Maßnahmen zur Minderung und Vermei-
dung begegnet werden. Voraussichtlich kann trotz der Nachverdichtung der Fläche die klimatische
Belastung durch geeignete Maßnahmen und die Schaffung von mehr Vegetationsflächen auf
Ebene des Bebauungsplanes gemindert werden. Diese Maßnahmen werden innerhalb der Bebau-
ungsplanung festgesetzt und sind damit nicht Bestandteil der Flächennutzungsplan-Änderung.
5.8 Umweltbezogene Auswirkungen
Die umweltbezogenen Auswirkungen sind nachstehend in einem Umweltbericht detailliert darge-
stellt und zusammengefasst.
9
6 Umweltbericht
A Einleitung
Für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchge-
führt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt.
Hierbei findet eine Abschichtung zum parallel laufenden gleichnamigen Bebauungsplanverfahren
statt. Der Umweltbericht wird dort entsprechend des stärkeren Detaillierungsgrads der Planung
ebenfalls in höherer Detaillierung bearbeitet; insbesondere findet darin die detailliertere Prüfung
der betroffenen Belange der Schutzgüter Natur und Landschaft statt.
6.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes
Mit der Änderung des FNP soll eine innerstädtisch gelegene, gut erschlossene Fläche von ca. 7,8
ha teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden. Aktuell stellt der FNP überwiegend ein Son-
dergebiet Rundfunk sowie teilweise ein Gewerbegebiet dar. Teile dieser Flächen sollen verkleinert
werden, da der Bedarf für die Nutzungen nicht mehr in dem Umfang besteht, sodass beabsichtigt
ist, diese Darstellungen zu verkleinern und künftig eine Wohnbaufläche, ein Mischgebiet und eine
Grünfläche darzustellen. Zudem soll im Mischgebiet ein Signet „Kindereinrichtung“ sowie in der
Grünfläche das Signet „Spielplatz“ ergänzt werden.
Weitere Einzelheiten können dem Kapitel 2 der Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung
entnommen werden.
6.2 Bedarf an Grund und Boden
Bestandsnutzung in Hektar (ha) geplante Vorhaben in Hektar (ha)
Sondergebiet (SO) 5,8 Sondergebiet (SO) 2,1
Wohnbaufläche (W) 3,1
Gewerbe (GE) 2,0 Gewerbegebiet (GE) 0,5
Mischgebiet (MI) 1,7
Grünfläche 0,4
Gesamt 7,8
7,8
6.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes
Es werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und
"Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Ver-
fahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deut-
schen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und sei-
nen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Bio-
topschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang
mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz
(DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-West-
falen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG
NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierun-
gen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan Köln.
10
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Änderun-
gen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten.
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.
Folgende Ziele des Umweltschutzes werden betrachtet und überprüft:
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Gebiete von gemeinschaftli-
cher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten,
Beachtung der Schutz-
ziele
Landschaft
Landschaftsplan
BauGB, BNatSchG,
DSchG; LNatSchG NRW
Schutzziele der LP-Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen;
Schutz, Pflege und Entwicklung
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit
und Erholungswert von Natur und
Landschaft
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG
NRW Baumschutzsatzung
Stadt Köln
Schutz, Erhalt und Weiterentwick-
lung geschützter Biotope und Na-
turbestände, Vermeidung von
Eingriffen;
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Vermeidung Verschlechterung Er-
haltungszustand; Schutz wild le-
bender Tiere und Lebensgemein-
schaften, Vermeidung Tötung
(Tötungsverbot)
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Erhalt wild lebender Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Lebens-
räumen, Stärkung der Biotopver-
netzung, Entwicklung und Wie-
derherstellung der Tier- und
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen;
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den
Naturhaushalt ; Ausgleichsmaß-
nahmen nachhaltig und standort-
gerecht
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das
Landschaftsbild; Wahrung und
Entwicklung der Vielfalt, Eigenart,
Schönheit und des Erholungswer-
tes von Landschaft- und Ortsbild;
Wahrung des Charakters der Kul-
turlandschaft
Boden BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG NRW
sparsamer Umgang mit Grund
und Boden, Innenentwicklung;
Entsiegelung; Sicherung und Ent-
wicklung von Bodenfunktionen,
Abwendung schädlicher Boden-
veränderungen und Einträge
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmenrichtli-
nie, HWRM-RL
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz
11
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermeidung
negativer Veränderungen; Sanie-
rung; naturnaher Aus- bzw. Rück-
bau
Grundwasser WHG, Landeswassergesetz
NW, Wasserschutzzonen-
Verordnung
Versickerung von Niederschlags-
wasser, Berücksichtigung der Ge-
und Verbote; Vermeidung von
Einträgen; Grundwasserneubil-
dung erhalten und verbessern
Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW,
Klimaschutzkonzept Köln
BNatDchG, LNatSchG,
BWaldG, LFoG NRW
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikrokli-
mas durch Baumpflanzungen und
Grünflächen; Maßnahmen zur Kli-
mawandelanpassung
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte der
LAI
Schaffung und Erhalt gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
Vermeiden von Emissionen und
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung
Grenzwerte der 39. BImSchV
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfül-
lung von bindenden Be-
schlüssen der Europäischen
Gemeinschaft festgelegten
Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden
BauGB; Bundesimmissions-
schutz-gesetz
Einhaltung Grenzwerte der 39.
BImSchV
Vermeidung von Emissionen
(nicht Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), sach-
gerechter Umgang mit Abfäl-
len und Abwässern
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; LAI
Hinweise; GIRL; LWG
NRW;
Vermeidung von Emissionen;
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerechten
Entsorgung
Erneuerbare Energien/Ener-
gieeffizienz
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungs-ausschuss zur
solaren Optimierung; EEG,
DIN 5034; Energieein-
sparVO
Energieeffizient Planen
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN 4109;
DIN 18005; DIN 45691; 6.
BImSchV; Freizeitlärmer-
lass; 18. BImSchV, BauGB
Einhaltung der Orientierungs-,
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung; Tren-
nungsgrundsatz;
Einhaltung und Sicherung gesun-
der Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse
Altlasten BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG NRW,
LAWA-Richtlinie, LAGA An-
forderungen
Berücksichtigung des Altlasten-
verdachts,
Vermeidung der Gefährdung
durch die Wirkpfade Boden-
12
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass;
DIN 4150 Teil 1 und 2
Einhaltung der Werte der DIN
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung
Gefahrenschutz:
- Hochwasserschutz
- Starkregenvorsorge
- Störfallrecht
- Magnetfeldbelastung
WHG, LWG NRW, HWRW-
RL; HochwasserschutzG II
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BImSchV
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass
NW, städtischer Vorsorge-
wert,WHG
Hochwassersichere Baugebiete,
Hinweis auf Hochwasserrisikoge-
biete;
Hinweis auf Starkregenbetroffen-
heit; Ableitung von Oberflächen-
wasser
Einhaltung von Achtungs- und an-
gemessenen Sicherheitsabstän-
den
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen
Kultur- und sonstige Sach-
güter
BauGB, Denkmalschutzge-
setz; BNatSchG
Vermeidung der Beeinträchtigung
von Bau,- und Bodendenkmälern;
Naturdenkmalen
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
6.4 Grundlagen
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 und 5 BauGB an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes „Arbeits-
titel: Mertener Straße in Köln-Marienburg“. Geprüft wird, welche erheblichen dauerhaften Auswir-
kungen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können
und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung
dauerhaft einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebli-
che anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und
nicht vorhersehbare Ereignisse.
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden, da es nicht der Rege-
lungstiefe eines Flächennutzungsplanes entspricht den Einsatz von Techniken und Stoffen festzu-
legen.
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltaus-
wirkungen beschrieben.
6.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)
Der Planänderungsbereich liegt in Köln-Marienburg direkt südlich des Raderberggürtels. Im Osten
wird er durch die Mertener Straße begrenzt, südlich schließen sich Gewerbeflächen der Firmen IN-
FICON GmbH und Leybold GmbH, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind, an. Im
Westen des Änderungsbereichs verläuft ein Grünzug, der die Brühler Straße und den Raderberg-
gürtel mit dem Fritz-Encke-Park und dem Äußeren Grüngürtel verbindet. Der Grünzug ist im Land-
schaftsplan als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Eine kleine Teilfläche des Grünzuges, im Be-
stand eine Wiesenfläche, liegt im Änderungsbereich des FNP und ist dort als GE dargestellt.
Das Gelände hat im Bereich Raderberggürtel / Mertener Straße eine mittlere Höhe von 51 m ü.
NHN (+/- 0,5 m) und fällt nach Süden in Richtung Gewerbegrundstück auf 49 m ü. NHN ab.
13
Der Bestand ist derzeit durch die bis zu 35 Geschosse umfassende Hochhausbebauung und deren
Sockelgebäude auf den Grundstücken der ehemaligen Deutschen Welle und des Deutschlandra-
dios geprägt. Einige Gebäude der ehemaligen Deutschen Welle sind bereits abgerissen. Im Osten
des Änderungsbereichs zwischen Mertener Straße und Bonner Straße schließt im Bestand ver-
dichtete Wohnbebauung mit vereinzeltem nicht störendem Gewerbe an.
Die Grundstücksfreiflächen sind in hohem Maße versiegelt bzw. durch Tiefgaragen unterbaut und
werden überwiegend zu Zwecken der Erschließung und als Stellplatzflächen genutzt.
Baumbestand und Vegetationsflächen gibt es im Norden und Osten des Grundstücks der Deut-
schen Welle, entlang der Mertener Straße sowie auf den südlich gelegenen Stellplatzflächen. Ein-
zelne Bäume finden sich auch auf der Wiesenfläche im südwestlichen Änderungsbereich und der
nördlich daran angrenzenden Stellplatzfläche. Der Baumbestand im Bereich der südlichen Stell-
platzfläche der ehemaligen Deutschen Welle an der Mertener Straße sowie Bäume westlich des
Gebäudes der ehemaligen Deutschen Welle sind im Zuge der Abrissarbeiten gefällt worden und
somit als Bestand nicht mehr vorhanden.
Im Südwesten des Änderungsbereichs im Anschluss an den angrenzenden öffentlichen Grünzug
zum Fritz-Encke-Park befindet sich eine Wiesenfläche.
6.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante)
Der Flächennutzungsplan in seiner bisher gültigen Fassung weist für den nördlichen Teil des Än-
derungsbereichs auf den Grundstücken des Deutschlandradios und der ehemaligen Deutschen
Welle ein Sondergebiet „Rundfunk“ aus. Im Süden des Änderungsbereichs sind Gewerbeflächen
dargestellt. Insbesondere die Gewerbeflächen im Plangebiet sind heute überwiegend als Park-
plätze oder gar nicht genutzt.
Ohne eine Änderung des Flächennutzungsplans wäre hier eine weitere gewerbliche Entwicklung
sowie Verdichtung mit allen einhergehenden verkehrlichen und emissionsbezogenen Konsequen-
zen möglich. Die Nachnutzung des brachgefallenen Grundstücks der Deutschen Welle stünde un-
ter der Vorgabe der Sondernutzung Rundfunk.
6.4.3 Prognose - Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans soll der Großteil des heute als SO-Fläche
„Rundfunk“ bezeichneten Grundstücks der Deutschen Welle als Wohnbaufläche dargestellt wer-
den, um dem stetig steigenden Bedarf an Wohnbauflächen und den Entwicklungsbemühungen für
die aus der Nutzung gefallenen Flächen der Deutschen Welle zu entsprechen. Für das Grundstück
des Deutschlandradios bleibt die Darstellung SO „Rundfunk“ erhalten.
Im Süden des Änderungsbereichs wird der Großteil der heute als GE dargestellten Flächen im
Übergang zwischen Wohnnutzung und der südlich anschließenden Gewerbenutzung ein Mischge-
biet umgewandelt. Entlang der südlichen Abgrenzung des Änderungsbereichs verbleibt ein Strei-
fen in der GE-Darstellung.
Der Anschluss an den in nord- südlicher Richtung verlaufenden öffentlichen Grünzug wird als
Grünfläche gesichert. Die GE Darstellung wird hier in eine Darstellung als Grünfläche umgewan-
delt. Östlich dieser Grünfläche wird im Bereich der Gemischten Baufläche das Signet „Kinderein-
richtung“ sowie das Signet „Spielplatz“ eingetragen. Dieses dient dazu, den Bedarf aus der geplan-
ten Wohnbaufläche zu decken.
6.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB
6.5.1 Tiere
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW s.
Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Überarbeiten mit Artenschutzgutachten
14
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfungen durch das Kölner Büro für Faunistik (12.12.2019,
Kontrolle 20.10.2020) wurden das größere Bebauungsplangebiet betrachtet. Das Ergebnis kann für
den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wie folgt ausgewertet werden.
10 besonders geschützte Vogelarten konnten im Änderungsbereich bzw. dem westlich angrenzen-
den Grünzug nachgewiesen werden. Davon sind 8 Arten als Brutvogel vorkommend (Buchfink, Bunt-
specht, Elster, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zilpzalp) sowie der Hausperling, der im
Bereich des Gebäudes der deutschen Welle als Einzelpaar brütet und in der Roten Liste Deutsch-
land, Nordrhein-Westfalen und Niederrheinische Bucht in der Vorwarnliste geführt wird sowie e in
Nahrungsgast (Alexandersittich). Inwieweit das Brutaufkommen sich auf den nördlichen Teil des
Grünzuges und des Vegetationsbestandes innerhalb des Änderungsbereiches bezieht ist nicht be-
legt. Der Star kommt als Nahrungsgast vor, der in der Roten Liste als gefährdet eingestuft wird. Der
streng geschützte Wanderfalke wurde als Durchzügler erfasst. Das Artenspektrum und die Vertei-
lung der ansässigen Vogelarten lassen eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung nicht erwarten,
wenn innerhalb der heute zulässigen Bebauung eine Erweiterung der gewerblichen Nutzung erfol-
gen würde.
Die planungsrelevanten Säugetierarten Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfleder-
maus (Art des Anhangs IV, FFH-Richtlinie) werden für den Änderungsbereich aufgrund entspre-
chender Nachweise als vorkommend angenommen. Weitere Fledermausarten können ausge-
schlossen werden. Quartiermöglichkeiten sind im Umfeld des Änderungsbereiches insbesondere
für die Zwergfledermaus vorhanden. Nach Abriss der Gebäude, der bereits erfolgt ist, in denen
diese Arten geortet wurden, sind sie innerhalb des Änderungsbereiches nicht zu erwarten. Von
weiterer Jagdaktivität kann jedoch im Änderungsbereich ausgegangen werden. Die Prüfung und
Darstellung dieser Belange findet im Rahmen des Umweltberichtes zur verbindlichen Bauleitpla-
nung statt. Mit einer Populationenbeeinträchtigung oder einem Verbotstatbestand nach § 44
BNatSchG ist nicht zu rechnen.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Aufgrund der Bebaubarkeit nahezu aller Flächen im Änderungsbereich mit der Sondernutzung
Rundfunk und gewerblicher Nutzung, würde der Lebensraum für die vorhandenen Arten einge-
schränkt und sich ausschließlich Arten ansiedeln, die in diesem Umfeld bereits heute einen Le-
bensraum finden.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit der Änderung des FNP wird in dem heute als Gewerbegebiet dargestellten Bereich eine Grün-
fläche dargestellt. Mit der Änderung werden die im Bestand vorhandenen Wiesenflächen als Er-
weiterung des Grünzuges in das für Wohnen vorgesehene Gebiet herein verlängert. Für den Ar-
tenbestand in diesem Bereich bedeutet dies die Sicherung des Lebensraumes auf einer bisher
überplanbaren Fläche und damit einen realen Zugewinn an Lebensraumpotential.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bzw. in der Baugenehmigung können, soweit erforder-
lich, Maßnahmen des Artenschutzes erfolgen.
Bewertung:
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert Vegetationsbestände und wirkt sich
positiv auf den Artenbestand aus.
6.5.2 Pflanzen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landnaturschutzgesetz NRW, Baumschutzsat-
zung Stadt Köln, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
15
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Eine Kartierung der bestehenden Biotoptypen erfolgte durch Jürgen Wissmann im September
2016. Im Bestand wurde ein gängiger Biotopbestand und keine schützenswerten Biotope angetrof-
fen.
Im Änderungsbereich gab es einen umfangreichen Gehölzbestand aus überwiegend standortfrem-
den Arten, der im Rahmen der Begrünung von Stellplatzanlagen sowie der Ausgestaltung der Au-
ßenanlagen zur Hochhausbebauung angelegt wurde.
Im Bereich der ehemaligen Deutschen Welle, insbesondere im Bereich des südlichen Parkplatzes
sind Bäume im Zuge des Abbruchs gefällt worden. Der Ersatz erfolgt nach der Baumschutzsat-
zung.
So ist der ursprüngliche Bestand bereits dezimiert. Schutzwürdige Arten oder besonders wertvolle
oder geschützte Lebensraum- oder Biotoptypen sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Aufgrund der Bebaubarkeit nahezu aller Flächen im Änderungsbereich mit der Sondernutzung
Rundfunk und gewerblicher Nutzung wäre mit einer weitgehenden Überplanung und Beseitigung
des gesamten Vegetationsbestandes zu rechnen.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit der Änderung des FNP wird in dem heute als Gewerbegebiet dargestellten Bereich eine Grün-
fläche ausgewiesen. Mit der Änderung werden die im Bestand vorhandenen Wiesenflächen und
Vegetationsbestände als Erweiterung des Grünzuges in das für Wohnen vorgesehene Gebiet her-
ein verlängert. Dadurch können Bereiche als Vegetationsflächen gesichert und im günstigsten Fall
vorhandene Vegetation und die dort angesiedelten Arten erhalten werden.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Über eine Anpassung des Landschaftsplanes im Nachgang zur Änderung des Flächennutzungs-
plans und mittels der verbindlichen Bebauungsplanung kann die Grünfläche des FNP weiter ge-
stärkt und gesichert werden.
Bewertung:
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert Vegetationsbestände, reduziert den
Versiegelungsanteil im Plangebiet und ist positiv zu bewerten.
6.5.3 Fläche
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Der Änderungsbereich des FNP ist ca. 7,8 ha groß. Das Sondergebiet Rundfunk wird von 5,8 ha
auf 2,1 ha verkleinert, da kein Bedarf für die Nutzung besteht. Dies geschieht zum größten Teil zu-
gunsten von Wohnbaufläche (3,1 ha). Das Gewerbegebiet wird von ca. 2 ha auf ca. 0,5 ha redu-
ziert zugunsten eines Mischgebietes (1,7 ha) und einer Grünfläche (0,4 ha).
Die Änderung generiert somit innerstädtisch gelegene, gut erschlossene Wohnbauflächen, die kei-
nen Eingriff in Freiflächen, Grünflächen oder landwirtschaftliche Flächen bedürfen. Die Änderung
als Innenentwicklung dient somit der Deckung des Wohnraumbedarfs.
6.5.4 Boden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
16
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW, s. Tabelle:
Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Bodenkarte BK 50 des Geologischen Dienstes zeigt als Bodenhaupttypen im Änderungsbe-
reich Braunerden und Parabraunerden. Die bewertete Bodenkarte des Geologischen Dienstes
Nordrhein-Westfalen zeigt im gesamten nordwestlichen Planänderungsbereich einen geschützten
Boden aufgrund eines „tiefgründigen Sand- oder Schuttboden mit hoher Funktionserfüllung als Bio-
topentwicklungspotential für Extremstandorte“ auf.
Der anstehende Boden im Änderungsbereich ist durch die derzeitige vom bestehenden Flächen-
nutzungsplan gedeckte Nutzung stark durch Bebauung überformt.
Der überwiegende Teil ist durch Auffüllungen über Kiessanden des Quartärs charakterisiert. Aller-
dings gibt es mit den Wiesenflächen im Anschluss an den Grünzug Flächen im FNP-Änderungsbe-
reich, die schon immer unversiegelt waren. In Teilen ist der Boden unberührt.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Unter Beibehaltung der bestehenden Planungsziele wäre eine weitere Versiegelung der im Ände-
rungsbereich liegenden Flächen und insbesondere der Wiesenflächen im Anschluss an den west-
lich angrenzenden Grünzug möglich, da diese als GE ausgewiesen werden. Eine nahezu vollstän-
dige Inanspruchnahme noch bestehender gewachsener Böden und damit auch geschützter Böden
ist möglich.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die Sicherung der Wiesenflächen als öffentliche Grünfläche wird die mögliche Versiegelung
durch die Änderung gegenüber dem Planungsnullfall reduziert und gewachsene Böden sowie na-
türliche Bodenfunktionen können erhalten werden. Dieser Bereich zählt auch zu der Zone ge-
schützter Böden, sodass hier ein Entwicklungspotential entsteht.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages im Rahmen des
Bebauungsplanes wird es durch die Pflanzmaßnahmen zur weiteren Bodenverbesserungen und
dauerhaften Bodenbildung kommen.
Bewertung:
Durch die Darstellung als Grünfläche erfolgen eine Reduktion der potenziell zu versiegelnden Flä-
chen und der potentielle Erhalt von gewachsenem Boden mit seinen natürlichen Funktionen. Dies
ist für die Belange des Bodens als positiv zu bewerten.
6.5.5 Wasser
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
6.5.5.1 Oberflächenwasser
Ziele des Umweltschutzes S. 10ff: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz
NRW, WRRL, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Es gibt im gesamten Änderungsbereich kein Oberflächenwasser. Es ist keines geplant. Zum Hoch-
wasser des Rheines s. unter 6.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken.
17
6.5.5.2 Grundwasser
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S.
10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Planänderungsbereich liegt im Einzugsbereich des Wasserwerks Hochkirchen und damit im
Bereich einer Trinkwasserschutzzone der Schutzzonenkategorie 3 (Geltungsbereich der Wasser-
schutzgebietsverordnung Hochkirchen vom 09.08.1983). Derzeit ist die Oberfläche des Ände-
rungsbereiches stark versiegelt. Das Grundwasserdargebot ist auf den intensiv genutzten Flächen
gering. Im Bereich der bisher nie versiegelten Wiesenflächen kann jedoch Grundwasserneubildung
durch Niederschläge stattfinden.
Es befinden sich zwei inaktive Grundwassermessstellen im Änderungsbereich: die Grundwasser-
messstelle 076400712 (Deutsche Welle 1) und 076400815 (Deutsche Welle 2). An der Messstelle
Deutsche Welle 2 wurde im Jahr 1975 ein durchschnittlicher Wasserstand (m NHN) von 37,44 und
durchschnittlicher Flurabstand von 10,70 m festgestellt (s. Mull&Partner: Orientierende Altlastenun-
tersuchung, Januar 2018).
Die benachbarte Grundwassermessstelle 073540316 - MARIEN 583 in der Brohler Straße ist ge-
eignet, um Aussagen zur angrenzenden Umgebung abzuleiten. Hier wurden im Jahr 2016 ein
durchschnittlicher Wasserstand von 38,89 (m NHN) sowie ein durchschnittlicher Flurabstand von
10,75 m gemessen. Damit befindet sich das Grundwasser im obersten Grundwasserstockwerk;
der Grundwasserhorizont sind Niederterrassen mit Lössauflagerung.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Unter Beibehaltung der derzeitigen FNP-Darstellung sind keine Veränderungen hinsichtlich der Be-
lange des Grundwassers zu erwarten. Potenziell ist eine nahezu vollständige Versiegelung der
GE-Flächen möglich.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Es sind durch die Planänderungen Verbesserungen der Grundwasserneubildungsrate aufgrund
einer geringeren Versiegelung zu erwarten. Vor allen Dingen die neue Ausweisung der Grünflä-
chen sichert dabei Flächen mit Wirkung für das Grundwasserdargebot.
Festgestellte punktuelle Altlasten werden im Zuge der geplanten Bautätigkeiten saniert. Dadurch
werden denkbare Einträge in das Grundwasser ausgeschlossen bzw. minimiert.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die ermittelten Bodenverunreinigungen werden im Rahmen der geplanten Bebauung saniert.
Bewertung:
Unter Beachtung der Auflagen durch die geltende Trinkwasserschutzzone sind die Änderungen als
nicht erheblich bzw. eher positiv zu bewerten.
6.5.6 Luft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
6.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NRW, Luftreinhalte-
plan für das Stadtgebiet Köln, Zweite Fortschreibung 2019, s. Tabelle: Ziele des Umweltumwelt-
schutzes S. 10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
18
Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Köln,
Zweite Fortschreibung 2019. Der Luftreinhalteplan 2. Fortschreibung ist seit 01.04.2019 in Kraft.
Im Änderungsbereich sind die Emissionen des Verkehrs des Raderthalgürtels und der Bonner
Straße als Hauptverkehrszüge mit einem DTV von 23.500 und 23.900 zu nennen, die auf den Än-
derungsbereich einwirken. Die Straßen im Änderungsbereich sind Erschließungsstraßen und wei-
sen nur geringe Verkehrsbelastungen und keinen Durchgangsverkehr auf.
Aus dem Bereich des Sondergebietes Rundfunk sind keine nennenswerten Luftschadstoffimmissi-
onen zu erwarten. Aktuell befindet sich in dem Gebiet das Deutschlandradio als einzige Anlage.
Emissionen der Treibhausgase sind im Zuge von Bebauung und Nutzungen gemäß der FNP Dar-
stellung zu erwarten. Aufgrund der Mindernutzung ausschließlich durch das Deutschlandradio ist
ihr Anteil zurzeit relativ gering.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die verkehrliche Emissionssituation bleibt wie für den Bestand beschrieben erhalten.
Bezogen auf die gewerblichen Emissionen ist heute durch nicht genutzte GE-Flächen eine Erhö-
hung der Emissionen möglich. Diese werden im Wesentlichen durch die Wohnnutzung im Westen,
die Vorbelastung durch die Sondergebietsnutzung im Änderungsbereich und die im Süden angren-
zenden Gewerbeflächen begrenzt.
Bei den Verkehrsemissionen kann bei Vollauslastung des Änderungsbereiches mit einem hohen
LKW-Anteil des Verkehrs gerechnet werden, der über die einzige Erschließung Mertener Straße
abgewickelt werden muss, sodass Emissionserhöhungen in Bereich der angrenzenden Wohnbau-
flächen nicht auszuschließen sind.
Emissionen der Treibhausgase sind im Zuge von Bebauung und Nutzungen gemäß der FNP Dar-
stellung zu erwarten. Da die Flächen weitgehend unbebaut sind, kann über eine Neubebauung
und durch den Abriss und eine Neubebauung im SO, die dabei einzuhaltenden Regelwerke wie
GEG, EEG, usw. das Emissionsniveau geringgehalten werden.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die verkehrliche Emissionssituation bleibt wie für den Bestand beschrieben erhalten.
Durch das Potential an zulässigen emittierenden Nutzungen bedingt die Planänderung eine Redu-
zierung des Emissionsniveaus.
Die Änderung der Darstellung von einer GE/SO Darstellung hin zu einem SO/MI/W führt zu einer
Abnahme der LKW-Verkehrsanteile.
Ein Vergleich des Emissionspotentials für Treibhausgase zwischen Planungsnullfall und Planfall
mit der Erhöhung der Flächenanteile von Wohnnutzung zu Lasten gewerblicher Nutzungen ist nur
schwer möglich. Wie für den Nullfall gilt, dass die Flächen weitgehend unbebaut sind, kann über
eine Neubebauung und die dabei einzuhaltenden Regelwerke wie GEG, EEG, usw. das Emissi-
onsniveau geringgehalten werden kann.
Die zentrale Lage und gute Verkehrsanbindung des geplanten Wohngebiets und des Mischgebie-
tes bieten alle Möglichkeiten des Mobilitätsverbundes, die im Rahmen der konkreten Planung um-
gesetzt werden können. Somit ist ein Potential zur Emissionseinschränkung mit der Planänderung
gegeben.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
keine
Bewertung:
Das Emissionspotential wird sich durch die Planänderung verringern.
19
Ob die Zunahme von PKW-Anteilen bei der Verkehrserzeugung und Abnahme des LKW-Anteils zu
einer erheblichen Veränderung der Gesamtemissionen führen wird, ist auf der Bebauungsplan-
Ebene zu untersuchen. Gleichwohl wird die einzige Erschließung zum Plangebiet über die Merte-
ner Straße an der Bebauung durch die Abnahme von LKW-Verkehrsemissionen entlastet. Eine ge-
nauere Betrachtung wird in der verbindlichen Bauleitplanung angestellt.
Eine Unterscheidung des Planungsnullfalls und des Planfalls lässt sich im Hinblick auf die Treib-
hausgasemissionen nicht treffen. In beiden Fällen sind die geltenden Regelungen zur Energieein-
sparung und Verwendung erneuerbarer Energien anzuwenden, was sich positiv auf das Emissi-
onsniveau auswirkt.
Die zentrale Lage und gute Verkehrsanbindung des Änderungsbereiches und seiner Nutzungen
bieten über die Nutzung des Mobilitätsverbundes Emissionsminderungspotential.
6.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft, Luftreinhalteplan
für das Stadtgebiet Köln, Zweite Fortschreibung 2019, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschut-
zes S. 10ff
Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes 2019. Der Luftreinhalteplan
wird zurzeit für die 2. Fortschreibung überarbeitet. Der Raderberggürtel, der direkt nördlich an den
Änderungsbereich anschließt, ist nicht als Hotspot bekannt. Eine kritische Immissionssituation ist
deshalb nicht zu erwarten, hängt aber im Wesentlichen von der späteren konkreten Anordnung der
Baukörper und den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab und ist hier vertieft zu betrachten.
6.5.7 Klima
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: § 1a Absatz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, , s. Tabelle: Ziele des
Umweltumweltschutzes S. 10ff
Wärmebelastung, Klimawandelanpassung
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die synthetische Planungshinweiskarte der Stadt Köln (LANUV-Fachbericht 50, Klimawandelge-
rechte Metropole Köln, 2013) weist die Flächen des Änderungsbereichs als klimatisch hoch und
sehr hoch belastete Siedlungsflächen aus. Damit stellt der Änderungsbereich ein stadtklimatisches
Belastungsgebiet hoher bis höchster Ausprägung dar, das gekennzeichnet ist durch einen ausge-
prägten Wärmeinseleffekt, eine hohe Aufheizung tagsüber sowie einen verminderten Luftaus-
tausch und eine (potenziell) hohe Luftschadstoffbelastung.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Unter Beibehaltung der derzeitig gültigen FNP-Ausweisungen kann im Zuge des allgemeinen Kli-
mawandels mit einer Verschärfung der bestehenden stadtklimatischen Situation gerechnet wer-
den. Darüber hinaus erlaubt die derzeitige Darstellung des FNP noch zusätzliche Versiegelungen
über den bestehenden Versiegelungsgrad hinaus und ermöglicht auch auf diese Weise eine un-
günstige stadtklimatische Entwicklung in der Zukunft.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die Umwandlung von SO/GE-Flächen in W- und MI-Flächen wird eine ähnlich intensive, je-
doch etwas geringere bauliche Nutzung der Flächen vorbereitet. Die Ausweisung der Grünfläche
sichert klimatisch wirksame Freiflächen im Änderungsbereich im Rahmen der zukünftigen Entwick-
lung. Jedoch bleibt der Änderungsbereich aufgrund der ungünstigen stadtklimatischen Ausgangs-
20
situation ein hoch und höchst belasteter Siedlungsbereich. Auch im Planfall kann mit einer Ver-
schärfung der derzeitigen Belastungssituation durch den allgemeinen Klimawandel gerechnet wer-
den.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die Grünfläche des FNP ist im Bereich des Mischgebietes im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung nach Westen zu verlängern, um den Folgen einer starken Aufheizung entgegenzuwirken.
Bewertung:
Durch die Änderung des FNP wird es zu keiner Änderung des örtlichen Klimatoptyps kommen. Der
Betroffenheit des Änderungsbereichs durch die Folgen des Klimawandels wird mit Maßnahmen zur
Minderung und Vermeidung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung begegnet.
Die Darstellung der Grünfläche als Ersatz für die Darstellung eines Gewerbegebietes ist positiv zu
bewerten und wirkt als Entlastung zur Minderung der Aufheizung.
Klimaschutz, Energieeinsparung
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich ist im Norden durch die Hochhäuser der Rundfunkanstalten, die Ende der
70er/Anfang der 80er Jahre entstanden sind, gekennzeichnet. Mit einem hohen Standard zur Ener-
gieeinsparung und Energieeffizienz im Vergleich zu heutigen Standards und Normen kann somit
nicht gerechnet werden. Im Änderungsbereich wird nach dem Abriss der Deutschen Welle nur ein
Gebäude der Rundfunkanstalten bestehen bleiben.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Im Bereich der Flächen des SO Rundfunkanstalten und der Gewerbefläche wird jeder Neubau, der
nach heutigen Vorgaben der Energieeinsparung und Energieeffizienz errichtet wird, einen Vorteil
für den Klimaschutz darstellen.
Weitergehende Vorgaben zur Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Ener-
gien und CO2 Einsparung sind im Rahmen der nachgeordneten Planungs- und Genehmigungs-
ebenen umzusetzen.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Im Änderungsbereich wird es insbesondere auf den Flächen der Wohnbaufläche, Misch- und Ge-
werbegebietes im Zuge der Neubebauung eine Verbesserung im Hinblick auf Energieeinsparung
und Energieeffizienz geben. Die Wohnbauflächen, die eine Innenverdichtung bei guter Lage und
ÖPNV Erschließung darstellen, insbesondere nach Bau der Nord-Süd Stadtbahn auf der Bonner
Straße, können zu einer Minderung von Emissionen des MIV führen.
Einen Vorteil für den Klimaschutz stellen die Grünflächen dar, insbesondere bei einem hohen Bio-
masseanteil, da dieser einen CO2 Speicher darstellt.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Weitergehende Vorgaben zur Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Ener-
gien und CO2 Einsparung sind im Rahmen der nachgeordneten Planungsebene (verbindliche Bau-
leitplanung) sowie im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen,
Bewertung:
21
Die Planänderung führt insbesondere durch die Entwicklung von Wohnbauflächen als Innenent-
wicklung und durch die Möglichkeiten der Ausschöpfung von Energieeinsparung und Energieeffizi-
enz im Rahmen von Neuentwicklung in verkehrsgünstiger Lage sowie durch die Darstellung einer
Grünfläche zu positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz.
6.5.8 Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7
a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen
Über die schutzgutbezogen beschriebenen Wirkungen hinaus sind keine weiteren Wirkungen an-
zunehmen.
6.5.9 Landschaft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW, ), s. Tabelle: Ziele des
Umweltumweltschutzes S. 10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Hochhausbebauung auf dem Grundstück der Deutschen Welle war weithin sichtbar und als
Landmarke für das Ortsbild prägend. Heute bleibt nur das weniger hohe, architektonisch anspre-
chende Hochhaus des Deutschlandradios erhalten. Mit seiner Lage am Raderberggürtel über-
nimmt es eine Orientierungsfunktion weit über das Planungsgebiet hinaus. Es hat jedoch keinen
Denkmalwert. Der Eindruck der Bestandsituation vor Ort ist durch Zäune, Gebäude und Parkplätze
bestimmt. Die Parkplätze wiesen vor dem Abriss einen beachtlichen Altbaumbestand auf, der eine
grüne Kulisse bildete. Derzeit bestimmt das Abrissgeschehen die Örtlichkeit. Die Zugänglichkeit
und Erlebbarkeit der Flächen ist sehr eingeschränkt.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Das Hochhaus der Deutschen Welle ist in Folge der Nutzungsaufgabe auf Dauer nicht erhaltungs-
fähig, denn neben der erheblichen Asbestbelastung ist die schlechte Integration in den Stadtraum
der wesentliche Grund gegen eine Umnutzung des Ensembles. Eine Änderung des Ortsbildes
scheint daher selbst bei Beibehaltung der bestehenden Planungsziele unvermeidbar. Das Gebäu-
deensemble der ehemaligen Deutschen Welle befindet sich derzeit im Rückbau. Das Gebäude des
Deutschlandradios bleibt als einziges Gebäude erhalten. Es dominiert als Landmark und höchstes
Gebäude die Umgebung. Die vorhandenen offenen Flächen könnten wieder bebaut werden, auch
im Bereich heutiger Frei- und Grünflächen.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch den Ersatz der Sondernutzung Rundfunk durch Wohnbauflächen im Änderungsbereich des
Flächennutzungsplans auf dem Grundstück der Deutschen Welle wird das Änderungsgebiet einen
deutlichen Wandel im Ortsbild erfahren. Auch die Umwandlung der GE-Flächen in MI-Flächen wird
zu einer merklichen Diversifizierung der Nutzung und des Ortsbildes führen. Die Charakteristik, der
an den Raderberggürtel angrenzenden Flächen wandelt sich und wird sich eher an den umliegen-
den Bestand des Geschosswohnungsbaus angleichen.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die Verbindung zwischen dem Grünzug und den bebauten Bereichen ist im Rahmen der weiteren
Planungen (verbindliche Bauleitplanung, Grünplanung) zu gestalten.
Bewertung:
22
Da die Hochhausbebauung des Deutschlandradios als Landmarke erhalten bleibt, sind die Ände-
rungen im Ortsbild trotz des langfristig unvermeidbaren Verlustes der prägenden Bebauung auf
dem Grundstück der Deutschen Welle aufgrund der Diversifizierung der Gewerbeflächen-charakte-
ristik sowie der Aufwertung des Raderberggürtels im Stadtbild positiv zu bewerten. Auch die durch
die Ausweisung als SO/GE/MI/W/Grünfläche zu erwartender Öffnung des Gebietes für den Fuß-
und Radverkehr und die dadurch verbesserte Einbindung und Vernetzung in das Stadtquartier sind
positiv zu bewerten. Die Wohnbaufläche lässt eine Durchgrünung, Durchlässigkeit und Zugänglich-
keit erwarten.
6.5.10 Biologische Vielfalt
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, ), s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S.
10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Bestand weist der Änderungsbereich eine geringe biologische Vielfalt auf. Die Flächen sind
durch großflächige Bebauungen und Flächenversieglungen geprägt. Nur ein geringer Bereich der
Fläche ist im Bestand unversiegelt und bietet Lebensraumpotential.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die biologische Vielfalt wird nicht zunehmen, sondern eher abnehmen, da Teile der derzeit unver-
siegelten Flächen im GE und im Bereich SO überbaut und versiegelt werden können.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Bei Realisierung der Planung wird der Änderungsbereich eine deutliche Wandlung erfahren. Die
Diversität und Durchlässigkeit des Gebietes werden deutlich erhöht. Zudem werden derzeitige
Grünlandflächen im Bestand erweitert und planungsrechtlich gesichert. Dies führt zu einer gering-
fügigen Erhöhung der biologischen Vielfalt.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung werden Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen geprüft und festgelegt.
Bewertung:
Die Änderung der Planung begünstigt die positive Entwicklung der biologischen Vielfalt im Plange-
biet.
6.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete)
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, VV FFH / VG, ), s. Tabelle: Ziele des Umweltumwelt-
schutzes S. 10ff
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung: Der Änderungsbereich betrifft keine europäischen Vogel-
schutzgebiete, FFH-Gebiete oder sonstige Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung.
6.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB)
23
6.5.12.1 Lärm
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm,
Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse), ), s. Tabelle:
Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Lärmprognosen für Änderungen von Flächennutzungsplänen sind nur eingeschränkt möglich, da
Lärmerscheinungen vor Ort immer von den Emittenten und der sie konkret umgebenden Bebau-
ung bzw. den sie konkret umgebenden Schallschirmen und Reflektoren abhängen. Eine detaillierte
Prüfung der Lärmauswirkungen der Planung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung im parallel durchgeführten B-Plan-Verfahren.
Zur Darstellung der Lärmsituation im Bestand kann auf das im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens erstellte schalltechnische Gutachten der Firma ADU cologne vom 23. Juli 2020 zurückgegrif-
fen werden.
Die ermittelten Beurteilungspegel sind anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 und der TA
Lärm gebietsspezifisch zu bewerten.
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der Änderungsbereich ist Lärmimmissionen durch Verkehrslärm (Raderberggürtel, Bonner Straße,
Mertener Straße) sowie Anlagen- und Gewerbelärm aus den südlich (produzierendes Gewerbe)
und westlich (Autohäuser, Wartung, usw.) angrenzenden Gewerbeflächen ausgesetzt. Innerhalb
des Änderungsbereiches sind die verbliebene SO Rundfunk Nutzung durch das Deutschlandradio
sowie die Nutzung des Gewerbegebietes im Wesentlichen als Stellplatzfläche als Lärmquellen zu
nennen.
Straßenverkehrslärm: Lärmquellen sind der Raderberggürtel, die Bonner Straße sowie die Merte-
ner Straße. Im nördlichen Planänderungsbereich angrenzend an den Raderberggürtel überschrei-
tet die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr die Werte der DIN 18005 für das immissions-
rechtlich eingestufte SO als GE von 65dB(A) tags und 50 dB(A) nachts deutlich. Hier werden Beur-
teilungspegel von 70-75 dB(A) tags und 60-65 DB(A) nachts erreicht. Im inneren Änderungsbe-
reich liegen die Belastungen deutlich niedriger, da hier nur Erschließungsstraßen und keine Durch-
gangverkehre vorhanden sind. Im südwestlichen Bereich der Wiesen abseits der Verkehrswege
werden 45-50 dB(A) tags und 40-45 dB(A) nachts erreicht.
Schienenverkehrslärm: Im Änderungsbereich wird von einem Hintergrundpegel aus dem Verkehr
auf Schienenwegen der Bahnlinien gemäß Schallimmissionsplan der Stadt Köln (Stand 2016) von
45 dB(A) Tag und Nacht ausgegangen.
Gewerbelärm: Beim Gewerbe- bzw. gewerbeähnlichem Anlagenlärm verbleiben nach dem Abriss
der Deutschen Welle das Deutschlandradio mit seinen Anlagen sowie Parkplätze des angrenzen-
den Gewerbes als Lärmquellen im Plangebiet. Der Gewerbelärm der Betriebe aus dem Gewerbe-
gebiet südlich des Planänderungsbereiches, erfüllt in Bezug auf eine Wohnnutzung innerhalb des
M und des W die Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Das westlich angrenzende Gewerbegebiet
und das Mischgebiet an der Mertener Straße weisen nur ein geringes Konfliktpotential auf.
Das Potential der gewerblichen Nutzung ist derzeit nicht in der gesamten Fläche des Änderungs-
bereiches ausgeschöpft, da die Gewerbefläche durch Bürogebäude und Stellplätze genutzt war.
Fluglärm: Im Änderungsbereich liegt die Hintergrundbelastung gemäß Schallimmissionsplan der
Stadt Köln am Tag und in der Nacht bei ca. 45 dB(A).
Sportlärm / Freizeitlärm: Derzeit gibt es keine Lärmbelastung durch Sport- oder Freizeitlärm im
Planänderungsbereich.
24
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Unter Beibehaltung der derzeitigen FNP-Ausweisungen ist im Wesentlichen eine Verstärkung des
Straßenverkehrs- sowie Anlagen- bzw. Gewerbelärms durch Gewerbeentwicklung und Verkehrs-
zunahme (insbesondere auch Zunahme des Schwerlastverkehrs) möglich.
Für die im Westen des Änderungsbereiches liegende Wohnbaufläche (Oedekovener Straße, An
der Kranzmaar usw.) kann durch das bestehende Gewerbe und das im Änderungsbereich potenzi-
ell mögliche Gewerbe mit hohen Immissionen gerechnet werden. Potentiale einer weiteren intensi-
veren Nutzung der nördlichen Gewerbegebietsflächen liegen vor, sofern die Vorbelastung diese
nicht bereits ausschöpft.
Die geplante und planfestgestellte Stadtbahntrasse auf der Bonner erreicht am östlichen Rand des
Plangebietes Immissionen, die in etwa im Bereich der Hintergrundbelastung durch die Bahnlinien
liegen.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Im Planfall kann sich das Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen durch eine Zunahme
des Ziel- und Quellverkehrs im Zuge der wohnbaulichen Entwicklung erhöhen und hin zu einem
höheren PKW-Anteil aber auch zu einem geringen LKW-Anteil entwickeln. Die Orientierungswerte
für Wohnbereiche nach DIN 18005 werden durch die Einwirkung von Verkehrslärm des Rader-
berggürtels im Norden des Planänderungsbereichs bereits im Bestand überschritten und kann als
hoch vorbelastet bewertet werden.
Von Süden und Westen wirken auf die geplante Wohnbaufläche die Lärmimmissionen der Gewer-
bebetriebe aus dem GE und der gewerblichen Nutzung des SO ein.
Durch die Planänderung und die Umwandlung von einem Gewerbegebiet in eine Grünfläche und
eine Mischgebietsnutzung sowie eines Teiles des SO Rundfunk in eine Wohnbaufläche und ein
Mischgebiet, sinkt das Risiko zusätzlicher Immissionen aus dem Änderungsbereich in direkter
räumlicher Nähe insbesondere der Wohnbauflächen im Westen (Oedekovener Straße, An der
Kranzmaar usw.).
Die geplante und planfestgestellte Stadtbahntrasse auf der Bonner Straße erreicht am östlichen
Rand des Plangebietes Immissionen, die in etwa im Bereich der Hintergrundbelastung durch die
Bahnlinien liegen, sodass die Immissionsbelastung durch den schienengebundenen Verkehr als
moderat eingestuft werden.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die Festsetzung und Sicherung von erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung gesundheits-
schädlicher Wohnbedingungen und zur Vermeidung von Lärmkonflikten erfolgt im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung.
Bewertung:
Das Potential gewerblicher Lärmemissionen wird durch die veränderte Darstellung gemindert. Der
LKW-Anteil an den Verkehrsemissionen und auch die Nachtimmissionsbelastung werden potenzi-
ell geringer. Die Lage im Stadtraum bedingt bereits im Bestand eine sehr hohe Lärmbelastung aus
Straßenverkehr im Norden und Gewerbe im Süden auf den Änderungsbereich. Die Nutzungsände-
rung vom SO Rundfunk auf dem Grundstück der ehemaligen Deutsche Welle hin zu einer Wohn-
baufläche und zu einem Mischgebiet machen diese vorhandene Belastung relevant. Die Festset-
zung und Sicherung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitsschädlicher
Wohnbedingungen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
25
6.5.12.2 Altlasten
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, s.
Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Altlastenkataster der Stadt Köln ist westlich angrenzend an den Änderungsbereich die Altabla-
gerung 20401 aufgeführt. Da in diesem Bereich eine Bebauung ca. 2005 erfolgte, kann davon aus-
gegangen werden, dass hier aktuell keine Bodenbelastung mehr vorliegt.
Im südlichen Änderungsbereich wurde von Mull&Partner (Orientierende Altlastenuntersuchung für
das BV Deutsche Welle, Januar 2018) eine ca. 4.500 m² große Teilfläche mit PAK haltigen Auffül-
lungshorizonten festgestellt. Die Fläche ist im Bestand befestigt bzw. mit einem Laborgebäude und
einem Gebäuderest (Keller) bestellt. Der betroffene Horizont ist ca. 80cm mächtig und an der
Oberfläche.
Im nord- östlichen Änderungsbereich wurde während einer ergänzenden Altlastenuntersuchung
von Mull&Partner (Ergänzende Altlastenuntersuchung für das BV Deutsche Welle, Februar 2018)
eine engräumige, punktuelle Altlast aufgefunden. Diese wurde mutmaßlich im Zuge von Auffüllun-
gen mit anthropogenen Beimengungen von Asche, Kohle, Bauschutt, Schwarzdecke und Schlacke
zur Herstellung der Arbeitsraumverfüllungen im Rahmen des Baus der Deutschen Welle einge-
bracht.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) sowie
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Altlasten werden zu einem Großteil durch die notwendigen Erdarbeiten rund um die Herstel-
lung der geplanten Folgebebauung aufgenommen und ihrer fachtechnischen Entsorgung zugeführt
werden. Aus gutachterlicher Sicht sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Sanierungsmaßnah-
men abzuleiten.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Im Zuge der geplanten Bebauung wird die punktuelle Bodenverunreinigung beseitigt.
Bewertung:
Es ist zu erwarten, dass das Gelände nach Sanierung der Altlasten im Zuge der geplanten Neube-
bauung frei von Altlasten sein wird. Eine Gefährdung für das Grundwasser, sowie für die geplante
Folgenutzung ist gutachterlich nicht abzuleiten.
6.5.12.3 Erschütterungen
Ziele des Umweltschutzes: Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2; s. Tabelle: Ziele des Umwelt-
umweltschutzes S. 10ff
Erschütterungen: Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind für den Änderungsbereich im
Bestand nicht bekannt und auch zukünftig nicht zu erwarten.
6.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandel-
folgen)
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn-
und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: WHG, Hochwasser-
schutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso III-RL, KAS 18, 12.
BImSchV, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
26
Magnetfeldbelastung: Es liegen keine Oberleitungstrassen für den Schienenverkehr in relevanter
Entfernung zum Änderungsbereich.
Störfallrisiko: Es existiert kein Störfallrisiko.
Hochwasser: Der Planänderungsbereich liegt im Risikogebiet nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz
außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Betroffen ist der südliche Änderungsbe-
reich. Das Gefährdungsrisiko resultiert hier aus den tiefen Lagen einer Altarmrinne, die über den
Vorgebirgspark, Raderthal bis zum äußeren Grüngürtel und von dort zum Rhein verläuft. Neben
einem Überflutungsrisiko bei einem Extremhochwasser besteht auch das Risiko von hohen Grund-
wasserständen (s. unter 6.5.5.2 Grundwasser).
Der Planänderungsbereich ist in der Karte des Hochwasserrisikogebietes des Rheines der Bereich
der Rundfunkanstalten und ein Teilbereich im Süden als Gefährdungsbereich dargestellt. Die Ge-
fährdung besteht hier weniger in einer direkten Flutung bei einem Extremhochwasser sondern in
einer Hinterläufigkeit, sodass die Gefährdung eher in einem hohen Grundwasserstand zu sehen ist.
Starkregen: Sowohl bei einem 20-jährigen als auch bei einem 100jährigen Starkregenereignis sind
partiell Flächen im Planänderungsbereich betroffen. Dies ist weniger auf flächenhafte Tieflagen
des Geländes als auf bebauungsbedingtes kleinräumiges Tiefstellen zurückzuführen. Durch die
folgenden Planungsebenen ist hier im Sinne einer Prophylaxe zu reagieren.
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)/Umweltzustand nach
Durchführung der Planung:
Es sind keine erheblichen Risiken erkennbar. Maßnahmen sind im Rahmen weiterer Planungen zu
treffen, um verbleibende Risiken zu minimieren.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Das Hochwasserrisikogebiet wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nachrichtlich dar-
gestellt. Das Thema Starkregengefahren wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sowie
im Baugenehmigungsverfahren thematisiert.
Bewertung:
Die Planänderung lässt kein erhöhtes Risiko erkennen.
6.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz, s. Tabelle: Ziele des Um-
weltumweltschutzes S. 10ff
Südlich des Änderungsbereiches zwischen Militärring, Brühler Straße, Urfelder Straße und dem
Grünzug im Osten liegt die denkmalgeschützte „Volksparksiedlung Raderthal“, eine zwischen 1949
und 1952 errichtete Siedlung von britischen Besatzungsbauten namhafter deutscher Architekten,
Es entstand eine geschlossene Siedlung, die die Wohnbau Architektur der 50iger Jahre dokumen-
tiert aber auch eine Schule, eine „Volksbühne“ und den Frist-Encke Park beinhaltet. Zu diesem En-
semble gehören auch Gebäude an der Dransdorfer Straße, die jedoch in räumlicher Distanz zum
Änderungsbereich liegen und insofern keinen Konflikt darstellen.
Die FNP-Änderung hat keinen Einfluss auf Kultur- oder Sachgüter. Es gibt keine denkmalwerte
Bausubstanz im Änderungsbereich. Auch bei Beibehaltung der heutigen Gebietsausweisung wäre
der Abbruch oder die Veränderung der Bausubstanz zulässig.
6.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB)
27
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI-Hinweise „Messung, Beurteilung und
Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, WHG, LAGA,
s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Im Änderungsbereich besteht keine Erkenntnis über weitere konfliktträchtige Emissionen oder
Entsorgungsprobleme. Diese sind durch die Planänderungen nicht über das siedlungsübliche
Niveau hinaus zu erwarten bzw. findet keine erhebliche Veränderung zum Planungsnullfall statt.
6.5.15 Nutzung erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: Gebäudeenergiegesetz GEG 2020, Beschluss des Stadtentwicklungs-
ausschusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung, DIN 5034 (Tageslicht in Innen-
räumen), Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
2017 bzw. 2021), Erneuerbare Energien / Energieeffizienz: , s. Tabelle: Ziele des Umweltumwelt-
schutzes S. 10ff
s. hierzu unter dem Kapitel Klima. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und im
Baugenehmigungsverfahren sind die Konzepte zur Energieeinsparung (u.a. auch fossiler
Energien) zu konkretisieren.
6.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Was-
ser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzonen-
VO, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Landschaftsplan: Der Änderungsbereich ist im Landschaftsplan als Innenbereich dargestellt; der
Landschaftsplan trifft dementsprechend für die im Innenbereich liegenden Flächen keine Festset-
zungen.
6.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-ver-
ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BIm-
SchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte, Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, Zweite
Fortschreibung 2019, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Mit Grenzwertüberschreitungen der 39. BImSchV ist im Änderungsbereich weder im Bestand noch
in den Planfällen zu rechnen. Dies wurde auch durch das Luftschadstoffgutachten iMA cologne
GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen, 5.11.2018 im Rahmen des
Bebauungsplanes für die geplante Bebauung und Nutzung nachgewiesen.
Grundsätzlich entspricht die Planänderung den Vorgaben des § 50 Planung im Bundesimmissions-
schutzgesetz, der die Trennung von konfliktträchtigen Nutzungen vorsieht.
6.5.18 Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt,
Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§
1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB)
28
Durch die Flächennutzungsplanänderung ist nicht erkennbar und nicht zu erwarten, dass eine er-
hebliche Verstärkung von Umweltauswirkungen infolge von Wirkungen eintreten kann.
6.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i Tiere, Pflanzen,
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Ge-
biete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen,
z. B. Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS 18
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB), s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen ist gering, da sich der
Planänderungsbereich nicht in einem angemessenen Abstand oder einem Achtungsabstand einer
Störfallanlage nach Seveso III Richtlinie befindet.
Es besteht ein Überflutungsrisiko bei Extremhochwasserereignissen, der Änderungsbereich liegt
jedoch weit im Landesinneren, sodass eine lange Vorwarnfrist besteht und die Gefährdung weni-
ger aus einer schnell einsetzenden Überflutung als über aufsteigendes Grundwasser besteht.
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Auch mit der Flächennutzungsplanänderung, die eine deutlich höhere Zahl von sich dort aufhalten-
den Menschen bedingt, bleibt es bei einer geringen Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastro-
phen, da keine zusätzlichen oder höheren Risiken entstehen.
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
keine
Bewertung:
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird durch die Flächennutzungsplanände-
rung nicht erhöht, auch wenn die Zahl der im Plangebiet lebenden Personen durch die Wohnbau-
flächendarstellung deutlich steigt, da es sich im Hinblick auf die Anfälligkeit um ein Gebiet mit ge-
ringem Risiko handelt.
Aufgrund der Neubebauung kann das Überflutungsrisiko durch bauliche Maßnahmen reduziert
werden.
6.5.20 Eingriffsregelung
(§ 1a Abs. 3 BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB, s. Tabelle:
Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff
Im FNP dargestellte Grünflächen werden durch die Flächennutzungsplanänderung nicht überplant,
sondern im Gegenteil vergrößert. Ob und welche eingriffsrelevante Biotopbestände bzw. Grünfest-
setzungen durch Überplanung betroffen sein werden, wird im Rahmen des Bebauungsplanes ermit-
telt und beurteilt.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan von urbanegestalt PartGmbH
31.7.2020 weist nach, dass der Ausgleich von Eingriffen möglich ist.
6.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff)
29
Eine Kumulierung mit Auswirkungen benachbarter Vorhaben und Plangebiete im Hinblick auf er-
hebliche umweltrelevante Auswirkungen oder mit Folgen für natürliche Ressourcen sind nicht zu
erwarten.
6.5.22 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
Die Flächennutzungsplanänderung dient dem Ziel zentrale, gut mit Infrastruktur (Schulen, Versor-
gungseinrichtungen, Mobilitätseinrichtungen) versorgte Flächen der Deckung des Wohnraumbe-
darfs zuzuführen. Die verbesserte Zuordnung der Flächen im Sinne des Trennungsgrundsatzes
des § 50 BImSchG führt zudem zur Konfliktminderungen von Wohn- und Gewerbeflächen. Des-
halb werden keine alternativen Planungsziele verfolgt.
C Zusätzliche Angaben
6.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Im Wesentlichen wurden die in Punkt 6.9 aufgeführten Fachgutachten/Fachbeiträge und
Stellungnahmen dem vorliegenden Umweltbericht zugrunde gelegt. Schwierigkeiten bei
der Zusammenstellung der Angaben traten nicht auf.
6.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Moni-
toring)
Es können keine Prognoseunsicherheiten in Bezug auf zu erwartende Umweltauswirkungen durch
die FNP Änderung festgestellt werden. Monitoringmaßnahmen sind dabei nicht erforderlich.
6.8 Zusammenfassung
Für die 218. Änderung des Flächennutzungsplans - Arbeitstitel „Mertener Straße in Köln–Marien-
burg“ – wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in diesem Umweltbericht
dargestellt und wie folgt zusammegefasst:
- 1 Tiere
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert die Vegetationsbestände und wirkt
sich positiv auf den Artenbestand aus.
-2 Pflanzen
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert Vegetationsbestände, reduziert den
Versiegelungsanteil im Plangebiet und ist positiv zu bewerten.
- 3 Fläche
Die Änderung generiert innerstädtische Wohnbauflächen, die keinen Eingriff in Freiflächen oder
Grünflächen bedürfen.
- 4 Boden
Durch die Darstellung als Grünfläche erfolgen eine Reduktion der potenziell versiegelbaren und
bebaubaren Flächen und der potenzielle Erhalt von gewachsenem Boden mit seinen natürlichen
Funktionen, die als positiv zu bewerten sind.
- 5 Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser)
30
Unter Beachtung der Auflagen durch die geltende Trinkwasserschutzzone sind die Änderungen als
nicht erheblich bzw. positiv zu bewerten.
- 6 Luft (Luftschadstoffe Emissionen/Luftschadstoffe – Immissionen)
Das Emissionspotential wird sich durch die Planänderung verringern. Die Immissionssituation ist
nicht als kritisch zu bewerten.
- 7 Klima
Durch die Änderung des FNP wird es zu keiner Änderung des örtlichen Klimatopes kommen. Die
Darstellung der Grünfläche als Ersatz für die Darstellung eines Gewerbegebietes ist positiv zu be-
werten.
Aus Klimaschutzgründen hat die Änderung des FNP positive Effekte bzw. bereitet diese vor.
- 8 Wirkungsgefüge
Über die schutzgutbezogen beschriebenen Wirkungen hinaus sind keine weiteren Wirkungen an-
zunehmen.
- 9 Landschaft (Ortsbild)
Der im Wesentlichen durch die Hochhausbebauung der ehemaligen Deutschen Welle geprägte
Änderungsbereich wird umgestaltet und erhält einen deutlich durchlässigeren, kleinteiligeren bzw.
städtischeren Charakter, der als positiv zu bewerten ist.
- 10 Biologische Vielfalt
Die Änderung der Planung begünstigt die positive Entwicklung der biologischen Vielfalt im Plange-
biet.
- 11 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete:
Der Änderungsbereich betrifft keine europäischen Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete oder sonstige
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung.
Belang ist nicht betroffen
- 12. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung:
Lärm
Der Änderungsbereich wird durch Gewerbe, Straßen- und Schienenverkehr beschallt. Insbesondere
der Straßenverkehr trägt zu einer Vorbelastung am Raderberggürtel und der Mertener Straße bei.
Die Orientierungswerte für ein WA werden in Straßennähe erheblich überschritten. Durch die
Neubebauung wird sich die Lärmbelastung durch die Zunahme von Ziel- und Quellverkehr erhöhen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Minderungsmaßnahmen bzw.
Schallschutzmaßnahmen definiert.
Altlasten
Eine Gefährdung für das Grundwasser, sowie für die geplante Folgenutzung ist gutachterlich nicht
abzuleiten. Maßnahmen sind im Rahmen weiterer Planungen zu treffen.
Erschütterungen
Erschütterungen liegen weder heute im Plangebiet vor noch werden diese zukünftig durch die Flä-
chennutzungsplanänderung zu erwarten.
sonstige Gesundheitsbelange/Risiken
In Bezug auf sonstige Gesundheitsbelange/Risiken lässt sich durch die Planänderung kein erhöh-
tes Risiko erkennen.
- 13 Kultur- und sonstige Sachgüter
Belang nicht betroffen
- 14 Vermeidung von Emissionen
Emissionen sind durch die Planänderungen nicht über das siedlungsübliche Niveau hinaus zu er-
warten bzw. es findet keine erhebliche Veränderung statt.
31
- 15 Nutzung erneuerbarer Energien/Energieeffizienz
Sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
- 16 Landschaftsplan und sonstige Pläne
Der Landschaftsplan trifft für die im Innenbereich liegenden Flächen keine Festsetzungen.
- 17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
Mit Grenzwertüberschreitungen ist im Änderungsbereich weder im Bestand noch in den Planfällen
zu rechnen.
- 18 Wechselwirkungen
Durch die Flächennutzungsplanänderung sind keine negativ verstärkenden Wirkungen erkennbar.
- 19 Anfälligkeit für Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird durch die FNP-Änderung nicht erhöht
bzw. nicht verändert.
7.9 Referenzliste der Quellen
ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zu den
Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 67410/11
Arbeitstitel: “Mertener Straße“ in Köln-Marienburg, 23.07.2020
brenner BERNARD ingenieure GmbH: DWK Die Welle Köln Erste GmbH&Co.KG Verkehrsunter-
suchung zum Bebauungsplan Mertener Straße in Köln einschließlich Aufbereitung von Verkehrs-
daten zur Standortentwicklung Leybold, 05.06.2020
Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen
1:50 000; Auszug aus der digitalen Bodenkarte, 04. Mai 2018 und Bodenkarte schutzwürdiger Bö-
den
iMA cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen
im Bereich des Planvorhabens zum Bebauungsplan Nr. 67410/11
Arbeitstitel: “Mertener Straße“ in Köln-Marienburg, 05.11.2018
iMA cologne GmbH: Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen von Änderungen des Bebau-
ungsplan-Entwurfs in Bezug auf maximale Gebäudehöhen im östlichen MI-Gebiet sowie im westli-
chen SO-Gebiet der Planbebauung auf die Ergebnisse der Luftschadstoffuntersuchung zum Be-
bauungsplan Nr. 67410/11 "Mertener Straße" in Köln-Marienburg, 21.08.2019
Kölner Büro für Faunistik: Bebauungsplanverfahren Mertener Straße in Köln-Marienburg
Artenschutzrechtliche Prüfung, 12.12.2019 und Kontrolle auf Vorkommen artenschutzrechtlich
relevanter Arten 20.10.2020
Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH: Orientierende Altlastenuntersuchung für das BV Ehem.
Leybold-Gelände in Köln-Marienburg, 11. Januar 2018
32
Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH: Ergänzende Altlastenuntersuchung für das BV Deut-
sche Welle, Raderberggürtel 50 in Köln-Marienburg, 22. Februar 2018
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR: Starkregengefahrenkarte,
http://www.hw-karten.de/index.html?Module=Starkregen#, (Webdienst)
Karte des Hochwasserrisikogebietes des Rheines: StEB Köln
Stadt Köln (Hrsg.): Synthetische Klimafunktionskarte, Maßstab 1:150.000, 1997
urbanegestalt PartGmbB: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 67410/11
mit dem Arbeitstitel „Mertener Straße“, 21.08.2020
Wissmann, Jürgen (Dipl.-Ing. agr.): Biotoptypenkartierung, 31.08./27.09./07.10.2016
Anlage 6.1 - Stellungnahmen Beteiligung Behörden § 4 Abs. 1 BauGB
13004 Zeichen
Anlage 6.1 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– einge- gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Be hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.03.2016 bis zum 26.04.2016 durch- geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnah men fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweil ige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Die Anlage aus dem Vorgabenbeschluss vom 30.03.2017 wurde im Nachgang hinsichtlich ihrer Aktualität redaktionell überarbeitet . Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 01 Bezirksregierung Köln, Dez. 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Schreiben vom 30.03.2016 Zuständigkeitsbereich ist nicht berührt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 02 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmittelräumdienst, Schreiben vom 31.03.2016 Hinweise durch Luftbilder und andere historische Unterlagen auf vermehrte Kampfhandlungen in Teilen des beantragen Gebietes. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger). Es wird eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel sowie der zu überbauenden Fläche empfohlen. Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeite n mit erheblichen mechanischen Belastungen. Hinweis, dass Teile der beantragten Fläche schon in Vorfeld ausgewertet worden sind. Verweis auf Stellungnahme vom 25.11.2008 und 25.08.2015 Der Stellungnahme wird gefolgt. In den Bebauungsplan wurde ein Hinweis aufgenommen, dass vor Baubeginn eine Überprüfung de s Plangebietes zu erfolgen hat. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurde eine Luft- bildauswertung angefragt und berücksichtigt. 03 IHK Köln, Schreiben vom 18.04.2016 IHK ist bekannt, dass die Entwick lung im Interesse der be- troffenen Unternehmen Oerlikon [Anmerkung der Verwaltung: nun Leybold] und Inficon ist und sie kontinuierlich im Verfahren eingebunden werden. Grundsätzliche Bedenken, in dieser Si- Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Die Planung wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch mit den anliegenden Unternehmen durchgeführt. Die Gew erbe- standorte der ansässigen Firmen Leybold und Inficon werden daher vollumfänglich und in ihrer geplanten Entwicklung gesi- - 2 - Anlage 6.1 / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung tuation der heranrückenden Wohnbebauung werden somit in diesem Fall zurück gestellt. Forderung eines dynamischen Flächenmanagement. Entfalle- ne Flächen eines Baugebietstyps können an anderer Stelle ausgeglichen werden. Vor allem entsteht ein Pool mit gewerb- lichen und industriellen Flächen, die für Verlagerun g und Neu- ansiedlung von Unternehmen angeboten werden können und den Wirtschaftsstandort Köln stärken. chert. Zur Meidung von Konflikten wird im südlichen Teil des Än- derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt um einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden. Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nut- zung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -Änderung ausführlich dargestellt. Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und zielt darauf ab, sich mit der Möglichkeit der Bereitstellung neuer industriell nutzbarer Flächen zu befassen. 04 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 08.04.2016 Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 05 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 07.04.2016 Keine Einwände, jedoch Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK -Linien müssen weiterhin ge- währleistet werden. Zu ggf. notwendigen Maßnahmen zur Si- cherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbau- pläne vorliegen. Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan- schlüssen sin d neue Anlagen erforderlich. Rechtzeitige Ab- stimmung mit der Deutschen Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 ist notwendig. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise auf Telekommunikationslinien der Telekom werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausbauplanung werden diese berücksichtigt. Eventuelle notwendige Änderungen gehe n zu Lasten des Projektträgers. Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan- schlüssen erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung eine rechtzeiti- ge Abstimmun g. 06 Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 21.04.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken . Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - 3 - Anlage 6.1 / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 07 RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft mbH Auf der gesamten Breite des Flurstücks der öffentlichen Ver- kehrsfläche befinden sich Versorgungsanlagen, welche die Bebauung im südlichen Bereich des Plangebietes mit Energie und Wasser versorgen. Rechtszeitige Abstimmungen erforder- lich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausbauplanung erfolgt eine rechtzeitige Abstim- mung mit der RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft. Plangebiet kann mit Fernwärme versorgt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird im Rahmen de r Baugenehmigungsplanung be- rücksichtigt. Lage in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsan- lage Hochkirchen. Hinweis auf grundsätzliche Bedeutung der Wasserschutzgebietsverordnung und der genehmigungspflich- tigen Tatbestände und Verbote. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt Es wurde ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Bebau- ungsplan übernommen. 08 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Keine Bedenken Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 09 Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Hinweis, dass die Wohnanlage der Wohnungsgesellschaft im Bereich Bonner Straße / Mertener Straße derzeit aufwendig saniert und erweitert wird und diese unmittelbar östlich an das Plangebiet angrenzt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Forderung zur Erhaltung der Wohnqualität, dass die Mertener Straße möglichst weit nördlich abgebunden bzw. der Erschlie- ßungsverkehr so früh wie möglich von der Mertener in da s Plangebiet abgeführt wird, um die Verkehrsbelastung für die Wohnanlage so gering wie möglich zu halten. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Das Konzept von ASTOC sieht eine U -förmige Erschließung vor. Von der Mertener Straße ist dabei eine Abzwei gung in Richtung Westen vorgesehen, welche ca. 17 Meter nördlich der heutigen Verkehrsführung verlaufen soll. Somit führt die Mertener Straße auch zukünftig an der Wohnanlage der Wohnungsbaugesellschaft vorbei. Zwei Tiefgaragen Ein - bzw. Ausfahrten sind je doch vor der Wohnanlage angeordnet, so dass Teile der Verkehre schon vorher abgefangen werden. - 4 - Anlage 6.1 / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Ablehnung jeglicher Erschließung aus dem gewerblichen Be- reich des Plangebietes über die Mertener Straße Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Bestand erfolgt die Erschließung der Firma Leybold (vormals Oerlikon) über die Gaedestraße (Schwerlastverkehr und Mitarbei- terstellplätze) und über die Mertener Straße (nur Mitarbeiterstell- plätze). Die Firma Inficon wird im Bestand teilweise über die Mertener Straße und teilweise über das Gelände der Firma Oerli- kon verkehrlich erschlossen. Das geplante Erschließungskonzept sieht vor, dass die Firma Leybold die Mitarbeiterstellplätze, welche über die Mertener Stra- ße angebunden sind, aufgegeben und an anderer Stelle im Werksgelände ersetzt werden, so dass eine Erschließung aus- schließlich über die Gaedestraße erfolgen soll. Die Firma Inficon wird in Zukunft komplett über die Mertener Straße verkehrlich erschlossen. Anlieferverkehr über die Mertener Straße soll nur tagsüber z ulässig sein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Untersu- chung der neuen Verkehrsströme sowie auch der daraus resultie- renden Lärmbelastungen. Die Ergebnisse werden in die Abwä- gung durch den Rat der Stadt Köln im Rahmen des Satzungsbe- schlusses eingestellt. Forderung, dass der zeitlich begrenzte Baustellverkehr nicht über die Mertener Straße geführt wird. Die andauernde Belas- tung durch den Abbruch des Gebäudes Deutsche Welle und der späteren Neubebauung innerhalb des Plangebietes führe zu unzumutbaren Belastungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Regelungen zum Baustellenverkehr erfolgen nach den gesetzli- chen Vorgaben. Wohnqualität der Mertener Straße profitiert aktuell durch die Abendsonne auf den Westbalkonen. Eine hohe Bebau ung im Osten des Gebietes an der Mertener Straße würde diese Qua- lität mindern. Bei der Festsetzung der Bauflächen und der Ge- bäudehöhen soll die Beibehaltung der Sonneneinstrahlung bzw. die Vermeidung der Verschattung berücksichtigt werden. Eine Höhenbegrenzung für die Gebäude an der Mertener Straßen würde begrüßt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt e eine Beson- nungs-/Verschattungsuntersuchung. Die Ergebnisse sind im Be- gründungstext sowie im Umweltbericht zum Bebauu ngsplan- Entwurf hinsichtlich der Abstandsflächenregelungen berücksich- tigt worden. - 5 - Anlage 6.1 / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Befürchtung einer starken Zunahme der Nutzung des Privat- weges vor den Hochhäusern der Bonner Straße 356 – 358 von der Bonner Straße zur Mertener Straße. Dies soll durch ent- sprechende planerische Mittel verhindert werden. Ansonsten muss der Investor verpflichtet werden, zur Unterhaltung bzw. Nutzung des Grundstückes eine Entschädigung zu leiten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Privatweg liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Be- bauungsplans sowie außerhalb des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplan-Verfahrens. Der Privatweg ist ebenfalls nicht Teil des Erschließungskonzeptes für das Plangebiet. In der Tat ist nicht auszuschließen, dass zukünftige Bewoh ner des Plangebiets diesen Weg nutzen. Dem Eigentümer des Privatwe- ges obliegt es aber bei einer nicht gewünschten Nutzung des Weges, hier Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Benutzung verhindern (Schilder, Tor etc.). Da der Privatweg jedoch für die Erschließung des Plangebiets nicht notwendig und auch nicht vorgesehen ist, erfolgen im Rahmen des Bebauungsplanes keine weitergehenden Regelungen. 10 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 25.04.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch Hinweis, da ss das Plangebiet im Einzugsbereich der Kläranlage Stammheim in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Hochkirchen liegt. Einleitung von Schmutz - und klärpflichtigen Niederschlagswas- ser kann sowohl in den öffentlichen Abwasserkanal in der Mertener Straße als auch im Raderberggürtel erfolgen. Das anfallende nicht klärpflichtige Niederschlagswasser des Plan- gebietes muss in den Auslasskanal DN 2200/2400 im Rader- berggürtel eingeleitet werden. Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge für Starkregen sind zu berücksichtigen. Weitere städtebauliche Planungen sind mit der StEB (TP -1) abzustimmen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Es wurde ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Begrün- dungstext zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplan- Änderung übernommen. Im Rahmen des Entwässerungskonzep- tes wurden die Hinweise zur Einleitung von Schmutz - und klär- pflichtigem Niederschlagswasser sowie die Starkregenthematik berücksichtigt. Das Entwässerungskonzept wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit den StEB abgest immt. 11 Häfen und Güterverkehr Köln, Schreiben vom 27.04.2016 Keine Bedenken Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 12 PLEdoc GmbH, Schreiben vom 04.04.2016 Keine von dem Unternehmen verwalteten Versorgungsanlagen Die Stellungnahme wird Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - 6 - Anlage 6.1 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung vorhanden. zur Kenntnis genommen.
Anlage 7, Auszug 2851_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 2851-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.11.2021 öffentlich 9.2.4 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg hier: Feststellungsbeschluss 2851/2021 Es wird seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen angeregt, zu prüfen, ob ein Bolzplatz berücksichtigt werden kann. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fas- sen: Der Rat 1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-Marienburg" eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2; 2. stellt die 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-Marienburg" mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefüg- ten Begründung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow , Herr Heinzlmeier)
Anlage 5.1 - Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs.1 BauGB
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Anlage 5.1 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– eingegangenen Stel- lungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der Schützengesell- schaft Adler 1930, Fritz -Hecker-Straße 98, 50969 Köln -Zollstock am 6. September 2016 durchgeführt und in einer Niederschrift d okumentiert. Schriftliche Stellun gnahmen zur Planung konnten bis zum 23.09.2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Hauptst raße 85, 50996 Köln, gerichtet wer- den. Es sind zwei Stellungnahmen aus der Ö ffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden d ie eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert sowie die Inhalte der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung im weit eren Verfahren dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktio nen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick- lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Die Anlage aus dem Vorgabenbeschluss vom 30.03.2017 wurde im Nachgang hinsichtli ch ihrer Aktualität redaktionell überarbeitet. Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 1 1.1 05.09.2016 Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Bürohauses Bo nner Straße 484-486. Aus folgenden Gründen ist sie insgesamt dagegen, dass die Wohnbebauung, so wie sie aktuell vor- gesehen sei, realisiert werde. Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg hätten in den letzten Jahren zunehmend gewerbliche Mieter ve rloren (Deutscher Städtetag, BDI und viele mehr). Die Qualität dieser Standorte sei u. a. dadurch geprägt gew esen, dass hier eine gute Durchmischung vorhanden g ewesen sei. Aus diesem Grund sollte eine Sicherung des gewerblichen Standortes und darüber hinaus auch E xpansionsmöglich- keiten für innovative Branchen, wie z.B. M edienunterneh- men vorgesehen werden, um diesen sehr gut geleg enen Standort für Gewerbe und Büros nicht in einen Wo hnungs- standort zu transformieren. Seit die Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort begonnen habe, setze sich diese in der angrenzenden Umgebung fort. Für das vorhandene Bürohaus sei dies nicht erstrebenswert. Wenn das Bürohaus von der Woh n- bebauung eingeschlossen würde, könne dieses s icherlich nicht langfristig mehr gehalten werden, da die Mieter e inen Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Im Plangebiet selbst und im Umfeld bestehen auch nach Um- setzung des Städtebaulichen Planungskonzeptes weiterhin eine Durchmischung verschiedener Nutzungen. Darüber hin- aus erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens die Sicherung der beiden gewerblichen Standorte -die Flächen der Firmen Leybold (vormals Oerlikon) und Inficon - im Süden des Plangebietes des Bebauungsplanes durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Die beiden Pl anungen zum Bebau- ungsplan und zur Flächennutzungsplan -Änderung insgesamt wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch mit den an- liegenden Unternehmen durchgeführt. Zur Meidung von Kon- flikten wird im Flächennutzungsplan im südlichen Teil des Än- derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt , um einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden. Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nutzung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP - Änderung ausführlich dargestellt. - 2 - Anlage 5.1 / 3 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung solchen Solitärstandort verständlicherweise nicht f avorisie- ren würden. Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und zielt darauf ab, sich mit der Möglichkeit der Bereitstellung neuer industriell nutzbarer Flächen zu befassen. Die Verwirklichung von bis zu 700 Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktu ellen Wohnraumbedarf gerecht zu wer- den. Der Wohnungsbedarf beläuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinheiten (WE) für den Zeitraum 2015 -2029. Stadtentwick- lungspolitisches Ziel ist es daher, ein ausre ichendes Woh- nungsangebot – als Mietwohnung oder als Woh neigentum – bereit zu ste llen. 1.2 Die vorgelegte Planung versuche mit Schallschutzgrun dris- sen zum Deutschlandfunk, zum Raderberggürtel und Rich- tung „Oerlikon Leybold“ ein gesundes Wohnen zu er - möglichen. Schallschutzgrundrisse bedeuten aber, dass hier überall Fenster vorhanden sein wü rden, die man nicht öffnen könne. Die Ansichten solcher Fassaden seien sehr eintönig und würden aufgrund ihrer Größe eher an G e- fängnisbauten erinnern. Ohne durchgesteckte, zweiseit ig belichtete Wohnungen, mit Fenstern auf be iden S eiten, die auch zu öffnen seien, schienen die Grundrisse für Familien überhaupt nicht realisierbar. Eine wen iger dichte Block- randbebauung mit Bürogebäuden –im Inneren seien durchaus Wohngebäude denkbar - ergäbe wesentlich mehr Sinn. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens und des Flächen- nutzungsplan-Änderungsverfahrens wurde eine Schalltechni- sche Untersuchung zum Thema Lärm erstellt und die Erkennt- nisse hieraus im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt. Lärmprognosen im Rahmen der Flächennutzungsplan - Änderung sind nur eingeschränkt möglich, da Lärmerscheinun- gen vor Ort immer von den Emittenten und der sie konkret um- gebenden Bebauung bzw. den sie konkret umgebenden Schall- schirmen und Reflektoren abhängen. Eine detaillie rte Prüfung der Lärmauswirkungen sowie daraus resultierende Maßnahmen und Festsetzungen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bau- leitplanung im parallel durchge führten Bebauungsp lan- Verfahren. Schallschutzgrundrisse sind nicht gleichbedeutend mit dem Vorhandensein nicht öffenbarer Fenster. Die Verwirklichung von 700 Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu we rden. 1.3 Die Errichtung von 700 Wohnungen werde kritisch ges e- hen. Hierfür könne am Standort keine ents prechende Infra- struktur wie Kindergärten, Grundschulen, weiterführe nde Schulen nachgewiesen werden. Gleichzeitig biete der Standort keinerlei geeignete Ei n- kaufsmöglichkeiten, keine Restaurants, keine Cafés und sonstiges. Diese Umstände sollten in der Planu ng berück- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachämter wurden auch die Bedarfe an Kindergärten, Schulen etc. abgefragt. Im Plangebiet sind der Bau einer sechs -gruppigen Kindertagesstät- te sowie die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielpla tzes vorgesehen. Mit dem Neubau einer dreizügigen Grundschule in der Gaed e- straße –südlich angrenzend an das Plangebiet - wird der mittel - bis langfristige Bedarf an z usätzlichen Schülerplätzen gedeckt. - 3 - Anlage 5.1 / 4 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung sichtigt werden. Die Frage nach Plätzen an weiterführenden Schulen wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung kontinuierlich berücksichtigt. Ein Teil des Änderungsbereiches wird als Mischgebiet darge- stellt. Hier ist die Ansiedlung von Cafés, Restaurants etc. zuläs- sig. Einzelhandelsnutzungen im größeren Umfang sollen au f- grund des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln nicht ermöglicht werden. In direkter Umgebung des Plangebiets sind heute schon Infrastruktureinrichtungen wie zum Be ispiel ein REWE Markt und das Restaurant „Zum Biergarten“ an der Bonner Straße. Im we iter südlich gelegenen Quartier Reiterstaf- fel wurde im Dezember 2016 der Lebensmi ttelmarkt (HIT) eröff- net. Im weiteren Umfeld von ca. 1,5 bis 2 km Entfernung befin- den sich weitere Einkaufsmöglichkeite n und Nahversorger in den Zollstock Arkaden und sämtliche zentralen Versorgungen am Höninger Weg. 1.4 Es werde angeregt den Schwerpunkt der Planung auf e ine gewerbliche Nutzung zu legen. Ein Anteil von ca. 30 % Wohnungsbau sei vertretbar. Auf jeden Fall solle die ge- plante Bebauung Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés vorsehen. Ansonsten werde das Viertel zu einer reinen Schlafstadt werden. In die gewerbliche Neubeba u- ung solle ein Hotel als Ersatz für das „Bonhotel“ integriert werden, da es in unmi ttelbarer Umgebung keine Möglic h- keit mehr gebe Gäste unterzubringen. Im B ebauungsplan solle auch festgehalten werden, dass eine Wohnbeba uung auf dem Gelände „Oerlikon Leybold V acuum GmbH“ nicht möglich sei. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden, wird an der Entwicklung des Gebietes mit dem Schwerpunkt Wohnen festgehalten. Die Integration eines Hotels ist mit der Darstellung eines Mischgebietes generell zulässig, momentan aber nicht angedacht. Die konkret isierten Forderungen übersteigen die Detailschärfe des Flächennutzungsplanes. Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes innerhalb des Bebauungsplanes erfolgt die Sich erung der beiden Firmen Ley- bold (vormals Oerlikon) und I nficon. Diese Flächen sind im Fl ä- chennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt und sind nicht Bestandteil des Änderungsbereiches, da diese Darstellung zur Sicherung der ansässigen Unternehmen weit erhin beabsichtigt ist. 1.5 Die Umgestaltung der Bonner Straße mit einer Verengung auf zwei Fahrspuren und die Neuschaffung einer Str aßen- bahnlinie werde insgesamt kritisch gesehen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Für die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn wird der gesamte Straßenraum der Bonner Straße inklusive der Fahrspuren sowie der Geh- und Radwege umgestaltet. Ziel ist dabei, die Aufwer- tung der Straße mit der Schaffung einer "Bonner Allee" sowie die städtebauliche Integration der Stadtbahnanlagen und eine - 4 - Anlage 5.1 / 5 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung qualitätsvolle Gestaltung des Straßenraumes. Für den Autoverkehr stehen dann sü dlich des Gürtels zwei Fahrstreifen in jeder Richtung zur Verfügung, nör dlich des Gür- tels jeweils eine. Umfangreiche Verkehrsunters uchungen, bei denen auch die künftigen Siedlungsentwicklungen berücksich- tigt wurden, haben gezeigt, dass dadurch die Lei stungsfähigkeit der Straße weiterhin gegeben ist. Die dritte Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den A nteil des ÖPNV am gesamten Ver- kehrsaufkommen in der Stadt zu erhöhen und damit den im Strategiepapier "Köln mobil 2025" fo rmulierten Leitzielen mit einer Stärkung des Umweltverbundes näher zu kommen. 1.6 Es werde für notwendig gehalten, auch während der Bau- maßnahmen Schallschutzmaßnamen durchzuführen, damit ein vernünftiges Arbeiten in dem Bürohaus mö glich sei. Der Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Während der Bau - bzw. Abrissphase ist mit Lärmbelä stigungen zu rechnen, diese müssen sich jedoch im gesetzlichen Rahmen bewegen und sind darüber hinaus zeitlich begrenzt. 1.7 Von großer Bedeutung sei auch die Frage nach be zahlba- rem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund werde um Best ä- tigung gebeten, dass mindestens 30 % öffentlich geförde r- ter Wohnraum entstehe. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfach- beauftragung wurde die Anwen dbarkeit des kooperativen Bau- landmodells untersucht. Aufgrund der notwendigen Asbestsanierung kommt es nach dem derzeitigen Planungsstand entsprechend dem Berech- nungsverfahren des kooperativen Baulandmodells zu keiner Bodenwertsteigerung. Daher kann das ko operative Baulandmo- dell nicht angewendet werden. Die Vorhabenträgerin wird aber freiwillig 10% der geplanten Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsehen. 1.8 Es werde davon ausgegangen, dass allen Bewohnern und Nutzern des Viertels durch eine umfassende und sac hver- ständig vorzunehmende Aufklärungsarbeit die Angst ge- nommen werde, dass bei der Sprengung des Gebä udes Asbest in die Umwelt gelangen könnte. Der Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Am 27.05.2015 fand auf Eigeninitiativ e der DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG eine umfassende Bürgerinformations- veranstaltung auf dem Gelände der Deutschen Welle zu den Themen Abbruch/ Asbestbeseitigung/ Monitoringkonzept statt. Weitere Auskünfte können bei der DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG eingeholt und auf den Internetseiten der betei- ligten Unternehmen DIE WOHNKOMPANIE und BAUWENS - 5 - Anlage 5.1 / 6 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Development GmbH & Co. KG eingesehen werden. Das Gebäude wird mittlerweile bereits sukzessive abgebaut. Auf eine ursprünglich beabsichtigte Sprengung wurde indes verzichtet. 2 2.1 23.09.2016 Die Argumentation der soziale Wohnungsanteil müsse auf 10 % begrenzt werden, da der Abriss wegen Asbest so teuer sei, könne nicht nachvollzogen werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Rahmen der Vorabsti mmung zur Auslobung der Mehrfach- beauftragung wurde die Anwendbarkeit des kooperativen Bau- landmodells untersucht. Aufgrund der notwendigen Asbestsa- nierung kommt es nach dem derzeitigen Planungsstand ent- sprechend dem Berechnungsverfahren des kooperativen Bau- landmodells zu keiner Bodenwer tsteigerung. Daher kann das kooperative Baulandmodell nicht a ngewendet werden. Die Vorhabenträgerin wird aber freiwillig 10% der geplanten Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsehen. 2.2 Da der Kaufpreis geringer gewesen sei, folge aus der A s- bestbelastung auch keine Begründung für eine besonders dichte Bebauung, die mit sieben Stockwerken deutlich über das mittlere Maß der umgebenden Bebauung hi nausgehe. In einem ersten Entwurf seien noch circa 500 Woh nungen zuzüglich Wohnfolgeeinrichtungen vorg eschlagen, inzwi- schen seien circa 700 Wohneinheiten und zusätzlich noch 1/7 Gewerbeflächen geplant. Die Argumentation aus Lärmschutzgründen sei eine de rart hohe Bebauung erforderlich sei nicht nachvollziehbar. Ei ne dreigeschossige durchgehende Bebauung an einer Haupt- straße verringere auf der von der Straße abgewan dten Seite den Lärm auf ein zum Wohnen sehr gut tolerie rbares Niveau. Dies sei erst Recht für Gebäude in der zweiten Reihe der Fall. Das gleiche Schutzp rinzip dürfte auch für Emissionen von Oerlikon gelten, da diese nur von niedrigen Gebäuden oh- ne große Höhe ausgingen. Das Lärmniveau des Lüftungsgebläses (oben auf einem Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Bei der zugrundeliegenden Planung handelt es sich um aufei- nander abgestimmtes städtebauliches Ko nzept. Es hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbe- werbsverfahrens stattgefunden, an dem fünf Planung steams aus Deutschland, Holland und der Schweiz teilgenommen ha- ben. In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Ge- stalt Johannes Böttger (Köln) als Grundlage für die weiteren Planungsschritte einstimmig ausgewählt. Auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes wurden der Bebauungs- plan-Entwurf sowie die beabsichtigte, künftige Darstellung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Die Planung beabsichtigt eine innerstädtische Fläche einer neue Nutzung zuzuführen. Die Verwirklichung von 700 bis 750 Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu we rden. Sie setzt den Grundsatz des Städtebaurechts um, dass der Innenentwicklung der Vorzug vor der Außenentwicklun g zu g eben ist. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswach s- tums mit einem Anstieg der Einwohnerzahl, der Zahl der Hau s- - 6 - Anlage 5.1 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung dritten Gebäudegeschoss) des benachbarten Deutsc hland- radios sei nicht b ekannt. Zur Abs chirmung falls nötig könne nur an dieser Stelle eine höhere Geschosszahl b egründet sein. Weder die Kosten Asbestabriss noch der Lärmschutz taug- ten somit als Argument für die hohe vorgesehene B ebau- ung, die die Maßstäblichkeit zur Umgebung grob missach- te. halte und, damit einhergehend einer erhöhten zusätzlichen Nachfrage nach Wohnraum ist die städtebauliche Dichte ge- rechtfertigt. Dies ist auch dem stadtentwicklungspolitischen Ziel geschuldet, ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Miet- wohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stellen. Der Woh- nungsbedarf b eläuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinheiten (WE) für den Zeitraum 2015 -2029. Insgesamt en tspricht die Planung den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es wird der Innenentwicklung Vorrang vor e iner Außenen twicklung gegeben. Die Deckung des Wohnraumbedarfs erfordert die vorgesehene Dichte der Bebauung. Da die noch ansäs sige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gesichert werden soll, dabei jedoch durchaus immissionssensi- bel ist, wird an einer hohen baulichen Dichte festgehalten. Fra- gen des Lärmschutzes werden im Einzelnen nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes sondern innerhalb des Bebau- ungsplan-Verfahrens geregelt. 2.3 In Anbetracht der jetzt schon bestehenden Verkehrspro b- leme sei ein Verkehrsgutachten, auch wenn die Planu ngen auf ein angemessenes Maß zurückgenommen wü rden, erforderlich. Der Stellungnahme wird gefolgt. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens und des Flächen- nutzungsplan-Änderungsverfahrens wurde eine Verkehrsunter- suchung erstellt. Diese wurde im Umweltbericht zusammenfas- send dargestellt.
Anlage 5.2 - Stellungnahmen Offenlage § 3 Abs. 2 BauGB
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Anlage 5.2 / 2 Darstellung und Bewertung der zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – eingegange- nen Stellungnahmen aus der Offenlage Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 23.04.2021 im Amts blatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 01.04.2021 bis zum 14.05.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 2 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dok umentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übe reinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gl eichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick- lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 1 05.05.2021 Bitte um Aufnahme eines Bolzplatzes auf der Fläche der ehemaligen Deutsche Welle. Im Westen des Gebietes, im nahtlosen Übergang zum Grün- zug Süd, ist eine kleine Grünfläche geplant. Östlich davon ist die Fläche für Kita und Spielplatz geplant. Im Süden dieser „Kita/Spielplatz“-Fläche ist ein Zipfel, der von zwei Seiten durch Gewerbefläche abgegrenzt wird und sich im Westen an die Grünfläche anschließt. Genau hier ließe sich eine Fläche für einen Bolzplatz unterbringen. Nördlich dieser po- tenzielle Bolzplatzfläche ist eine Kita sowie nördlich und westlich ein Spielplatz vorgesehen. Der Bo lzplatz wäre damit zweiseitig im Osten und Süden durch Gewerbeflächen, im Norden von der Kita und im Westen vom Grünzug Süd mit dem Spielplatz umgeben. Da weiter westlich Wohnbebauung beginnt, könnte durch einen kleinen Erdwall eine Art Lärm- schutzwand errichtet werden. Dieser könnte begrünt und in den Grünzug Süd bzw. den Spielplatz integriert werden und ein gestaltendes Element bilden. Es besteht die Frage, ob dieser Bolzplatz bereits im FNP vorgesehen werden kann. Es wird geäußert, dass nicht ge- wusst wird, wie ein Bolzplatz bauplanungsrechtlich abgesi- chert werden müsse, um eine spätere Realisierung zu er- möglichen. Es wird vermutet, dass eine einfache Spielplatz- fläche aufgrund anders gelagerter Emissionen (i.e. Lärm) nicht ausreichend sei. Doch sollte es im FNP bereits vorge- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Darstellung eines Bolzp latzes ist im Rahmen des Flä- chennutzungsplanes nicht abbildbar, da dies die Detailschärfe und Maßstäblichkeit des Planungsinstrumentes eines Flä- chennutzungsplanes deutlich überschreitet. Das Signet Spiel- platz wurde bereits als Zweckbestimmung der beabsicht igten Grünfläche in die Planung integriert. Der Bebauungsplan-Entwurf beabsichtigt die für den Bolzplatz vorgeschlagene Fläche als private Grünfläche sowie als kon- krete Maßnahmenfläche A 7 festzusetzen. Auf dieser Maß- nahmenfläche sind 22 Bäume zu errichte t. Die Unterbringung eines öffentlichen Bolzplatzes stellt sich daher als nicht reali- sierbar dar. - 2 - Anlage 5.2 / 3 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung sehen sein, könnte eine spätere Umsetzung evtl. hinrei- chend abgesichert sein. Durch die angrenzende Gewerbe - und Sonderfläche wäre kaum Wohnbebauung betroffen und die könnte durch weitere Maßnahmen vor Lärm geschützt werden. Durch die Err ichtung eines Bolzplatzes an dieser Stelle wäre ein Ausgleich für den aufgehobenen Bolzplatz Brohlerstr. gefunden, der aufgrund der dort beabsichtigten Bebauung von Sozialwohnungen wegfällt. 2 2.1 19.05.2021 Deutschlandradio ist eine öffentlich -rechtliche Rundfunkan- stalt in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz im Änd erungsbereich am Raderberggürtel. Deutschlandradio produziert drei von drei bundesweit aus- gestrahlte Programme im Funkhaus. Alle Programme zeich- nen sich durch einen sehr hohen Anteil von fast 75% (2015) an Eigenproduktionen zu tagesaktuellen Ereignissen au s. Dieses Verhältnis ist nach wie vor repräsentativ. Darin unter- scheidet Deutschlandradio sich von allen anderen Rund- funkanstalten Deutschlands. Dies setzt die permanente Ver- fügbarkeit geeigneter Studios in ausreichender Anzahl vo- raus, um auch Spitzenbedarfe abzudecken. Derzeit befinden sich am Standort Köln fünf Sendestudios und neunzehn Produktionsstudios. sowie den Kammermu- siksaal im Funkhaus, wo aufgrund seiner einzigartigen Akus- tik regelmäßig hochwertige CD -Produktionen aufgenommen sowie zahlreiche Kon zerte bundesweit im Radio übertragen werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Vorbemerkung: Die Stellungnahme des Deutschlandradios ist im Rahmen der Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplanes einge- reicht worden. Der überwiegende Teil de r angesprochenen Themen ist erst im Bebauungsplanverfahren zu lösen. Die Stellungnahme des Deutschlandradios wird gleichwohl zur entsprechenden Würdigung in das Bebauungsplanverfahren eingestellt. Die Begründung zur Flächennutzungsplan -Änderung würdigt das Deutschlandradio in seiner besonderen Funktion zur Pro- grammaufzeichnung und seinen Aufnahmestudios sowie in seiner baulichen Besonderheit vor allem in den Kapiteln „5.1. Bestehende Nutzungen“ sowie „5.5. Städtebauliches Pla- nungs- und Freiraumkonzept (B ebauungsplanung)“. Auch im Umweltbericht wird das Deutschlandradio in seiner Bedeutung ausführlich beschrieben in Kapitel „6.4 Beschreibung und Be- wertung der erheblichen Umweltauswirkungen“. 2.2 Das Kölner Funkhaus wurde 1979 bezogen und soll ab dem Jahre 2023 sehr umfangreich baulich und technisch saniert werden. Am Standort sind derzeit ca. 1.400 Personen be- schäftigt. Das Grundstück verfügt über 360 Stellplätze, die sich auf den Parkdeckebenen, Außenflächen und Vorplatte verteilen. Wegen des Schichtbet riebs kommt es über den Tag zu einer mehrfachen Belegung der Stellplätze. Zusammen mit dem Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, da sie im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens nur teilweise berücksichtigt werden kann. Der überwiegende Anteil der gestellten Forderungen und Bedenken übertrifft den De- tailgrad des Flächennutzungsplanes und ist folglich im Rah- men des Bebauungsplan-Verfahrens zu lösen. Den geäußerten Lärmimmissionskonflikten sowie den Proble- matiken zu Erschütterungs - und Körperschallimmissionen wird - 3 - Anlage 5.2 / 4 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung Besucherverkehr kann es an einem Tag bis zu ca. 2.000 Fahrzeugbewegungen auf dem Gelände von Deutschland- radio kommen. Die Zahl der Bewegungen kann sich bei Ver- anstaltungen im Kammermusiksaal noch einmal erhöhen. Hinzu kommen die Bewegungen der Übertragungswagen. Weil sie bei aktuellen Ereignissen zum Einsatz kommen, verkehren sie täglich rund um die Uhr. Die Fahrzeuge müs- sen auch rund um die Uhr ausgerüstet werden kön nen. Dazu dienen die Flächen im Süden des Grundstücks und die Um- fahrung des Funkhauses. Dies ist mit nicht unerheblichen Lärmemissionen verbunden. im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplan- Verfahrens Rechnung getragen, indem eine Verkehrsuntersu- chung durchgeführt (Brenner Bernard) wurde. Diese setzt für das Sondergebiet in Abstimmung mit Deutschlandradio insge- samt 2.036 Kfz -Fahrten pro Werktag an. Die im Verkehrsgut- achten ermittelten Verkehre wurden ebenfalls im Lärmgutach- ten (ADU cologne), welches im Zuge der Aufs tellung des Be- bauungsplans aufgestellt wurde, berücksichtigt. 2.3 Immissionsrelevant sind auch die technischen Einrichtungen. Dazu zählen die Lüftungsaufbauten auf dem Funkhaus. Ein modernes Funkhaus ist in hohem Maße digitalisiert und auf besonders leis tungsfähige IT-Anlagen angewiesen. Entspre- chend hoch ist der Kühl - und Abluftbedarf der Systeme. Die dafür erforderlichen technischen Anlagen müssen daher entsprechend dimensioniert sein. Sie verursachen erhebli- che Lärmimmissionen. Ventilationseinrichtunge n liegen fer- ner unmittelbar südlich des Funkhauses angrenzend an die künftig für eine Kindertagesstätte vorgesehenen Flächen. Dort befinden sich ebenfalls Bereiche für die Reststoff - und Abfallentsorgung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im Baug enehmigungsverfah- ren zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des parallel durchge- führten Bebauungsplan-Verfahrens werden die Auswirkungen in Bezug auf Lärm und Erschütterun gen auf Deutschlandradio behandelt, da ein Lärmgutachten erstellt (ADU cologne) wur- de. Dieses hat die bestehenden Geräuschemissionen der maßgeblichen Schallquellen von Deutschlandradio in die Un- tersuchung eingestellt. Sie werden demnach im parallel aufzu- stellenden Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt. 2.4 Der Betrieb des Funkhauses verursacht nicht nur Immissio- nen. Er ist auch seinerseits außerordentlich immissionsemp- findlich, insbesondere soweit es um Erschütterungen geht. Erschütterungen haben massive nachteilige Auswirkungen auf Eigenproduktionen und Live -Sendungen. Das gilt nicht nur für die hochsensiblen Aufzeichnungen im Kammermu- siksaal, sondern auch für Aufzeichnungen in den Produkti- onsstudios, die noch am gleichen Tag gesendet werden. Anfällig sind auch die Live-Sendungen (Nachrichten alle hal- be Stunde, Live-Interviews etc.). Sie alle können durch Er- schütterungen massiv gestört werden mit der Folge, dass eine aktuelle Verwendung im Rundfunk nicht oder nur einge- schränkt möglich ist bzw. Aufzeichnun gen komplett wieder- holt werden müssten. Solche Wiederholungen sind wegen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist daher nicht unmittelbar rele- vant für die Flächennutzungsplanung. Im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplan - Verfahrens werden die Auswirkungen in Bezug auf Lärm und Erschütterungen auf Deutschlandradio behandelt , da ein Lärmgutachten erstellt (ADU cologne) wurde. Dieses hat die bestehenden Geräuschemissionen der maßgeblichen Schall- quellen von Deutschlandradio in die Untersuchung eingestellt. Sie werden demnach im parallel aufzustellenden Bebauungs- plan-Verfahren berücksichtigt. Auf Ebene des Bebauungsplanes werden zudem die Auswir- - 4 - Anlage 5.2 / 5 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung der hohen Auslastung der Studios und des Kammermusik- saals aber allenfalls eingeschränkt möglich. Die Erschütterungs- und Körperschallimmissionen werden im Rundfunkbereich nicht nach der DIN 4150 Teil 2 "Erschütte- rungen im Bauweisen- Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden" oder der DIN 4150 Teil 3 "Erschütterungen im Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen" be- urteilt. Damit Aufzeichnungen und der Sendebetrieb nicht gestört werden, sind strengere Maßstäbe anzulegen. Der maßgebliche Stand von Wissenschaft und Technik für den Betrieb von Aufnahme- und Produktionsstudios ergibt sich aus der DIN 15996 "Bild - und Tonbearbeitung in Film -, Vi- deo- und Rundfunkbetrieben-Grundsätze und Festlegungen am Arbeitsplatz". Die DIN -Norm verwendet zur Beschreibung von Geräuschpegeln in Studioräumen keine Summenschall- druckpegel in dB(A), sondern vergleicht das tatsächlich auf- tretende Schallpegelspektrum mit Grenzkurven (GK), die in keinem Frequenzband überschritten werden dürfen. Zweck- mäßige Anforderungen sind für Aufnahmeräume sind die GK 0 bis GK 15 der DIN 15996. Es muss sichergestellt sein, dass diese auch bei externen Erschütterungsereignissen eingehalten werden. kungen auf Deutschlandradio in Bezug auf Erschütterung en behandelt. 2.5 In der Begründung des Flächennutzungsplanentwurfs kom- men die tatsächlichen Belange von Deutschlandradio und vor allem deren rechtliches Gewicht nicht hinreichend zum Ausdruck. Wir regen entsprechende Ergänzungen vor allem in der Begründung des Flächennutzungsplans an. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Die Begründung zur Flächennutzungsplan -Änderung würdigt das Deutschlandradio in seiner besonderen Funktion zur Pro- grammaufzeichnung und seinen Aufnahmestudios sowie in seiner baulichen Besonderheit vor allem in den Kapiteln „5.1. Bestehende Nutzungen“ sowie „5.5. Städtebauliches Pla- nungs- und Freiraumkonzept (Bebauungsplanung)“. Auch im Umweltbericht wird das Deutschlandradio in seiner Bedeutung ausführlich beschrieben in Kapitel „6. 4 Beschreibung und Be- wertung der erheblichen Umweltauswirkungen“. Als Reaktion auf die geäußerten Anregungen des Deutsch- landradios werden einige der Hinweise redaktionell im Be- gründungstext zur Flächennutzungsplan -Änderung aufge- nommen. - 5 - Anlage 5.2 / 6 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 2.6 Der Entwurf erwähnt mehrfach das Sondergebiet Rundfunkanstalt. Er geht aber offenkundig davon aus, dass es sich bei dieser Nutzung um eine gewerbliche Nutzung handelt. So heißt es auf Seite 24 des Begründungsentwurfs, dass von Süden und Westen auf die geplante Wohnbaufläche die Lärmimmissionen auch der gewerblichen Nutzungen des SO einwirken. Im SO Rundfunkanstalten finden keine gewerblichen Nutzungen statt. Richtig ist, dass die Emissionen einer Rundfunkanstalt wegen des 24 - Stunden-Betriebs und des hohen Einsatzes an Lüftungs- und Kühlungstechnik denen einer gewerblichen Nutzung vergleichbar sind. Nicht zum Ausdruck kommt dagegen in der Begründung, dass eine Rundfunkanstalt ihrerseits äußerst störanfällig insbesondere gegen Erschütterungs - und Körperschallimmissionen i st. Daraus können sich Einschränkungen für andere Nutzungen ergeben. Schon als Bestandsnutzung mit zeitlicher Priorität hat die Nutzungsart Rundfunkanstalt im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung ein erhebliches tatsächliches Gewicht. Rechtlich haben i hre Belange ein höheres Gewicht als die eines privatwirtschaftlichen Gewerbeunternehmens. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie Deutschlandradio sind Träger des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). Im Rahmen der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich -rechtlichen Rundfunk nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine besondere Bedeutung zu. Er soll zu einer inhaltlichen Vielfalt der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen, wie sie in eine m freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Dies hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Betriebsstandorte des öffentlich -rechtlichen Rundfunks. Sie müssen eine besondere Eignung aufweisen, die dem Emissionsverhalten einerseits und der Immissionsan fälligkeit andererseits Rechnung trägt. Eine Bauleitplanung muss diesen Belangen Rechnung tragen und insbesondere Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Es wird anerkannt, dass es si ch bei Deutschlandradio um eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit besonderer Schutz- bedürftigkeit handelt. Daher wurden d ie Begründung und der Umweltbericht zur Flächennutzungsplan -Änderung dahinge- hend ergänzt, dass es sich bei der Rundfunkanstalt nicht um einen Gewerbebetrieb handelt, sondern um einen „Betrieb vergleichbar mit gewerblichen Nutzungen “ und durch den Hinweis die besondere Störanfälligkeit gegenüber Erschütte- rungs- und Körperschallimmissionen gewürdigt. Auf Flächen- nutzungsplanebene wird jedoch ausschließlich d arauf verwie- sen, dass entsprechende Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erfolgen. Dass es sich bei Deutschlandradio um eine Bestandsnutzung handelt, wird in der Beg ründung der Flächennutzungsplan - Änderung hinreichend deutlich. Dies ist im ersten Abschnitt dieser Beantwortung der Stadt Köln ausführlich beschrieben. Dennoch wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan ergänzt, dass es sich bei einer Rundfunkanstalt um einen Trä- ger des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit handelt. Dem Deutschlandradio als öffentlich-rechtliche Rundfunkan- stalt wird als Trägerin des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit anerkannt und als solche in der Flächennutzungsplanung be- rücksichtigt soweit dies auf dieser Ebene erforderlich und möglich ist. Insbesondere aber a uf der Ebene des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes werden die Belange von Deutschlandradio in die Abwägung eingestellt. Zudem wird das Bebauungsplan-Verfahren durch einen kontinuierlichen Abstimmungsprozess mit Deutschlandradio begleitet. - 6 - Anlage 5.2 / 7 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung vorhandene Standorte so absichern, dass öffentlich - rechtliche Rundfunkanstalten diesem Auftrag gerecht werden können. Diese Erwägungen schlage n sich in dem Flächennutzungsplanentwurf nicht ausreichend nieder. Wir regen an, im Erläuterungsbericht das Missverständnis zu vermeiden, dass Deutschlandradio ein Gewerbe betreibt. Deutschlandradio ist eine aufgrund eines Staatsvertrags errichtete öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Klargestellt werden sollte in der Begründung des Flächennutzungsplans, dass die Belange von Deutschlandradio als öffentlich - rechtliche Rundfunkanstalt aufgrund der Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und ihrer Funktion für die private und öffentliche Meinungsbildung ein hohes Gewicht haben. Die Funktionsfähigkeit des Funkhauses ist planerisch abzusichern und zu gewährleisten. 2.7 Der Entwurf des Flächennutzungsplans stellt südlich des Grundstücks von Deutschlandradio ein Mischgebiet i.S. des § 6 BauNVO dar. Damit wird für den Bebauungsplan die Festsetzung eindeutig vorgegeben. Deutschlandradio regt an, eine gemischte Baufläche (MI) nac h § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO darzustellen. Eine solche Fläche würde es ermögli- chen, neben einem Mischgebiet auch ein urbanes Gebiet (MU) nach § 6 a BauNVO im Bebauungsplan festzusetzen. Es kann sich sogar anbieten, im Flächennutzungsplan an- stelle eines MI ein MU darzustellen. Die Festsetzung eines urbanen Gebiets ermöglicht nicht nur eine hohe städtebauli- che Verdichtung und eine Nutzungsmischung auf engen Raum. Mit ihr geht auch ein gegenüber dem Mischgebiet erhöhter Immissionsrichtwert für den Beurteilungspeg el für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden einher. Deutsch- landradio regt die Prüfung an, ob eine solche Darstellung Immissionskonflikte nicht in Teilen entschärfen könnte. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung wurde aus städtebaulicher Sicht ein Mischgebiet gewählt. Die beabsich- tigte Darstellung eines Mischgebietes (MI) reagiert auf die in der Umgebung best ehenden schutzbedürftigen Nutzungen und bringt diese miteinander in Einklang. Im Bereich der Mertener Straße und der Hauptverkehrsstraße (Raderthalgür- tel, Raderberggürtel bzw. Bayenthalgürtel) wurde in diesem Bereich systematisch die Darstellung eines Mischgebietes (MI) gewählt. In einem urbanen Gebiet müsste die (Wohn -)Nutzung gege- benenfalls noch höhere Immiss ionsbelastungen hinnehmen als in einem Mischgebiet. Dies ist hier aufgrund der Gemenge- lage im Bestand weder städtebaulich erforderlich noch in der Zukunft erwünscht. Auf Ebene des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes konnte dementsprechend der Nachweis erbracht werden, dass die Anforderungen an die Festsetzung eines Mischgebiets eingehalten sind. Die Darstellung eines Mischgebietes dient demnach als Ent- wicklungsgrundlage für die Festsetzung eines Mischgebietes - 7 - Anlage 5.2 / 8 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung innerhalb des Bebauungsplan-Entwurfs und wurde mit diesem eng abgestimmt. Dies ist städtebaulich auch gewünscht und Ziel der Planung. 2.8 Immissionskonflikte sollen auf der Ebene des künftigen Be- bauungsplans durch einen Gebäuderiegel östlich der Grund- stücksgrenze an der Planstraße A vermieden w erden. Für Deutschlandradio ist dieser abschirmende Riegel eine unab- dingbare Voraussetzung, um seinen öffentlichen Auftrag erfüllen zu können. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahme bezieht sich unmittelbar auf den parallel aufzustellenden Bebauungsplan und ist daher nicht relevant für die Flächennutzungsplanung. 2.9 Deutschlandradio regt an, in der Begründung des Flächennutzungsplans auf die Notwendigkeit eines durchgehenden Gebäuderiegels östlich der Planstraße A hinzuweisen, d er die übrige Wohnbebauung und die Wohnnutzung in der gemischten Fläche ausreichend abschirmen muss. Bereits die Begründung des Flächennutzungsplans sollte hervorheben, dass auf der Ebene des Bebauungsplans eine bauzeitliche Reihenfolge festgesetzt werden muss. Voraussetzung für den Bau immissionsempfindlicher Nutzungen im künftigen Plangebiet muss die vorherige Errichtung des abschirmenden Gebäuderiegels. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Entsprechende Regelungen können auf der FNP -Ebene auf- grund seiner Detailschärfe nicht getroffen werden. Daher ist eine ausführliche Erläuterung innerhalb der FNP -Begründung auch nicht erforderlich. Auf Ebene des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes wird der Konflikt planerisch bewältigt. 2.10 Mit Blick auf das parallele Bebauungsplan-Verfahren weist Deutschlandradio darauf hin, dass der Gebäuderiegel nach dem ausliegenden Lärmgutachten der ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH vom 23.07.2020 Durchgänge erhalten soll. Das sieht Deutschlandradio als probl ematisch an. An dem Gebäuderiegel liegen hohe Lärmpegel an. Das Gutachten geht zwar davon aus, dass die Durchgänge die abschirmende Wirkung nicht mindern. Deutschlandradio kann den Unterlagen allerdings nicht entnehmen, ob insbesondere einzelne Maximalpege l vom Betriebsgelände des Funkhauses (etwa bei der Aufrüstung oder der Abfahrt von Funkwagen in der Nacht) Probleme aufwerfen. Dies wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen sein. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahmen beinhaltet ausschließlich Punkte, welche nur für den Bebauungsplan, nicht jedoch für den Flächennut- zungsplan relevant sind. Auf Ebene des Bebauungsplans wird die Frage geprüft. - 8 - Anlage 5.2 / 9 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 2.11 Deutschlandradio weist darauf hin, dass sich auch südlich des Betriebsgrundstücks ein Immissionskonflikt abzeichnet. Der Flächennutzungsplanentwurf sieht im Süden unmittelbar an der Grundstücksgrenze eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte vor. Der Standort ist erheblichen Lärmimmissionen aus dem Betrieb des Funkhauses ausge- setzt (insbesondere Sendefahrzeuge und Lüftungsventilato- ren). Zudem befinden sich dort Entsorgungseinrichtungen. Eine Verlagerung an andere Stellen des Betriebsgeländes ist nicht möglich. Deutschlandradio regt an, mit Blick auf den parallel aufzustellenden Bebauungsplan auf die Notwendig- keit der planerischen Bewältigung dieses Konflikts in der Begründung des Flächennutzungsplans einzugehen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Flächennutzungsplan-Änderung beabsichtigt für diesen Bereich bereits das Signet „Kindereinrichtung“. Die Begrün- dung zur Flächennutzungsplan-Änderung wird um den Hin- weis ergänzt, dass dieser Lärmkonflikt auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplan-Entwurfes zu bewältigen ist. 2.12 Auswirkungen auf Deutschlandradio wird auch die künftig östlich entlang des Funkhauses verlaufende Planstraße A haben. Sie ist im Entwurf zwar nicht dargestellt. Auch hier sollte aber bereits in der Begründung des Flächennutzungs- plans auf mögliche Konflikte eingegangen werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung werden nur die Flächen für Hauptverkehrszüge, nicht jedoch Erschließungs- straßen dargestellt. Somit ist die Erschließungsplanung nicht Teil der Planunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung und wird somit auch nicht in der Begründung thematisiert. 2.13 Die Realisierung der Straße setzt eine Grenzbebauung auf dem Nachbargrund in Form einer Winkelstützwand voraus. Bebauung und Straße haben bauphysikalische sowie schallschutztechnische Au swirkungen auf unseren Bau und den bestimmungsgemäßen Produktionsbetrieb der Redaktionen und Studios. Es ergeben sich aus diesem Sachzusammenhang veränderte Immissionswerte und Rahmenbedingungen für die Immissionsorte bei Deutschlandradio. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahmen beinhaltet ausschließlich Punkte, welche nur für den Bebauungsplan, nicht jedoch für den Flä chennut- zungsplan relevant sind. 2.14 Dies [vgl. 2.13] bringt die Begründung des Flächennutzungsplans nicht zum A usdruck. Der in die Begründung des Flächennutzungsplans integrierte Entwurf des Umweltberichts nennt als maßgebliches Regelwerk zur Beurteilung der Erschütterungsimmissionen nur die DIN 4150 (S. 26). Die DIN 15996 ist nicht aufgeführt. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Umweltbericht wird dahingehend redaktionell angepasst , dass hinsichtlich der Erschütterungen keine DIN -Normen er- wähnt werden. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung kann eine detaillierte Auseinandersetzung nicht erfolgen, vor allem da der Flächennutzungsplan kein Erschließungskonzept dar- stellt. 2.15 Wegen der besonderen Sensibilität gegenüber Erschütterungsimmissionen muss sowohl konstruktiv beim Bau des Straßenkörpers aber auch bei der späteren Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Stellungnahmen beinhaltet ausschließlich Punkte, welche nur für den Bebauungsplan, nicht jedoch für den Flä chennut- zungsplan relevant sind. - 9 - Anlage 5.2 Lfd. Nr. Datum Ein- gang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung Straßennutzung etwa durch Geschwindigk eits- und Nutzungsbeschränkungen sichergestellt werden, dass es nicht zu Sekundärschallproblemen in den Studien und im Produktionsbereich Kammermusiksaal kommt. Durch die Planstraße A werden bisher ruhige Bereiche des Funkhauses vermehrt Immissionen ausge setzt sein. Sie sind mit Büro- und Redaktionsräumen belegt. Auch dem wird auf der Ebene der Bebauungsplanung Rechnung zu tragen sein Deutschlandradio regt an, auch auf diese Konflikte schon in der Begründung des Flächennutzungsplans hinzuweisen. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht ein Hinweis in der Begründung, dass zum Schutz des Betriebs der Sende -, Aufzeichnungsstudios und Kammermusiksaals nicht nur die die Vorgaben der DIN 4150, sondern auch die der DIN 15996 zu berücksichtigen sind.
Anlage 1 - Änderungsbereich (Plandarstellung)
363 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 218. Änderung des Flächennutzungsplanes: Mertener Straße in Köln-Marienburg - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:10.000M.:
Anlage 2 - Bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung)
685 Zeichen
= , * , R S F , J (F 0 ( F * , E : ! ! F, E F F , 3 SO Rundfunk GE W W W MI GE W MI GE W MI W MI GE Anlage 2 - bisherige Darstellung - 218. Änderung des Flächennutzungsplanes: Mertener Straße in Köln-Marienburg ¯ 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 3 Verwaltung Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge = Dauerkleingärten E Grünfläche : Jugendeinrichtung F Kindereinrichtung ! Kirche ( Post * Schule , Spielplatz 0 Umspannwerk R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt S Kindereinrichtung, Standort unbestimmtMischgebiet Gewerbegebiet Sondergebiet
Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung)
707 Zeichen
= , * , R S F , J (F 0 ( F * , E : ! ! F, E F F , 3 F , E W W W MI GE W MI GE W MI W MI GE W SO Rundfunk MI GE Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 218. Änderung des Flächennutzungsplanes: Mertener Straße in Köln-Marienburg ¯ 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 3 Verwaltung Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge = Dauerkleingärten E Grünfläche : Jugendeinrichtung F Kindereinrichtung ! Kirche ( Post * Schule , Spielplatz 0 Umspannwerk R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt S Kindereinrichtung, Standort unbestimmtMischgebiet Gewerbegebiet Sondergebiet
Anlage 6.2 - Stellungnahmen Beteiligung Behörden § 4 Abs. 2 BauGB
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Anlage 6.2 / 2 Darstellung und Bewertung der zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörd en und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 19.03.2021 b is zum 21.04.2021 durch- geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen f ortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige e rste Stellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 01 24.03.2021 - Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken. Hinweis auf den Weiterbau der Nord -Süd-Bahn und der damit verbundenen Umgestaltung der Bonner Straße, die Umleitung der Bonner Straße über den Raderberggürtel. Ein weiteres Großbauprojekt auf der Umleitungsstrecke ist nicht gerade begünstigend. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird nicht ge- folgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Flächennutzungsplan-Änderung werden keine unmit- telbaren Bauarbeiten oder Umleitungen ausgelöst. Diese erfolgen gegebenenfalls im Rahmen von Bauarbeiten infol- ge einer Baugenehmigung. 02 25.03.2021 – Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Kenntnisnahme. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 03 26.04.2021 – Nord-West-Ölleitung GmbH Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 04 30.03.2021 – Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 - Denkmalschutz Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 05 01.04.2021- Bezirksregierun g Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Der KBD bittet darum, Anträge auf Luftbildauswertungen ausschließlich mit KISKaB (Kommunale Informationssystem über die Kampfmittelbelastung) als Modul von IG -NRW zu beantragen. In der Reg el erfolgt der Zugriff auf KISKaB Der Stellungnahme wird gefolgt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde zum Thema Kampf- mittel das nun zuständige Fachamt 322 -40 Ordnungsamt betei- ligt. Dieses hat eine entsprechende St ellungnahme abgegeben. - 2 - Anlage 6.2 / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung über Mitarbeiter/innen der Feuerwehr oder die Ordnungs- behörde. Nach § 1 OBG ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig für die Gefahrenabwehr. Daher ist der KBD in Fragen einer möglichen von Kampfmiteln ausgehenden Gefahr kein TÖB sondern Ihre Ordnungsbehörde. In den Unterlagen zum Bebauungsplan ist der entsprechende Hinweis zu Kampfmitteln noch vor der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an- gepasst worden. Auf dieser Basis wurde auch der Begründungstext sowie der Umweltbericht zur Flächennutzungsplan -Änderung erarbeitet. Daher wurde diesen Belangen in beiden Verfahren Rechnung getragen. 06 07.04.2021 – Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft einschl. anlagenbezogener Umweltschutz Keine Stellungnahme. Bitte um Beteiligung der für Altdeponien und Bodenschutz zuständigen städtischen Ämter und Verfahren. Die Zustän- digkeiten sind in §§ 13 und 14 LBodSchG festgelegt und in der ZustVO näher erläutert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Beteiligung wurden die städtischen Dienststellen beteiligt. Die Stellun gnahmen liegen entsprechend vor und wur- den berücksichtigt. 07 08.04.2021 – Deutsche Telekom Technik GmbH Keine Bedenken. Hinweis: Der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK - Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Im Falle notwendiger Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen bitten wir um Kontakt 6 Wochen vor Baubeginn. Falls der Aufbruch von Straßen für die Verle- gung zusätzlicher Anlagen notwendig ist, wird um schriftli- che Anzeige mindestens 6 Monate vor Baubeginn gebeten. Hinweis auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unt er- irdische Ver-und Entsorgungsanlagen“ bei geplanten Baumpflanzungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme betrifft Belange, welche im Rahmen des Be- bauungsplan-Verfahrens bzw. im Ge nehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind und ist daher nicht unmittelbar relevant für die Flächennutzungsplanung. Die Stellungnahme ist auch im Rahmen des Bebauungsplan - Verfahrens eingegangen. Die Hinweise auf Telekommunikations- linien der Telekom werde n zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausbauplanung werden diese berücksichtigt. Eventuelle not- wendige Änderungen gehe n zu Lasten des Projektträgers. Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan- schlüssen erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung ein e rechtzeiti- ge Abstimmung. - 3 - Anlage 6.2 / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 08 12.04.2021 – Stadtentwässerungsbetriebe Köln ÄöR Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 09 13.04.2021 – PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbe itung Die verwalteten Versorgungsanlagen im markierten Bereich sind von der Maßnahme nicht betroffen. Hinweis: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbe- reichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Erweiterung des Änderungsbereiches der Flächennutzungs- plan-Änderung ist nicht beabsichtigt. Eine erneute Beteiligung in diesem Falle würde durchgeführt werden. 10 15.04.2021 - Industrie- und Handelskammer Köln Der IHK Köln ist bekannt, dass die Entwicklung in Abspra- che mit den betroffenen Unternehmen stattfindet und sie im Verfahren eingebunden werden. Die IHK Köln sieht hier trotzdem die Problematik der heran- rückenden Wohnbebauung. Es entfallen 1,5 Hektar Gewerbefläche. Es wird auf die For- derung eines dynamischen Flächenmanagements hinge- wiesen, um einen Pool mit gewerblichen und industriellen Flächen entstehen zu lassen, die für Verlagerung und Neu- ansiedlung von Unternehmen a ngeboten werden können um den Wirtschaftsstandort Köln zu stärken. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Planung wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch mit den anliegenden Unternehmen durchgeführt. Die Gewerbe- standorte der ansässigen Firmen L eybold und Inficon werden daher vollumfänglich und in ihrer geplanten Entwicklung gesi- chert. Zur Meidung von Konflikten wird im südlichen Teil des Än- derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt um einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden. Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nut- zung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -Änderung ausführlich dargestellt. Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und zielt darauf ab, sich mit der Möglic hkeit der Bereitstellung neuer industriell nutzbarer Flächen zu befassen. 11 20.04.2021 – KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Der Wegfall von ca. 1,5 Hektar gewerblicher Fläche wird bedauert. Vor dem Hintergrund der Gewerbeflächenknapp- heit in Köln i st ein Ersatz der wegfallenden gewerblichen Flächen an anderer, geeigneter Stelle von großer Bedeu- tung. Die KölnBusiness freut sich über die Einbindung der anlie- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Planung wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch mit den anliegenden Unternehmen durchgeführt. Die Gewerbe- standorte der ansässigen Firmen Leybold und Inficon werden daher vollumfänglich und in ihrer geplanten Entwicklung gesi- chert. Zur Meidung von Konflikten wird im südlichen Teil des Än- derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt um - 4 - Anlage 6.2 / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung genden gewerblichen Betriebe in das Verfahren und dass keine Störungen des betrieblichen Bestan des durch die angestrebte Überplanung erfolgt. Um eine Einbindung und transparente Kommunikation mit den angrenzenden Unter- nehmen wird im weiteren Planungsverlauf ausdrücklich gebeten. einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden. Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nut- zung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -Änderung ausführlich dargestellt. Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und zielt darauf ab, sich mit der Möglichkeit der Bereitstellung neuer industriell nutzbarer Flächen zu befassen. 12 21.04.2021 - Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz Trotz den Erläuterungen unter 10.1 der, auch für den Be- bauungsplan erstellten, schalltechnischen Untersuchung der Firma ADU cologne vom 23.07.2020 ist nicht direkt nachvollziehbar, warum in Hinblick auf den „G ewerbelärm“ keine Immissionsorte direkt an der Gaedestraße (u.a. Schu- le geplant) berücksichtigt wurden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Für die Flächennutzungsplanung ist der Hinweis allerdings nicht ausschlaggebend. Es erfolgt im Rahmen des Bebauu ngsplanes eine Überprüfung durch den Lärmgutachter. Es handelt sich al- lerdings um eine Bestandssitutation im Hinblick auf die Kinderta- geseinrichtung und den Schulstandort. Beide sind im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bzw. Bebauungsplan -Änderungen in Hinblick auf die benachbarten Gewerbebetriebe geprüft wor- den. Der Bebauungsplan Gaedestraße als auch die erste Ände- rung – Schulstandort schränken schutzwürdige Räume zur Gae- destraße durch Festsetzung ein. Da für den Schulstandort kein Immissionsrichtwert nach TA Lärm vorliegt und die Nachtnutzung ausgeschlossen werden kann, sind die Werte eines MI heranzu- ziehen. Die Beurteilung des weiter entfernt liegenden aber schutzwürdigeren WA ist somit ausreichend für die Kontingentie- rung. 13 21.04.2021 – Stadtwerke Köl n (Stellungnahme für mehrere Beteiligte) 13.1 RheinEnergie AG/Rheinische NETZGesellschaft mbH: Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 13.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Grundsätzlich ke ine Bedenken. Hinweis: Die Stadt Köln hat eine Verlängerung der Stadt- bahnlinie 13 bis zum Rheinufer als Maßnahme zum ÖPNV - Bedarfsplan angemeldet. Derzeit läuft die Vergabe einer Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird nicht ge- folgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Derartige Maßnahmen und Festsetzungen entsprechen nicht der Detailschärfe des Flächennutzungsplanes und sind daher nicht unmittelbar relevant für die Flächennutzungsplanung. - 5 - Anlage 6.2 / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Machbarkeitsstudie, bei der sowohl eine oberirdische Füh- rung als auch eine im Tunnel entlang des Raderberggürtels untersucht wird. Der vorhandene Straßenraum berücksich- tigt bereits die Führung einer oberirdischen Trasse. Der Grünstreifen wurde entsprechend breit geplant. Der Betrieb der Stadtbahntrasse kann zu Erschütterungen und L ärm- immissionen führen. Daher sind ausreichende Vorkehrun- gen zum Schutz vor den Immissionen bei den weiteren Pla- nungen zu treffen. Zudem liegt für die Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 noch kein formelles Verfahren vor, sodass es keine verfestigte Planung für diesen Bereich gibt. Dementspre chend ist eine Be- rücksichtigung im vorliegenden Bauleitplanverfahren zum gegen- wärtigen Zeitpunkt weder möglich noch erforderlich. Es sind be- reits im Bestand Wohngebäude entla ng der möglichen zukünfti- gen Trassenführung der Linie 13 vo rhanden, bei denen die ent- sprechenden Vorgaben bzgl. Erschütterungen und Lärm einzu- halten sind. Aufgrund der Neuplanung im Plangebiet ergeben sich daher keine unüberwindbaren neuen Vo raussetzungen, sollte zukünftig ein formales Verfahren zur Verlängerung der Stadt- bahnlinie 13 aufgenommen werden. 13.3 Häfen- und Güterverkehr Köln AG: Keine Betroffenheit. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis g enommen. 13.4 Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH: Unmittelbar östlich des Plangebiet s (Bereich Bonner Str/ Mertener Str) befindet sich eine Wohnanlage der Woh- nungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH. Es wird darum gebeten, dass die Erschließun g der Tiefga- rage der Wohngebäude über den Gürtel zu erfolgen hat und die Tiefgaragen unterirdisch miteinander zu verbinden sind. Auch das Gewerbegebiet sollte durch eine Stichstraße vom Gürtel an der Grundstücksgrenze zum Deutschlandfunk und nicht über die Mertener Straße erschlossen werden. Bei 700 neuen Wohnungen, einer Kita und einem kleinen Gewerbegebiet ist ein deutliches Plus an Verkehr in der Mertener Straße und eine damit einhergehende Lärmbelas- tung für die Mieter zu befürchten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die konkretisierende Planung zu Tiefgaragen sowie dessen Zu- fahrten und Größen werden im Rahmen der Bebauungsplanung festgesetzt und sind nicht auf Ebene der Flächennutzungspla- nung abbildbar. Ebenso verhält es sich mit der Erschl ießung der einzelnen Baugebiete bzw. Wohnblöcke, welche ebenfalls inner- halb des Bebauungsplanes geplant werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgte eine Untersu- chung der neuen Verkehrsströme sowie auch der daraus resultie- renden Lärmbelastungen. Überschreitungen der Immissionsricht- werte treten gemäß dieser Untersu chungen nicht auf. Die Hinwei- se liegen der Bebauungsplanung vor und sind daher bekannt. 14 30.04.2021 - Polizeipräsidium Köln – Direktion Kriminalität (Kriminalprävention/Opferschutz) Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - 6 - Anlage 6.2 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Hinweise zu technischer und städtebaulicher Kriminalprä- vention an den Vorhabenträger weiterleiten. Die Hinweise liegen der Bebauungsplanung v or und sind daher bekannt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2851/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.09.2021
- Erstellt
- 11.08.2021 09:14