3460/2017
Gutachten Störungen Projekt Sanierung Bühnen 2733/2017, hier: Beantwortung der Ergänzungsfragen des RPAu vom 26.09.2017
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Auszug aus der Niederschrift_TOP_9.2
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 09.10.2017 Auszug aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.09.2017 öffentlich 9.2 Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öf- fentlicher Teil 2733/2017 Herr Detjen wiederholt die wesentlichen Punkte aus dem am 24.11.2016 gefassten Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Beauftragung eines Gutachtens über die Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln: „Dabei sollen die Ursachen für die Absage des Eröffnungstermins aufgeklärt werden. Dem Ausschuss soll ein Bericht über die wesentlichen Projektstörungen vorgelegt werden, bevor darauf fußend Detailuntersuchungen erfolgen.“ Er bittet den anwesenden Rechtsanwalt Prof. Siegburg, die wesentlichen Ursachen zur Störung des Bauablaufes darzustellen. Herr Prof. Siegburg erläutert zunächst, dass seine Kanzlei bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2014 in die baubegleitende Rechtsberatung eingestiegen sei. Auch da- mals seien schon Störungen zu verzeichnen gewesen. Nach seiner Einschätzung habe sich das Projekt bereits zu dieser Zeit auf dem sogenannten kritischen Weg befunden. Dies bedeute, dass Pufferzeiten unterhalb eines Schwellenwerts lagen und alle zusätzlich eintretenden Störungen dazu geeignet gewesen seien, sich auf den Endtermin niederzuschlagen. Zur Gutachtenerstellung erläutert er, dass zu- nächst einmal eine Erfassung und Prüfung des Sachverhaltes aufgrund der im Kon- zept einzeln definierten Quellen vorgenommen wurde. Im nächsten Schritt wurden mögliche Maßnahmen auf der Bauherrenseite identifiziert die die eintretenden Stö- rungen verhindert hätten, um daraus Handlungsempfehlungen für zukünftige Projek- te ableiten zu können. Zum Betrachtungsumfang des Gutachtens verdeutlicht er außerdem, dass es nicht Gegenstand der Untersuchung gewesen sei, eine „Nubbelverbrennung“ vorzuberei- ten, sondern maßgebliche Ursachen zu identifizieren und Handlungsempfehlungen auszusprechen. Seiner Meinung nach wurden die maßgeblichen Ursachen identifi- ziert. Leider war es nicht möglich, hypothetische Kausalverläufe herauszuarbeiten, so dass aus dem Gutachten nicht zu entnehmen sei, wie der Verlauf der Projektes erfolgt wäre, wenn bestimmte Entscheidungen anders getroffen worden wären. Die zentrale Ursache der Opernhavarie sei die Beauftragung des Generalplaners der Technischen Ausstattung. Das Projekt sei eigentlich schon am 01.09. 2010 zum Scheitern verurteilt gewesen, da es sich an diesem Tag beim Bieterverfahren andeu- tete, dass die Firma zu wenige Bauleiter einsetzen wollte. Nach Einschätzung der zwischenzeitlich eingeschalteten Gutachter, wären mindestens 15 Bauleiter von Nö- ten gewesen, um einen ungestörten Bauablauf garantieren zu können. Tatsächlich wurden nur 5 Bauleiter eingesetzt und als ausreichend befunden. Die veranschlagten Honorare waren in der Objektüberwachung und wahrscheinlich auch in der Pla- nungsleistung unzureichend, so dass aus diesem Grund nicht mehr Bauleiter durch den Generalunternehmer der Technikplanung eingesetzt wurden. Eine weitere Hauptursache zur Störung des Projektes zeigte sich in der mangelhaften Qualität der Planung und den daraus resultierenden Kollisionen. Zusammenfassend stellt er fest, dass im Nachhinein viele Entscheidungen nur als falsch bezeichnet werden könnten. Dennoch warnt er davor, die Handlungsempfeh- lungen zum Zwecke der Zuordnung von Verantwortlichkeiten rückwärts zu lesen. Es handele sich hierbei ausschließlich um eine ex-post-Betrachtung, in die die heutigen Erkenntnisstände mit eingeflossen sind. Diese Erkenntnisse waren zu den Zeitpunk- ten der jeweiligen Entscheidungen nicht vorhanden. Herr Detjen möchte von Herrn Streitberger wissen, wie er die Handlungsempfehlun- gen beurteile. Außerdem zitiert er aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Bewertung des Planstandes vom 14.10.2011, dass der notwendige Plan- stand noch nicht erreicht, aber notwendig gewesen sei. Es wurde deshalb empfohlen die entsprechenden Bereiche, wie beispielsweise den der Freiraum- und Ausstat- tungsplanung von der Baubeschlussfassung auszunehmen, was leider nicht gesche- hen ist. Hierzu möchte er erfahren, wie er die Situation im Nachhinein beurteile. Herr Streitberger berichtet, dass bereits 15 der 17 Handlungsempfehlungen in der heutigen Projektstruktur gelebt würden. Die Nummer 16 „Berücksichtigung der Real i- sierbarkeit und der Kosten eines Projekts in Planungswettbewerben“ und die Nu m- mer 17 „Bildung von weniger Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungslei s- tungen“ würden nicht mehr umgesetzt, da diese derzeit keine Rolle mehr spielen würden. Zur Empfehlung durch das Rech nungsprüfungsamt aus dem Bericht im Jahre 2011 berichtet er, dass es sich hier um die Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunst“ g e- handelt habe. Er führt aus, dass man in der damaligen Ratssitzung noch mit dem Rechnungsprüfungsamt einen Kompromiss geschlosse n habe und vereinbart wurde, dass auch hierfür eine zu erarbeitende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung dem Betriebsausschuss Bühnen zur Beschlussfassung sodann separat vorzulegen sei. Dies wurde jedoch erst Ende des Jahres 2016 n achgeholt, als er die Verantwortlichkeit für das Projekt zurückerhalten hatte. Herr Dr. Unna äußert seine Verwunderung darüber, dass die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erst 5 Jahre später dem Unterausschuss Bühnen zur Beschlus s- fassung vorgelegt wurden. Herr Prof. Siegburg mahnt nochmals an, den Grundsatz „erst planen, dann prüfen, dann bauen“ zu beachten. Aus diesem Grundsatz resultiert die Handlungsempfe h- lung, dass eine getrennte Vergabe der Planung und Objektüberwachung erfolgen sollte. Eine Planprüfung würde dann sozusagen inzident erfolgen. Herr Detjen meint es sei ein wichtiger Hinweis, die Bauüberwachung (Leistungsph a- se 8) bereits zum Baubeschluss, also in der Leistungsphase 5 gesondert zu beau f- tragen. Herr Hemsing verdeutlicht, dass Baubeschlüsse grundsätzlich bereits nach der Lei s- tungsphase 3, also nach Fertigstellung der Kostenberechnung, gefasst würden. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Kostenunsicherheit von +/- 20% die Regel. Darüber hinaus bestätigt er die korrekte Darstellung von Herrn Streitberger hinsichtlich der damaligen Absprache. Jedoch sei die im Wesentlichen betroffene Bühnentechnik nicht Grund für die Havarie der Oper. Bezüglich der zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls rückstä n- digen Technikplanung sei man ebenfalls davon ausgegangen, dass der Planung s- rückstand aufgeholt werden könne. Herr Detjen bemerkt, dass man sich als ehrenamtliches Ratsmitglied zum Bauexpe r- ten entwickeln müsse, um eine ordentliche Risikobewertung vornehmen zu können. An Frau Rinnenburger richtet er die Frage, weshalb nicht bereits in der ersten Lei s- tungsphase eine qualifizierte Kostenermittlung durchgeführt werde, wie dies be i- spielsweise die Stadt Frankfurt bei der Kalkulation über die Sanierung der Bühnen der Stadt Frankfurt getan habe. Außerdem ist er daran interessi ert, welche Schluss- folgerungen die Gebäudewirtschaft aus den Handlungsempfehlungen gezogen habe. Frau Rinnenburger erläutert, dass jede Leistungsphase eine andere Planungstiefe habe. Erst ab der Leistungsphase 5 sei der Detaillierungsgrad als ausreichend z u bewerten. Deshalb regt sie an, Baubeschlüsse erst ab der Leistungsphase 5 zu fa s- sen. Die aus der Bühnensanierung gewonnenen Erkenntnisse sind ab Mai 2014 be i- spielsweise erfolgreich in andere Kulturprojekte wie in die MiQua oder in das Projekt Historisches Archiv am Eifelwall eingeflossen. Man arbeite grundsätzlich nur noch in einer 3D-Planung und die Handlungsempfehlung einer getrennten Vergabe von Pl a- nung und Objektüberwachung wurde beispielsweise schon beim Projekt Eifelwall umgesetzt. Problem bei der S anierung der Bühnen war, dass zwar jedes der acht technischen Gewerke geplant wurde, aber niemand diese acht Einzelpläne übere i- nander gelegt oder gar auf Kollisionen hin geprüft habe. Herr Detjen fragt, ob eine der Ursachen zur Störung des Ablaufes auch di e Umstel- lung auf die digitale Technik gewesen sein könnte. Herr Prof. Siegburg führt aus, dass die Planung in 3D im Jahre 2011 noch kein Sta n- dard gewesen sei. Aktuell wurde der Ist -Bestand als 3D -Model aufgenommen. Dies diene zur Erstellung der neuen Planu ng, aber auch zur Beweissicherung. Er möchte außerdem davor warnen, zu starr in Leistungsphasen zu denken. Die HOAI sei kein Gesetz sondern eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Arch i- tekten- und Ingenieurleistungen. In die Phase 3 könne zum Beispiel auch Teile der Phase 5 mit beauftragt werden, um früher eine bessere Planung zu erreichen. Herr Schwanitz richtet seine Frage an den Vorsitzenden, ob noch eine politische B e- wertung des Gutachtens durch die einzelnen Fraktionen vorgenommen werd e. Herr Detjen bejaht dies. Jedoch möchte Herr Beckamp noch erfahren wessen Schuld es gewesen sei, dass der Generalplaner der Technischen Ausstattung nur 5 Bauleiter eingesetzt habe. Herr Prof. Siegburg erläutert, dass der beauftragte technische Generalunt ernehmer ein mangelfreies Werk geschuldet habe. Somit könne dem Auftraggeber nicht ang e- lastet werden, dass die vereinbarten Honorare zu gering gewesen seien. Herr Schwanitz spricht im Namen seiner Fraktion und Partei. Sie als Grüne haben im Rat für eine Tr ansparenz und Aufdeckung bei der Aufklärung der Ursachen zum Scheitern des Bühnenprojekts gekämpft. Der am 03.08.2016 gefasste Beschluss des Hauptausschusses beinhalte die Beauftragung der Verwaltung, um die Ursachen für die Verschiebung des geplanten Prem ierentermins am 07.11.2015 uneingeschränkt aufzuklären und die damit verbundenen Mehrkosten transparent darzulegen, sowie die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen. Nach Durchsicht des Gutachtens mussten sie jedoch feststellen, dass wesentliche Teile nicht aufg eklärt wurden und somit noch einige Fragen offen blieben: 1. Wem oblag seitens der Verwaltung die konkrete Verantwortung für das „Pr o- jekt Sanierung Bühnen Köln“ gegenüber der Projektsteuerung und der Projek t- leitung? 2. In welcher Art und Weise wurden Entscheidungen vorgenommen und g e- genüber der Projektsteuerung und der Projektleitung kommuniziert und vollz o- gen? 3. Wer traf auf welcher Grundlage die Entscheidung für den Eröffnungstermin am 07.11.2015? 4. Wer veranlasste Beschleunigungsmaßnahmen, um dies en Eröffnungstermin einhalten zu können? Herr Schwanitz bittet um die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes, die bi s- lang nicht beantworteten Fragen zu beantworten. Nach Vorlage und Bewertung der Antworten möchte er dem Ausschuss sodann die eventuelle Beauftragung eines wei- teren externen Gutachters vorschlagen. Frau Möller stellt im Namen der SPD fest, dass das Gutachten genau die Themat i- ken wiederspiegelt, die seinerzeit am 10.05.2016 im Rat beschlossen wurden. J e- doch fehlen ihrer Fraktion die Empfehlunge n für andere Großprojekte. Insofern gibt sie Herrn Schwanitz Recht, dass noch einige Fragen ungeklärt seien. Herr Erkelenz bemängelt, dass die im Hauptausschuss ursprünglich beschlossene uneingeschränkte Aufklärung nicht erfolgt sei. Er könne nicht nachvol lziehen, wieso sich das Sanierungsprojekt bereits im Jahre 2014 auf dem kritischen Weg befunden habe, aber dennoch im Rechnungsprüfungsausschuss weiterhin der ursprüngliche Eröffnungstermin kommuniziert wurde. Auch er plädiert dafür, die Frage der Veran t- wortung zu klären. Er unterstützt Herr Schwanitz in seinen Fragenstellungen und bi t- tet um Beantwortung. Bis zur Beantwortung behält er sich vor, eventuell die Beau f- tragung eines Baugutachters vorzuschlagen. Herr Detjen stellt fest, dass hier über Systemprobleme gesprochen werde. Er plädiert für eine vollumfängliche Aufklärung von rechtwidrigen und fehlerhaften Sachverha l- ten. Die Kommunen würden systematisch durch Baufirmen „über den Tisch gez o- gen“. Vor allem, da diese mit einem niedrigen Preis ins Bieterverfa hren einsteigen und dann Nachträge en masse stellen würden. Auch einen Vergleich mit den Ba u- problemen bei der Hamburger Elbphilharmonie scheut er nicht. Er möchte wissen, wie man erreichen könne, dass Baufirmen zunächst ihre Leistungsfähigkeit nachwe i- sen müssten, bevor sie den Zuschlag für einen Bauauftrag erhalten würden. Herr Prof. Siegburg erläutert, dass die Kostenexplosion beim Bau der Elbphilharm o- nie andere Ursachen hatte, als in Köln. Er erläutert nochmals, dass eine Kernurs a- che bei der Bühnensanierung die miserable Planung gewesen sei. Zum Beispiel hä t- ten sich schon alleine die Kosten der vorgezogenen Abbrucharbeiten verdreifacht, da Kernbohrungen etc. nachträglich vorgenommen werden mussten. Dies sei dem U m- stand der immer wieder veränderten Planung geschuldet. Dieses Beispiel zeige, dass man nicht immer der Bauindustrie Vorwürfe machen könne, wenn die Pl a- nungsgrundlage des Bauherren nicht ausreichend sei. Zu dem Eröffnungstermin gibt er an, dass die ersten Beschleunigungsmaßnahmen bereits in 2014 dur chgeführt wurden. Als diese nicht die erforderliche Wirkung zei g- ten, erfolgte in 2015 eine Priorisierung der Einzelprojekte, um den Eröffnungstermin weiterhin halten zu können. Er warnt die Begrifflichkeiten der Projektleitung und -steuerung durcheinander zu bringen. Seiner Ansicht nach seien sehr wohl die Verantwortlichkeiten durch das O r- ganigramm klar geregelt gewesen. Auch für Frau Möller bleiben konkrete Fragen noch offen: 1. Wie ist zu beurteilen und wer trägt die Verantwortung, dass in den ersten Jahren der Planung offensichtlich mehr oder weniger nachlässig an den Pl a- nungen gearbeitet wurde und nicht nachdrücklich auf Sorgfalt hingewiesen wurde? 2. Warum ist es nicht zu einer genügenden Abdeckung des Personaleinsatzes gekommen? Und warum wurden die Defizite dafür nicht erkannt und beseitigt? 3. Wieso werden die notwendigen Prozessabläufe, welche kommunalverfa s- sungsrechtlich geregelt sind, nicht in die Planungsverläufe einbezogen sondern plötzlich als Zielkonflikt zwischen Aufwand und Termindruck konstatiert? 4. Wie beurteilen die Gutachter die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Bühnen? Liegt hier eventuell ein Fehler vor? 5. Wie kann es passieren, dass der Fachplaner ohne jede Intervention seitens der Bauherren derart grob fahrlässig arbeitet, so dass er die Beseitigung zah l- reicher Fehler immer wieder verschieben konnte und dies über mehrere Monate bis hin zu knapp 1,5 Jahren hinweg? 6. Was war schließlich ursächlich dafür, dass nicht schon Anfang 2015 eine Verschiebung des Eröffnungstermins a ls notwendig erachtet wurde? Das Gu t- achten jedenfalls zeigt zahlreiche Sachstände auf, die klar erkannt werden konnten. Möglicherweise war die Aussage im Mai 2015, dass der Termin geha l- ten werden könne, eine Täuschung. Herr Prof. Siegburg beginnt die Fragen von Frau Möller zu beantworten. Zu 1. Das Problem stellte sich vor allen Dingen in der fehlenden Überwachung der Planung dar. Deshalb empfiehlt seine Kanzlei im Gutachten die Beauftragung von Planungs- und Überwachungsleistungen getrennt voneinander vorz unehmen oder aber die Reihenfolge „planen, prüfen, bauen“ einzuhalten. Leider ist dies nicht g e- schehen, da die Beauftragung einer Planungsprüfung nicht erfolgte. Zu 2. Die Defizite im Personaleinsatz waren schon lange bekannt. Es wurde seit E n- de 2014 mehrfach mit der Kündigung des Vertrages gedroht und lange Diskussionen geführt. Zu einer Kündigung kam es letztendlich aufgrund des enormen Termi n- drucks nicht. Zu 6. Auch ihn habe die Information des verschobenen Eröffnungstermins aus dem Nichts ereilt. Bis da hin sei von allen Beteiligten intensiv versucht worden, die Teile r- öffnung zu bewerkstelligen. Zu verhindern gewesen wären solche Probleme nur durch eine frühzeitige inhaltliche Planungsprüfung. Herr Dr. Unna fragt nach, durch wen dies hätte auffallen müssen. Herr Prof. Siegburg erläutert, dass es niemanden auffallen konnte, da eine Beauftr a- gung einer inhaltlichen Planungsprüfung nicht erfolgte. Herr Streitberger bemerkt, dass sowohl die Vorplanung als auch der Entwurf von der Gebäudewirtschaft geprüft worden seien. Herr Schwanitz wirft ein, dass seine Fragen an den wichtigen Schnittstellen weiterhin unbeantwortet seien. Richtig sei, dass das Gutachten die Beschle unigungsmaßnah- men behandeln würde, aber keine Aussage darüber getroffen werde, wer diese ve r- anlasst habe. Er stellt fest, dass der Beschluss des Rates nicht abgearbeitet wurde und möchte eine Beauftragung der Verwaltung zur Beantwortung der gestellten Fr a- gen erreichen. Herr Detjen bemerkt, dass kein Antrag zur Beauftragung des Rechnungsprüfung s- amtes aus der Fraktion der Grünen vorliege. Er schlägt vor, die Vorlagen TOP 9.2 und TOP 15.1 zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.11.2017 wieder auf die Tageordnung zu nehmen. Bis dahin sei Zeit, alle gestel l- ten Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Auch möchte er, dass die Verwaltung zum Gutachten eine eigene Stellungnahme abgibt und darstellt, welche Konsequenzen sie aus den gemachten Vorschlägen ziehen will. Herr Dr. Unna erklärt verärgert, dass er seine Ratsmitgliedschaft im Ehrenamt au s- führe und über keinerlei fundierte Kenntnisse im Baubereich verfüge. Sollte nun nicht eine transparente und lückenlose Aufklärung erfolgen, könne er zukünftig nie wieder guten Gewissens einem Großprojekt zustimmen. Er möchte durch das Gutachten in die Lage versetzt werden, Konsequenzen ziehen zu können und besteht aus diesem Grund auf die Nennung der Verantwortlichen. Zumindest aber muss die Beantw or- tung der Fragen so detailliert erfolgen, dass daraus endlich Schlussfolgerungen g e- zogen werden können. Abschließend stellt Herr Hemsing fest, dass die gestellten Fragen, soweit diese an das Rechnungsprüfungsamt gerichtet waren, als einen Prüfauftrag zu w erten seien. Eine entsprechende Prüfung könne nur erfolgen, wenn der Rechnungsprüfungsau s- schuss gemäß der Rechnungsprüfungsordnung dem Rechnungsprüfungsamt dazu formell einen Auftrag erteile. Er empfiehlt daher, die offenen Fragen zunächst an den anwesenden Gutachter im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu richten. Auch das Rechnungsprüfungsamt könne einige Fragen beantworten. Im Übrigen seien die hier gestellten Fragen nach seiner Einschätzung im Gutachten auch beantwortet worden. Darüber hinaus weist er den Vorwurf der Fraktionsgeschäftsführung der Grünen aus der Presse aufs schärfste zurück, der dem Rechnungsprüfungsamt Versagen vorg e- worfen hatte, weil es dem Aufklärungsinteresse des Rates nicht nachgekommen sei. Dem Rechnungsprüfungsamt sei kein Prüfau ftrag erteilt worden. Vielmehr sei auf einstimmigen Rechnungsprüfungsausschussbeschluss der Gutachter beauftragt worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und wünscht eine erneute Wiedervorlage.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 3460/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 23.11.2017 Unterausschuss Kulturbauten 28.11.2017 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 05.12.2017 Bauausschuss 11.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Gutachten Störungen Projekt Sanierung Bühnen 2733/2017, hier: Beantwortung der Ergänzungsfragen des RPAu vom 26.09.2017 Dem Rechnungsprüfungsausschuss werden als das Verfahren steuerndem Ausschuss die Beantwor- tung der Fragen aus der Sitzung vom 26.09.2017 mittels Anlage der Kanzlei Hecker Werner Himmel- reich zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Anlage: Beantwortung Auszug aus Niederschrift TOP 9.2. Auszug aus der Niederschrift TOP 15.1.
Beantwortung Ergänzungsfragen
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HECKER WERNER HIMMELREICH RECHTSANWÄLTE Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln Beantwortung von Ergänzungsfragen aus der 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschus- ses der Stadt Köln vom 26.09.2017 zu dem Gutachten vom 28.08.2017 gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (AN/0533/2016 und AN/0891/2016) und dem Beschluss des Rechnungsprü- fungsausschusses der Stadt Köln vom 24.11.2016 (AN/1987/2016) HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 2 zum Schreiben vom 7. November 2017 Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (AN/0533/2016 und AN/0891/2016) und dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Köln vom 24.11.2016 (AN/1987/2016) haben wir am 28.08.2017 unser Gutachten zur Prüfung der Störun- gen des Projektes Sanierung Bühnen Köln vorgelegt. Das Gutachten war Gegenstand der Erör- terung unter TOP 9.2 (öffentlicher Teil, Vorlagen-Nr. 2733/2017) und TOP 15.1 (nicht-öffentlicher Teil, Vorlagen-Nr. 2734/2017) in der 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.09.2017. Im öffentlichen Teil dieser Sitzung wurden zehn Ergänzungsfragen gestellt, die wir wie folgt be- antworten: 1. Wem oblag seitens der Verwaltung die konkrete Verantwortung für das "Projekt Sanie- rung Bühnen Köln" gegenüber der Projektsteuerung und der Projektleitung? Antwort: Die Projektleitung wurde bis zur Neuordnung des Projekts im Jahr 2016 von der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln wahrgenommen. Die Aufgaben der Projektleitung sind auf den Seiten 76 f. des Gutachtens dargestellt. Die Projektsteuerung war hingegen extern vergeben. Das Vertrags- verhältnis mit dem zunächst beauftragten Projektsteuerungsbüro wurde im März 2015 aufgeho- ben; die Aufgaben der Projektsteuerung wurden sodann im April 2015 von einem anderen exter- nen Projektsteuerungsbüro übernommen (Seite 67 des Gutachtens). Die Bauherrenaufgaben wurden von den Bühnen der Stadt Köln als eigenbetriebsähnliche Ein- richtung wahrgenommen. Die Bauherrenaufgaben sind auf Seite 77 des Gutachtens dargestellt. Die Projektstruktur ist auf Seite 30 des Gutachtens und in dem in der Anlage 20 dem Gutachten beigefügten Organigramm dargestellt. Wie aus dem Organigramm ersichtlich ist, oblag den Bühnen als stadtinternem Auftraggeber die Verantwortung als Auftraggeber gegenüber der Projektleitung. Gegenüber den externen Projekt- steuerern war die Projektleitung im Rahmen ihrer vertraglichen, auf Seite 76 f. des Gutachtens dargestellten Aufgaben und die Bühnen als Auftraggeber verantwortlich. Intern waren die Gebäu- dewirtschaft und die Bühnen in die stadtinterne und insbesondere durch die Betriebssatzungen geregelte Hierarchie eingebunden. HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 3 zum Schreiben vom 7. November 2017 2. In welcher Art und Weise wurden Entscheidungen vorgenommen und gegenüber der Projektsteuerung und der Projektleitung kommuniziert und vollzogen? Antwort: Grundlage des Projektes waren die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln, die mit ihrem jeweiligen Tenor in der Anlage 4 zum Gutachten wiedergegeben und deren zu Grunde liegende Vorlagen in den Anlagen 5-19 dem Gutachten beigefügt sind. Auf Projektebene wurden die wesentlichen Entscheidungen in dem monatlichen Bauherren-Jour fixe getroffen. Die Sitzungen des Bauherrn- Jour fixe sind vollständig protokolliert. Die Protokolle wurden im Rahmen der Erstellung unseres Gutachtens ausgewertet. Im Bauherren-Jour fixe waren auch die Projektleitung und die Projekt- steuerung vertreten. Die Kommunikation der Entscheidungen gegenüber der Projektleitung und der Projektsteuerung war damit gewährleistet. 3. Wer traf auf welcher Grundlage die Entscheidung für den Eröffnungstermin am 07.11.2015? Antwort: Wir verweisen hierzu auf die Mitteilung Vorlagen-Nr. 2204/2015 des Oberbürgermeisters vom 03.08.2015, Seite 3, aus der wir wie folgt zitieren: "Der Wiedereröffnungstermin 07.11.2015 wurde von der Betriebsleitung der Bühnen fest- gelegt. Dies erfolgte vor folgendem Hintergrund: Die Machbarkeitsstudie zur Generalsan- ierung kam zu dem Ergebnis, dass die Sanierung innerhalb von drei Jahren Bauzeit erfol- gen sollte. Dieses Ergebnis wurde in den Vorplanungen und im Baubeschluss bestätigt. Da der Übergabetermin des Ensembles am Offenbachplatz von den Bühnen an die Archi- tekten mit Ende der Spielzeit 2011/12 aufden 18.06.2012 terminiert war, wurden die Maß- nahmen entsprechend zur Rückgabe auf den 18.06.2015 gesteuert. Mit Rückgabe der Gebäude an die Bühnen mussten durch die Bühnen der Wiedereinzug, die Inbetriebnahme dertechnischen Anlagen etc. sowie die Aufnahme des Probenbetriebs in den neuen Bühnen erfolgen. Sodann sollten die ersten Premieren im sanierten Haus durchgeführt werden. Um eine sinnvolle Disposition von Oper, Schauspiel und Tanz an- setzen zu können, musste also für die ersten Premieren ein Termin und damit ein Start in die Spielzeit 2015/16 festgelegt werden. Hierzu stimmte sich die Betriebsleitung bereits HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 4 zum Schreiben vom 7. November 2017 im Herbst 2013 ab. Um ein Zeitfenster für den Parallelbetrieb, den Testlauf zum Einspielen der Haustechnik zu öffnen und um kleinere Verzögerungen und Anlaufschwierigkeiten in den sanierten Bühnen abzufedern, wurde der Spielzeitbeginn 2015/16 bewusst nicht - wie sonst üblich - in den September gelegt, sondern auf den 07.11.2015, Dabei spielte auch die Umgehung stiller Feiertage (Allerheiligen, Totensonntag) etc. eine Rolle. Um den Zeit- druck auf der Baustelle zu halten, wurde dieser Puffer zunächst nur bühnenintern kom- muniziert und extern weiter auf den 18.06.2015 als Übergabetermin an die Nutzer gesteu- ert. Erstmals wurde der 07.11.2015 als Wiedereröffnungstermin im Monatsbericht März 2014 und ab Herbst 2014 auch Öffentlich kommuniziert." 4. Wer veranlasste Beschleunigungsmaßnahmen, um diesen Eröffnungstermin einhalten zu können? Antwort: Durch den Bauherrn wurden unter Mitwirkung der anderen Projektbeteiligten, insbesondere der Projektleitung, im Projektverlauf mehrere Beschleunigungsmaßnahmen veranlasst. Soweit nach- folgend der Bauherr als Auftraggeber von Beschleunigungsmaßnahmen angegeben wird, ist hin- zuzufügen, dass der Bauherr jeweils im Rahmen der Projektstruktur und der darin vorgegebenen Aufgabenverteilung im Zusammenwirken mit den übrigen Projektbeteiligten, also insbesondere der Projektleitung und der Projektsteuerung, handelte. Der Bauherr handelte jeweils nicht isoliert. Wie in unserem Gutachten, S. 75 ff., dargestellt, wurde die vorgegebene Projektstruktur einge- halten. Auf Anraten des Projektsteuerers richtete der Bauherr ab dem 18.09.2013 einen im Zweiwochen- rhythmus tagenden "Termincontrolling-Jour fixe" ein, an dem die Bauherren-, die Projektmanage- ment- sowie die Planungsebene beteiligt waren. Ziel dieser Besprechungsrunde war es, Kom- pensationsmaßnahmen zur Einhaltung des Fertigstellungstermins zum 18.06.2015 festzulegen. Im März 2014 beauftragte der Bauherr nach intensivem Austausch mit der Projektleitung und der Projektsteuerung ein spezialisiertes Ingenieurbüro für Terminplanung/-controlling als Nachunter- nehmer des objektplanenden Architekturbüros mit der Erstellung eines Live-Terminplanes mit In- tegration der Inbetriebnahme-Terminplanung. Ferner beauftragte er zur Feststellung von Kollisi- onen und Mängelpunkten ab Anfang 2014 zusätzlich externe Sachverständigenbüros mit der HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 5 zum Schreiben vom 7. November 2017 Qualitätssicherung für die Kostengruppe 400 (Technische Ausrüstung) und die Kostengruppe 470 (Bühnentechnik). Im Mai/Juni 2014 beauftragte der Bauherr Beschleunigungsmaßnahmen an diverse Baufirmen, insbesondere an die Auftragnehmer im Bereich der Technischen Ausrüstung. Die zusätzliche Beauftragung Besonderer Leistungen an die Planer und Nachtragsleistungen bei den Firmen zur Beschleunigung war Gegenstand des Termins am 13.06.2014 u. a. der Dezernenten und Inten- danten bei dem Oberbürgermeister. Wie im Jour-fixe-Protokoll vom 03.07.2014 festgehalten wurde, sicherte der Oberbürgermeister diesbezüglich seine volle Unterstützung zu, auch aus sei- ner Sicht die Einhaltung der Termine oberste Priorität habe. Im Oktober 2014 erweiterte der Bauherr die Beauftragung der Projektsteuerung mit der Qualitäts- sicherung im Bereich der Kostengruppe 300 (Bauwerk). Dies wurde im Jour-fixe-Protokoll vom 20.11.2014 vermerkt. Ab Oktober 2014 führte der Bauherr unter Beteiligung der Projektleitung Verhandlungen mit dem Fachplaner Technische Ausrüstung über eine Personalverstärkung, die am 22.01.2015 zum Ab- schluss der ersten Interimsvereinbarung mit dem Fachplaner führten. Ferner beauftragte der Bauherr Anfang 2015 ein spezialisiertes Büro für Technische Ausrüstung mit der Inbetriebnahmeplanung. Hierüber wurde im Monatsbericht März 2015 berichtet. Ebenfalls im März 2015 beauftragte der Bauherrn den Inbetriebnahmeplaner ergänzend mit der Qualitäts- prüfung und -sicherung im Bereich der Kostengruppe 400 (Technische Ausrüstung). Ende 2014 entschied sich der Bauherr dafür, an dem Eröffnungstermin am 07.11.2015 in der Weise festzuhalten, dass zwar nicht eine Gesamtfertigstellung, jedoch zumindest eine Eröffnung der Spielstätten Schauspielhaus und Oper ermöglicht werden sollte, um den Spielbetrieb aufneh- men zu können. Ein Vermerk hierzu wurde in den Monatsbericht November/Dezember 2014 auf- genommen. Dies hatte die Priorisierung der Planungs- und Bauleistungen zur Folge, die in ge- meinsamen Workshops der Projektbeteiligten Anfang und Ende Februar 2015 ausgearbeitet wurde und sodann Gegenstand des Rundschreibens des Bauherrn vom 30.03.2015 an alle aus- führenden Baufirmen war. Um die Aufnahme des Vorstellungsbetriebes am 07.11.2015 zu ge- währleisten, sollten die Bereiche im Opernhaus und dem Schauspielhaus auf den 01.09.2015 bzw. 01.10.2015 priorisiert werden, während der Nutzungsbeginn der Kinderoper, der Opernter- rassen, einiger Lagerflächen und der Werkstatttürme (außer den haus- und theatertechnisch für den Betrieb notwendigen Räumen) zeitlich zurückgestellt wurde. Außerdem wurde eine Reihe HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 6 zum Schreiben vom 7. November 2017 weiterer Maßnahmen zur Beschleunigung und Terminsicherung mitgeteilt. Unter anderem ord- nete der Bauherr eine tägliche Baubegehung unter Leitung der neuen Projektsteuerung an, die der Priorisierung der Aufgaben (insbesondere der offenen Durchbrüche, der Kollisionen und der Mängel aus Sicht des Brandschutzes) dienen sollte. Die beschleunigte Bearbeitung der Nach- träge der ausführenden Firmen wurde angekündigt. Begleitet wurden diese Maßnahmen durch einen verstärkten Personaleinsatz des neuen Projektsteuerers. Eine weitere Koordinierungs- runde der Fachplaner wurde initiiert. Im Einzelnen verweisen wir ergänzend auf die Darstellung in unserem Gutachten auf den Seiten 37 ff. und 92 ff. 5. Wie ist zu beurteilen und wer trägt die Verantwortung dafür, dass in den ersten Jahren der Planung offensichtlich mehr oder weniger nachlässig an den Planungen gearbeitet wurde und nicht nachdrücklich auf Sorgfalt hingewiesen wurde? Antwort: Mehrere und die nach unserer Ansicht wichtigsten Handlungsempfehlungen des Gutachtens be- treffen die Sicherung der Planungsqualität. In unserer Handlungsempfehlung Nr. 1 (Seite 11 des Gutachtens) empfehlen wir die getrennte Vergabe der Planung (Leistungsphasen 1-7) und der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) sowohl beim Leistungsbild der Technischen Ausrüstung als auch beim Leistungsbild der Objektplanung Gebäude (Architektenleistung). Dabei sollte der Objektüberwacher zugleich mit der Prüfung der Planung beauftragt werden. Dies setzt ferner vo- raus, dass der Grundsatz "erst planen, dann bauen" beachtet wird. Ziel unserer Handlungsemp- fehlung ist es, eine frühzeitige Prüfung der Planungsqualität zu erreichen, ohne wirtschaftlich un- vertretbaren Mehraufwand auszulösen. Unsere Handlungsempfehlung Nr. 2 betrifft weitere Maß- nahmen zur Prüfung und Qualitätssicherung der Planung, darunter als Alternative zur getrennten Vergabe von Planung und Objektüberwachung den Einschub einer Planprüfungsphase zwischen der Planung und dem Baubeginn, die Prüfung der Ausführungsplanung der Technischen Ausrüs- tung (Leistungsphase 5) durch den Brandschutzplaner, die rechtzeitige Beauftragung der Inbe- triebnahmeplanung der Anlagen die Technischen Ausrüstung, eine gesonderte Qualitätssiche- rung der Ausführung der Technischen Ausrüstung, etwa i. V. m. der Projektsteuerung und die Möglichkeit der Beauftragung eines Planungskoordinators. Sinnvoll kann auch eine 3D-Planung bzw. 3D-Modellierung sein. Mittelfristig kommt die Umsetzung einer BIM-Planung in Betracht. HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 7 zum Schreiben vom 7. November 2017 Klarzustellen ist jedoch, dass die beauftragten Planer und insbesondere der Fachplaner Techni- sche Ausrüstung für die von ihnen jeweils erbrachten Planungsleistungen uneingeschränkt ver- antwortlich sind und dies auch im Falle einer Ausführung unserer Handlungsempfehlungen bei künftigen Bauvorhaben blieben. Eine Optimierung der Qualitätssicherung der Planung ermöglicht die frühzeitige Feststellung von Defiziten und die Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung. Wie im Gutachten (Seite 35 f.) berichtet, hatte zur Zeit der Erstellung des Abschlussberichtes der Projektsteuerung zur Prüfung der Entwurfsplanung am 14.10.2011 die damals von dem Fachin- genieurbüro für die Technische Ausrüstung vorgelegte Entwurfsplanung noch nicht die Qualität eines Entwurfs. Daher wurden im Abschlussbericht eine Vielzahl von Fragen, Anmerkungen und Änderungserfordernissen dargestellt. Der Abschlussbericht ist Anlage zur Vorlagen-Nr. 3570/2011, auf deren Grundlage der Ratsbeschluss vom 24.11.2011 gefasst wurde. Als Fazit wurde auf Seite 71 des Abschlussberichtes festgehalten, dass der Zeitraum der Genehmigungs- planung genutzt werden sollte, die Technische Ausrüstung den Planungsvorsprung der Objekt- planung im Gebäude aufholen zu lassen. Gemäß dem Bericht der Projektleitung vom 16.11.2011, Seite 4 f. (ergänzende Unterlage zu Vorlagen-Nr. 3570/2011), konnte die Entwurfsplanung zu einem späteren Zeitpunkt jedoch fertiggestellt und nach Prüfung durch den Projektsteuerer be- stätigt werden. Vorrangige Fehlerquelle im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung war nach un- serer Einschätzung nicht die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3), sondern die Ausführungspla- nung (Leistungsphase 5), die (abgesehen von den vorgezogenen Maßnahmen) nach dem Bau- beschluss vom 24.11.2011 begonnen wurde. Wie in unserem Gutachten auf den Seiten 36 ff. dargestellt, wurde im Monatsbericht 2012 vermerkt, dass die Ausführungsplanung der Techni- schen Ausrüstung noch nicht in prüffähiger Form vorgelegt wurde. Die Feststellung von Defiziten und die diesbezügliche Auseinandersetzung mit dem Fachplaner Technische Ausrüstung setzte sich, wie in unserem Gutachten im Einzelnen dargestellt, sodann in der Folgezeit fort. Das tat- sächliche Ausmaß insbesondere der fehlenden bzw. fehlerhaften Kollisionsplanung wurde jedoch erst aufgrund der tatsächlich auf der Baustelle realisierten Kollisionen von der Objektüberwa- chung, der Projektsteuerung und dem Inbetriebnahmemanagement im Frühsommer 2015 fest- gestellt. 6. Warum ist es nicht zu einer genügenden Abdeckung des Personaleinsatzes gekom- men? Und warum wurden die Defizite dafür nicht erkannt und beseitigt? HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 8 zum Schreiben vom 7. November 2017 Antwort: Mit allen Planern wurden - wie üblich und sachgerecht - Architekten- und Ingenieurverträge als Werkverträge abgeschlossen. Kennzeichnend für den Werkvertrag ist nach $ 631 BGB, dass der Auftragnehmer die Herbeiführung des Erfolges seines Werks schuldet. Die Verpflichtung des Auf- tragnehmers gilt unabhängig von dem Umfang des dafür erforderlichen Personal- und Material- einsatzes. Die Planer waren daher für die Abdeckung des zur Ausführung ihrer Leistungen erfor- derlichen Personaleinsatzes ausschließlich selbst verantwortlich. Unsere Empfehlung ist es nachdrücklich nicht, von der werkvertraglichen Gestaltung der Planer- verträge abzuweichen. Allerdings hat sich in der Praxis und nicht nur bei dem vorliegenden Bau- vorhaben gezeigt, dass (insbesondere große) Planungsbüros intern unabhängig von den eigent- lichen Honorarparametern der HOAI regelmäßig nach ihrem Personaleinsatz kalkulieren. Pla- nungsbüros neigen als Folge dieser internen Kalkulation dazu, im Ergebnis lediglich das Personal in der Stärke für die Erfüllung eines bestimmten Auftrages zur Verfügung zu stellen, das durch das vereinbarte Honorar nach Maßgabe ihrer Kalkulation abgedeckt wird. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben erwiesen sich die eigenen Kalkulationen mehrerer Planer und insbesondere des Fachplaners Technische Ausrüstung als unauskömmlich. Dies ändert nichts an der alleinigen Verantwortung der Planungsbüros für ihre eigene Kalkulation und für die Herbeiführung des be- auftragten Werkerfolgs. Wie in unserem Gutachten dargestellt, wurde die unzureichende Personalausstattung und die daraus resultierenden Leistungsmängel bei dem Bauvorhaben Sanierung der Bühnen festgestellt und von Seiten des Bauherrn moniert. Um dieses Defizit zu beheben und die diesbezüglichen streitigen Auseinandersetzungen zu beenden, führten der Bauherr und die Projektleitung Ver- handlungen mit dem Fachplaner Technische Ausrüstung mit dem Ergebnis des Abschlusses der ersten Interimsvereinbarung über Personalverstärkung vom 22.01.2015 und der zweiten Interims- vereinbarung mit demselben Ziel vom 12.06.2015. 7. Wieso werden die notwendigen Prozessabläufe, welche kommunalverfassungsrecht- lich geregelt sind, nicht in die Planungsverläufe einbezogen, sondern plötzlich als Ziel- konflikt zwischen Aufwand und Termindruck konstatiert? Antwort: HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 9 zum Schreiben vom 7. November 2017 Die Stadt und die Bühnen als öffentlicher Bauherr sind in kommunalverfassungsrechtliche, haus- haltsrechtlich und vergaberechtlich begründete Strukturen eingebunden. Hierdurch sind Pro- zessabläufe zu beachten, die notwendigerweise bei den Projektbeteiligten Aufwand auslösten. Dieser Aufwand ist - was wir in unserem Gutachten auf den Seiten 80 ff. dargestellt haben - rechtlich und sachlich begründet und kein Gegenstand unserer Beanstandung. Die Notwendigkeit der Berichterstattung an die kommunalen Gremien sowie das Recht der Gremien, Anfragen an den Bauherrn und die Projektleitung zu stellen, sind anzuerkennen. Beides ist zur Erfüllung der kommunalverfassungsrechtlichen Aufgaben der Gremien erforderlich. Bei der Planung eines Projektes eines öffentlichen (und insbesondere kommunalen) Bauherren sind die notwendigen Maßnahmen zur Beteiligung der kommunalen Gremien und zur Entschei- dungsfindung durch diese Gremien zu berücksichtigen. Hierfür sind die erforderliche Zeit und die notwendigen personellen Ressourcen einzuplanen. Wir können den von uns ausgewerteten Quellen nicht entnehmen, dass dies bei der ursprüngli- chen Planung für das hier zu beurteilende Bauvorhaben etwa nicht geschehen sein sollte. Aller- dings ist festzustellen, dass mit der Zunahme der Projektstörungen und der daraus resultierenden Verschärfung des Termindrucks ein Zielkonflikt zwischen dem rechtlich und sachlich nicht ver- meidbaren, kommunalverfassungsrechtlich begründeten Aufwand einerseits und dem Termin- druck andererseits entstand. In der unmittelbaren Phase der Projektkrise im Sommer 2015 war schließlich der zu erbringende Aufwand für die Berichterstattung und die Beteiligung anderer städtischer Stellen und Gremien sowie die Beantwortung von Anfragen und die Öffentlichkeitsar- beit besonders groß und für den Bauherrn und die Projektleitung in ihrer damaligen Besetzung kaum zu leisten. Diese Feststellung stellt jedoch selbstverständlich nicht die Berechtigung der von den kommunalen Gremien zu erfüllenden Aufgaben infrage. 8. Wie beurteilen die Gutachter die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Büh- nen? Liegt hier eventuell ein Fehler vor? Antwort: Die Bühnen wurden als Bauherr für das hier zu beurteilende Bauvorhaben bestimmt, weil das Grundstückseigentum der Grundstücke des Opernhauses, des Schauspielhauses und der Opernterrassen den Bühnen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zugeordnet war (und nach wie vor ist). Die Auswahl der Bauherreneigenschaft war damit nicht in der Projektstruktur begründet und aus Sicht des Projektes eher zufällig. HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 10 zum Schreiben vom 7. November 2017 Gleichwohl wäre aus unserer Sicht diese Zuordnung der Bauherrenschaft nicht fehlerhaft gewe- sen, wenn und soweit die Bühnen über die für die Erfüllung der Bauherrenaufgabe erforderlichen Personalressourcen verfügten. Dies war auf der Projektebene der Fall. Dort standen den Bühnen die notwendigen personellen Ressourcen mit der erforderlichen Fachkompetenz zur Übernahme der Bauherrenaufgabe zur Verfügung. Für die Ebene der Betriebsleitung ist dies unseres Erach- tens jedoch anders zu beurteilen. Die Betriebsleitung der Bühnen war von ihrer personellen Zu- sammensetzung auf die künstlerische und betriebliche Gestaltung des Bühnenbetriebes ein- schließlich der Aufrechterhaltung des Bühnenbetriebes im Interim ausgerichtet. Die Übernahme der Bauherrenaufgaben in dem Großprojekt der Sanierung der Bühnen hätte die Betriebsleitung der Bühnen dabei bei einem ungestörten Projektverlauf nach unserer Einschätzung bewältigen können. Sie war aber in der bestehenden Zusammensetzung nicht in der Lage, ein massiv ge- störtes Großprojekt als Bauherr zu steuern. Dies wurde durch die Einsetzung eines Technischen Betriebsleiters im Jahr 2016 geändert. Die Übertragung der Bauherrneigenschaft auf die Bühnen haben wir, wie im Gutachten darge- stellt, nicht als Ursache für die Projektstörungen identifiziert. Auf die Handlungsanweisung Nr. 11 lit. a) aus dem öffentlichen Teil unseres Gutachtens ist freilich zu verweisen. 9. Wie kann es passieren, dass der Fachplaner ohne jede Intervention seitens der Bau- herren derart grob fahrlässig arbeitet, so dass er die Beseitigung zahlreicher Fehler immer wieder verschieben konnte und dies über mehrere Monate bis hin zu knapp 1,5 Jahren hinweg? Antwort: Insoweit verweisen wir zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die oben unter Num- mer 5 enthaltenen Ausführungen zum gleichen Themenkomplex. Die Mangelhaftigkeit der Pla- nung, insbesondere das Auftreten der Kollisionen ist im Projektverlauf nicht offenbar geworden, weil eine inhaltliche Planprüfung nicht durchgeführt worden ist. Dies bedeutet, dass im Zuge der auf Projektmanagementebene durchgeführten Planprüfungen sowohl auf Seiten des externen Projektsteuerers, als auch auf Seiten der Projektleitung lediglich eine „Plausibilitäts‘-Prüfung in der Weise stattgefunden hat, dass die Einhaltung der im Projekthandbuch vorgegebenen Pla- nungsabläufe und Prozesse überwacht worden ist. HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 11 zum Schreiben vom 7. November 2017 Eine inhaltliche Prüfung der Pläne auf Seiten des Bauherren hätte vorausgesetzt, dass für sämt- liche Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung entsprechende Fachingenieure zum Zwecke der Planprüfung hätten vorgehalten müssen. Dies wäre nur durch die Beauftragung einer zusätz- lichen externen Planprüfung möglich gewesen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Handlungs- empfehlung Nr. 1. 10. Was war schließlich ursächlich dafür, dass nicht schon Anfang 2015 eine Verschie- bung des Eröffnungstermins als notwendig erachtet wurde? Das Gutachten jedenfalls zeigt zahlreiche Sachstände auf, die klar erkannt werden konnten. Möglicherweise war die Aussage im Mai 2015, dass der Termin gehalten werden könne, eine Täuschung. Antwort: Wie bereits ausgeführt wurde Ende 2014 deutlich, dass eine gleichzeitige Fertigstellung aller Be- reiche zum Eröffnungstermin 07.11.2015 nicht mehr möglich war. Als Folge dieser Feststellung wurde ab Januar 2015 die Priorisierung geplant. Danach sollte an dem Eröffnungstermin 07.11.2015 in der Weise festgehalten werden, dass zwar nicht eine Gesamtfertigstellung, jedoch zumindest eine Eröffnung der Spielstätten Schauspielhaus und Oper ermöglicht werden sollte, um den Spielbetrieb aufnehmen zu können. Ein Vermerk hierzu wurde in dem Monatsbericht November/Dezember 2014 aufgenommen. In den Monatsberichten ab Oktober 2014 wurden die Hinweise auf die Terminrisiken verstärkt. Es wurde jeweils vermerkt, dass die Umsetzung der vorliegenden Terminplanung mit erheblichen Risiken behaftet war und weitere Verzögerungen aus Sicht des Projektsteuerers zu erwarten waren. In den Monatsberichten Januar und Februar 2015 wurde hierzu jeweils vermerkt, dass eine Priorisierung bei der Fertigstellung von Oper und Schauspiel angeregt worden sei. Diese wurde in dem genannten Berichtszeitraum ausgearbeitet und mit dem Rundschreiben des Bauherrn vom 30.03.2015 an alle ausführenden Baufirmen an- geordnet. Nach der von uns untersuchten Quellenlage und den durchgeführten Interviews gingen die Projektbeteiligten zu der fraglichen Zeit davon aus, dass mithilfe der Priorisierungsmaßnah- men die eingeschränkte Fertigstellung von Oper und Schauspiel zum 07.11.2015 mit der Eröff- nung des Spielbetriebs zu diesem Zeitpunkt ermöglicht werden konnte. Allerdings wurde im 36. und 37. Termincontrolling-Jour fixe am 13.05.2015 und am 10.06.2015 festgestellt, dass der seinerzeit aktuelle Terminplan Rev. 9.0 nicht sämtliche Behinderungen und Kollisionen eingearbeitet und verknüpft hatte. Anlässlich eines Aufklärungsgespräches mit dem Bauherrn am 12.05.2015 hatten die bauausführenden Unternehmen zu dem kurz vor der Veröf- fentlichung stehenden neuen Terminplan Rev. 9.1 bereits die Erwartungshaltung kommuniziert, HECKER WERNER HIMMELREICH Seite 12 zum Schreiben vom 7. November 2017 dass in erster Linie die Auflösung von Kollisionen und die Koordination des Bauablaufs erfolgen müsse. Der neue Projektsteuerer sah sich daher von Anfang Juni bis Mitte Juli 2015 veranlasst, eine grundlegende aktuelle Analyse zur Aufstellung eines überarbeiteten Terminplans für die pri- orisierten Bereiche mit Einbindung aller bekannten Störung des Bauablaufs durchzuführen. Der Projektsteuerer legte am 17.07.2015 den neu erstellten störungsbehafteten Terminplan vor, in dem die seinerzeit vorliegenden Informationen des Architekten und des Fachplaners für Techni- sche Ausrüstung zu Grunde gelegt wurden. Daraus wurde ersichtlich, dass keine realistische Chance mehr bestand, den Eröffnungstermin am 07.11.2015 zu halten. In der Pressekonferenz vom 23.07.2015 wurde sodann mitgeteilt, dass der Termin zur Wiedereröffnung verschoben wer- den musste. Die Terminangaben im Monatsbericht Mai 2015, der vor dem störungsbehafteten Terminplan des neuen Projektsteuerers vom 17.07.2015 erstellt wurde, entsprachen nach dem Ergebnis unserer Untersuchung dem damaligen Kenntnisstand. Hinweise auf eine Täuschungshandlung in diesem Zusammenhang liegen uns nicht vor. Festzuhalten ist, dass die Projektbeteiligten bei ihren Entscheidungen die immer wieder betonte Bedeutung der Einhaltung des Endtermins berücksichtigt haben. Spätestens seit Beginn der Aus- führungsarbeiten im Bereich der Technischen Ausrüstung wurden die Risiken, dass dieser Ter- min zu halten war, größer. Allerdings bestand nach den für unser Gutachten zur Verfügung ste- henden Quellen durchaus die Chance, dass der vorgesehene Eröffnungstermin noch erreicht werden konnte. Diese Chance wurde — wie im Gutachten im Einzelnen dargestellt — im weiteren Verlauf geringer. Die Entscheidung zur Absage des Eröffnungstermins am 07.11.2015 wurde ge- troffen, als feststand, dass keine realistische Chance zur Einhaltung dieses Termins mehr be- stand. Wir haben in unserem Gutachten im Einzelnen dargestellt, dass in der fraglichen Zeit (insbeson- dere im Dezember 2014 nach dem hierzu geführten Schriftwechsel) durchaus in Erwägung ge- zogen wurde, einen Baustopp zu veranlassen und vor einer weiteren Bauausführung die bis dahin aufgetretenen Planungsdefizite zu beseitigen. Eine e Entscheidung hätte indessen die si- chere Folge gehabt, dass der Termin zur Wiedereröffnuhg sogleich hätte verschoben werden Dr. Nofjber!Reuber Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3460/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.11.2017
- Erstellt
- 09.11.2017 13:24