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2851/2021

218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 11.1

Anlage 6.1 - Stellungnahmen Beteiligung Behörden § 4 Abs. 1 BauGB

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Ansehen

Anlage 7, Auszug 2851_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 2851-2021

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Anlage 5.1 - Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs.1 BauGB

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Anlage 5.2 - Stellungnahmen Offenlage § 3 Abs. 2 BauGB

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Anlage 1 - Änderungsbereich (Plandarstellung)

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Ansehen

Anlage 2 - Bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung)

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Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung)

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Anlage 6.2 - Stellungnahmen Beteiligung Behörden § 4 Abs. 2 BauGB

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht

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Ansehen

Anlage 6.1 - Stellungnahmen Beteiligung Behörden § 4 Abs. 1 BauGB

13004 Zeichen

Anlage 6.1 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– einge-
gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Be hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.03.2016 bis zum 26.04.2016 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnah men fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweil ige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen. 
Die Anlage aus dem Vorgabenbeschluss vom 30.03.2017 wurde im Nachgang hinsichtlich ihrer Aktualität redaktionell überarbeitet . 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
01 Bezirksregierung Köln, Dez. 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Schreiben vom 30.03.2016  
 Zuständigkeitsbereich ist nicht berührt. Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
02 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5  Kampfmittelräumdienst, Schreiben vom 31.03.2016  
 Hinweise durch Luftbilder und andere historische Unterlagen 
auf vermehrte Kampfhandlungen in Teilen des beantragen 
Gebietes. Insbesondere existiert ein konkreter  Verdacht auf 
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges 
(Bombenblindgänger). Es wird eine Überprüfung  des konkreten 
Verdachts auf Kampfmittel sowie der zu überbauenden Fläche 
empfohlen. 
Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeite n mit 
erheblichen mechanischen Belastungen.  
Hinweis, dass Teile der beantragten Fläche schon in Vorfeld 
ausgewertet worden sind. Verweis auf Stellungnahme vom 
25.11.2008 und 25.08.2015 
Der Stellungnahme wird 
gefolgt. 
In den Bebauungsplan wurde ein Hinweis aufgenommen, dass 
vor Baubeginn eine Überprüfung de s Plangebietes zu erfolgen 
hat. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurde eine Luft-
bildauswertung angefragt und berücksichtigt.  
03 IHK Köln, Schreiben vom 18.04.2016  
 IHK ist bekannt, dass die Entwick lung im Interesse der be-
troffenen Unternehmen Oerlikon [Anmerkung der Verwaltung: 
nun Leybold] und Inficon ist und sie kontinuierlich im Verfahren 
eingebunden werden. Grundsätzliche Bedenken, in dieser Si-
Der Stellungnahme wird 
teilweise gefolgt. 
Die Planung wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch 
mit den anliegenden Unternehmen durchgeführt. Die Gew erbe-
standorte der ansässigen Firmen Leybold und Inficon werden 
daher vollumfänglich und in ihrer geplanten Entwicklung gesi-

- 2 - 
Anlage 6.1 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
tuation der heranrückenden Wohnbebauung werden somit  in 
diesem Fall zurück gestellt.  
Forderung eines dynamischen Flächenmanagement. Entfalle-
ne Flächen eines Baugebietstyps können an anderer  Stelle 
ausgeglichen werden. Vor allem entsteht ein Pool mit gewerb-
lichen und industriellen Flächen, die für Verlagerun g und Neu-
ansiedlung von Unternehmen angeboten werden können und 
den Wirtschaftsstandort Köln stärken.  
chert. Zur Meidung von Konflikten  wird im südlichen Teil des Än-
derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt um 
einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden.  
 
Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nut-
zung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -Änderung 
ausführlich dargestellt.  
Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und  
zielt darauf ab, sich mit der Möglichkeit der Bereitstellung neuer 
industriell nutzbarer Flächen zu befassen.  
04 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 08.04.2016  
 Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird  zur Kenntnis genommen. 
05 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 07.04.2016  
 Keine Einwände, jedoch Hinweis, dass sich im Planbereich 
Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Der Bestand 
und Betrieb der vorhandenen TK -Linien müssen weiterhin  ge-
währleistet werden. Zu ggf. notwendigen Maßnahmen zur Si-
cherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können 
erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbau-
pläne vorliegen. 
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan-
schlüssen sin d neue Anlagen erforderlich. Rechtzeitige Ab-
stimmung mit der Deutschen Telekom Technik GmbH, TI NL 
West, PTI 22 ist notwendig.  
Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise auf Telekommunikationslinien der Telekom werden 
zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausbauplanung werden 
diese berücksichtigt. Eventuelle notwendige Änderungen gehe n 
zu Lasten des Projektträgers.  
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan-
schlüssen erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung eine rechtzeiti-
ge Abstimmun g.  
06 Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 21.04.2016  
 Keine grundsätzlichen Bedenken . Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

- 3 - 
Anlage 6.1 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
07 RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft mbH  
 Auf der gesamten Breite des Flurstücks der öffentlichen Ver-
kehrsfläche befinden sich Versorgungsanlagen, welche die 
Bebauung im südlichen Bereich des Plangebietes mit Energie 
und Wasser versorgen. Rechtszeitige Abstimmungen erforder-
lich.  
Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Im Rahmen der Ausbauplanung erfolgt eine rechtzeitige Abstim-
mung mit der RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft.  
 Plangebiet kann mit Fernwärme versorgt werden.  Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Der Hinweis wird im Rahmen de r Baugenehmigungsplanung be-
rücksichtigt.  
 Lage in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsan-
lage Hochkirchen. Hinweis auf grundsätzliche Bedeutung der 
Wasserschutzgebietsverordnung und der genehmigungspflich-
tigen Tatbestände und Verbote.  
 
Der Stellungnahme wird 
nicht gefolgt 
Es wurde ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Bebau-
ungsplan übernommen.  
08 Kölner Verkehrs-Betriebe AG  
 Keine Bedenken Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
09 Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH  
 Hinweis, dass die Wohnanlage der Wohnungsgesellschaft im 
Bereich Bonner Straße / Mertener Straße derzeit aufwendig 
saniert und erweitert wird und diese unmittelbar östlich an das 
Plangebiet angrenzt.  
Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 Forderung zur Erhaltung der Wohnqualität, dass die Mertener 
Straße möglichst weit nördlich abgebunden bzw. der Erschlie-
ßungsverkehr so früh wie möglich von der Mertener in da s 
Plangebiet abgeführt wird, um die Verkehrsbelastung für die 
Wohnanlage so gering wie möglich zu halten.  
 
Der Stellungnahme wird 
teilweise gefolgt. 
Das Konzept von ASTOC sieht eine U -förmige Erschließung vor. 
Von der Mertener Straße ist dabei eine Abzwei gung in Richtung 
Westen vorgesehen, welche ca. 17 Meter nördlich der heutigen 
Verkehrsführung verlaufen soll. Somit führt die Mertener Straße 
auch zukünftig an der Wohnanlage der Wohnungsbaugesellschaft 
vorbei. Zwei Tiefgaragen Ein - bzw. Ausfahrten sind je doch vor 
der Wohnanlage angeordnet, so dass Teile der Verkehre schon 
vorher abgefangen werden.

- 4 - 
Anlage 6.1 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
 Ablehnung jeglicher Erschließung aus dem gewerblichen Be-
reich des Plangebietes über die Mertener Straße  
Der Stellungnahme wird 
nicht gefolgt. 
Im Bestand erfolgt die Erschließung der Firma Leybold (vormals 
Oerlikon) über die Gaedestraße (Schwerlastverkehr und Mitarbei-
terstellplätze) und über die Mertener Straße (nur Mitarbeiterstell-
plätze). Die Firma Inficon wird im Bestand teilweise über die 
Mertener Straße und teilweise über das Gelände der Firma Oerli-
kon verkehrlich erschlossen.  
Das geplante Erschließungskonzept sieht vor, dass die Firma 
Leybold die Mitarbeiterstellplätze, welche über die Mertener Stra-
ße angebunden sind, aufgegeben und an anderer Stelle im 
Werksgelände ersetzt werden, so dass eine Erschließung  aus-
schließlich über die Gaedestraße erfolgen soll. Die Firma Inficon 
wird in Zukunft komplett über die Mertener Straße verkehrlich 
erschlossen. Anlieferverkehr über die Mertener Straße soll nur 
tagsüber z ulässig sein.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Untersu-
chung der neuen Verkehrsströme sowie auch der daraus resultie-
renden Lärmbelastungen. Die Ergebnisse werden in die Abwä-
gung durch den Rat der Stadt Köln im Rahmen des Satzungsbe-
schlusses eingestellt. 
 Forderung, dass der zeitlich begrenzte Baustellverkehr nicht 
über die Mertener Straße geführt wird. Die andauernde Belas-
tung durch den Abbruch des Gebäudes Deutsche Welle und 
der späteren Neubebauung innerhalb des Plangebietes führe 
zu unzumutbaren Belastungen.  
Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Regelungen zum Baustellenverkehr erfolgen nach den gesetzli-
chen Vorgaben. 
 Wohnqualität der Mertener Straße profitiert aktuell durch die 
Abendsonne auf den Westbalkonen. Eine hohe Bebau ung im 
Osten des Gebietes an der Mertener Straße würde diese Qua-
lität mindern. Bei der Festsetzung der Bauflächen und der Ge-
bäudehöhen soll die Beibehaltung der Sonneneinstrahlung 
bzw. die Vermeidung der Verschattung berücksichtigt werden. 
Eine Höhenbegrenzung für die Gebäude an der Mertener 
Straßen würde begrüßt.  
Der Stellungnahme wird 
gefolgt. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt e eine Beson-
nungs-/Verschattungsuntersuchung. Die Ergebnisse sind im Be-
gründungstext sowie im Umweltbericht zum Bebauu ngsplan-
Entwurf hinsichtlich der Abstandsflächenregelungen berücksich-
tigt worden.

- 5 - 
Anlage 6.1 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
 Befürchtung einer starken Zunahme der Nutzung des Privat-
weges vor den Hochhäusern der Bonner Straße 356 – 358 von 
der Bonner Straße zur Mertener Straße. Dies soll durch ent-
sprechende planerische Mittel verhindert werden. Ansonsten 
muss der Investor verpflichtet werden, zur Unterhaltung bzw. 
Nutzung des Grundstückes eine Entschädigung zu leiten.   
Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Der Privatweg liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Be-
bauungsplans sowie außerhalb des Änderungsbereiches des 
Flächennutzungsplan-Verfahrens. Der Privatweg ist ebenfalls 
nicht Teil des Erschließungskonzeptes für das Plangebiet. In der 
Tat ist nicht auszuschließen, dass zukünftige Bewoh ner des 
Plangebiets diesen Weg nutzen. Dem Eigentümer des Privatwe-
ges obliegt es aber bei einer nicht gewünschten Nutzung des 
Weges, hier Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Benutzung 
verhindern (Schilder, Tor etc.). Da der Privatweg jedoch für die 
Erschließung des Plangebiets nicht notwendig und auch nicht 
vorgesehen ist, erfolgen im Rahmen des Bebauungsplanes keine 
weitergehenden Regelungen.  
10 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 25.04.2016  
 Keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch Hinweis, da ss das 
Plangebiet im Einzugsbereich der Kläranlage Stammheim in 
der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Hochkirchen liegt.  
Einleitung von Schmutz - und klärpflichtigen Niederschlagswas-
ser kann sowohl in den öffentlichen Abwasserkanal in der 
Mertener Straße  als auch im Raderberggürtel erfolgen. Das 
anfallende nicht klärpflichtige Niederschlagswasser des Plan-
gebietes muss in den Auslasskanal DN 2200/2400 im Rader-
berggürtel eingeleitet werden.  
Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge für Starkregen sind 
zu berücksichtigen.  
Weitere städtebauliche Planungen sind mit der StEB (TP -1) 
abzustimmen. 
Der Stellungnahme wird 
gefolgt. 
Es wurde ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Begrün-
dungstext zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplan-
Änderung übernommen. Im  Rahmen des Entwässerungskonzep-
tes wurden die Hinweise zur Einleitung von Schmutz - und klär-
pflichtigem Niederschlagswasser sowie die Starkregenthematik 
berücksichtigt. Das Entwässerungskonzept wurde im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens mit den StEB abgest immt.  
 
11 Häfen und Güterverkehr Köln, Schreiben vom 27.04.2016  
 Keine Bedenken Die Stellungnahme wird 
zur Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
12 PLEdoc GmbH, Schreiben vom 04.04.2016  
 Keine von dem Unternehmen verwalteten  Versorgungsanlagen Die Stellungnahme wird Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

- 6 - 
Anlage 6.1 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
vorhanden. zur Kenntnis genommen.

Anlage 7, Auszug 2851_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 2851-2021

1282 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 08.11.2021  
öffentlich 
9.2.4 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, 
Köln-Rodenkirchen; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg  
hier: Feststellungsbeschluss 
2851/2021 
 
 
Es wird seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen angeregt, zu prüfen, ob ein 
Bolzplatz berücksichtigt werden kann. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
 
Der Rat 
1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 
218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße 
in Köln-Marienburg" eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 
5.2, 6.1 und 6.2; 
2. stellt die 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener 
Straße in Köln-Marienburg" mit der gemäß §  5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefüg-
ten Begründung fest. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow , Herr Heinzlmeier)

Anlage 5.1 - Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs.1 BauGB

17725 Zeichen

Anlage 5.1 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– eingegangenen Stel-
lungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der Schützengesell-
schaft Adler 1930, Fritz -Hecker-Straße 98, 50969 Köln -Zollstock am 6. September 2016 durchgeführt und in einer Niederschrift d okumentiert. Schriftliche Stellun gnahmen 
zur Planung konnten bis zum 23.09.2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Hauptst raße 85, 50996 Köln, gerichtet wer-
den. Es sind zwei Stellungnahmen aus der Ö ffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden d ie eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert sowie die Inhalte der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung im weit eren Verfahren 
dargestellt.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktio nen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
Die Anlage aus dem Vorgabenbeschluss vom 30.03.2017 wurde im Nachgang hinsichtli ch ihrer Aktualität redaktionell überarbeitet.  
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
1 
1.1 
05.09.2016 Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Bürohauses Bo nner 
Straße 484-486. Aus folgenden Gründen ist sie insgesamt 
dagegen, dass die Wohnbebauung, so wie sie aktuell vor-
gesehen sei, realisiert werde. 
 
Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg hätten in 
den letzten Jahren zunehmend gewerbliche Mieter ve rloren 
(Deutscher Städtetag, BDI und viele mehr). Die Qualität 
dieser Standorte sei u. a. dadurch geprägt gew esen, dass 
hier eine gute Durchmischung vorhanden g ewesen sei. 
Aus diesem Grund sollte eine Sicherung des gewerblichen 
Standortes und darüber hinaus auch E xpansionsmöglich-
keiten für innovative Branchen, wie z.B. M edienunterneh-
men vorgesehen werden, um diesen sehr gut geleg enen 
Standort für Gewerbe und Büros nicht in einen Wo hnungs-
standort zu transformieren. 
Seit die Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort 
begonnen habe, setze sich diese in der angrenzenden 
Umgebung fort. Für das vorhandene Bürohaus sei dies 
nicht erstrebenswert. Wenn das Bürohaus von der Woh n-
bebauung eingeschlossen würde, könne dieses s icherlich 
nicht langfristig mehr gehalten werden, da die Mieter e inen 
Der Stellungnahme 
wird teilweise gefolgt.  
 
 
 
 
Im Plangebiet selbst und im Umfeld bestehen  auch nach Um-
setzung des Städtebaulichen Planungskonzeptes weiterhin 
eine Durchmischung verschiedener Nutzungen. Darüber hin-
aus erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens die 
Sicherung der beiden gewerblichen Standorte -die Flächen der 
Firmen Leybold (vormals Oerlikon) und Inficon - im Süden des 
Plangebietes des Bebauungsplanes durch die Festsetzung 
eines Gewerbegebietes. Die beiden Pl anungen zum Bebau-
ungsplan und zur Flächennutzungsplan -Änderung insgesamt 
wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch mit den an-
liegenden Unternehmen durchgeführt. Zur Meidung von Kon-
flikten wird im Flächennutzungsplan im südlichen Teil des Än-
derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt , 
um einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden.  
Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen 
Nutzung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -
Änderung ausführlich dargestellt.

- 2 - 
Anlage 5.1 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
solchen Solitärstandort verständlicherweise nicht f avorisie-
ren würden. 
Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und 
zielt darauf ab, sich mit der Möglichkeit der Bereitstellung neuer 
industriell nutzbarer Flächen zu befassen.  
Die Verwirklichung von bis zu 700 Wohneinheiten im Plangebiet 
folgt dem Ziel, dem aktu ellen Wohnraumbedarf gerecht zu wer-
den. Der Wohnungsbedarf beläuft sich aktuell auf 66.000 
Wohneinheiten (WE) für den Zeitraum 2015 -2029. Stadtentwick-
lungspolitisches Ziel ist es daher, ein ausre ichendes Woh-
nungsangebot – als Mietwohnung oder als Woh neigentum – 
bereit zu ste llen. 
1.2  Die vorgelegte Planung versuche mit Schallschutzgrun dris-
sen zum Deutschlandfunk, zum Raderberggürtel und Rich-
tung „Oerlikon Leybold“ ein gesundes Wohnen zu er -
möglichen. Schallschutzgrundrisse bedeuten aber, dass 
hier überall Fenster vorhanden sein wü rden, die man nicht 
öffnen könne. Die Ansichten solcher Fassaden seien sehr 
eintönig und würden aufgrund ihrer Größe eher an G e-
fängnisbauten erinnern. Ohne durchgesteckte, zweiseit ig 
belichtete Wohnungen, mit Fenstern auf be iden S eiten, die 
auch zu öffnen seien, schienen die Grundrisse für Familien 
überhaupt nicht realisierbar. Eine wen iger dichte Block-
randbebauung mit Bürogebäuden –im Inneren seien 
durchaus Wohngebäude denkbar - ergäbe wesentlich mehr 
Sinn. 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens und des Flächen-
nutzungsplan-Änderungsverfahrens wurde eine Schalltechni-
sche Untersuchung zum Thema Lärm erstellt und die Erkennt-
nisse hieraus im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt.  
Lärmprognosen im Rahmen der Flächennutzungsplan -
Änderung sind nur eingeschränkt möglich, da Lärmerscheinun-
gen vor Ort immer von den Emittenten und der sie konkret um-
gebenden Bebauung bzw. den sie konkret umgebenden Schall-
schirmen und Reflektoren abhängen. Eine detaillie rte Prüfung 
der Lärmauswirkungen sowie daraus resultierende Maßnahmen 
und Festsetzungen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bau-
leitplanung im parallel durchge führten Bebauungsp lan-
Verfahren. Schallschutzgrundrisse sind nicht gleichbedeutend 
mit dem Vorhandensein nicht öffenbarer Fenster.  
Die Verwirklichung von 700 Wohneinheiten im Plangebiet folgt 
dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu we rden.  
1.3  Die Errichtung von 700 Wohnungen werde kritisch ges e-
hen. Hierfür könne am Standort keine ents prechende Infra-
struktur wie Kindergärten, Grundschulen, weiterführe nde 
Schulen nachgewiesen werden.  
Gleichzeitig biete der Standort keinerlei geeignete Ei n-
kaufsmöglichkeiten, keine Restaurants, keine Cafés und 
sonstiges. Diese Umstände sollten in der Planu ng berück-
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachämter wurden 
auch die Bedarfe an Kindergärten, Schulen etc. abgefragt. Im 
Plangebiet sind der Bau einer sechs -gruppigen Kindertagesstät-
te sowie die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielpla tzes 
vorgesehen. 
Mit dem Neubau einer dreizügigen Grundschule in der Gaed e-
straße –südlich angrenzend an das Plangebiet - wird der mittel - 
bis langfristige Bedarf an z usätzlichen Schülerplätzen gedeckt.

- 3 - 
Anlage 5.1 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
sichtigt werden. Die Frage nach Plätzen an weiterführenden Schulen wird im 
Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung kontinuierlich 
berücksichtigt.  
Ein Teil des Änderungsbereiches wird als Mischgebiet darge-
stellt. Hier ist die Ansiedlung von Cafés, Restaurants etc. zuläs-
sig. Einzelhandelsnutzungen im größeren Umfang sollen au f-
grund des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln 
nicht ermöglicht werden. In direkter Umgebung des Plangebiets 
sind heute schon Infrastruktureinrichtungen wie zum Be ispiel 
ein REWE Markt und das Restaurant „Zum Biergarten“ an der 
Bonner Straße. Im we iter südlich gelegenen Quartier Reiterstaf-
fel wurde im Dezember 2016 der Lebensmi ttelmarkt (HIT) eröff-
net. Im weiteren Umfeld von ca. 1,5 bis 2 km Entfernung befin-
den sich weitere Einkaufsmöglichkeite n und Nahversorger in 
den Zollstock Arkaden und sämtliche zentralen Versorgungen 
am Höninger Weg.  
1.4  Es werde angeregt den Schwerpunkt der Planung auf e ine 
gewerbliche Nutzung zu legen. Ein Anteil von ca. 30 % 
Wohnungsbau sei vertretbar. Auf jeden Fall solle die ge-
plante Bebauung Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und 
Cafés vorsehen. Ansonsten werde das Viertel zu einer 
reinen Schlafstadt werden. In die gewerbliche Neubeba u-
ung solle ein Hotel als Ersatz für das „Bonhotel“ integriert 
werden, da es in unmi ttelbarer Umgebung keine Möglic h-
keit mehr gebe Gäste unterzubringen. Im B ebauungsplan 
solle auch festgehalten werden, dass eine Wohnbeba uung 
auf dem Gelände „Oerlikon Leybold V acuum GmbH“ nicht 
möglich sei.  
Der Stellungnahme 
wird teilweise gefolgt. 
Um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden, wird an 
der Entwicklung des Gebietes mit dem Schwerpunkt Wohnen 
festgehalten. Die Integration eines Hotels ist mit der Darstellung 
eines Mischgebietes generell zulässig, momentan aber nicht 
angedacht. Die konkret isierten Forderungen übersteigen die 
Detailschärfe des Flächennutzungsplanes.  
Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes innerhalb des 
Bebauungsplanes erfolgt die Sich erung der beiden Firmen Ley-
bold (vormals Oerlikon) und I nficon. Diese Flächen sind im Fl ä-
chennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt und sind nicht 
Bestandteil des Änderungsbereiches, da diese Darstellung zur 
Sicherung der ansässigen Unternehmen weit erhin beabsichtigt 
ist. 
1.5  Die Umgestaltung der Bonner Straße mit einer Verengung 
auf zwei Fahrspuren und die Neuschaffung einer Str aßen-
bahnlinie werde insgesamt kritisch gesehen.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Für die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn wird der gesamte 
Straßenraum der Bonner Straße inklusive der Fahrspuren sowie 
der Geh- und Radwege umgestaltet. Ziel ist dabei, die Aufwer-
tung der Straße mit der Schaffung einer "Bonner Allee" sowie 
die städtebauliche Integration der Stadtbahnanlagen und eine

- 4 - 
Anlage 5.1 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
qualitätsvolle Gestaltung des Straßenraumes.  
Für den Autoverkehr stehen dann sü dlich des Gürtels zwei 
Fahrstreifen in jeder Richtung zur Verfügung, nör dlich des Gür-
tels jeweils eine. Umfangreiche Verkehrsunters uchungen, bei 
denen auch die künftigen Siedlungsentwicklungen berücksich-
tigt wurden, haben gezeigt, dass dadurch die Lei stungsfähigkeit 
der Straße weiterhin gegeben ist.  
Die dritte Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn ist ein weiterer 
wichtiger Schritt, um den A nteil des ÖPNV am gesamten Ver-
kehrsaufkommen in der Stadt zu erhöhen und damit den im 
Strategiepapier "Köln mobil 2025" fo rmulierten Leitzielen mit 
einer Stärkung des Umweltverbundes näher zu kommen.  
1.6  Es werde für notwendig gehalten, auch während der Bau-
maßnahmen Schallschutzmaßnamen durchzuführen, damit 
ein vernünftiges Arbeiten in dem Bürohaus mö glich sei.  
Der Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Während der Bau - bzw. Abrissphase ist mit Lärmbelä stigungen 
zu rechnen, diese müssen sich jedoch im gesetzlichen Rahmen 
bewegen und sind darüber hinaus zeitlich begrenzt.  
1.7  Von großer Bedeutung sei auch die Frage nach be zahlba-
rem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund werde um Best ä-
tigung gebeten, dass mindestens 30 % öffentlich geförde r-
ter Wohnraum entstehe.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfach-
beauftragung wurde die Anwen dbarkeit des kooperativen Bau-
landmodells untersucht.  
Aufgrund der notwendigen Asbestsanierung kommt es nach 
dem derzeitigen Planungsstand entsprechend dem Berech-
nungsverfahren des kooperativen Baulandmodells zu keiner 
Bodenwertsteigerung. Daher kann das ko operative Baulandmo-
dell nicht angewendet werden.  
Die Vorhabenträgerin wird aber freiwillig 10% der geplanten 
Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau 
vorsehen. 
1.8  Es werde davon ausgegangen, dass allen Bewohnern und 
Nutzern des Viertels durch eine umfassende und sac hver-
ständig vorzunehmende Aufklärungsarbeit die Angst ge-
nommen werde, dass bei der Sprengung des Gebä udes 
Asbest in die Umwelt gelangen könnte.  
Der Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Am 27.05.2015 fand auf Eigeninitiativ e der DWK Die Welle Köln 
Erste GmbH & Co. KG eine umfassende Bürgerinformations-
veranstaltung auf dem Gelände der Deutschen Welle zu den 
Themen Abbruch/ Asbestbeseitigung/ Monitoringkonzept statt. 
Weitere Auskünfte können bei der DWK Die Welle Köln Erste 
GmbH & Co. KG eingeholt und auf den Internetseiten der betei-
ligten Unternehmen DIE WOHNKOMPANIE und BAUWENS

- 5 - 
Anlage 5.1 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
Development GmbH & Co. KG eingesehen werden.  
Das Gebäude wird mittlerweile bereits sukzessive abgebaut.  
Auf eine ursprünglich beabsichtigte Sprengung  wurde indes 
verzichtet. 
2 
2.1 
23.09.2016 Die Argumentation der soziale Wohnungsanteil müsse auf 
10 % begrenzt werden, da der Abriss wegen Asbest so 
teuer sei, könne nicht nachvollzogen werden.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
 
Im Rahmen der Vorabsti mmung zur Auslobung der Mehrfach-
beauftragung wurde die Anwendbarkeit des kooperativen Bau-
landmodells untersucht. Aufgrund der notwendigen Asbestsa-
nierung kommt es nach dem derzeitigen Planungsstand ent-
sprechend dem Berechnungsverfahren des kooperativen Bau-
landmodells zu keiner Bodenwer tsteigerung. Daher kann das 
kooperative Baulandmodell nicht a ngewendet werden. 
Die Vorhabenträgerin wird aber freiwillig 10% der geplanten 
Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau 
vorsehen.  
2.2  Da der Kaufpreis geringer gewesen sei, folge aus der A s-
bestbelastung auch keine Begründung für eine besonders 
dichte Bebauung, die mit sieben Stockwerken deutlich über 
das mittlere Maß der umgebenden Bebauung hi nausgehe. 
In einem ersten Entwurf seien noch circa 500 Woh nungen 
zuzüglich Wohnfolgeeinrichtungen vorg eschlagen, inzwi-
schen seien circa 700 Wohneinheiten und zusätzlich noch 
1/7 Gewerbeflächen geplant.  
Die Argumentation aus Lärmschutzgründen sei eine de rart 
hohe Bebauung erforderlich sei nicht nachvollziehbar. Ei ne 
dreigeschossige durchgehende Bebauung an einer Haupt-
straße verringere auf der von der Straße abgewan dten 
Seite den Lärm auf ein zum Wohnen sehr gut tolerie rbares 
Niveau. Dies sei erst Recht für Gebäude in der zweiten 
Reihe der Fall.  
Das gleiche Schutzp rinzip dürfte auch für Emissionen von 
Oerlikon gelten, da diese nur von niedrigen Gebäuden oh-
ne große Höhe ausgingen.  
Das Lärmniveau des Lüftungsgebläses (oben auf einem 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
 
Bei der zugrundeliegenden Planung handelt es sich um aufei-
nander abgestimmtes städtebauliches Ko nzept. Es hat eine 
Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbe-
werbsverfahrens stattgefunden, an dem fünf Planung steams 
aus Deutschland, Holland und der Schweiz teilgenommen ha-
ben. In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der Entwurf des 
Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Ge-
stalt Johannes Böttger (Köln) als Grundlage für die weiteren 
Planungsschritte einstimmig ausgewählt. Auf Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes wurden der Bebauungs-
plan-Entwurf sowie die beabsichtigte, künftige Darstellung des 
Flächennutzungsplanes erarbeitet.  
Die Planung beabsichtigt eine innerstädtische Fläche einer 
neue Nutzung zuzuführen. Die Verwirklichung von 700 bis 750 
Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktuellen 
Wohnraumbedarf gerecht zu we rden. Sie setzt den Grundsatz 
des Städtebaurechts um, dass der Innenentwicklung der Vorzug 
vor der Außenentwicklun g zu g eben ist.  
Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswach s-
tums mit einem Anstieg der Einwohnerzahl, der Zahl der Hau s-

- 6 - 
Anlage 5.1 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
dritten Gebäudegeschoss) des benachbarten Deutsc hland-
radios sei nicht b ekannt. Zur Abs chirmung falls nötig könne 
nur an dieser Stelle eine höhere Geschosszahl b egründet 
sein. 
Weder die Kosten Asbestabriss noch der Lärmschutz taug-
ten somit als Argument für die hohe vorgesehene B ebau-
ung, die die Maßstäblichkeit zur Umgebung grob missach-
te. 
halte und, damit einhergehend einer erhöhten zusätzlichen 
Nachfrage nach Wohnraum ist die städtebauliche Dichte ge-
rechtfertigt. Dies ist auch dem stadtentwicklungspolitischen Ziel 
geschuldet, ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Miet-
wohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stellen. Der Woh-
nungsbedarf b eläuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinheiten 
(WE) für den Zeitraum 2015 -2029. Insgesamt en tspricht die 
Planung den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es 
wird der Innenentwicklung Vorrang vor e iner Außenen twicklung 
gegeben. Die Deckung des Wohnraumbedarfs erfordert die 
vorgesehene Dichte der Bebauung.  
Da die noch ansäs sige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt 
gesichert werden soll, dabei jedoch durchaus immissionssensi-
bel ist, wird an einer hohen baulichen Dichte festgehalten. Fra-
gen des Lärmschutzes werden im Einzelnen  nicht auf Ebene 
des Flächennutzungsplanes sondern  innerhalb des Bebau-
ungsplan-Verfahrens geregelt. 
2.3  In Anbetracht der jetzt schon bestehenden Verkehrspro b-
leme sei ein Verkehrsgutachten, auch wenn die Planu ngen 
auf ein angemessenes Maß zurückgenommen wü rden, 
erforderlich. 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens und des Flächen-
nutzungsplan-Änderungsverfahrens wurde eine Verkehrsunter-
suchung erstellt. Diese wurde im Umweltbericht zusammenfas-
send dargestellt.

Anlage 5.2 - Stellungnahmen Offenlage § 3 Abs. 2 BauGB

27319 Zeichen

Anlage 5.2 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – eingegange-
nen Stellungnahmen aus der Offenlage  
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz  2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 23.04.2021  im Amts blatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus 
Deutz) vom 01.04.2021 bis zum 14.05.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 2 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dok umentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übe reinstimmung mit 
der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gl eichen Stellungnahmen wird auf die 
jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten  (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige  Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
1 05.05.2021 Bitte um Aufnahme eines Bolzplatzes auf der Fläche der 
ehemaligen Deutsche Welle.  
 
Im Westen des Gebietes, im nahtlosen Übergang zum Grün-
zug Süd, ist eine kleine Grünfläche geplant. Östlich davon ist 
die Fläche für Kita und Spielplatz geplant. Im Süden dieser 
„Kita/Spielplatz“-Fläche ist ein Zipfel, der von zwei Seiten 
durch Gewerbefläche abgegrenzt wird und sich im Westen 
an die Grünfläche anschließt. Genau hier ließe sich eine 
Fläche für einen Bolzplatz unterbringen. Nördlich dieser po-
tenzielle Bolzplatzfläche ist eine Kita sowie nördlich und 
westlich ein Spielplatz vorgesehen. Der Bo lzplatz wäre damit 
zweiseitig im Osten und Süden durch Gewerbeflächen, im 
Norden von der Kita und im Westen vom Grünzug Süd mit 
dem Spielplatz umgeben. Da weiter westlich Wohnbebauung 
beginnt, könnte durch einen kleinen Erdwall eine Art Lärm-
schutzwand errichtet werden. Dieser könnte begrünt und in 
den Grünzug Süd bzw. den Spielplatz integriert werden und 
ein gestaltendes Element bilden.  
Es besteht die Frage, ob dieser Bolzplatz bereits im FNP 
vorgesehen werden kann. Es wird geäußert, dass nicht ge-
wusst wird, wie ein Bolzplatz bauplanungsrechtlich abgesi-
chert werden müsse, um eine spätere Realisierung zu er-
möglichen. Es wird vermutet, dass eine einfache Spielplatz-
fläche aufgrund anders gelagerter Emissionen (i.e. Lärm) 
nicht ausreichend sei. Doch sollte es im FNP bereits vorge-
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die Darstellung eines Bolzp latzes ist im Rahmen des Flä-
chennutzungsplanes nicht abbildbar, da dies die Detailschärfe 
und Maßstäblichkeit des Planungsinstrumentes eines Flä-
chennutzungsplanes deutlich  überschreitet. Das Signet Spiel-
platz wurde bereits als Zweckbestimmung der beabsicht igten 
Grünfläche in die Planung integriert.  
Der Bebauungsplan-Entwurf beabsichtigt die für den Bolzplatz 
vorgeschlagene Fläche als private Grünfläche sowie als kon-
krete Maßnahmenfläche A 7 festzusetzen. Auf dieser Maß-
nahmenfläche sind 22 Bäume zu errichte t. Die Unterbringung 
eines öffentlichen Bolzplatzes stellt sich daher als nicht reali-
sierbar dar.

- 2 - 
Anlage 5.2 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
sehen sein, könnte eine spätere Umsetzung evtl. hinrei-
chend abgesichert sein. Durch die angrenzende Gewerbe - 
und Sonderfläche wäre kaum Wohnbebauung betroffen und 
die könnte durch weitere Maßnahmen vor Lärm geschützt 
werden. Durch die Err ichtung eines Bolzplatzes an dieser 
Stelle wäre ein Ausgleich für den aufgehobenen Bolzplatz 
Brohlerstr. gefunden, der aufgrund der dort beabsichtigten 
Bebauung von Sozialwohnungen wegfällt.  
2 
2.1 
19.05.2021 Deutschlandradio ist eine öffentlich -rechtliche Rundfunkan-
stalt in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen 
Rechts mit Sitz im Änd erungsbereich am Raderberggürtel. 
Deutschlandradio produziert drei von drei bundesweit aus-
gestrahlte Programme im Funkhaus. Alle Programme zeich-
nen sich durch einen sehr hohen Anteil von fast 75% (2015) 
an Eigenproduktionen zu tagesaktuellen Ereignissen au s. 
Dieses Verhältnis ist nach wie vor repräsentativ. Darin unter-
scheidet Deutschlandradio sich von allen anderen Rund-
funkanstalten Deutschlands. Dies setzt die permanente Ver-
fügbarkeit geeigneter Studios in ausreichender Anzahl vo-
raus, um auch Spitzenbedarfe abzudecken.  
Derzeit befinden sich am Standort Köln fünf Sendestudios 
und neunzehn Produktionsstudios. sowie den Kammermu-
siksaal im Funkhaus, wo aufgrund seiner einzigartigen Akus-
tik regelmäßig hochwertige CD -Produktionen aufgenommen 
sowie zahlreiche Kon zerte bundesweit im Radio übertragen 
werden. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Vorbemerkung: 
Die Stellungnahme des Deutschlandradios ist im Rahmen der 
Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplanes einge-
reicht worden. Der überwiegende Teil de r angesprochenen 
Themen ist erst im Bebauungsplanverfahren zu lösen. Die 
Stellungnahme des Deutschlandradios wird gleichwohl zur 
entsprechenden Würdigung in das Bebauungsplanverfahren 
eingestellt. 
 
 
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplan -Änderung würdigt 
das Deutschlandradio in seiner besonderen Funktion zur Pro-
grammaufzeichnung und seinen Aufnahmestudios sowie in 
seiner baulichen Besonderheit vor allem in den Kapiteln „5.1. 
Bestehende Nutzungen“ sowie „5.5. Städtebauliches Pla-
nungs- und Freiraumkonzept (B ebauungsplanung)“. Auch im 
Umweltbericht wird das Deutschlandradio in seiner Bedeutung 
ausführlich beschrieben in Kapitel „6.4 Beschreibung und Be-
wertung der erheblichen Umweltauswirkungen“.  
2.2  Das Kölner Funkhaus wurde 1979 bezogen und soll ab dem 
Jahre 2023 sehr umfangreich baulich und technisch saniert 
werden. Am Standort sind derzeit ca. 1.400 Personen be-
schäftigt. 
 
Das Grundstück verfügt über 360 Stellplätze, die sich auf 
den Parkdeckebenen, Außenflächen und Vorplatte verteilen. 
Wegen des Schichtbet riebs kommt es über den Tag zu einer 
mehrfachen Belegung der Stellplätze. Zusammen mit dem 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, da sie im 
Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens nur 
teilweise berücksichtigt werden kann. Der überwiegende Anteil 
der gestellten Forderungen und Bedenken übertrifft den De-
tailgrad des Flächennutzungsplanes und ist folglich im Rah-
men des Bebauungsplan-Verfahrens zu lösen.  
 
Den geäußerten Lärmimmissionskonflikten sowie den Proble-
matiken zu Erschütterungs - und Körperschallimmissionen wird

- 3 - 
Anlage 5.2 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
Besucherverkehr kann es an einem Tag bis zu ca. 2.000 
Fahrzeugbewegungen auf dem Gelände von Deutschland-
radio kommen. Die Zahl der Bewegungen kann sich bei Ver-
anstaltungen im Kammermusiksaal noch einmal erhöhen. 
Hinzu kommen die Bewegungen der Übertragungswagen. 
Weil sie bei aktuellen Ereignissen zum Einsatz kommen, 
verkehren sie täglich rund um die Uhr. Die Fahrzeuge müs-
sen auch rund um die Uhr ausgerüstet werden kön nen. Dazu 
dienen die Flächen im Süden des Grundstücks und die Um-
fahrung des Funkhauses. Dies ist mit nicht unerheblichen 
Lärmemissionen verbunden. 
im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplan-
Verfahrens Rechnung getragen, indem eine Verkehrsuntersu-
chung durchgeführt (Brenner Bernard) wurde. Diese setzt für 
das Sondergebiet in Abstimmung mit Deutschlandradio insge-
samt 2.036 Kfz -Fahrten pro Werktag an. Die im Verkehrsgut-
achten ermittelten Verkehre wurden ebenfalls im Lärmgutach-
ten (ADU cologne), welches im Zuge der Aufs tellung des Be-
bauungsplans aufgestellt wurde, berücksichtigt.  
2.3  Immissionsrelevant sind auch die technischen Einrichtungen. 
Dazu zählen die Lüftungsaufbauten auf dem Funkhaus. Ein 
modernes Funkhaus ist in hohem Maße digitalisiert und auf 
besonders leis tungsfähige IT-Anlagen angewiesen. Entspre-
chend hoch ist der Kühl - und Abluftbedarf der Systeme. Die 
dafür erforderlichen technischen Anlagen müssen daher 
entsprechend dimensioniert sein. Sie verursachen erhebli-
che Lärmimmissionen. Ventilationseinrichtunge n liegen fer-
ner unmittelbar südlich des Funkhauses angrenzend an die 
künftig für eine Kindertagesstätte vorgesehenen Flächen. 
Dort befinden sich ebenfalls Bereiche für die Reststoff - und 
Abfallentsorgung. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche  im Rahmen des  
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im Baug enehmigungsverfah-
ren zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des parallel durchge-
führten Bebauungsplan-Verfahrens werden die Auswirkungen 
in Bezug auf Lärm und Erschütterun gen auf Deutschlandradio 
behandelt, da ein Lärmgutachten erstellt (ADU cologne)  wur-
de. Dieses hat die bestehenden Geräuschemissionen der 
maßgeblichen Schallquellen von Deutschlandradio in die Un-
tersuchung eingestellt. Sie werden demnach im parallel aufzu-
stellenden Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt.  
2.4  Der Betrieb des Funkhauses verursacht nicht nur Immissio-
nen. Er ist auch seinerseits außerordentlich immissionsemp-
findlich, insbesondere soweit es um Erschütterungen geht. 
Erschütterungen haben massive  nachteilige Auswirkungen 
auf Eigenproduktionen und Live -Sendungen. Das gilt nicht 
nur für die hochsensiblen Aufzeichnungen im Kammermu-
siksaal, sondern auch für Aufzeichnungen in den Produkti-
onsstudios, die noch am gleichen Tag gesendet werden. 
Anfällig sind auch die Live-Sendungen (Nachrichten alle hal-
be Stunde, Live-Interviews etc.). Sie alle können durch Er-
schütterungen massiv gestört werden mit der Folge, dass 
eine aktuelle Verwendung im Rundfunk nicht oder nur einge-
schränkt möglich ist bzw. Aufzeichnun gen komplett wieder-
holt werden müssten. Solche Wiederholungen sind wegen 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche  im Rahmen des  
Bebauungsplan-Verfahrens bzw. im Genehmigungsverfahren  
zu berücksichtigen sind und ist daher nicht unmittelbar rele-
vant für die Flächennutzungsplanung. 
 
Im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplan -
Verfahrens werden die Auswirkungen in Bezug auf Lärm und 
Erschütterungen auf Deutschlandradio behandelt , da ein 
Lärmgutachten erstellt (ADU cologne)  wurde. Dieses hat die 
bestehenden Geräuschemissionen der maßgeblichen Schall-
quellen von Deutschlandradio in die Untersuchung eingestellt. 
Sie werden demnach im parallel aufzustellenden Bebauungs-
plan-Verfahren berücksichtigt.  
Auf Ebene des Bebauungsplanes werden zudem die Auswir-

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Anlage 5.2 
 
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Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
der hohen Auslastung der Studios und des Kammermusik-
saals aber allenfalls eingeschränkt möglich.  
 
Die Erschütterungs- und Körperschallimmissionen werden im 
Rundfunkbereich nicht nach der DIN 4150 Teil 2 "Erschütte-
rungen im Bauweisen- Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in 
Gebäuden" oder der DIN 4150 Teil 3 "Erschütterungen im 
Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen" be-
urteilt. Damit Aufzeichnungen und der Sendebetrieb nicht 
gestört werden, sind strengere Maßstäbe anzulegen. Der 
maßgebliche Stand von Wissenschaft und Technik für den 
Betrieb von Aufnahme- und Produktionsstudios ergibt sich 
aus der DIN 15996 "Bild - und Tonbearbeitung in Film -, Vi-
deo- und Rundfunkbetrieben-Grundsätze und Festlegungen 
am Arbeitsplatz". Die DIN -Norm verwendet zur Beschreibung 
von Geräuschpegeln in Studioräumen keine Summenschall-
druckpegel in dB(A), sondern vergleicht das tatsächlich auf-
tretende Schallpegelspektrum mit Grenzkurven (GK), die in 
keinem Frequenzband überschritten werden dürfen. Zweck-
mäßige Anforderungen sind für Aufnahmeräume sind die GK 
0 bis GK 15 der DIN 15996. Es muss sichergestellt sein, 
dass diese auch bei externen Erschütterungsereignissen 
eingehalten werden. 
kungen auf Deutschlandradio in Bezug auf Erschütterung en 
behandelt. 
2.5  In der Begründung des Flächennutzungsplanentwurfs kom-
men die tatsächlichen Belange von Deutschlandradio und 
vor allem deren rechtliches Gewicht nicht hinreichend zum 
Ausdruck. Wir regen entsprechende Ergänzungen vor allem 
in der Begründung des Flächennutzungsplans an.  
Der Stellungnahme 
wird teilweise gefolgt. 
Die Begründung zur Flächennutzungsplan -Änderung würdigt 
das Deutschlandradio in seiner besonderen Funktion zur Pro-
grammaufzeichnung und seinen Aufnahmestudios sowie in 
seiner baulichen Besonderheit vor allem in den Kapiteln „5.1. 
Bestehende Nutzungen“ sowie „5.5. Städtebauliches Pla-
nungs- und Freiraumkonzept (Bebauungsplanung)“. Auch im 
Umweltbericht wird das Deutschlandradio in seiner Bedeutung 
ausführlich beschrieben in Kapitel „6. 4 Beschreibung und Be-
wertung der erheblichen Umweltauswirkungen“.  
 
Als Reaktion auf die geäußerten Anregungen des Deutsch-
landradios werden einige der Hinweise redaktionell im Be-
gründungstext zur Flächennutzungsplan -Änderung aufge-
nommen.

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Anlage 5.2 
 
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Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
2.6  Der Entwurf erwähnt mehrfach das Sondergebiet 
Rundfunkanstalt. Er geht aber offenkundig davon aus, dass 
es sich bei dieser Nutzung um eine gewerbliche Nutzung 
handelt. So heißt es auf Seite 24 des Begründungsentwurfs, 
dass von Süden und Westen auf die geplante 
Wohnbaufläche die Lärmimmissionen auch der gewerblichen 
Nutzungen des SO einwirken. Im SO Rundfunkanstalten 
finden keine gewerblichen Nutzungen statt. Richtig ist, dass 
die Emissionen einer Rundfunkanstalt wegen des 24 -
Stunden-Betriebs und des hohen Einsatzes an Lüftungs- und 
Kühlungstechnik denen einer gewerblichen Nutzung 
vergleichbar sind. Nicht zum Ausdruck kommt dagegen in 
der Begründung, dass eine Rundfunkanstalt ihrerseits 
äußerst störanfällig insbesondere gegen Erschütterungs - 
und Körperschallimmissionen i st. Daraus können sich 
Einschränkungen für andere Nutzungen ergeben.  
 
Schon als Bestandsnutzung mit zeitlicher Priorität hat die 
Nutzungsart Rundfunkanstalt im Rahmen der 
bauleitplanerischen Abwägung ein erhebliches tatsächliches 
Gewicht. Rechtlich haben i hre Belange ein höheres Gewicht 
als die eines privatwirtschaftlichen Gewerbeunternehmens. 
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie 
Deutschlandradio sind Träger des Grundrechts auf 
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). Im Rahmen der 
dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich -rechtlichen 
Rundfunk nach der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts eine besondere Bedeutung zu. 
Er soll zu einer inhaltlichen Vielfalt der freien individuellen 
und öffentlichen Meinungsbildung beitragen, wie sie in eine m 
freien Markt nicht gewährleistet werden kann.  
 
Dies hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die 
Betriebsstandorte des öffentlich -rechtlichen Rundfunks. Sie 
müssen eine besondere Eignung aufweisen, die dem 
Emissionsverhalten einerseits und der Immissionsan fälligkeit 
andererseits Rechnung trägt. Eine Bauleitplanung muss 
diesen Belangen Rechnung tragen und insbesondere 
Der Stellungnahme 
wird teilweise gefolgt. 
Es wird anerkannt, dass es si ch bei Deutschlandradio um eine 
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt  mit besonderer Schutz-
bedürftigkeit handelt. Daher wurden d ie Begründung und der 
Umweltbericht zur Flächennutzungsplan -Änderung dahinge-
hend ergänzt, dass es sich bei der Rundfunkanstalt nicht um 
einen Gewerbebetrieb handelt, sondern um einen „Betrieb 
vergleichbar mit gewerblichen Nutzungen “ und durch den 
Hinweis die besondere Störanfälligkeit gegenüber Erschütte-
rungs- und Körperschallimmissionen gewürdigt. Auf Flächen-
nutzungsplanebene wird jedoch ausschließlich d arauf verwie-
sen, dass entsprechende Untersuchungen im Rahmen des 
Bebauungsplan-Verfahrens erfolgen.  
 
Dass es sich bei Deutschlandradio um eine Bestandsnutzung 
handelt, wird in der Beg ründung der Flächennutzungsplan -
Änderung hinreichend deutlich. Dies ist im ersten Abschnitt 
dieser Beantwortung der Stadt Köln ausführlich beschrieben. 
Dennoch wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan 
ergänzt, dass es sich bei einer Rundfunkanstalt um einen Trä-
ger des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit handelt.  
 
Dem Deutschlandradio als öffentlich-rechtliche Rundfunkan-
stalt wird als Trägerin des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit 
anerkannt und als solche in der Flächennutzungsplanung be-
rücksichtigt soweit dies auf dieser Ebene erforderlich  und 
möglich ist. Insbesondere aber a uf der Ebene des parallel 
aufzustellenden Bebauungsplanes werden die Belange von 
Deutschlandradio in die Abwägung eingestellt. Zudem wird 
das Bebauungsplan-Verfahren durch einen kontinuierlichen 
Abstimmungsprozess mit Deutschlandradio  begleitet.

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Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
vorhandene Standorte so absichern, dass öffentlich -
rechtliche Rundfunkanstalten diesem Auftrag gerecht 
werden können. 
Diese Erwägungen schlage n sich in dem 
Flächennutzungsplanentwurf nicht ausreichend nieder. Wir 
regen an, im Erläuterungsbericht das Missverständnis zu 
vermeiden, dass Deutschlandradio ein Gewerbe betreibt. 
Deutschlandradio ist eine aufgrund eines Staatsvertrags 
errichtete öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Klargestellt 
werden sollte in der Begründung des Flächennutzungsplans, 
dass die Belange von Deutschlandradio als öffentlich -
rechtliche Rundfunkanstalt aufgrund der Rundfunkfreiheit 
(Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und ihrer Funktion  für die private 
und öffentliche Meinungsbildung ein hohes Gewicht haben. 
Die Funktionsfähigkeit des Funkhauses ist planerisch 
abzusichern und zu gewährleisten.  
2.7  Der Entwurf des Flächennutzungsplans stellt südlich des 
Grundstücks von Deutschlandradio ein Mischgebiet i.S. 
des § 6 BauNVO dar. Damit wird für den Bebauungsplan die 
Festsetzung eindeutig vorgegeben. Deutschlandradio regt 
an, eine gemischte Baufläche (MI) nac h § 1 Abs. 1 Nr. 2 
BauNVO darzustellen. Eine solche Fläche würde es ermögli-
chen, neben einem Mischgebiet auch ein urbanes Gebiet 
(MU) nach § 6 a BauNVO im Bebauungsplan festzusetzen. 
Es kann sich sogar anbieten, im Flächennutzungsplan an-
stelle eines MI ein  MU darzustellen. Die Festsetzung eines 
urbanen Gebiets ermöglicht nicht nur eine hohe städtebauli-
che Verdichtung und eine Nutzungsmischung auf engen 
Raum. Mit ihr geht auch ein gegenüber dem Mischgebiet 
erhöhter Immissionsrichtwert für den Beurteilungspeg el für 
Immissionsorte außerhalb von Gebäuden einher. Deutsch-
landradio regt die Prüfung an, ob eine solche Darstellung 
Immissionskonflikte nicht in Teilen entschärfen könnte.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung wurde aus 
städtebaulicher Sicht ein Mischgebiet gewählt. Die beabsich-
tigte Darstellung eines Mischgebietes (MI) reagiert auf die in 
der Umgebung best ehenden schutzbedürftigen Nutzungen 
und bringt diese miteinander in Einklang. Im Bereich der 
Mertener Straße und der Hauptverkehrsstraße (Raderthalgür-
tel, Raderberggürtel bzw. Bayenthalgürtel) wurde in diesem 
Bereich systematisch die Darstellung eines Mischgebietes 
(MI) gewählt. 
 
In einem urbanen Gebiet müsste die (Wohn -)Nutzung gege-
benenfalls noch  höhere Immiss ionsbelastungen hinnehmen 
als in einem Mischgebiet. Dies ist hier aufgrund der Gemenge-
lage im Bestand weder städtebaulich erforderlich  noch in der 
Zukunft erwünscht. Auf Ebene des parallel aufzustellenden 
Bebauungsplanes konnte dementsprechend der Nachweis  
erbracht werden, dass die Anforderungen an die Festsetzung 
eines Mischgebiets eingehalten sind.  
 
Die Darstellung eines Mischgebietes dient demnach als Ent-
wicklungsgrundlage für die Festsetzung eines Mischgebietes

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Anlage 5.2 
 
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Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
innerhalb des Bebauungsplan-Entwurfs und wurde mit diesem 
eng abgestimmt. Dies ist städtebaulich auch gewünscht und 
Ziel der Planung. 
2.8  Immissionskonflikte sollen auf der Ebene des künftigen Be-
bauungsplans durch einen Gebäuderiegel östlich der Grund-
stücksgrenze an der Planstraße A vermieden w erden. Für 
Deutschlandradio ist dieser abschirmende Riegel eine unab-
dingbare Voraussetzung, um seinen öffentlichen Auftrag 
erfüllen zu können. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahme bezieht sich unmittelbar auf den parallel 
aufzustellenden Bebauungsplan und ist daher nicht relevant  
für die Flächennutzungsplanung.  
2.9  Deutschlandradio regt an, in der Begründung des 
Flächennutzungsplans auf die Notwendigkeit eines 
durchgehenden Gebäuderiegels östlich der Planstraße A 
hinzuweisen, d er die übrige Wohnbebauung und die 
Wohnnutzung in der gemischten Fläche ausreichend 
abschirmen muss.  
 
Bereits die Begründung des Flächennutzungsplans sollte 
hervorheben, dass auf der Ebene des Bebauungsplans eine 
bauzeitliche Reihenfolge festgesetzt werden  muss. 
Voraussetzung für den Bau immissionsempfindlicher 
Nutzungen im künftigen Plangebiet muss die vorherige 
Errichtung des abschirmenden Gebäuderiegels.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Entsprechende Regelungen können auf der FNP -Ebene auf-
grund seiner Detailschärfe nicht getroffen werden. Daher ist 
eine ausführliche Erläuterung innerhalb der FNP -Begründung 
auch nicht erforderlich. Auf Ebene des parallel aufzustellenden 
Bebauungsplanes wird der Konflikt planerisch bewältigt.  
2.10  Mit Blick auf das parallele Bebauungsplan-Verfahren weist 
Deutschlandradio darauf hin, dass der Gebäuderiegel nach 
dem ausliegenden Lärmgutachten der ADU cologne Institut 
für Immissionsschutz GmbH vom 23.07.2020 Durchgänge 
erhalten soll. Das sieht Deutschlandradio als probl ematisch 
an. An dem Gebäuderiegel liegen hohe Lärmpegel an. Das 
Gutachten geht zwar davon aus, dass die Durchgänge die 
abschirmende Wirkung nicht mindern. Deutschlandradio 
kann den Unterlagen allerdings nicht entnehmen, ob 
insbesondere einzelne Maximalpege l vom Betriebsgelände 
des Funkhauses (etwa bei der Aufrüstung oder der Abfahrt 
von Funkwagen in der Nacht) Probleme aufwerfen. Dies wird 
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen 
sein. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahmen beinhaltet ausschließlich Punkte, welche 
nur für den Bebauungsplan, nicht jedoch für den Flächennut-
zungsplan relevant sind. Auf Ebene des Bebauungsplans wird 
die Frage geprüft.

- 8 - 
Anlage 5.2 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
2.11  Deutschlandradio weist darauf hin, dass sich auch südlich 
des Betriebsgrundstücks ein Immissionskonflikt abzeichnet. 
Der Flächennutzungsplanentwurf sieht im Süden unmittelbar 
an der Grundstücksgrenze eine Gemeinbedarfsfläche für 
eine Kindertagesstätte vor. Der Standort ist erheblichen 
Lärmimmissionen aus dem Betrieb des Funkhauses ausge-
setzt (insbesondere Sendefahrzeuge und Lüftungsventilato-
ren). Zudem befinden sich dort Entsorgungseinrichtungen. 
Eine Verlagerung an andere Stellen des Betriebsgeländes ist 
nicht möglich. Deutschlandradio regt an, mit Blick auf den 
parallel aufzustellenden Bebauungsplan auf die Notwendig-
keit der planerischen Bewältigung dieses Konflikts in der 
Begründung des Flächennutzungsplans einzugehen.  
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Die Flächennutzungsplan-Änderung beabsichtigt für diesen 
Bereich bereits das Signet „Kindereinrichtung“. Die Begrün-
dung zur Flächennutzungsplan-Änderung wird um den Hin-
weis ergänzt, dass dieser Lärmkonflikt auf der nachfolgenden 
Ebene des Bebauungsplan-Entwurfes zu bewältigen ist.  
2.12  Auswirkungen auf Deutschlandradio  wird auch die künftig 
östlich entlang des Funkhauses verlaufende Planstraße A 
haben. Sie ist im Entwurf zwar nicht dargestellt. Auch hier 
sollte aber bereits in der Begründung des Flächennutzungs-
plans auf mögliche Konflikte eingegangen werden.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung werden nur die 
Flächen für Hauptverkehrszüge, nicht jedoch Erschließungs-
straßen dargestellt. Somit ist  die Erschließungsplanung nicht 
Teil der Planunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung 
und wird somit auch nicht in der Begründung thematisiert.  
2.13  Die Realisierung der Straße setzt eine Grenzbebauung auf 
dem Nachbargrund in Form einer Winkelstützwand voraus. 
Bebauung und Straße haben bauphysikalische sowie 
schallschutztechnische Au swirkungen auf unseren Bau und 
den bestimmungsgemäßen Produktionsbetrieb der 
Redaktionen und Studios. Es ergeben sich aus diesem 
Sachzusammenhang veränderte Immissionswerte und 
Rahmenbedingungen für die Immissionsorte bei 
Deutschlandradio. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahmen beinhaltet ausschließlich Punkte, welche 
nur für den Bebauungsplan, nicht jedoch für den Flä chennut-
zungsplan relevant sind.  
 
2.14  Dies [vgl. 2.13] bringt die Begründung des 
Flächennutzungsplans nicht zum A usdruck. Der in die 
Begründung des Flächennutzungsplans integrierte Entwurf 
des Umweltberichts nennt als maßgebliches Regelwerk zur 
Beurteilung der Erschütterungsimmissionen nur die DIN 
4150 (S. 26). Die DIN 15996 ist nicht aufgeführt.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Der Umweltbericht wird dahingehend redaktionell angepasst , 
dass hinsichtlich der Erschütterungen keine DIN -Normen er-
wähnt werden. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung kann 
eine detaillierte Auseinandersetzung nicht erfolgen, vor allem 
da der Flächennutzungsplan kein Erschließungskonzept dar-
stellt.  
2.15  Wegen der besonderen Sensibilität gegenüber 
Erschütterungsimmissionen muss sowohl konstruktiv beim 
Bau des Straßenkörpers aber auch bei der späteren 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
Die Stellungnahmen beinhaltet ausschließlich Punkte, welche 
nur für den Bebauungsplan, nicht jedoch für den Flä chennut-
zungsplan relevant sind.

- 9 - 
Anlage 5.2 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum Ein-
gang 
Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
Straßennutzung etwa durch Geschwindigk eits- und 
Nutzungsbeschränkungen sichergestellt werden, dass es 
nicht zu Sekundärschallproblemen in den Studien und im 
Produktionsbereich Kammermusiksaal kommt.  
 
Durch die Planstraße A werden bisher ruhige Bereiche des 
Funkhauses vermehrt Immissionen ausge setzt sein. Sie sind 
mit Büro- und Redaktionsräumen belegt. Auch dem wird auf 
der Ebene der Bebauungsplanung Rechnung zu tragen sein  
 
Deutschlandradio regt an, auch auf diese Konflikte schon in 
der Begründung des Flächennutzungsplans hinzuweisen. 
Besonders wichtig ist aus unserer Sicht ein Hinweis in der 
Begründung, dass zum Schutz des Betriebs der Sende -, 
Aufzeichnungsstudios und Kammermusiksaals nicht nur die 
die Vorgaben der DIN 4150, sondern auch die der DIN 
15996 zu berücksichtigen sind.

Anlage 1 - Änderungsbereich (Plandarstellung)

363 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
218. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Mertener Straße in Köln-Marienburg
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Anlage 2 - Bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung)

685 Zeichen

=
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R
S
F
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J
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(
F *
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!
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Rundfunk
 
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GE
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
218. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Mertener Straße in Köln-Marienburg
¯
0 100 20050
Meter
1:5.000M.: 3 Verwaltung
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
= Dauerkleingärten
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
F Kindereinrichtung
! Kirche
( Post
* Schule
, Spielplatz
0 Umspannwerk
R Jugendeinrichtung,
Standort unbestimmt
S Kindereinrichtung,
Standort unbestimmtMischgebiet
Gewerbegebiet
Sondergebiet

Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung)

707 Zeichen

=
,
*
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R
S
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W
 
 
 
SO
Rundfunk
 
MI
 
 GE
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
218. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Mertener Straße in Köln-Marienburg
¯
0 100 20050
Meter
1:5.000M.: 3 Verwaltung
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
= Dauerkleingärten
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
F Kindereinrichtung
! Kirche
( Post
* Schule
, Spielplatz
0 Umspannwerk
R Jugendeinrichtung,
Standort unbestimmt
S Kindereinrichtung,
Standort unbestimmtMischgebiet
Gewerbegebiet
Sondergebiet

Anlage 6.2 - Stellungnahmen Beteiligung Behörden § 4 Abs. 2 BauGB

14806 Zeichen

Anlage 6.2 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörd en und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz  2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 19.03.2021 b is zum 21.04.2021 durch-
geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen f ortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige e rste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch den 
Rat 
 
Begründung 
01 24.03.2021 - Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr  
 Keine Bedenken. 
 
Hinweis auf den Weiterbau der Nord -Süd-Bahn und der 
damit verbundenen Umgestaltung der Bonner Straße, die 
Umleitung der Bonner Straße über den Raderberggürtel. 
Ein weiteres Großbauprojekt auf der Umleitungsstrecke ist 
nicht gerade begünstigend. 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
Dem Hinweis wird nicht ge-
folgt. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Durch die Flächennutzungsplan-Änderung werden keine unmit-
telbaren Bauarbeiten oder Umleitungen ausgelöst.  
Diese erfolgen gegebenenfalls im Rahmen von Bauarbeiten infol-
ge einer Baugenehmigung. 
02 25.03.2021 – Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW  
 Kenntnisnahme. Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
03 26.04.2021 – Nord-West-Ölleitung GmbH  
 Keine Bedenken.  Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
04 30.03.2021 – Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 - Denkmalschutz 
 Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
05 01.04.2021- Bezirksregierun g Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)  
 Der KBD bittet darum, Anträge auf Luftbildauswertungen 
ausschließlich mit KISKaB (Kommunale Informationssystem 
über die Kampfmittelbelastung) als Modul von IG -NRW zu 
beantragen. In der Reg el erfolgt der Zugriff auf KISKaB 
Der Stellungnahme wird 
gefolgt. 
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB  wurde zum Thema Kampf-
mittel das nun zuständige Fachamt 322 -40 Ordnungsamt betei-
ligt. Dieses hat eine entsprechende St ellungnahme abgegeben.

- 2 - 
Anlage 6.2 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch den 
Rat 
 
Begründung 
über Mitarbeiter/innen der Feuerwehr oder die Ordnungs-
behörde. 
 
Nach § 1 OBG ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig 
für die Gefahrenabwehr. Daher ist der KBD in Fragen einer 
möglichen von Kampfmiteln ausgehenden Gefahr  kein TÖB 
sondern Ihre Ordnungsbehörde.  
In den Unterlagen zum Bebauungsplan ist der entsprechende 
Hinweis zu Kampfmitteln noch vor der Beteiligung der Behörden 
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an-
gepasst worden. 
Auf dieser Basis wurde auch der Begründungstext sowie der 
Umweltbericht zur Flächennutzungsplan -Änderung erarbeitet. 
Daher wurde diesen Belangen in beiden Verfahren Rechnung 
getragen. 
06 07.04.2021 – Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft einschl. anlagenbezogener Umweltschutz  
 Keine Stellungnahme. 
 
 
Bitte um Beteiligung der für Altdeponien und Bodenschutz 
zuständigen städtischen Ämter und Verfahren. Die Zustän-
digkeiten sind in §§ 13 und 14 LBodSchG festgelegt und in 
der ZustVO näher erläutert.  
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
Dem Hinweis wird gefolgt.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Im Rahmen der Beteiligung wurden die städtischen Dienststellen 
beteiligt. Die Stellun gnahmen liegen entsprechend vor und wur-
den berücksichtigt. 
07 08.04.2021 – Deutsche Telekom Technik GmbH  
 Keine Bedenken. 
 
Hinweis: Der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK -
Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Im Falle 
notwendiger Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder 
Verlegung der Anlagen bitten wir um Kontakt 6 Wochen vor 
Baubeginn. Falls der Aufbruch von Straßen für die Verle-
gung zusätzlicher Anlagen notwendig ist, wird um schriftli-
che Anzeige mindestens 6 Monate vor Baubeginn gebeten.  
Hinweis auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unt er-
irdische Ver-und Entsorgungsanlagen“ bei geplanten 
Baumpflanzungen. 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
Die Stellungnahme betrifft Belange, welche  im Rahmen des  Be-
bauungsplan-Verfahrens bzw. im Ge nehmigungsverfahren zu 
berücksichtigen sind und ist daher nicht unmittelbar relevant für 
die Flächennutzungsplanung. 
 
Die Stellungnahme ist auch im Rahmen des Bebauungsplan -
Verfahrens eingegangen. Die Hinweise auf Telekommunikations-
linien der Telekom werde n zur Kenntnis genommen. Im Rahmen 
der Ausbauplanung werden diese berücksichtigt. Eventuelle not-
wendige Änderungen gehe n zu Lasten des Projektträgers.  
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan-
schlüssen erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung ein e rechtzeiti-
ge Abstimmung.

- 3 - 
Anlage 6.2 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch den 
Rat 
 
Begründung 
08 12.04.2021 – Stadtentwässerungsbetriebe Köln ÄöR  
 Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
09 13.04.2021 – PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbe itung  
 Die verwalteten Versorgungsanlagen im markierten Bereich 
sind von der Maßnahme nicht betroffen.  
 
Hinweis: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbe-
reichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.  
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
Dem Hinweis wird gefolgt.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Eine Erweiterung des Änderungsbereiches der Flächennutzungs-
plan-Änderung ist nicht beabsichtigt. Eine erneute Beteiligung in 
diesem Falle würde durchgeführt werden. 
10 15.04.2021 - Industrie- und Handelskammer Köln  
 Der IHK Köln ist bekannt, dass die Entwicklung in Abspra-
che mit den betroffenen Unternehmen stattfindet und sie im 
Verfahren eingebunden werden.  
Die IHK Köln sieht hier trotzdem die Problematik der heran-
rückenden Wohnbebauung. 
 
Es entfallen 1,5 Hektar Gewerbefläche. Es wird auf die For-
derung eines dynamischen Flächenmanagements hinge-
wiesen, um einen Pool mit gewerblichen und industriellen 
Flächen entstehen zu lassen, die für Verlagerung und Neu-
ansiedlung von Unternehmen a ngeboten werden können 
um den Wirtschaftsstandort Köln zu stärken.  
Der Stellungnahme wird 
nicht gefolgt. 
 
Die Planung wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch 
mit den anliegenden Unternehmen durchgeführt.  Die Gewerbe-
standorte der ansässigen Firmen L eybold und Inficon werden 
daher vollumfänglich und in ihrer geplanten Entwicklung gesi-
chert. Zur Meidung von Konflikten  wird im südlichen Teil des Än-
derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt um 
einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu  bilden. 
 
Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nut-
zung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -Änderung 
ausführlich dargestellt.  
Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und 
zielt darauf ab, sich mit der Möglic hkeit der Bereitstellung neuer 
industriell nutzbarer Flächen zu befassen.  
11 20.04.2021 – KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
 Der Wegfall von ca. 1,5 Hektar gewerblicher Fläche wird 
bedauert. Vor dem Hintergrund der Gewerbeflächenknapp-
heit in Köln i st ein Ersatz der wegfallenden gewerblichen 
Flächen an anderer, geeigneter Stelle von großer Bedeu-
tung. 
Die KölnBusiness freut sich über die Einbindung der anlie-
Der Stellungnahme wird 
nicht gefolgt. 
 
Die Planung wird im Einvernehmen und im stetigen Austausch 
mit den anliegenden Unternehmen durchgeführt. Die Gewerbe-
standorte der ansässigen Firmen Leybold und Inficon werden 
daher vollumfänglich und in ihrer geplanten Entwicklung gesi-
chert. Zur Meidung von Konflikten  wird im südlichen Teil des Än-
derungsbereiches ein Streifen als Gewerbegebiet dargestellt um

- 4 - 
Anlage 6.2 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch den 
Rat 
 
Begründung 
genden gewerblichen Betriebe in das Verfahren und dass 
keine Störungen des betrieblichen Bestan des durch die 
angestrebte Überplanung erfolgt. Um eine Einbindung und 
transparente Kommunikation mit den angrenzenden Unter-
nehmen wird im weiteren Planungsverlauf ausdrücklich 
gebeten. 
einen Puffer zum angrenzenden Mischgebiet zu bilden.  
 
Die Aufgabe und Nicht -Wiederaufnahme einer gewerblichen Nut-
zung an dieser Stelle ist im Begründungstext zur FNP -Änderung 
ausführlich dargestellt.  
Ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft ist in Bearbeitung und 
zielt darauf ab, sich mit der Möglichkeit der Bereitstellung neuer 
industriell nutzbarer Flächen zu befassen.  
12 21.04.2021 - Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz  
 Trotz den Erläuterungen unter 10.1 der, auch für den Be-
bauungsplan erstellten, schalltechnischen Untersuchung 
der Firma ADU cologne vom 23.07.2020 ist nicht direkt 
nachvollziehbar, warum in Hinblick auf den „G ewerbelärm“ 
keine Immissionsorte direkt an der Gaedestraße (u.a. Schu-
le geplant) berücksichtigt wurden.  
Der Stellungnahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Flächennutzungsplanung ist der Hinweis allerdings nicht 
ausschlaggebend. Es erfolgt im Rahmen des Bebauu ngsplanes 
eine Überprüfung durch den Lärmgutachter. Es handelt sich al-
lerdings um eine Bestandssitutation im Hinblick auf die Kinderta-
geseinrichtung und den Schulstandort. Beide sind im Rahmen 
von Bebauungsplanverfahren bzw. Bebauungsplan -Änderungen 
in Hinblick auf die benachbarten Gewerbebetriebe geprüft wor-
den. Der Bebauungsplan Gaedestraße als auch die erste Ände-
rung – Schulstandort schränken schutzwürdige Räume zur Gae-
destraße durch Festsetzung ein. Da für den Schulstandort kein 
Immissionsrichtwert nach  TA Lärm vorliegt und die Nachtnutzung 
ausgeschlossen werden kann, sind die Werte eines MI heranzu-
ziehen. Die Beurteilung des weiter entfernt liegenden aber 
schutzwürdigeren WA ist somit ausreichend für die Kontingentie-
rung. 
13 21.04.2021 – Stadtwerke Köl n (Stellungnahme für mehrere Beteiligte)  
13.1 RheinEnergie AG/Rheinische NETZGesellschaft mbH:  
Keine Bedenken. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
13.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG:  
Grundsätzlich ke ine Bedenken. 
 
Hinweis: Die Stadt Köln hat eine Verlängerung der Stadt-
bahnlinie 13 bis zum Rheinufer als Maßnahme zum ÖPNV -
Bedarfsplan angemeldet. Derzeit läuft die Vergabe einer 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
Dem Hinweis wird nicht ge-
folgt.  
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Derartige Maßnahmen und Festsetzungen entsprechen nicht der 
Detailschärfe des Flächennutzungsplanes und sind daher nicht 
unmittelbar relevant für die Flächennutzungsplanung.

- 5 - 
Anlage 6.2 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch den 
Rat 
 
Begründung 
Machbarkeitsstudie, bei der sowohl eine oberirdische Füh-
rung als auch eine im  Tunnel entlang des Raderberggürtels 
untersucht wird. Der vorhandene Straßenraum berücksich-
tigt bereits die Führung einer oberirdischen Trasse. Der 
Grünstreifen wurde entsprechend breit geplant. Der Betrieb 
der Stadtbahntrasse kann zu Erschütterungen und L ärm-
immissionen führen. Daher sind ausreichende Vorkehrun-
gen zum Schutz vor den Immissionen bei den weiteren Pla-
nungen zu treffen. 
 
Zudem liegt für die Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 
13 noch kein formelles Verfahren vor, sodass es keine verfestigte 
Planung für diesen Bereich gibt. Dementspre chend ist eine Be-
rücksichtigung im vorliegenden Bauleitplanverfahren zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt weder möglich noch erforderlich. Es sind be-
reits im Bestand Wohngebäude entla ng der möglichen zukünfti-
gen Trassenführung der Linie 13 vo rhanden, bei denen die ent-
sprechenden Vorgaben bzgl. Erschütterungen und Lärm einzu-
halten sind. Aufgrund der Neuplanung im Plangebiet ergeben sich 
daher keine unüberwindbaren neuen Vo raussetzungen, sollte 
zukünftig ein formales Verfahren zur Verlängerung der Stadt-
bahnlinie 13 aufgenommen werden. 
13.3 Häfen- und Güterverkehr Köln AG:  
Keine Betroffenheit. 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis g enommen. 
13.4 Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH:  
Unmittelbar östlich des Plangebiet s (Bereich Bonner Str/ 
Mertener Str) befindet sich eine Wohnanlage der Woh-
nungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH.  
Es wird darum gebeten, dass die Erschließun g der Tiefga-
rage der Wohngebäude über den Gürtel zu erfolgen hat und 
die Tiefgaragen unterirdisch miteinander zu verbinden sind. 
Auch das Gewerbegebiet sollte durch eine Stichstraße vom 
Gürtel an der Grundstücksgrenze zum Deutschlandfunk 
und nicht über die Mertener Straße erschlossen werden.  
 
Bei 700 neuen Wohnungen, einer Kita und einem kleinen 
Gewerbegebiet ist ein deutliches Plus an Verkehr in der 
Mertener Straße und eine damit einhergehende Lärmbelas-
tung für die Mieter zu befürchten.  
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die konkretisierende Planung zu Tiefgaragen sowie dessen Zu-
fahrten und Größen werden im Rahmen der Bebauungsplanung 
festgesetzt und sind nicht auf Ebene der Flächennutzungspla-
nung abbildbar. Ebenso verhält es sich mit der Erschl ießung der 
einzelnen Baugebiete bzw. Wohnblöcke, welche ebenfalls inner-
halb des Bebauungsplanes geplant werden.  
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgte eine Untersu-
chung der neuen Verkehrsströme sowie auch der daraus resultie-
renden Lärmbelastungen. Überschreitungen der Immissionsricht-
werte treten gemäß dieser Untersu chungen nicht auf.  Die Hinwei-
se liegen der Bebauungsplanung vor und sind daher bekannt.  
 
14 30.04.2021 - Polizeipräsidium Köln – Direktion Kriminalität (Kriminalprävention/Opferschutz)  
 Keine Bedenken. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

- 6 - 
Anlage 6.2 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch den 
Rat 
 
Begründung 
 
Hinweise zu technischer und städtebaulicher Kriminalprä-
vention an den Vorhabenträger weiterleiten.  
  
Die Hinweise liegen der Bebauungsplanung v or und sind daher 
bekannt.

Beschlussvorlage Rat

8671 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Seeh Az 
Vorlagen-Nummer 
 2851/2021 
Freigabedatum 
27.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen; 
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg 
hier: Feststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
 
1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 218. Änderung 
des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-Marienburg" eingegan-
genen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2; 
 
2. stellt die 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-
Marienburg" mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest. 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die Umsetzung der FNP-Änderung hat voraussichtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des 
Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend 
abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Auswirkun-
gen und Minderungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür wurden verschiedene Um-
weltgutachten erstellt. 
Begründung 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.04.2014 wurde der Beschluss über die 
Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ gefasst. 
Gleichzeitig wurden frühere Beschlüsse für die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen 
innerhalb dieses Geltungsbereiches mit diesem Beschluss aufgehoben (Vorlagen-Nr. 2822/2013). Mit 
diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB.  
 
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Marienburg des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Er hat eine 
Größe von circa 8 Hektar und umfasst die Flächen des Deutschlandradios sowie der ehemaligen 
"Deutschen Welle". Der Bereich wird begrenzt durch den Raderberggürtel im Norden, die Mertener 
Straße im Osten und den Nord-Süd-Grünzug im Westen. Im Süden wird der Bereich durch das Ge-
werbegebiet begrenzt, welches Teil des Bebauungsplan-Verfahren ist, jedoch nicht Teil der FNP-
Änderung. 
 
Der Bebauungsplan ist nicht aus der Darstellung des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt die 
bestehende Darstellung eines Sondergebietes „Rundfunk“ in Wohnbaufläche, Mischgebiet mit Signet 
„Kindereinrichtung“, Grünfläche mit Signet „Spielplatz“ sowie einen Streifen Gewerbegebiet im Süden 
des Änderungsbereiches zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Beitrag zur dringend be-
nötigten Schaffung von Wohnbauland und den benötigen Wohnfolgeeinrichtungen in zentraler, sied-
lungsstrukturell integrierter Lage geleistet werden.  
 
Verfahrensverlauf 
 
Im Frühjahr 2015 hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens 
stattgefunden, an dem fünf Planungsteams teilnahmen. In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der 
Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Johannes Böttger 
(Köln) als städtebauliche Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan ausgewählt und am 
03.09.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen. Der Siegerentwurf wurde der 
Öffentlichkeit am 23.06.2015 von der Projektentwicklerin präsentiert.  
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum städtebauli-
chen Planungskonzept gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.03.2016 bis zum 
26.04.2016 durchgeführt. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept gemäß § 3 Absatz 1 
BauGB wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der Schützengesellschaft Ad-

3 
ler 1930, Fritz-Hecker-Straße 98, 50969 Köln am 06.09.2016 durchgeführt und in einer Niederschrift 
dokumentiert. Im Nachgang zur der Abendveranstaltung sind zwei Stellungnahmen aus der Öffent-
lichkeit in der Zeit vom 06.09.2016 bis zum 23.09.2016 eingegangen. 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragte per Beschluss am 30.03.2017 die Verwaltung, auf der 
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten 
(Vorgabenbeschluss). Das Verfahren zur 218. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfah-
ren durchgeführt und baut daher auf den bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum städtebauli-
chen Planungskonzept und zum Bebauungsplan-Entwurf auf. Auf Grundlage der frühzeitigen Beteili-
gungen und des Vorgabenbeschlusses vom 30.03.2017 wurden die Unterlagen für die Flächennut-
zungsplan-Änderung vorbereitet.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde am 14.12.2020 und der Stadtentwicklungsausschuss am 
28.01.2021 in Form einer Mitteilung über die Absicht der Durchführung einer Offenlage zur 218. Än-
derung des Flächennutzungsplanes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ unterrichtet. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 
wurde durchgeführt vom 19.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021. 
 
Die Offenlage (öffentliche Auslegung) wurde ortsüblich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 11 (2021) 
der Stadt Köln am 24.03.2021 und wurde durchgeführt vom 01.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021. 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Einsicht in die Unterlagen in der Außenstelle des 
Stadthauses Deutz nach Terminvereinbarung möglich gemacht. Sämtliche Unterlagen waren zusätz-
lich auf der Internetseite der Stadt Köln zugänglich. Es sind zwei Stellungnahmen im Rahmen der 
Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und 14 Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur FNP-Änderung 
eingegangen. Diese sind nicht FNP-relevant oder konnten durch redaktionelle Ergänzungen im Be-
gründungstext berücksichtigt werden. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 
zum im Parallelverfahren durchgeführten Bebauungsplan-Entwurf wurde durchgeführt vom 
23.04.2021 bis einschließlich 31.05.2021. Die Offenlage (öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan-
Entwurf ist in Vorbereitung. Die Durchführung ist beabsichtigt ab Ende des 3. Quartals 2021. 
 
Vorberatungen 
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ 
Stadtentwicklungsausschuss  06.02.2014 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  24.02.2014 
      31.03.2014 
Wirtschaftsausschuss   03.04.2014 
Stadtentwicklungsausschuss  03.04.2014 
 
Mitteilung über die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung und weitere Vorgehensweise 
Zweistufiges Wettbewerbsverfahren  03.06.2015 
Abendveranstaltung Siegerentwurf, 
(Präsentation Öffentlichkeit)   23.06.2015 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  31.08.2015 
Stadtentwicklungsausschuss  03.09.2015 
 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  20.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss  30.03.2017 
 
Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 218. Änderung des Flächennutzungs-
planes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  14.12.2020 
Stadtentwicklungsausschuss  28.01.2021

4 
 
Anlagen 
1. Änderungsbereich (Plandarstellung) 
2. bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung) 
3. beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung) 
4. Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht 
5.1. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
 Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 
5.2. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage nach 
§ 3 Abs. 2 BauGB 
6.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
6.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der 
 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Anlage 4 - Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht

98485 Zeichen

1 
A N L A G E  4  
 
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltbericht 
nach § 2a in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB  
Zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen 
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg 
hier: Teilweise Änderung von „Sondergebiet Rundfunk“ in „Wohnbaufläche“, „Mischgebiet“ und 
„Gewerbegebiet“, sowie teilweise Änderung von „Gewerbegebiet“ in „Grünfläche“; Ergänzung des 
Signets „Kindereinrichtung“ und des Signets „Spielplatz“ 
Diese FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan –Arbeitstitel: „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ 
 
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Marienburg des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Die Fläche 
befindet sich zentral umgeben durch die jeweiligen Siedlungskörper der Stadtteile Zollstock und 
Raderberg im Norden, Bayenthal im Nordosten, Marienburg und Raderthal im Südwesten.  
Er hat eine Größe von circa 8 Hektar und umfasst die Flächen des Deutschlandradios sowie der 
ehemaligen "Deutsche Welle". Der Bereich verläuft im Norden entlang des Raderberggürtels, im 
Osten entlang der Mertener Straße bis zur Abbiegung der Straße. Dem Verlauf der Mertener 
Straße folgt der Bereich im Süden zunächst in Ost-West-Richtung und wird nach Westen verlän-
gert, bis der Änderungsbereich im Westen auf den Nord-Süd-Grünzug trifft. Diesem folgt der Ände-
rungsbereich in Richtung Norden bis zum Raderberggürtel. 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung  
Die DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG hat das Gelände der ehemaligen Deutschen 
Welle am Raderberggürtel sowie Teile des südlich angrenzenden Gewerbegebiets erworben. Die 
seit 2003 nicht mehr genutzten Aufbauten werden aktuell bereits abgebrochen, sodass das Ge-
lände für eine Umnutzung bereitgestellt wird. Die DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG be-
absichtigt die Entwicklung des Gesamtgeländes zu einem Wohnstandort mit circa 700 Wohnungen 
einschließlich der erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen (wie Kita und Spielplätze), wohngebiets-
verträglichen Gewerbeeinheiten und einer Tiefgarage.  
Zwar befinden sich in der Umgebung des Änderungsbereiches westlich und südlich unmittelbar ge-
werbliche Nutzungen, unter anderem der Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH, sowie auf 
Teilen der Fläche ein Sondergebiet mit dem Deutschlandradio. Die weiträumige Umgebung jedoch 
wird durch Wohnbauflächen der jeweiligen Wohnsiedlungen von Zollstock, Raderberg, Bayenthal, 
Marienburg und Raderthal deutlich dominiert. Entlang der Bonner Straße und teilweise entlang des 
Bayenthalgürtels und südlich an die Gewerbeflächen der Firmen INFICON GmbH und Leybold 
GmbH anschließend ist ein Mischgebiet dargestellt.  
Das Ziel der Planung besteht darin, die Fläche der ehemaligen Deutschen Welle einer städtebauli-
chen Neuordnung zuzuführen und diese wieder nutzbar zu machen. Mit der Fortentwicklung des 
Stadtteiles wird ein moderner Ansatz einer Mischung von wohnverträglichem Gewerbe, Dienstleis-
tungen und Wohnen umgesetzt und dadurch eine erneute Inwertsetzung des Änderungsbereiches 
erreicht. Dem enormen Druck auf den Wohnungsmarkt der wachsenden Stadt Köln kann vorrangig 
durch die Bereitstellung und Umnutzung vorhandener Flächen im innerstädtischen Kontext begeg-
net werden. Die Mobilisierung dieser Fläche entspricht dem Grundsatz eines schonenden Um-
gangs mit Grund und Boden.

2 
Voraussetzung für die Revitalisierung ist, dass für die bestehenden gewerblichen Betriebe keine 
Einschränkungen entstehen. Im Flächennutzungsplan wird bereits entsprechend der Nutzung 
durch die Gewerbebetriebe eine Gewebefläche dargestellt. Da dies sowohl dem Bestand als auch 
der künftigen Planung entspricht, ist der Bereich nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Än-
derung. Um die Belange und Interessen der betroffenen Nachbarn zu berücksichtigen sowie die 
erforderlichen baulichen und lärmtechnischen Anpassungen sichern zu können, wurden innerhalb 
des parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahrens die südlichen Betriebe in dessen Gel-
tungsbereich einbezogen. Ebenso wird Deutschlandradio mit in den Änderungsbereich aufgenom-
men, um das bestehende Gebäude und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, als Träger des 
Grundrechts auf Rundfunkfreiheit, hinsichtlich seiner Sensibilität gegenüber Erschütterungs- und 
Körperschallimmissionen angemessen zu berücksichtigen. 
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ent-
wicklung eines Wohngebietes im nordöstlichen Bereich, eines Mischgebietes im zentralen Bereich, 
einer Kita und eines Gewerbegebietes im südlichen Bereich geschaffen werden. Im Nordwesten 
soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Rundfunk“ für die Flächen des Deutschlandradios 
teilweise beibehalten und damit der Bestand gesichert werden. Überwiegend ist eine Wohnnut-
zung mit einer bis zu siebengeschossigen Bebauung geplant. Südlich der ehemaligen Deutschen 
Welle ist im Übergang zu der vorhandenen gewerblichen Nutzung auch ein Bereich mit einer nicht 
störenden gewerblichen Nutzung vorgesehen. Südlich des Deutschlandradios sind eine sechs-
gruppige Kindertagestätte und ein öffentlicher Spielplatz geplant. Dabei wird vor allem auf Ebene 
des Bebauungsplan-Entwurfs Sorge getragen, dass daraus möglicherweise entstehende Lärmkon-
flikte gelöst werden. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung dient als Grundlage für die Planun-
gen. 
Da auf der Grundlage der bestehenden planungsrechtlichen Situation eine städtebauliche Ordnung 
mit der oben beschriebenen Zielsetzung nicht erreichbar ist, sind die Aufstellung eines Bebauungs-
planes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Flächennutzungsplan-
Änderung erfolgt im Parallelverfahren. 
3 Verfahrensverlauf 
3.1 Verlauf zum städtebaulichen Planungskonzept bzw. Bebauungsplan im Paral-
lelverfahren 
Aufstellungsbeschluss (sowie Aufhebung „Im Sauacker“ und „Gaedestraße“) 
Stadtentwicklungsausschuss  06.02.2014 TOP 10.2 ungeändert beschlossen 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  24.02.2014 TOP 9.2.2 zurückgestellt 
      31.03.2014 TOP 9.2.5 geändert beschlossen 
Wirtschaftsausschuss   03.04.2014 TOP 5.1 ungeändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss  03.04.2014 TOP 10.1 ungeändert beschlossen 
 
Mitteilung über die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung und weitere Vorgehensweise 
Zweistufiges Wettbewerbsverfahren  03.06.2015 Jurysitzung 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  31.08.2015 TOP 10.2.5 Kenntnis genommen 
Stadtentwicklungsausschuss  03.09.2015 TOP 17.7 Kenntnis genommen 
Abendveranstaltung Siegerentwurf  23.06.2015 Präsentation Öffentlichkeit 
 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  20.03.2017 TOP 9.2.1 geändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss  30.03.2017 TOP 9.1 ungeändert beschlossen 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.04.2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebau-
ungsplanes mit dem Arbeitstitel „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ gefasst. Gleichzeitig wurden 
frühere Beschlüsse für die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen innerhalb dieses Gel-
tungsbereiches mit diesem Beschluss aufgehoben. Konkret wurde der Einleitungsbeschluss zur 3.

3 
Änderung des Bebauungsplanes 67410/09, „Im Sauacker in Köln-Raderthal/Marienburg“ sowie die 
Aufstellung zum Bebauungsplan, „Gaedestraße in Köln-Marienburg“ damit aufgehoben. 
Im Frühjahr 2015 hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbewerbsverfah-
rens stattgefunden, an dem fünf Planungsteams teilnahmen. In der Jurysitzung am 03.06.2015 
wurde der Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Johan-
nes Böttger (Köln) als städtebauliche Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan ausge-
wählt und am 03.09.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen. Der Sieger-
entwurf wurde der Öffentlichkeit am 23.06.2015 von der Projektentwicklerin präsentiert.  
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum städtebaulichen Pla-
nungskonzept gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.03.2016 bis zum 
26.04.2016 durchgeführt. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept gemäß § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der 
Schützengesellschaft Adler 1930, Fritz-Hecker-Straße 98, 50969 Köln am 06.09.2016 durchgeführt 
und in einer Niederschrift dokumentiert. Im Nachgang zur der Abendveranstaltung sind zwei Stel-
lungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.09.2016 bis zum 23.09.2016 eingegangen. 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragte per Beschluss am 30.03.2017 die Verwaltung, auf 
der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten (Vorgabenbeschluss). 
3.2 Verlauf zur Flächennutzungsplan -Änderung im Parallelverfahren 
Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 218. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Mertener Straße in Köln-Marienburg“ 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  14.12.2020 TOP 10.2.3 Kenntnis genommen 
Stadtentwicklungsausschuss  28.01.2021 TOP 17.1 Kenntnis genommen 
Das Verfahren zur 218. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt 
und baut daher auf die bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum Bebauungsplan-Verfahren 
auf. Die zur frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB geäu-
ßerten Anregungen zum Städtebaulichen Planungskonzept werden im Rahmen des Flächennut-
zungsplan-Verfahrens inhaltlich erneut gesichtet und berücksichtigt. Mit dem Vorgabenbeschluss 
vom 30.03.2017 wurden als nächste Verfahrensschritte die Beteiligung der Behörden und Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß 
§ 3 Absatz 2 BauGB für die Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. 
Die Absicht über die Durchführung der Offenlage wurde der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
14.12.2020 und dem Stadtentwicklungsausschuss am 28.01.2021 zur Kenntnis vorgelegt. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) wurde vom 19.03.2021 bis zum 21.04.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der 
Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 23.04.2021 im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 01.04.2021 bis 
zum 14.05.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 2 Stellungnahmen eingegangen. 
4 Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, der Bezirksregierung Köln setzt das Plangebiet mit 
der Zielsetzung als "Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)" fest, mit Überlagerung der Freiraum-
funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“. Damit besteht kein ersichtlicher Widerspruch mit 
dem Zielvorgaben der Regionalplanung. Im Verfahren erfolgte eine Anfrage nach § 34 Landespla-
nungsgesetz (LPlG) um die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bei der

4 
Regionalplanungsbehörde zu ermitteln. Diese ergab, dass keine raumordnerischen Bedenken er-
hoben werden und damit die Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung bestätigt 
werden. Zusätzliche Hinweise wurden in die Begründung soweit wie möglich eingearbeitet. 
4.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt nicht im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln. Die Beteiligung des Trägers der Landschaftsplanung im Rahmen 
der Flächennutzungsplan-Änderung ergab, dass der Erhalt und die Darstellung der Grünfläche im 
Rahmen der FNP-Änderung ausdrücklich begrüßt werden. 
Südwestlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L17 „Äuße-
rer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Durch die Festsetzung im 
Bebauungsplan und die Darstellung im FNP wird der angrenzende öffentliche Grünzug der Be-
standteil des LSG L17 ergänzt und planungsrechtlich abgesichert. 
4.3 Bebauungsplan 
Für den nördlichen Planbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 67410/09 „Im Sau-
acker in Köln-Marienburg/Raderthal“, der für die Grundstücke des Deutschlandradios und der ehe-
maligen Deutschen Welle ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung “Rundfunk“ festsetzt. 
Für einen Teilbereich dieses Bebauungsplanes bestand seit dem 19.12.2004 ein Einleitungsbe-
schluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67410/09. Diese Änderung ist durch die neue 
Entwicklung obsolet geworden. Der Einleitungsbeschluss wurde am 03.04.2014 durch den Stadt-
entwicklungsausschuss zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans 
aufgehoben. Aus Gründen der Rechtsklarheit wurde die Aufhebung des bestehenden Bebauungs-
plans Nr. 67410/09 für das Grundstück „Deutsche Welle“ gleichzeitig mit dem Einleitungsbeschluss 
am 03.04.2014 aufgehoben.  
Der südliche Bereich, welcher nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung ist, gehört zu 
den Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH. Dort besteht derzeit kein Bebauungsplan. Im 
Rahmen der Planungen zum südlich angrenzenden Wohngebiet Gaedestraße/„Reiterstaffel“ wurde 
am 27.11.2008 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Betriebsgelände IN-
FICON GmbH und Leybold GmbH gefasst. Dieses Verfahren wurde nicht weiter betrieben, sodass 
der Einleitungsbeschluss am 03.04.2014 durch den Stadtentwicklungsausschuss zusammen mit 
dem Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanverfahrens aufgehoben wurde. 
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, mit diesem Instrument 
ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stel-
len. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Stadt Köln 
ergeben sich aktuell bis zum Jahre 2029 nach fortlaufender Überprüfung ein zusätzlicher Bedarf 
von insgesamt rund 66.000 Wohneinheiten (WE).  
4.5 Wasserschutzzone  / Hochwasserschutz 
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserwerks Hochkirchen. 
Teile des Änderungsbereichs liegen in einem Risikogebiet nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz au-
ßerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bei Versagen der Hochwasserschutzanlagen 
würden diese Bereiche überflutet. In dem parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren erfolgt 
die nachrichtliche Übernahme des Risikogebietes. 
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan  
5.1 Bestehende Nutzungen  
Zwar weist die direkte Umgebung des Änderungsbereiches teilweise gewerbliche Nutzungen auf, 
vor allem durch südlich angrenzenden Grundstücke der Firmen INFICON GmbH und Leybold 
GmbH, sowie das nördlich im Änderungsbereich befindliche Grundstück des Deutschlandradios. 
Doch dominiert insgesamt durch die Siedlungen der Stadtteile Zollstock, Raderberg, Bayenthal,

5 
Marienburg und Raderthal die Charakteristik einer verdichteten Wohnnutzung mit vereinzelten, 
nicht störenden Betrieben. Südwestlich des Grundstückes der Firmen INFICON GmbH und Ley-
bold GmbH befindet sich ein öffentlicher Grünzug. 
Deutschlandradio: 
Im Nordwesten des Änderungsbereiches befindet sich das Hochhaus des Deutschlandradios mit 
19 Geschossen. Dem Deutschlandradio als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kommt als Träger 
des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit eine besondere verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Neben 
den Aufzeichnungs- und Nachrichtenstudios befinden sich in Köln alle Redaktionen verschiedener 
Programme. Hinzu kommen öffentliche Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe "Deutschland-
funk-Kammermusiksaal", die mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch in den Nachtstunden ver-
bunden sind. Der Kammermusiksaal wird darüber hinaus auch für hochwertige Aufzeichnungen 
gemeinsam mit teils internationalen Kooperationspartnern genutzt und ist damit besonders störan-
fällig gegenüber Erschütterungs- und Körperschallimmissionen. Die zur Verfügung stehenden 
Stellplätze sind ober- und unterirdisch in einer teils offenen Tiefgarage angeordnet. Darüber hinaus 
gibt es eine Umfahrt um das Gebäude für die An- und Ablieferung. Dieser Teil des Änderungsbe-
reiches bleibt in seiner Bausubstanz und Funktion erhalten. 
Ehemalige Deutsche Welle: 
Auf dem Grundstück befinden sich das seit 2003 leerstehende Hochhaus sowie eine bis zu dreige-
schossige Sockelbebauung. Der höhere Gebäudeteil umfasst insgesamt 35 Geschosse, der niedri-
gere verfügt über 26 Geschosse. Beide Teile sind mit einem circa 140 m hohen Zwischenbau ver-
bunden. Im Anschlussbereich zum Deutschlandradio besteht eine grenzständige eingeschossige 
Bebauung. Das Grundstück ist mit einer Tiefgarage unterbaut. Im südlichen Bereich der Flächen 
der ehemaligen Deutschen Welle sind private Stellflächen angeordnet. Der gesamte Bereich befin-
det sich bereits im Abbruch. 
Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH (überwiegend außerhalb des Änderungsbereiches): 
Die bisherigen Flächen der bestehenden Betriebe der Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH 
sind nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung, sondern nur des Bebauungsplanes.  
Im nördlichen Bereich der Betriebsflächen von INFICON GmbH und Leybold GmbH ist mit Hilfe 
verschiedener notarieller Tausch- und Kaufverträge eine Grundstücksarrondierung vorbereitet, so 
dass Teile der Betriebsflächen in die Projektentwicklung der DWK Die Welle Köln Erste GmbH & 
Co. KG einbezogen und Teile der heutigen Flächen der Deutschen Welle künftig als Erweiterungs-
flächen für INFICON GmbH bereitgestellt werden können. Entsprechend sind diese Flächen im 
Wettbewerbsverfahren behandelt worden. Diese Erweiterungsfläche befindet sich innerhalb des 
Bereiches der Flächennutzungsplan-Änderung, da die ursprüngliche Darstellung eines Sonderge-
bietes nicht diesem Ziel entspricht.  
Die Grundstücke dieser Betriebe werden gewerblich genutzt, um messtechnische Geräte bzw. Ge-
räte zur Erzeugung von Vakuum herzustellen. Die Gewerbeflächen sind überwiegend bebaut. 
5.2 Grün- und Freiraum 
Westlich angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich ein öffentlicher Grünzug. Es ist ange-
dacht, diesen Grünzug zu verlängern und um einen Spielplatz und eine angrenzende Kindertages-
stätte zu ergänzen. Daher wird das Signet „Kindereinrichtung“ im Flächennutzungsplan ergänzt. 
Dieser Grünzug ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngers-
dorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Dessen Funktion wird hiermit erhalten. 
Auf den Grundstücksflächen bestehen aktuell nahezu keine Frei- oder Grünflächen. Diese Berei-
che sind in hohem Maße versiegelt bzw. durch Tiefgaragen unterbaut und werden im Bestand 
überwiegend zu Zwecken der Erschließung und als Stellplatzflächen genutzt. Lediglich im Norden 
des Grundstücks der ehemaligen Deutsche Welle angrenzend an den Raderberggürtel befinden 
sich Beetflächen mit überwiegend niedrigen und bodendeckenden Gehölzpflanzungen, die sich 
durch die Nutzungsaufgabe im Jahr 2003 in Richtung einer Brachenvegetation weiterentwickelt ha-
ben.

6 
Baumbestand gibt es im Norden des Grundstücks der ehemaligen Deutschen Welle in Richtung 
Mertener Straße. Einzelne Bäume finden sich im ganzen Gebiet entlang von Fahrwegen und Stra-
ßen und auf den südlich des Änderungsbereiches liegenden Stellplatzflächen. 
5.3 Verkehr und Mobilität 
5.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das Plangebiet ist über die Haltestelle Gaedestraße und Bonner Straße/Gürtel der Linien 132 und 
130 an das Busnetz angeschlossen. Künftig wird die ÖPNV-Erschließung optimal über die bereits 
planfestgestellte 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn vom Bonner Verteiler in die Innenstadt erfol-
gen. Die Haltestellen der Stadtbahnlinie sind in unmittelbarer Nähe zum Änderungsbereich beab-
sichtigt. 
5.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Plangebiet ist gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über den Ra-
derberggürtel beziehungsweise den Bayenthalgürtel und die Bonner Straße besteht eine Anbin-
dung an die Autobahnen A 555 und A 4, die jeweils circa 2 km vom Änderungsgebiet entfernt lie-
gen.  
Das Grundstück des Deutschlandradios ist über den Raderberggürtel erschlossen. Die Fläche der 
ehemaligen Deutschen Welle ist zudem über die ausreichend leistungsfähige Mertener Straße und 
den Raderberggürtel an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Erschließung der Firma Ley-
bold GmbH erfolgt überwiegend über die Gaedestraße (Schwerlastverkehr und Mitarbeiterstell-
plätze) und derzeit untergeordnet über die Mertener Straße (nur Mitarbeiterstellplätze). Die Firma 
INFICON GmbH wird derzeit teilweise über die Mertener Straße und teilweise über das Gelände 
der Firma Leybold GmbH verkehrlich erschlossen.  
5.3.3 Fuß und Radverkehr 
Straßenbegleitende Gehwege sind in allen anliegenden Straßenabschnitten vorhanden, außer am 
Ende der Mertener Straße. Im Zuge der Baumaßnahme wird der betreffende Abschnitt der Merte-
ner Straße neugestaltet. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege unter anderem zwi-
schen der Mertener Straße und der Bonner Straße (als Privatweg) sowie im Bereich des Parks 
westlich des Plangebietes vor. 
Eine Wegeverbindung zwischen der Mertener Straße und dem Park fehlt derzeit, ist als Netzergän-
zung im Zuge des Bauvorhabens jedoch geplant, um eine komfortable Grünwegebeziehung in 
Richtung Westen und Süden herzustellen. 
5.4 Auswirkungen der Planänderung 
5.4.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den süd-westlichen Ände-
rungsbereich als Gewerbegebiet (GE) und den süd-östlichen sowie den nördlichen Bereich als 
Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Rundfunk" dar.  
Die 218. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich des parallel durch-
geführten Bebauungsplan-Verfahrens umfasst zusätzlich die südlich angrenzenden gewerblichen 
Bauflächen von INFICON GmbH und Leybold GmbH. Dieser Bereich ist grundsätzlich aus dem ak-
tuellen FNP entwickelt und ist daher nicht im Änderungsbereich der 218. FNP-Änderung inbegrif-
fen.  
5.4.2 Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Als Nutzung soll für den Bereich des Deutschlandradios ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbe-
stimmung "Rundfunk" bestehen bleiben. Im Nordosten ist auf den Flächen der ehemaligen „Deut-
sche Welle“ eine Wohnbaufläche (W) geplant. Im Übergangsbereich zwischen der geplanten 
Wohnbaufläche im Norden und dem bestehenden Gewerbegebiet im Süden soll ein Mischgebiet 
(MI) dargestellt werden. In diesem Bereich sollen neben dem Wohnen auch nicht-störende ge-
werbliche Nutzungen zulässig sein. Die vorhandenen Kindergartenplätze in der Umgebung reichen

7 
nicht aus, um den durch die geplante Bebauung sowie durch gesetzliche Änderungen der Versor-
gung zusätzlich entstehenden Bedarf zu decken. Im Änderungsbereich wird deshalb eine sechs-
gruppige Kindertagesstätte vorgesehen, sodass das Signet „Kindereinrichtung“ ergänzt wird. 
5.4.3 Flächenbilanzierung 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-
planes: 
 
5.5 Städtebauliches Planungs- und Freiraumkonzept (Bebauungsplanung) 
Ehemalige Deutsche Welle: 
Für die Flächen der ehemaligen Deutschen Welle wurde eine Mehrfachbeauftragung in einem 
zweistufigen Wettbewerbsverfahren durchgeführt, am dem fünf Planungsteams teilgenommen ha-
ben. Der Siegerentwurf von Astoc Architects and Planners (Köln) und Urbane Gestalt Johannes 
Böttger (Köln) bildet die Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Das städte-
bauliche Konzept sieht eine V- bis VII-geschossige Blockrandbebauung mit Öffnungen nach Süden 
und Osten vor. Es ist eine Abfolge von mehreren, annähernd gleich großen Innenhöfen und einem 
Wohn- und Erschließungshof vorgesehen. Das Quartier öffnet sich im Süden in Richtung des öf-
fentlichen Grünzugs und ermöglicht dadurch eine Verzahnung von öffentlichen und privaten Frei-
flächen. In den Blockinnenbereichen sind grüne Höfe vorgesehen, die als gemeinschaftliche Flä-
chen genutzt werden können. Der Eingangshof im Osten ist zugleich das "Gesicht" des neuen Ge-
bietes. Die Schallschutzbebauung entlang der Grenze zum Deutschlandradio schließt die Bebau-
ung nach Westen hin ab. Durch die bauliche Abschirmung des künftigen Wohngebietes wird insbe-
sondere den besonders immissionssensiblen Belangen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt 
Deutschlandradio Rechnung getragen. Der Raderberggürtel wird durch die neue Bebauung ge-
fasst und erhält eine klare, durchgehende Raumkante.  
Im überwiegenden Teil ist eine Wohnnutzung geplant. Es sollen insgesamt bis zu 700 neue 
Wohneinheiten entstehen. Im Süden dieser Fläche ist auch ein Anteil an nicht störenden gewerbli-
chen Nutzungen vorgesehen, sodass hier die Ausweisung eines Mischgebietes erfolgt. Südlich 
des Deutschlandradios sind eine sechsgruppige Kindertagestätte und ein öffentlicher Spielplatz 
sowie eine weitere öffentliche Grünfläche im Übergangsbereich zum öffentlichen Grünzug geplant. 
Daraus möglicherweise resultierende Lärmkonflikte werden innerhalb des nachfolgenden Bebau-
ungsplan-Verfahrens gelöst. 
Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen erfolgt über die Mertener Straße. Der südliche, ent-
lang der heutigen Grenze des Gewerbegebiets führende Teil der Mertener Straße soll als Folge 
der Grundstücksarrondierungen künftig entfallen und durch eine weiter nördlich liegende, parallel 
verlaufende Planstraße ersetzt werden. Die neu geplanten Straßen erhalten eine starke Begrü-
nung durch die Anpflanzung einer Vielzahl von Bäumen, um einen durchgrünten Charakter der 
Straßenzüge sicherzustellen. 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung 
ha % ha % 
Sondergebiet (SO) „Rundfunk“ 5,8 75 2,1 27 
Wohnbaufläche (W) 0 0 3,1 40 
Gewerbegebiet (GE) 2,0 25 0,5 6 
Mischgebiet (MI) 0 0 1,7 22 
Grünfläche 0 0 0,4 5 
Signet "Kindereinrichtung" nein - ja - 
SUMME (gerundet) 7,8 100 7,8 100

8 
Das Wohnquartier soll im Inneren überwiegend autofrei gestaltet werden und ist nur für Rettungs- 
und Versorgungsfahrzeuge zugänglich. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen untergebracht. 
Besucherstellplätze können entlang der Mertener Straße bzw. entlang der geplanten Verlängerung 
der Mertener Straße (Planstraße B) angeordnet werden. 
Neben dem Erhalt von bestehenden Bäumen ist die Anpflanzung weiterer Bäume im Bereich der 
Wohn- und Mischgebiete vorgesehen, welche zu einer Begrünung des Plangebietes beitragen sol-
len.  
Deutschlandradio:  
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Deutschlandradio sind derzeit keine konkre-
ten baulichen Veränderungen geplant. Um den Standort langfristig und damit verbundenen Erwei-
terungsbedarf zu sichern, sieht der Bebauungsplan maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten im Be-
reich der heute bereits bebauten Flächen. Gleichzeitig wurde aus städtebaulichen Gründen - zur 
Erzielung einer einheitlichen Straßenflucht im Bereich des Raderberggürtels - die dort nach dem 
bisherigen Planungsrecht vorhandenen Überbauungsmöglichkeiten zurückgenommen. 
Firmen INFICON GmbH und Leybold GmbH (nur teilweise im Änderungsbereich des FNP): 
Die nördliche Grenze des bestehenden Gewerbegebets wird als Folge der Grundstücksarrondie-
rungen begradigt und nach Norden bis an die neue Trasse der Mertener Straße verschoben, 
wodurch zusätzliche Entwicklungsflächen geschaffen werden können.  
5.6 Alternativstandorte 
Das Gelände der ehemaligen Deutschen Welle stellt aufgrund der seit 2003 aufgegeben Nutzung 
eine Entwicklungsfläche für die städtebauliche Weiterentwicklung in Marienburg dar. Bei der Pla-
nung handelt es sich um die Konversion einer innerstädtischen Fläche im Rahmen der nachhalti-
gen Innenentwicklung. Auf eine Untersuchung eventueller Alternativstandorte konnte daher ver-
zichtet werden. Für die Gewerbe- bzw. Sondergebietsflächen erfolgt größtenteils eine Bestandssi-
cherung, sodass hierfür keine Alternativstandorte zur Verfügung gestellt werden müssen. 
5.7 Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel 
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß der Klimafunktionskarte im Klimatoptyp Stadtklima III. 
Dieser Klimatoptyp beschreibt eine starke Veränderung aller Klimaelemente wie beispielsweise 
Windfeld-störung, intensive Wärmeinseln, und problematischen Luftaustausch. Trotz des Rück-
baus der Großflächenbebauung wird die beabsichtigte Bebauungsplanung voraussichtlich nicht zu 
einer Neueinordnung in einen günstigeren Klimatoptyp führen. Daher muss den Auswirkungen des 
Klimawandels auf den Änderungsbereich mit geeigneten Maßnahmen zur Minderung und Vermei-
dung begegnet werden. Voraussichtlich kann trotz der Nachverdichtung der Fläche die klimatische 
Belastung durch geeignete Maßnahmen und die Schaffung von mehr Vegetationsflächen auf 
Ebene des Bebauungsplanes gemindert werden. Diese Maßnahmen werden innerhalb der Bebau-
ungsplanung festgesetzt und sind damit nicht Bestandteil der Flächennutzungsplan-Änderung.  
5.8 Umweltbezogene Auswirkungen 
Die umweltbezogenen Auswirkungen sind nachstehend in einem Umweltbericht detailliert darge-
stellt und zusammengefasst.

9 
6 Umweltbericht  
A  Einleitung 
Für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchge-
führt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
Hierbei findet eine Abschichtung zum parallel laufenden gleichnamigen Bebauungsplanverfahren 
statt. Der Umweltbericht wird dort entsprechend des stärkeren Detaillierungsgrads der Planung 
ebenfalls in höherer Detaillierung bearbeitet; insbesondere findet darin die detailliertere Prüfung 
der betroffenen Belange der Schutzgüter Natur und Landschaft statt. 
6.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes 
Mit der Änderung des FNP soll eine innerstädtisch gelegene, gut erschlossene Fläche von ca. 7,8 
ha teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden. Aktuell stellt der FNP überwiegend ein Son-
dergebiet Rundfunk sowie teilweise ein Gewerbegebiet dar. Teile dieser Flächen sollen verkleinert 
werden, da der Bedarf für die Nutzungen nicht mehr in dem Umfang besteht, sodass beabsichtigt 
ist, diese Darstellungen zu verkleinern und künftig eine Wohnbaufläche, ein Mischgebiet und eine 
Grünfläche darzustellen. Zudem soll im Mischgebiet ein Signet „Kindereinrichtung“ sowie in der 
Grünfläche das Signet „Spielplatz“ ergänzt werden. 
Weitere Einzelheiten können dem Kapitel 2 der Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung 
entnommen werden. 
6.2 Bedarf an Grund und Boden 
 
Bestandsnutzung in Hektar (ha) geplante Vorhaben in Hektar (ha) 
Sondergebiet (SO) 5,8 Sondergebiet (SO) 2,1 
  Wohnbaufläche (W) 3,1 
Gewerbe (GE) 2,0 Gewerbegebiet (GE) 0,5  
  Mischgebiet (MI) 1,7  
  Grünfläche 0,4 
Gesamt 7,8 
 
 7,8 
 
6.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes 
Es werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und 
"Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Ver-
fahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deut-
schen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und sei-
nen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Bio-
topschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang 
mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz 
(DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-West-
falen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG 
NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierun-
gen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan Köln.

10 
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Änderun-
gen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. 
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Folgende Ziele des Umweltschutzes werden betrachtet und überprüft: 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemeinschaftli-
cher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, 
Beachtung der Schutz-
ziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und Erholungswert von Natur und 
Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW Baumschutzsatzung 
Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwick-
lung geschützter Biotope und Na-
turbestände, Vermeidung von 
Eingriffen;  
Tiere  BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung Er-
haltungszustand; Schutz wild le-
bender Tiere und Lebensgemein-
schaften, Vermeidung Tötung 
(Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wild lebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von Lebens-
räumen, Stärkung der Biotopver-
netzung, Entwicklung und Wie-
derherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; 
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt ; Ausgleichsmaß-
nahmen nachhaltig und standort-
gerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und des Erholungswer-
tes von Landschaft- und Ortsbild; 
Wahrung des Charakters der Kul-
turlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW 
sparsamer Umgang mit Grund 
und Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und Ent-
wicklung von Bodenfunktionen, 
Abwendung schädlicher Boden-
veränderungen und Einträge 
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmenrichtli-
nie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz

11 
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermeidung 
negativer Veränderungen; Sanie-
rung; naturnaher Aus- bzw. Rück-
bau 
Grundwasser WHG, Landeswassergesetz 
NW, Wasserschutzzonen-
Verordnung 
Versickerung von Niederschlags-
wasser, Berücksichtigung der Ge- 
und Verbote; Vermeidung von 
Einträgen; Grundwasserneubil-
dung erhalten und verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaschutzkonzept Köln 
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche 
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von 
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikrokli-
mas durch Baumpflanzungen und 
Grünflächen; Maßnahmen zur Kli-
mawandelanpassung 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte der 
LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse; 
Vermeiden von Emissionen und 
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung 
Grenzwerte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfül-
lung von bindenden Be-
schlüssen der Europäischen 
Gemeinschaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht 
überschritten werden 
BauGB; Bundesimmissions-
schutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Vermeidung von Emissionen 
(nicht Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), sach-
gerechter Umgang mit Abfäl-
len und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; LAI 
Hinweise; GIRL; LWG 
NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerechten 
Entsorgung 
Erneuerbare Energien/Ener-
gieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungs-ausschuss zur 
solaren Optimierung; EEG, 
DIN 5034; Energieein-
sparVO 
Energieeffizient Planen 
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN 4109; 
DIN 18005; DIN 45691; 6. 
BImSchV; Freizeitlärmer-
lass; 18. BImSchV, BauGB 
Einhaltung der Orientierungs-, 
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung; Tren-
nungsgrundsatz;  
Einhaltung und Sicherung gesun-
der Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW, 
LAWA-Richtlinie, LAGA An-
forderungen 
Berücksichtigung des Altlasten-
verdachts, 
Vermeidung der Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-

12 
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass; 
DIN 4150 Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
- Starkregenvorsorge 
 
- Störfallrecht 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
WHG, LWG NRW, HWRW-
RL; HochwasserschutzG II 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BImSchV 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass 
NW, städtischer Vorsorge-
wert,WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisikoge-
biete; 
Hinweis auf Starkregenbetroffen-
heit; Ableitung von Oberflächen-
wasser 
Einhaltung von Achtungs- und an-
gemessenen Sicherheitsabstän-
den 
 
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen 
Kultur- und sonstige Sach-
güter 
BauGB, Denkmalschutzge-
setz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung 
von Bau,- und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen 
 
B   Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
6.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 und 5 BauGB an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes „Arbeits-
titel: Mertener Straße in Köln-Marienburg“. Geprüft wird, welche erheblichen dauerhaften Auswir-
kungen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können 
und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung 
dauerhaft einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebli-
che anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und 
nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden, da es nicht der Rege-
lungstiefe eines Flächennutzungsplanes entspricht den Einsatz von Techniken und Stoffen festzu-
legen. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltaus-
wirkungen beschrieben. 
 
6.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der Planänderungsbereich liegt in Köln-Marienburg direkt südlich des Raderberggürtels. Im Osten 
wird er durch die Mertener Straße begrenzt, südlich schließen sich Gewerbeflächen der Firmen IN-
FICON GmbH und Leybold GmbH, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind, an. Im 
Westen des Änderungsbereichs verläuft ein Grünzug, der die Brühler Straße und den Raderberg-
gürtel mit dem Fritz-Encke-Park und dem Äußeren Grüngürtel verbindet. Der Grünzug ist im Land-
schaftsplan als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Eine kleine Teilfläche des Grünzuges, im Be-
stand eine Wiesenfläche, liegt im Änderungsbereich des FNP und ist dort als GE dargestellt. 
 
Das Gelände hat im Bereich Raderberggürtel / Mertener Straße eine mittlere Höhe von 51 m ü. 
NHN (+/- 0,5 m) und fällt nach Süden in Richtung Gewerbegrundstück auf 49 m ü. NHN ab.

13 
Der Bestand ist derzeit durch die bis zu 35 Geschosse umfassende Hochhausbebauung und deren 
Sockelgebäude auf den Grundstücken der ehemaligen Deutschen Welle und des Deutschlandra-
dios geprägt. Einige Gebäude der ehemaligen Deutschen Welle sind bereits abgerissen. Im Osten 
des Änderungsbereichs zwischen Mertener Straße und Bonner Straße schließt im Bestand ver-
dichtete Wohnbebauung mit vereinzeltem nicht störendem Gewerbe an.  
Die Grundstücksfreiflächen sind in hohem Maße versiegelt bzw. durch Tiefgaragen unterbaut und 
werden überwiegend zu Zwecken der Erschließung und als Stellplatzflächen genutzt.  
Baumbestand und Vegetationsflächen gibt es im Norden und Osten des Grundstücks der Deut-
schen Welle, entlang der Mertener Straße sowie auf den südlich gelegenen Stellplatzflächen. Ein-
zelne Bäume finden sich auch auf der Wiesenfläche im südwestlichen Änderungsbereich und der 
nördlich daran angrenzenden Stellplatzfläche. Der Baumbestand im Bereich der südlichen Stell-
platzfläche der ehemaligen Deutschen Welle an der Mertener Straße sowie Bäume westlich des 
Gebäudes der ehemaligen Deutschen Welle sind im Zuge der Abrissarbeiten gefällt worden und 
somit als Bestand nicht mehr vorhanden. 
Im Südwesten des Änderungsbereichs im Anschluss an den angrenzenden öffentlichen Grünzug 
zum Fritz-Encke-Park befindet sich eine Wiesenfläche. 
6.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante) 
Der Flächennutzungsplan in seiner bisher gültigen Fassung weist für den nördlichen Teil des Än-
derungsbereichs auf den Grundstücken des Deutschlandradios und der ehemaligen Deutschen 
Welle ein Sondergebiet „Rundfunk“ aus. Im Süden des Änderungsbereichs sind Gewerbeflächen 
dargestellt. Insbesondere die Gewerbeflächen im Plangebiet sind heute überwiegend als Park-
plätze oder gar nicht genutzt. 
Ohne eine Änderung des Flächennutzungsplans wäre hier eine weitere gewerbliche Entwicklung 
sowie Verdichtung mit allen einhergehenden verkehrlichen und emissionsbezogenen Konsequen-
zen möglich. Die Nachnutzung des brachgefallenen Grundstücks der Deutschen Welle stünde un-
ter der Vorgabe der Sondernutzung Rundfunk. 
6.4.3 Prognose - Umweltzustand bei Durchführung der Planung 
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans soll der Großteil des heute als SO-Fläche 
„Rundfunk“ bezeichneten Grundstücks der Deutschen Welle als Wohnbaufläche dargestellt wer-
den, um dem stetig steigenden Bedarf an Wohnbauflächen und den Entwicklungsbemühungen für 
die aus der Nutzung gefallenen Flächen der Deutschen Welle zu entsprechen. Für das Grundstück 
des Deutschlandradios bleibt die Darstellung SO „Rundfunk“ erhalten. 
Im Süden des Änderungsbereichs wird der Großteil der heute als GE dargestellten Flächen im 
Übergang zwischen Wohnnutzung und der südlich anschließenden Gewerbenutzung ein Mischge-
biet umgewandelt. Entlang der südlichen Abgrenzung des Änderungsbereichs verbleibt ein Strei-
fen in der GE-Darstellung. 
Der Anschluss an den in nord- südlicher Richtung verlaufenden öffentlichen Grünzug wird als 
Grünfläche gesichert. Die GE Darstellung wird hier in eine Darstellung als Grünfläche umgewan-
delt. Östlich dieser Grünfläche wird im Bereich der Gemischten Baufläche das Signet „Kinderein-
richtung“ sowie das Signet „Spielplatz“ eingetragen. Dieses dient dazu, den Bedarf aus der geplan-
ten Wohnbaufläche zu decken.  
6.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 
6.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW s. 
Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Überarbeiten mit Artenschutzgutachten

14 
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfungen durch das Kölner Büro für Faunistik (12.12.2019, 
Kontrolle 20.10.2020) wurden das größere Bebauungsplangebiet betrachtet. Das Ergebnis kann für 
den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wie folgt ausgewertet werden.  
10 besonders geschützte Vogelarten konnten im Änderungsbereich bzw. dem westlich angrenzen-
den Grünzug nachgewiesen werden. Davon sind 8 Arten als Brutvogel vorkommend (Buchfink, Bunt-
specht, Elster, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zilpzalp) sowie der Hausperling, der im 
Bereich des Gebäudes der deutschen Welle als Einzelpaar brütet und in der Roten Liste Deutsch-
land, Nordrhein-Westfalen und Niederrheinische Bucht in der Vorwarnliste geführt wird sowie e in 
Nahrungsgast (Alexandersittich). Inwieweit das Brutaufkommen sich auf den nördlichen Teil des 
Grünzuges und des Vegetationsbestandes innerhalb des Änderungsbereiches bezieht ist nicht be-
legt. Der Star kommt als Nahrungsgast vor, der in der Roten Liste als gefährdet eingestuft wird. Der 
streng geschützte Wanderfalke wurde als Durchzügler erfasst. Das Artenspektrum und die Vertei-
lung der ansässigen Vogelarten lassen eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung nicht erwarten, 
wenn innerhalb der heute zulässigen Bebauung eine Erweiterung der gewerblichen Nutzung erfol-
gen würde. 
Die planungsrelevanten Säugetierarten Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfleder-
maus (Art des Anhangs IV, FFH-Richtlinie) werden für den Änderungsbereich aufgrund entspre-
chender Nachweise als vorkommend angenommen. Weitere Fledermausarten können ausge-
schlossen werden. Quartiermöglichkeiten sind im Umfeld des Änderungsbereiches insbesondere 
für die Zwergfledermaus vorhanden. Nach Abriss der Gebäude, der bereits erfolgt ist, in denen 
diese Arten geortet wurden, sind sie innerhalb des Änderungsbereiches nicht zu erwarten. Von 
weiterer Jagdaktivität kann jedoch im Änderungsbereich ausgegangen werden. Die Prüfung und 
Darstellung dieser Belange findet im Rahmen des Umweltberichtes zur verbindlichen Bauleitpla-
nung statt. Mit einer Populationenbeeinträchtigung oder einem Verbotstatbestand nach § 44 
BNatSchG ist nicht zu rechnen. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Aufgrund der Bebaubarkeit nahezu aller Flächen im Änderungsbereich mit der Sondernutzung 
Rundfunk und gewerblicher Nutzung, würde der Lebensraum für die vorhandenen Arten einge-
schränkt und sich ausschließlich Arten ansiedeln, die in diesem Umfeld bereits heute einen Le-
bensraum finden.  
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Mit der Änderung des FNP wird in dem heute als Gewerbegebiet dargestellten Bereich eine Grün-
fläche dargestellt. Mit der Änderung werden die im Bestand vorhandenen Wiesenflächen als Er-
weiterung des Grünzuges in das für Wohnen vorgesehene Gebiet herein verlängert. Für den Ar-
tenbestand in diesem Bereich bedeutet dies die Sicherung des Lebensraumes auf einer bisher 
überplanbaren Fläche und damit einen realen Zugewinn an Lebensraumpotential.  
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bzw. in der Baugenehmigung können, soweit erforder-
lich, Maßnahmen des Artenschutzes erfolgen.  
Bewertung: 
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert Vegetationsbestände und wirkt sich 
positiv auf den Artenbestand aus. 
 
6.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landnaturschutzgesetz NRW, Baumschutzsat-
zung Stadt Köln, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff

15 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Eine Kartierung der bestehenden Biotoptypen erfolgte durch Jürgen Wissmann im September 
2016. Im Bestand wurde ein gängiger Biotopbestand und keine schützenswerten Biotope angetrof-
fen.  
Im Änderungsbereich gab es einen umfangreichen Gehölzbestand aus überwiegend standortfrem-
den Arten, der im Rahmen der Begrünung von Stellplatzanlagen sowie der Ausgestaltung der Au-
ßenanlagen zur Hochhausbebauung angelegt wurde.  
Im Bereich der ehemaligen Deutschen Welle, insbesondere im Bereich des südlichen Parkplatzes 
sind Bäume im Zuge des Abbruchs gefällt worden. Der Ersatz erfolgt nach der Baumschutzsat-
zung. 
So ist der ursprüngliche Bestand bereits dezimiert. Schutzwürdige Arten oder besonders wertvolle 
oder geschützte Lebensraum- oder Biotoptypen sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Aufgrund der Bebaubarkeit nahezu aller Flächen im Änderungsbereich mit der Sondernutzung 
Rundfunk und gewerblicher Nutzung wäre mit einer weitgehenden Überplanung und Beseitigung 
des gesamten Vegetationsbestandes zu rechnen.  
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Mit der Änderung des FNP wird in dem heute als Gewerbegebiet dargestellten Bereich eine Grün-
fläche ausgewiesen. Mit der Änderung werden die im Bestand vorhandenen Wiesenflächen und 
Vegetationsbestände als Erweiterung des Grünzuges in das für Wohnen vorgesehene Gebiet her-
ein verlängert. Dadurch können Bereiche als Vegetationsflächen gesichert und im günstigsten Fall 
vorhandene Vegetation und die dort angesiedelten Arten erhalten werden. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Über eine Anpassung des Landschaftsplanes im Nachgang zur Änderung des Flächennutzungs-
plans und mittels der verbindlichen Bebauungsplanung kann die Grünfläche des FNP weiter ge-
stärkt und gesichert werden.  
Bewertung: 
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert Vegetationsbestände, reduziert den 
Versiegelungsanteil im Plangebiet und ist positiv zu bewerten. 
 
6.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Der Änderungsbereich des FNP ist ca. 7,8 ha groß. Das Sondergebiet Rundfunk wird von 5,8 ha 
auf 2,1 ha verkleinert, da kein Bedarf für die Nutzung besteht. Dies geschieht zum größten Teil zu-
gunsten von Wohnbaufläche (3,1 ha). Das Gewerbegebiet wird von ca. 2 ha auf ca. 0,5 ha redu-
ziert zugunsten eines Mischgebietes (1,7 ha) und einer Grünfläche (0,4 ha). 
Die Änderung generiert somit innerstädtisch gelegene, gut erschlossene Wohnbauflächen, die kei-
nen Eingriff in Freiflächen, Grünflächen oder landwirtschaftliche Flächen bedürfen. Die Änderung 
als Innenentwicklung dient somit der Deckung des Wohnraumbedarfs. 
 
6.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)

16 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW, s. Tabelle: 
Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Bodenkarte BK 50 des Geologischen Dienstes zeigt als Bodenhaupttypen im Änderungsbe-
reich Braunerden und Parabraunerden. Die bewertete Bodenkarte des Geologischen Dienstes 
Nordrhein-Westfalen zeigt im gesamten nordwestlichen Planänderungsbereich einen geschützten 
Boden aufgrund eines „tiefgründigen Sand- oder Schuttboden mit hoher Funktionserfüllung als Bio-
topentwicklungspotential für Extremstandorte“ auf.  
Der anstehende Boden im Änderungsbereich ist durch die derzeitige vom bestehenden Flächen-
nutzungsplan gedeckte Nutzung stark durch Bebauung überformt.  
Der überwiegende Teil ist durch Auffüllungen über Kiessanden des Quartärs charakterisiert. Aller-
dings gibt es mit den Wiesenflächen im Anschluss an den Grünzug Flächen im FNP-Änderungsbe-
reich, die schon immer unversiegelt waren. In Teilen ist der Boden unberührt.  
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Unter Beibehaltung der bestehenden Planungsziele wäre eine weitere Versiegelung der im Ände-
rungsbereich liegenden Flächen und insbesondere der Wiesenflächen im Anschluss an den west-
lich angrenzenden Grünzug möglich, da diese als GE ausgewiesen werden. Eine nahezu vollstän-
dige Inanspruchnahme noch bestehender gewachsener Böden und damit auch geschützter Böden 
ist möglich. 
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Sicherung der Wiesenflächen als öffentliche Grünfläche wird die mögliche Versiegelung 
durch die Änderung gegenüber dem Planungsnullfall reduziert und gewachsene Böden sowie na-
türliche Bodenfunktionen können erhalten werden. Dieser Bereich zählt auch zu der Zone ge-
schützter Böden, sodass hier ein Entwicklungspotential entsteht.  
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages im Rahmen des 
Bebauungsplanes wird es durch die Pflanzmaßnahmen zur weiteren Bodenverbesserungen und 
dauerhaften Bodenbildung kommen. 
Bewertung:  
Durch die Darstellung als Grünfläche erfolgen eine Reduktion der potenziell zu versiegelnden Flä-
chen und der potentielle Erhalt von gewachsenem Boden mit seinen natürlichen Funktionen. Dies 
ist für die Belange des Bodens als positiv zu bewerten. 
 
6.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
6.5.5.1 Oberflächenwasser 
Ziele des Umweltschutzes S. 10ff: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz 
NRW, WRRL, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Es gibt im gesamten Änderungsbereich kein Oberflächenwasser. Es ist keines geplant. Zum Hoch-
wasser des Rheines s. unter 6.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken.

17 
6.5.5.2 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 
10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Der Planänderungsbereich liegt im Einzugsbereich des Wasserwerks Hochkirchen und damit im 
Bereich einer Trinkwasserschutzzone der Schutzzonenkategorie 3 (Geltungsbereich der Wasser-
schutzgebietsverordnung Hochkirchen vom 09.08.1983). Derzeit ist die Oberfläche des Ände-
rungsbereiches stark versiegelt. Das Grundwasserdargebot ist auf den intensiv genutzten Flächen 
gering. Im Bereich der bisher nie versiegelten Wiesenflächen kann jedoch Grundwasserneubildung 
durch Niederschläge stattfinden.  
Es befinden sich zwei inaktive Grundwassermessstellen im Änderungsbereich: die Grundwasser-
messstelle 076400712 (Deutsche Welle 1) und 076400815 (Deutsche Welle 2). An der Messstelle 
Deutsche Welle 2 wurde im Jahr 1975 ein durchschnittlicher Wasserstand (m NHN) von 37,44 und 
durchschnittlicher Flurabstand von 10,70 m festgestellt (s. Mull&Partner: Orientierende Altlastenun-
tersuchung, Januar 2018). 
Die benachbarte Grundwassermessstelle 073540316 - MARIEN 583 in der Brohler Straße ist ge-
eignet, um Aussagen zur angrenzenden Umgebung abzuleiten. Hier wurden im Jahr 2016 ein 
durchschnittlicher Wasserstand von 38,89 (m NHN) sowie ein durchschnittlicher Flurabstand von 
10,75 m gemessen. Damit befindet sich das Grundwasser im obersten Grundwasserstockwerk; 
der Grundwasserhorizont sind Niederterrassen mit Lössauflagerung. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Unter Beibehaltung der derzeitigen FNP-Darstellung sind keine Veränderungen hinsichtlich der Be-
lange des Grundwassers zu erwarten. Potenziell ist eine nahezu vollständige Versiegelung der 
GE-Flächen möglich.  
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Es sind durch die Planänderungen Verbesserungen der Grundwasserneubildungsrate aufgrund 
einer geringeren Versiegelung zu erwarten. Vor allen Dingen die neue Ausweisung der Grünflä-
chen sichert dabei Flächen mit Wirkung für das Grundwasserdargebot. 
Festgestellte punktuelle Altlasten werden im Zuge der geplanten Bautätigkeiten saniert. Dadurch 
werden denkbare Einträge in das Grundwasser ausgeschlossen bzw. minimiert. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die ermittelten Bodenverunreinigungen werden im Rahmen der geplanten Bebauung saniert. 
Bewertung: 
Unter Beachtung der Auflagen durch die geltende Trinkwasserschutzzone sind die Änderungen als 
nicht erheblich bzw. eher positiv zu bewerten.  
 
6.5.6 Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
6.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NRW, Luftreinhalte-
plan für das Stadtgebiet Köln, Zweite Fortschreibung 2019, s. Tabelle: Ziele des Umweltumwelt-
schutzes S. 10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

18 
Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Köln, 
Zweite Fortschreibung 2019. Der Luftreinhalteplan 2. Fortschreibung ist seit 01.04.2019 in Kraft.  
Im Änderungsbereich sind die Emissionen des Verkehrs des Raderthalgürtels und der Bonner 
Straße als Hauptverkehrszüge mit einem DTV von 23.500 und 23.900 zu nennen, die auf den Än-
derungsbereich einwirken. Die Straßen im Änderungsbereich sind Erschließungsstraßen und wei-
sen nur geringe Verkehrsbelastungen und keinen Durchgangsverkehr auf.  
Aus dem Bereich des Sondergebietes Rundfunk sind keine nennenswerten Luftschadstoffimmissi-
onen zu erwarten. Aktuell befindet sich in dem Gebiet das Deutschlandradio als einzige Anlage. 
Emissionen der Treibhausgase sind im Zuge von Bebauung und Nutzungen gemäß der FNP Dar-
stellung zu erwarten. Aufgrund der Mindernutzung ausschließlich durch das Deutschlandradio ist 
ihr Anteil zurzeit relativ gering.  
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die verkehrliche Emissionssituation bleibt wie für den Bestand beschrieben erhalten. 
Bezogen auf die gewerblichen Emissionen ist heute durch nicht genutzte GE-Flächen eine Erhö-
hung der Emissionen möglich. Diese werden im Wesentlichen durch die Wohnnutzung im Westen, 
die Vorbelastung durch die Sondergebietsnutzung im Änderungsbereich und die im Süden angren-
zenden Gewerbeflächen begrenzt.  
Bei den Verkehrsemissionen kann bei Vollauslastung des Änderungsbereiches mit einem hohen 
LKW-Anteil des Verkehrs gerechnet werden, der über die einzige Erschließung Mertener Straße 
abgewickelt werden muss, sodass Emissionserhöhungen in Bereich der angrenzenden Wohnbau-
flächen nicht auszuschließen sind.  
Emissionen der Treibhausgase sind im Zuge von Bebauung und Nutzungen gemäß der FNP Dar-
stellung zu erwarten. Da die Flächen weitgehend unbebaut sind, kann über eine Neubebauung 
und durch den Abriss und eine Neubebauung im SO, die dabei einzuhaltenden Regelwerke wie 
GEG, EEG, usw. das Emissionsniveau geringgehalten werden. 
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die verkehrliche Emissionssituation bleibt wie für den Bestand beschrieben erhalten. 
Durch das Potential an zulässigen emittierenden Nutzungen bedingt die Planänderung eine Redu-
zierung des Emissionsniveaus. 
Die Änderung der Darstellung von einer GE/SO Darstellung hin zu einem SO/MI/W führt zu einer 
Abnahme der LKW-Verkehrsanteile.  
Ein Vergleich des Emissionspotentials für Treibhausgase zwischen Planungsnullfall und Planfall 
mit der Erhöhung der Flächenanteile von Wohnnutzung zu Lasten gewerblicher Nutzungen ist nur 
schwer möglich. Wie für den Nullfall gilt, dass die Flächen weitgehend unbebaut sind, kann über 
eine Neubebauung und die dabei einzuhaltenden Regelwerke wie GEG, EEG, usw. das Emissi-
onsniveau geringgehalten werden kann. 
Die zentrale Lage und gute Verkehrsanbindung des geplanten Wohngebiets und des Mischgebie-
tes bieten alle Möglichkeiten des Mobilitätsverbundes, die im Rahmen der konkreten Planung um-
gesetzt werden können. Somit ist ein Potential zur Emissionseinschränkung mit der Planänderung 
gegeben. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
keine  
Bewertung: 
Das Emissionspotential wird sich durch die Planänderung verringern.

19 
Ob die Zunahme von PKW-Anteilen bei der Verkehrserzeugung und Abnahme des LKW-Anteils zu 
einer erheblichen Veränderung der Gesamtemissionen führen wird, ist auf der Bebauungsplan-
Ebene zu untersuchen. Gleichwohl wird die einzige Erschließung zum Plangebiet über die Merte-
ner Straße an der Bebauung durch die Abnahme von LKW-Verkehrsemissionen entlastet. Eine ge-
nauere Betrachtung wird in der verbindlichen Bauleitplanung angestellt. 
Eine Unterscheidung des Planungsnullfalls und des Planfalls lässt sich im Hinblick auf die Treib-
hausgasemissionen nicht treffen. In beiden Fällen sind die geltenden Regelungen zur Energieein-
sparung und Verwendung erneuerbarer Energien anzuwenden, was sich positiv auf das Emissi-
onsniveau auswirkt.  
Die zentrale Lage und gute Verkehrsanbindung des Änderungsbereiches und seiner Nutzungen 
bieten über die Nutzung des Mobilitätsverbundes Emissionsminderungspotential.  
 
6.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft, Luftreinhalteplan 
für das Stadtgebiet Köln, Zweite Fortschreibung 2019, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschut-
zes S. 10ff 
Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes 2019. Der Luftreinhalteplan 
wird zurzeit für die 2. Fortschreibung überarbeitet. Der Raderberggürtel, der direkt nördlich an den 
Änderungsbereich anschließt, ist nicht als Hotspot bekannt. Eine kritische Immissionssituation ist 
deshalb nicht zu erwarten, hängt aber im Wesentlichen von der späteren konkreten Anordnung der 
Baukörper und den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab und ist hier vertieft zu betrachten.  
 
6.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a Absatz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, , s. Tabelle: Ziele des 
Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Wärmebelastung, Klimawandelanpassung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die synthetische Planungshinweiskarte der Stadt Köln (LANUV-Fachbericht 50, Klimawandelge-
rechte Metropole Köln, 2013) weist die Flächen des Änderungsbereichs als klimatisch hoch und 
sehr hoch belastete Siedlungsflächen aus. Damit stellt der Änderungsbereich ein stadtklimatisches 
Belastungsgebiet hoher bis höchster Ausprägung dar, das gekennzeichnet ist durch einen ausge-
prägten Wärmeinseleffekt, eine hohe Aufheizung tagsüber sowie einen verminderten Luftaus-
tausch und eine (potenziell) hohe Luftschadstoffbelastung. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Unter Beibehaltung der derzeitig gültigen FNP-Ausweisungen kann im Zuge des allgemeinen Kli-
mawandels mit einer Verschärfung der bestehenden stadtklimatischen Situation gerechnet wer-
den. Darüber hinaus erlaubt die derzeitige Darstellung des FNP noch zusätzliche Versiegelungen 
über den bestehenden Versiegelungsgrad hinaus und ermöglicht auch auf diese Weise eine un-
günstige stadtklimatische Entwicklung in der Zukunft. 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Umwandlung von SO/GE-Flächen in W- und MI-Flächen wird eine ähnlich intensive, je-
doch etwas geringere bauliche Nutzung der Flächen vorbereitet. Die Ausweisung der Grünfläche 
sichert klimatisch wirksame Freiflächen im Änderungsbereich im Rahmen der zukünftigen Entwick-
lung. Jedoch bleibt der Änderungsbereich aufgrund der ungünstigen stadtklimatischen Ausgangs-

20 
situation ein hoch und höchst belasteter Siedlungsbereich. Auch im Planfall kann mit einer Ver-
schärfung der derzeitigen Belastungssituation durch den allgemeinen Klimawandel gerechnet wer-
den. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die Grünfläche des FNP ist im Bereich des Mischgebietes im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung nach Westen zu verlängern, um den Folgen einer starken Aufheizung entgegenzuwirken. 
Bewertung:  
Durch die Änderung des FNP wird es zu keiner Änderung des örtlichen Klimatoptyps kommen. Der 
Betroffenheit des Änderungsbereichs durch die Folgen des Klimawandels wird mit Maßnahmen zur 
Minderung und Vermeidung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung begegnet. 
Die Darstellung der Grünfläche als Ersatz für die Darstellung eines Gewerbegebietes ist positiv zu 
bewerten und wirkt als Entlastung zur Minderung der Aufheizung. 
 
Klimaschutz, Energieeinsparung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Der Änderungsbereich ist im Norden durch die Hochhäuser der Rundfunkanstalten, die Ende der 
70er/Anfang der 80er Jahre entstanden sind, gekennzeichnet. Mit einem hohen Standard zur Ener-
gieeinsparung und Energieeffizienz im Vergleich zu heutigen Standards und Normen kann somit 
nicht gerechnet werden. Im Änderungsbereich wird nach dem Abriss der Deutschen Welle nur ein 
Gebäude der Rundfunkanstalten bestehen bleiben.  
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Im Bereich der Flächen des SO Rundfunkanstalten und der Gewerbefläche wird jeder Neubau, der 
nach heutigen Vorgaben der Energieeinsparung und Energieeffizienz errichtet wird, einen Vorteil 
für den Klimaschutz darstellen.  
Weitergehende Vorgaben zur Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Ener-
gien und CO2 Einsparung sind im Rahmen der nachgeordneten Planungs- und Genehmigungs-
ebenen umzusetzen. 
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Im Änderungsbereich wird es insbesondere auf den Flächen der Wohnbaufläche, Misch- und Ge-
werbegebietes im Zuge der Neubebauung eine Verbesserung im Hinblick auf Energieeinsparung 
und Energieeffizienz geben. Die Wohnbauflächen, die eine Innenverdichtung bei guter Lage und 
ÖPNV Erschließung darstellen, insbesondere nach Bau der Nord-Süd Stadtbahn auf der Bonner 
Straße, können zu einer Minderung von Emissionen des MIV führen. 
Einen Vorteil für den Klimaschutz stellen die Grünflächen dar, insbesondere bei einem hohen Bio-
masseanteil, da dieser einen CO2 Speicher darstellt. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Weitergehende Vorgaben zur Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Ener-
gien und CO2 Einsparung sind im Rahmen der nachgeordneten Planungsebene (verbindliche Bau-
leitplanung) sowie im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen, 
 
Bewertung:

21 
Die Planänderung führt insbesondere durch die Entwicklung von Wohnbauflächen als Innenent-
wicklung und durch die Möglichkeiten der Ausschöpfung von Energieeinsparung und Energieeffizi-
enz im Rahmen von Neuentwicklung in verkehrsgünstiger Lage sowie durch die Darstellung einer 
Grünfläche zu positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz. 
 
6.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 
a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen 
Über die schutzgutbezogen beschriebenen Wirkungen hinaus sind keine weiteren Wirkungen an-
zunehmen. 
 
6.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW, ), s. Tabelle: Ziele des 
Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die Hochhausbebauung auf dem Grundstück der Deutschen Welle war weithin sichtbar und als 
Landmarke für das Ortsbild prägend. Heute bleibt nur das weniger hohe, architektonisch anspre-
chende Hochhaus des Deutschlandradios erhalten. Mit seiner Lage am Raderberggürtel über-
nimmt es eine Orientierungsfunktion weit über das Planungsgebiet hinaus. Es hat jedoch keinen 
Denkmalwert. Der Eindruck der Bestandsituation vor Ort ist durch Zäune, Gebäude und Parkplätze 
bestimmt. Die Parkplätze wiesen vor dem Abriss einen beachtlichen Altbaumbestand auf, der eine 
grüne Kulisse bildete. Derzeit bestimmt das Abrissgeschehen die Örtlichkeit. Die Zugänglichkeit 
und Erlebbarkeit der Flächen ist sehr eingeschränkt. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Das Hochhaus der Deutschen Welle ist in Folge der Nutzungsaufgabe auf Dauer nicht erhaltungs-
fähig, denn neben der erheblichen Asbestbelastung ist die schlechte Integration in den Stadtraum 
der wesentliche Grund gegen eine Umnutzung des Ensembles. Eine Änderung des Ortsbildes 
scheint daher selbst bei Beibehaltung der bestehenden Planungsziele unvermeidbar. Das Gebäu-
deensemble der ehemaligen Deutschen Welle befindet sich derzeit im Rückbau. Das Gebäude des 
Deutschlandradios bleibt als einziges Gebäude erhalten. Es dominiert als Landmark und höchstes 
Gebäude die Umgebung. Die vorhandenen offenen Flächen könnten wieder bebaut werden, auch 
im Bereich heutiger Frei- und Grünflächen. 
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch den Ersatz der Sondernutzung Rundfunk durch Wohnbauflächen im Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplans auf dem Grundstück der Deutschen Welle wird das Änderungsgebiet einen 
deutlichen Wandel im Ortsbild erfahren. Auch die Umwandlung der GE-Flächen in MI-Flächen wird 
zu einer merklichen Diversifizierung der Nutzung und des Ortsbildes führen. Die Charakteristik, der 
an den Raderberggürtel angrenzenden Flächen wandelt sich und wird sich eher an den umliegen-
den Bestand des Geschosswohnungsbaus angleichen.  
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die Verbindung zwischen dem Grünzug und den bebauten Bereichen ist im Rahmen der weiteren 
Planungen (verbindliche Bauleitplanung, Grünplanung) zu gestalten.  
Bewertung:

22 
Da die Hochhausbebauung des Deutschlandradios als Landmarke erhalten bleibt, sind die Ände-
rungen im Ortsbild trotz des langfristig unvermeidbaren Verlustes der prägenden Bebauung auf 
dem Grundstück der Deutschen Welle aufgrund der Diversifizierung der Gewerbeflächen-charakte-
ristik sowie der Aufwertung des Raderberggürtels im Stadtbild positiv zu bewerten. Auch die durch 
die Ausweisung als SO/GE/MI/W/Grünfläche zu erwartender Öffnung des Gebietes für den Fuß- 
und Radverkehr und die dadurch verbesserte Einbindung und Vernetzung in das Stadtquartier sind 
positiv zu bewerten. Die Wohnbaufläche lässt eine Durchgrünung, Durchlässigkeit und Zugänglich-
keit erwarten.  
 
6.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, ), s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 
10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Bestand weist der Änderungsbereich eine geringe biologische Vielfalt auf. Die Flächen sind 
durch großflächige Bebauungen und Flächenversieglungen geprägt. Nur ein geringer Bereich der 
Fläche ist im Bestand unversiegelt und bietet Lebensraumpotential. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die biologische Vielfalt wird nicht zunehmen, sondern eher abnehmen, da Teile der derzeit unver-
siegelten Flächen im GE und im Bereich SO überbaut und versiegelt werden können. 
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Bei Realisierung der Planung wird der Änderungsbereich eine deutliche Wandlung erfahren. Die 
Diversität und Durchlässigkeit des Gebietes werden deutlich erhöht. Zudem werden derzeitige 
Grünlandflächen im Bestand erweitert und planungsrechtlich gesichert. Dies führt zu einer gering-
fügigen Erhöhung der biologischen Vielfalt. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung werden Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen geprüft und festgelegt. 
Bewertung:  
Die Änderung der Planung begünstigt die positive Entwicklung der biologischen Vielfalt im Plange-
biet. 
 
6.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BNatSchG, VV FFH / VG, ), s. Tabelle: Ziele des Umweltumwelt-
schutzes S. 10ff 
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung: Der Änderungsbereich betrifft keine europäischen Vogel-
schutzgebiete, FFH-Gebiete oder sonstige Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung. 
 
6.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB)

23 
6.5.12.1 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, 
Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse), ), s. Tabelle: 
Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Lärmprognosen für Änderungen von Flächennutzungsplänen sind nur eingeschränkt möglich, da 
Lärmerscheinungen vor Ort immer von den Emittenten und der sie konkret umgebenden Bebau-
ung bzw. den sie konkret umgebenden Schallschirmen und Reflektoren abhängen. Eine detaillierte 
Prüfung der Lärmauswirkungen der Planung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung im parallel durchgeführten B-Plan-Verfahren. 
Zur Darstellung der Lärmsituation im Bestand kann auf das im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens erstellte schalltechnische Gutachten der Firma ADU cologne vom 23. Juli 2020 zurückgegrif-
fen werden. 
Die ermittelten Beurteilungspegel sind anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 und der TA 
Lärm gebietsspezifisch zu bewerten.  
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Der Änderungsbereich ist Lärmimmissionen durch Verkehrslärm (Raderberggürtel, Bonner Straße, 
Mertener Straße) sowie Anlagen- und Gewerbelärm aus den südlich (produzierendes Gewerbe) 
und westlich (Autohäuser, Wartung, usw.) angrenzenden Gewerbeflächen ausgesetzt. Innerhalb 
des Änderungsbereiches sind die verbliebene SO Rundfunk Nutzung durch das Deutschlandradio 
sowie die Nutzung des Gewerbegebietes im Wesentlichen als Stellplatzfläche als Lärmquellen zu 
nennen. 
Straßenverkehrslärm: Lärmquellen sind der Raderberggürtel, die Bonner Straße sowie die Merte-
ner Straße. Im nördlichen Planänderungsbereich angrenzend an den Raderberggürtel überschrei-
tet die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr die Werte der DIN 18005 für das immissions-
rechtlich eingestufte SO als GE von 65dB(A) tags und 50 dB(A) nachts deutlich. Hier werden Beur-
teilungspegel von 70-75 dB(A) tags und 60-65 DB(A) nachts erreicht. Im inneren Änderungsbe-
reich liegen die Belastungen deutlich niedriger, da hier nur Erschließungsstraßen und keine Durch-
gangverkehre vorhanden sind. Im südwestlichen Bereich der Wiesen abseits der Verkehrswege 
werden 45-50 dB(A) tags und 40-45 dB(A) nachts erreicht.  
 
Schienenverkehrslärm: Im Änderungsbereich wird von einem Hintergrundpegel aus dem Verkehr 
auf Schienenwegen der Bahnlinien gemäß Schallimmissionsplan der Stadt Köln (Stand 2016) von 
45 dB(A) Tag und Nacht ausgegangen.  
 
Gewerbelärm: Beim Gewerbe- bzw. gewerbeähnlichem Anlagenlärm verbleiben nach dem Abriss 
der Deutschen Welle das Deutschlandradio mit seinen Anlagen sowie Parkplätze des angrenzen-
den Gewerbes als Lärmquellen im Plangebiet. Der Gewerbelärm der Betriebe aus dem Gewerbe-
gebiet südlich des Planänderungsbereiches, erfüllt in Bezug auf eine Wohnnutzung innerhalb des 
M und des W die Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Das westlich angrenzende Gewerbegebiet 
und das Mischgebiet an der Mertener Straße weisen nur ein geringes Konfliktpotential auf.  
Das Potential der gewerblichen Nutzung ist derzeit nicht in der gesamten Fläche des Änderungs-
bereiches ausgeschöpft, da die Gewerbefläche durch Bürogebäude und Stellplätze genutzt war.  
 
Fluglärm: Im Änderungsbereich liegt die Hintergrundbelastung gemäß Schallimmissionsplan der 
Stadt Köln am Tag und in der Nacht bei ca. 45 dB(A). 
 
Sportlärm / Freizeitlärm: Derzeit gibt es keine Lärmbelastung durch Sport- oder Freizeitlärm im 
Planänderungsbereich.

24 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Unter Beibehaltung der derzeitigen FNP-Ausweisungen ist im Wesentlichen eine Verstärkung des 
Straßenverkehrs- sowie Anlagen- bzw. Gewerbelärms durch Gewerbeentwicklung und Verkehrs-
zunahme (insbesondere auch Zunahme des Schwerlastverkehrs) möglich. 
Für die im Westen des Änderungsbereiches liegende Wohnbaufläche (Oedekovener Straße, An 
der Kranzmaar usw.) kann durch das bestehende Gewerbe und das im Änderungsbereich potenzi-
ell mögliche Gewerbe mit hohen Immissionen gerechnet werden. Potentiale einer weiteren intensi-
veren Nutzung der nördlichen Gewerbegebietsflächen liegen vor, sofern die Vorbelastung diese 
nicht bereits ausschöpft. 
Die geplante und planfestgestellte Stadtbahntrasse auf der Bonner erreicht am östlichen Rand des 
Plangebietes Immissionen, die in etwa im Bereich der Hintergrundbelastung durch die Bahnlinien 
liegen.  
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Im Planfall kann sich das Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen durch eine Zunahme 
des Ziel- und Quellverkehrs im Zuge der wohnbaulichen Entwicklung erhöhen und hin zu einem 
höheren PKW-Anteil aber auch zu einem geringen LKW-Anteil entwickeln. Die Orientierungswerte 
für Wohnbereiche nach DIN 18005 werden durch die Einwirkung von Verkehrslärm des Rader-
berggürtels im Norden des Planänderungsbereichs bereits im Bestand überschritten und kann als 
hoch vorbelastet bewertet werden. 
Von Süden und Westen wirken auf die geplante Wohnbaufläche die Lärmimmissionen der Gewer-
bebetriebe aus dem GE und der gewerblichen Nutzung des SO ein.  
Durch die Planänderung und die Umwandlung von einem Gewerbegebiet in eine Grünfläche und 
eine Mischgebietsnutzung sowie eines Teiles des SO Rundfunk in eine Wohnbaufläche und ein 
Mischgebiet, sinkt das Risiko zusätzlicher Immissionen aus dem Änderungsbereich in direkter 
räumlicher Nähe insbesondere der Wohnbauflächen im Westen (Oedekovener Straße, An der 
Kranzmaar usw.). 
Die geplante und planfestgestellte Stadtbahntrasse auf der Bonner Straße erreicht am östlichen 
Rand des Plangebietes Immissionen, die in etwa im Bereich der Hintergrundbelastung durch die 
Bahnlinien liegen, sodass die Immissionsbelastung durch den schienengebundenen Verkehr als 
moderat eingestuft werden.  
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die Festsetzung und Sicherung von erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung gesundheits-
schädlicher Wohnbedingungen und zur Vermeidung von Lärmkonflikten erfolgt im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung. 
 
Bewertung:  
Das Potential gewerblicher Lärmemissionen wird durch die veränderte Darstellung gemindert. Der 
LKW-Anteil an den Verkehrsemissionen und auch die Nachtimmissionsbelastung werden potenzi-
ell geringer. Die Lage im Stadtraum bedingt bereits im Bestand eine sehr hohe Lärmbelastung aus 
Straßenverkehr im Norden und Gewerbe im Süden auf den Änderungsbereich. Die Nutzungsände-
rung vom SO Rundfunk auf dem Grundstück der ehemaligen Deutsche Welle hin zu einer Wohn-
baufläche und zu einem Mischgebiet machen diese vorhandene Belastung relevant. Die Festset-
zung und Sicherung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitsschädlicher 
Wohnbedingungen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

25 
6.5.12.2 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, s. 
Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Altlastenkataster der Stadt Köln ist westlich angrenzend an den Änderungsbereich die Altabla-
gerung 20401 aufgeführt. Da in diesem Bereich eine Bebauung ca. 2005 erfolgte, kann davon aus-
gegangen werden, dass hier aktuell keine Bodenbelastung mehr vorliegt. 
Im südlichen Änderungsbereich wurde von Mull&Partner (Orientierende Altlastenuntersuchung für 
das BV Deutsche Welle, Januar 2018) eine ca. 4.500 m² große Teilfläche mit PAK haltigen Auffül-
lungshorizonten festgestellt. Die Fläche ist im Bestand befestigt bzw. mit einem Laborgebäude und 
einem Gebäuderest (Keller) bestellt. Der betroffene Horizont ist ca. 80cm mächtig und an der 
Oberfläche.  
Im nord- östlichen Änderungsbereich wurde während einer ergänzenden Altlastenuntersuchung 
von Mull&Partner (Ergänzende Altlastenuntersuchung für das BV Deutsche Welle, Februar 2018) 
eine engräumige, punktuelle Altlast aufgefunden. Diese wurde mutmaßlich im Zuge von Auffüllun-
gen mit anthropogenen Beimengungen von Asche, Kohle, Bauschutt, Schwarzdecke und Schlacke 
zur Herstellung der Arbeitsraumverfüllungen im Rahmen des Baus der Deutschen Welle einge-
bracht. 
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) sowie  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Altlasten werden zu einem Großteil durch die notwendigen Erdarbeiten rund um die Herstel-
lung der geplanten Folgebebauung aufgenommen und ihrer fachtechnischen Entsorgung zugeführt 
werden. Aus gutachterlicher Sicht sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Sanierungsmaßnah-
men abzuleiten. 
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Im Zuge der geplanten Bebauung wird die punktuelle Bodenverunreinigung beseitigt. 
Bewertung: 
Es ist zu erwarten, dass das Gelände nach Sanierung der Altlasten im Zuge der geplanten Neube-
bauung frei von Altlasten sein wird. Eine Gefährdung für das Grundwasser, sowie für die geplante 
Folgenutzung ist gutachterlich nicht abzuleiten.  
 
6.5.12.3 Erschütterungen 
Ziele des Umweltschutzes:  Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2; s. Tabelle: Ziele des Umwelt-
umweltschutzes S. 10ff 
Erschütterungen: Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind für den Änderungsbereich im 
Bestand nicht bekannt und auch zukünftig nicht zu erwarten.  
 
6.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandel-
folgen) 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: WHG, Hochwasser-
schutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso III-RL, KAS 18, 12. 
BImSchV, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

26 
Magnetfeldbelastung: Es liegen keine Oberleitungstrassen für den Schienenverkehr in relevanter 
Entfernung zum Änderungsbereich.  
Störfallrisiko: Es existiert kein Störfallrisiko. 
Hochwasser: Der Planänderungsbereich liegt im Risikogebiet nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz 
außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Betroffen ist der südliche Änderungsbe-
reich. Das Gefährdungsrisiko resultiert hier aus den tiefen Lagen einer Altarmrinne, die über den 
Vorgebirgspark, Raderthal bis zum äußeren Grüngürtel und von dort zum Rhein verläuft. Neben 
einem Überflutungsrisiko bei einem Extremhochwasser besteht auch das Risiko von hohen Grund-
wasserständen (s. unter 6.5.5.2 Grundwasser).  
Der Planänderungsbereich ist in der Karte des Hochwasserrisikogebietes des Rheines der Bereich 
der Rundfunkanstalten und ein Teilbereich im Süden als Gefährdungsbereich dargestellt. Die Ge-
fährdung besteht hier weniger in einer direkten Flutung bei einem Extremhochwasser sondern in 
einer Hinterläufigkeit, sodass die Gefährdung eher in einem hohen Grundwasserstand zu sehen ist. 
Starkregen: Sowohl bei einem 20-jährigen als auch bei einem 100jährigen Starkregenereignis sind 
partiell Flächen im Planänderungsbereich betroffen. Dies ist weniger auf flächenhafte Tieflagen 
des Geländes als auf bebauungsbedingtes kleinräumiges Tiefstellen zurückzuführen. Durch die 
folgenden Planungsebenen ist hier im Sinne einer Prophylaxe zu reagieren.  
 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)/Umweltzustand nach 
Durchführung der Planung: 
Es sind keine erheblichen Risiken erkennbar. Maßnahmen sind im Rahmen weiterer Planungen zu 
treffen, um verbleibende Risiken zu minimieren.  
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Das Hochwasserrisikogebiet wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nachrichtlich dar-
gestellt. Das Thema Starkregengefahren wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sowie 
im Baugenehmigungsverfahren thematisiert. 
Bewertung: 
Die Planänderung lässt kein erhöhtes Risiko erkennen.  
 
6.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz, s. Tabelle: Ziele des Um-
weltumweltschutzes S. 10ff 
Südlich des Änderungsbereiches zwischen Militärring, Brühler Straße, Urfelder Straße und dem 
Grünzug im Osten liegt die denkmalgeschützte „Volksparksiedlung Raderthal“, eine zwischen 1949 
und 1952 errichtete Siedlung von britischen Besatzungsbauten namhafter deutscher Architekten, 
Es entstand eine geschlossene Siedlung, die die Wohnbau Architektur der 50iger Jahre dokumen-
tiert aber auch eine Schule, eine „Volksbühne“ und den Frist-Encke Park beinhaltet. Zu diesem En-
semble gehören auch Gebäude an der Dransdorfer Straße, die jedoch in räumlicher Distanz zum 
Änderungsbereich liegen und insofern keinen Konflikt darstellen.  
Die FNP-Änderung hat keinen Einfluss auf Kultur- oder Sachgüter. Es gibt keine denkmalwerte 
Bausubstanz im Änderungsbereich. Auch bei Beibehaltung der heutigen Gebietsausweisung wäre 
der Abbruch oder die Veränderung der Bausubstanz zulässig. 
6.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB)

27 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI-Hinweise „Messung, Beurteilung und 
Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, WHG, LAGA, 
s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Im Änderungsbereich besteht keine Erkenntnis über weitere konfliktträchtige Emissionen oder 
Entsorgungsprobleme. Diese sind durch die Planänderungen nicht über das siedlungsübliche 
Niveau hinaus zu erwarten bzw. findet keine erhebliche Veränderung zum Planungsnullfall statt.  
 
6.5.15 Nutzung erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Gebäudeenergiegesetz GEG 2020, Beschluss des Stadtentwicklungs-
ausschusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung, DIN 5034 (Tageslicht in Innen-
räumen), Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 
2017 bzw. 2021), Erneuerbare Energien / Energieeffizienz: , s. Tabelle: Ziele des Umweltumwelt-
schutzes S. 10ff 
s. hierzu unter dem Kapitel Klima. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und im 
Baugenehmigungsverfahren sind die Konzepte zur Energieeinsparung (u.a. auch fossiler 
Energien) zu konkretisieren. 
 
6.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Was-
ser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzonen-
VO, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Landschaftsplan: Der Änderungsbereich ist im Landschaftsplan als Innenbereich dargestellt; der 
Landschaftsplan trifft dementsprechend für die im Innenbereich liegenden Flächen keine Festset-
zungen. 
 
6.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-ver-
ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BIm-
SchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte, Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, Zweite 
Fortschreibung 2019, s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Mit Grenzwertüberschreitungen der 39. BImSchV ist im Änderungsbereich weder im Bestand noch 
in den Planfällen zu rechnen. Dies wurde auch durch das Luftschadstoffgutachten iMA cologne 
GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen, 5.11.2018 im Rahmen des 
Bebauungsplanes für die geplante Bebauung und Nutzung nachgewiesen.  
Grundsätzlich entspricht die Planänderung den Vorgaben des § 50 Planung im Bundesimmissions-
schutzgesetz, der die Trennung von konfliktträchtigen Nutzungen vorsieht.  
 
6.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, 
Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 
1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB)

28 
Durch die Flächennutzungsplanänderung ist nicht erkennbar und nicht zu erwarten, dass eine er-
hebliche Verstärkung von Umweltauswirkungen infolge von Wirkungen eintreten kann.  
 
6.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i Tiere, Pflanzen, 
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Ge-
biete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, 
z. B. Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS 18 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB), s. Tabelle: Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Prognose - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen ist gering, da sich der 
Planänderungsbereich nicht in einem angemessenen Abstand oder einem Achtungsabstand einer 
Störfallanlage nach Seveso III Richtlinie befindet.  
Es besteht ein Überflutungsrisiko bei Extremhochwasserereignissen, der Änderungsbereich liegt 
jedoch weit im Landesinneren, sodass eine lange Vorwarnfrist besteht und die Gefährdung weni-
ger aus einer schnell einsetzenden Überflutung als über aufsteigendes Grundwasser besteht.  
 
Prognose - Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Auch mit der Flächennutzungsplanänderung, die eine deutlich höhere Zahl von sich dort aufhalten-
den Menschen bedingt, bleibt es bei einer geringen Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastro-
phen, da keine zusätzlichen oder höheren Risiken entstehen.  
Vermeidung-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
keine 
Bewertung: 
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird durch die Flächennutzungsplanände-
rung nicht erhöht, auch wenn die Zahl der im Plangebiet lebenden Personen durch die Wohnbau-
flächendarstellung deutlich steigt, da es sich im Hinblick auf die Anfälligkeit um ein Gebiet mit ge-
ringem Risiko handelt.  
Aufgrund der Neubebauung kann das Überflutungsrisiko durch bauliche Maßnahmen reduziert 
werden. 
 
6.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB, s. Tabelle: 
Ziele des Umweltumweltschutzes S. 10ff 
Im FNP dargestellte Grünflächen werden durch die Flächennutzungsplanänderung nicht überplant, 
sondern im Gegenteil vergrößert. Ob und welche eingriffsrelevante Biotopbestände bzw. Grünfest-
setzungen durch Überplanung betroffen sein werden, wird im Rahmen des Bebauungsplanes ermit-
telt und beurteilt. 
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan von urbanegestalt PartGmbH 
31.7.2020 weist nach, dass der Ausgleich von Eingriffen möglich ist.  
 
 
6.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff)

29 
Eine Kumulierung mit Auswirkungen benachbarter Vorhaben und Plangebiete im Hinblick auf er-
hebliche umweltrelevante Auswirkungen oder mit Folgen für natürliche Ressourcen sind nicht zu 
erwarten. 
 
6.5.22 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Die Flächennutzungsplanänderung dient dem Ziel zentrale, gut mit Infrastruktur (Schulen, Versor-
gungseinrichtungen, Mobilitätseinrichtungen) versorgte Flächen der Deckung des Wohnraumbe-
darfs zuzuführen. Die verbesserte Zuordnung der Flächen im Sinne des Trennungsgrundsatzes 
des § 50 BImSchG führt zudem zur Konfliktminderungen von Wohn- und Gewerbeflächen. Des-
halb werden keine alternativen Planungsziele verfolgt. 
 
C Zusätzliche Angaben 
 
6.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Im Wesentlichen wurden die in Punkt 6.9 aufgeführten Fachgutachten/Fachbeiträge und 
Stellungnahmen dem vorliegenden Umweltbericht zugrunde gelegt. Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben traten nicht auf. 
 
6.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Moni-
toring) 
 Es können keine Prognoseunsicherheiten in Bezug auf zu erwartende Umweltauswirkungen durch 
die FNP Änderung festgestellt werden. Monitoringmaßnahmen sind dabei nicht erforderlich.  
 
6.8 Zusammenfassung 
 
Für die 218. Änderung des Flächennutzungsplans - Arbeitstitel „Mertener Straße in Köln–Marien-
burg“ – wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in diesem Umweltbericht 
dargestellt und wie folgt zusammegefasst:  
 
- 1 Tiere 
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert die Vegetationsbestände und wirkt 
sich positiv auf den Artenbestand aus. 
-2 Pflanzen 
Die Darstellung einer Grünfläche im Änderungsbereich sichert Vegetationsbestände, reduziert den 
Versiegelungsanteil im Plangebiet und ist positiv zu bewerten. 
- 3 Fläche 
Die Änderung generiert innerstädtische Wohnbauflächen, die keinen Eingriff in Freiflächen oder 
Grünflächen bedürfen. 
- 4 Boden 
Durch die Darstellung als Grünfläche erfolgen eine Reduktion der potenziell versiegelbaren und 
bebaubaren Flächen und der potenzielle Erhalt von gewachsenem Boden mit seinen natürlichen 
Funktionen, die als positiv zu bewerten sind. 
- 5 Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser)

30 
Unter Beachtung der Auflagen durch die geltende Trinkwasserschutzzone sind die Änderungen als 
nicht erheblich bzw. positiv zu bewerten. 
- 6 Luft (Luftschadstoffe Emissionen/Luftschadstoffe – Immissionen) 
Das Emissionspotential wird sich durch die Planänderung verringern. Die Immissionssituation ist 
nicht als kritisch zu bewerten. 
- 7 Klima 
Durch die Änderung des FNP wird es zu keiner Änderung des örtlichen Klimatopes kommen. Die 
Darstellung der Grünfläche als Ersatz für die Darstellung eines Gewerbegebietes ist positiv zu be-
werten.  
Aus Klimaschutzgründen hat die Änderung des FNP positive Effekte bzw. bereitet diese vor. 
- 8 Wirkungsgefüge  
Über die schutzgutbezogen beschriebenen Wirkungen hinaus sind keine weiteren Wirkungen an-
zunehmen. 
- 9 Landschaft (Ortsbild) 
Der im Wesentlichen durch die Hochhausbebauung der ehemaligen Deutschen Welle geprägte 
Änderungsbereich wird umgestaltet und erhält einen deutlich durchlässigeren, kleinteiligeren bzw. 
städtischeren Charakter, der als positiv zu bewerten ist. 
- 10 Biologische Vielfalt 
Die Änderung der Planung begünstigt die positive Entwicklung der biologischen Vielfalt im Plange-
biet. 
- 11 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete: 
Der Änderungsbereich betrifft keine europäischen Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete oder sonstige 
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung. 
Belang ist nicht betroffen 
- 12. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung:  
Lärm 
Der Änderungsbereich wird durch Gewerbe, Straßen- und Schienenverkehr beschallt. Insbesondere 
der Straßenverkehr trägt zu einer Vorbelastung am Raderberggürtel und der Mertener Straße bei. 
Die Orientierungswerte für ein WA werden in Straßennähe erheblich überschritten. Durch die 
Neubebauung wird sich die Lärmbelastung durch die Zunahme von Ziel- und Quellverkehr erhöhen. 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Minderungsmaßnahmen bzw. 
Schallschutzmaßnahmen definiert. 
Altlasten 
Eine Gefährdung für das Grundwasser, sowie für die geplante Folgenutzung ist gutachterlich nicht 
abzuleiten. Maßnahmen sind im Rahmen weiterer Planungen zu treffen. 
Erschütterungen  
Erschütterungen liegen weder heute im Plangebiet vor noch werden diese zukünftig durch die Flä-
chennutzungsplanänderung zu erwarten.  
sonstige Gesundheitsbelange/Risiken 
In Bezug auf sonstige Gesundheitsbelange/Risiken lässt sich durch die Planänderung kein erhöh-
tes Risiko erkennen. 
- 13 Kultur- und sonstige Sachgüter 
Belang nicht betroffen 
- 14 Vermeidung von Emissionen 
Emissionen sind durch die Planänderungen nicht über das siedlungsübliche Niveau hinaus zu er-
warten bzw. es findet keine erhebliche Veränderung statt.

31 
- 15 Nutzung erneuerbarer Energien/Energieeffizienz 
Sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. 
- 16 Landschaftsplan und sonstige Pläne 
Der Landschaftsplan trifft für die im Innenbereich liegenden Flächen keine Festsetzungen.  
- 17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität 
Mit Grenzwertüberschreitungen ist im Änderungsbereich weder im Bestand noch in den Planfällen 
zu rechnen.  
- 18 Wechselwirkungen 
Durch die Flächennutzungsplanänderung sind keine negativ verstärkenden Wirkungen erkennbar. 
- 19 Anfälligkeit für Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird durch die FNP-Änderung nicht erhöht 
bzw. nicht verändert. 
 
7.9 Referenzliste der Quellen 
 
ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zu den 
Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 67410/11 
Arbeitstitel: “Mertener Straße“ in Köln-Marienburg, 23.07.2020 
 
brenner BERNARD ingenieure GmbH: DWK Die Welle Köln Erste GmbH&Co.KG Verkehrsunter-
suchung zum Bebauungsplan Mertener Straße in Köln einschließlich Aufbereitung von Verkehrs-
daten zur Standortentwicklung Leybold, 05.06.2020 
 
Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 
1:50 000; Auszug aus der digitalen Bodenkarte, 04. Mai 2018 und Bodenkarte schutzwürdiger Bö-
den 
 
iMA cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen 
im Bereich des Planvorhabens zum Bebauungsplan Nr. 67410/11 
Arbeitstitel: “Mertener Straße“ in Köln-Marienburg, 05.11.2018 
 
iMA cologne GmbH: Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen von Änderungen des Bebau-
ungsplan-Entwurfs in Bezug auf maximale Gebäudehöhen im östlichen MI-Gebiet sowie im westli-
chen SO-Gebiet der Planbebauung auf die Ergebnisse der Luftschadstoffuntersuchung zum Be-
bauungsplan Nr. 67410/11 "Mertener Straße" in Köln-Marienburg, 21.08.2019 
 
Kölner Büro für Faunistik: Bebauungsplanverfahren Mertener Straße in Köln-Marienburg  
Artenschutzrechtliche Prüfung, 12.12.2019 und Kontrolle auf Vorkommen artenschutzrechtlich 
relevanter Arten 20.10.2020 
 
Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH: Orientierende Altlastenuntersuchung für das BV Ehem. 
Leybold-Gelände in Köln-Marienburg, 11. Januar 2018

32 
Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH: Ergänzende Altlastenuntersuchung für das BV Deut-
sche Welle, Raderberggürtel 50 in Köln-Marienburg, 22. Februar 2018 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR: Starkregengefahrenkarte,  
http://www.hw-karten.de/index.html?Module=Starkregen#, (Webdienst) 
 
Karte des Hochwasserrisikogebietes des Rheines: StEB Köln 
 
Stadt Köln (Hrsg.): Synthetische Klimafunktionskarte, Maßstab 1:150.000, 1997 
 
urbanegestalt PartGmbB: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 67410/11 
mit dem Arbeitstitel „Mertener Straße“, 21.08.2020 
 
Wissmann, Jürgen (Dipl.-Ing. agr.): Biotoptypenkartierung, 31.08./27.09./07.10.2016

Beratungsverlauf (3)

28.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2851/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.09.2021
Erstellt
11.08.2021 09:14